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Die Wehrhastmachung der deutschen Energieversorßung

Das neue LnergiewirMastsgesetz

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Wahlen vom 29. wird.

rft in den Anfängen steckte.

damals fehle sich zum ersten Male die. Tendenz durch, einen Gegensatz zwischen pri- vatwirlschafllicher und kommuna­ler Lleklr izitätsbelieferung nicht aufkommen zu lassen, sondern in gemein­samer Arbeit zu überbrücken. Mehr denn je wer­den wir im nationalsozialistischen Dritten Reich diesem Grundgedanken zur Auswirkung ver­helfen müssen. Richt Kommunalisierung der Elektrizitätswirlschaft kann unser Ziel sein, nicht die Form des Betriebes ist entscheidend, entschei­dend ist allein die Frage, wie der größt- mögliche Ruhen für die Gesamtheit des Volkes und Staates aus der Elektrizitätswirt­schaft herausgeholt werden kann.

darf nicht durch lleberlaftung des Abnehmers gutgemacht werden.

Auch einKampfgegendiefogenannten Selb ft Versorgungsanlagen ist unange- bracht, wenn er bloß auf Konkurrenzgründe ge- gründet ist. Die eigene Anlage hat überall dort Anspruch auf Bestand, wo es dem für Dritte ar­beitenden Dersorgungsunternehmen unmöglich ist, ebenso günstig zu liefern wie die eigene Anlage. Andererseits dürfen die eigenen Anlagen nicht dar­auf rechnen, jederzeit nach Belieben nun einfach auf das öffentliche Dersorgungsunternehmen als Lückenbüßer zu den Minimalbedingungen zuruck- falleN zu können. Die letzten beiden Jahre haben der Elektrizitätswirtschaft einen neuen Aufschwung gebracht. In den Jahren 1933 und 1934 hat die öffentliche Stromversorgung einen Zuwachs von mehr als 20 v. $). erfahren. Die allgemeine Wirtfchaftsbelebung, die der natio­nalsozialistische Staat gebracht hat, ist auch der Elektrizitätswirtschaft zugute gekommen. Eine solche Zeit ist geeignet, für die Rationalisierung ausge- nutzt zu werden. Ich freue mich, feftftellen zu kön­nen, daß die deutsche Elektrizitätswirtschaft die Notwendigkeit weiterer Verbessern,), gen vielfach erkannt hat und die durch die Absatzsteigerung gewonnenen Mittel verwendet, um Produktion und Verteilung wirtschaftlicher zu ge­stalten.

dann zu erwarten haben: Heeresdienst, hohe Steuern, Verteuerung des Lebensunterhaltes um 400 Prozent, Desorganisation des Wirtschaftslebens, Bestechungswesen und Günstlingswirtschaft ... Während sich sämtliche Führer der Deutschen für einen Volksentscheid über die Unabhängigkeitsfrage des Memelgebietes ausfprachen, zeigte kein Limuer den Wunsch nach einer Volksabstimmung. Diese Tatsache zeigt deutlicher als alle Statistiken, daß die Mehrheit der Bevölkerung nichtlitauisch ist.

Die selbstverständlichste Folgerung aus diesem höchst eindeutigen Bericht, den wie gesagt, ein Fran­zose ein Engländer und ein Italiener lieferten, wäre die sofortige Rückgabe des Memelgebietes an das deutsche Mutterland, zum mindesten aber die Anberaumung einer Volksabstimmung wie in den ebenso eindeutigen Fällen Ostpreußen, Ober­schlesien, Schleswig und jetzt an der Saar gewesen. Aber selbst dieser Bericht hat die damals maßgeb­lichen Völkerbundsmächte Frankreich, England, Ita­lien und Japan nicht hindern können, am 8. Mai 1924 die Memelkonvention mit dem Me­melstatut zu unterzeichnen, deren Garanten sie wurden. Wir wollen dem Bericht an die Bot­schafterkonferenz heute nur noch als Ergänzung hin-

