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vom deutschen Volke erteilten Auftrag muh daher die deutsche Regierung alle Deutschland einseitig belastenden und damit diskriminierenden Vorschläge dies«» Entwurfes a b l e h n e n.

Deutschland hat. wie schon aus seinem Angebot hervorgeht, nicht die Absicht, jemals Belgien oder Frankreich anzugreisen. Lv ist bekannt, daß bei der gigantischen Rüstung Frankreichs und den enormen Festungswerken an der französischen Ostgrenze ein solcher Angriff aber auch rein militärisch sinnlos wäre. Aus diesen Gründen ist der deutschen Regie­rung auch der Wunsch der französischen Regierung nach sofortigen General st absverhand- l u n g e n unverständlich. Die deutsche Regierung würde darin nur ein ernstes Präjudiz sehen, wenn vor dem Abschluß der neuen Sicherheitsverhand­lungen solche Generalstabsabmachungen zustande kämen. Sie ist der Auffassung, daß solche Ab­machungen in jedem Falle erst die Folge der politischen Beistandsverpflichtungen der fünf Locarnomächte feien und dann nur auf streng reziproker Grundlage stattfinden könnten!

Die deutsche Regierung ist weiter der Auffassung, daß der Komplex der vorliegenden Probleme zur leichteren Lösung nach den Gesichtspunkten der be­absichtigten Ziele zweckmäßig gegliedert werden müsse. Sie muß dann aber folgende grundsätzliche Fragen stellen: Welches soll das Ziel der Be­mühungen der europäischen Diplomatie sein?

A) Soll dieses Ziel sein, die sich als für jede dauernde Friedenssicherung als ungeeignet er­wiesene Zweiteilung der europäischen Völker in mehr oder weniger Berechtigte, in ehren- oder unehrenhafte, in freie oder unfreie unter irgend­

welchen neuen Formen ober Modifizierungen bei- gubehalten oder fortzuführen? Soll es weiter die Absicht der europäischen diplomatischen Bestrebun­gen sein, aus einem solchen Willen heraus auf dem Wege einfacher majori fierender Beschlüsse Feststellungen über Vergangenes zu treffen, Urteile aufzurichten, um damit die schein­bar juristisch noch fehlenden Begründungen für die Fortführung dieses früheren Zustandes zu finden?

B) Soll das Bemühen der europäischen Regie­rungen darauf hingerichtet sein, unter allen Um­ständen zu einer wirklich konstruktiven Ordnung des Verhältnisses der europäischen Nationen unterein­ander und damit zu einer dauerhaften Friedens­gestaltung und -sicherung zu kommen?

Die deutsche Regierung ist es ihrem Volke schul­dig, hier eindeutig zu erklären, daß sie nur an diesem zweiten in ihren Augen allein auf­bauenden Versuch teilnehmen wird, und dies dann allerdings aus tiefinnerster Ueberzeugung und mit dem vollen Gewicht des aufrichtigen und sehn­süchtigen Willens der hinter ihr stehenden Nation.

Die deutsche Regierung glaubt, daß dann die vor den europäischen Staatsmännern liegende Ge­samtausgabe in drei Abschnitte gegliedert werden müßte:

a) In die Zeit einer allmählichen sich be­ruhigenden Atmosphäre zur Klärung der Prozedur für die einzuleitenden Verhandlungen,

b) in den Abschnitt der eigentlichen Ver­handlungen zur Sicherstellung des europäischen Friedens,

c) in eine spätere Periode der Behandlung jener wünschenswerten Ergänzung des europäischen Friedenswerkes, die weder im Inhalt, noch im Umfang von vornherein genau festgelegt oder begrenzt werden können oder sollten (Ab- rüstungs- und Wirtfchaftsfragen usw.).

Deutschlands neuer Inedensplan.

Zu diesem Zwecke schlägt die deutsche Regierung nun folgenden Friedensplan vor:

1. Um den kommenden Abmachungen für die Sicherung des europäischen Friedens den Cha­rakter heiliger Verträge zu verleihen, nehmen an ihnen die in Frage kommenden Ratio­nen nur als vollkommen gleichberech­tigte und gleichgeachtete Glieder teil. Der einzige Zwang für die Unterzeichnung dieser Verträge kann nur in der sichtbaren von allen er­kannten Zweckmäßigkeit dieser Abmachungen für den europäischen Frieden und damit für das soziale Glück und das wirtschaftliche Wohlergehen der Völker liegen.

