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m 201) Drittes Blatt

Gießen« Anzeiger (General-Anzeiger für Gderhesien)

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entzogen sind; er weiß aber auch, daß es ihm als Pflicht und Geschick aufgelegt wurde, diese Erde zu bebauen und aus ihr die Früchte zu holen, die ihm Nahrung und Kraft geben, die aber auch die Lebensgrundlage des ganzen Volkes sind. Dieses beides, das Bewußtsein der Verpflichtung und die Arbeit auf der Scholle machen das Leben des Bau­ern im ganzen

Zenn er sich dann zur gemein» mit den Menschen gleicher ie.it zusammenfindet, dann ist

gramm 0,30 Eintritt.

nach Büsum

Urlaudszug

Hr. 1X/48 vom 7. bis 15. September.

Urlaubszug

Ar. IX/47 vom 7. bis 15. September.

Sonntag zu S)aufe bleiben. Ihr mußt alle zu uns hinauskommen auf die Sportplätze, wir bitten euch herzlich darum!

Regelung der Landbeschaffung für die Wehrmacht.

Ndz. Zur Durchführung des Gesetzes über die Landbeschaffung für Zwecke der Wehr­macht hat, wie Ndz. meldet, der Reichskriegsrnini- fter eine Verordnung erlassen, aus der nur einige wichtige Bestimmungen hervorgehoben seien.

Aus einem Grundstück lastende Rechte können von dem Erwerber innerhalb eines Jahres mit soforti­ger Wirkung gekündigt, oder abgelöst werden. Fehlt es an einer Ablösungssumme, so wird sie durch die Reichsstelle für Landbeschaffung nach Anhörung der Berechtigten bestimmt. Das Recht der Reichsstelle zur Enteignung erstreckt sich auch auf die Flächen, die zur Erzielung einer wirtschaftlich zweckmäßigen Planung in der betroffenen Feldmark benötigt werden. Die Beauftragten der Reichsstelle für Land­beschaffung und der Reichsstelle für Umsiedlung dür­fen in Betracht kommende Grundstücke betreten, ver­messen usw. Dabei entstehende Schäden sind unver­züglich zu ersetzen. Die Reichsstelle für Landbeschaf­fung stellt einen Plan auf, aus dem die zu enteig­nenden Grundstücke ersichtlich sind. Während der

werden wird, daß sie zum 1. November 1935 mit der Vorprüfung fertig sind.

Kandidaten, die sich zu einer erst nach dem Win­tersemester 1935/36 stattfindenden Vorprüfung zu melden beabsichtigen und zum 1. November 1935 ebenfalls einrücken müssen, können, wenn sie die ge­setzlichen Vorbedingungen bereits zu Beginn des Wanterhalbjahres 1935/36 erfüllt haben, ebenfalls mit einem Vorprüfungs-Vortermin rechnen.

Sippenforschung unv Devisen.

Adressen im Ausland.

Der stellvertretende Leiter der Reichsstelle , Sippenforschung, Erich Wasmannsdorff, teilt u. a. mit:

Kundgebung in Gießen

am Freitag, 30 August, 20 Uhr, auf dem Oswaldsgarten

Der hoheitsträger unseres Gaues

Gauleiter pg. Sprenger

und der hoheitsträger unseres Kreises

Kreisleiter pg. Klostermann

werden Stellung zu den wichtigsten Problemen und Fragen der Zeit nehmen.

Wir fordern alle Volksgenossen der Stadt und des Kreises Gießen aus. au dieser Kundgebung teilzunehmen. An diesem Abend soll die geschlossene Front der deutschen Bevölkerung gegen alle Staatsseinde und Dunkelmänner klar hervortreten. Zeder ehrliche Deutsche reiht sich deshalb am Freitagabend ein in die Front des deutschen Volkes gegen die Feinde des neuen Deutschland.

Die Gliederungen der Partei, SA., SS., NSKK.» HZ., ZV.» VD7N., DAF. und Arbeitsdienst marschieren geschlossen, die Arbeitsfront in Betrieben, zur Kundgebung.

Anmarsch und Aufstellung auf dem Oswaldsgarten geht aus den zugesandten Plänen hervor.

