Einzelbild herunterladen

Die Einführung der Bundesdienstpflicht in Oesterreich

Die Stadt Gondar, deren Besetzung in italieni­schen Kreisen schon lange erwartet wurde, ist eine alte abessinische Gründung, die zeitweilig sogar d i e Haupt st a d t Abessiniens war. Die Stadt, die früher stark bevölkert war, zählt heute nur noch einige Tausend Einwohner. Sie ist jedoch wegen ihrer Lage als wichtiger Handelsplatz und Schlüssel zum Tana-See-Gebiet von erheblicher Bedeutung. Die Italiener stehen nun in unmittelbarer Nähe d e s Tana-Sees, denn die restlichen sechzig Kilometer lassen sich ohne Schwierigkeit durch die motorisierten Abteilungen überwinden, die der Vorhut voraufgeeilt waren und Gondar in ihren Besitz brachten. Wenn man sich an die alten Verträge Über die Einteilung Abes­siniens in englische, französische und italienische Interessensphären erinnert, dann stehen die Italie­ner heute im Herzen des Gebietes, das die Eng­länder als ihre Domäne betrachteten, das aber außerdem noch das Heimatland der Abessinien be­herrschenden Amharen ist. Gerade der zweite Umstand ist für die weitere Eroberung des Reiches des Negus von unerhörter Bedeutung. Denn Abes­sinien setzt sich aus zahlreichen Landschaften mit verschiedenen Volksstämmen zusammen, die erst nach und nach durch die Amharen zu einem zusammen­hängenden Reich vereinigt wurden. Aber auch nach einer anderen Richtung wäre das Erscheinen der Italiener am Tana-See von großer Bedeutung. Ganz Abessinien weiß, daß die Engländer seiner­zeit allen Ernstes darauf hingewiesen haben, sie würden sich eine Besitzergreifung des Gebietes um den Tana-See nicht gefallen lassen, well dieses

Tokio, 1. April. (Ostasiendienst des DNB.) Die entschiedene Erklärung des stellvertretenden Haupt­kommissars des Auswärtigen Stomoniakow gegenüber dem japanischen Botschafter in Moskau, daß die Sowjetregierung sich auf Grund der Ver­träge mit der äußeren Mongolei zu einer Waf­fe n h i l f e für diese im Falle eines Angriffes von dritter Seite verpflichtet fühle, bringt endlich, wie die japanische Presse betont, die seit langem von Japan geforderte Klärung der Grenz­verhältnisse zwischen Mandschukuo und der Sowjetunion bzw. der äußeren Mongolei. Die Zei­tungen heben hervor, daß nun die gemein­same Front gegen Japan und Man­dschukuo hergestellt sei, wobei die bisher zwar noch nicht geklärte, aber doch als sicher anzu­nehmende Beteiligung Nankings die Lage noch wesentlich verschärfe. Fraglich sei nur noch, ob auch bei örtlichen Grenzstreitigkeiten mit der äußeren Mongolei die Hilfe der Sowjetunion vor­gesehen sei. Die Agentur Domei berichtet von einem neuen schweren Zusammenstoß am gest­rigen Dienstag westlich und südwestlich des Buir- Sees, bei dem die Truppen der äußeren Mongolei 12 Flugzeuge eingesetzt haben. Die Re­

gierung von Mandschukuo hat in Urga schärfsten Protest eingelegt. In der Presse wird der Ansicht Ausdruck gegeben, daß der Sowjetregierung an­scheinend nichts an einer friedlichen Lösung liege. Dies werde auch durch die letzten Meldungen aus Wladiwostok bestätigt, die neue Verstärkun- gen für die O st grenze bei Honchun an­kündigten. Die Sowjetunion scheine den Zeitpunkt für günstig zu halten, um gemeinsam mit der äuße- ren Mongolei durch eine drohende Haltung eine Grenzregelung zum Nachteil Japans zu erzwingen. Japan werde sich aber nicht einschüch­tern lassen. Es betrachte die Grenzregelung nur als eine Behelfslösung. Die Sicherung Mandschukuos werde erst nach der Beseitigung des militärischen Druckes der Sowjetunion durch eine Entmilitari­sierung der Grenzgebiete erreicht werden. Diese Forderung sei das in Uebereinstimmung mit den Militärs verfolgte Ziel der japanischen Regie­rung. Die Sowjetunion glaube dagegen, gestützt auf Frankreich und die äußere Mongolei und auf die bisher noch nicht geklärten Abmachungen mit Nanking, die Einkreisung gegen Mandschukuo einleiten zu können und damit einen Vorstoß gegen Japans Kontinentalpolitik zu machen.

