vom deutschen Volke erteilten Auftrag muh daher die deutsche Regierung alle Deutschland einseitig belastenden und damit diskriminierenden Vorschläge dies«» Entwurfes a b l e h n e n.
Deutschland hat. wie schon aus seinem Angebot hervorgeht, nicht die Absicht, jemals Belgien oder Frankreich anzugreisen. Lv ist bekannt, daß bei der gigantischen Rüstung Frankreichs und den enormen Festungswerken an der französischen Ostgrenze ein solcher Angriff aber auch rein militärisch sinnlos wäre. Aus diesen Gründen ist der deutschen Regierung auch der Wunsch der französischen Regierung nach sofortigen General st absverhand- l u n g e n unverständlich. Die deutsche Regierung würde darin nur ein ernstes Präjudiz sehen, wenn vor dem Abschluß der neuen Sicherheitsverhandlungen solche Generalstabsabmachungen zustande kämen. Sie ist der Auffassung, daß solche Abmachungen in jedem Falle erst die Folge der politischen Beistandsverpflichtungen der fünf Locarnomächte feien und dann nur auf streng reziproker Grundlage stattfinden könnten!
Die deutsche Regierung ist weiter der Auffassung, daß der Komplex der vorliegenden Probleme zur leichteren Lösung nach den Gesichtspunkten der beabsichtigten Ziele zweckmäßig gegliedert werden müsse. Sie muß dann aber folgende grundsätzliche Fragen stellen: Welches soll das Ziel der Bemühungen der europäischen Diplomatie sein?
A) Soll dieses Ziel sein, die sich als für jede dauernde Friedenssicherung als ungeeignet erwiesene Zweiteilung der europäischen Völker in mehr oder weniger Berechtigte, in ehren- oder unehrenhafte, in freie oder unfreie unter irgend
welchen neuen Formen ober Modifizierungen bei- gubehalten oder fortzuführen? Soll es weiter die Absicht der europäischen diplomatischen Bestrebungen sein, aus einem solchen Willen heraus auf dem Wege einfacher majori fierender Beschlüsse Feststellungen über Vergangenes zu treffen, Urteile aufzurichten, um damit die scheinbar juristisch noch fehlenden Begründungen für die Fortführung dieses früheren Zustandes zu finden?
B) Soll das Bemühen der europäischen Regierungen darauf hingerichtet sein, unter allen Umständen zu einer wirklich konstruktiven Ordnung des Verhältnisses der europäischen Nationen untereinander und damit zu einer dauerhaften Friedensgestaltung und -sicherung zu kommen?
Die deutsche Regierung ist es ihrem Volke schuldig, hier eindeutig zu erklären, daß sie nur an diesem zweiten in ihren Augen allein aufbauenden Versuch teilnehmen wird, und dies dann allerdings aus tiefinnerster Ueberzeugung und mit dem vollen Gewicht des aufrichtigen und sehnsüchtigen Willens der hinter ihr stehenden Nation.
Die deutsche Regierung glaubt, daß dann die vor den europäischen Staatsmännern liegende Gesamtausgabe in drei Abschnitte gegliedert werden müßte:
a) In die Zeit einer allmählichen sich beruhigenden Atmosphäre zur Klärung der Prozedur für die einzuleitenden Verhandlungen,
b) in den Abschnitt der eigentlichen Verhandlungen zur Sicherstellung des europäischen Friedens,
c) in eine spätere Periode der Behandlung jener wünschenswerten Ergänzung des europäischen Friedenswerkes, die weder im Inhalt, noch im Umfang von vornherein genau festgelegt oder begrenzt werden können oder sollten (Ab- rüstungs- und Wirtfchaftsfragen usw.).
Deutschlands neuer Inedensplan.
Zu diesem Zwecke schlägt die deutsche Regierung nun folgenden Friedensplan vor:
1. Um den kommenden Abmachungen für die Sicherung des europäischen Friedens den Charakter heiliger Verträge zu verleihen, nehmen an ihnen die in Frage kommenden Rationen nur als vollkommen gleichberechtigte und gleichgeachtete Glieder teil. Der einzige Zwang für die Unterzeichnung dieser Verträge kann nur in der sichtbaren von allen erkannten Zweckmäßigkeit dieser Abmachungen für den europäischen Frieden und damit für das soziale Glück und das wirtschaftliche Wohlergehen der Völker liegen.