2. Um die Zeit der Unsicherheit im Interesse des wirtschaftlichen Lebens der europäischen Völker möglichst abzukürzen, schlägt die deutsche Regierung vor, den e r st e n Abschnitt bis zur Unterzeich­nung der Richtangriffspakte und damit der garan­tierten europäischen Friedenssicherung auf vier Wonate zu begrenzen.

3. Die deusche Regierung versichert unter der Vor­aussetzung eines sinngemäßen gleichen Verhallens der belgischen und französischen Regierung für diesen Zeitraum keinerlei Verstär- kung der im Rheinland befindlichen T r u p p en vorzunehmen.

4. Die deutsche Regierung versichert, daß sie die im Rheinland befindlichen Truppen während dieses Zeitraumes nicht näher an die belgische und die französische Grenze heran­führen wird.

5. Die deutsche Regierung schlägt zur Garantie­rung dieser beiderseitigen Versicherungen die Bil­dung einer Kommission vor, die sich aus Vertretern der beiden Garantiemächte England und Italien und einer desinter­essierten neutralen dritten Wacht zu- sammenseht.

6. Deutschland, Belgien und Frankreich sind be­rechtigt, je einen Vertreter in diese Kommis­sion zu entsenden. Deutschland, Belgien und Frank­reich besitzen das Recht, dann, wenn sie glauben, aus bestimmten Vorgängen auf eine Verände­rung der militärischen Verhältnisse innerhalb dieses Zeitraumes von vier Monaten Hinweisen zu können, ihre Wahrnehmungen der Garantie­kommission mitzuteilen.

7. Deutschland, Belgien und Frankreich erklären sich bereit, in einem solchen Falle zu gestatten, daß diese Kommission durch die englischen und italieni­schen Militärattaches notwendige Festste!- l u n g e n treffen läßt und hierüber den beteiligten Mächten berichtet.

8. Deutschland, Belgien und Frankreich versichern, daß sie die sich daraus ergebenden V e a n st a n - düngen im vollen Umfange berücksich­tigen werden.

9. 3m übrigen ist die deutsche Regierung bereit, auf der Basis voller Gegenseitigkeit mit feinen beiden westlichen Rachbarn feder mi­litärischen Beschränkung an der deut­schen We st grenze zuzuftimmen.

10. Deutschland, Belgien und Frankreich und die beiden Garankiemächte kommen überein, daß sie so- sort oder spätestens nach Abschluß der französischen

Wahlen unter Führung der britischen Regierung in Beratungen eintreten über den Ab­schluß eines 25jährigen Richlangriffs- bzw. Sicherheitspakles zwischen Frankreich und Belgien einerseits und Deutschlands anderer­seits.

11. Deutschland ist einverstanden, daß in diesem Sicherheitsabkommen England und Italien wieder als Garanliemächle unterzeichnen.

12. Sollten sich aus diesen Sicherheitsabmachun­gen besondere militärische Beistands- verpflichtungen ergeben, so erklärt sich Deutschland bereit, auch seinerseits solche Verpflich­tungen auf sich zu nehmen.

13. Die deutsche Regierung wiederholt hiermit den Vorschlag für den Abschluß eines L u f t p a k l e s als Ergänzung und Verstärkung dieser Sicherheits­abmachungen.

14. Die deutsche Regierung erklärt, daß sie bereit ist, falls die R i e d e r l a n d e es wünschen, auch diesen Staat in dieses westeuropäische Sicherheits- abkommen einzubeziehen.

15. Um dem Werk dieser aus freiem Dillen er­folgenden Friedenssicherung zwischen Deutschland einerseits und Frankreich andererseits den Charak­ter eines versöhnenden Abschlusses einer jahrhun­dertelangen Entzweiung zu geben, verpflichten sich Deutschland und Frankreich, darauf hinzuwirken, daß in der Erziehung der Jugend der beiden Rationen sowohl als in öffent­lichen Publikationen alles vermieden wird, was als Herabsetzung, Verächtlichma­chung oder unpassende Einmischung in die inneren Angelegenheiten der anderen Seite geeignet sein könnte, die Einstellung der beiden Völker gegeneinander zu vergiften. Sie kommen überein, eine gern einsame Kommission am Sitze des Völkerbundes in Genf zu bilden, die be­auftragt fein soll, einlaufende Beschwerden den bei­den Regierungen zur Kenntnisnahme und Ueber- prüfung vorzulegen.

