Nr. 2b Erster Blatt
185. Jahrgang
Donnerstag. Zl.Zanuar 1955
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General-Anzeiger für Oberhessen
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Das kommunale Grundgesetz
Am 30. Januar 1935 ist d i e neue Gemeindeordnung als ein Grundgesetz des nationalsozialistischen Staates und seiner Einheitsidee veröffentlicht worden. Die Steinsche Selbstver« w a l t u n g der Gemeinden beruhte vornehmlich darauf, daß die Besten und Bewährte st en ohne obrigkeitliche Bevormundung die Geschicke einer Gemeinde leiteten, aber die ybeen des Freiherrn vom Stein sind später durch den Partei- ismus derart verzerrt worden, daß von der Uridee nur wenig übrigblieb. Immerhin war es bis zum Kriege möglich, dem gewaltigen Wirtfchafts- auffchwung in einer einigermaßen funktionierenden Selbstverwaltung eine Parallele zu setzen und die Großtaten der Gemeinden im Städtebau, Gesundheitswesen usw. zeugen von dem gesunden Kern, der in de,p Ansicht von der Regierung durch sich selbst steckte.
Nach dem Zusammenbruch aber wurde die Kommunalpolitik, die doch in erster Linie rein sachliche und wirtschaftliche Aufgaben zu erfüllen hat, vielfach Tummelplatz der wüstesten Parteipolitik. Die Stadtverordnetenversammlungen ahmten besonders in den Großstädten bis ins Kleinste die Red.e- maschinerie und das Parteicnwesen des Reichstags nach, und so kam es, daß die Arbeit in den Gemeinden häufig unfruchtbar wurde, weil die Selbstsucht der Parteien über das Allgemeinwohl ging. Mit Zorn und Abscheu sah der Bürger auf die Männer, die in nutzlosen Redereien sich betätigten und die Gemeindefinanzen oft durch Unkenntnis heillos verderbten.
Die Anarchie in den Gemeinden war ein Ausfluß des Marxismus. Er hatte nur das Wahlrecht geändert, und zwar im demokratischen Sinne, hatte aber das Vielerlei der Formen der Gemeindever- verwaltung bestehen lassen. So gab es z. B. in Preußen in den alten Provinzen neben dem Bürgermeister und der Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, i m Westen bestand dagegen die Bürgermeisterverfassung, wonach der Bürgermeister direkt mit den Stadtverordneten verhandelte, immer aber dem Majoritätsprinzip unterlag bzw. der Kvllegialverfassung, so daß er in Wirklichkeit nur von dem Ausfall der Majoritäten abhängig war.
Die Verschiedenartigkeit der Verwaltungstechnik war es aber nicht allein, die zur Verwirrung und zur Erschwerung der Arbeit führte. Nicht minder chaotisch waren Finanzgebarung und Steuerpolitik. Weil die Einheitlichkeit, die straffe Disziplin, die Gesamtplanung in allem und jedem fehlte, gab es keine festen Normen für die Etats, für die Ausgabenwirtschaft, für den Verwaltungsapparat. Verstand es ein Bürgermeister, sich feines Gemeinderates oder — in anderen Gegenden — seiner beiden städtischen Körperschaften geschickt zu bedienen, ober waren die Parteiverhältnisse in den städtischen Vertretungen eindeutig oder weniger kompliziert, so hatte er die Möglichkeit, entweder seinen Etat auszubalancieren oder sich und seine Stadt an den Rand des Ruins zu bringen. Hunderte von Millionen an Ausland- schulden zeugen von den Sünden vergangener Zeiten, namentlich in den Großstädten; unerträgliche Steuersätze sind bis in die letzten Jahre hinein erhoben worden; und andere Gemeinwesen litten wieder unter falsch aufgefaßter Sparsamkeit ihrer Stadtväter, die es am Notwendigsten mangeln ließen.
Die neue deutsche Gemeindeordnung hat im Zuge der Reichsreform grundsätzlich Wandel geschaffen. Sie hat restlos mit den Rudimenten einer unheilvollen Vergangenheit aufgeräumt. Die Parteienwirtschaft ist beendet worden; das Führerprinzip ist an ihre Stelle getreten. Willensbildung und Vollzug liegt in der Hand eines Mannes, des vom Staate bestellten und dem Staat allein verantwortlichen Leiters der Gemeinde. Nicht mehr von unten, sondern von oben wird die Kontrolle ausgeübt. Die NSDAP, als Trägerin der Staatsidee ist als Vertreterin des Gesamtvolkes maßgebend eingeschaltet. Als G e m e i n d e r ä t e und Beiräte werden verdiente Bürger berufen, die nationale Zuverlässigkeit, anerkannte Verdienste und eine umfassende Sachkenntnis aufweisen müssen. Sie haben, auf dieser Voraussetzung fußend, das Recht und die Pflicht verantwortungsvoller Meinungsäußerung. Ihr Dienst ist Ehrendienst.
