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Or. Theodor Legge

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von Ihm verlangen kann und verlangen muß, h a t fehlen lassen und daß er sich über die Vorgänge, > über die er sich unterrichten mußte, fahrlässigerweise

Seine Fahrlässigkeit liegt darin, daß er es an er erforderlichen Sorgfalt, die man

Kleine politische Nachrichten.

Der F ü h r e r u n d Reichskanzler hat dem Erfinder des Stahlhelms Professor Dr.- Jng. h. c. Friedrich Schwerd in Hannover auf Anregung des Reichskriegsministers und Ober­befehlshabers der Wehrmacht und auf Vorschlag des Reichserziehungsministers zur Erinnerung an diesen Tag sein Bild mit Unterschrift überreichen lassen.

Nach einer Mitteilung des Direktors der Ber- liner Chirurgischen Universitätsklinik der CharitS, Profesior Dr. S a u e r b r u ch , hat sich Reichsmini, ster R u ft , der seit vielen Wochen erkrankt ist, e r - neut einer Operation unterziehen müssen. Der Eingriff verlief ohne Schwierigkeiten. Das Befinden ist gut; mit vollständiger Genesung ist in kurzer Zeit zu rechnen.

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Reichsminister Dr. Goebbels sandte an den Präsidenten der Reichspressekammer Amann zu einem 4 4. Geburtstag folgendes Tele- gramm:Zu Ihrem heutigen Geburtstage über­mittle ich Ihnen meine herzlich ft en Glück- wünsche und verbinde damit den Ausdruck auf­richtigen Dankes für Ihre besonders in Ihrem ver- gangenen Lebensjahre für die Presse geleistete grundlegende Aufbauarbeit. Ich habe dabei die

Wenn der Bischof in seinem Schlußwort in einer besonders feierlichen Form erklärt hat, daß er s i ch in schuldig fühle, und daß er unschuldig sei, o folgt ihm das Gericht hierin in keiner Weise. Es bestehen erhebliche Ver­dacht s m o m e n t,e, daß er vielleicht mehr g e - mußt hat, als ihm hat nachgewiesen wer­den können. Es liegt auch die Erwägung nahe, daß er sich mehrumdie Dinge gekümmert hat, als es in der Beweisaufnahme fest gestellt werden konnte. Es erscheint unfaßbar, daß er als Kirchenfürst einer Diözese nicht gewußt haben soll, um was für finanzielle Dinge es sich handelte. Der Bischof hat zum mindesten fahrlässig ge­handelt. Er kann sich nicht darauf berufen, daß er seine Verantwortung in finanziellen Dingen auf einen Generalvikar übertragen habe. Er hat ihm eine Generalvollmacht in dieser Richtung erteilt, andern hat sich auch weiterhin um die finanziellen Angelegenheiten gekümmert.

Lippstadt, 24. Nov. (DNB.) Am Sonntag- mittag wurde die erste große Reichsschulungs­burg Erwitte in der Nähe von Lippstadt in Westfalen durch Reichsorganisationsleiter Dr, Ley geweiht. Neben der alten mit der Geschichte und Kultur Westfalens eng verburGenen Wasserburg Erwitte, die im Auftrag der Deutschen Arbeitsfront nach den Entwürfen von Baurat Schulte- Fr o h l i n d e erneuert und umgebaut wurde, und neben dem alten Renteigebäude ist ein neues Verwaltungshaus sowie ein Wohnhaus fürLehrerund Angestellte geschaffen worden. Abseits von dem Treiben der Großstädte können hier in jedem Lehrgang 300 Teilnehmer erfaßt werden. Der erste Lehrgang, der bereits seit dem 10. November läuft, umfaßt Hoheitsträger und Kreisamtsleiter aus allen Teilen des Reiches.

Zu der E i n w e i h u n g s f e i e r waren auf der großen Festwiese, in deren Mitte ein Ehrenmal für die Gefallenen errichtet worden ist, die Formattonen der Bewegung aufmarschiert.

Berlin, 23.3lot). (DNB.) Im Devifenprozeb gegen den Bischof von Meißen verkündete am «amstagnachmitbag der Vorsitzende der IV. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichtes das Ur- teil. Der 53jährige Bischof 'von Meißen Br. Peter Legge erhielt wegenfahrlässi. gen Devisenoergehens eine Geldstrafe von 100 000 Reichsmark. Davon gelten 40 000 RM. als durch die Untersuchungshaft ver- büßt Im Nichtbeitreibungsfalle tritt anstelle der Geldstrafe eine Gefängnisstrafe von drei Monaten.

