Ausgabe 
31.7.1935
 
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auf den inzwischen vollzogenen weitgehenden Aobau der vorübergehend in Anwendung ge- brachten Maßnahmen verweisen. So blieb nur die Auslegung, daß die polnische Zolloerordnung eine Antwort auf die gescheiterten Verhandlun- gen über die Währungsvereinheit lichung darstellen sollte!

Abgesehen von dem merkwürdigen Licht, das unter diesen Umständen auf die polnische Maß- nähme fallen muß der Senat konnte nicht anders handeln, als er es getan hat. Die Zurückweisung der polnischen Anordnung war nicht nur aus der pflichtgemäßen Sorge um die Wah - rung der Lebensgrundlagen des Dan- ziger States, seiner Wirtschaft und seines Handels geboten, sondern auch deswegen, weil die polnische Verordnung im Widerspruch zu den be­stehenden Rechtsgrundlagen und der völkerrechtlichen Stellung Danzigs steht. Es heißt die Situation völlig verkennen, wenn ein polnisches Blatt sich dahin äußert, daß Danzig sichdurch loyales Verhalten gegenüber Polen einen entspre­chenden Anteil am polnischen Seehandel sichern kann". Abgesehen davon, daß man Danzig in keiner Weise etwa den Vorwurf mangelnder Loyalität machen kann die Sicherungeines entsprechen­den Anteils am polnischen Seehandel" ist objektiv und bindend i p den Verträgen gegeben.

Die Abtrenn/.ng wurde in Versailles ja gerade deshalb als notwendig erachtet, um Polen Zugang zum Meer zu geben, und sowohl der Versailler Vertrag als die Pariser Konvention wei­sen Danzig ausdrücklich die Funktion zu, das polnische Hinterland zu bedienen, mit der Maßgabe, daß der polnische Warenverkehr keinerlei Einschränkung" erfährt. Es darf nicht übersehen werden, daß es sich hier keineswegs nur um eme einseitige Verpflichtung Danzigs, sondern ebenso auch um eine Verpflichtung Polens handelt. Die Versailler Bestimmungen haben nicht nur die Eigenstaatlichkeit Danzigs be­gründet, sondern und das wird oft vergessen sie legten in wirtschaftlicher Hinsicht die Z w e i- seitigkeit der Beziehungen Polens zu Danzig, den zwischenstaatlichen Charakter der dan­zig-polnischen Beziehungen fest, indem sie eine vertragliche Einigung zwischen Danzig und Polen über die Begründung enger wirtschaft­licher Beziehungen vorsahen. So spricht Artikel 104 des Versailler Vertrages, der Richtlinien für das Verhältnis zwischen Danzig und Polen gibt, ausdrücklich von einemAbkommen zwischen der pol­nischen Regierung und der Freien Stadt".

Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Dan­zig und Polen sind also in einer Form geregelt, deren Bindungen beiderseitig gelten. Die Danziger Regierung bewegt sich folgerichtig auf dem Boden der geltenden Rechtsgrundlagen, wenn sie die Durchführung einer Anordnung ablehnt, die, nach dem seinerzeitigen Ausbau Gdingens zum Konkurrenzhafen und damit vollzogenen Unter­grabung eines Kernpunktes der Pariser Konven­tion, die vertraglich gewährleistete Funktion Dan­zigs vollends illusorisch machen müßte. Insofern ist die Position des Danziger Senats absolut klar und gerechtfertigt; sie stellt nichts anderes dar als die Berufung auf den materiellen An- s p r u ch, der Danzig für seine Abtrennung vom Reich eingehändigt worden ist.

