Ausgabe 
26.3.1935
 
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Berlin, 25.März. (DNB.) Die für die gericht­leichbaren

Frankreich legt zwei neue Linienschiffe auf Kiel.

Das Flottenbauprogramm von der Kammer angenommen.

singen des polnischen Legionärliedes angenom­men. Vergeblich machte damals die Opposition, die ihren Fehler zu spät einsah, die Einwendung, das Gesetz sei nicht auf verfassungsgemäßem Wetze zu­stande gekommen, die Zweidrittelmehrheit sei eine künstliche, aber nach der polnischen Verfassung war der Sejm sehr wohl auch bei Abwesenheit der Oppo­sition beschlußfähig, und die Pilsudski-Anhänger behaupteten, die einmalige Annahme mit einer Zweidrittelmehrheit genüge, es sei also für die künftige Beschlußfassung nur eine einfache Mehrheit erforderlich. Nachdem der Senat der Verfassungsreform zustimmte, ist also der Durch­bruch des autoritären Führergedankens eine un­umstößliche Tatsache und die Feiern beweisen, daß das Volk diese neue Verfassung begrüßt.

Das Pilsudskilager, jene Männer, die an die Unabhängigkeit Polens geglaubt und für seine Wiedergeburt sich eingesetzt haben, jene Männer, die sich aus allen Parteien und sozialen Schichten kommend in gläubiger Verehrung um den Mar­schall scharen, hat in der neuen Verfassung keine Militärdiktatur" oder etwas ähnliches niedergelegt. Auch die neue Verfassung kennt ein Parlament, kennt Sejm und Senat und gibt ihnen ihre Rechte. Die neue Verfassung Polens ist von einem Doppelgedanken getragen und sucht ihn zu verwirklichen: 1. der Staat braucht eine einheit­liche und feste Führung, die von Partei- aebilden und Parlamentarierinteressen unab­hängig, vom Vertrauen der Nation getragen, alle entscheidende Macht in sich vereinigt, nur Gott und ihrem Gewissen verantwortlich. Und 2. der Staat braucht die schöpferische und freudige Mit­arbeit des einzelnen Bürgers, die sich in größter Freiheit entwickeln soll. Die Grenze der Freiheit ist dabei durch das Staatswohl gezogen. Somit sucht die neue Verfassung eine Vereinigung zwischen einem Führerprinzip, das dem Zeit­geist entspricht, und dem starken Jndividualis-

parlament, der Senat, das Heer, die Gerichte, die staatlichen Kontrollkammern und die territoriale und wirtschaftliche Selbstverwaltung. Jrn Gegensatz zum Sejm, dem Volksparlament, steht der Se­nat als Organ des Staates, der das Budget und die vom Sejm beschlossenen Gesetze prüft. Er ist eine aristokratische Institution und sichert so das Interesse des Staates gegenüber der Parlaments­gewalt.

In der neuen polnischen Verfassung spielt, genau wie in Deutschland, der Begriff Volksgemein­schaft eine große Rolle. In Artikel 4 wird die Volksgemeinschaft und deren Pflege geradezu als das Ziel aller politischen Arbeit in Polen bezeich­net. Dem entspricht auch eine neue Wertung der Arbeit und der Arbeitsmoral. Der Einfluß nationalsozialistischer Ideen ist unverkennbar. Auf der anderen Seite aber hat sich Polen nicht voll­ständig von der Verganaenheit losgelöst. Es hat als Verfassungsgrundsatz dekretiert, daßweder die Abstammung, noch die Konfession, noch das Ge­schlecht, noch die Nationalität ein Grund zu Be­grenzung staatsbürgerlicher Rechte sind".

