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185. Zahrgang
5re«ag,2t|. Mai 1435
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Das deutscheWehrgefetz
Von Walter Lost,
Major im Isteichskriegsministerium.
„Grüßen Sie meinen Freund Scharnhorst und sagen ihm, daß ich es ihm ans Herz legte, vor eine Nationalarmee zu sorgen ... Niemand in der Welt muß eximiert sein, und es muß zur Schande gereichen, wer nicht gedient hat." Diese Worte schrieb der alte Blücher, bei dem die Buchstaben oft wunderlich durcheinander purzelten, ohne daß die Klarheit der Gedanken darunter litt, am 3. August 1807, wenige Wochen nach dem schmachvollen Diktatfrieden von Tilsit an Gneise n a u. 128 Jahre später schenkt Adolf Hitler mit dem Wehrgesetz vom 21. Mai 1935 dem neuen Deutschland eine neue Nationalarmee.
„Wehrdienst ist Ehrendien st am deutsche n Volk. Jeder deutsche Mann ist wehrpflichtig", — lauten die ersten Sätze des Wehrgesetzes. Kein Deutscher wird künftig davon befreit sein, den Ehrendienst am Volke mit der Waffe zu leisten; wer tauglich ist und nicht gedient hat, wird der Schande verfallen. So ist das erste Gefühl, das alle Deutschen an diesem historischen Tage der Nation beseelt, das des Dankes an Adolf Hitler als den Vollstrecker des Testamentes der deutschen Geschichte, den Hüter unserer Ehre und unseres Lebensrechtes, den Schirmherren unserer Freiheit und unserer Sicherheit. Denn wenn es ein für alle Epochen der deutschen Geschichte gültiges politisches Gesetz flibt, dann ist es das, daß wir st a r k fein müssen, um frei zu sein, daß wir wehrhaft sein müssen, um im Frieden leben und schaffen zu können. Und wenn es einen Grundsatz germanischdeutscher Ehr- und Rechtsauffassung gibt, der Wandlungen von Kultur und Zivilisationen siegreich überdauerte, dann ist es der, daß die Freiheit und die Ehre des deutschen Mannes das Recht einschließen, mit der Waffe für die Gemeinschaft, für Stand, Volk und Staat einzutreten.
Das neue Gesetz der allgemeinen und gleichen Wehrpflicht verknüpft die deutsche Gegenwart des 20. Jahrhundert mit der germanischen Vergangenheit vor zwei und mehreren Jahrtausenden. Es verbindet ebenso den neuen deutschen Staat mit seinen staatlichen Grundelementen, dem alten Preußen der großen Hohenzollern, dem erneuerten Preußen des Freiherrn vom Stein, Scharnhorsts, Gneisenaus und Doyens, dem Preußen-Deutschland von Bismarck, Roon und Moltke. Die stolzesten Erinnerungen unserer Geschichte werden in diesen Tagen wach. Wie das Wehrpflichtgesetz vom 3. September 1814 mithin in den Befreiungskriegen symbolisch das Ende des Friedens von Tilsit ankündigte, so löscht das Gesetz vom 21. Mai 1935 das Kernstück des Diktats von Versailles aus dem deutschen Leben. Und wie bas „Gesetz betr. die Verpflichtung zum Kriegsdienst" vom 9. November 1867 zur Grundlage der Macht und Stärke des Zweiten Reiches wurde, so wird das neue Wehrgesetz das eherne Fundament des Dritten Reiches sein.
Heute wie vor 121 Jahren beendet ein neues Wehrgesetz eine wehrpolitische Revolution größten Ausmaßes. Was damals durch den Machtspruch der Waffen verwirklicht wurde, wird heute auf dem Wege friedlicher Revision zur Tatsache: Ein unanwendbar gewordenes Diktat wird beiseite gelegt. Die neue Wehrmacht ist „die soldatische Erziehungsschule des deutschen Volke s". Das ist die große Aufgabe, die Doyen der preußischen Armee einst stellte. Auch die Einteilung des Wehrdienstes entspricht bewährten Erfahrungen der früheren preußisch-deutschen Wehrordnung. Aktiver Dienst und Beurlaubtenstand, Reserve, Ersatzreserve, Landwehr und Landsturm sind Begriffe, die jeder alte Soldat kennt und die jetzt zu neuem Leben erwachen. Sv ist die Wiedergeburt des deutschen Volksheeres der allgemeinen Wehrpflicht Erfüllung und Rechtfertigung preußisch-deutscher Geschichte. Das ist der Sinn der Ehrung, die Reichskriegsminister Generaloberst v. Blomberg seinen Vorgängern Scharnhorst und Boyen, den Schöpfern der preußischen Wehrpflicht, darbringt. Mit dem Lorbeer, der an ihren Gräbern niedergelegt wird, grüßt die neue Wehrmacht die alte preußisch-deutsche Armee und ihre jüngeren Geschwister, die frühere Marine und die deutsche Luftwaffe des Weltkrieges.