Wien, 1. April. lKNB.) Der Bundestag nahm durch Zuruf ein Gesetz an, durch das d i e allgemeine Bundesdienstpflicht für körperliche Zwecke eingeführt wird. Der Bundeskanzler wird ermächtigt, durch Verordnung die männliche Bevölkerung vom 18. bis 4 2. Lebensjahr nach Maßgabe der Verhält­nisse und Umstände zum Dien st mit oder ohne Waffen einzuberufen. Der frühere Militärattache in Berlin Feldmarschall­leutnant Jansa wurde zum Generalstabs- ch e f der bewaffneten Macht ernannt.

Zur Begründung des Gesetzes hielt Bundeskanz- ler Dr. Schuschnigg eine längere Rede, in der er jedoch zunächst auf Wirtschaftsfragen einging

reiches, die den Kern der Nordfront bildeten, auf­gerieben.

Abessinien-DebatteimLnterhaus

London, 1. April. (DNB.) Im Unterhaus fragte D a l t o n, der Außenpolitiker der Labour Party, ob die Regierung einen Bericht über den A b w ur f von Bomben auf H arr a r erhalten habe, und ob Harrar eine offene Stadt fei. Eden erklärte nach einem Bericht des Konsuls, in Harrar seien drei Bomben auf die Gebäude der schwedischen Mission gefallen, 50 auf das ägyptische Rote Kreuz, 14 auf die katho­lische Mission, 4 auf das französische Hospital und fünf auf das Rote-Kreuz- Gebäude in Harrar. Die katholische und abessi­nische Kirche seien schwer beschädigt worden. An 10 Stellen sei Feuer ausgebrochen. Die abessinische Regierung habe ausdrücklich festgestellt, daß keiner­lei militärische Dorbereitungsmaßnahmen innerhalb Harrars getroffen worden feien. Die abessinische Regierung habe bereits am 7. Dezember eine Mit­teilung an den Völkerbund gerichtet, wonach zur Sicherung der Zivilbevölkerung und der Ausländer vor Luftangriffen die Stadt für keinerlei militä- rische Zwecke benutzt werden solle.

D a l t o n erklärte darauf, es handle sich umver­abscheuungswürdige Grausamkeiten, durch die Eng­lands Oeffentlichkeit in wachsendem Maße erregt werde.Er wünsche zu wissen, ob und wann die britische Regierung Maßnahmen ergreifen wolle, um endlich den Frieden dadurch wiederherzustellen, daß man den Italienern keinerlei britisches Petroleum mehr zur Verfügung stelle. Eden erwiderte, daß die britische Regierung bestrebt sei, diesen Krieg zu beenden. Der Vorsitzende des Dreizehner-Ausschusses sei damit beschäftigt, diese Aufgabe so schnell wie möglich zu lösen. Der Konservative Boydee fragte, ob denn nicht durch Rückkehr zu den Vorschlägen Hoares diesen Dingen ein bal­diges Ende gemacht werden könne. (Beifall auf den Regierungsbänken.)

Wasserreservoir den englischen Sudan speist. Trotz­dem ist Mussolini in der englischen Jnteressenzone erschienen. Die Rückwirkungen dieses Vorstoßes auf die Abessinier kann man sich leicht vorstellen. Ab­zuwarten bleibt, wie sich nun die Engländer ver­halten werden.

Der Aegus am Aschangi-See geschlagen.

Rom, 1. April. (DNB.) Der italienische Hee­resbericht Nr. 171 meldet u. a.: Im Gebiet des Asch an gi - Sees hat am 31. März in der Gegend von Q u o r a m eine große Schlacht statt­gefunden. Das Heer des Negus mit den Garde­truppen, die mit allen modernen Waffenarten aus­gerüstet sind, hat unsere Stellung von Mai-Ceu angegriffen. Der Tag schloß mit dem vol­len Siege unserer Waffen. Alle Front- und Umgehungsangriffe wurden zurückgeschlagen. Unsere nationalen und erythräischen Truppen schlugen den Feind in die Flucht. Er zog sich in Unordnung in das Tal des Mecan zurück und wurde dabei von unseren Flugzeugen und von un­serer Artillerie bombardiert. Die Verluste des Negus betrugen schätzungsweise 7000 Tote. Es wurden viele Gefangene gemacht und große Men­gen von Waffen erbeutet. Unsere Verluste betragen ungefähr 800 Tote und Verwundete. Aus den An­gaben von Gefangenen geht hervor, daß die abes­sinischen Truppen ungefähr mit 20 000 Mann an der Schlacht beteiligt waren und daß der Ne­gus persönlich an dem Angriff gegen unse­ren linken Flügel teilgenommen hat. Im westlichen Frontabschnitt rücken unsere Kolonnen unter Sym­pathiekundgebungen der Eingeborenen von Adi Remoz nach Süden vor.