Die angeschlossenen Verbände, wie TlS.-Beamtenbund, NS LV., NS.-Aerzlebund, NS.-Frauenschaft usw., auch die Universität werden auf gefordert, dafür Sorge zu tragen, daß ihre Mitglieder, soweit sie nicht in den Gliederungen marschieren, ge­schlossen an der Kundgebung teilnehmen.

Sämtliche uniformierten politischen Leiter und Pg. der Stadt und des Kreises Gießen, die an der Kundgebung teilnehmen, treten um 19.30 Uhr an der Kreis­leitung an. Wir verweisen auf das Rundschreiben der Kreisleitung.

Wir alle marschieren für Deutschland!

Kreisleitung Gießen der TlGOAp.

I.A.: Schmelz, Kreispropagandaleiter.

Kartenvorverkauf für das Winzerfest am 31. August. 1. und 2. September.

ftür das Winzerfest find Eintrittskarten im Vor­verkauf zu haben bei Oberheffische Tageszeitung, Musikhaus Challier; Schokoladenhaus Huntemann, Seltersweg. Der Eintrittspreis betragt mit Pro» -- Mark und berechtigt zum einmaligen

nach Büsum

Die beiden Fahrten können wegen zu geringer Beteiligung nicht durchgeführt werden. Wir bitten die gemeldeten Teilnehmer, sich für einen anderen Urlaubszug zu entscheiden. Für die Urfaubsauge Weser-Bergland vom 16. bis 22. SeMmber, - laubszug Harz (Wernigerode) vom 16. bis 22. Sep­tember und Urlaubszug Allgäu (Pfronten) vom 1 . bis 29. September find noch Platze frei.

Urlaubszug nach dem Schwarzwald (Sigmaringen) vom 2. bis 15. September.

** Der tödliche Derkehrsunfall im Wißmarer Weg ist, wie die Polizei mitteilt, darauf zurückzuführen, daß sich der verunglückte junge Mann, der mit feinem Fahrrad unterwegs war, an einem Lastkraftwagen anhängte und bei einer plötzlichen Schwenkung des Kraftfahrzeuges mit großer Wucht gegen einen Baum stieß. Bei dem tödlich gestürzten Radfahrer handelt es sich um den 22jährigen Otto Bittendorf aus Wißmar.

** Erfolgreiche Gießener Kaninchen» Züchter. Dom 23. bis 26. August fand in Burg» darf (Hannover) eine große allgemeine Kaninchen» Ausstellung statt. Die Ausstellung wurde von den Mitgliedern des Gießener Kaninchenzuchtvereins Emil Kern und W. Bender mit fünf weihen Riesenkaninchen beschickt. Alle fünf Tiere hielten der starken Konkurrenz stand und wurden mit Ehren-, 1., 2. und zwei 3. Preisen ausgezeichnet.

Für diese Fahrt sind noch Plätze frei und können noch Anmeldungen gemacht werden. Die Kosten be­tragen hierfür 48 Mark.

Kommt alle zum Sporttag des BDM!

Immer näher rückt der Sporttag des BDM. am 1 September heran und noch einmal wenden wir uns an alle Eltern, an alle Bekannte an alle, die wissen, daß die deutsche Jugend eine Aufgabe hat, die sie bereit ist zu lösen. Wir wenden uns aber auch an alle, die unserer Arbeit noch fern stehen mit der herzlichen Bitte:Kommt alle am Sonntag zu uns hinaus auf die Sportplätze, beweist uns einmal da­mit, daß ihr um unsere Arbeit und unsere Aufgabe wißt daß ihr in uns die jungen Kameraden seht, die neben euch stehen, um am Bau des neuen Rei­ches der Zukunft mitzubauen. Kommt, um euch von unserer Arbeit zu überzeugen, um sie kennenzuler- nen denn nur das kann man achten und anerken­nen das man kennt und wer unsere Arbeit ablehnt ohne sie zu kennen, der ist feig und will bewußt zer­stören was in uns als festgefügte Einheit in die deutsche Zukunft wächst. Kommt, wir Madel aus Hessen-Nassau rufen euch und laben euch herzlich ein. Der Sporttag am Sonntag soll Abschluß der Sommerarbeit und Auftakts zu frischer, froher tat­bereiter Winterarbeit sein!"

