Ausgabe 
28.10.1935
 
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Weg und Ziel -er deutschen Rechtserneuerung.

Reichsminister Krank spricht auf -em Gautag -es BAGNI. Heffen-Aaffau.

LPD. Frankfurt a. M., 26. Ott. In dem Saal des Bolksbildungsheims wurde die Gautagung des BNSDJ. eröffnet. Bezirksleiter Rechtsanwalt B o i g t wies darauf hin, daß das im Jahre 1920 aufgestellte Parteiprogramm als lebenswichtiger Grundsatz die Umgestaltung des Rechtslebens ein» schließe. Daß dieses neue Recht heute noch nicht vollendet vor uns steht, sondern daß gerade das Fundament geschaffen werden tonnte, sei nicht ver­wunderlich, denn es handele sich nicht einfach darum, die bestehenden Rechtsgrundsätze umzuwerfen und durch neue zu ersetzen. Das, was seit 500 Jahren in Fleisch und Blut übergegangen sei, könne nicht von heute auf morgen über Bord geworfen werden. Die Umprägung der deutschen Seele fei das Ziel. Heute ständen wir mitten in diesem Prozeß.

Staatssekretär Dr. S t u ck a r t sprach dann über Staat und Rechtswahre r". Der Redner führte dabei zur I u d e n f r a g e aus: Die Juden­frage kann nicht örtlich oder regional gelöst wer- den. Durch die auf dem letzten Parteitag bekannt gegebenen Gesetze wird diese Frage ihrer Regelung zugeführt, die Ausführungsbestimmungen, werden Die Angelegenheit endgültig klarlegen. Wer gegen diese Anordnung verstößt, setzt sich in Widerspruch mit der Parteiführung.

Professor Dr. L u e r schilderte noch einmal die Ursachen, die zum Zusammenbruch der Wirtschaft geführt haben, um dann auf den Neuaufbau der Wirtschaft im Dritten Reich zu kommen. Auch die rechtliche Seite der bestehenden neuen Organisatio­nen (DAF. und Reichswirtschaftskammer mit ihren Unterteilungen) unterzog er einer Beleuchtung, wo­bei er zu dem Schluß kam, daß der ständische Auf­bau im Dritten Reich seine Krönung in den Leip­ziger Vereinbarungen gefunden habe.

Aerchsmimster Dr. Frank spricht im Hippodrom.

Mit einer Kundgebung im Hippodrom fand der Gautag feinen Höhepunkt. Neben den Juristen aus allen Teilen des Gaues sah man die führenden Persönlichkeiten der Partei und des Staates und der Behörden, an der Spitze Gauleiter und Reichsstatthalter Sprenger. Der Gauführer des BNSDJ., Rechtsanwalt und' Notar Kurth Wirth, eröffnete die Veranstaltung. Nach weite­ren Begrühungsworten des Gauleiters sprach Reichsminister Dr. Frank. Der Führer hat uns, fo erklärte er u. a., eine so gigantisch große Auf­gabe gestellt, wie sie vielleicht keine andere Nation, die das Recht bearbeitet, zu bewältigen hat. Zum ersten Male seit vielleicht zwei Jahrtausenden ist das deutsche Volk frei von Hemmnissen, die der Ge­meinschaft entgegenstehen. Es ist wieder die Möglich­keit gegeben, aus dem ewig Naturgesetz­lichen, Urwahren des deutschen Wesens eine neue Staats- und Volksgemeinschafts­ordnung aufzubauen. Als Erstes war uns auf­gegeben, die Einheit des Reiches herzustellen. Wir haben die Einheit der Justizoerwal- tung in verhältnismäßig kurzer Zeit restlos durch­geführt, und wir alle sehnen den Tag herbei, wo die Verwaltungseinheit des deutschen Volkes in der gleichen Weise durchgesetzt sein wird. Es gibt nur noch einen Staat, und das ist das Deutsche Reich. (Starker Beifall.) Es gibt nur noch eine Rechtsquelle, das ist das im Deutschen Reich souveräne nationalsozialistische Volk, und es gibt nur eine Willenszentrale für Reich und Volk und Bewegung, und das ist der Führer! (Starker Beifall.) Der Kampf gegen das römische R e ch t ist die ganz bewußt durch­geführte monumentale Säuberung unseres Gemein­schaftslebens von individualistischen, materialistischen Strömungen. Es ist nicht möglich, eine Volksge­meinschaft aufzubauen, wenn man den einzel­ne n in den Mittelpunkt stellt. Wir stellen bewußt die G e m e i n s ch a f t an den Anfang und an das Zielende auch des rechtlichen Wollens.