Wer das Wehrgesetz geschichtlich würdigt, darf aber auch nicht vergessen, daß mit ihm die Ziffer 22 des Programms der NSDAP, vom 25. Februar 1920 verwirklicht wird. „Wir fordern die Abschaffung der Söldnertruppe und die Bildung eines Volksheeres". So preußisch und deutsch die Wehrpflicht ist, so nationalsozia- l ist i sch ist die Durchführung dieses Gedankens im neuen Wehrgesetz. Das Gesetz ist nationalsozialistisch im Geiste und in den Forderungen, in Rechten und in Pflichten. Es übernimmt erprobte Einrichtungen aus der alten Wehrmacht, aber es merzt auch Fehler und Schwächen der Vergangenheit rücksichtslos aus.
Das Führerprinzip kommt eindeutig zur Geltung. Unter dem obersten Befehl des Führers und Reichskanzlers, des alleinigen Inhabers aller politischen und militärischen Macht, übt der Reichskriegsminister Befehlsgewalt über die drei Wehrmachtsteile, Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe, aus. Damit ist die E i n h e i t d e r politischen und militärischen Führung und die E i n- beitderWehrmachtsleitung sicher gestellt, dem unheilvollen Gegensatz zwischen dem verantwortungslosen Parlamentarismus und der ihrem Wesen nach autpritären Wehrmachtsführung ein Ende bereitet. Auch das Durcheinander höchster militärischer Dienststellen im Kaiserreiche ist beseitigt und die letzten Reste landsmannschaftlicher Re-
Wehrdienst ist Ehrendienst am deuisthen Volke.
Von Or. Wilhelm Frick, Reichs- und preußischem Minister des Innern.
servatrechte sind getilgt. Der „bürgerlich-legitimi- stische Kompromißstaat" ist überwunden, und es wird in Zukunft auch nicht mehr seine wehrpolitischen Kompromißsünden geben. Es wird nicht mehr so sein, wie einst im Kaiserreich, daß die Stärke der aktiven Wehrmacht willkürlich auf ein Prozent der Bevölkerungszahl festgesetzt und damit der Wehrpflichtgedanke praktisch aufgehoben wird. Und der Ausbau der Wehrmacht wird nicht mehr zum parlamentarischen Schacherobjekt in Gestalt von Quinquennaten, Sextennaten und Septennaten werden.
Die nationalsozialistische Weltanschauung verlangt die Unterordnung des einzelnen unter den Dienst an der Gemeinschaft. Sie läßt Vorrechte einzelner Stände und Klassen nicht zu. Deshalb ist die Dauer der aktiven Dienstpflicht, die künftig ein Jahr beträgt, für alle Deutschen gleich. Der „Einjährige" verschwindet. Der Volksgemeinschaft aller Deutschen entspricht die neue Wehr- g e m e i n s ch a f t. Dem aktiven Dienst in der Wehr- macht wird künftig die Erfüllung der Arbeitsdienst- pflicht vorangehen. Diese Tatsache unterstreicht die erzieherische Aufgabe der Wehrmacht und ihre Zusammenarbeit mit den aydereg großen Einrich
tungen des neuen Staates. Das Ethos des Waffenträgers gründet sich auf die sittliche Pflicht der Arbeit für das Gemeinwohl. Der Bauer, der Arbeiter und der Soldat bilden die unlösliche Dreieinigkeit des neuen Volkes.
Dem aktiven Soldaten bleibt wie bisher die politische Betätigung verboten. Deshalb ruht auch während der aktiven Dienstzeit die - Zugehörigkeit zur NSDAP, und ihren Gliederungen. Die klare Aufgabentrennung zwischen der Parte i als dem einzigen politischen Willensträger des Staates und der Wehrmacht als dem alleinigen Waffenträger der Nation forderte diese Regelung, die natürlich in keiner Weise die nationalsozialistische Grundhaltung und Erziehung in der Wehrmacht berührt. Zu den tragenden Gedanken des neuen Wehraesetzes gehören die Bestimmungen über die Rassenfrage. Die grundsätzliche Stellung des Nationalsozialismus zur Rassenfrage findet in dieser Regelung ihren logischen Niederschlag im neuen deutschen Wehrgesetz.
