Die Wehrhastmachung der deutschen Energieversorßung
Das neue LnergiewirMastsgesetz
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Wahlen vom 29. wird.
rft in den Anfängen steckte.
damals fehle sich zum ersten Male die. Tendenz durch, einen Gegensatz zwischen pri- vatwirlschafllicher und kommunaler Lleklr izitätsbelieferung nicht aufkommen zu lassen, sondern in gemeinsamer Arbeit zu überbrücken. Mehr denn je werden wir im nationalsozialistischen Dritten Reich diesem Grundgedanken zur Auswirkung verhelfen müssen. Richt Kommunalisierung der Elektrizitätswirlschaft kann unser Ziel sein, nicht die Form des Betriebes ist entscheidend, entscheidend ist allein die Frage, wie der größt- mögliche Ruhen für die Gesamtheit des Volkes und Staates aus der Elektrizitätswirtschaft herausgeholt werden kann.
darf nicht durch lleberlaftung des Abnehmers gutgemacht werden.
Auch einKampfgegendiefogenannten Selb ft Versorgungsanlagen ist unange- bracht, wenn er bloß auf Konkurrenzgründe ge- gründet ist. Die eigene Anlage hat überall dort Anspruch auf Bestand, wo es dem für Dritte arbeitenden Dersorgungsunternehmen unmöglich ist, ebenso günstig zu liefern wie die eigene Anlage. Andererseits dürfen die eigenen Anlagen nicht darauf rechnen, jederzeit nach Belieben nun einfach auf das öffentliche Dersorgungsunternehmen als Lückenbüßer zu den Minimalbedingungen zuruck- falleN zu können. Die letzten beiden Jahre haben der Elektrizitätswirtschaft einen neuen Aufschwung gebracht. In den Jahren 1933 und 1934 hat die öffentliche Stromversorgung einen Zuwachs von mehr als 20 v. $). erfahren. Die allgemeine Wirtfchaftsbelebung, die der nationalsozialistische Staat gebracht hat, ist auch der Elektrizitätswirtschaft zugute gekommen. Eine solche Zeit ist geeignet, für die Rationalisierung ausge- nutzt zu werden. Ich freue mich, feftftellen zu können, daß die deutsche Elektrizitätswirtschaft die Notwendigkeit weiterer Verbessern,), gen vielfach erkannt hat und die durch die Absatzsteigerung gewonnenen Mittel verwendet, um Produktion und Verteilung wirtschaftlicher zu gestalten.
dann zu erwarten haben: Heeresdienst, hohe Steuern, Verteuerung des Lebensunterhaltes um 400 Prozent, Desorganisation des Wirtschaftslebens, Bestechungswesen und Günstlingswirtschaft ... Während sich sämtliche Führer der Deutschen für einen Volksentscheid über die Unabhängigkeitsfrage des Memelgebietes ausfprachen, zeigte kein Limuer den Wunsch nach einer Volksabstimmung. Diese Tatsache zeigt deutlicher als alle Statistiken, daß die Mehrheit der Bevölkerung nichtlitauisch ist.
Die selbstverständlichste Folgerung aus diesem höchst eindeutigen Bericht, den wie gesagt, ein Franzose ein Engländer und ein Italiener lieferten, wäre die sofortige Rückgabe des Memelgebietes an das deutsche Mutterland, zum mindesten aber die Anberaumung einer Volksabstimmung wie in den ebenso eindeutigen Fällen Ostpreußen, Oberschlesien, Schleswig und jetzt an der Saar gewesen. Aber selbst dieser Bericht hat die damals maßgeblichen Völkerbundsmächte Frankreich, England, Italien und Japan nicht hindern können, am 8. Mai 1924 die Memelkonvention mit dem Memelstatut zu unterzeichnen, deren Garanten sie wurden. Wir wollen dem Bericht an die Botschafterkonferenz heute nur noch als Ergänzung hin-
befriedigt wird, sondern die Unterordnung jeglicher Erzeugung unter das Interesse des Gesamtwohles von Volk und Staat, ganz einerlei, ob öie Wirkschaflsführer Verwalter und Velriebsführer privaten oder öffentlichen Vermögens find. Solange der Staat die allgem. Wirtschaftsführung und die Kontrolle nicht nur über die öffentliche, sondern auch über die private' wirtschaft fest in der Hand hat, kann es nur erwünscht sein, wenn der Leistungswille des einzelnen und seine Bereitschaft, das Risiko mit seinem Kapital zu tragen, die Gesamtausgabe des Staates fördert.