16. Deutschland und Frankreich verpflichten sich, in Verfolg der Absicht, dieser Abmachung den Cha­rakter eines heiligen Vertrages zu geben, die Ra­tifizierung durch eine Abstimmung von den beiden Völkern selbst vornehmen zu lassen.

17. Deutschland erklärt sich bereit, seinerseits in Verbindung zu treten mit den Staaten an seiner Südost - und Rordo st grenze, um diese zum Abschluß der angebotenen Richtan­griffspakte unmittelbar einzuladen.

18. Deutschland erklärt sich bereit, sofort oder nach Abschluß dieser Verträge wieder in den Völkerbund einzutreten. Die deutsche Re­gierung wiederholt dabei ihre Erwartung, daß im Laufe einer angemessenen Zeit auf dem Wege freundschaftlicher Verhandlungen die Frage der kolonialen Gleichberechtigung sowie die Frage der T r e n n u n g des Völkerbundsstatutes von seiner Versailler Grundlage geklärt wird.

19. Deutschland schlägt vor, ein internatio­nales Schiedsgericht zu bilden, das für die Einhaltung dieses Vertragswerkes zuständig sein soll und dessen Entscheidungen für alle bindend sind.

praktischer Anfang einer Beschränkung der Rüstungen.

Nach Abschluß eines solchen großen Werkes der europäischen Friebenssicherung hält es bie deutsche Regierung für bringend notwendig, Versuche zu unternehmen, einem uferlosen Wettrüsten durch praktische Maßnahmen Einhalt zu gebieten. Sie würde darin nicht nur eine Erleichterung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage der Völker sehen, sondern vor allem eine psychologische Ent­spannung. Die deutsche Reichsregierung verspricht sich aber nichts von dem Versuch universaler Rege­lungen, der von vornherein zum Scheitern verur­teilt sein würbe unb daher nur von denen vorge- schlagen werden kann, die am Zustandekommen eines praktischen Ergebnisses nicht interessiert sind. Sie glaubt, baß bemgegenüber bie Verhanblungen unb Ergebnisse auf bem Gebiet ber Beschränkung maritimer Rüstungen belehren!) und anregend wir­ken können.

Die deutsche Reichsregierung schlägt daher vor, die spätere Einberufung von Konferenzen mit

jeweils nur einer, aber klar umrisse- nen Aufgabe. Sie sieht es als die zunächst wichtigste Aufgabe an, den Luftkrieg in die moralische unb menschliche Atmosphäre ber 'seiner­zeit burch die Genfer Konvention den Nichtkriegs­teilnehmern ober ben Verwundeten zugebilligten Schonung zu bringen. So wie bie Tötung wehr­loser Verwunbeter ober Gefangener ober bie Ver- roenbung vom Dumbum-Geschossen ober bie Füh­rung warnungslosen U-Bootskrieges durch inter­nationale Konventionen geregelt bzw. verboten worben find, muß es einer zivilisierten Menschheit gelingen, auch auf den Gebieten neuer Waffenan- roenbung bie Möglichkeit einer sinnlosen Entartung zu unterbinben, ohne dem Zweck der Kriegsfüh­rung zu widersprechen. Die deutsche Regierung schlägt daher für diese Konferenzen zunächst als praktische Aufgaben vor:

1. Verbot des Abwurfes von Gas-, Gift - unb Branbbomben.

2. Verbot des Abwurfes von Bomben jeglicher Art auf offene Ortschaften, die sich außer- halb ber Reichweite ber mittleren schweren Artille­rie ber kämpfenden Fronten befinden.

3. Verbot ber Beschießung von Ort­schaften mit weittragenben Kanonen außerhalb einer Gefechtszone von 20 Kilometer.

4. Abschaffung unb Verbot bcs Baues von Tanks schwerster Art.

5. Abschaffung und Verbot schwer st er Ar­tillerie.

Sowie sich aus solchen Besprechungen unb Ab­machungen bie Möglichkeit ber weiteren Be­grenzung ber Rüstungen ergeben, sind biese wahr­zunehmen. Die beutsche Regierung erklärt sich schon jetzt bereit, j e b e r solchen Regelung, soweit sie international gültig wirb, beizutreten.

