auf den inzwischen vollzogenen weitgehenden Aobau der vorübergehend in Anwendung ge- brachten Maßnahmen verweisen. So blieb nur die Auslegung, daß die polnische Zolloerordnung eine Antwort auf die gescheiterten Verhandlun- gen über die Währungsvereinheit• lichung darstellen sollte!
Abgesehen von dem merkwürdigen Licht, das unter diesen Umständen auf die polnische Maß- nähme fallen muß — der Senat konnte nicht anders handeln, als er es getan hat. Die Zurückweisung der polnischen Anordnung war nicht nur aus der pflichtgemäßen Sorge um die Wah - rung der Lebensgrundlagen des Dan- ziger States, seiner Wirtschaft und seines Handels geboten, sondern auch deswegen, weil die polnische Verordnung im Widerspruch zu den bestehenden Rechtsgrundlagen und der völkerrechtlichen Stellung Danzigs steht. Es heißt die Situation völlig verkennen, wenn ein polnisches Blatt sich dahin äußert, daß Danzig sich „durch loyales Verhalten gegenüber Polen einen entsprechenden Anteil am polnischen Seehandel sichern kann". Abgesehen davon, daß man Danzig in keiner Weise etwa den Vorwurf mangelnder Loyalität machen kann — die Sicherung „eines entsprechenden Anteils am polnischen Seehandel" ist objektiv und bindend i p den Verträgen gegeben.
Die Abtrenn/.ng wurde in Versailles ja gerade deshalb als notwendig erachtet, um Polen Zugang zum Meer zu geben, und sowohl der Versailler Vertrag als die Pariser Konvention weisen Danzig ausdrücklich die Funktion zu, das polnische Hinterland zu bedienen, mit der Maßgabe, daß der polnische Warenverkehr „keinerlei Einschränkung" erfährt. Es darf nicht übersehen werden, daß es sich hier keineswegs nur um eme einseitige Verpflichtung Danzigs, sondern ebenso auch um eine Verpflichtung Polens handelt. Die Versailler Bestimmungen haben nicht nur die Eigenstaatlichkeit Danzigs begründet, sondern — und das wird oft vergessen — sie legten in wirtschaftlicher Hinsicht die Z w e i- seitigkeit der Beziehungen Polens zu Danzig, den zwischenstaatlichen Charakter der danzig-polnischen Beziehungen fest, indem sie eine vertragliche Einigung zwischen Danzig und Polen über die Begründung enger wirtschaftlicher Beziehungen vorsahen. So spricht Artikel 104 des Versailler Vertrages, der Richtlinien für das Verhältnis zwischen Danzig und Polen gibt, ausdrücklich von einem „Abkommen zwischen der polnischen Regierung und der Freien Stadt".
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Danzig und Polen sind also in einer Form geregelt, deren Bindungen beiderseitig gelten. Die Danziger Regierung bewegt sich folgerichtig auf dem Boden der geltenden Rechtsgrundlagen, wenn sie die Durchführung einer Anordnung ablehnt, die, nach dem seinerzeitigen Ausbau Gdingens zum Konkurrenzhafen und damit vollzogenen Untergrabung eines Kernpunktes der Pariser Konvention, die vertraglich gewährleistete Funktion Danzigs vollends illusorisch machen müßte. Insofern ist die Position des Danziger Senats absolut klar und gerechtfertigt; sie stellt nichts anderes dar als die Berufung auf den materiellen An- s p r u ch, der Danzig für seine Abtrennung vom Reich eingehändigt worden ist.