2. Um die Zeit der Unsicherheit im Interesse des wirtschaftlichen Lebens der europäischen Völker möglichst abzukürzen, schlägt die deutsche Regierung vor, den e r st e n Abschnitt bis zur Unterzeichnung der Richtangriffspakte und damit der garantierten europäischen Friedenssicherung auf vier Wonate zu begrenzen.
3. Die deusche Regierung versichert unter der Voraussetzung eines sinngemäßen gleichen Verhallens der belgischen und französischen Regierung für diesen Zeitraum keinerlei Verstär- kung der im Rheinland befindlichen T r u p p en vorzunehmen.
4. Die deutsche Regierung versichert, daß sie die im Rheinland befindlichen Truppen während dieses Zeitraumes nicht näher an die belgische und die französische Grenze heranführen wird.
5. Die deutsche Regierung schlägt zur Garantierung dieser beiderseitigen Versicherungen die Bildung einer Kommission vor, die sich aus Vertretern der beiden Garantiemächte England und Italien und einer desinteressierten neutralen dritten Wacht zu- sammenseht.
6. Deutschland, Belgien und Frankreich sind berechtigt, je einen Vertreter in diese Kommission zu entsenden. Deutschland, Belgien und Frankreich besitzen das Recht, dann, wenn sie glauben, aus bestimmten Vorgängen auf eine Veränderung der militärischen Verhältnisse innerhalb dieses Zeitraumes von vier Monaten Hinweisen zu können, ihre Wahrnehmungen der Garantiekommission mitzuteilen.
7. Deutschland, Belgien und Frankreich erklären sich bereit, in einem solchen Falle zu gestatten, daß diese Kommission durch die englischen und italienischen Militärattaches notwendige Festste!- l u n g e n treffen läßt und hierüber den beteiligten Mächten berichtet.
8. Deutschland, Belgien und Frankreich versichern, daß sie die sich daraus ergebenden V e a n st a n - düngen im vollen Umfange berücksichtigen werden.
9. 3m übrigen ist die deutsche Regierung bereit, auf der Basis voller Gegenseitigkeit mit feinen beiden westlichen Rachbarn feder militärischen Beschränkung an der deutschen We st grenze zuzuftimmen.
10. Deutschland, Belgien und Frankreich und die beiden Garankiemächte kommen überein, daß sie so- sort oder spätestens nach Abschluß der französischen
Wahlen unter Führung der britischen Regierung in Beratungen eintreten über den Abschluß eines 25jährigen Richlangriffs- bzw. Sicherheitspakles zwischen Frankreich und Belgien einerseits und Deutschlands andererseits.
11. Deutschland ist einverstanden, daß in diesem Sicherheitsabkommen England und Italien wieder als Garanliemächle unterzeichnen.
12. Sollten sich aus diesen Sicherheitsabmachungen besondere militärische Beistands- verpflichtungen ergeben, so erklärt sich Deutschland bereit, auch seinerseits solche Verpflichtungen auf sich zu nehmen.
13. Die deutsche Regierung wiederholt hiermit den Vorschlag für den Abschluß eines L u f t p a k l e s als Ergänzung und Verstärkung dieser Sicherheitsabmachungen.
14. Die deutsche Regierung erklärt, daß sie bereit ist, falls die R i e d e r l a n d e es wünschen, auch diesen Staat in dieses westeuropäische Sicherheits- abkommen einzubeziehen.
15. Um dem Werk dieser aus freiem Dillen erfolgenden Friedenssicherung zwischen Deutschland einerseits und Frankreich andererseits den Charakter eines versöhnenden Abschlusses einer jahrhundertelangen Entzweiung zu geben, verpflichten sich Deutschland und Frankreich, darauf hinzuwirken, daß in der Erziehung der Jugend der beiden Rationen sowohl als in öffentlichen Publikationen alles vermieden wird, was als Herabsetzung, Verächtlichmachung oder unpassende Einmischung in die inneren Angelegenheiten der anderen Seite geeignet sein könnte, die Einstellung der beiden Völker gegeneinander zu vergiften. Sie kommen überein, eine gern einsame Kommission am Sitze des Völkerbundes in Genf zu bilden, die beauftragt fein soll, einlaufende Beschwerden den beiden Regierungen zur Kenntnisnahme und Ueber- prüfung vorzulegen.