Die Selbstverwaltung ist auch weiterhin Grundprinzip geblieben. Die Staatsaufsicht, die ihre höchste Spitze im Reichsinnenmini- fterium hat, wird nur bei sachlich und politisch höchst bedeutsamen Angelegenheiten Eingriffe vornehmen. Der Staat behält sich den Einfluß auf die Besetzung der verantwortlichen Gemeindeämter vor; der Staat ordnet die Wirtschaftsführung der Gemeinden, sie Vv quibiert bas traurige Erbe ber Vergangenheit auch auf finanziellem Gebiete unb trägt Sorge, baß in Zukunft bie Leistungsfähigkeit ber G e - m e i n b e einzige Norm ber Ausgabengestaltung bleibt.
Die oberste Kommunalaufsichtsbehörbe wird auch die Neuglieberung ber Gemeinben hinsichtlich ber Gemeinbegrenzen, beren Auflösung ober ihre Zusammenfassung zu leistungsfähigen G e m e i n b e - Derbänben je nach Bebarf in Angriff nehmen, ohne dabei aUerbings über geographische, wirtschaftliche unb historische Trabition sich hinwegzusetzen, unb nicht ohne bie örtliche Verbunbenheit ber Bewohner — ben wohlverstanbenen Lokal- patriotismus — zu berücksichtigen.
Es ist dafür Sorge getragen, daß die Aufgabengebiete der Gemeinden auf das notwendige
Der Führer an das deutsche Volk.
Rückblick und Ausblick am zweiten Jahrestage der nationalsozialistischen Erhebung.
Berlin, 30. Jan. (DNB.) Der Führer erläßt anläßlich des 30. Januar folgenden Aufruf:
An das deutsche Bott!
Heute und in dieser Stunde vor zwei Jahren hat der Nationalsozialismus nach einem auch in der Geschickte parlamentarisch regierter Staaten einzigartigen Aufschwung die M ach t und d a - mit die Verantwortung im Deutschen Reiche erhalten. Wie der Ausbruch des Weltkrieges nicht nur in der Erinnerung der lebenden Zeugen, sondern auch für kommende Geschlechter eine geschichtliche Wende darstellt, so nicht minder der Regierungsantritt des Nationalsozialismus für unser deutsches Volk.
Eine in dumpfer Verzweiflung dahinsiechende Nation hat er wieder aufgerichtet und mit starkem gläubigen Vertrauen in den inneren Wert und in die schöpferische Kraft des eigenen Lebens erfüllt Und dies ist fein größtes und entscheidendstes Verdienst: Dem Wandel der äußeren Symbole entsprach die Wandlung des Inneren der Menschen! 3n freudiger Selbstdisziplin haben sich unzählige Millionen unseres Volkes in den Dienst der neuen Idee gestellt. Neben die fanatischen Kampfer unserer revolutionären Nationalsozialisten Partei traten die Soldaten der traditionsreichsten Wehrmacht (Eine Mobilißerunq menschlicher Kräfte in einem visher kaum vorausgeahnten Umfange trat ein. Angefangen von den MiUionenscharen unserer Jugend bis zur gigantischen Gemeinschaft der in einer Front vereinten tätigen Arbeiter der Stirn und Faust sehen wir die Zeugen nationalsozialistischer Organifations- kunst und Organisationsarbeit.
Es wurde dabei nicht eine alte Welt zerbrochen, um später eine neue aufzubauen, sondern die sich neu erhebende hat die alte überwunden.
In keinem Augenblick unserer nationalsozialistischen Revolution trat irgendwo eine Leere ein. In keinem Stadium unseres Vordringens und unserer Kämpfe herrschte das Chaos. Die unblutigste Revolution der Weltgeschichte und dennoch eine ihrer einschneidendsten! Es war daher ein am Ende aussichtsloser Versuch, durch eine internationale Hetz- und Lügenkampagne den Charakter unserer nationalsozialistischen Revolution wegleugnen oder verfälschen zu wollen. Hunderttausende Männer und Frauen aller Nationen, die in den hinter uns liegenden beiden Jahren Deutschland aus eigenem Augenschein zu beurteilen in die Lage kamen, sind Zeugen geworden der Große und Disziplin der nationalsozialistischen Erhebung. Und sie sind weiter die besten Zeugen des Aufbauwerkes unserer Arbeit.
Und wenn ich am 30. Januar 1933 vom deutschen Volk zur Durchführung des ersten Arbeitsprogramms vier Jahre Zeit forderte, dann find schon in der hälfte dieser Frist mehr als Zweidritteides Versprochenen eingelöst worden! Keine demokrattsche Regierung der Wett kann sich daher mit größerem Vertrauen und größerer Zuversicht dem Votum ihres Volkes unterwerfen, als die nationalsozialistische Regierung Deutschlands!