befriedigt wird, sondern die Unterord­nung jeglicher Erzeugung unter das Interesse des Gesamtwohles von Volk und Staat, ganz einerlei, ob öie Wirkschaflsführer Verwalter und Velriebsführer privaten oder öffentlichen Vermögens find. So­lange der Staat die allgem. Wirtschaftsführung und die Kontrolle nicht nur über die öffentliche, sondern auch über die private' wirtschaft fest in der Hand hat, kann es nur erwünscht sein, wenn der Leistungswille des einzelnen und seine Bereitschaft, das Risiko mit seinem Kapital zu tragen, die Gesamtausgabe des Staates fördert.

Das soll und darf indessen keine Zurück­setzung kommunaler oder staatlicher Werke bedeuten. Auch in der Tarifpolitik darf nicht etwa eine schematische Gleichförmigkeit ange- strebt werden. Der Wunsch nach möglichst billiger Versorgung darf auch nicht so weit geführt werden, daß berechtigte Interessen der Kommunalverwal­tung dadurch geschädigt werden. Gemeindliche Finanzzuschläge lassen sich zur Zeit bei der Haushaltstage vieler Gemeinden nicht einfach beseitigen, indessen muß auf die allgemeine Wirtschaftlichkeit selbstverständlich Rücksicht genom­men werden, damit kein Rückschritt in der Energie­wirtschaftsentwicklung eintritt, mit dem den Ge­meinden selbst am wenigsten gedient wäre. Im übrigen hat ja die deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 klar ausgesprochen, daß Gemeinden wirtschaftliche Unternehmungen nicht errichten und erweitern sollen, wenn der Zweck des Unter­nehmens besser und wirtschaftlicher durch e i n en Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.

vaö evangelische Deutschtum im Memelgebiet.

Die ziuiaroen oer toememuen unu uiKiiieiiiuK- verbände an der Energieversorgung hat in der Vergangenheit wertvolle Dienste geleistet und wird sie künftig noch leisten können und müssen. Was vermieden werden muh, ist ein Gegenein­anderarbeiten, die Unterordnung unter den ge­samtwirtschaftlichen Gesichtspunkt bleibt ent­scheidend. Stadt-, Kreis- und Ländergrenzen dürfen für den Energieversorgungsgedanken keine hemmende Wirkung haben, darum ist die Unterordnung der gesamten Energiewirtschaft unter die Reichsführung eine selbstverständliche Rotwendigkeit, ohne dah deshalb ein Reichs­monopol zweckmäßig oder notwendig wäre. Das Reich kann und muh sich mit der allgemei­nen Wirtschaftsführung in der Ener­gieversorgung genügen lassen. Bei der ständig fortschreitenden technischen und wirtschaftlichen Entwicklung des Energiewesens können wir die hochqualifizierten Betriebsfüh- rer nicht entbehren, die miteinander um die besten Leistungen in ihrem Versorgungsgebiet ringen, und die organische Zusammenarbeit der einzelnen Betriebe, einerlei ob sie in privater ober öffentlicher Hand liegen, muh sich aus der praktischen Arbeit und Zweckbe­friedigung entwickeln.

Bürokratisierung ist auf keinem Gebiet verhäng­nisvoller als auf dem für das ganze Wirtschafts- leben so unendlich wichtigen Gebiet der Energieoer-

lorgung. loerroauungsinftanden können und sollen die Verantwortung für das wirtschaftliche handeln den einzelnen Betriebsführern nicht abnehmen. Der Geschäftsgang mutz schnell und beweglich ge­staltet werden. Jede Schwerfälligkeit muß vermie­den werden. Die Schaffung eines befände- ren Behördenaufbaues, der von manchen llebereifrigen verlangt wird, ist deshalb grund­sätzlich abzulehnen. Die Einsetzung eines Reichskommissariats oder dergleichen er­scheint durchaus überflüssig, weil die ordent­liche Verwaltung durchaus in' der Lage ist, die Ueberwachung der gestellten Aufgaben selbst zu er­füllen.