16. Deutschland und Frankreich verpflichten sich, in Verfolg der Absicht, dieser Abmachung den Charakter eines heiligen Vertrages zu geben, die Ratifizierung durch eine Abstimmung von den beiden Völkern selbst vornehmen zu lassen.
17. Deutschland erklärt sich bereit, seinerseits in Verbindung zu treten mit den Staaten an seiner Südost - und Rordo st grenze, um diese zum Abschluß der angebotenen Richtangriffspakte unmittelbar einzuladen.
18. Deutschland erklärt sich bereit, sofort oder nach Abschluß dieser Verträge wieder in den Völkerbund einzutreten. Die deutsche Regierung wiederholt dabei ihre Erwartung, daß im Laufe einer angemessenen Zeit auf dem Wege freundschaftlicher Verhandlungen die Frage der kolonialen Gleichberechtigung sowie die Frage der T r e n n u n g des Völkerbundsstatutes von seiner Versailler Grundlage geklärt wird.
19. Deutschland schlägt vor, ein internationales Schiedsgericht zu bilden, das für die Einhaltung dieses Vertragswerkes zuständig sein soll und dessen Entscheidungen für alle bindend sind.
praktischer Anfang einer Beschränkung der Rüstungen.
Nach Abschluß eines solchen großen Werkes der europäischen Friebenssicherung hält es bie deutsche Regierung für bringend notwendig, Versuche zu unternehmen, einem uferlosen Wettrüsten durch praktische Maßnahmen Einhalt zu gebieten. Sie würde darin nicht nur eine Erleichterung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage der Völker sehen, sondern vor allem eine psychologische Entspannung. Die deutsche Reichsregierung verspricht sich aber nichts von dem Versuch universaler Regelungen, der von vornherein zum Scheitern verurteilt sein würbe unb daher nur von denen vorge- schlagen werden kann, die am Zustandekommen eines praktischen Ergebnisses nicht interessiert sind. Sie glaubt, baß bemgegenüber bie Verhanblungen unb Ergebnisse auf bem Gebiet ber Beschränkung maritimer Rüstungen belehren!) und anregend wirken können.
Die deutsche Reichsregierung schlägt daher vor, die spätere Einberufung von Konferenzen mit
jeweils nur einer, aber klar umrisse- nen Aufgabe. Sie sieht es als die zunächst wichtigste Aufgabe an, den Luftkrieg in die moralische unb menschliche Atmosphäre ber 'seinerzeit burch die Genfer Konvention den Nichtkriegsteilnehmern ober ben Verwundeten zugebilligten Schonung zu bringen. So wie bie Tötung wehrloser Verwunbeter ober Gefangener ober bie Ver- roenbung vom Dumbum-Geschossen ober bie Führung warnungslosen U-Bootskrieges durch internationale Konventionen geregelt bzw. verboten worben find, muß es einer zivilisierten Menschheit gelingen, auch auf den Gebieten neuer Waffenan- roenbung bie Möglichkeit einer sinnlosen Entartung zu unterbinben, ohne dem Zweck der Kriegsführung zu widersprechen. Die deutsche Regierung schlägt daher für diese Konferenzen zunächst als praktische Aufgaben vor:
1. Verbot des Abwurfes von Gas-, Gift - unb Branbbomben.
2. Verbot des Abwurfes von Bomben jeglicher Art auf offene Ortschaften, die sich außer- halb ber Reichweite ber mittleren schweren Artillerie ber kämpfenden Fronten befinden.
3. Verbot ber Beschießung von Ortschaften mit weittragenben Kanonen außerhalb einer Gefechtszone von 20 Kilometer.
4. Abschaffung unb Verbot bcs Baues von Tanks schwerster Art.
5. Abschaffung und Verbot schwer st er Artillerie.
Sowie sich aus solchen Besprechungen unb Abmachungen bie Möglichkeit ber weiteren Begrenzung ber Rüstungen ergeben, sind biese wahrzunehmen. Die beutsche Regierung erklärt sich schon jetzt bereit, j e b e r solchen Regelung, soweit sie international gültig wirb, beizutreten.
