Ausgabe 
31.1.1935
 
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Nr. 2b Erster Blatt

185. Jahrgang

Donnerstag. Zl.Zanuar 1955

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Das kommunale Grundgesetz

Am 30. Januar 1935 ist d i e neue Gemeinde­ordnung als ein Grundgesetz des national­sozialistischen Staates und seiner Einheitsidee ver­öffentlicht worden. Die Steinsche Selbstver« w a l t u n g der Gemeinden beruhte vornehmlich darauf, daß die Besten und Bewährte st en ohne obrigkeitliche Bevormundung die Geschicke einer Gemeinde leiteten, aber die ybeen des Frei­herrn vom Stein sind später durch den Partei- ismus derart verzerrt worden, daß von der Ur­idee nur wenig übrigblieb. Immerhin war es bis zum Kriege möglich, dem gewaltigen Wirtfchafts- auffchwung in einer einigermaßen funktionierenden Selbstverwaltung eine Parallele zu setzen und die Großtaten der Gemeinden im Städtebau, Gesund­heitswesen usw. zeugen von dem gesunden Kern, der in de,p Ansicht von der Regierung durch sich selbst steckte.

Nach dem Zusammenbruch aber wurde die Kom­munalpolitik, die doch in erster Linie rein sachliche und wirtschaftliche Aufgaben zu erfüllen hat, viel­fach Tummelplatz der wüstesten Parteipolitik. Die Stadtverordnetenversammlungen ahmten besonders in den Großstädten bis ins Kleinste die Red.e- maschinerie und das Parteicnwesen des Reichstags nach, und so kam es, daß die Arbeit in den Ge­meinden häufig unfruchtbar wurde, weil die Selbst­sucht der Parteien über das Allgemeinwohl ging. Mit Zorn und Abscheu sah der Bürger auf die Männer, die in nutzlosen Redereien sich betätigten und die Gemeindefinanzen oft durch Unkenntnis heillos verderbten.

Die Anarchie in den Gemeinden war ein Aus­fluß des Marxismus. Er hatte nur das Wahlrecht geändert, und zwar im demokratischen Sinne, hatte aber das Vielerlei der Formen der Gemeindever- verwaltung bestehen lassen. So gab es z. B. in Preußen in den alten Provinzen neben dem Bürgermeister und der Stadtverordnetenver­sammlung den Magistrat, i m Westen bestand da­gegen die Bürgermeisterverfassung, wonach der Bür­germeister direkt mit den Stadtverordneten verhan­delte, immer aber dem Majoritätsprinzip unterlag bzw. der Kvllegialverfassung, so daß er in Wirklich­keit nur von dem Ausfall der Majoritäten ab­hängig war.

Die Verschiedenartigkeit der Verwaltungstechnik war es aber nicht allein, die zur Verwirrung und zur Erschwerung der Arbeit führte. Nicht min­der chaotisch waren Finanzgebarung und Steuerpolitik. Weil die Einheitlichkeit, die straffe Disziplin, die Gesamtplanung in allem und jedem fehlte, gab es keine festen Normen für die Etats, für die Ausgabenwirtschaft, für den Verwal­tungsapparat. Verstand es ein Bürgermeister, sich feines Gemeinderates oder in anderen Gegen­den seiner beiden städtischen Körperschaften ge­schickt zu bedienen, ober waren die Parteiverhält­nisse in den städtischen Vertretungen eindeutig oder weniger kompliziert, so hatte er die Möglichkeit, entweder seinen Etat auszubalancieren oder sich und seine Stadt an den Rand des Ruins zu brin­gen. Hunderte von Millionen an Ausland- schulden zeugen von den Sünden vergangener Zeiten, namentlich in den Großstädten; unerträg­liche Steuersätze sind bis in die letzten Jahre hinein erhoben worden; und andere Gemeinwesen litten wieder unter falsch aufgefaßter Sparsamkeit ihrer Stadtväter, die es am Notwendigsten mangeln ließen.