Das soll und darf indessen keine Zurücksetzung kommunaler oder staatlicher Werke bedeuten. Auch in der Tarifpolitik darf nicht etwa eine schematische Gleichförmigkeit ange- strebt werden. Der Wunsch nach möglichst billiger Versorgung darf auch nicht so weit geführt werden, daß berechtigte Interessen der Kommunalverwaltung dadurch geschädigt werden. Gemeindliche Finanzzuschläge lassen sich zur Zeit bei der Haushaltstage vieler Gemeinden nicht einfach beseitigen, indessen muß auf die allgemeine Wirtschaftlichkeit selbstverständlich Rücksicht genommen werden, damit kein Rückschritt in der Energiewirtschaftsentwicklung eintritt, mit dem den Gemeinden selbst am wenigsten gedient wäre. Im übrigen hat ja die deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 klar ausgesprochen, daß Gemeinden wirtschaftliche Unternehmungen nicht errichten und erweitern sollen, wenn der Zweck des Unternehmens besser und wirtschaftlicher durch e i n en Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.
vaö evangelische Deutschtum im Memelgebiet.
Die ziuiaroen oer toememuen unu uiKiiieiiiuK- verbände an der Energieversorgung hat in der Vergangenheit wertvolle Dienste geleistet und wird sie künftig noch leisten können und müssen. Was vermieden werden muh, ist ein Gegeneinanderarbeiten, die Unterordnung unter den gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkt bleibt entscheidend. Stadt-, Kreis- und Ländergrenzen dürfen für den Energieversorgungsgedanken keine hemmende Wirkung haben, darum ist die Unterordnung der gesamten Energiewirtschaft unter die Reichsführung eine selbstverständliche Rotwendigkeit, ohne dah deshalb ein Reichsmonopol zweckmäßig oder notwendig wäre. Das Reich kann und muh sich mit der allgemeinen Wirtschaftsführung in der Energieversorgung genügen lassen. Bei der ständig fortschreitenden technischen und wirtschaftlichen Entwicklung des Energiewesens können wir die hochqualifizierten Betriebsfüh- rer nicht entbehren, die miteinander um die besten Leistungen in ihrem Versorgungsgebiet ringen, und die organische Zusammenarbeit der einzelnen Betriebe, einerlei ob sie in privater ober öffentlicher Hand liegen, muh sich aus der praktischen Arbeit und Zweckbefriedigung entwickeln.
Bürokratisierung ist auf keinem Gebiet verhängnisvoller als auf dem für das ganze Wirtschafts- leben so unendlich wichtigen Gebiet der Energieoer-
lorgung. loerroauungsinftanden können und sollen die Verantwortung für das wirtschaftliche handeln den einzelnen Betriebsführern nicht abnehmen. Der Geschäftsgang mutz schnell und beweglich gestaltet werden. Jede Schwerfälligkeit muß vermieden werden. Die Schaffung eines befände- ren Behördenaufbaues, der von manchen llebereifrigen verlangt wird, ist deshalb grundsätzlich abzulehnen. Die Einsetzung eines Reichskommissariats oder dergleichen erscheint durchaus überflüssig, weil die ordentliche Verwaltung durchaus in' der Lage ist, die Ueberwachung der gestellten Aufgaben selbst zu erfüllen.