Die deutsche Reichsregierung glaubt, daß, wenn auch nur ein erster Schritt auf dem Wege zur Abrüstung gemacht ist, dies von außerordentlicher Tragweite für die Einstellung der Völker zueinander sein wird, und damit auch für die Wie- derkehr jenes Vertrauens, das die Voraussetzung für die Entwicklung von Handel und Wohlstand bildet.
Um dem allgemeinen Wunsch nach einer Wiederherstellung günstiger wirtschaftlicher Verhältnisse zu entsprechen, ist sie daher bereit, im Sinne der gemachten Vorschläge sofort nach Abschluß des politischen Vertragswertes mit den in Frage kommenden Ländern in einen Gedankenaustausch über wirtschaftliche Fragen einzutreten und alles in ihrer Macht Stehende zur Verbesserung der Wirtschaftslage in Europa sowie der von dieser nicht zu trennenden Weltwirtschaft im allgemeinen beizutragen.
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Die deutsche Reichsregierung glaubt, mit dem oben niedergelegten Friedensplan ihren Bei- trag geleistet zu haben zum Aufbau eines neuen Europa auf der Basis der gegenseitigen Achtung unb des Vertrauens zwischen souveränen Staaten. Manche Gelegenheiten zu dieser Befriedung Europas, zu der Deutschland in den letzten Jahren so oft die Hand bot, sind versäumt worden. Möge dieser Versuch einer europäischen Verständigung endlich gelingen. Die deutsche Reichsregierung glaubt zuversichtlich, durch die Vorlegung des obigen Friedensplanes den Weg hierzu nunmehr freigemacht zu haben.
Die Bahn ist frei!
Das Echo des Friedensvorschlags in der Berliner presse.
Berlin, 2. April. (DNB.) Der Völkische Beobachter schreibt u. a.: Der deutsche Friedensplan ist das klare Programm eines klaren Willens. Die Schwierigkeiten, die bestehen und den Frieden bedrohen, müssen beseitigt werden. Das ist das Ziel. Der Weg dazu kann nur gemeinsam beschritten werden, wenn das Ziel auch gemeinsam erreicht werden soll. Der deutsche Plan enthält in keinem einzigen Punkt irgendeine entehrende Zumutung für einen anderen Staat. Jeder Satz ist getragen von der Ueberzeu- &ung, daß die europäischen Völker in vollem mfange gleichberechtigt fein müssen, um auch mit den gleichen Pflichten über den Frieden wachen zu können. Im Gegensatz zu dieser selbstverständlichen und fairen Haltung stand jedoch das Memorandum der Lacornomächte. Der Plan enthält keine Bedingungen und keine ultimativen Voraussetzungen. Er setzt nur eines voraus, nämlich den ehrlichen Willen zur raschen Verwirklichung des Friedens.
Die Berliner Börsenzeitung führt aus: Auch der voreingenommenste Politiker ber Gegenseite wirb es nickt fertigbringen können, biefen großartigen Vorschlag ohne ernstes Nachbenken beiseite zu schieben. Der beutsche Friebensplan stellt sich als ein burchsichtiges, klar gegliebertes Oebäube bar, an besten Front bie Parole steht: Gleiches Recht und gleiche Sicherheit für alle! Man hat, teils beschwörend, teils drohend, von uns einen Beitrag zum Frieden gefordert. Wir sind gespannt, ob es eine verantwortliche Person gibt, die es wagt zu behaupten, daß der deutsche Friebensplan nicht geeignet fei, ben Frieben zu förbern. Der Vorschlag bes Führers grünbet sich auf bas ethische Fundament, daß zwischen Freien unb Unfreien nicht bas Verhältnis eines wirklichen Friebens, fonbern nur eines künstlichen, unfrieblichen Zwanges bestehen kann. Auf bem Funbament ber Gleichberech
tigung baut er ein Projekt auf, bas bei gutem Willen ber Gegenseite rasch der Verwirklichung entgegengeführt werden kann. Es fetzt keinen ber Partner einer Demütigung aus unb garantiert jebem der Teilhaber gleichzeitig seine Sicher- heit und die saubere Durchführung des Abkommens. Der deutsche Vorschlag ist in jedem Punkte durchführbar, er macht bie Bahn frei für den Ausbau und die Vollendung ber Befriebung Europas.