*

Die Niederlage des Negus am Aschangi-See wird von der römischen Presse in großer Aufmachung veröffentlicht.Tribuna" spricht von einem mili­tärischen Ereignis ersten Ranges, da es sich um die kaiserlichen Truppen handle. Mit dem neuen Sieg seien die besten Truppen des abessinischen Kaiser­

Die Spannung im Kernen Osten

Oie sowjetrussische Dündnispolitik gegen Japan.

Gondar von den Italienern beseht.

Vorstoß der Armee des Parteisekretärs General Gtarace in das Gebiet des Tana-Gees

Tatzen um den 10. April die Wiederherstellung der militärischen Gleichberechtigung Oesterreichs, Un­garns und Bulgariens als eine so gut wie perfekte Angelegenheit behandelten, nachdem diese Frage vorher wiederholt im Völkerbund bald von italienischer, bald von französischer Seite aufs Tapet gebracht worden war. Die zweite römische Dreier­konferenz hatte dann mit aller Deutlichkeit gezeigt, daß Italien entschlossen war, sich ein Gegen­gewicht vor allem gegen die Kleine En­tente im Donauraum zu verschaffen, das vor allem unliebsame Erfahrungen, wie sie im Verlauf der Sanktionsfrage auftraten, auszugleichen haben würde. Daß die römischen Abmachungen von 1934 und 1936 nur einen sehr beschränkten Wert für Italien haben konnten, solange sie nicht macht­politisch unterbaut wurden, lag auf der Hand. In­zwischen meldet sich denn auch bereits der erste Einspruch von tschechischerSeite her an.

Lediglich aus historischen Gründen erinnern wir daran, daß nach der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland vom 16. März 1935 schon zwei Tage später eine englische Protestnote in Berlin eintraf, daß am 20. März die französische Protestnote über­reicht wurde, daß Frankreich am selben Tage den Völkerbund anrief, daß Flandin im Senat eine von grobschlächtigen Ausfällen gegen Deutschland wimmelnde Rede hielt, daß ferner am 21. März auch eine Protestnote Italiens in Berlin einging und daß am gleichen Tage Deutschland die Proteste zurückwies. Nicht unerwähnt darf schließlich blei­ben, daß ausländische Blätter bereits in diesen Ta­gen von angeblichen österreichischen Truppen­ansammlungen an der Grenze wissen wollten, und daß diese Mitteilungen wieder einmal auf eine französische Stelle, nämlich auf Madame Tabouis vomOeuvre" zurückgingen, deren gute Beziehun­gen zum französischen Außenministerium ja bekannt sind.

Beschränkung des Wehrdienstes auf politisch Genehme?

Wien, 1. April. (DNB.) Das christlich-soziale Neuigkeitsweltblatt" schreibt u. a.:Dem Staat Schild und Schwert zu sein, das Vaterland mit der Waffe zu schützen, das wird vom Begriff .Dienst­pflicht' zwar umschlossen, kann aber nicht gleich­mäßiges Recht aller, sondern nur jener Staatsbürger sein, die ohne Einschränkung und Vorbehalt zum Vaterland stehen. Die Stufung der Dienstpflicht gibt die Ehre des Sol­datentums zurück und entspricht überdies der Lei­stungsfähigkeit Oesterreichs und der Absicht der Re­gierung, nicht in ein Wettrüsten mit an­deren Staaten einzutreten, sondern die Wehr­kraft des Vaterlandes nur soweit auszubauen, als es dem Selbstbehauptungs - und 23er»

Feldmarschall-Leutnant Jansa. (Scherl°M.) und versicherte, daß die Regierung in der Ange­legenheit derP h ö n i x" ohne Ansehen der Person für Sauberkeit in der Wirtschaft sorgen werde. Außenpolitisch habe sich an der Gesamtlage nichts geändert. Oesterreich lege großes Gewicht darauf, mit allen Nachbarstaaten freundschaftlich auszu- , kommen. Es habe sich in letzter Zeit eine ausge­sprochen g ü n st i g e außenpolitische Lage ergeben, die es ermöglicht habe, Oesterreichs bestehende Ver­träge zu überprüfen und auszubauen. Oesterreich habe bewiesen, daß es ein Hort des Friedens sei und daß es keine militärische Tendenz verfolge. Wenn es trotzdem jetzt die Bundesdienst- pflicht einführe, so geschehe das, weil es als freier, selbständiger Staat sich keine Beschränkungen irgendwelcher Art auferlegen lasse. Ausdrücklich betonte Dr. Schuschnigg, daß die Regierung sich vorbehalte, die Dienstpflichtigen zur Verwendung mit oder ohne Waffe im Heer, in der Wohlfahrt und auch für sonstige Zwecke heranzuziehen.