3n enger Zusammenarbeit mit den an den kommunalen Werken infolge der ihm zustehen- den Kommunalaufsicht interessierten Reichsmi- nister des Innern wird das Reichswirtschaf t s m i n i st e r i u m die Leitung der energiewirtschaftlichen Fragen in die Hand nehmen. Ich bitte alle die zahlreichen Stellen und Personen, die sich zurzeit mit der Frage der Energiewirtschaft befassen, um ihre engste Mitarbeit mit dem.Reichswirtschaftsministerium. Ich werde dafür Sorge tragen, dah keine berechtigte Anregung unter den Tisch fällt und suche die gestellte Aufgabe zu lösen in engstet Zusammenarbeit mit den Betriebs- führ ern, sowohl der öffentlichen wie der privaten Energieversorgung, die in der Reichsgruppe Energiewirtschaft zusammengefaht stad.
Die drei Signatarmächte geben sich bequemlichkeitshalber den Anschein, als wenn sie den litauischen Versicherungen glauben. Diese Haltung der Mächte ist um so verhängnisvoller, als ihre gelegentlichen Noten und Demarchen sich mit dem entscheidenden Ziel der litauischen Bestrebungen niemals befaßt haben, nämlich mit der A n - nektierung des Memellandes, obwohl eine nach Memel entsandte Sonderkommission der Botschafterkonferenz nach ihrer Rückkehr nach Paris am 6. März 1923 einen ausführlichen Bericht über den Befund aufgesetzt hat, in dem es heißt: daß die Litauer „die glatte Annexion erstreben"! Dieser Bericht ist unterzeichnet von dem Franzosen Clinchant, dem Engländer Fry und dem Italiener Baron Llloisi, dem jetzigen Vertreter Italiens in Genf. Dieser Bericht, der gleich zu Beginn hervorheben muß, daß memelländische Fragen „von der litauischen Diplomatie und Propaganda mutwil- lig v-erschleiert und verdreht werden", enthält die Sätze, die für die Memelfrage noch heute von entscheidender Bedeutung find und in ihrer Richtigkeit auch heute von den Signatarstaaten nicht bestritten werden können. Da heißt es etwa: „Memel, die älteste deutsche Stadt in Ostpreußen (wohlverstanden Ostpreußen, ein Memelland hat es als politischen Begriff vor dem Versailler Diktat nie gegeben) hat niemals zu Litauen gehört ... In der Stadt wohnen f a st nur Deutsche. Anders kann es ja auch nicht fein, da die deutsche Grenze seit 500 Jahren unverändert geblieben ist." Noch bedeutsamer aber ist folgender Passus aus dem Bericht: „Die Ostgrenze des Memelgebietes, die frühere russisch-deutsche Grenze, stellt eine wirkliche Scheidung ohne Uebergang zwisch en zwei verschiedenen Zivilisationen dar. Mindestens ein Jahrhundert trennt sie voneinander. Es ist eine richtige Grenze zwischen Ost und West, zwischen Europa und Asien! — Hier ist die Bildung soweit fortgeschritten, daß nicht einmal unter den Dorfbewohnern Analphabeten zu finden find. Eine große Anzahl gut erhaltener Wege verbindet die Dörfer untereinander. Die Gebäude find wohl gebaut und bequem. Das Land wird nach den neuesten Methoden bearbeitet. Der Kleinbesitz entfaltet sich ebenso wie der Großbesitz. — Dort dagegen find die Dorfbewohner verelendet ... Wege find wenig oder überhaupt nicht vorhanden ... Die Holzbude, die der Bauer bewohnt, ist klein und schmutzig ... Ein großer Teil der Litauer memelländischen Stammes fürchtet sich vor einem Anschluß an Litauen ohne genügende Garantien. Sie wissen ganz gut, was sie
Reichsbankpräsident Or. Gchacht spricht in Saarbrücken über Sinn und Zweck des kommenden Energiewirtschastsgesetzes.
zufügen, daß die Bevölkerung Litauens bis in uu Gegenwart zu fast zwei Dritteln aus Analphabeten besteht, daß erst im neunzehnten Jahrhundert so etwas wie eine litauische Bewegung entstanden ist und daß groteskerweise Litauen 1919 überhaupt erst daran ging, eine Schrift-Sprache zu entwickeln.