Der Bruder des Bischofs, ber 46iähriqe Generalsekretär beim Akademischen Bonistttius- Bersin (ür das Katholische Deutschland in Paderborn Dr. Theodor Legge würbe wegen fortaefehten gemeinftfjaftlidjen Beoifennergeljensäu insgesamt Fun f Jahren Zuchthaus, f ü n f I a h r e n Ehrverlust und 70 000 RM. Geldstrafe

Va9en Zuchthaus verurteilt. ' Generalvikar Domherr Prof. Dr. Wilhelm S o p p a erhielt wegen fortgesetzten ..Devisenvergehens drei Jahre 70 0^00 Ehrverlust unb

Zuchthaus^' ® IMtrafe bSw. weitere 35 Tage

ist berjenige gewesen, ber über die Absichten des Dr. Hofius, das Geld in Barbeträgen von Münster nach Holland hinüberzuschaffen, zuerst eingehend un­terrichtet worden ist. Es mag fein, daß Dr. Theodor Legge unb Dr. Soppa Dem Dr. Hofius zunächst vertraut haben, er werbe auf einem legalen Wege vorgehen. Nach ber Ueberzeugung bes Ge­richts muß Dr. Theobor Legge spätestens etwa Mitte Februar 1934 in ben wahren Sachverhalt, baß sie mit bem Gesetz in Konflikt kommen, eingeweiht gewesen fein. Von bie-fem Zeitpunkt on hat er selbst m seiner Vernehmung gesagt, baß ihm bte ganze Aktion u «heimlich war. Auch habe Dr. Hofius mit Rücksicht auf bte Markentwertung, mit ber er schneie, zur Eile gedrängt. Da mußte sich Or. Theobor Legge sagen, baß Dr. Hosius bas Äeld ins Ausland verschieben wolle. Die Kammer hält für einroanbfrei erwiesen, baß Dr. >

Bischof Or. Peter Legge

kannte die schlechte finanzielle Lage seiner Meiße­ner Diözese. Diese finanziellen Nöte haben ihm ernstlichen Kummer bereitet. Nach dem persönlichen Eindruck, den das Gericht von bem angeklagten Bischof gewonnen hat, glaubt es ihm, baß er bis 3ur Ernennung zum Bischof von Meißen seine Hauptkraft auf bie Seelsorge gerichtet hat. Er hat sich bann aber, wenn auch notgebrungen, m i t ben finanziellen Dingen beschäftigt. Insbesondere hat er sich d i e Akten über bie Holland-Anleihe geben lassen, um sich darüber zu unterrichten. Bereits im Dezember 1933 traf er eine Anorbnung für bie Errichtung eines Fonds zur weiteren Tilgung ber Hollanb-Anleihe. Mw ftnb nach ber Ueberzeugung bes Grichts bie Verlautbarungen ber Devisenstelle m Dresben hinsichtlich des Weges zur Tilgung der Ausländsanleihe bekannt gewesen. Der Bi­schof ist in den mündlichen Besprechungen und in den Ordinariatssitzungen über ben Schulbenplan unterrichtet gehalten worden. Es konnte ihm nicht widerlegt werden, daß er den wirtschaftlichen Dmgen fremd gegenüberstand und daß an ihn ein Plan herangetragen worden ist, wonach das zur Schuldentilgung bestimmte Geld im Inland ver­bleiben sollte. Inwieweit ihm von feinem Bruder und Dr. Soppa Mitteilungen gemacht worden sind, läßt sich einwandfrei nicht feststellen.

nicht unterrichtet hat. Der Bischof mußte sich um |o mehr über die Anleiheangelegenheit unterrichten, als ihm die Stellungnahme der Devisen­stelle in Dresden zu dem Tilgungsplan be­kannt war und als dieser durch einen neuen ersetzt wurde, hätte er zum mindesten der Devisenstelle diesen neuen Plan zur Begutachtung vorlegen müssen. Zur Durchführung dieses Planes hat der Bischof sogar Geldüberwei­sungen angeordnet, also eine Verfügung getroffen, die nach § 13 Absatz 2 der Devisenver- ordnung der Genehmigung der Devi enstelle bedurft hätte.

Die Frage, ob die Taten der beiden Angeklagten Dr. Theodor Legge und Dr. Soppa im Sinne des Gesetzes als besonders schwere Falle anzusehen seien, hat das Gericht bejaht, be­sonders mit Rücksicht auf die Höhe des planmäßig verschobenen Betrages und die Art, wie man bas Gelb burch bas Hin- unb Herschieben von getarnten Konten über bie Grenze verschoben hat. Besonders erschwerenb sei bie Persönlichkeit Der Angeklagten ins Gewicht gefallen, von Denen man als Geistlichen verlangen muß, baß sie nur bas tun, was erlaubt unb rechtens ist. Den beiden Angeklagten wären die bürgerlichen Ehrenrechte abzuerkennen, weil sie sich m ihrer Stellung unb als Geistliche zum Volks­verrat hergegeben haben unb entgegen ben Lebens- Interessen bes beutschen Volkes an ber verbots­widrigen Herousschaffung von großen Beträgen ins Auslanb mitgewirkt haben.