Wer das Friedenswerk sabotieren sollte, so lieft man in der Deutschen Allgemeinen Zeitung, zu dem die deutsche Regierung in ihrem neuesten Dokument einen wahrhaft großzügigen Beitrag beigesteuert hat, ber würbe sich eine schlimme Verantwortung aufhalfen. Jeder beutsche Leser wirb sich fragen: Kann das überhaupt einer ablehnen? Kann jemand die große Chance Europas verderben, die mit dem deutschen Friedensvlan gegeben ist? Es spricht wohl nichts stärker für die Aufrichtigkeit unseres Friedenswillens als die Tatsache, daß wir uns das eigentlich nicht vvrstellen können.
Das Berliner Tageblatt erklärt: Die deutschen Vorschläge haben eine große Stoßkraft durch die Geschlossenheit unb Einheitlichkeit ber Grunbsätze, von benen sie beherrscht werben, und durch ihren durchaus praktischen Charakter, ben sie zugleich haben. Wir wissen, baß wir am Anfang eines schweren unb steilen Weges sind. Wir wissen aber auch, daß bas Ziel lohnt. Unb fast finb wir sicher, baß bies von allen eingesehen wirb, bie es angeht. — So großherzig, wie ber Friebensplan ber beutschen Regierung im ganzen ist, schreibt bie Kreuzzeitung, so ehrlich finb auch feine einzelnen Punkte. Kein Staatsmann wird an diesem Angebot vorbeigehen dürfen, wenn er nicht schwere Schuld auf sich laden will. Deutschland reicht allen seine Hand zum Frieden; nun haben die anderen Mächte bas Wort.
DMdesMrerssürdieWahlkampfarbeikderpreffe
Berlin, 1. April. (DNB.) In ber Pressekonferenz ber Reichsregierung sprach Staatssekretär Funk im Auftrag bes Führers unb Reichskanzlers unb im Auftrage bes Reichsministers für Volksaufklärung unb Propaganba Dr. Goebbels ber beutfcfjen Presse ben Dank ber Reichsregierung unb Partei für bie geleistete Arbeit beim Wahlkampf aus. Dieser Dank gelte in gleicher Weise ben Schriftleitern wie ben Verlegern, die alle in hervorragender und erfolgreicher Weife bei der Reichstagswahl, z. T. unter schwierigsten Umständen, aber in taktischer Klugheit unb nationalsozialistischer Begeisterung sich für ben Wahlkampf eingesetzt hätten.
Heuer stellvertretender Pressechef der Reichsregierung.
Berlin, 1. April. (DNB.) Der Leiter der Abteilung IV des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (Pressestelle der Reichsregierung), Ministerialrat Pg. Dr. Kurt I a h n ck e, tritt als Verlagsbirektor in bie Berliner Druck- unb Zeitungsbetriebe A G. (ehemals Rubolf Moste Verlag) ein. Zu seinem Nachfolger hat ber Reichsminister für Volksaufklärung unb Propaganba ben Hauptschriftleiter bes Deutschen Nachrichtenbüros, Pg. Alfreb-Jngemar Bernbt ernannt. Der Führer unb Reichskanzler hat gleichzeitig Pg. Bernbt zum stellvertretenben Pressechef ber Reichsregierung ernannt.
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SS.-Obersturmbannführer Bernbt ist 1905 in Bromberg als Sohn eines Reichsbahninspektors geboren. Er begann seine journalistische Laufbahn 1924 unter bem heutigen Staatskornrnisfar von Berlin Dr. Lippert beim „Deutschen Tageblatt" unb kam später als Schriftleiter für Ostpolitik in bas WTB Berndt warb schon lange vor ber Machtergreifung einen wesentlichen Teil ber Schriftleiter bes WTB. für ben Nationalsozialismus. Nach ber Machtergreifung würbe er Hauptschriftleiter. Seine politische Laufbahn begann Bernbt 1920 im Deutsch-Völkischen Schutz- unb Trutzbunb, 1922 kam er in bie nationalsozialistische Bewegung, in ber Verbotszeit gehörte er bem Frontbann unb später ber SA. an. 1933 mürbe er Abjutant bes Reichspressechefs ber NSDAP.