Das ist der Staat, zu dem das einst hochkulti- vierte Memelgebiet im Wege kalter Annexion entgegen allen Verträgen, entgegen allem Völkerrecht zugeschlagen werden soll. Und das, nachdem Litauen seit nunmehr 12V- Jahren in jeder Beziehung den Beweis erbracht hat, daß es zur Verwaltung selbst eines so kleinen Gebietes wie Litauens und des Memelgebietes völlig unfähig ist, wie schon allein die verzweifelte Wirtschaftslage im eigenen Lande, die sich in Dauernunruhen und Militärrevolten Lust macht, zur Genüge zeigt. Unter litauischer Herrschaft ist bittere Not auch im Me- melland täglich zu Gast, aber weder materielle Lebenssorgen noch perfide Unterdrückung werden es je zustandebringen, aus den Memeldeutschen Litauern zu machen, gleichgültig welches Ergebnis auch die famose Wahlkreiskommission aus b
Wenn die Reichsregierung voraussichtlich in den nächsten Wochen zu dem Erlaß eines Ener - giewirtschaftsgesetzes schreiten wird, so muß dieses Gesetz von zwei Grundgedanken beherrscht fein, der eine ist die möglichste Sicher- h ei t der Versorgung mit elektrischer Energie. Wir brauchen, wenn ich es einmal so ausdrücken darf, die Wehrhaftrnachung der deutschen Energieversorgung. Das Versorgungsnetz Deutschlands muß so ausgeftaltet sein, daß auch bei größeren Ausfällen einzelner Energiequellen die wirtschaftliche Produktion möglichst störungs- l o s durchgeführt werden kann.
Ein Zusammenarbeiten und Ineinanderarbeiten der verschiedenen Energiequellen ist für diesen Zweck unerläßlich. Darum kann d i e A u f s i ch l über die Energiewirtschaft letzten Endes nur in einer zentralen Hand liegen, die diesen allgemeinen Gesichtspunkt zuverlässiger und ungestörter Versorgung der deutschen Produktion im Auge behält. Diese Aufgabe darf keinesfalls durch hervordrängung lokaler Interessen gefährdet werden.
Der zweite Grundgedanke d.er möglichsten Billigkeit der Energieversorgung soll den Zweck haben, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft zu solchen Preisen mit Energie zu versorgen, die der Landwirtschaft bei ihrem Kampf um die Ernährung des deutschen Volkes helfen, den industriellen Wettbewerb im Auslandsmarkt erleichtern und dieauchdenkleinen Betrieb weitmöglichst unterstützen.
Die Leistunaen der deutschen Elektrizitätswirt, schaft in der Vergangenheit verdienen alle Anerkennung. Trotzdem suchen mir immer erneut nach weiterer Verbesserung. Die Fälle kurzfristiger Kapitalinvestierungen find auch heute nicht gering, und wir müssen unser Augenmerk darauf richten, sie zu verringern, da sie die Selbstkosten mancher Versorgungsbezirke erheblich belasten. Auch vom Sicherheitsstandpunkt aus ist der Stand der Crzeugungs- und Derteilungsanlagen vielfach noch unzureichend. Die Preisunterschiede find immer noch und zwar oft in nahe
Wir können heute die Betriebe der Elektrizl- tälswirtschaft mit Ausnahme vielleicht einer Reihe kommunaler Betriebe, bei denen noch außergewöhnliche Verhältnisse vorliegen, im großen und ganzen als gesund ansprechen. Dieser Zustand gibt willkommene Veranlassung, das lang gewünschte Energie- wirtschastsgeseh zu erlassen, das nicht eine Rotverordnung fein soll, sondern eine Regelung auf lange Dauer ermöglichen wird.