Im ganzen gesehen stellt das Wehrgesetz einen Markstein im Äufbau des neuen Staates und Volkes dar. Wie das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit und das Reichsnährftandsgejetz die.
Als die deutsche Reichsregierung am 16. März 1935 mit einer denkwürdigen Proklamation das Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht verkündete, da empfand die ganze Nation die Größe dieser Stunde. Es war einer jener Augenblicke in der Geschichte unseres Volkes gekommen, von denen Clausewitz sagt, man erkenne in ihm, daß in den großen Dingen der Menschheit ohne Mut und Entschlossenheit nie etwas getan werden könne. Die Reichsregierung erklärte, daß sie, nachdem die „hohen Vertragschließenden der ehemaligen Siegerstaaten sich einseitig von den Verpflichtungen des Versailler Vertrages g e l ö st hatten", und nachdem all ihre Bemühungen zu einer allgemeinen Abrüstung und Sicherheit zu gelangen f e h l - geschlagen hätten, ja im Gegenteil eine Forcierung der Rüstungen in aller Welt zu verzeichnen sei, sich gezwungen sähe, dem „Deutschen Volke und den anderen Staaten Kenntnis davon zu geben, daß die Wahrung und Sicherheit des Deutschen Reiches von jetzt ab wieder der eigenen Kraft der deutschen Nation anver- traut wird".
Der Reichswehrminister wurde mit dem Gesetz vom 16. März 1935 beauftragt, d i e ergänzenden Gesetze über die Regelung der Allgemeinen Wehrpflicht der Reichsregierung vorzulegen. Das ist inzwischen geschehen. Am 21. Mai 1935 hat die Reichsregierung das deutsche Wehrgesetz beschlossen. Zugleich damit ermächtigte der Führer und Reichskanzler den Kriegsminister und den Reichsminister des Innern, die zur Durchführung des Wehrgesetzes erforderlichen Vorschriften zu erlassen.
Das neue Wehrgesetz stellt an die Spitze seiner Bestimmungen den Grundsatz, daß der Wehrdienst Ehrendien st am deutschen Volke ist. Es stellt die alte deutsch-germanische Auffassung vom Waffendienst wieder her. Das kleine Heer, das das Versailler Diktat dem Deutschen Reich als
eine Art Polizeitruppe beließ, sollte ein Söldnerheer sein, dessen Aufbau und Geist fast ausschließlich materielle Gesichtspunkte beherrschten sollten. Es ist ein ewiges Verdienst des deutschen Soldaten, der aus dem Erlebnis des Schützengrabens, dem arteigenen Empfinden, und seiner soldatischen Tradition, die Absicht der Sieger vernichtet, die Reichswehr im materialistischen Geist eines undeutschen Systems verdarben zu lassen. So konnte Das Dritte Reich, das aus den gleichen seelischen Bedingtheiten geboren ward, das der Frontsoldat Adolf Hitler mit den Millionen, im soldatischen Geist erzogenen Kämpfern der Bewegung gegen eine Welt von Feinden erstritt, weiterbauen auf einer Heeresorganiscttion, die von der glühenden Liebe zu Volk und Vaterland erfüllt war, und die Stunde ihrer Befreiung von den Fesseln der Gewalt mit stürmischem Jubel begrüßte.
Auch im Bismarckreiche war die Wehrverfassung ein Teil der Staatsverfassung. Auch dort diente das Heer in letzter Linie der Größe des Reiches und war durch viele Jahrzehnte ein Hort des Friedens. Aber das Zweite Reich war doch noch nur ein vielfach äußerlich wirkender Militärstaat. Der sehr stark betonte monarchische Geist der Armee hinderte eine wirklich tiefe Volksverbundenheit und gestattete einer staatsfeindlichen Propaganda die Unterhöhlung der deutschen Wehrkraft. Das deutsche Volk hat in den furchtbaren Jahren der Nachkriegszeit empfunden, wie ein wehrloses Volk behandelt wird. Es hat aus dem großen Erleben des Weltkrieges und der harten Schule der Nachkriegsjahre die Notwendigkeit eines st arten Wehrwillens erkannt und sich in der nationalsozialistischen Freiheitsbewegung seine ersten Marschformationen in die neue Zeit gebildet. So hat nun durch das Wehrgesetz der nationalsozialistische Staat die Prägung jener Wehrgesinnung, jener männlichen willensmäßigen Haltung bekommen, die als Wesenskern des Frontkämpfertums und des Nationalsozialismus nicht etwa Vorbe
dingungen eines Krieges setzt, sondern, wie der Führer gesagt hat, aus einer weltanschaulichen Verpflichtun'g heraus zur bewußten Wahrung des Friedens führt.