Run ist in den letzten Tagen von der polnischen Presse ein neues Argument ins Feld geführt worden. Das Regierungsblatt, dieGazeta Polfka" faßte es dahin zusammen, die Zollverordnung sei notwendig gewesen,da der Danziger Senat d i e Festigkeit der Danziger Valuta nicht sichern könnte". In die gleiche Richtung wies ein offiziöser Kommentar zu der polnischen Antwort­note, in dem es hieß,die Zolleinnahmen wären abhängig von der Fluktuierung einer anderen Aus- landvaluta", eine Formulierung, über deren Sinn fein Zweifel mehr besteht, wenn man folgende Aus- führungen derGazeta Handlowa" dazu hält:Auf einem Zollwirtschaftsgebiet, wie es Polen und Dan­zig ist, ist die Grundbedingung des wirtschaftlichen Gleichgewichts eine vollkommen einheit­liche Valuta ober zumindest eine vollkommen unantastbare Währungsrelation mit der Garantie, daß ihr Verhältnis keinen Schwan- kung-rn unterliegt. Polen hat bisher keine Kontrolle über die Finanzen Danzigs." Dazu ist zu sagen, daß hier nur nach einem neuen Vorwand ge­sucht wird, um das Ziel der Währungsver­einheitlichung zu erreichen. Es ist aber eben nur ein Vorwand, denn nichts spricht gegen die Festigkeit des Danziger Guldens.

Bleibt die Frage übrig, ob es Polens Wunsch oder gar sein Interesse fein kann, eine Position aufrechtzuerhalten, deren Auswirkungen sich un­mittelbar gegen das beide Teile in gleicher Weise verpflichtende Rechtsgebäude richten müssen, das die danzig - polnischen Beziehungen regelt. Die Alternative: entweder stimmt Danzig dem geforder­ten Verzicht auf ein wichtiges Hoheitsrecht zu ober es setzt sich schwersten, seine Existenz gefährdenden Folgen aus, ist rechtlich unhaltbar und kann nur Erinnerungen an Z-iten heraufbeschwö- ren, die man eigentlich überwunden glaubte. Es wäre tief bedauerlich, wenn die neue danzig-pol­nische Politik von polnischer Seite etwa dahin auf- gefaßt würde, daß sie schwere Fragen gewisser­maßen zeitlich vertaat hätte und eine Art Pause bedeutete, die es den Partnern ermöglichen könnte, sich auf einen späteren Austrag zu günstigerer Zeit vorzubereiten. Danzig weiß sich von solchen Gedankengängen frei. Es weiß aber aus seinen Erfahrungen und aus seiner besonderen Lage her­aus auch um seine Pflicht, über die Wahrung seiner Eigenstaatlichkeit zu wachen, ge­treu dem mahnenden Spruch, den weise Vorfahren in dem hochragenden Rathaus anbrachten:Die goldene Freiheit ist für kein Geld verkäuflich".

Das neue Kabinett Colijn.

Den Haag, 30. Juli. (DRB.) Amtlich wird bekanntgegeben, daß Ministerpräsident Dr. Colijn den ihm von der Königin erteilten Auftrag zur Bildung einer außerparlamentari­schen Regierung auf möglichst breiter Basis angenommen hat. Ein neues Ministerium für Land­wirtschaft und Fischerei wird von dem bisherigen Minister für Landesverteidigung Dr. Deckers (Katholische Partei) übernommen. Ein Ministerium für Handel und Industrie übernimmt der bisherige Wirtschaftsminister Professor Dr. Gelissen (Ka­tholische Partei). Das Ministerium für Landesver- teidigung übernimmt Ministerpräsident Dr. Colijn (Antirevolutionär Partei) selbst. Ferner wird das bisherige Mitglied der Ersten Kammer Dr. S l i n - g e n b e r g (Demokratische Partei) das Ministerium der sozialen Angelegenheiten übernehmen. Professor Slotemaker be Bruine (Christlich-Historische Partei) wirb an die Spitze des Unterrichtsministe- riums treten. Die übrigen Mitglieder des bisheri­gen Kabinetts Colijn werden auf ihren Posten

Oie Kührerlaufbahn im Arbeitsdienst.