Wenn das Wirtschaftsministerium bisher mit einer solchen Gesetzgebung gezögert hat, so geschah dies im Hinblick darauf, daß es notwendig erschien, eine klare Uebersicht über die Verhältnisse in der Energieversorgung zu gewinnen. Ich stehe unter dem Eindruck, als die Elektrizitätswirtschaft heute in ihrer überwiegenden Mehrheit den Erlaß eines (Energie- Wirtschaftsgesetzes begrüßt und die Grundgedanken, die im nationalsozialistischen Geist auf die Beseitigung der erwähnten Mängel hinzielen, billigt.
Ich möchte einige dieser Grundgedanken berühren. Da ist zunächst das alte Problem, ob die Elektrizi- täts- und Gasversorgung der Privatwirt - schäft zu überlassen ist oder in die öffentliche H am d gehört. Ich brauche mich nicht mehr mit dem Geist der Sozialisierungsgesetze der System- zeit auseinanderzufetzen. Der doktrinäre Grundgedanke der Beseitigung des Privateigentums und der privaten Leistung war auf dem Gebiete der Energiewirtschaft ebenso irrig wie auf dem Gebiete anderer Produktionszweige.
Richt das ist im nationalsozialistischen Staat von grundsätzlichem Interesse, ob die Energieversorgung von privater oder öffentlicher Hand
beieinander gelegenen Gebieten sehr erheb! i ch. Mit Rücksicht auf die Lebenshaltungskosten wird auf einen gewissen A n g l e i ch hinzuwirken sein, ohne daß selbstverständlich hier schematisch oorgegangen werden darf. Denn die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Unternehmungen darf selbstverständlich nicht aus dem Auge gelassen werden. Die Energiewirtschaft darf ebensowenig ein Zuschußbetrieb werden, wie sie bloß als willkommene Einnahmequelle geführt werden darf. Wenn auf der einen Seite Überschüsse vorwiegend für kommunale Finanzzwecke eingesteckt wurden, so ist auf der anderen Seite oft Ausbau und Erneuerung der einzelnen Betriebe unterblieben, wenn die nötigen Mittel fehlten. Aber auch privatwirtschaftliche Betriebe sind von solchen und ähnlichen Fällen keineswegs frei geblieben.
Wir müssen uns deshalb vom früher oft betonten Gegensatz zwischen kommunalen oder staatlichen und privatwirtschaftlichem Betrieb grundsätzlich frei machen. Beide Interessen sind unterzuordnen dem großen nationalsozialistischen Gesichtspunkt, daß die Elektrizitätswirtschaft einzig und allein Dienst am Volk und Dienst an der Gesamtwirtschaft leisten muh. Die Verwaltung der Energiewirtschaftsbetriebe bedingt ein Treueverhältnis zu Volk und Staat. Schlechte Wirtschaftsführung
die Vereinigungsfreiheit und die Gewissens- und । Pressefreiheit zugesichert. Wahlversammlungen haben 1 die Memeldeutschen aber überhaupt nicht abhalten dürfen. Dagegen durften die Litauer unter dem wohlwollenden Schutz des Kriegskommandanten eine riesige 93 e r f a m m I u n g 5 Propaganda aufziehen. UeberaU haben litauische Wahlversammlungen ftattgefunden. Namhafte Redner aus Großlitauen wurden ins Treffen geführt, darunter der frühere litauische Außenminister Jaunius und der ehemalige litauische Gesandte Szidzikaukas. Der Erfolg war zwar gleich null, denn die Agitatoren aus Litauen stießen überall bei der einheimischen Bevölkerung auf eisige Ablehnung: Oder aber die Dersammlungssäle blieben überhaupt leer. Immerhin aber: Warum hat man den Memelländern nicht ebenfalls das Recht zur Abhaltung von Versammlungen eingeräumt? Warum durfte die litauische Presse in der wüstesten Weise Hetzen, während den Memelländern nicht einmal das Recht der Verteidigung gegen solche Angriffe zugestanden wurde?