Run ist in den letzten Tagen von der polnischen Presse ein neues Argument ins Feld geführt worden. Das Regierungsblatt, die „Gazeta Polfka" faßte es dahin zusammen, die Zollverordnung sei notwendig gewesen, „da der Danziger Senat d i e Festigkeit der Danziger Valuta nicht sichern könnte". In die gleiche Richtung wies ein offiziöser Kommentar zu der polnischen Antwortnote, in dem es hieß, „die Zolleinnahmen wären abhängig von der Fluktuierung einer anderen Aus- landvaluta", eine Formulierung, über deren Sinn fein Zweifel mehr besteht, wenn man folgende Aus- führungen der „Gazeta Handlowa" dazu hält: „Auf einem Zollwirtschaftsgebiet, wie es Polen und Danzig ist, ist die Grundbedingung des wirtschaftlichen Gleichgewichts eine vollkommen einheitliche Valuta ober zumindest eine vollkommen unantastbare Währungsrelation mit der Garantie, daß ihr Verhältnis keinen Schwan- kung-rn unterliegt. Polen hat bisher keine Kontrolle über die Finanzen Danzigs." Dazu ist zu sagen, daß hier nur nach einem neuen Vorwand gesucht wird, um das Ziel der Währungsvereinheitlichung zu erreichen. Es ist aber eben nur ein Vorwand, denn nichts spricht gegen die Festigkeit des Danziger Guldens.
Bleibt die Frage übrig, ob es Polens Wunsch oder gar sein Interesse fein kann, eine Position aufrechtzuerhalten, deren Auswirkungen sich unmittelbar gegen das beide Teile in gleicher Weise verpflichtende Rechtsgebäude richten müssen, das die danzig - polnischen Beziehungen regelt. Die Alternative: entweder stimmt Danzig dem geforderten Verzicht auf ein wichtiges Hoheitsrecht zu ober es setzt sich schwersten, seine Existenz gefährdenden Folgen aus, ist rechtlich unhaltbar und kann nur Erinnerungen an Z-iten heraufbeschwö- ren, die man eigentlich überwunden glaubte. Es wäre tief bedauerlich, wenn die neue danzig-polnische Politik von polnischer Seite etwa dahin auf- gefaßt würde, daß sie schwere Fragen gewissermaßen zeitlich vertaat hätte und eine Art Pause bedeutete, die es den Partnern ermöglichen könnte, sich auf einen späteren Austrag zu günstigerer Zeit vorzubereiten. Danzig weiß sich von solchen Gedankengängen frei. Es weiß aber aus seinen Erfahrungen und aus seiner besonderen Lage heraus auch um seine Pflicht, über die Wahrung seiner Eigenstaatlichkeit zu wachen, getreu dem mahnenden Spruch, den weise Vorfahren in dem hochragenden Rathaus anbrachten: „Die goldene Freiheit ist für kein Geld verkäuflich".
Das neue Kabinett Colijn.
Den Haag, 30. Juli. (DRB.) Amtlich wird bekanntgegeben, daß Ministerpräsident Dr. Colijn den ihm von der Königin erteilten Auftrag zur Bildung einer außerparlamentarischen Regierung auf möglichst breiter Basis angenommen hat. Ein neues Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei wird von dem bisherigen Minister für Landesverteidigung Dr. Deckers (Katholische Partei) übernommen. Ein Ministerium für Handel und Industrie übernimmt der bisherige Wirtschaftsminister Professor Dr. Gelissen (Katholische Partei). Das Ministerium für Landesver- teidigung übernimmt Ministerpräsident Dr. Colijn (Antirevolutionär Partei) selbst. Ferner wird das bisherige Mitglied der Ersten Kammer Dr. S l i n - g e n b e r g (Demokratische Partei) das Ministerium der sozialen Angelegenheiten übernehmen. Professor Slotemaker be Bruine (Christlich-Historische Partei) wirb an die Spitze des Unterrichtsministe- riums treten. Die übrigen Mitglieder des bisherigen Kabinetts Colijn werden auf ihren Posten
Oie Kührerlaufbahn im Arbeitsdienst.
Berlin, 30. Juli (DRB.) Die Reichs- leitung des Arbeitsdienstes teilt mit:
Das Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935 wird am 1. Oktober 1935 durch die zu diesem Zeitpunkt erfolgende erstmalige Pflicht- erfasfung der Arbeitsdienstpflichtigen des Jahrgangs 1915 in Kraft treten. Durch die Erste Ver- ordnung zur Durchführung und Ergänzung des Reichsarbeitsdienstgesetzes vom 27. Juli 1935 § 6 treten die Be st immun gen über Pflichten und Rechte der Angehörigen des Arbeitsdienstes (Abschnitt IV des RAD.-Gesetzes) ebenfalls zum 1. Oktober in Wirkung.