3n enger Zusammenarbeit mit den an den kommunalen Werken infolge der ihm zustehen- den Kommunalaufsicht interessierten Reichsmi- nister des Innern wird das Reichswirt­schaf t s m i n i st e r i u m die Leitung der ener­giewirtschaftlichen Fragen in die Hand nehmen. Ich bitte alle die zahlreichen Stellen und Per­sonen, die sich zurzeit mit der Frage der Ener­giewirtschaft befassen, um ihre engste Mit­arbeit mit dem.Reichswirtschaftsministerium. Ich werde dafür Sorge tragen, dah keine be­rechtigte Anregung unter den Tisch fällt und suche die gestellte Aufgabe zu lösen in engstet Zusammenarbeit mit den Betriebs- führ ern, sowohl der öffentlichen wie der privaten Energieversorgung, die in der Reichs­gruppe Energiewirtschaft zusammengefaht stad.

Die drei Signatarmächte geben sich bequemlich­keitshalber den Anschein, als wenn sie den litau­ischen Versicherungen glauben. Diese Haltung der Mächte ist um so verhängnisvoller, als ihre ge­legentlichen Noten und Demarchen sich mit dem entscheidenden Ziel der litauischen Bestrebungen niemals befaßt haben, nämlich mit der A n - nektierung des Memellandes, obwohl eine nach Memel entsandte Sonderkommission der Botschafterkonferenz nach ihrer Rückkehr nach Paris am 6. März 1923 einen ausführlichen Bericht über den Befund aufgesetzt hat, in dem es heißt: daß die Litauerdie glatte Annexion erstreben"! Dieser Bericht ist unterzeichnet von dem Franzosen Clinchant, dem Engländer Fry und dem Italiener Baron Llloisi, dem jetzigen Vertreter Italiens in Genf. Dieser Bericht, der gleich zu Beginn hervor­heben muß, daß memelländische Fragenvon der litauischen Diplomatie und Propaganda mutwil- lig v-erschleiert und verdreht werden", enthält die Sätze, die für die Memelfrage noch heute von entscheidender Bedeutung find und in ihrer Richtigkeit auch heute von den Signatar­staaten nicht bestritten werden können. Da heißt es etwa:Memel, die älteste deutsche Stadt in Ostpreußen (wohlverstanden Ostpreußen, ein Memel­land hat es als politischen Begriff vor dem Ver­sailler Diktat nie gegeben) hat niemals zu Li­tauen gehört ... In der Stadt wohnen f a st nur Deutsche. Anders kann es ja auch nicht fein, da die deutsche Grenze seit 500 Jahren unver­ändert geblieben ist." Noch bedeutsamer aber ist fol­gender Passus aus dem Bericht:Die Ostgrenze des Memelgebietes, die frühere russisch-deutsche Grenze, stellt eine wirkliche Scheidung ohne Uebergang zwisch en zwei verschiedenen Zivilisa­tionen dar. Mindestens ein Jahrhundert trennt sie voneinander. Es ist eine richtige Grenze zwi­schen Ost und West, zwischen Europa und Asien! Hier ist die Bildung soweit fortge­schritten, daß nicht einmal unter den Dorfbewoh­nern Analphabeten zu finden find. Eine große An­zahl gut erhaltener Wege verbindet die Dörfer untereinander. Die Gebäude find wohl gebaut und bequem. Das Land wird nach den neuesten Me­thoden bearbeitet. Der Kleinbesitz entfaltet sich eben­so wie der Großbesitz. Dort dagegen find die Dorfbewohner verelendet ... Wege find wenig oder überhaupt nicht vorhanden ... Die Holzbude, die der Bauer bewohnt, ist klein und schmutzig ... Ein großer Teil der Litauer memelländischen Stammes fürchtet sich vor einem Anschluß an Litauen ohne genügende Garantien. Sie wissen ganz gut, was sie

Reichsbankpräsident Or. Gchacht spricht in Saarbrücken über Sinn und Zweck des kommenden Energiewirtschastsgesetzes.

zufügen, daß die Bevölkerung Litauens bis in uu Gegenwart zu fast zwei Dritteln aus Analphabeten besteht, daß erst im neunzehnten Jahrhundert so etwas wie eine litauische Bewegung entstanden ist und daß groteskerweise Litauen 1919 überhaupt erst daran ging, eine Schrift-Sprache zu entwickeln.