Berlin, 30. Juli (DRB.) Die Reichs- leitung des Arbeitsdienstes teilt mit:

Das Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935 wird am 1. Oktober 1935 durch die zu diesem Zeitpunkt erfolgende erstmalige Pflicht- erfasfung der Arbeitsdienstpflichtigen des Jahrgangs 1915 in Kraft treten. Durch die Erste Ver- ordnung zur Durchführung und Ergänzung des Reichsarbeitsdienstgesetzes vom 27. Juli 1935 § 6 treten die Be st immun gen über Pflichten und Rechte der Angehörigen des Arbeitsdienstes (Abschnitt IV des RAD.-Gesetzes) ebenfalls zum 1. Oktober in Wirkung.

Der Reichsarbeitsdienst ist eine neue staatliche Einrichtung, die sich von den bisher bestehenden staatlichen Einrichtungen in Wesen und Formen grundsätzlich unterscheidet. Daher nehmen a u ch d i e planmäßigen Führer und Amtswalter des Reichsarbeitsdienstes eine besondere Stellung unter den Staatsdienern ein. Sie sind hinsichtlich ihrer Pflichten und Rechte weder den Berufssoldaten der Wehrmacht noch den Beamten und Angestellten der zivilen Behörden zuzurechnen, lieber B e jolöung und Versorgung der planmäßigen Führer und Amtswalter im Reichsarbeitsdienst be­stimmt das Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni u. a.:Die planmäßigen Führer und Amtswalter sind im Reichsarbeitsdienst berufsmäßig tätig." (§ 11 Ziffer 1.) Die genaue Regelung der Bejolduna und Versorgung ist demnach der in der nächsten Zeit zu erwartenden Besoldunas- ordnuna und dem Versorgungsgesetz noch vorbehalten. Sie wird voraussichtlich der Be­soldung und Versorgung der Berufssoldaten der Wehrmacht ähneln.

Die Ansprüche, die an den Führer im Arbeits­dienst gestellt werden müssen, sind hoch und viel­seitig. Der Platz, den ein Führer im Reichsarbeits- dienst erreicht, wird allein durch seine Fähigkeit be­stimmt, die mit feinem Aufstieg ständig wachsenden Aufgaben zu meistern. Der bisherige Freiwillige Arbeitsdienst hat in der Erziehung seines Führer­korps bereits weitgehende Vorarbeit geleistet. Der Führerersatz vollzieht sich seit geraumer Zeit aus­schließlich von unten aus den eigenen Reihen. So können auch in Zukunft keine älteren Persönlichkeiten, die von außen kommen, in Führer­stellen des Arbeitsdienstes einrücken.

Vorbedingungen für die Annahme als Führeranwärter sind:

1. vollendetes 17 Lebensjahr (Einwilligung der Eltern oder des Vormundes);

2. arische Abstammung;

3. Unbescholtenheitszeugnis (polizeiliches Füh­rungszeugnis und Strafregisterauszug);

4. Verpflichtung zu mindestens zweijähriger Dienstzeit im Arbeitsdienst (Probedienstzeit).,

Moskau, 31. Juli. (DRB.) Der 7. Welt­kongreß der Komintern setzte die Aussprache über den Bericht des Vollzugsausschusses fort. Es ka­men wiederum eine Reihe von Leitern der aus­ländischen Sektionen der KominternFeldher­ren der Weltre volution" wie sie die Prawda" nennt zu Wort. In den Mittelpunkt der Aussprache rückt immer mehr die von der Zen­tralleitung ausgegebene Losung:Einheits­front der kämpfenden Proletarier", die so auszufassen ist, wie sie von einem der Red­ner erläutert wurde:Die kommunistischen Sek­tionen sind in den einzelnen Ländern bereit, sich ihre Verbündeten überall zu suchen, um den Kampf gegen den Faschismus auf mög­lichst breiter Grundlage zu führen und die Idee der Weltrevolution weiterzutreiben."