Wenn man früher einmal gesagt hat. das ist Recht oder Unrecht, dann müssen wir heute fra­gen, was würde der Führer dazu sagen. Diese Einstellung zum Führer und seiner eige­nen Person ist der kategorische Imperativ, nach dem das deutsche Leben von seht an vorzu­

gehen hat. (Beifall.) Das Recht ist eine An- gelegenheitdes Volkes und der deutsche Rechtswahrer ist stolz darauf, daß er um des Volkes willen und nicht das Volk um

seiner eigenen Person willen da ist.

Es ist auf die Dauer unerträglich, daß Juden im deutschen Rechtsleben eine irgendwie geartete Rolle spielen. Wir wollen damit Schluß machen, daß die Richtstätten des deutschen Gewis­sens von den Repräsentanten eines fremden Volkes zu Börsen des Rechtshandels herabgewürdigt wer­den. Wir werden daher nicht müde werden in un­serer Forderung der völligen Beseitigung des Juden aus der deutschen Rechts­pflege. Der Richter ist deshalb eine der tragen­den Figuren unseres Staatsaufbaues, weil er die Befugnis hat, im Namen der Volksgemeinschaft das Leben des einzelnen zu bestimmen. Der gemeine Verbrecher, der Berufsverbrecher hat es im Dritten Reich nicht leicht: wir werden ihn jagen und zur Strecke bringen. Wir wollen aber nicht, daß die kleinen Sünder, die da und dort eine Bemer­kung fallen lassen, nun gleich wi e ein Staats­verbrecher beurteilt und verurteilt werden. Wir sind volksnah und so stark, daß ich den Appell an alle der Justiz Zugehörigen richten muß: vergessen wir nicht, daß nicht jeder Volksgenosse den Kodex der Wohlerzogenheit schon mit ins Leben be­kommt, und daß da und dort einem Volksgenossen einmal die Galle überschäumen kann an den Er­fahrungen, die er da und dort machte.

Man soll auch auf dem Gebiete des Rechts- lebeus die ruhige Volks stimme hören. Das Volk ist immer gerecht. Ls ringt sich, ohne viele Worte zu machen, immer zu einer Grund­anschauung durch, die dann in die allgemeine geschichtliche Entwicklung hineingehört. Es irren die einzelnen, ein Volk irrt nicht. Das Recht darf daher nicht eine volksfremde, gleichsam autoritär staatlich überspitzte eiserne Waske vor dem Antlitz tragen. Das Recht muh auch die versöhnliche mit gütigem Humor gewürzte Erkenntnis der kleinen Schwächen und Fehler des Menschen repräsentieren. Wir sind ein so starker Staat und eine so starke Gemeinschaft, daß wir nicht von Aeuhe- rungen des einzelnen Schaden tra­gen. Da aber, wo einer offenbar gegen uns aufzutreten wagt, erwarten wir, daß die Justiz eine starke Waffe des deutschen Gerechtigkeits­sinnes ist.

Wir sehnen uns nach dem neuenStrafrecht. Wir wünschen, daß die Bewegung, die als maß­geblich für die Rechtspolitik das entscheidende Wort zu sprechen hat, auch dazu kommen wird, dieses Strafgesetzbuch so vorbildlich auszugestalten, daß die Welt endlich mit ihrer Meinung aufräumt, als ob wir in Deutschland barbarischen Ansichten über den Rechtsrückschritt das Wort reden wollten. So solide, anständig und menschlich sauber wie der beutsche Strafvollzug wird zur Zeit kein Strafvoll­zug in der Welt gehandhabt. Die Fürsorge, die die Gemeinschaft für den einzelnen im nationalsoziali­stischen Staat in den Mittelpunkt ihrer Aufgaben gestellt hat, wird auch dazu führen, daß Tausende von Delikten, die aus Not oder Verzweiflung be­gangen wurden, immer mehr und mehr aus der Statistik unserer Kriminaliat verschwinden. Die Kri­minalität ist in Deutschland in fortwährendem Rück­schritt begriffen. Wir brauchen ein national- sozialistisches bürgerlichesRecht. Einen wesentlichen Fortschritt bedeutet bereits die Einfüh­rung des Reichsbürgergesetzes. Es war ein Wahn­witz sondergleichen, durch die Emanzipation der Ju­den die Verfälschung des BegriffesStaatsange­höriger" zuzulässen. Es ist nicht wahr, daß das deutsche Volk eine Gemeinschaft von Staatsange­hörigen ist. Das deutsche Volk ist eine Rassen- u n b Blutsgemeinschaft. Wir können es heute nicht mehr ertragen, daß jemand in Deutsch­land aufstünde und seine materialistischen Eigen- tums Interessen den Interessen der Gemein­schaft voran- oder entgegenstellen wollte. Wir an­erkennen in dem Eigentum nur die Berufung des