*

Bei der Einführung der allgemeinen Dienst­pflicht in Oesterreich hat man ein großes politisches Zeremoniell ablaufen lassen, um die Bedeutung des Aktes nach außen hin möglichst stark zu unterstrei­chen und um zugleich den Anschein zu erwecken, als handele es sich um eine rein österreichische Angelegenheit. Das erstere ist unnötig, das letztere aussichtslos. Der Bundeskanzler sah sich in der fatalen Lage, darauf hinzuweisen, daß die Dienst­pflichtzu den wesentlichen Einrichtungen eines souveränen Staates gehört" oder, wie Dr. Schusch­nigg es dann einige Minuten später formulierte, daß Oesterreichals freier, selbständiger Staat sich keine Beschränkungen irgendwelcher Art auferlegen läßt." lieber diese allzu starke Be­tonung und diese allzu unrichtige Darstellung der Lage muß natürlich auch der harmloseste Europäer stolpern; gerade die sogenannteUnabhängigkeit" Oesterreichs ist ja in den Nachkriegsjahren und be­sonders in den letzten drei Jahren auf die denkbar widerspruchsvollste Art von den westlichen Mächten gekennzeichnet worden.

Auf eine scheinbar unbedeutende, aber angesichts der innerpolitischen Zustände in Oesterreich höchst bemerkenswerte Einzelheit möchten wir hier be­sonders aufmerksam machen. In Artikel I des Ge­setzes heißt es nämlich nicht etwa, Bundesbürger vom 18. bis 42. Lebensjahrwerden" zur Dienst­pflicht herangezogen, sondern ausdrücklichk ö n - n e n" herangezogen werden. Das heißt also: nicht jeder Oesterreicher muß bei körperlicher Tauglich­keit Soldat werden, sondern die österreichische Re­gierung hat es völlig in der Hand, sich ihre Leute nach iyren eigenen Grundsätzen auszu suchen! Was das besagen will, geht u. a. ja schon aus den bisherigen Vorschriften für die Einstellung in das Bundesheer hervor; selbstverständlich werden die österreichischen Behörden kein Mittel unversucht lassen, um nur solche Männer Soldat werden zu lassen die laut Bekundung ihrer zuständigen Hei­matbehörden auf die R e g i e r u n g s p o l i t i k eingeschworen sind. Insofern wurde Die Er­weiterung des Bundesheeres über das in den Frie- densverträgen vorgesehene Maß hinaus freilich le­diglich eine innerpolitische Verstärkung für das ge- gegenwärtige System in Oesterreich werden Ob allerdings jene politische Zuchtwahl den Auftrag­gebern der österreichischen Maßnahmen genügen wird, ist eine Frage für sich. .

Die Frage der Urheberschaft wäre vielleicht nicht ganz leicht zu beantworten, wenn es fernen Völker­bund, kein Stresa und keine römischen Dreier- besprechungen gegeben hätte. Der österreichisch Bundeskanzler hat sich 1.? ch ferner^Rede selbst ausdrücklich auf das Römische tot o I vom März 1934 bezogen und den Weg zu den kürzlich erfolgten Dreimächtebesprechungen 'N Nom gewiesen, bie am 23. März mit der Unterzeichnung eines Protokolls endeten, in dem Ergänzungendes Originalabkommens vorgesehen waren Auf diesen Begriff der Ergänzungen nimmt der österreichische Bundeskanzler in seiner Rede denn auch ausdrück­lich Bezug! Er verwies darauf, daß die Voraus setzungen, die der Durchführung des Gesetzes über die allgemeine Wehrpflicht vom 6. F^ruar 1919 entgegenstanden, heute hinfällig geworden sind. E ist selbstverständlich, daß ein von fremden Machten so vielfältig abhängiges Land wie das machtlos kleine Oesterreich eine derartig wettgreifende Maß­nahme nicht aus eigen e Fau st treffen kanm

Wir erinnern In diesem Zusammenhang weiter daran, daß schon die Stresamachte m den