Wenn die Litauer ein gutes Gewissen haben und wenn sie — wie sie versichern — keinerlei Fäl- schungsabfichten haben, warum ist bann die W a h l - kreiskommission, die später auch das Wahlergebnis festftellen und über die Verteilung der Abgeordnetenmandate befinden soll, einseitig litauisch zusammengesetzt, und warum sitzen auch in den Bezirkskommissionen nur Litauer? Wenn die Wahl geheim fern soll, warum kommt die Wahlkreiskommission dann der Aufforderung der Einheitsliste nicht nach, die Rest- wahlblocks unmittelbar nach der Wahl vernichten zu lassen? Aus diesen Wahlblocks, die sämtliche 189 Kandidaten aller Listen enthalten, muß der Wähler die 29 Kandidaten, die er wählen will, entnehmen. An Hand der im Wahlblock verbliebenen Wahlzettel läßt sich jederzeit feststellen, wie der Betreffende gewählt hat. Wenn die Geheimhaltung der Wahl wenigstens bis zu einem gewissen Grabe garantiert werden soll, dann mußte dieser Wahlrestblock noch im Wahllokal vernichtet werden. Die Wahlkommission hat aber auf diesen Vorschlag nicht einmal eine Antwort erteilt, und es ist bezeichnend, daß auf dem Postamt in Heydekrug die Beamten und Angestellten von dem litauischen Post- Direktor aufgefordert morden find, ihm gegenüber am Tage nach der Wahl an Hand der Wahlblocks den Nachweis zu führen, daß sie nur litauische Kandidaten gewählt haben, andernfalls sie fristlos entlassen werden wurden!
Es ließen sich noch genug Beispiele dafür anführen, welch einen Riesenbären die Litauer den Garantiemächten mit der Beteuerung auf- banden, die Wahlen würben „vollkommen ordnungsmäßig" vor sich gehen. Die Kronjunsten der Signatarmächte, die ja von den litauischen Praktiken seit 12 Jahren einiges gewöhnt find, sollen allerdings über das Bild, bas sie von den litauischen „Wahlvorbereitungen" erhielten, geradezu entsetzt gewesen fein. Die Folge war, daß man sich in Genf also ben litauischen Außenminister Lozo- raitis kommen ließ und daß ihm von Eden „sehr ernste Worte" gesagt wurden. Daraufhin sah sich der Litauer immerhin veranlaßt, seine Erklärung zu wiederholen, Litauen werde sich bei ben Wahlen „streng an bas Statut halten". Natürlich wissen auch die Signatarmächte aus der für sie höchst unrühmlichen Geschichte ihrer Demarchen und Noten an Litauen, was man von litauischen Versprechungen zu halten hat. Sie werden also auch dieser zweimaligen Versicherung keinen größeren Wert beilegen dürfen als allen bisherigen. Die beiden Versicherungen des litauischen Außenministers haben praktisch um so weniger Wert, als sich ja inzwischen der litauische Wahlterror im Memelgebiet in den Denkbar schärfsten Formen ausaewirkt hat und nicht eine einzige der litauischen Verfälschungsmaßnahmen aufgehoben oder auch nur abgemildert worden ist. Der Schritt der Garantiestaaten soll die Kow- noer Regierung gegenüber dem Memellande und gegenüber Deutschland in aller Form auf ihre eigenen Bekundungen festlegen. Freilich, es erleichtert die Mitschuld her Garantiestaaten an den heutigen Zuständen im Memelgebiet keineswegs, wenn sie so spät und ersichtlich unter dem Eindruck ihrer wachsenden eigenen Bloßstellung sich endlich zu Besprechungen hergaben, die genau wie alle ihre bisherigen Schritte jeden für Litauen fühlbaren Nach- druck vermissen ließen.