Die neue deutsche Gemeindeordnung hat im Zuge der Reichsreform grundsätzlich Wandel geschaffen. Sie hat restlos mit den Rudi­menten einer unheilvollen Vergangenheit aufge­räumt. Die Parteienwirtschaft ist beendet worden; das Führerprinzip ist an ihre Stelle getre­ten. Willensbildung und Vollzug liegt in der Hand eines Mannes, des vom Staate be­stellten und dem Staat allein verantwortlichen Leiters der Gemeinde. Nicht mehr von unten, sondern von oben wird die Kontrolle ausgeübt. Die NSDAP, als Trägerin der Staatsidee ist als Vertreterin des Gesamtvolkes maßgebend einge­schaltet. Als G e m e i n d e r ä t e und Beiräte werden verdiente Bürger berufen, die nationale Zuverlässigkeit, anerkannte Verdienste und eine um­fassende Sachkenntnis aufweisen müssen. Sie haben, auf dieser Voraussetzung fußend, das Recht und die Pflicht verantwortungsvoller Meinungsäußerung. Ihr Dienst ist Ehren­dienst.

Die Selbstverwaltung ist auch weiterhin Grundprinzip geblieben. Die Staatsauf­sicht, die ihre höchste Spitze im Reichsinnenmini- fterium hat, wird nur bei sachlich und politisch höchst bedeutsamen Angelegenheiten Eingriffe vorneh­men. Der Staat behält sich den Einfluß auf die Besetzung der verantwortlichen Ge­meindeämter vor; der Staat ordnet die Wirtschaftsführung der Gemeinden, sie Vv quibiert bas traurige Erbe ber Vergangenheit auch auf finanziellem Gebiete unb trägt Sorge, baß in Zukunft bie Leistungsfähigkeit ber G e - m e i n b e einzige Norm ber Ausgabengestaltung bleibt.

Die oberste Kommunalaufsichtsbehörbe wird auch die Neuglieberung ber Gemeinben hinsichtlich ber Gemeinbegrenzen, beren Auflösung ober ihre Zu­sammenfassung zu leistungsfähigen G e m e i n b e - Derbänben je nach Bebarf in Angriff nehmen, ohne dabei aUerbings über geographische, wirtschaft­liche unb historische Trabition sich hinwegzusetzen, unb nicht ohne bie örtliche Verbunbenheit ber Be­wohner ben wohlverstanbenen Lokal- patriotismus zu berücksichtigen.

Es ist dafür Sorge getragen, daß die Aufgaben­gebiete der Gemeinden auf das notwendige

Der Führer an das deutsche Volk.

Rückblick und Ausblick am zweiten Jahrestage der nationalsozialistischen Erhebung.

Berlin, 30. Jan. (DNB.) Der Führer er­läßt anläßlich des 30. Januar folgenden Aufruf:

An das deutsche Bott!

Heute und in dieser Stunde vor zwei Jah­ren hat der Nationalsozialismus nach einem auch in der Geschickte parlamentarisch regierter Staaten einzigartigen Aufschwung die M ach t und d a - mit die Verantwortung im Deutschen Reiche erhalten. Wie der Ausbruch des Weltkrie­ges nicht nur in der Erinnerung der lebenden Zeu­gen, sondern auch für kommende Geschlechter eine geschichtliche Wende darstellt, so nicht min­der der Regierungsantritt des Nationalsozialismus für unser deutsches Volk.