Asmara, 2. April. (Funkspruch des Kriegs­berichterstatters des DNB.) Das italienische Haupt­quartier an der Nordfront hat am Mittwoch die Einnahme der Stadt Gondar durch ita­lienische Truppen bekanntgegeben. Eine starke ita­lienische Abteilung hat unter Führuntz des Partei­sekretärs General S t a r a c e nach einem Marsch von 800 Kilometer durch besonders schwieriges Gelände die unmittelbar nördlich vom Tana-See gelegene Stadt Gondar besetzt und dort die ita­lienische Flagge gehißt. Der Marsch auf Gondar wurde in zwei Etappen durchgeführt. 5000 Mann brachen mit 500 Lastkraftwagen, zahlreichen Tanks und anderen modernen Kriegsmitteln am 15. März von Asmara auf und marschierten zunächst nach O m Ager, unmittelbar an der Sudangrenze am Setit. Am 24. März wurde der Setit über­schritten. Bei dem nun folgenden äußerst schwie­rigen Vormarsch durch das tropische Gebiet südlich des Setit wurden die Truppen durch Flug­zeuge verproviantiert. Am Chencher-Berg beschloß Starace, um den Vormarsch nicht zu ver­zögern, die Tanks zurückzulassen. Die Truppen setzten den Marsch zu Fuß fort, um sich an den südwestlichen Ausläufern des Semien-Hoch- landes mit den italienischen Eingeborenen- Truppen zu vereinigen, die gerade die Stadt D e b a r e f besetzt hatten.

Die Abessinier haben den italienischen Truppen bei diesem Vormarsch keinen Widerstand geleistet. Die restlichen Truppen Ras Jmrus und Hatte Bur­rus, die nach der Schlacht von Schire vom Negus den Befehl erhalten hatten, den italienischen Vor­marsch aufzuhalten, hatten sich in das Gebiet südlich des Tana-Sees zurückgezogen, einmal da sie einsahen, daß sie den italienischen Streitkräften keinen Widerstand leisten könnten, und zum anderen wegen der ausgesprochenen feind- seligen Haltung der Bevölkerung

daß sich der rumänische Außenminister T i t u I e s c u auf seiner Rückreise von London in Prag aufhalten und die Lage mit den leitenden tschechoslowakischen Staatsmännern besprechen werde.

In Prager politischen Kreisen ist man der Ansicht, daß die tschechoslowakische Regierung im Einverneh­men mit den verbündeten und befreundeten Mach­ten gegen die durch die Maßnahme der österreichi­schen Regierung erfolgte einseitige Außerkraftsetzung Der Bestimmungen des Friedensvertrages von St. Germain Einspruch einlegen wird.

Das Echo in Belgrad.

Belgrad, 2. April (DNB. Funkspr.) Die süd- slawischen Blätter stellen fest, daß Oesterreich durch das Gesetz über die allgemeine Bundesdienstpflicht den Vertrag von St. Germain verletzt habe.Politika^ führt aus, daß die Verantwortung für diesen Schritt das heutige österreichische Regime tragen werde, unddiejenigen, von denen es u u 5 dem Ausland gestützt werde". Die Staaten der Kleinen Entente könnten über diese flagrante Verletzung des Vertrages von St. Ger­main nicht hinweggehen. Ihre Haltung müsse in entschiedenen Schritten zum Ausdruck kommen. Das offiziöseVreme" sagt, Jugoslawien werde seine Schritte im Einvernehmen mit seinen Freunden und Verbündeten be­stimmen.

teidigungswillen Oesterreichs ange­messen ist." Aus diesen Ausführungen kann ge­schlossen werden, daß die Regierung beabsichtigt, gewisse Gruppen der männlichen Bevölkerung Oesterreichs, nämlich die, deren politische Ein- stellung der Regierung nicht genügen, nicht in das Heer einzuberufen, sondern zu anderen Arbeiten heranzuziehen.

tteberraschnng in Prag.

Prag, 1. April. (DNB.) Wie aus unterrichteten tschechoslowakischen Kreisen verlautet, war die tsche­choslowakische Regierung von der österreichischen Absicht, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen, n i ch t u n t e r r i ch t e t. Die Nachrichten aus Wien sind trotzdem ruhig ausgenommen worden, wenn man auch eine gewisse Ueberraschung dar­über nicht verbirgt, daß Oesterreich angesichts der angebahnten freundschaftlichen Beziehungen zur Tschechoslowakei nicht vorher eine Füh­lungnahme gesucht hat. Die Prager Regie­rung wird nähere Mitteilungen des tschechoslowa­kischen Gesandten in Wien und die Stellungnahme der beiden anderen Staaten der Kleinen Entente abwarten. Es wird als wahrscheinlich verzeichnet.

GONOAfc

SOMOTA

r eAB81AOO<