einzelnen, desto mehr zu opfern, je mehr er über Güter verfügt.

Wir werden auch für die Begriffe der Fa­milie zu ganz neuen Betrachtungen kommen. Es wird auf die Dauer nicht möglich fein, die Regelung der Beziehungen der Ehegatten un­tereinander nach Art eines kaufmännischen Vertrages zu gestalten, wie das im Bürger­lichen Recht der Fall ist. Es muh daher auch auf dem Gebiete des Ehewesens mit dem An­sehen der Ehe zugleich die heilige volkswefent- liche Einrichtung gesichert werden. Die Ehe­scheidung werden wir unter Prinzipien

Berlin, 26. Okt. (DNB.) Der R e i cf) s f d) a fe­rn e i ft e r der NSDAP. Schwarz hat laut NSK.

ende Anordnung erlassen:

er Führer hat verfügt, daß die Angehöri­gen der HI- und des BDM. künftighin

unter bestimmten Voraussetzungen als Mitglie­der in b i e NSDAP, ausgenommen werben. Aus biesem Grunbe hebe ich hiermit alle bisher erschienenen Verfügungen unb Anordnungen betreffend die Aufnahmen von Angehörigen der HI. unb des BDM. auf. Im Einvernehmen mit bem Reichsjugenbsichrer bestimme ich nunmehr folgenbes:

1. Hitlerjungen werden nach Vollendung des 18. Lebensjahres und die Mädchen des BDM. nach Vollendung des 21.Lebensjahres in die NSDAP, unter folgenden Voraus­setzungen ausgenommen:

Die Hitlerjungen müssen 4 Jahre ununter­brochen vor ihrer Aufnahme in die NSDAP, der Hitlerjugend angehört haben. Die Mädchen des BDM. müssen dem Bunde vier Jahre ununter­brochen vor ihrer Ausnahme in die NSDAP, an­gehört haben. Voraussetzung für die Aufnahme der Jungen unb Mädel in die NSDAP, ist ferner, daß sie durch eifrige Erfüllung ihrer Dienstobliegenheiten unb tabellofe Führung innerhalb unb außerhalb bes Dienstes sich in Gesinnung unb Charakter als zuverlässige Nationalsozialisten unb Nationalsozialistinnen er­wiesen haben unb bie Gewähr, baß sie auch nach Aufnahme in bie Partei wertvolle Mitglieber ber NSDAP, werben.

Die A n m e l b u n g ber einzelnen Jungen unb Mäbel hat mit ben üblichen orbnungsgemäfj aus­gefüllten Aufnahmescheinen zu erfolgen. Die Auf­nahmeerklärungen finb auf bem Dienstweg, also über bie Ortsgruppen ober Stützpunkte unb bie Gaue an bie Reichsleitung einzusenben. Mit der Aufnahmeerklärung ist gleichzeitig eine Bestati -

Paris, 26. Okt. (DNB.) Der Radikalsozialistische Landesparteitag nahm eine Entschließung an, in der zum Ausdruck gebracht wird, daß die Landes­tagung mit aller Schärfe die herausfordernde unb nicht zu bulbenbe Tätigkeit ber Kampfbünbe, bie offen ben Bürgerkrieg vorbereiteten, mißbillige. Die Landestagung, so heißt es weiter, hält es für unbebingt erforberlich, die bisher von der Regie­rung getroffenen Maßnahmen durch neue wir­kungsvolle Anordnungen zu ergän­zen, nämlich:

1. die Durchführung der Maßnahmen, die vom Straf- und Zioilrechtausschuß der Kammer auf Vorschlag der Regierungen Doumergue unb Flanbin bereits angenommen worden sind, und die wirkungsvolle Auflösung ber Kampf- b ü n b e gestatten.