(Eltern !

Denkt daran, daß am Sonntag in allen Unter» flauen unseres Obergaues der Sporttag des BDM. stattfindet. Keine Mutter und kem Vater, darf am

Auslegungsfrist kann jeder Beteiligte Einwendungen gegen den Plan bei dem Bürgermeister schriftlich einreichen oder zur Niederschrift geben. Kommt eine Einigung mit den Beteiligten nicht zustande so stellt die Reichsstelle für Landbeschaffung den Plan fest. Soweit in Land zu entschädigen ist, stellt die Reichs- stelle für Landbeschaffung im Einvernehmen mit der Reichsstelle für Umsiedlung einen Landabsindungs- plan auf. Kommt eine Einigung über die Entschä­digung nicht zustande, so entscheidet die Reichsstelle für Landbeschaffung über die Entschädigung und spricht zugleich die Enteignung aus. Das nach § 3 des Gesetzes zu bestellende Entschädigungsgericht wird beim Preußischen Oberverwaltungsgericht ge­bildet. Das Gericht kann auch außerhalb von Ber­lin Sitzungen abhalten.

Ausfallende Arbeitszeit bei Musterungen.

Zur Beseitigung verschiedentlich aufgetretener Zweifel hat der Reichs- und Preußische Arbeits- minister gegenüber der Reichswirtschaftskammer zur Frage der Weiterzahlung des Arbeitsentgelts für die durch die Teilnahme an den Musterungen der Wehrmacht ausfallende Arbeitszeit wie folgt Stellung genommen:

Gemäß § 616 BGB. bleibt der Lohnanspruch er­halten, wenn ein Arbeiter oder Angestellter eine verhältnismäßig geringfügige Zeit durch einen in (einer Person liegenden Grund ohne sein Verschul­den an der Arbeitsleistung verhindert ist. Dieser Rechtssatz findet auf den vorliegenden Fall Anwen­dung. Der durch die Musterung entstehende Zeit­ausfall wird regelmäßig alsverhältnismäßig ge­ringfügig" anzusehen sein. Die angeführte Vorschrift des §616 BGB. ist allerdings als dispositive Rechtsnorm abdingbar. Soweit daher die Anwen­dung des §616 BGB. durch Vereinbarung oder Betriebs- oder Tarifordnung ausgefchloffen fein sollte, besteht kein gesetzlicher Zwang zur Zahlung des Lohnes für den Mufterungstag."

Medizinstudierenve und Militärdienst.

Gelegenbeit zur Vorprüfung.

Bezüglich des Militärdienstes der jungen Medi­zinstudierenden hat der Vorsitzende des Ausschusses für die ärztliche Vorprüfung an der Universität Würzburg, Prof. Dr. A ck e r m c n n, eine Bekannt­machung erlassen, wonach denjenigen Kandidaten der Medizin, die zum 1. November 1935 zum Mi­litärdienst einrücken müssen, Gelegenheit gegeben ist die Vorprüfung noch vor dem Einrucken abzu- legen, Alle betroffenen werden, soweit aus ihren Ausmusterungen ihre Tauglichkeit und damit die bestimmte Aussicht, zum 1. November 1935 em- rücken zu müssen, hervorgeht, und soweit sie die bestimmungsmäßigen Vorbedingungen erfüllt haben, in eine Sondergruppe zusammengefaßt, die vor dem allgemeinen Prüfungstermin so frühzeitig geprüft

Aus der Provinzialhauptstadt.

Bauern feiern die Ernte.

Ein neues Erntejahr neigt sich dem Ende zu. Wie alljährlich seit dem Umbruch durch den Natto- nalsozialismus feiern das Ende der Ernte die deut­schen Bauern gemeinsam auf dem großen Thing­platz des Bückeberges. Auch in diesem Jahre wer­den von allen Teilen des Reiches Bauern und Landarbeiter, Bäuerinnen und Landarbeiterinnen, die Juaend des Landes, zusammenströmen. Die Gemeinsamkeit solcher Feierstunden versinnbildlicht auch die große Gemeinsamkeit des Volkes. Denn jeder fühlt hier, daß er nicht ein Einzelwesen ist, daß er nicht nur auf sich allein angewiesen ist, daß er tun und lassen kann, was ihm gefällt ohne Rück­sicht auf Volk und Familie, sondern daß er ein Teil der großen lebendigen Gemeinschaft ist, in die er hineingeboren wurde und in die ihn das Schick- [al gestellt hat. Wie das Leben dieser Gemeinschaft inmitten der großen Welt sich vollzieht, so ist auch der einzelne Mensch ein Teil dieses großen, über­geordneten Lebens. Er ist wie die Zelle im Baum, die unter Millionen ihresgleichen eine bestimmte, beschränkte Ausgabe zu erfüllen hat, damit der ganze Baum leben kann, die aber auch selber nicht leben würde, wenn nicht der große Baum gewachsen wäre und gedeiht.