Der Reichsarbeitsdienst ist eine neue staatliche Einrichtung, die sich von den bisher bestehenden staatlichen Einrichtungen in Wesen und Formen grundsätzlich unterscheidet. Daher nehmen a u ch d i e planmäßigen Führer und Amtswalter des Reichsarbeitsdienstes eine besondere Stellung unter den Staatsdienern ein. Sie sind hinsichtlich ihrer Pflichten und Rechte weder den Berufssoldaten der Wehrmacht noch den Beamten und Angestellten der zivilen Behörden zuzurechnen, lieber B e • jolöung und Versorgung der planmäßigen Führer und Amtswalter im Reichsarbeitsdienst bestimmt das Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni u. a.: „Die planmäßigen Führer und Amtswalter sind im Reichsarbeitsdienst berufsmäßig tätig." (§ 11 Ziffer 1.) Die genaue Regelung der Bejolduna und Versorgung ist demnach der in der nächsten Zeit zu erwartenden Besoldunas- ordnuna und dem Versorgungsgesetz noch vorbehalten. Sie wird voraussichtlich der Besoldung und Versorgung der Berufssoldaten der Wehrmacht ähneln.
Die Ansprüche, die an den Führer im Arbeitsdienst gestellt werden müssen, sind hoch und vielseitig. Der Platz, den ein Führer im Reichsarbeits- dienst erreicht, wird allein durch seine Fähigkeit bestimmt, die mit feinem Aufstieg ständig wachsenden Aufgaben zu meistern. Der bisherige Freiwillige Arbeitsdienst hat in der Erziehung seines Führerkorps bereits weitgehende Vorarbeit geleistet. Der Führerersatz vollzieht sich seit geraumer Zeit ausschließlich von unten aus den eigenen Reihen. So können auch in Zukunft keine älteren Persönlichkeiten, die von außen kommen, in Führerstellen des Arbeitsdienstes einrücken.
Vorbedingungen für die Annahme als Führeranwärter sind:
1. vollendetes 17 Lebensjahr (Einwilligung der Eltern oder des Vormundes);
2. arische Abstammung;
3. Unbescholtenheitszeugnis (polizeiliches Führungszeugnis und Strafregisterauszug);
4. Verpflichtung zu mindestens zweijähriger Dienstzeit im Arbeitsdienst (Probedienstzeit).,
Moskau, 31. Juli. (DRB.) Der 7. Weltkongreß der Komintern setzte die Aussprache über den Bericht des Vollzugsausschusses fort. Es kamen wiederum eine Reihe von Leitern der ausländischen Sektionen der Komintern — „Feldherren der Weltre volution" wie sie die „Prawda" nennt — zu Wort. In den Mittelpunkt der Aussprache rückt immer mehr die von der Zentralleitung ausgegebene Losung: „Einheitsfront der kämpfenden Proletarier", die so auszufassen ist, wie sie von einem der Redner erläutert wurde: „Die kommunistischen Sektionen sind in den einzelnen Ländern bereit, sich ihre Verbündeten überall zu suchen, um den Kampf gegen den Faschismus auf möglichst breiter Grundlage zu führen und die Idee der Weltrevolution weiterzutreiben."
Ein Vertreter der Kommunistischen Partei in Syrien sprach von der Nutzbarmachung der nationalen Bestrebungen in den Kolonialländern für Zwecke der Weltrevolution. Die „unterjochten" Kolonialvölker mühten die Herrschaft der „imperialistischen Bedrücker" ab» schütteln. (Sin bulgarischer Kommunist führte bittere Klage über die Verfolgung seiner Partei in Bulgarien. Immerhin seien auch in feiner Heimat trotz aller Regierungsmaßnahmen bereits die ersten Schritte zur Schaffung einer Einheitsfront unter kommunistischer Führung getan worden. Die bulgarische Kommunistische Partei sei ideell und zahlenmäßig gewachsen. Sie betrachte es als ihre erste Aufgabe, dem französischen Vorbilde der großen Einheitsfront nachzuei fern.
bleiben. Aus der Zusammenstellung des neuen Kabinetts geht hervor, daß die Katholische Partei auch weiterhin Dr. Colijn unterstützen wird.