2. Das Verbot militärähnlicher Uebun- g e n unb bas Verbot von Massenauf-

zu stellen haben, die in den Mittelpunkt stellen, daß das Sind, das der Gemeinschaft ge­schenkt wurde, das Band zwischen den Ehegatten ist, wenn es keine Möglichkeit mehr gibt, diesen Bund zu halten, die Lösung unter Voraussetzungen möglich sein mutz, die auch wiederum das Martyrium des Ehefchei- dungsprozesses des Bürgerlichen Rechtes end­

lich vom deutschen Volke nimmt.

Wir haben bie eine große Verpflichtung, bie Gesetze, unter benen ber Name eines Abolf Hitler steht, als heilige Werke unseres Dolksgeistes anzu­erkennen. (Beifall.) Auf bem Gebiete bes Staates unb ber Volksorganifation, auf dem Gebiete ber Betreuung ber beutjchen Kultur hat der Ewige die Vollmacht allein in bie Hände bes Führers gelegt. Der Führer ist baher für uns ber bem deutschen Volk von Gott geschickte Streiter um bas deutsche Recht in ber Welt! (Langanhaltenber stürmischer Beifall!)

gung ber zustänbigen Dien ft ft eile (des Bannführers bzw. ber Untergauführerin) über bie Zugehörigkeit zu ben Organisationen unb bie bis­herige Führung vorzulegen. Eine Aufnahmegebühr ist weber von ben Angehörigen ber HI. noch von denen bes BDM. zu entrichten. Es wirb allen Dienststelkn zur Pflicht gemacht, nur bie Auf­nahmescheine solcher Jungen unb Mädel vorzulegen, bie bas 18. bzw. 21. Lebensjahr bereits vollenbet haben.

2. Angehörige ber HI unb bes BDM., bie das 18. bzw. 21. Lebensjahr bereits überfchrit - t e n haben unb bis heute aus irgenbwelchen Grün­den nicht in die Partei ausgenommen worden sind, können nachträglich noch in bie NSDAP, aus­genommen werben. (In biesem Falle ist bie Be- cheinigung über bie Zugehörigkeit zu ben Organi- ationen unb bie Zuverlässigkeit burch ben Gebiets­führer bzw. bie Obergauführerin zu erstellen.) Es gelten für biefe Volksgenossen biefelben Voraus­setzungen wie für biejenigen Angehörigen ber HI. unb bes BDM., bie unmittelbar nach Vollenbung des 18. bzw. 21. Lebensjahres aus der Jugend­organisation in bie NSDAP, überführt werben. Eine Aufnahmegebühr wirb gleichfalls nicht er­hoben. Für biefe unter Ziffer 2 aufgeführten An­gehörigen ber Jugendorganisationen wirb als l e tz- t e r Termin für bie Vorlage ber Aufnahme­erklärungen bei ber Reichsleitung ber 31. 2) e zember 19 3 5 bestimmt.

3. Es wirb ausbrücklich bemerkt, baß Aufnahme- gesuche, bie unmittelbar bei ber Reichs- leitung, also unter Umgehung bes Dienstweges vorgelegt werben, zwecklos sind. Das gleiche gilt für Gesuche, benen bie vorgeschriebene Bestätigung ber zustänbigen Dienststelle ber HI. bzw. bes BDM. nicht beigefügt ist.

4. Diese Anorbnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

m ä r f d) e n, selbst wenn diese auf Privat- grunbftürfen ftattfinben.

Die Landestagung erwarte von ihren Abgeord­neten, diese Forderung auf die Tagesordnung des Parlaments zu fetzen und die Teilnahme an ber Regierung ober bie Unterstützung ber Regierung burch bie Radikalsozialistische Partei von ben zwingenben Bebingungen abhängig macht, keine gewaltsame Agitation mehr zu b ul ben, bie mit bem Regime nicht ver­einbar ist. Die Entschließung würbe e i n ft i m m i g angenommen unb Herriot als Vorsitzender der Partei zum vierten Mal einstimmig wieder- gewählt.

Die Pariser Presse verurteilt in ihrer Mehrheit in schärfster Form bie Beschlüsse bes radikalsoziali- stischen Parteitages hinsichtlich ber Kampfbünbe unb wirft ber Partei vor, gerabe in bem Augenblick,

Nachwuchs derparieiausHL.undBOM.

Die Nadikalsozialisten fordern Auflösung der Kampf-ünde.

Scharfer Widerspruch in der presse der Rechten.

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