Ein Vertreter der Kommunistischen Partei in Syrien sprach von der Nutzbarmachung der nationalen Bestrebungen in den Kolonialländern für Zwecke der Weltrevolution. Dieunterjochten" Kolonialvölker mühten die Herrschaft derimperialistischen Bedrücker" ab» schütteln. (Sin bulgarischer Kommunist führte bittere Klage über die Verfolgung seiner Partei in Bulgarien. Immerhin seien auch in feiner Heimat trotz aller Regierungsmaßnahmen bereits die ersten Schritte zur Schaffung einer Ein­heitsfront unter kommunistischer Führung getan worden. Die bulgarische Kommunistische Partei sei ideell und zahlenmäßig gewachsen. Sie be­trachte es als ihre erste Aufgabe, dem fran­zösischen Vorbilde der großen Ein­heitsfront nachzuei fern.

bleiben. Aus der Zusammenstellung des neuen Kabinetts geht hervor, daß die Katholische Partei auch weiterhin Dr. Colijn unterstützen wird.

Uniform« undVersammlungs- verboi für den ÄSOFB. (Stahlhelm) in Sachsen.

Dresden, 30. Juli. (DNB.) Der sächsische Mini st er des Innern erläßt eine Verord­nung, wonach auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 für das Gebiet des Landes Sachsen das Tragen von Abzeichen oder von einheitlicher Kleidung jeder Art, die die Zugehörigkeit zum NSDFB. (Stahlhelm) kennzeichnet, ferner das Abhalten oon irgendwelchen Versammlungen einschließ­lich geschlossener Mitgliederversammlungen und so­genannter Pflichtappelle sowie oon anderen Ver­anstaltungen (Konzerte usw.) im Freien oder in geschlossenen Räumen durch den NSDFB. (Stahl- gehn) verboten werden.

Den verantwortlichen sächsischen Stellen sind seit Monaten Mitteilungen über Verhalten und Äuße­rungen von Stahlhelmmitgliedern zugegangen, die darauf schließen ließen, daß die Betreffenden nicht die rückhaltlose positive Einstellung zum nationalsozialistischen Staat gefunden haben, die die Bundesführung des Stahlhelm selbst oon ihren Mitgliedern verlangt. Der Stahlhelm hat sich außerstande gezeigt, die nach dem Siege des Nationalsozialismus scharenweise in seine Rechen gekommenen alten Gegner der natto- nalsozialistischen Weltanschauung zu verantwor­tungsbewußten und den neuen Staat vorbehaltlos bejahenden Volksgenossen zu erziehen. Es kann heute als erwiesen angesehen werden, daß eine von alten unverbesserlichen Staatssemden

Es muß ausdrücklich betont werden, daß die Er­greifung der Führerlaufbahn im Arbeitsdienst kei­nerlei finanzielle Zuschüsse der El­tern usw. erfordert. Auch der ärmste Volksgenosse kann, sofern er den obigen Bedingungen entspricht, Führer im Arbeitsdienst werden. Sein Aufstieg wird ausschließlich abhängen von seinem Persön­lichkeitswert und seinen Leistungen. Die Mel­dung als Führeranwärter kann jederzeit bet der für den Wohnbezirk des Betreffenden zustän­digen Arbeitsgauleitung erfolgen. Die Anschrift der Arbeitsgauleitung ist bei jedem Meldeamt für den Arbeitsdienst zu erfahren.

Der Führeranwärter hat zunächst sechs Mo­nate als Arbeitsmann in einer Abteilung Außendienst zu leisten. Die Laufbahn des unteren Dienstes endet in der Regel mit der Erreichung des Dienstgrades als Obertruppführer (Reichs­arbeitsdienstassistent), bei besonderer Bewährung als Unterfeldmeister. Der mittlere Dienst hat als letzte Stufe den Oberfeldmeister (Reichsarbeitsdienst-Amtmann), während der höhere Dienst vom Arbeitsführer (Reichsarbeits- dienst-Rat) aufwärts rechnet. Es ist jedoch dafür gesorgt, daß getreu den nationalsozialistischen Grundsätzen des Arbeitsdienstes jeder Führer nach Maßgabe feiner Fähigkeiten aufsteigen kann.