Das ist der geistige und wesentliche Inhalt der neuen polnischen Verfassung. Die Frage, wie das Parlament künftig gebildet wird, ist noch b e - sonderen Wahlgesetzen vorbehalten ge­blieben. In welcher Richtung sie gehen werden, ist bereits bekannt und kürzlich im führenden Blatt des Pilfudfkilagers etwa folgendermaßen ausge­drückt worden: nicht mehr die Parteien dürfen .maßgeblich fein, sondern die Men­schen, nicht Parteiverdienste, sondern Verdienste um den Staat, nicht das starke Mundwerk, sondern der starke Charakter! Die neue polnische Verfassung zieht die Lehren aus der Vergangenheit und sam­melt alle lebendigen Kräfte der Nation zum Dienste am Volk und am polnischen Staat.

schrift), Naturwissenschaft, Vererbungswissenschaft. Rassenkunde und völkisch-nationales Schrifttum. Lehmann hat sich als Derlagsbuchhändler außer­ordentliche Verdienste um die Förderung des völki- ichen und nationalen Schrifttums erworben. Was er durch die Herausgabe vieler wertvoller Bücher und Schriften völkisch-nationalen Geistes für bie Wegbereitung des neuen Deutschland getan hat und welche Arbeit er als literarischer Vorkämpfer der Volksgesundheit im Sinne der nationalsoziali­stischen Lehre von Blut und Boden, von Rasse und Erbgut leistete, das ist anläßlich seines 70. Geburts­tages von berufener Seite anerkannt worden. Der Führer und Reichskanzler hat damals Lehmann die höchste Auszeichnung des Reiches, den Adler- fchild des Deutschen Reiches, verliehen. Lehmann wurde damals auch das goldene Partei-Ehren­abzeichen der NSDAP, überreicht. Die medizinische Fakultät der Universität München und die natur­wissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen ernannten Verlags-Buchhändler ßeljmann zum Ehrendoktor.

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Der Führer und Reichskanzler hat an den Sohn des verstorbenen Verlegers Lehmann folgendes Bei­leidstelegramm gerichtet:Zu dem schweren Verlust, der Sie durch den Tod Ihres Vaters betroffen hat, spreche ich Ihnen und den Ihrigen mein herzliches Beileid aus. Mit Ihnen trauert um den Verstorbe­nen das deutsche Volk, das in Julius Friedrich Leh­mann einen der Vorkämpfer für deutsches Volkstum und deutschen Wehrgedanken verloren hat.

Gez.: Adolf Hitler."

Der Reichs- und Preußische Minister des Innern Dr. Frick hat an die Witwe des Verstorbenen folgendes Beileidstelegramm gerichtet:Schmerzlich berührt von dem Hinscheiden Ihres von mir hochver­ehrten Gatten, des vorbildlichen deutschen Verlegers, spreche ich Ihnen zu dem schweren Verlust mein herzliches Beileid aus. Gez.: Frick, Reichs- und Preußischer Innenminister."

Kampfschule der Deutschen Burschenschaft' auf dem Dörnberg. Auf dem Dörnberg bei Zierenberg (unweit von Kassel) weihte die Deutsche Burschenschaft ein neues stattliches Gebäude, das den NamenKampf- schule der Deutschen Burschenschaft" erhielt. Burschenschaftler aus allen Gauen des Rei­ches waren zur Einweihung nach Kassel gekommen. Der Weihe ging eine interne Arbeitstagung voraus, die in dem Leitsatz gipfelte, unerschütterlich am völkischen Grundsatz festzuhalten.

Der Einladung zur Einweihung waren u. a. Vertreter der Partei, der Wehrmacht und der Be­hörden gefolgt. Der Landesgruppenleiter Hessen- Waldeck der Deutschen Burschenschaft, Derkehrsdirek- tor Rehorn, hob den Beschluß der Vertreterta- gung, am völkischen Grundsatz festzuhalten, hervor. Architekt Vogel sprach den Wunsch aus, daß jeder Burschenschaftler in der Kampfschule Kraft zum Kampf schöpfen möge, und er übergab den Schlüssel dem Leiter der Aka-Flieg der Deutschen Burschenschaft, Standartenführer Dr.-Jng.Schwab. Mit dem Wunsch, daß die Kampfschule stets eine Pflegestätte burschenschaftlichen und wehrpolitischen Geistes sein möge, übergab Dr. Schwab dem La­gerleiter Tüttelmann den Schlüssel. Lagerleiter Tüttelmann versprach, seine ganze Kraft für das Werk einzusetzen.