Wir haben deshalb auch nicht die Revolution einer Revolution wegen gemacht, son
dern unser Aufbauwille eines neuen Deutschen Reiches erforderte die Beseitigung der es bedrückenden alten Gewalten. Die überwältigende Mehrzahl aller unserer damaligen Widersacher aber haben uns im Innersten ihres Herzens längst Abbitte geleistet. Was wir stets erhofften, ist eingetreten. Indem sie unser Wollen und unsere Arbeit einer gerechten Prüfung unterzogen, fanden sie am Ende in uns und durch uns doch bas verwirklicht, was sie im tiefsten Herzen auch nicht anbers ersehnten: Ein Deutschlanb ber Ehre, ber Freiheit unb bes sozialen Glücks!
Wenn wir ben heutigen Tag in biefem Jahre nicht in großen Festen feiern, bann in bem Gefühl ber Trauer, bie uns erfaßt angesichts bes im vergangenen Jahre erfolgten Io bes bes Mannes, ber heute vor zwei Jahren mich unb bamit bie nationalsozialistische Bewegung mit ber Führung Deutschlanbs betraut hat. Wir alle bebenken in Deulsch-Amerikaner von
innerer Ergriffenheit ein Schicksal, bas unsere Be- roegung so symbolisch aus ber Vergangenheit in bie Zukunft führte! Dann aber soll bas größte Fest biefes Jahres nicht ein Fest ber Erinnerung an bie Uebernahme ber Macht fein, fonbern ein Fest ber Freube am Tage ber Rückkehr ber Deutschen bes Saar- I a n b e s. Sie werben ein Volk finben, bös i h r e r würbig unb ein Reich, in bem zu leben für ben Deutschen roieber ein Glück geworben ist. Sie werben finben eine Volksgemeinschaft, in ber unzählige Millionen Menschen in treuer Kamerab- schaft, vom nationalsozialistischen Kämpfer bis zum Solbaten, vom Arbeiter bis zum Beamten in reb« kicher Pflichterfüllung tätig finb am Neuaufbau eines Staates unb an ber Erziehung einer Nation, bie ehrerfüllt, frieblich unb fleißig bestehen will in biefer Welt.
Berlin, ben 30. Januar 1935.
ber Saar beim Führer.
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Am 30. Januar empfing ber Führer nacheinanber eine Reihe auslanbsbeutscher Volksgenossen, bie zur Saar-Abstimmung nach Deutschlang gekommen finb unb sich jetzt roieber auf ber Heimreise befinben. Zunächst empfing er Frau Iba Monbenach, bie aus Schanghai zur Saar-Abstimmung kam unb burch eine zweitägige Verspätung bes Sibirienexpresses nur noch burch bas von ber Reichsregierung zur Verfügung gestellte Flugzeug Saarbrücken rechtzeitig erreichen konnte. Anschließenb unterhielt sich ber Führer mit einer jungen Deutschen aus ber ehemaligen Kolonie Deutsch - Ostafrika unb trug ihr Grüße an bie bort lebenben beutschen Volksgenossen auf. Später würben 2 0 0 Deutsch- Amerikaner vom Führer herzlich begrüßt. Der Führer bankte ihnen, baß sie bazu beigetragen haben, ben herrlichen beutschen Sieg an ber Saar
au erkämpfen, unb bat sie, auch in Amerika ihr deutsches Vaterlanb nie zu vergessen.
Der Führer und Reichskanzler empfing den bekannten deutschen Verteidiger in internationalen politischen Prozessen, Rechtsanwalt Professor Dr. Friedrich Grimm, MdR., der im Kampf um bie Saar eine hervorragende Rolle gespielt hat. Der Führer sprach Professor Grimm s e i n en Dank für die hingebende unb erfolgreiche Arbeit in bem Saarbefreiungskampf aus. Professor Grimm hatte Gelegenheit, bem Führer ausführlich über feine 15jährige Tätigkeit als Verteibiger bes beutschen Rechtsstanbpunktes bei internationalen Prozessen unb über seine von bem Kampf gegen Versailles ausgehenbe Arbeit auf bem Gebiete ber internationalen Rechtssprechung und Rechtsforschung zu berichten.
Maß beschränkt werden, und daß ihnen keine Pflichten übertragen werden, die über bie örtlichen Bebürfnisse hinausgehen. Vor allem 'st bafür gesorgt, baß bie völlige Einheit ber G e - meinbeoerroattung wieberhergestellt unb erhalten bleibt unb baß bie Gemeinbe- politik restlos im Sinne der Gesetze unb ber Ziele ber Staatslenkung geführt wirb. Der Staat unb bas Volk haben auch für bie Gemeinbe bie oberste Richtschnur zu sein.