Führeranwärter, die das Reifezeugnis einer höheren Schule besitzen, können da­mit rechnen, nach anderthalb- bis zwei­jähriger Dienstzeit im Arbeitsdienst und einroanbfreier Ableistung ihrer aktiven Militär­dienstpflicht zum Feldmeister befördert zu werden. Planmäßige Truppführer, die nicht im Besitze des Reifezeugnisses einer höheren Schule sind, sich aber nach geistiger Begabung und sonstigem Persönlichkeitswert für den Auf­stieg in den mittleren Dienst eignen, können von der Reichsleitung des Reichsarbeits­dienstes zu einer vorn Reichsinnenrninfter im Ein­vernehmen mit dem Volksbildungsminister festu- setzenden besonderen Prüfung zugelassen und nach Erfolg'zu einem Lehrgang a u f der Feldmeisterschule einberufen werden, wo­durch ihnen der Zutritt zur mittleren und höheren Laufbahn eröffnet ist.

Das Reichsarbeitsdienstgesetz unterscheidet zwi­schen den planmäßigen Führern, die für den Außen- und Innendienst verwendbar sein müssen, und den Amtswaltern, die ausschließ­lich für den Bürodienst bestimmt sind. Die Amts­walter sind im übrigen in ihren Rechten und Pflichten grundsätzlich den planmäßigen Führern g l e i ch g e st e l l t. Sie tragen daher auch d i e gleiche Tracht, jedoch mit besonderen Ab­zeichen.

Ein Kommunist aus Cuba behauptete, der Einfluß seiner Partei auf die werktätigen Massen Cubas sei in ständigem Zunehmen begriffen. Der Unruheherd Cuba biete gute Möglichkeiten für eine Betätigung der Kommunisten. Nach ihm rühmte sich ein Vertreter der Kommunisten Griechenlands des ständigen Wachsens des Einflusses feiner Partei. Auch er versprach, in seinen weiteren Handlungen des französischen Beispiels eingedenk zu sein. Wenn in Griechenland die ver­haßten Faschisten noch nicht zur Macht gelangt seien, so sei das einzig und allein der Tätigkeit der griechischen Sektion der Komintern zuzuschrei- ben. Ein australischer Genosse bezeichnete es als die Hauptaufgabe feiner Partei, den Massen einzuhämmern, daß die Sowjetunion be­droht (?!) sei, und sie zu ihrem Schutz aufzu­rufen.

Ein Kommunistepführer aus Finnland und ein lettischer Genosse hoben hervor, daß ihre Lage in den kleinen, der Sowjetunion benachbarten Ländern, besonders schwierig sei. Jedoch wirkten sie überall unter der Oberfläche und seien bereit, feste Stützpunkte der Weltrevolütion un­mittelbar an der Sowjetgrenze zu schaffen.

Schließlich verbreitete sich ein Vertreter der polnischen Kommunistischen Partei allgemein über die Probleme des Kampfes der kommunisti­schen Sektionen für die Ideen der Weltrevolütion in solchen Ländern, dieunter einer faschi - stischen Diktatur stöhnten". Seine Ausfüh­rungen wurden besonders eifrig beklatscht.

im sächsischen Stahlhelm Unterschlupf gesucht hat, um eine getarnte Wühlarbeit gegen das Dritte Reich zu beginnen. Auch wurden während der all­gemeinen Mitgliedersperre immer noch neue Mit­glieder aufgenommen. Dies führte bis in die jüngste Zeit zu einer Reihe von unliebsamen Vorkomm­nissen. Erwähnenswert ist u. a., daß sich in einer westsächsischen Industriestadt in kürzester Zeit 19 Fälle ereignet haben, wo Stahlhelmer wegen staatsfeindlicher Aeußerungen oder Betätigung zur Rechenschaft gezogen werden mußten. Ein Gutsbesitzer, der Mitglied des Stahl­helms ist, hatte drei Nattonalsoziahsten auf einmal gekündigt, wodurch sich sechs andere' zum Austritt aus der Partei verleiten ließen, weil sie sonst den Verlust ihrer Arbeitsstellen befürchten mußten. Aeußerungen von Stahlhelmern deuten darauf hin, daß solche Gesinnung oon Stahlhelmunternehmern in Sachsen nicht vereinzelt dasteht. Die Tatsache, daß Stahlhelmer wiederholt als Quelle von unruhestiftenden Gerüchten festgestellt worden sind, ließ die Ueberzeugung Raum gewin­nen, daß in dieser Organisation Elemente die Ober- Hand gewonnen haben müssen, die, vom National­sozialismus in ihre Schlupfwinkel getrieben, sich unter der Maske eines nationalen Verbandes wie­der an ihre zerfetzende Arbeit machten. U. a. ist es zu Fällen gekommen, in denen das feit dem 1. Juni bestehende öffentliche Aufmarschverbot de­monstrativ übertreten wurde. Die Führung selbst mußte sich der allgemeinen Stimmung be­wußt sein, sonst wäre es nicht zu erklären, daß sie in den letzten Tagen in auffälliger Hast d i e Mit­gliedsgelder in Sicherheit gebracht hat.