Uniform« undVersammlungs- verboi für den ÄSOFB. (Stahlhelm) in Sachsen.
Dresden, 30. Juli. (DNB.) Der sächsische Mini st er des Innern erläßt eine Verordnung, wonach auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 für das Gebiet des Landes Sachsen das Tragen von Abzeichen oder von einheitlicher Kleidung jeder Art, die die Zugehörigkeit zum NSDFB. (Stahlhelm) kennzeichnet, ferner das Abhalten oon irgendwelchen Versammlungen einschließlich geschlossener Mitgliederversammlungen und sogenannter Pflichtappelle sowie oon anderen Veranstaltungen (Konzerte usw.) im Freien oder in geschlossenen Räumen durch den NSDFB. (Stahl- gehn) verboten werden.
Den verantwortlichen sächsischen Stellen sind seit Monaten Mitteilungen über Verhalten und Äußerungen von Stahlhelmmitgliedern zugegangen, die darauf schließen ließen, daß die Betreffenden nicht die rückhaltlose positive Einstellung zum nationalsozialistischen Staat gefunden haben, die die Bundesführung des Stahlhelm selbst oon ihren Mitgliedern verlangt. Der Stahlhelm hat sich außerstande gezeigt, die nach dem Siege des Nationalsozialismus scharenweise in seine Rechen gekommenen alten Gegner der natto- nalsozialistischen Weltanschauung zu verantwortungsbewußten und den neuen Staat vorbehaltlos bejahenden Volksgenossen zu erziehen. Es kann heute als erwiesen angesehen werden, daß eine von alten unverbesserlichen Staatssemden
Es muß ausdrücklich betont werden, daß die Ergreifung der Führerlaufbahn im Arbeitsdienst keinerlei finanzielle Zuschüsse der Eltern usw. erfordert. Auch der ärmste Volksgenosse kann, sofern er den obigen Bedingungen entspricht, Führer im Arbeitsdienst werden. Sein Aufstieg wird ausschließlich abhängen von seinem Persönlichkeitswert und seinen Leistungen. Die Meldung als Führeranwärter kann jederzeit bet der für den Wohnbezirk des Betreffenden zuständigen Arbeitsgauleitung erfolgen. Die Anschrift der Arbeitsgauleitung ist bei jedem Meldeamt für den Arbeitsdienst zu erfahren.
Der Führeranwärter hat zunächst sechs Monate als Arbeitsmann in einer Abteilung Außendienst zu leisten. Die Laufbahn des unteren Dienstes endet in der Regel mit der Erreichung des Dienstgrades als Obertruppführer (Reichsarbeitsdienstassistent), bei besonderer Bewährung als Unterfeldmeister. Der mittlere Dienst hat als letzte Stufe den Oberfeldmeister (Reichsarbeitsdienst-Amtmann), während der höhere Dienst vom Arbeitsführer (Reichsarbeits- dienst-Rat) aufwärts rechnet. Es ist jedoch dafür gesorgt, daß getreu den nationalsozialistischen Grundsätzen des Arbeitsdienstes jeder Führer nach Maßgabe feiner Fähigkeiten aufsteigen kann.
Führeranwärter, die das Reifezeugnis einer höheren Schule besitzen, können damit rechnen, nach anderthalb- bis zweijähriger Dienstzeit im Arbeitsdienst und einroanbfreier Ableistung ihrer aktiven Militärdienstpflicht zum Feldmeister befördert zu werden. Planmäßige Truppführer, die nicht im Besitze des Reifezeugnisses einer höheren Schule sind, sich aber nach geistiger Begabung und sonstigem Persönlichkeitswert für den Aufstieg in den mittleren Dienst eignen, können von der Reichsleitung des Reichsarbeitsdienstes zu einer vorn Reichsinnenrninfter im Einvernehmen mit dem Volksbildungsminister festu- setzenden besonderen Prüfung zugelassen und nach Erfolg'zu einem Lehrgang a u f der Feldmeisterschule einberufen werden, wodurch ihnen der Zutritt zur mittleren und höheren Laufbahn eröffnet ist.