Die deutsche Reichsregierung glaubt, daß, wenn auch nur ein erster Schritt auf dem Wege zur Abrüstung gemacht ist, dies von außerordentlicher Tragweite für die Einstellung der Völker zuein­ander sein wird, und damit auch für die Wie- derkehr jenes Vertrauens, das die Vor­aussetzung für die Entwicklung von Handel und Wohlstand bildet.

Um dem allgemeinen Wunsch nach einer Wieder­herstellung günstiger wirtschaftlicher Verhältnisse zu entsprechen, ist sie daher bereit, im Sinne der ge­machten Vorschläge sofort nach Abschluß des poli­tischen Vertragswertes mit den in Frage kommen­den Ländern in einen Gedankenaustausch über wirtschaftliche Fragen einzutreten und alles in ihrer Macht Stehende zur Verbesserung der Wirtschaftslage in Europa sowie der von dieser nicht zu trennenden Weltwirtschaft im allgemeinen beizutragen.

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Die deutsche Reichsregierung glaubt, mit dem oben niedergelegten Friedensplan ihren Bei- trag geleistet zu haben zum Aufbau eines neuen Europa auf der Basis der gegenseitigen Achtung unb des Vertrauens zwischen souveränen Staaten. Manche Gelegenheiten zu dieser Befrie­dung Europas, zu der Deutschland in den letzten Jahren so oft die Hand bot, sind versäumt worden. Möge dieser Versuch einer europäischen Verständi­gung endlich gelingen. Die deutsche Reichs­regierung glaubt zuversichtlich, durch die Vorlegung des obigen Friedensplanes den Weg hierzu nunmehr freigemacht zu haben.

Die Bahn ist frei!

Das Echo des Friedensvorschlags in der Berliner presse.

Berlin, 2. April. (DNB.) Der Völkische Beobachter schreibt u. a.: Der deutsche Frie­densplan ist das klare Programm eines klaren Willens. Die Schwierigkeiten, die be­stehen und den Frieden bedrohen, müssen beseitigt werden. Das ist das Ziel. Der Weg dazu kann nur gemeinsam beschritten werden, wenn das Ziel auch gemeinsam erreicht werden soll. Der deutsche Plan enthält in keinem einzigen Punkt ir­gendeine entehrende Zumutung für einen anderen Staat. Jeder Satz ist getragen von der Ueberzeu- &ung, daß die europäischen Völker in vollem mfange gleichberechtigt fein müssen, um auch mit den gleichen Pflichten über den Frieden wachen zu können. Im Gegensatz zu dieser selbstverständlichen und fairen Haltung stand jedoch das Memorandum der Lacornomächte. Der Plan enthält keine Bedingungen und keine ultimativen Voraussetzungen. Er setzt nur eines voraus, näm­lich den ehrlichen Willen zur raschen Verwirklichung des Friedens.

Die Berliner Börsenzeitung führt aus: Auch der voreingenommenste Politiker ber Gegen­seite wirb es nickt fertigbringen können, biefen großartigen Vorschlag ohne ernstes Nachbenken bei­seite zu schieben. Der beutsche Friebensplan stellt sich als ein burchsichtiges, klar gegliebertes Oebäube bar, an besten Front bie Parole steht: Gleiches Recht und gleiche Sicherheit für alle! Man hat, teils beschwörend, teils drohend, von uns einen Beitrag zum Frieden gefordert. Wir sind ge­spannt, ob es eine verantwortliche Person gibt, die es wagt zu behaupten, daß der deutsche Friebens­plan nicht geeignet fei, ben Frieben zu förbern. Der Vorschlag bes Führers grünbet sich auf bas ethische Fundament, daß zwischen Freien unb Unfreien nicht bas Verhältnis eines wirklichen Friebens, fonbern nur eines künstlichen, unfrieblichen Zwanges be­stehen kann. Auf bem Funbament ber Gleichberech­

tigung baut er ein Projekt auf, bas bei gutem Willen ber Gegenseite rasch der Verwirk­lichung entgegengeführt werden kann. Es fetzt kei­nen ber Partner einer Demütigung aus unb ga­rantiert jebem der Teilhaber gleichzeitig seine Sicher- heit und die saubere Durchführung des Abkommens. Der deutsche Vorschlag ist in jedem Punkte durch­führbar, er macht bie Bahn frei für den Aus­bau und die Vollendung ber Befriebung Europas.