Oie Haussuchungen beim mecklenburgischen Stahlhelm. Schwerin (Mecklenburg), 30. Juli. (DNB.) Anläßlich der Haussuchungen bei Stahlhelmern in Mecklenburg hat der L a n d e s f ü h r e r folgende Erklärung abgegeben: Bei einer von der Geheimen

Staatspolizei angeordneten Haussuchung bei Stahl­helmern nach Abgabepflichtigen Waffen sind eine große Anzahl von Gewehren, Karabinern und Pi­stolen sowie scharfe Munition gefunden worden. Diejenigen Stahlhelmmänner, bei denen diese Funde gemacht worden sind, haben nicht nur gegen die Gesetze, sondern auch gegen die aus­drücklichen Befehle des Landesfüh­rers verstoßen. Zu wiederholten Malen sind oon meinem Vorgänger und dann später von mir Befehle zur restlosen Abgabe aller Waffen gegeben und Meldung hierüber gefordert worden. Diese Meldungen sind lückenlos bei mir eingegangen und befinden sich bei den Akten. Ich habe daher mit Recht dem Herrn Reichsstatthalter bei unserer Un­terredung am 17. Juli 1935 in Gegenwart des Herrn Reichsbeauftragten Seidel auf Ehren­wort versichern können, daß mir ein Vorhan­densein von Waffen usw. beim Stahlhelm nicht bekannt sei. Wenn jetzt doch Waffen in größerer Anzahl bei Stahlhelmern vorgefunden sind, so haben diese Stahlhelmer nicht nur gegen die Ge­setze des Staates und die Befehle ihres Landes­führers auf das Schwerste verstoßen, sondern sie haben auch die Ehre ihres Landesführers in den Schmutz gezogen.

gez. von Both, Landesführer.

Öen toten GA.-Männern von Meinsdorf.

Die Standarte 116 der SA. übergibt uns folgen­den Nachruf des Stabschefs zur Veröffent­lichung:

Nunmehr sind die in treuer Pflichterfüllung a n ihrer Arbeitsstätte in Reinsdorf so j ä h aus dem Leben gerissenen neun SA. -Männer einwandfrei festgestellt. Es sind dies:

Rottenführer Wilh. Voigt, Reitersturm 2/37, SA.-Mann Anton Siebold, St. 5/R. 72, SA.-Mann Otto Bellrich, St. 4/R. 72, Rottenführer Otto Panier, St. 2/20, .

SA.-Mann Felix Zöllner, St. 9/20, Ober-Scharführer Hermann Greiner-Perth Sturm 8/20,

Truppführer Willi Müller-Sachs St. 8/20, SA.-Mann Max Neumann, St. 15/20, SA.-Mann Paul Torger, SZ. III/20.

Auch sie starben, damit Deutschland lebe. Im Sturmbann Horst Wessel werden auch sie weiterhin im Kampf um Deutschland mit uns marschieren.

Gez. Lutze."