Das Reichsarbeitsdienstgesetz unterscheidet zwischen den planmäßigen Führern, die für den Außen- und Innendienst verwendbar sein müssen, und den Amtswaltern, die ausschließlich für den Bürodienst bestimmt sind. Die Amtswalter sind im übrigen in ihren Rechten und Pflichten grundsätzlich den planmäßigen Führern g l e i ch g e st e l l t. Sie tragen daher auch d i e gleiche Tracht, jedoch mit besonderen Abzeichen.
Ein Kommunist aus Cuba behauptete, der Einfluß seiner Partei auf die werktätigen Massen Cubas sei in ständigem Zunehmen begriffen. Der Unruheherd Cuba biete gute Möglichkeiten für eine Betätigung der Kommunisten. Nach ihm rühmte sich ein Vertreter der Kommunisten Griechenlands des ständigen Wachsens des Einflusses feiner Partei. Auch er versprach, in seinen weiteren Handlungen des französischen Beispiels eingedenk zu sein. Wenn in Griechenland die verhaßten Faschisten noch nicht zur Macht gelangt seien, so sei das einzig und allein der Tätigkeit der griechischen Sektion der Komintern zuzuschrei- ben. Ein australischer Genosse bezeichnete es als die Hauptaufgabe feiner Partei, den Massen einzuhämmern, daß die Sowjetunion bedroht (?!) sei, und sie zu ihrem Schutz aufzurufen.
Ein Kommunistepführer aus Finnland und ein lettischer Genosse hoben hervor, daß ihre Lage in den kleinen, der Sowjetunion benachbarten Ländern, besonders schwierig sei. Jedoch wirkten sie überall unter der Oberfläche und seien bereit, feste Stützpunkte der Weltrevolütion unmittelbar an der Sowjetgrenze zu schaffen.
Schließlich verbreitete sich ein Vertreter der polnischen Kommunistischen Partei allgemein über die Probleme des Kampfes der kommunistischen Sektionen für die Ideen der Weltrevolütion in solchen Ländern, die „unter einer faschi - stischen Diktatur stöhnten". Seine Ausführungen wurden besonders eifrig beklatscht.
im sächsischen Stahlhelm Unterschlupf gesucht hat, um eine getarnte Wühlarbeit gegen das Dritte Reich zu beginnen. Auch wurden während der allgemeinen Mitgliedersperre immer noch neue Mitglieder aufgenommen. Dies führte bis in die jüngste Zeit zu einer Reihe von unliebsamen Vorkommnissen. Erwähnenswert ist u. a., daß sich in einer westsächsischen Industriestadt in kürzester Zeit 19 Fälle ereignet haben, wo Stahlhelmer wegen staatsfeindlicher Aeußerungen oder Betätigung zur Rechenschaft gezogen werden mußten. Ein Gutsbesitzer, der Mitglied des Stahlhelms ist, hatte drei Nattonalsoziahsten auf einmal gekündigt, wodurch sich sechs andere' zum Austritt aus der Partei verleiten ließen, weil sie sonst den Verlust ihrer Arbeitsstellen befürchten mußten. Aeußerungen von Stahlhelmern deuten darauf hin, daß solche Gesinnung oon Stahlhelmunternehmern in Sachsen nicht vereinzelt dasteht. Die Tatsache, daß Stahlhelmer wiederholt als Quelle von unruhestiftenden Gerüchten festgestellt worden sind, ließ die Ueberzeugung Raum gewinnen, daß in dieser Organisation Elemente die Ober- Hand gewonnen haben müssen, die, vom Nationalsozialismus in ihre Schlupfwinkel getrieben, sich unter der Maske eines nationalen Verbandes wieder an ihre zerfetzende Arbeit machten. U. a. ist es zu Fällen gekommen, in denen das feit dem 1. Juni bestehende öffentliche Aufmarschverbot demonstrativ übertreten wurde. Die Führung selbst mußte sich der allgemeinen Stimmung bewußt sein, sonst wäre es nicht zu erklären, daß sie in den letzten Tagen in auffälliger Hast d i e Mitgliedsgelder in Sicherheit gebracht hat.