In ber Begründung bes Gesetzes heißt es, bie Gemeinschaft sei vor bas Einzelschick - sal zu stellen. Die Gemeinschaft ist ber Staat unb bie Partei, unb beshalb gibt es in einem Einheitsstaat nur eine ©emeinbeorbnung. Das Gesetz macht nicht nur bem Vielerlei ber Gemeinbeorbnun- gen, fonbern auch ben gewählten Parlamenten der Gemeinden unb ber Abhängigkeit ber Gemeinbe- leitung von einer Majorität ein Enbe. An die Stelle nichtfaßbarer Majoritäten tritt bie Verantwortlichkeit in ber Selbstverwaltung.
Die einheitliche Gemeindeordnung als Schrittmacher der Reichsresorm.
Berlin, 30. Jan. (DNB.) Zur Presse sprach ber Staatssekretär im Reichs- unb Preußischen Innenministerium, ©rauert, über Bebeutung unb Auswirkung der neuen deutschen Gemeindeordnung. Dieses Gesetz sei die erste Kodifikation aus Teilen des öffentlichen Rechts für ganz Deutschland, das die Grundlage bilden
soll für die weitere Entwicklung der Reichsreform. Eine Verwirklichung ber Reichsreform von heute auf morgen fei nicht möglich, weil in allen ßänbern gerabe das öffentliche Recht vollkommen zersplittert sei. Die Hauptaufgabe zur Vorbereitung ber Reichsreform müsse sein, biefes zersplitterte öffentliche Recht zunächst zu vereinheitlichen.
Die Zusammenarbeit zwischen Partei unb Staat trete geräbe in ber Gemeinbe- orbnung am beutlichsten hervor, ba ber national- sozialistische Staat an ber Grunbidee der Selb st Verwaltung habe f e st h a l t e n und im Rahmen der Selstverwaltung die Mitwirkung der Partei im gemeindlichen Leben habe gesetzlich regeln wollen. Es mußte daher der Leiter ber Gemeinben als Letztverantwortlicher in allen entscheibenden Fragen klar herausgestellt werben, es mußte aber auch bas genossenschaftliche Element ber Steinschen Selbstverwaltung, bie Mitwirkung ber in ber G e - meinbe lebenben Bürger im Gesetz gesichert werben. Hierzu biente als Vorbilb ber Preußische Staatsrat, der als ein beratendes Gremium geschaffen wurde; ihm entspreche der Gemeinderat als beratende Einrichtung. Die Gemeinderäte seien gehalten, a l s Einzelpersönlichkeit ihre Meinung zu äußern. Sie seien bewußt nicht als Korporation aufgefaßt.
Da das Volk durch die NSDAP, repräsentiert werde, mußte anstelle der Wahl die das Volk repräsentierende NSDAP, treten. Ferner sei in dem Gesetz die ehrenamtliche Tätigkeit zum Durchbruch gekommen. Es fei bewußt nicht in
das Gesetz hineingenommen worden, daß die Gemeinderäte unbedingt Mitglieder der N S D AP. fein müßten. Auch Nicht-Parteimitglieder, bie ber Beauftragte ber NSDAP, nach ihrer politischen Einstellung unb ihrem fachlichen Können zur Mitarbeit für geeignet halte, sollten in ben Gemeinberat berufen werben können. Nach ber vom Führer getroffenen Entscheibung soll, nachbem bas Mitwirkungsrecht bei ber Ernennung ber leitenben Beamten für bie Partei sichergestellt ist, für bie Verwaltungstätigkeit eine weitere Einmischung ober Mitwirkung von NSDAP. -Beauftragten nicht mehr ft att f i n b e n, weil biefe Mitwirkung auch durch die Gemeinderäte sichergestellt ist. Nur in zwei Punkten ist eine Ausnahme gemacht worden: Bei der Hauptsatzung und bei der Verleihung oder Entziehung von Ehrenbürger- und Ehrenrechten. Im übrigen'sei im Gesetz klar zum Ausdruck gebracht, daß der Leiter der Gemeinde ohne irgendwelche Einwirkung eines außenstehenden Kreises seine Geschäfte zu führen und die Verantwortung dafür zu tragen hat.
Der Staat habe sich in der neuen Gemeindeordnung im allgemeinen auf ein negatives Aufsichtsrecht beschränkt: die Ablehnung un* tragbarer Anordnungen der Gemeindeverwaltungen. Nur in einem Punkt habe sich der Staat ein An« ordnungsrecht vorbehalten, wenn es sich z. B. um Haushaltsfragen und wirtschaftliche Angelegenheiten handelt. Dieses Anordnungsrecht ersetzt die Zwangsetatisierung der früheren Jahrs.