Wer das Friedenswerk sabotieren sollte, so lieft man in der Deutschen Allgemeinen Zei­tung, zu dem die deutsche Regierung in ihrem neuesten Dokument einen wahrhaft großzügigen Beitrag beigesteuert hat, ber würbe sich eine schlimme Verantwortung aufhalfen. Jeder beutsche Leser wirb sich fragen: Kann das überhaupt einer ablehnen? Kann jemand die große Chance Europas verderben, die mit dem deutschen Friedensvlan gegeben ist? Es spricht wohl nichts stärker für die Aufrichtigkeit unseres Friedens­willens als die Tatsache, daß wir uns das eigent­lich nicht vvrstellen können.

Das Berliner Tageblatt erklärt: Die deutschen Vorschläge haben eine große Stoßkraft durch die Geschlossenheit unb Einheitlichkeit ber Grunbsätze, von benen sie beherrscht werben, und durch ihren durchaus praktischen Charakter, ben sie zugleich haben. Wir wissen, baß wir am Anfang eines schweren unb steilen Weges sind. Wir wissen aber auch, daß bas Ziel lohnt. Unb fast finb wir sicher, baß bies von allen ein­gesehen wirb, bie es angeht. So großherzig, wie ber Friebensplan ber beutschen Regierung im gan­zen ist, schreibt bie Kreuzzeitung, so ehrlich finb auch feine einzelnen Punkte. Kein Staatsmann wird an diesem Angebot vorbeigehen dürfen, wenn er nicht schwere Schuld auf sich laden will. Deutsch­land reicht allen seine Hand zum Frieden; nun haben die anderen Mächte bas Wort.

DMdesMrerssürdieWahlkampfarbeikderpreffe

Berlin, 1. April. (DNB.) In ber Pressekonfe­renz ber Reichsregierung sprach Staatssekretär Funk im Auftrag bes Führers unb Reichskanz­lers unb im Auftrage bes Reichsministers für Volksaufklärung unb Propaganba Dr. Goebbels ber beutfcfjen Presse ben Dank ber Reichsregierung unb Partei für bie ge­leistete Arbeit beim Wahlkampf aus. Dieser Dank gelte in gleicher Weise ben Schriftleitern wie ben Verlegern, die alle in hervorragender und erfolg­reicher Weife bei der Reichstagswahl, z. T. unter schwierigsten Umständen, aber in taktischer Klug­heit unb nationalsozialistischer Begeisterung sich für ben Wahlkampf eingesetzt hätten.

Heuer stellvertretender Pressechef der Reichsregierung.

Berlin, 1. April. (DNB.) Der Leiter der Ab­teilung IV des Reichsministeriums für Volksauf­klärung und Propaganda (Pressestelle der Reichs­regierung), Ministerialrat Pg. Dr. Kurt I a h n ck e, tritt als Verlagsbirektor in bie Berliner Druck- unb Zeitungsbetriebe A G. (ehe­mals Rubolf Moste Verlag) ein. Zu seinem Nach­folger hat ber Reichsminister für Volksaufklärung unb Propaganba ben Hauptschriftleiter bes Deut­schen Nachrichtenbüros, Pg. Alfreb-Jngemar Bernbt ernannt. Der Führer unb Reichskanzler hat gleich­zeitig Pg. Bernbt zum stellvertretenben Pressechef ber Reichsregierung ernannt.

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SS.-Obersturmbannführer Bernbt ist 1905 in Bromberg als Sohn eines Reichsbahninspektors geboren. Er begann seine journalistische Laufbahn 1924 unter bem heutigen Staatskornrnisfar von Berlin Dr. Lippert beimDeutschen Tageblatt" unb kam später als Schriftleiter für Ostpolitik in bas WTB Berndt warb schon lange vor ber Machtergreifung einen wesentlichen Teil ber Schrift­leiter bes WTB. für ben Nationalsozialismus. Nach ber Machtergreifung würbe er Hauptschriftleiter. Seine politische Laufbahn begann Bernbt 1920 im Deutsch-Völkischen Schutz- unb Trutzbunb, 1922 kam er in bie nationalsozialistische Bewegung, in ber Verbotszeit gehörte er bem Frontbann unb später ber SA. an. 1933 mürbe er Abjutant bes Reichs­pressechefs ber NSDAP.