Das ist der Staat, zu dem das einst hochkulti- vierte Memelgebiet im Wege kalter Annexion ent­gegen allen Verträgen, entgegen allem Völkerrecht zugeschlagen werden soll. Und das, nachdem Li­tauen seit nunmehr 12V- Jahren in jeder Beziehung den Beweis erbracht hat, daß es zur Verwaltung selbst eines so kleinen Gebietes wie Litauens und des Memelgebietes völlig unfähig ist, wie schon allein die verzweifelte Wirtschaftslage im eigenen Lande, die sich in Dauernunruhen und Militär­revolten Lust macht, zur Genüge zeigt. Unter litauischer Herrschaft ist bittere Not auch im Me- melland täglich zu Gast, aber weder materielle Lebenssorgen noch perfide Unterdrückung werden es je zustandebringen, aus den Memeldeutschen Litauern zu machen, gleichgültig welches Ergebnis auch die famose Wahlkreiskommission aus b

Wenn die Reichsregierung voraussichtlich in den nächsten Wochen zu dem Erlaß eines Ener - giewirtschaftsgesetzes schreiten wird, so muß dieses Gesetz von zwei Grundgedanken be­herrscht fein, der eine ist die möglichste Sicher- h ei t der Versorgung mit elektrischer Energie. Wir brauchen, wenn ich es einmal so ausdrücken darf, die Wehrhaftrnachung der deutschen Energieversorgung. Das Versorgungsnetz Deutschlands muß so ausgeftaltet sein, daß auch bei größeren Ausfällen einzelner Energiequellen die wirtschaftliche Produktion möglichst störungs- l o s durchgeführt werden kann.

Ein Zusammenarbeiten und Ineinanderarbeiten der verschiedenen Energiequellen ist für diesen Zweck unerläßlich. Darum kann d i e A u f s i ch l über die Energiewirtschaft letzten Endes nur in einer zentralen Hand liegen, die diesen allgemeinen Gesichtspunkt zuverlässiger und ungestörter Versorgung der deutschen Pro­duktion im Auge behält. Diese Aufgabe darf keinesfalls durch hervordrängung lokaler Inter­essen gefährdet werden.

Der zweite Grundgedanke d.er möglichsten Bil­ligkeit der Energieversorgung soll den Zweck haben, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft zu solchen Preisen mit Energie zu versorgen, die der Landwirtschaft bei ihrem Kampf um die Er­nährung des deutschen Volkes helfen, den indu­striellen Wettbewerb im Auslandsmarkt erleichtern und dieauchdenkleinen Betrieb weitmöglichst unterstützen.

Die Leistunaen der deutschen Elektrizitätswirt, schaft in der Vergangenheit verdienen alle Aner­kennung. Trotzdem suchen mir immer erneut nach weiterer Verbesserung. Die Fälle kurzfristiger Kapitalinvestierungen find auch heute nicht gering, und wir müssen unser Augenmerk darauf richten, sie zu verringern, da sie die Selbst­kosten mancher Versorgungsbezirke erheblich be­lasten. Auch vom Sicherheitsstandpunkt aus ist der Stand der Crzeugungs- und Derteilungsanlagen vielfach noch unzureichend. Die Preisunter­schiede find immer noch und zwar oft in nahe

Wir können heute die Betriebe der Elektrizl- tälswirtschaft mit Ausnahme vielleicht einer Reihe kommunaler Betriebe, bei denen noch außergewöhnliche Verhältnisse vorliegen, im großen und ganzen als gesund an­sprechen. Dieser Zustand gibt willkommene Veranlassung, das lang gewünschte Energie- wirtschastsgeseh zu erlassen, das nicht eine Rotverordnung fein soll, sondern eine Re­gelung auf lange Dauer ermöglichen wird.