Das Wehrgesetz nennt die Wehrmacht den Waffenträger und die soldatische Erzieh u n g s s ch u l e des deutschen Volkes. Es stellt ihr eine hohe Aufgabe im Leben der Nation; während die NSDAP, die große politische Erziehung des deutschen Volks ist, ersteht zu ihrer Ergänzung nun auch die soldatische Schule in der allgemeinen Wehrpflicht.
Durch das Wehrgesetz wird neben dem Reichs- kriegsminister der allgemeinen und inneren Verwaltung, dem mir unterstehenden Reichs- und preußischen Ministerium des Innern, und seinen Nachgeordneten Behörden eine bedeutende und ehrenvolle Arbeit, die Durchführung des Ersatzwesens und der Wehrüberwachung übertragen. In einer Verordnung über das Erfassungswesen, die am 22. dieses Monats erschienen ist, werden das Verfahren der listenmäßigen Erfassung der Dienstpflichtigen, die Vorbereitung zur Musterung, die Erfassungsmittel und die Mitarbeit der polizeilichen Meldebehörden und Standesbeamten an der Erfassung geregelt, sowie die Wehrbezirkseinteilung für das Deutsche Reich, mit Ausnahme der entmilitarisierten Zone feftgdegt. Die listenmäßige Erfassung ausnahmslos aller Dienstpflichtigen nach den Bestimmungen der Verordnung über das Erfassungswesen bildet die unerläßliche Grundlage und Voraussetzung für ihre spätere Musterung und Aushebung. Die mir unterstellte Verwaltung, wird ihre Ehre darin sehen, die Aufgaben, die ihr aus dem Wehrgesetz erwachsen, im Sinne bester alter Verwaltungstradition restlos zu erfüllen. Alles für unser geliebtes deutsches Vaterland, seine Freiheit und seinen Schutz! Alles für den Obersten Befehlshaber der Wehrmacht, den Führerund Reichskanzler Adolf Hitler!
England erörtert den plan einer allgemeinen Konferenz.
Rückfragen in Berlin zur Klarstellung von Einzelheiten -er Führerrede werden erwogen.
London, 24. Mai (DNB. Funkspruch). „Daily Telegraph" schreibt, die britische Regierung sei wahrscheinlich der Ansicht, daß Hitlers ausführliche außenpolitische Erklärung sobald als möglich von einer Konferenz aller interessierten Regierungen erörtert werden sollte. In London sei man der Ansicht, daß dieses Verfahren das beste Mittel sein würde, um festzustellen, hinsichtlich welcher Fragen und inwieweit der Weg jetzt für Vereinbarungen frei sei. Im Augenblick sei noch nichts darüber bekannt, wie und wo eine solche Konferenz einberufen werden solle. Als etwaiger Konferenzort sei ein Ort in Holland erwählt worden; aber bis jetzt habe es an der Zeit und Gelegenheit gefehlt, diese Cinzelsragen zu erwägen. Die Tatsache, daß eine Umbildung des Kabinetts in der nächsten Zeit bevorstehe, habe unvermeidlicherweise Einfluß auf den Zeitpunkt, an dem England an einer so wichtigen Konferenz teilnehmen könne. Die Pause werde auf jeden Fall damit verbracht werden, weitere bestimmte Erörterungsgegenstände ausfindig zu machen. Im Zusammenhang mit Hitlers Rede werde über eine Anzahl Punkte in Berlin nähere Aufklärung verlangt werden.
1. Die genaue Bedeutung der Worte „Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung" als Grundsätze, auf denen der Völkerbund aufgebaut werden sollte.
2. Die Frage, welche Vertragspunkte noch „durch die Methode friedlicher Verständigung" revidiert werden sollen und auf welche „moralischen und materiellen Zurücksetzungen des deutschen Volkes" dies Hitler in seiner Rede bezogen habe.
3. Die Frage, was die hinsichtlich dsr „kollektiven Zusammenarbeit für die Sicherung des europäischen Friedens" erwähnten „notwendigen Aenderungen" seien, die, wenn sie
„unterdrückt werden, - künftige Explosionen veranlassen könnten".