Oie Haussuchungen beim mecklenburgischen Stahlhelm. Schwerin (Mecklenburg), 30. Juli. (DNB.) Anläßlich der Haussuchungen bei Stahlhelmern in Mecklenburg hat der L a n d e s f ü h r e r folgende Erklärung abgegeben: Bei einer von der Geheimen
Staatspolizei angeordneten Haussuchung bei Stahlhelmern nach Abgabepflichtigen Waffen sind eine große Anzahl von Gewehren, Karabinern und Pistolen sowie scharfe Munition gefunden worden. Diejenigen Stahlhelmmänner, bei denen diese Funde gemacht worden sind, haben nicht nur gegen die Gesetze, sondern auch gegen die ausdrücklichen Befehle des Landesführers verstoßen. Zu wiederholten Malen sind oon meinem Vorgänger und dann später von mir Befehle zur restlosen Abgabe aller Waffen gegeben und Meldung hierüber gefordert worden. Diese Meldungen sind lückenlos bei mir eingegangen und befinden sich bei den Akten. Ich habe daher mit Recht dem Herrn Reichsstatthalter bei unserer Unterredung am 17. Juli 1935 in Gegenwart des Herrn Reichsbeauftragten Seidel auf Ehrenwort versichern können, daß mir ein Vorhandensein von Waffen usw. beim Stahlhelm nicht bekannt sei. Wenn jetzt doch Waffen in größerer Anzahl bei Stahlhelmern vorgefunden sind, so haben diese Stahlhelmer nicht nur gegen die Gesetze des Staates und die Befehle ihres Landesführers auf das Schwerste verstoßen, sondern sie haben auch die Ehre ihres Landesführers in den Schmutz gezogen.
gez. von Both, Landesführer.
Öen toten GA.-Männern von Meinsdorf.
Die Standarte 116 der SA. übergibt uns folgenden Nachruf des Stabschefs zur Veröffentlichung:
„Nunmehr sind die in treuer Pflichterfüllung a n ihrer Arbeitsstätte in Reinsdorf so j ä h aus dem Leben gerissenen neun SA. -Männer einwandfrei festgestellt. Es sind dies:
Rottenführer Wilh. Voigt, Reitersturm 2/37, SA.-Mann Anton Siebold, St. 5/R. 72, SA.-Mann Otto Bellrich, St. 4/R. 72, Rottenführer Otto Panier, St. 2/20, .
SA.-Mann Felix Zöllner, St. 9/20, Ober-Scharführer Hermann Greiner-Perth Sturm 8/20,
Truppführer Willi Müller-Sachs St. 8/20, SA.-Mann Max Neumann, St. 15/20, SA.-Mann Paul Torger, SZ. III/20.
Auch sie starben, damit Deutschland lebe. Im Sturmbann Horst Wessel werden auch sie weiterhin im Kampf um Deutschland mit uns marschieren.
Gez. Lutze."
KeineBrrleihung derEhrenzeichen mehr
Berlin, 31. Juli. (DNB.) Der R e i ch s s ch a tz- meiste r gibt im „Völkischen Beobachter" bekannt: Aus gegebener Veranlassung verweise ich auf meine Bekanntgabe vom 8. März 1935, erschienen im Verordnungsblatt, Folge 92, Mitte März 1935, wonach d i e Frist zur Einreichung von Anträgen auf Verleihung des Ehrenzeichens der alten Mitglieder der NSDAP, am 1. Mai 1935 abgelaufen ist. Die nach Ablauf der Frist eingehenden Gesuche können nicht mehr behandelt werden. Es wird daher ersucht, von der weiteren Vorlage solcher Anträge Abstand zu nehmen, weil dadurch der Reichsleitung nur zwecklose und unfruchtbare Mehrarbeit entsteht.