Wenn das Wirtschaftsministerium bisher mit einer solchen Gesetzgebung gezögert hat, so geschah dies im Hinblick darauf, daß es notwendig erschien, eine klare Uebersicht über die Verhältnisse in der Energie­versorgung zu gewinnen. Ich stehe unter dem Ein­druck, als die Elektrizitätswirtschaft heute in ihrer überwiegenden Mehrheit den Erlaß eines (Energie- Wirtschaftsgesetzes begrüßt und die Grundgedanken, die im nationalsozialistischen Geist auf die Beseiti­gung der erwähnten Mängel hinzielen, billigt.

Ich möchte einige dieser Grundgedanken berühren. Da ist zunächst das alte Problem, ob die Elektrizi- täts- und Gasversorgung der Privatwirt - schäft zu überlassen ist oder in die öffent­liche H am d gehört. Ich brauche mich nicht mehr mit dem Geist der Sozialisierungsgesetze der System- zeit auseinanderzufetzen. Der doktrinäre Grundge­danke der Beseitigung des Privateigentums und der privaten Leistung war auf dem Gebiete der Ener­giewirtschaft ebenso irrig wie auf dem Gebiete an­derer Produktionszweige.

Richt das ist im nationalsozialistischen Staat von grundsätzlichem Interesse, ob die Energie­versorgung von privater oder öffentlicher Hand

beieinander gelegenen Gebieten sehr erheb! i ch. Mit Rücksicht auf die Lebenshaltungskosten wird auf einen gewissen A n g l e i ch hinzuwirken sein, ohne daß selbstverständlich hier schematisch oorge­gangen werden darf. Denn die Wirtschaftlich­keit der einzelnen Unternehmungen darf selbstver­ständlich nicht aus dem Auge gelassen werden. Die Energiewirtschaft darf ebensowenig ein Zuschuß­betrieb werden, wie sie bloß als willkommene Ein­nahmequelle geführt werden darf. Wenn auf der einen Seite Überschüsse vorwiegend für kommu­nale Finanzzwecke eingesteckt wurden, so ist auf der anderen Seite oft Ausbau und Erneuerung der einzelnen Betriebe unterblieben, wenn die nöti­gen Mittel fehlten. Aber auch privatwirtschaftliche Betriebe sind von solchen und ähnlichen Fällen keineswegs frei geblieben.

Wir müssen uns deshalb vom früher oft beton­ten Gegensatz zwischen kommunalen oder staat­lichen und privatwirtschaftlichem Betrieb grund­sätzlich frei machen. Beide Interessen sind unter­zuordnen dem großen nationalsozialistischen Ge­sichtspunkt, daß die Elektrizitätswirtschaft ein­zig und allein Dienst am Volk und Dienst an der Gesamtwirtschaft lei­sten muh. Die Verwaltung der Energiewirt­schaftsbetriebe bedingt ein Treueverhältnis zu Volk und Staat. Schlechte Wirtschaftsführung

die Vereinigungsfreiheit und die Gewissens- und Pressefreiheit zugesichert. Wahlversammlungen haben 1 die Memeldeutschen aber überhaupt nicht abhalten dürfen. Dagegen durften die Litauer unter dem wohlwollenden Schutz des Kriegskommandanten eine riesige 93 e r f a m m I u n g 5 Propa­ganda aufziehen. UeberaU haben litauische Wahl­versammlungen ftattgefunden. Namhafte Redner aus Großlitauen wurden ins Treffen geführt, dar­unter der frühere litauische Außenminister Jau­nius und der ehemalige litauische Gesandte Szidzikaukas. Der Erfolg war zwar gleich null, denn die Agitatoren aus Litauen stießen über­all bei der einheimischen Bevölkerung auf eisige Ablehnung: Oder aber die Dersammlungssäle blieben überhaupt leer. Immerhin aber: Warum hat man den Memelländern nicht ebenfalls das Recht zur Abhaltung von Versammlungen eingeräumt? Warum durfte die litauische Presse in der wüstesten Weise Hetzen, während den Memelländern nicht einmal das Recht der Verteidigung gegen solche Angriffe zugestanden wurde?