Auf das KommandoHeiß Flagge" gingen unter den Klängen des Horst-Wesfel-Lieoes die Fahnen des Dritten Reiches und das Banner der Burschen­schaft an ben Masten hoch. Bundesführer ©lau» n i n g sprach dem scheidenden Bundesführer Dr. Schwab seinen Dank aus. Die Kampfschule sei eröffnet worden, um eine heroische Lebensauffassung

liche Geltendmachung von aus bürgerlich-rechtlichen An,,

§ 8 des Gesetzes vom 13. Dezember 1934 bestimmte Ausschlußfrist wird, wie das Reichs- und Preußische Ministerium des Innern mitteilt, bis zum 3 0. September 1935 verlän­gert. Die Veröffentlichung einer entsprechenden Ergänzungsverordnung im Reichsgesetzblatt steht bevor. Es wird ferner darauf hingewiesen, daß zur Wahrung der Ausschlußfrist auch die rechtzeitige ge­richtliche Geltendmachung eines Teilbetrages genügt.

austausch von 45 Millionen Tonnen schützen. Der Minister sprach sich für den Aus- bau d e r Marinefliegerei aus. Es sei ein Irrtum, daß man die Kriegsmarine durch Bünd­nisse ersetzen könne. Die Flotte sei die b e ft e Waffe im Geiste d e r Bündnispolitik. Man dürfe auch die soziale Seite der Vorlage nicht verkennen. Das Bauprogramm werde 16 000 Ar­beitern vier Jahre lang Beschäftigung geben.

Die Organisierung des passiven Luftschutzes.

Paris, 25. März. (DNB.) Die Kammer verab« schiedete mit 451 gegen 11 Stimmen den Gesetzes­vorschlag über die Organisierung der passiven Luft­verteidigung, wonach der Staat 99 v. H. der Kosten für den Bau von bomben - und gassiche­ren Unter st änden trägt, während die Gemein­den sich mit 1 v. H. zu beteiligen haben. Verschiedene Redner unterstrichen die Notwendigkeit der Anlage einer größeren, Anzahl von Unterständen. Ein sozia­listischer Abgeordneter schätzte die Gesamtausgaben auf etwa 4 Milliarden Franks. Der Vorsitzende des Ausschusses wies auf die Maßnahmen hin, die i n Sowjetrußland und Deu t f ch land zum Schutze der Zivilbevölkerung gegen Gasangriffe ge­troffen worden seien. Der ehemalige Luftfahrtmini- fter Pierre C o t erklärte als Berichterstatter des Luftfahrtausschusses, daß das Gesetz so schnell wie möglich verabschiedet werden müsse, da es sich um eine Maßnahme der Landesverteidigung handle. Der Luftfahrtausschuß sei jedoch der Ansicht, daß die passive Verteidigung im Luftkrieg keine g r o ß e Wirksamkeit habe. Die aktive Verteidi­gung sei die einzig wirksame Verteidi­gung. Daher sei der Luftfahrtausschuß der Ansicht, daß die Flugzeugabwehr-Artillerie und die gesamte aktive Verteidigung in der Hand des Luftfahrtministers zusammengefaßt werden mühten.

Drei Milliardenkredit zur Deckung der Militärausgoben.

Paris, 26. März. (DNB. Funkspruch.) Der marxistischePopulaire" will wissen, daß der am Dienstag zusammentretende M i n i ft e r r a t mög­licherweise über einen großen Staatskredit bei der Bank von Frankreich Beschluß fassen werde. Um einen Teil der erhöhten Militärausgaben zu decken, soll Flandin daran denken, für den Staat bei der Bank von Frankreich Vorschüsse zu beantragen, die nach Schätzungen unterrichteter Kreise sich auf drei Milliarden Franks belaufen sol­len. Diese Maßnahme sei durch den schlechten Absatz |ber aufgelegten Schatzbonds erforberlich geworben.