Nach wie vor Mitgliedersperre der NSDAP.
Berlin, 31. Juli. (DNB.)' Der „Völkisch, Beobachter" veröffentlicht folgende Bekanntgabe des Reichsschatzmeisters Schwarz: Es besteht Veranlassung, auf meine Verfügungen bett, die Sperre der Aufnahme in die NSDAP, hinzuweisen und zu betonen, daß die Mitgliedersperre gemäß meiner Verfügung vom 19. April 1933 und den hierzu ergangenen ergänzenden Verfügungen vom 29. Juni 1933, 28. September 1933, 13. März 1934, 2. Ok- tober 1934 und 14. Mai 1935 nach w i e vor zu Recht besteht. Gesuche um Aufnahme ober Wiederaufnahme als Mitglied in die NSDAV. sind deshalb zwecklos. Falls in der Folgezeit Lockerungen der Mitgliedersperre für einzelne Gaugebiete verfügt werden, ergeht jeweils eine gesonderte Weisung der Reichsleitung an die betreffenden Gauleitungen.
Lügen haben kurze Beine.
Berlin, 30. Juli. (DNB.) Eine englische Nachrichtenagentur verbreitet heute abend die Meldung, daß ein deutsches Bombenflugzeug mit einer Tragfähigkeit von 50 Bomben, mit einem 700-?8°Motor und mit zwei Geschütztürmen von einem rumänischen Jagdgeschwader bei der Ueberfliegung rumänischen Gebietes zum Landen gezwungen worden sei. Die Maschine sei auf einem Abliefe- rungs flug an ben Kaiser von Abessinien. Man habe ihr ben Weiterflug nach Istanbul gestattet.
Wie uns vorn Reichsluftfahrtmini st e- rium hierzu auf Anfrage mitgeteilt wirb, hat Deutschlanb überhaupt keine berarti- gen Flugzeugtypen. Es ist auch kein Flugzeug nach Abessinien unterwegs, wie überhaupt keine Kriegsmateriallieferungen dorthin stattfinden ober statt- gefunden haben. Bei dieser Alarmnachricht handelt es sich ganz offensichtlich um einen gemeinen Versuch der politischen Brunnenvergiftung mit einer Meldung, die allerdings so plump aufgezogen ist, daß sie oon vornherein als eine der üblichen Lügennachrichten für jedermann erkennbar ist.
Unwahre Gerüchte über deutsche Künstler.
Berlin, 30. Juli (DNB.) Gegen anerkannt« deutsche Bühnen- und Filmkünstler wie Emil Iannings, Otto Gebühr, Angela Salok- k e r und andere wird im Ausland mit der Behauptung Stimmung gemacht, daß sie nichtarischer Abstammung seien oder ein Spielverbot gegen sie bestehe. Diese Behauptungen sind frei erfunden und werden lediglich zu dem Zwecke ausgestreut, um die betreffenden Künstler zu schä- digen. Jeder, der sich dazu hergibt, solche unwahren Gerüchte zu verbreiten, macht sich strafbar.
Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Verantwortlich für Politik: Dr. Friedrich W. Lange, ür Feuilleton i.D.: Dr. F. W. Lange, für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck, verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. DA. VI. 35: 10 150. Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts-Buch- und Steindruckerei
R. Lange, K -G., sämtlich in Gießen. Monatsdezugsprets RM 2,05 einschließlich 25 Df. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Ps. mehr. Einzelverkaufspreis 10 Pf. und Samstags 15 Pf* mit der Illustrierten 5 Pf. mehr.
Zur Zett ist Preisliste Nr. 2 vom 2. Juli 1934 gültig»
Frankreichs Linksfront ais Vorbild.
Oie^FeldherrnderWettrevolution-'berateninMoskauplänefürneueWühlarbeit