Und wenn sich nun wieder ein Jahreslauf voll­endet hat, wenn von neuem geerntet wurde, was die Erde nach einjähriger Arbeit des Menschen aus der Fülle ihrer Kraft bescherte, dann weiß auch der Bauer, daß er zu Dank verpflichtet ist an eine höhere Macht, die über dem Menschen steht. Denn ohne den Segen des Herrn hilft auch die Arbeit des Bauern nichts. Gerade der Bauer weiß ja am besten, wo die Grenzen menschlicher Macht liegen, wo die Erde und das Weltall feiner Einwirkung

Art und gleiches öMeit zusammenfindet, dann ist das auch ein Gelöbnis. Einer solchen Feierstunde den großen und würdigen Rahmen zu geben, ist der Sinn des gemeinsamen Erntefestes. Und gerade hier liegt eine große verbindende Kraft, die alle Stämme des deutschen Volkes zusammenführt und sie die Einheit fühlen läßt. Und wie der Bauer auch immer bereit ist, seine Scholle gegen die äuße­ren Feinde zu verteidigen, so kommen zu dem Brauchtum des Erntefestes die soldatischen Vor­führungen des Reichsheeres hinzu, um nach alter Sitte Wehrstand und Nährstand in ihrer engen Ver­bindung zu zeigen. Gerade dann, wenn der Bauer zurückblickt auf ein vergangenes Erntejahr, wenn Die Hauptarbeit vorüber ist, wenn die ruhigere Zeit im Jahrelauf beginnt, dann ist es auch Zeit für solche Stunden der Besinnung, die Ansporn für das kommende Jahr werden.

Amtsgericht Gießen.

Der B. W. aus Gießen wurde durch Sttafbefehl mit einem Monat Gefängnis belegt, da er einer Mieterin seines Hauses einen Marmelade­eimer in das Gesicht warf und sie hierbei ganz erheblich verletzte. Gegen diesen Strafbefehl legte der Angeklagte Einspruch ein. Das Gericht sah sich in Anbetracht des rohen Verhaltens nicht veran­laßt, die Strafe herabzusetzen. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage zu tragen.

Der Jude Albert Wildenberg aus Allendorf trieb eine Kuh nach Gießen, ohne im Besitz eines Nebenkontrollbuches oder eines Begleitscheines zu fein. Durch Strafbefehl wurde er mit 2 0 Mark Geldstrafe evtl, vier Tagen Haft belegt. Der da­gegen eingelegte Einspruch blieb ohne Erfolg.

Große Strafkammer Gießen.

Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit verhandelte das Gericht zunächst gegen den H. H. aus Fried» berg. Der Angeklagte sollte sich der Notzucht an einer Hausangestellten schuldig gemacht haben, wurde jedoch freigesprochen, da das Der» fahren weder seine Unschuld ergeben, noch bargetan hat, daß gegen ihn ein begründeter Verdacht nicht oorliegt.

Wegen des gleichen Delikts wurde der K. W. aus Friedberg unter Annahme mildernder Um­stände zu si e b en Monaten Gefängnis Der- urteilt, da er sich an einem 16jähriaen Mädcden vergangen hat. Zwei Monate und drei Wochen Der erlittenen Untersuchungshaft wurden auf die Strafe angerechnet.

Keine falschen Anschuldigungen gegen Aerzte.