Wenn die Litauer ein gutes Gewissen haben und wenn sie wie sie versichern keinerlei Fäl- schungsabfichten haben, warum ist bann die W a h l - kreiskommission, die später auch das Wahl­ergebnis festftellen und über die Verteilung der Abgeordnetenmandate befinden soll, ein­seitig litauisch zusammengesetzt, und warum sitzen auch in den Bezirkskommissionen nur Litauer? Wenn die Wahl geheim fern soll, warum kommt die Wahlkreiskommission dann der Aufforderung der Einheitsliste nicht nach, die Rest- wahlblocks unmittelbar nach der Wahl vernichten zu lassen? Aus diesen Wahlblocks, die sämtliche 189 Kandidaten aller Listen enthalten, muß der Wähler die 29 Kandidaten, die er wählen will, entnehmen. An Hand der im Wahlblock verbliebenen Wahl­zettel läßt sich jederzeit feststellen, wie der Be­treffende gewählt hat. Wenn die Geheim­haltung der Wahl wenigstens bis zu einem gewissen Grabe garantiert werden soll, dann mußte dieser Wahlrestblock noch im Wahllokal vernichtet werden. Die Wahlkommission hat aber auf diesen Vorschlag nicht einmal eine Antwort erteilt, und es ist be­zeichnend, daß auf dem Postamt in Heydekrug die Beamten und Angestellten von dem litauischen Post- Direktor aufgefordert morden find, ihm gegenüber am Tage nach der Wahl an Hand der Wahlblocks den Nachweis zu führen, daß sie nur li­tauische Kandidaten gewählt haben, andern­falls sie fristlos entlassen werden wurden!

Es ließen sich noch genug Beispiele dafür an­führen, welch einen Riesenbären die Litauer den Garantiemächten mit der Beteuerung auf- banden, die Wahlen würbenvollkommen ord­nungsmäßig" vor sich gehen. Die Kronjunsten der Signatarmächte, die ja von den litauischen Prak­tiken seit 12 Jahren einiges gewöhnt find, sollen allerdings über das Bild, bas sie von den litau­ischenWahlvorbereitungen" erhielten, geradezu entsetzt gewesen fein. Die Folge war, daß man sich in Genf also ben litauischen Außenminister Lozo- raitis kommen ließ und daß ihm von Edensehr ernste Worte" gesagt wurden. Daraufhin sah sich der Litauer immerhin veranlaßt, seine Erklärung zu wiederholen, Litauen werde sich bei ben Wahlen streng an bas Statut halten". Natürlich wissen auch die Signatarmächte aus der für sie höchst un­rühmlichen Geschichte ihrer Demarchen und Noten an Litauen, was man von litauischen Versprechun­gen zu halten hat. Sie werden also auch dieser zweimaligen Versicherung keinen größeren Wert beilegen dürfen als allen bisherigen. Die beiden Versicherungen des litauischen Außenministers haben praktisch um so weniger Wert, als sich ja inzwischen der litauische Wahlterror im Memelgebiet in den Denkbar schärfsten Formen ausaewirkt hat und nicht eine einzige der litauischen Verfälschungsmaßnah­men aufgehoben oder auch nur abgemildert worden ist. Der Schritt der Garantiestaaten soll die Kow- noer Regierung gegenüber dem Memellande und gegenüber Deutschland in aller Form auf ihre eigenen Bekundungen festlegen. Freilich, es erleich­tert die Mitschuld her Garantiestaaten an den heuti­gen Zuständen im Memelgebiet keineswegs, wenn sie so spät und ersichtlich unter dem Eindruck ihrer wachsenden eigenen Bloßstellung sich endlich zu Be­sprechungen hergaben, die genau wie alle ihre bis­herigen Schritte jeden für Litauen fühlbaren Nach- druck vermissen ließen.