Paris, 25. März. (DNB.) Die Kammer nahm am Montag mit 453 gegen 123 Stimmen bas Flottenbauprogramm 1935 an. Das Ge­setz ermächtigt ben Kriegsmarineminister, vor bem 31. Dezember 1935 ein Linienschiff (nähere Angaben fehlen) unb zwei Torpedoboote so­wie zu einem späteren Zeitpunkt ein zweites Linienschiff auf Kiel zu legen unb im Rah­men ber Haushaltspläne 1935 bis einschließlich 1939 folgenbe Summen zu verwenben: 785 Millionen Franken (etwa 130 Millionen Mark) für bas 1935 auf Kiel zu legenbe Linienschiff, 148 Millionen Franken für zwei Torpeboboote unb 132 Millionen Franken für Ersatz- unb Reserveteile bieser Ein­heiten.

In ber allgemeinen Aussprache erklärte ber Ab- georbnete Bouesse, baß bie großen, gutgepan­zerten unb vor Luftangriffen geschützten Kreuzer erforberlich seien, um bie Verbinbungen Frankreichs mit seinen Kolonien zu gewährleisten. Aus bie enge Beziehung zur Luft­flotte hinweisenb empfahl ber Redner bie Aus- ftattung von Flugzeugen mit Geschützen von 7,5 Zentimeter.

Der linksgerichtete Abg. R e y n a u b warf ber Regierung vor, eine Vorlage eingebracht zu haben, bie überholt sei. Sie sei ausgearbeitet worben, weil bie italienischen 35 000-Tonnen- Kreuzer die französischen 26 000-Tonnen-Einhei- ten übertroffen hätten. Die Italiener hätten sich aber jetzt zur Zusammenarbeit' mit Frankreich bereit erklärt. Müsse nicht Deutsch­land durch seine Erfindungen Frankreich viel grö­ßere Sorgen bereiten? Der Kriegsmarineminister Piötri bemerkte in einem Zwischenruf: Die Deutschland" erregte viel mehr Aufsehen, solange man sie nicht kannte, als jetzt, nachdem man sie kennt.

Reynaub erwiderte,-daß das jetzt auf Kiel zu legende französische Linienschiff er st nach vier Jahren und das zweite, das ebenfalls 785 Mil­lionen Franken kosten werde, im Jahre 1940 fertig sein solle. Warum würden so hohe Ausgaben nicht für dringende Erfordernisse verwandt? Der Bau von 35 000-Tonnen-Schiffen werde die Nach­barn veranlassen, Frankreichs Wettrüsten nachzu­ahmen.

Kriegsmarineminister P i 61 r i erklärte, 'daß die neuen Linienschiffe als Ersatz der 1911 gebauten EinheitenScanne Bart" undCourbet" dienen würden. Die französische Kriegsflotte sei zurück- gegangen, während die Vereinigten Staaten, Japan und Italien ihre Flotten um 26, 50 und 16 v. H. erhöht hätten. Man gehe von 26 000 zu 35 000 Tonnen nicht leichten Herzens über; aber die französische Marine müsse einen Güter­

Debatte über die Reichsreform.

in, 26. März. (DNB.) Der Stellv er- desFührers ordnet an: Nach dem aus­drücklichen Wunsch des Führers sollen Erörte­rungen jeder Art über bie Reiche­re f o r m u n t e r b l e i b e n. Ich orbnc deshalb an, daß sich die Dienststellen der NSDAP, und alle Par­teigenossen jeder öffentlichen Er orte, rung über die Reichsreform fei es schriftlich oder mündlich zu enthalten haben. Unter Reichsreform ist nicht nur die k ü n f t ig e g e b i e t - liche Abgrenzung der Reichsgaue zu Der- stehen, darunter fallen vielmehr auch Fragen ber organisatorischen Einrichtungen ber Reichsgaue unb ber personellen Besetzung der leitenden Stellen.

Verlängerung der Ausschlußfrist im Ausgleichsverfahren.

tes, sowie Gewissens-, Wort- und Versammlungs­freiheit. Grenze dieser Freiheiten ist das allgemeine Wohl." Unb enblich:Am Werte ber Anstrengungen unb Derbienste bes Bürgers um bas allgemeine Wohl werben seine Rechte bestimmt, auf öffentliche Angelegenheiten Einfluß zu nehmen."