Saarbrücken, 27. Sept. (DNB.) In ben Tagen vom 26. bis 28. September haben sich die Mitglieder der Wirtschaftsgruppe Elektrizitätsversorgung in der Reichsgruppe Energiewirtschaft sowie des Reichsverbandes der Elektrizitätsversorgung zu chrer Jahrestagung in Saarbrücken versammelt. Die Bedeutung dieser Tagung wurde dadurch betont, daß Reichsbankpräsident Dr. Schacht sein Interesse durch persönliches Er- cheinen bekundete. Nach dem Begrüßungsabend am Donnerstag brachte der Freitag eine Reihe von Vorträgen allgemein wirtschaftlicher und fachlicher Art. Der Leiter der W^tschaftsgruppe Elektrizitätsversorgung Direktor Dipl.-Ingenieur Zschintzsch- Bersin eröffnete die erste Jahrestagung der Wirt- chastsgruppe. Don lebhaftem Beifall begrüßt sprach )ann
Reichsbankprcisident Dr. Schacht
Meine sehr geehrten Herren!
Ich freue mich, baß es mir möglich ist, Ihrer freunblichen Einladung zu der heutigen Tagung der gesamten deutschen Elektrizitätswirtschaft Folge leisten und Sie als her für die Elektrizitätswirtschaft zuständige Minister hier begrüßen zu können. Mit der Elektrizitätswirtschaft verbinden mich als früheren Bankmann langjährige Beziehungen. B e - reits vor 27 Jahren konnte ich in den Preu- stischen Jahrbüchern auf alle die wesentlichen Probleme Hinweisen, die auch heute noch für die deutsche Elektrizitätswirtschaft maßgebend sind. Es war das jene Zeit der ersten Aufschwungsperiode der Belieferung durch Großkraftwerke, wie sie sich damals zuerst im Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerk mustergültig anbahnte und als zum ersten Mal ein enges Zusammengehen zwischen Privatwirtschaftlicher Initiative und öffentlicher Hand Gestaltung fand. Damals befanden wir uns noch einem vielgestaltigen Netz von unendlich kleinen Kraftzentralen gegenüber, die Tarife schwankten nach meiner Einnerung etwa zwischen 7 und 60 Pfennig, und die Hauptabnehmerschaft lag noch in der Beleuchtung und allenfalls im Straßenbahnbetrieb, während die Elektrizität als gewerbliche Krafquelle
Die bereits angekündigte Ernennung eines Sachbearbeiters für die evangelischen Kirchenfragen beim Gouverneur des Memellandes ist nunmehr erfolgt und die Stellung einem Pastor Dagies über- tragen morden, der bisher Regimentskaplan in Der Armee war. Die Ernennung wird als erster Schritt zur Durchführung der neuen Kirchen, ordnung in Litauen gewertet und soll die geplante Verschmelzung der memellanbi- schen evangelischen Kirche mit der evangelischlutherischen Kirche in Litauen vorbereiten. Der Entwurf einer neuen Kirchenverfassung für Litauen und das Memelgebiet sieht zwei Kirchen- gruppen vor, eine evangelisch-lutherische und eine evangelisch-reformierte, aber keine T r e n n u n g nach nationalem Gesichtspunkt. Don deutscher Sekte in Litauen empfindet man diesen Plan als eine weitere Verletzung der autonomen ma i Rechte des Memelgebietes und steht auf dem Stand- Wahlkrelskommission aus den punkt, daß die Lösung der Kirchenfrage n u r urch i. September zusammenfälschen Schaffung national getrennter
1 m e i n d e n möglich ist.