LPD. D a r m st a d t, 27. August. Immer wieder kommt es vor, daß, wenn ärztliche Kunst und Hilfe ein Menschenkind nicht mehr vor dem letzten Gang retten konnte, von den Angehörigen gegen den be­handelnden Arzt Beschuldigungen erhoben werden, für die auch nicht der Schatten eines Beweises zu erbringen ist. Der Schmerz über den Verlust des teuren Toten erstickt alle klaren Uebedegungen. So stand jetzt ein Mann vor den Schranken des Ge» richts, weil er im April d. I. zwei Aerzte der fahrlässigen Tötung seiner Frau beschul­digt hatte. Jrn Verlaufe der Beweisaufnahme ergab sich jedoch, daß sich die Krankheit im Laufe der Zeit kompliziert hatte, da die Ehefrau eine erstor­bene Frucht im Leibe trug. Ohne Operation wäre die Frau unweigerlich geftor» b e n. Die Aerzte hatten mit ihrem Einverständnis gehandelt. Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger falscher Anschuldigung zu zehn Tagen Haft verurteilt.

Schwarzfahrer und Einbrecher verhaftet.

LPD. Darmstadt, 27. August. Mit einem gestohlenen Auto waren drei Schwarzfahrer aus Bonn in den vorderen Odenwald gefahren und hatten in Hoxhohl und Lützelbach am gellen tage Einbrüche verübt. Den eingesetzten Polizeistreifen gelang es schließlich, die Banditen zu verhaften.

Briefkasten der Redaktton.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

L. P. Wenn Sie tatsächlich, wie Sie angeben, von dem Nachlaß Ihrer Eltern einen Erbteil in Höhe von etwa 30 000 Mk. zu beanspruchen haben, der Ihnen zu Unrecht oorenthalten wird, so kön­nen Sie ohne weiteres denBetreffenden" auf Herauszahlung verklagen. Sie müssen aber vorher einwandfrei feststellen, auf welche Rechtsgrundlage (gesetzliche Erbfolge, Testament, Vermächtnis) Sie Ihren Anspruch stützen. Falls Sie mittellos sind, können Sie das Armenrecht beantragen.

21. B., Gießen. Der Lohn für eine Hausangestellte (Dienstmädchen) bewegt sich je nach Alter, Leistung und Umfang der Dienstverrichtungen zwischen 20 und 35 RM. monatlich bei freier Kost und Woh­nung. Hinzu kommen die gesetzlichen Ausgaben für die sozialen Versicherungen. Der Abschluß eines be­sonderen Dienstvertrags bleibt dem Ermessen der Parteien überlassen.

Rundsunkprogramm.

Donnerstag, 29. August.

6 Uhr: Choral, Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Morgenmusik. In der Pause (7): Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: k rühkonzert. 9.15: Musik am Mor­gen. 10.15: Schulfunk. Dolksliedersingen. 10.45:' Praktische Ratschläge für Küche und Haus. 11.45: Bauemfunk. 12: Mittagskonzert. 13: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10: Mitten im Werktag. 15: Nachrichten der (Bauleitung. 15.15: Kinderfunk. 16: Kleines Konzert. 16.30: Große Deutsche erleben Hei­mat und Welt. Viktor von Scheffel:Aus dem Hauensteiner Schwarzwald". 16.50:Der Clown". Don Hans Christian Andersen. 17: Nachmittags­konzert. 18.30: Kunstbericht der Woche. 18.35: Her­mann Stegemann als Dichter. Anläßlich der Ver­leihung des Goethe-Preifes 1935. 19: Unterhaltungs­konzert. 19.50: Der Tagesspiegel des Reichssenders Frankfurt. 20: Nachrichten. 20.10: Musik und Welt- geschichte. Eine musikalische Hörfolge. 21:Die Buch­holzen". Heiteres Hörspiel. 22: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 22.20: Ballgeflüster. 23: Zeit­genössische Musik (XV). 24 bis 2: Nachtmusik.

leicht ist, so daß nur empfohlen werden kann, bei der Beschaffung solcher Urkunden der Unter- stützung der Deutschen Konsulate zu bedienen. Welche Stellen in Frage kommen, darüber gibt das vom Auswärtigen Amt herausgegebeneVerzeich­nis der deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen" richtig Auskunft. Die am meisten beanspruchten Konsulate seien hier aufgeführt:

Deutsches Konsulat Thorn (Torun) für das Korridor-Gebiet, Deutsches Generalkonsulat Posen (Poznan) für die frühere- Provinz Posen, Deutsches Generalkonsulat Kattowitz, Postanschrift: Beuchen, O.-S., Postschließfach für Ostoberschle­sien, Konsulatabteilung der Deutschen Botschaft Paris für Elsaß-Lothringen.