Der Wanbel ber Ibeen vom parlamentarischen Parteien- zum Führerstaat kommt am sichtbarsten in ber Stärkung ber Macht bes Staats- präfibenten zum Ausbruck. Die Staatsform ber Republik ist beibehalten worben, jeboch ver­einigt nach Artikel 2 ber Verfassung ber Staats- präsibent in seiner Person bie Sorge um bas Staatswohl, um bie Wehrversassung unb um bie Stellung Polens im Rahmen ber Nationen. Der Staatspräsibent unb nicht ber Sejm ernennt ben Ministerpräsibenten unb auf dessen Vorschlag die Minister, er allein kann sie abrufen, er allein kann ben Sejm auflösen unb hat zu­dem bie Pflicht, ben Senat als Körperschaft intakt zu halten. Diese neuen Vorrechte werben zwar burch bie Gesetzgebung begrenzt, bie hauptsächlich bem Sejm zusteht, aber in ber Gesetzesausfüh­rung, also in der Verordnungsgewal t, ist der Staatspräsident fast souverän. Seine Dekrete haben gesetzliche Kraft.

Der Staatspräsident selbst wird auf sieben Jahre vom Volke gewählt, dem zwei Kan­didaten vorgeschlagen werden. Der zurück tre­tende Präsident ernennt den einen Kandidaten, was die Dpppofition als das Sy­stem desrepublikanischen Kronprinzen" bezeich­nete, der andere Kandidat wird von 75 Bürgern und von 5 der höchsten Staatsbeamten vorgeschla­gen. Die Wahl erfolgt also nur zwischen diesen bei­den Kandidaten. Als Organe des Staates, die der Hoheit des Staatspräsidenten unterstehen, werden bezeichnet die Regierung, der Sejm, also das Volks-

m u 5, der bem polnischen Dolkscharakter eigen ist. Die Vereinigung beider Gebauten sieht bie Ver­fassung burch bie freubige Hingabe aller an bas höchste Gut bes Staates ermöglicht. Darum lautet ber erste Satz ber neuen Verfassung:Der polnische Staat ist bas gemeinsame Gut aller Bürger". Unb weiter heißt es in ben einleitenben Paragraphen: An ber Spitze bes Staates steht ber Präsident der Republik. Auf ihm ruht bie Verantwortung für bas Schicksal bes Staates vor Gott unb ber Geschichte." Unb ferner:Der Staat sichert ben Bürgern die Möglichkeit der Entwicklung ihres persönlichen Wer-

Auf Betreiben der französischen Regierung sand am 23. März in Paris eine Zusammenkunft Vertreter Frankreichs, Italiens und Englands statt, auf der über die durch Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland geschaffene eurvpäische

Unser Bild zeigt von links: Unterstaatssekretar S u v l ch (Italien), den französischen Außenminister Laval und Lordsiegelbewahrer Eden (England).

Verlagsbuchhändler Lehmann gestorben.

Der in ganz Deutschland und darüber hinaus bekannte Verlagsbuchhändler Dr. h. c. Julius Fried­rich Lehmann in München ist nach längerer Krankheit im 71. Lebensjahr gestorben.

Lehmann, als Sohn deutscher Eltern 1864 in Zürich geboren, hatte in München 1890 den I. F. Lehmann-Verlag begründet. Seine Verlagsgebiets waren Medizin (Münchener Medizinische Wochen-

Polens neue Versaffung

23on unserem W. St.-Äerichterstatter.

(Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten.) Warschau, 24. März 1935.

Die Flaggen sind heraus, die öffentlichen Gebäude harren der festlichen Jllurninatton, durch die Stra­ßen ziehen Tausende und aber Tausende zum Sei» vebereschloß, um dem Marschall Pilsubski zu huldigen. Der polnische Staat erhielt eine neue Verfassung eine Verfassung, die das Werk derinneren unb moralischen Sanierung" krönt, in beren Namen Pilsubski im Jahre 1926 ber All­macht bes Parlaments unb ber Parteien, ber Ohn­macht bes innerstaatlichen Lebens mit militärischer Gewalt ein Enbe machte.