Eine in dumpfer Verzweiflung dahinsiechende Nation hat er wieder aufgerichtet und mit starkem gläubigen Vertrauen in den inne­ren Wert und in die schöpferische Kraft des eigenen Lebens erfüllt Und dies ist fein größ­tes und entscheidendstes Verdienst: Dem Wandel der äußeren Symbole entsprach die Wand­lung des Inneren der Menschen! 3n freudiger Selbstdisziplin haben sich unzählige Millionen unseres Volkes in den Dienst der neuen Idee gestellt. Neben die fanatischen Kampfer unserer revolutionären Nationalsozialisten Partei traten die Soldaten der traditionsreichsten Wehrmacht (Eine Mobilißerunq menschlicher Kräfte in einem visher kaum vorausgeahnten Umfange trat ein. Angefangen von den MiUionenscharen unserer Jugend bis zur gigantischen Gemeinschaft der in einer Front vereinten tätigen Arbei­ter der Stirn und Faust sehen wir die Zeugen nationalsozialistischer Organifations- kunst und Organisationsarbeit.

Es wurde dabei nicht eine alte Welt zerbrochen, um später eine neue aufzubauen, sondern die sich neu erhebende hat die alte überwunden.

In keinem Augenblick unserer nationalsozialisti­schen Revolution trat irgendwo eine Leere ein. In keinem Stadium unseres Vordringens und unserer Kämpfe herrschte das Chaos. Die unblutigste Re­volution der Weltgeschichte und dennoch eine ihrer einschneidendsten! Es war daher ein am Ende aus­sichtsloser Versuch, durch eine internationale Hetz- und Lügenkampagne den Charakter unserer natio­nalsozialistischen Revolution wegleugnen oder ver­fälschen zu wollen. Hunderttausende Männer und Frauen aller Nationen, die in den hinter uns lie­genden beiden Jahren Deutschland aus eigenem Augenschein zu beurteilen in die Lage kamen, sind Zeugen geworden der Große und Disziplin der nationalsozialistischen Erhebung. Und sie sind wei­ter die besten Zeugen des Aufbauwerkes unserer Arbeit.

Und wenn ich am 30. Januar 1933 vom deut­schen Volk zur Durchführung des ersten Arbeits­programms vier Jahre Zeit forderte, dann find schon in der hälfte dieser Frist mehr als Zweidritteides Ver­sprochenen eingelöst worden! Keine demokrattsche Regierung der Wett kann sich da­her mit größerem Vertrauen und größerer Zu­versicht dem Votum ihres Volkes unterwerfen, als die nationalsozialistische Regierung Deutsch­lands!

Wir haben deshalb auch nicht die Revolution einer Revolution wegen gemacht, son­

dern unser Aufbauwille eines neuen Deutschen Reiches erforderte die Beseitigung der es bedrücken­den alten Gewalten. Die überwältigende Mehrzahl aller unserer damaligen Widersacher aber haben uns im Innersten ihres Herzens längst Abbitte geleistet. Was wir stets erhofften, ist eingetreten. Indem sie unser Wollen und unsere Arbeit einer gerechten Prüfung unterzogen, fanden sie am Ende in uns und durch uns doch bas verwirklicht, was sie im tiefsten Herzen auch nicht anbers ersehnten: Ein Deutschlanb ber Ehre, ber Freiheit unb bes sozialen Glücks!

Wenn wir ben heutigen Tag in biefem Jahre nicht in großen Festen feiern, bann in bem Gefühl ber Trauer, bie uns erfaßt angesichts bes im ver­gangenen Jahre erfolgten Io bes bes Mannes, ber heute vor zwei Jahren mich unb bamit bie nationalsozialistische Bewegung mit ber Führung Deutschlanbs betraut hat. Wir alle bebenken in Deulsch-Amerikaner von

innerer Ergriffenheit ein Schicksal, bas unsere Be- roegung so symbolisch aus ber Vergangen­heit in bie Zukunft führte! Dann aber soll bas größte Fest biefes Jahres nicht ein Fest ber Erinnerung an bie Uebernahme ber Macht fein, fonbern ein Fest ber Freube am Tage ber Rückkehr ber Deutschen bes Saar- I a n b e s. Sie werben ein Volk finben, bös i h r e r würbig unb ein Reich, in bem zu leben für ben Deutschen roieber ein Glück geworben ist. Sie werben finben eine Volksgemeinschaft, in ber unzählige Millionen Menschen in treuer Kamerab- schaft, vom nationalsozialistischen Kämpfer bis zum Solbaten, vom Arbeiter bis zum Beamten in reb« kicher Pflichterfüllung tätig finb am Neuaufbau eines Staates unb an ber Erziehung einer Nation, bie ehrerfüllt, frieblich unb fleißig bestehen will in biefer Welt.