Die Bezahlung dieser durch die deutschen konsula­rischen Vertretungen beschafften Urkunden erfolgt dann ohne Devisen-Schwierigkeiten auf das Ge­bührenkonto des Auswärtigen Amtes.

Oie Zugehörigkeit von Beamten zu Beamtenvereinigungen.

Der Reichs- und Preußische Minister des Innern ordnete in einem Runderlaß an, daß jeder Beamte bis zum 1. Oktober 1935 mit Bezug auf seinen Diensteid eine Erklärung abgibt, welchen Beamken- oereinigungen, gleichgültig, ob diese auf berufs­ethischer, beamtenpolitischer, beamtenwirtschaftlicher, konfessioneller oder sonstiger Grundlage beruhen, er in der Nachkriegszeit angehört hat ober noch angehört. Die Erklärung ist zu den Personalakten zu nehmen. Folgerungen aus den von den Beamten abzugebenden Erklärungen werden vorläufig nicht gezogen werden.

Vornotizen.

Tageskalender für Mittwoch. NSG. Kraft durch Freude": 20 bis 22 Uhr Schwimmen im Volksbad; 20 bis 21 Uhr Reiten, Reitschule Schömbs, Brandplatz. Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Es gibt nur eine Liebe". *

** Sitzung des P ro v i n z i a l a u s sch us f e s. Am nächsten Samstag, 31. August, 8.30 Ufyr, findet im Sitzungssaal des Regierungsgebäudes zu Gietzen, Landqraf-Philipp-Platz 3, eine öffentliche Sitzung des Provinzialausschusses statt mit folgender Tages­ordnung: 1. Klage des Peter Reber in Gießen gegen den Bescheid des Kreisamts Büdingen vom 2 Mai 1935 wegen Versagung der Legitimations­karte für das Kj. 1935. 2. Berufung des Peter S ch n a u tz zu Bad-Nauheim gegen das Urteil des Kreisausschusses des Kreises Friedberg vom 28. Februar 1935 wegen Entziehuna der Erlaubnis zum Betrieb des Droschkengewerbes. 3. Klage des Bezirksfürsorgeverbandes Obertaunuskreis gegen den Bezirksfürsorgeverband Kreis Friedberg wegen Erstattung von Fürsorgekosten für Luise Derbort aus Nieder-Wöllstadt.

Manche deutsche Volksgenossen stammen aus ab­getretenen Gebieten, also beispielsweise aus Elsaß- Lothringen oder der früheren Provinz Posen. Dort besteht nun zwar auf Grund besonderer Abkommen die Möglichkeit, sich unmittelbar an die betreffenden Pfarrämter zu wenden, jedoch ist das vielfach mit Unbequemlichkeiten verknüpft. So verlangt bei­spielsweise die polnische Postverwaltung, daß die Anschrift der Briefe die Ortsangaben in polnischer Sprache enthält. Hinzu kommt, daß die Bezahlung etwaiger aus dem Auslande angeforderter Urkun­den infolge der Devisenbeschaffung nicht immer

NGOAp.,Ami für Beamte, Kreis Gießen.

Achtung!

Zu der am Freitag, 30. August, um 20 Uhr, auf dem Oswaldsgarten stattfindenden Großkund­gebungGegen die S ta a t s f e i n d e", bet der Reichsstatthalter Gauleiter Pg. Sprenger und Kreisleiter Pg. K l o st e r m a n n sprechen wer­den, treten die Mitglieder des Reichsbundes der Deutschen Beamten, Kreis Gießen, vollzählig an. Aufstellung um 19.30 Uhr in der Steinstraße, Spitze Turnhalle, nach Fachschaften tn Sechserreihen. Politische Leiter in Uniform. Führung übernimmt Stellv. Kreisamtsleiter Pg. Gust. Ulrich.

Heil Hitler!

F.d.R.: Ulrich. Gez.: Heß.

Deutsche Arbeitsfront.