Saarbrücken, 27. Sept. (DNB.) In ben Ta­gen vom 26. bis 28. September haben sich die Mit­glieder der Wirtschaftsgruppe Elektrizitäts­versorgung in der Reichsgruppe Energiewirt­schaft sowie des Reichsverbandes der Elektrizitäts­versorgung zu chrer Jahrestagung in Saarbrücken versammelt. Die Bedeutung dieser Tagung wurde dadurch betont, daß Reichsbankpräsident Dr. Schacht sein Interesse durch persönliches Er- cheinen bekundete. Nach dem Begrüßungsabend am Donnerstag brachte der Freitag eine Reihe von Vorträgen allgemein wirtschaftlicher und fachlicher Art. Der Leiter der W^tschaftsgruppe Elektrizitäts­versorgung Direktor Dipl.-Ingenieur Zschintzsch- Bersin eröffnete die erste Jahrestagung der Wirt- chastsgruppe. Don lebhaftem Beifall begrüßt sprach )ann

Reichsbankprcisident Dr. Schacht

Meine sehr geehrten Herren!

Ich freue mich, baß es mir möglich ist, Ihrer freunblichen Einladung zu der heutigen Tagung der gesamten deutschen Elektrizitätswirtschaft Folge lei­sten und Sie als her für die Elektrizitätswirtschaft zuständige Minister hier begrüßen zu können. Mit der Elektrizitätswirtschaft verbinden mich als frü­heren Bankmann langjährige Beziehungen. B e - reits vor 27 Jahren konnte ich in den Preu- stischen Jahrbüchern auf alle die wesentlichen Pro­bleme Hinweisen, die auch heute noch für die deutsche Elektrizitätswirtschaft maßgebend sind. Es war das jene Zeit der ersten Aufschwungsperiode der Belieferung durch Großkraftwerke, wie sie sich damals zuerst im Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerk mustergültig anbahnte und als zum ersten Mal ein enges Zusammengehen zwischen Privatwirtschaftlicher Initiative und öffentlicher Hand Gestaltung fand. Damals befanden wir uns noch einem vielgestaltigen Netz von unendlich kleinen Kraftzentralen gegenüber, die Tarife schwankten nach meiner Einnerung etwa zwischen 7 und 60 Pfennig, und die Hauptabnehmerschaft lag noch in der Beleuchtung und allenfalls im Straßenbahnbetrieb, während die Elektrizität als gewerbliche Krafquelle

Die bereits angekündigte Ernennung eines Sach­bearbeiters für die evangelischen Kirchenfragen beim Gouverneur des Memellandes ist nunmehr erfolgt und die Stellung einem Pastor Dagies über- tragen morden, der bisher Regimentskaplan in Der Armee war. Die Ernennung wird als erster Schritt zur Durchführung der neuen Kirchen, ordnung in Litauen gewertet und soll die ge­plante Verschmelzung der memellanbi- schen evangelischen Kirche mit der evangelisch­lutherischen Kirche in Litauen vorbereiten. Der Entwurf einer neuen Kirchenverfassung für Li­tauen und das Memelgebiet sieht zwei Kirchen- gruppen vor, eine evangelisch-lutherische und eine evangelisch-reformierte, aber keine T r e n n u n g nach nationalem Gesichtspunkt. Don deutscher Sekte in Litauen empfindet man diesen Plan als eine weitere Verletzung der autonomen ma i Rechte des Memelgebietes und steht auf dem Stand- Wahlkrelskommission aus den punkt, daß die Lösung der Kirchenfrage n u r urch i. September zusammenfälschen Schaffung national getrennter

1 m e i n d e n möglich ist.