Oie ersteUeichsschulungsburg Erwitte.

Zum 1. Mai werden drei weitere folgen.

Legge über bas Hmausschaffen der gesamten 140 000 INarf unterrichtet war. Er hat diese ungesetzliche Handlung auch m seinen Willen ausgenommen, und war daher a l s M i 11 ä t e r zu bestrafen roenn- mcj^i ist aU$ feIbft nic^ ber Ueberbringer ge-

Generalvikar Or. Soppa

ist über die ganzen finanziellen Transaktionen im Bistum Meißen im Bilde gewesen. Er hat mit der Devisenstelle m Dresden über den außerplanmäßigen Aufkauf der Obligationen verhandelt. Er kannte die Einstellung der Behörde zu den von Dr. Hofius angeregten Plänen. Dr. Soppa kann sich nicht da­mit herausreden, daß er angeblich erst in der Nacht Dom 6 zum 7. April 1934 bei seinem Besuch des Dr. Theodor Legge in Paderborn von den Schie­bungen Kenntnis erhalten hat, denn er hatte ja üiefe Reise mit der besonderen Weisung angetreten über die Anleiheangelegenheit mit Dr. Theodor Legge zu verhandeln. Noch weniger kann er sich darauf berufen, daß er die Dinge nicht übersehen habe. Dr. Soppa hat nach der vollen Ueberzeu­gung des Gerichts die Vorgänge einwand- f r e i u b e r s e h e n. Das ergibt sich auch aus der beschlagnahmten Korrespondenz. Auch Dr. Soppa ist daher nach der Ueberzeugung des Gerichts als Mittäter bei dem Vergehen gegen § 12 des De- vlsengesetzes schuldig zu sprechen, wenn er auch nicht unmittelbar bei der Hinausbringung des Gelbes beteiligt war.

Reichsorganisattonsleiter Dr. Ley gab eine Rück­schau auf zwei Jahre weltanschaulicher Schulungs­arbeit. In 100 Gauschulen und sechs Landesschulen sei vorbildliche Arbeit geleistet worden. Zu der ersten größeren Reichsschulungsburg würden im nächsten Frühjahr drei Ordensburgen hin­zukommen, die so groß und gewaltig seien, wie es ähnliches in Deutschland bisher nicht gegeben habe Diese Burgen inder Eifel, im Allgäu und in Pommern würden zum ersten Mai dem Führer unb ber Partei übergeben. Dann könnten jährlich Tausende junger Menschen geschult unb er­zogen und ins Lanb hinaus geschickt werben mit bem Glauben an ben Führer, an die Richtigkeit und Klarheit der nationalsozialistischen Idee.

Dr. Ley gedachte der Millionen deutscher Männer, die ihr Leben für Deutschland hingegeben haben, damit Deutschland leben könne. Ihnen zum Ge­dächtnis weihte Dr. Ley das Ehrenmal. Dann übergab er die Schule dem Reichsschulungsleiter Dr. Frauendorfer mit dem Wunsche, daß in dieser Schule der Geist des Glaubens, der Treue und der Kameradschaft immer zuhause sein möge. Im Ehrenhof, in dem der erste Lehrgang und die beim Bau beschäfttgt gewesenen Arbeiter angetreten

waren, sprach Dr. Ley allen am Werk Beteiligten seinen Dank aus. Das Werk sei einfach, schlicht, zweckmäßig und schön geworden.

Zum erstenmal stieg dann am Mast die deutsche Freiheitsfahne empor.

Professor Barth erregt auch in der Schweiz Widerspruch.

Z ü r i ch, 23. Nov. (DNB.) Der evangelische ' Theologe Professor Karl Barth ist nach seiner , Entlassung von der Bonner Universität nach Basel . ubergesiedelt. Er macht auch in seiner schweizeri­schen Heimat von seinem streitbaren Temperament einen Gebrauch, der selbst in der schweizerischen ' c unerwünscht bezeichnet wird. Heber einen