Versammlungsruhe bis 19. April
DNB. Berlin, 1. April. Der Reichspro - paganbaleiter ber NSDAP, gibt bekannt: Die gewaltigste W a h l s ch l a ch t bes nationalsozialistischen Deutschlanbs ist geschlagen. In Einheit und Geschlossenheit hat sich das beutsche Volk hinter seinen Führer gestellt -unb ihm einen überwälti- genben Beweis seines Vertrauens gegeben. Wocken- lang rollte Der sammlungswelle über Dersammlungswelle burch die deutschen Gaue, von Rednern, Politischen Leitern, Parteigenossen und Parteigenossinnen wurde bas Letzte an Einsatzbereitschaft verlangt unb gegeben. Abend für Abend füllte das deutsche Volk die Versammlungsräume, sei es die Riesenhal- len der Großstädte oder bie kleinen Zimmer bes Dorfkruges. Wenn auch nach der siegreichen Schlacht, die das deutsche Volk in /einer Gesamtheit geschla-
aen t)at, nicht Ruhe einkehren darf, vielmehr d i e Arbeit fortgesetzt werden muß, so soll vor diesem neuen Einsatz durch die allgemeine 23er» sammlungspause eine Erholungs- und Ruhezeit zum Sammeln neuer Kräfte stehen. Aus diesem Grunde ordne ich hiermit eine allgemeine Dersammlungsruhe bis 19. April an. Unter die angeordnete Versammlungsruhe fallen insbesondere alle öffentlichen Kundgebungen und Versammlungen; Mitgliederversammlungen sind auf das notwendigste Mindestmaß zu beschränken. Don der Versammlungsruhe nicht berührt werden Veranstaltungen der Abteilung Film und des Amtes „Kraft durch Freude".
Tagesbefehl des Führers der Gruppe Hessen.
LPD. Frankfurt a. M., 1. April. SA.-Grup- penführer Beckerle hat folgenden Tagesbefehl erlassen:
„Meine lieben SA.-Kameraden! Der 29. März 1936 hat uns einen Sieg gebracht, wie ihn keiner von uns zuvor erhofft hatte. Das ganze deutsche Volk steht geschlossen hinter dem Führer und hat seine Zustimmung zum Werke bes Friebens, ber Freiheit unb ber Ehre gegeben. Wir wissen alle, baß bies allein ber Sieg bes Führers ist, unb daß er allein durch seinen Einsatz und feine Führung diesen Erfolg herbeigeführt hat.
Wir aber sind stolz auf unsere Mitarbeit! Jeder SA.-Mann kann mit Stolz auf seine Tätigkeit in diesem Wahlkampf zurückschauen, auf das Zurückstellen alles Persönlichen, auf den opfervollen Einsatz- unb Absperrungsdienst, auf seine Propaganbatätigkeit und auf feine Mitarbeit am Wahltage selbst! Mit Freude habe ich euren Einsatz beobachtet unb mit bankbarem Stolz konnte ich fest- stellen, daß die Gruppe Hessen geschlossen, Mann für Mann, ihre Pflicht für den Dienst am Führer getan hat. In Anerkennung eurer Leistung ordne ich an, daß ber eigentliche SA. - Dienst bis zum 15. April einschl. a u 5 f ä l l t.
Gesunde Gtaatsfinanzen in Danzig.
Danzig, 1. April. (DNB.) Die Danziger Regierung hat den Haushaltsplan für 1936/37 auf Grund des Ermächtigungsgesetzes in Kraft gesetzt. Der Ordentliche Haushaltsplan ist mit rund 117 Millionen Danziger Gulden, der Außerordentliche Haushaltsplan mit rund 172 000 Gulllen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Das bedeutet gegenüber dem vorjährigen Haushaltsplan eine weitere Ersparnis um annähernd 8 Millionen Gulden. Der Haushaltsplan ist ohne Steuererhöhungen ausgeglichen worden. Die Wohnungsbauabgabe wird für das neue Haushaltsjahr sogar um 6 v. H. gesenkt werden. Die einzelnen Haushaltspläne werden in kürzester Zeit allen Abgeordneten zugeleitet und in geeigneter Form der Oeffentlichkeit bekanntgegeben werden. Jeder wird sich davon überzeugen können, daß die Danziger Finanzwirtschaft auf gesunder Grundlage beruht und die früheren Schwierigkeiten überwunden finb.