Berlin, ben 30. Januar 1935.

ber Saar beim Führer.

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Am 30. Januar empfing ber Führer nacheinanber eine Reihe auslanbsbeutscher Volks­genossen, bie zur Saar-Abstimmung nach Deutschlang gekommen finb unb sich jetzt roieber auf ber Heimreise befinben. Zunächst empfing er Frau Iba Monbenach, bie aus Schanghai zur Saar-Abstimmung kam unb burch eine zweitägige Verspätung bes Sibirienexpresses nur noch burch bas von ber Reichsregierung zur Verfügung gestellte Flugzeug Saarbrücken rechtzeitig erreichen konnte. Anschließenb unterhielt sich ber Führer mit einer jungen Deutschen aus ber ehemaligen Kolonie Deutsch - Ostafrika unb trug ihr Grüße an bie bort lebenben beutschen Volksgenossen auf. Später würben 2 0 0 Deutsch- Amerikaner vom Führer herzlich begrüßt. Der Führer bankte ihnen, baß sie bazu beigetragen haben, ben herrlichen beutschen Sieg an ber Saar

au erkämpfen, unb bat sie, auch in Amerika ihr deutsches Vaterlanb nie zu vergessen.

Der Führer und Reichskanzler empfing den bekannten deutschen Verteidiger in internatio­nalen politischen Prozessen, Rechtsanwalt Professor Dr. Friedrich Grimm, MdR., der im Kampf um bie Saar eine hervorragende Rolle gespielt hat. Der Führer sprach Professor Grimm s e i n en Dank für die hingebende unb erfolgreiche Arbeit in bem Saarbefreiungskampf aus. Professor Grimm hatte Gelegenheit, bem Füh­rer ausführlich über feine 15jährige Tätigkeit als Verteibiger bes beutschen Rechtsstanbpunktes bei internationalen Prozessen unb über seine von bem Kampf gegen Versailles ausgehenbe Arbeit auf bem Gebiete ber internationalen Rechtssprechung und Rechtsforschung zu berichten.

Maß beschränkt werden, und daß ihnen keine Pflichten übertragen werden, die über bie örtlichen Bebürfnisse hinausgehen. Vor allem 'st bafür ge­sorgt, baß bie völlige Einheit ber G e - meinbeoerroattung wieberhergestellt unb erhalten bleibt unb baß bie Gemeinbe- politik restlos im Sinne der Gesetze unb ber Ziele ber Staatslenkung geführt wirb. Der Staat unb bas Volk haben auch für bie Gemeinbe bie oberste Richtschnur zu sein.

In ber Begründung bes Gesetzes heißt es, bie Gemeinschaft sei vor bas Einzelschick - sal zu stellen. Die Gemeinschaft ist ber Staat unb bie Partei, unb beshalb gibt es in einem Einheits­staat nur eine ©emeinbeorbnung. Das Gesetz macht nicht nur bem Vielerlei ber Gemeinbeorbnun- gen, fonbern auch ben gewählten Parlamenten der Gemeinden unb ber Abhängigkeit ber Gemeinbe- leitung von einer Majorität ein Enbe. An die Stelle nichtfaßbarer Majoritäten tritt bie Verant­wortlichkeit in ber Selbstverwaltung.

Die einheitliche Gemeindeordnung als Schritt­macher der Reichsresorm.