Zwischenfall, der sich auf der Tagung der schweize­rischen Pfarrervereinigung in St. Gallen ereig­net hat, berichtet dasReligiöse Volksblatt" u. a.r "Eine große Zahl von Besuchern war nach St. Gallen gekommen, was vor allem wohl durch dis Wahl des ersten Referenten Professor Karl Barth aus Basel bedingt war. Viele schweizerische Pfarrer hatten den bekannten Mann noch nie gehört und gesehen und benutzten deshalb gern die willkom­mene Gelegenheit, seine Bekanntschaft zu machen. Als Barth das Schlußwort erhielt, brachen die stauenden Dämme ... er belegte die Liberalen mit dem Ketzernamen Arianer und Pelagianer, er sagte, daß er sie nicht als Brüder in Christo anerkennen könne und weiter, daß er die Ueberzegung habe, daß, wenn wir in der Schweiz ähnliche Verhältnisse wie in Deutschland bekämen, die Liberalen nichts bekennen würden, wohl auch manche Positiven nicht, denn wer da steht, der sehe zu, daß er nicht falle ... Wäre nicht die Kirche der Ort dieser Dis­kussion gewesen, so wäre wohl der laute Protest losgebrochen. Wir können Karl Barth nur sein eigenes Wort entgegenhalten:Wer da steht, der sehe, daß er nicht falle." Bedenklich gestrauchelt ist er in St. Gallen. Was er in später Stunde, als ihm niemand mehr antworten konnte, in die St. Mangen-Kirche hinausrief, das ist nicht der Weg des Heils, den uns Jesus Christus verkündet.

DasSchweizerische Protestanten- blatt" schreibt:... so wies er denn auch zum großen Erstaunen, ja Entsetzen der Versammlung in seinem Schlußwort alle Hände zurück und meinte, den frei Gesinnten wie den Positiven, Pietisten und Schwärmern den GrußBruder in Christo" ver- sagen zu müssen. DasSchweizerische Refor­mierte Volksblatt" schreibt: Professor Barth täuscht sich, wenn er meint, solche Töne auch bei uns in der Schweiz anschlagen zu Dürfen, hier verfangen ie nicht. Die Schweizer Pfarrer stehen ihm frt- tifdjej gegenüber als die deutschen. Barth hat zudem mit feinem Schlußwort auch alle jene nachdenklich gemacht, die immer noch meinten, die Bekenntnis- kirche in Deutschland sei eine Märtyrerkirche. Wir wundern uns heute durchaus nicht mehr, nachdem wir Barth gehört, daß ein Kirchenstreit entstehen konnte, und die Machthaber des Dritten Reiches Stellung bezogen. Barth muß sie ja geradezu her- ausgefordert haben."

Bei Dr. Theodor Legge und dem Angeklagten Soppa wurden acht Monate ber Unter» re Sof05 V V sauf xiß ^rafe angc. re et) n e t Außerdem ordnete das Gericht die 95 000 holländischen Gulden ob l igationen des Bistums Meißen w. b,efeIL®etra9 für die Geldstrafe gegen Den Bischof von Meißen und Dr. Soppa Die Mit­haftung übernehmen soll.

Änr, ber Urteilsbegründung schilderte zu­nächst der Vorsitzende die A n l e i h e a k t i o n des " ms Meißen in Holland zujammen mit Den Tilgungsversuchen, worüber das Bistum auch mit der Devisenstelle in Dresden in Berbmdung getreten war. von dort aber belehrt

g getreten war, von dort aber belehrt , lh der bisher eingeschlagene Weg nicht mehr zulässig sei. Die Devisenstelle hat damals einen Erschlag gemacht, auf legale Weise die Til­gung durchzuführen, doch hat das Bistum davon keinen Gebrauch gemacht, weil es zu kostspie­lig gewesen wäre. Der Gedanke der Tilgung ruhte dennoch nicht, sondern wurde im Dezember 1933 in öen Ordmariatssitzungen behandelt, an denen re­gelmäßig der angeklagte Bischof und der General- vlkar teilnahmen. Am 21. Dezember 1933 wurde oom Bischof angeordnet, daß alle verfüg­baren Gelder zum Zwecke des Ankaufs auf einem befonberen Bankkonto in Bautzen angelegt wurden, lieber die Tilgung fjat laufend ein Mei­nungsaustausch zwischen dem Bischof, Dr. Theodor Legge und Dr. Hofius stattgefunden Es haben so­dann lleberroeifungen in Höhe von 180000 Mark nach Münster an die Hofius-Bank in Pader- ?orn stattgefunden. Diese Gelder sind in Höhe von 140 000 Mark von Münster aus nach Hol­land hinübergeschafft worden, und für die- fes Geld wurden bann in Holland Obligationen auf­gekauft. Die Ausfuhr Des Geldes nach Holland hätte ber Genehmigung der zuständigen Devisenstelle unterlegen und stellt deshalb eine strafbare Hand­lung nach § 12 der Devisenverordnung von 1932 Dar.

Das Urteil im Sevisenprozeß gegen den Bischof von Beißen.

O-r B-schos zu E«00 Mk G-Idstras« verurteilt. - Zuchthaus für »ie Mitauqeklagteu Or. Theodor Legge und Generalvikar Dr. Goppa.

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