Pilsubski hat es bamals unb später abgelehnt, bie bestehenbe Verfassung außer Kraft zu setzen unb bem polnischen Volke neue Formen aufzuzwingen. Er wollte nichtDiktator" sein, weil er seine historische Rolle alsErzieher" seines Volkes sieht, weil er vom festen Glauben getragen ist, baß bas Gute unb Gesunbe sich burchsetzen unb siegen werde, wenn bas Volk nur richtig geführt unb geleitet sei. Von biefem Gebauten aus ließen er unb seine Getreuen fast neun Jahre ver­streichen, ehe ber Pilsubskischen Machtergrei­fung bie Pilsubskische Verfassung folgte. Er­fahrungen sollten gesammelt, Erfolge sollten erzielt unb sichtbar werben, ber Parlamentarismus unb die Opposition sollten nicht gewaltsam unterdrückt, sondern innerlich überwunden werden ehe neue Rechtsformen festgelegt wurden, die das heutige unb bie fommenben Geschlechter binben.

In ber Zeit von 1926 bis 1935 würbe lediglich mit Hilfe kleiner Aenderungen der Verfassung die Macht bes Parlaments unb ber Parteien nieberge- halten unb für bie Staatsführung unschäblich ge­macht. Diese Jahre stetiger unb kluger Führung haben bie Polnische Republik innerlich gefestigt, mi­litärisch gestärkt unb sie in ihrer außenpolitischen Geltung von einem unruheerfüllten unb zerrissenen Gebilbe zu Siner Großmacht in Osteuropa gemacht. Die Wortführer ber alten Zeit, bie verbissenen Feinbe bes Marschalls unb seiner Legionäre, jene Oppositionellen" im Parlament, in ben Parteivorstänben unb Zeitungsrebaktionen bemü­hen sich seit neuen Jahren, bie sichtbaren- Erfolge der Aera Pildsudski mit viel Geschrei und viel Druckerschwärze abzuleugnen unb aus jebem Weiß" einSchwarz" zu machen. Sie haben nicht verhinbern können, baß gerabe baburch ihre eigene Ohnmacht unb Kurzsichtigkeit, je länger um so beut» kicher, auch bem Einfältigen unb Verhetzten sicht­bar würbe. Es folgen gewiß noch viele ihrer Abon­nenten unb Parteimitglieber, viele Unzufriebene unb Verärgerte ihren Losungen aber bie gefunben Zukunftsträger ber Nation, bie Schaffensfrohett und bie Jugenb rücken weit von ihnen ab. Die Verteibi- ger bes liberaliftisch-bemokratischen Systems ber Parteiherrschaft haben trotz aller Gebuld Pilsubskis bie Zeichen ber Zeit nicht verstauben unb so geht bie Zeit über sie hinweg. Die neue Verfassung, bie in kurzem in Kraft treten wirb, macht ihrer Herr­lichkeit ein rühmloses Enbe.

Durch das polnische Staatsgrundgesetz vom 3. Mai 1791 gab sich Polen d i e erste geschriebene Verfassung Europas, worauf die Polen mit Recht auch heute noch stolz sind. Die jetzige Verfassungsreform wurde nach heftigen parlamen­tarischen (Erörterungen am Sonntag mit einfacher Mehrheit vom Sejm angenommen. Damit ist die polnische Verfassung vom 17. März 1921 revi­diert und den modernen Verhältnissen sowie ben Staatsnotwenbigkeiten angepaßt worden. Nachdem bereits der Senat seine Zustimmung zur Reform gegeben hatte, filmten 280 Abgeordnete des Pil- sudski-Blocks dafür, 139 dagegen. Damit ist Polen in die Reihe ber Führerstaaten gerückt. Der Vater der Verfassung ist der Staatsrechtler und Abgeord­nete Car. Am 26. Januar 1934 brachte Car im

Sejm seinen Verfassungsentwurf ein, der ganz un­scheinbar alsBericht des Verfassungsausschus­ses über seine Arbeiten" daher kam, in Wirklichkeit aber grundlegende Verfassungsänderungen enthielt. Als die Opposition nach fruchtlosen Obstruktions­versuchen den Sitzungssaal verließ, beantragte Car, die Ueberschrift Bericht durch das Wort Ber­ge s e tz zu ersetzen, und da bei Fern- Opposition der Pilsudski-Block über die erforderliche Zweidrittelmehrheit verfügte, wurde das Gesetz unter Hochrufen auf Pilsubski und Ab-