Versammlungsruhe bis 19. April

DNB. Berlin, 1. April. Der Reichspro - paganbaleiter ber NSDAP, gibt bekannt: Die gewaltigste W a h l s ch l a ch t bes nationalsozia­listischen Deutschlanbs ist geschlagen. In Einheit und Geschlossenheit hat sich das beutsche Volk hinter seinen Führer gestellt -unb ihm einen überwälti- genben Beweis seines Vertrauens gegeben. Wocken- lang rollte Der sammlungswelle über Dersammlungswelle burch die deutschen Gaue, von Rednern, Politischen Leitern, Parteige­nossen und Parteigenossinnen wurde bas Letzte an Einsatzbereitschaft verlangt unb gegeben. Abend für Abend füllte das deutsche Volk die Versammlungsräume, sei es die Riesenhal- len der Großstädte oder bie kleinen Zimmer bes Dorfkruges. Wenn auch nach der siegreichen Schlacht, die das deutsche Volk in /einer Gesamtheit geschla-

aen t)at, nicht Ruhe einkehren darf, vielmehr d i e Arbeit fortgesetzt werden muß, so soll vor diesem neuen Einsatz durch die allgemeine 23er» sammlungspause eine Erholungs- und Ruhe­zeit zum Sammeln neuer Kräfte stehen. Aus diesem Grunde ordne ich hiermit eine allge­meine Dersammlungsruhe bis 19. April an. Unter die angeordnete Versammlungs­ruhe fallen insbesondere alle öffentlichen Kundgebungen und Versammlungen; Mitgliederversammlungen sind auf das notwendigste Mindestmaß zu beschränken. Don der Versamm­lungsruhe nicht berührt werden Veranstaltungen der Abteilung Film und des AmtesKraft durch Freude".

Tagesbefehl des Führers der Gruppe Hessen.

LPD. Frankfurt a. M., 1. April. SA.-Grup- penführer Beckerle hat folgenden Tagesbefehl erlassen:

Meine lieben SA.-Kameraden! Der 29. März 1936 hat uns einen Sieg gebracht, wie ihn keiner von uns zuvor erhofft hatte. Das ganze deutsche Volk steht geschlossen hinter dem Führer und hat seine Zustimmung zum Werke bes Friebens, ber Freiheit unb ber Ehre gegeben. Wir wissen alle, baß bies allein ber Sieg bes Führers ist, unb daß er allein durch seinen Einsatz und feine Führung diesen Erfolg herbeigeführt hat.

Wir aber sind stolz auf unsere Mitar­beit! Jeder SA.-Mann kann mit Stolz auf seine Tätigkeit in diesem Wahlkampf zurückschauen, auf das Zurückstellen alles Persönlichen, auf den opfer­vollen Einsatz- unb Absperrungsdienst, auf seine Propaganbatätigkeit und auf feine Mitarbeit am Wahltage selbst! Mit Freude habe ich euren Einsatz beobachtet unb mit bankbarem Stolz konnte ich fest- stellen, daß die Gruppe Hessen geschlos­sen, Mann für Mann, ihre Pflicht für den Dienst am Führer getan hat. In Anerken­nung eurer Leistung ordne ich an, daß ber eigentliche SA. - Dienst bis zum 15. April einschl. a u 5 f ä l l t.

Gesunde Gtaatsfinanzen in Danzig.

Danzig, 1. April. (DNB.) Die Danziger Re­gierung hat den Haushaltsplan für 1936/37 auf Grund des Ermächtigungsgesetzes in Kraft gesetzt. Der Ordentliche Haushaltsplan ist mit rund 117 Millionen Danziger Gulden, der Außerordentliche Haushaltsplan mit rund 172 000 Gulllen in Ein­nahmen und Ausgaben ausgeglichen. Das be­deutet gegenüber dem vorjährigen Haushaltsplan eine weitere Ersparnis um annähernd 8 Millionen Gulden. Der Haushaltsplan ist ohne Steuererhöhungen ausgeglichen worden. Die Wohnungsbauabgabe wird für das neue Haus­haltsjahr sogar um 6 v. H. gesenkt werden. Die einzelnen Haushaltspläne werden in kürzester Zeit allen Abgeordneten zugeleitet und in geeigneter Form der Oeffentlichkeit bekanntgegeben werden. Jeder wird sich davon überzeugen können, daß die Danziger Finanzwirtschaft auf gesunder Grund­lage beruht und die früheren Schwierigkeiten über­wunden finb.