Berlin, 30. Jan. (DNB.) Zur Presse sprach ber Staatssekretär im Reichs- unb Preußischen Innenministerium, ©rauert, über Bebeutung unb Auswirkung der neuen deutschen Gemeinde­ordnung. Dieses Gesetz sei die erste Kodifikation aus Teilen des öffentlichen Rechts für ganz Deutschland, das die Grundlage bilden

soll für die weitere Entwicklung der Reichsreform. Eine Verwirklichung ber Reichs­reform von heute auf morgen fei nicht möglich, weil in allen ßänbern gerabe das öffentliche Recht vollkommen zersplittert sei. Die Hauptaufgabe zur Vorbereitung ber Reichsreform müsse sein, biefes zersplitterte öffentliche Recht zunächst zu ver­einheitlichen.

Die Zusammenarbeit zwischen Par­tei unb Staat trete geräbe in ber Gemeinbe- orbnung am beutlichsten hervor, ba ber national- sozialistische Staat an ber Grunbidee der Selb st Verwaltung habe f e st h a l t e n und im Rahmen der Selstverwaltung die Mitwirkung der Partei im gemeindlichen Leben habe gesetzlich regeln wollen. Es mußte daher der Leiter ber Gemeinben als Letztverantwortlicher in allen entscheibenden Fragen klar herausgestellt werben, es mußte aber auch bas genossen­schaftliche Element ber Steinschen Selbstver­waltung, bie Mitwirkung ber in ber G e - meinbe lebenben Bürger im Gesetz ge­sichert werben. Hierzu biente als Vorbilb ber Preußische Staatsrat, der als ein be­ratendes Gremium geschaffen wurde; ihm entspreche der Gemeinderat als beratende Ein­richtung. Die Gemeinderäte seien gehalten, a l s Einzelpersönlichkeit ihre Meinung zu äußern. Sie seien bewußt nicht als Korpo­ration aufgefaßt.

Da das Volk durch die NSDAP, repräsentiert werde, mußte anstelle der Wahl die das Volk re­präsentierende NSDAP, treten. Ferner sei in dem Gesetz die ehrenamtliche Tätigkeit zum Durchbruch gekommen. Es fei bewußt nicht in

das Gesetz hineingenommen worden, daß die Ge­meinderäte unbedingt Mitglieder der N S D AP. fein müßten. Auch Nicht-Partei­mitglieder, bie ber Beauftragte ber NSDAP, nach ihrer politischen Einstellung unb ihrem fach­lichen Können zur Mitarbeit für geeignet halte, sollten in ben Gemeinberat berufen werben können. Nach ber vom Führer getroffenen Entscheibung soll, nachbem bas Mitwirkungsrecht bei ber Ernennung ber leitenben Beamten für bie Partei sichergestellt ist, für bie Verwaltungstätigkeit eine weitere Einmischung ober Mitwir­kung von NSDAP. -Beauftragten nicht mehr ft att f i n b e n, weil biefe Mitwirkung auch durch die Gemeinderäte sichergestellt ist. Nur in zwei Punkten ist eine Ausnahme ge­macht worden: Bei der Hauptsatzung und bei der Verleihung oder Entziehung von Ehrenbürger- und Ehrenrechten. Im übrigen'sei im Gesetz klar zum Ausdruck gebracht, daß der Leiter der Ge­meinde ohne irgendwelche Einwirkung eines außenstehenden Kreises seine Ge­schäfte zu führen und die Verantwortung dafür zu tragen hat.

Der Staat habe sich in der neuen Gemeinde­ordnung im allgemeinen auf ein negatives Aufsichtsrecht beschränkt: die Ablehnung un* tragbarer Anordnungen der Gemeindeverwaltungen. Nur in einem Punkt habe sich der Staat ein An« ordnungsrecht vorbehalten, wenn es sich z. B. um Haushaltsfragen und wirtschaft­liche Angelegenheiten handelt. Dieses An­ordnungsrecht ersetzt die Zwangsetatisierung der früheren Jahrs.