KeineBrrleihung derEhrenzeichen mehr

Berlin, 31. Juli. (DNB.) Der R e i ch s s ch a tz- meiste r gibt imVölkischen Beobachter" bekannt: Aus gegebener Veranlassung verweise ich auf meine Bekanntgabe vom 8. März 1935, erschienen im Ver­ordnungsblatt, Folge 92, Mitte März 1935, wonach d i e Frist zur Einreichung von Anträ­gen auf Verleihung des Ehrenzeichens der alten Mitglieder der NSDAP, am 1. Mai 1935 abgelaufen ist. Die nach Ablauf der Frist eingehenden Gesuche können nicht mehr behandelt werden. Es wird daher ersucht, von der weiteren Vorlage solcher Anträge Abstand zu nehmen, weil dadurch der Reichsleitung nur zweck­lose und unfruchtbare Mehrarbeit entsteht.

Nach wie vor Mitgliedersperre der NSDAP.

Berlin, 31. Juli. (DNB.)' DerVölkisch, Beobachter" veröffentlicht folgende Bekanntgabe des Reichsschatzmeisters Schwarz: Es besteht Veranlas­sung, auf meine Verfügungen bett, die Sperre der Aufnahme in die NSDAP, hinzuweisen und zu betonen, daß die Mitgliedersperre gemäß meiner Verfügung vom 19. April 1933 und den hierzu er­gangenen ergänzenden Verfügungen vom 29. Juni 1933, 28. September 1933, 13. März 1934, 2. Ok- tober 1934 und 14. Mai 1935 nach w i e vor zu Recht besteht. Gesuche um Aufnahme ober Wie­deraufnahme als Mitglied in die NSDAV. sind des­halb zwecklos. Falls in der Folgezeit Lockerungen der Mitgliedersperre für einzelne Gaugebiete ver­fügt werden, ergeht jeweils eine gesonderte Weisung der Reichsleitung an die betreffenden Gauleitungen.

Lügen haben kurze Beine.

Berlin, 30. Juli. (DNB.) Eine englische Nachrichtenagentur verbreitet heute abend die Meldung, daß ein deutsches Bomben­flugzeug mit einer Tragfähigkeit von 50 Bom­ben, mit einem 700-?8°Motor und mit zwei Ge­schütztürmen von einem rumänischen Jagdgeschwa­der bei der Ueberfliegung rumänischen Gebietes zum Landen gezwungen wor­den sei. Die Maschine sei auf einem Abliefe- rungs flug an ben Kaiser von Abessi­nien. Man habe ihr ben Weiterflug nach Istanbul gestattet.

Wie uns vorn Reichsluftfahrtmini st e- rium hierzu auf Anfrage mitgeteilt wirb, hat Deutschlanb überhaupt keine berarti- gen Flugzeugtypen. Es ist auch kein Flugzeug nach Abessinien unterwegs, wie überhaupt keine Kriegsmaterial­lieferungen dorthin stattfinden ober statt- gefunden haben. Bei dieser Alarmnachricht handelt es sich ganz offensichtlich um einen gemeinen Versuch der politischen Brunnenver­giftung mit einer Meldung, die allerdings so plump aufgezogen ist, daß sie oon vornherein als eine der üblichen Lügennachrichten für jedermann erkennbar ist.

Unwahre Gerüchte über deutsche Künstler.

Berlin, 30. Juli (DNB.) Gegen anerkannt« deutsche Bühnen- und Filmkünstler wie Emil Iannings, Otto Gebühr, Angela Salok- k e r und andere wird im Ausland mit der Behaup­tung Stimmung gemacht, daß sie nichtarischer Abstammung seien oder ein Spielverbot gegen sie bestehe. Diese Behauptungen sind frei erfunden und werden lediglich zu dem Zwecke ausgestreut, um die betreffenden Künstler zu schä- digen. Jeder, der sich dazu hergibt, solche unwahren Gerüchte zu verbreiten, macht sich strafbar.

Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Verantwortlich für Politik: Dr. Friedrich W. Lange, ür Feuilleton i.D.: Dr. F. W. Lange, für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck, verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. DA. VI. 35: 10 150. Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts-Buch- und Steindruckerei

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Zur Zett ist Preisliste Nr. 2 vom 2. Juli 1934 gültig»

Frankreichs Linksfront ais Vorbild.

Oie^FeldherrnderWettrevolution-'berateninMoskauplänefürneueWühlarbeit