4. Auf welcher Grundlage die Lieferung von Munition und Waffen im Frieden und im Kriege für die Teilnehmer an regionalen Nichtangriffspakten geregelt werden solle.
5. Ob Einvernehmen darüber herrsche, daß das Luftlocarno zur Begrenzung der Luftstreitkräfte strenge internationale Ueberwachung und Kontrolle der Zivilluftfahrt zwecks Verhinderung ihres Mißtrauens in Kriegszeiten Vorsorge treffen müssen.
6. An was für einen Plan Hitler gedachf habe, als er von der Verhinderung der „Vergiftung der öffentlichen Meinung durch Wort, Schrift, Theater und Kino" sprach; ob vorgeschlagen würde, daß andere Regierungen in ihren Ländern eine strenge Zensur oder ein Kontrollsystem nach deutschem Vorbild einrichten sollen.
7. Was die deutsche Definition der „Unabhängigkeit" im Falle Oesterreichs sei. Infolge der Führerrede werde vielleicht ein Aufschub der Konferenz von Rom notwendig fein.
„Times" schreibt, auf der Zusammenkunft der britischen und der Dominienminister sei die Rede Hitlers begrüßt worden. Es habe der Eindruck bestanden, daß verschiedene Punkte weiterer Aufklärung bedürfen. Angeregt worden sei, durch den britischen Botschafter in Berlin Erkundigungen wegen genauerer Einzelheiten über verschiedene Punkte einzuziehen. „Daily Mail" meldet, die britische Regierung beabsichtige, dem Führer unverzüglich ihre Ansicht über die Form eines Luftabkommens mitzuteilen. Wenn ein Einvernehmen darüber erreicht werden könne, sei eine Konferenz der Locarnomächte einschließlich Deutschland nötig. Bei der Zusammenkunft zwischen britischen und Dominien-
ministern sei zur Erzielung engerer Zusammenarbeit zwischen den Regierungen des britischen Reiches in außenpolitischen und Derteidigungs- fragen der Vorschlag gemacht worden, eine ft ä n - dige Körperschaft von Dominienver- tretern in London zu bilden, die in regelmäßigen Zeitabständen zur Prüfung der internationalen Lage zusammentreten würden. „Daily Expreß" meldet, daß ein derartiger Beschluß a n - genommen worden sei. Wahrscheinlich werde die Körperschaft aus den Oberkommissaren der Dominien bestehen. Die Dominienvertreter hätten in der Außenpolitik mehr mitzureden gewünscht.
Die Werbung
für die verstärkteLustsiotte beginnt
Das Luftfahrtministerium gab am Donnerstag genaue Einzelheiten über den großen Rekrutie- r u n g s f e l d z u g für die Luftaufrüstung bekannt. Gleichzeitig erließ der Luftminister Lord London- derry den folgenden öffentlichen Aufruf: „Die Rekrutierung beginnt sofort, und i ch appelliere an die Jugend der Nation, der königlichen Luftflotte beizutreten!" Insgesamt werden im Rahmen des Luftaufrüstungsprogramms in diesem und im folgenden Jahre 2 5 0 0 Flugzeugführer und 20000 Mann Flieg er- personal mehr benötigt, von denen die Hälfte bis April 1936 eingestellt sein muß. Die jetzige Mannschaftsstärke beträgt 32 500 Mann. Bis zum Frühjahr 1937 wird sie auf 55000 Mann erhöht fein.
Das neue Zentralrekrutierungsbüro wurde am Donnerstag im Luftfahrtministerium in London eröffnet. Bereits am ersten Tage sollen sich Hunderte von jungen Leuten gemeldet haben. Zehn weitere Rekrutierungsbüros werden in den wich-
Lebensnormen des deutschen Arbeiters und des Bauern bilden, so ist das Wehrgesetz Sie Grundlage für den neuen deutschen Soldaten. Es ist aber u m - fassender in seiner Wirkung, weil es sich auf die ganze Nation erstreckt. Es ist die mächtigste Stütze der Einheit des Reichs und Volkes, Symbol der wiedergewonnenen Freiheit und Ehre, l^nter« pfänd eines starken Friedens der Sicherheit und des gleichen Rechts für alle Volker.
Das Kampfobjekt der deutschen Gleichberechtigung, das länger als ein Jahrzehnt die internationalen Beziehungen schwer belastete, ist fortgeräumt. Das Wehrgefetz schließt nicht die Tür für eine Verständigung der Völker, sondern es macht die verrosteten und festgelaufenen Angeln dieser Tür wieder beweglich. Allerdings verstehen wir Deutschen darunter eine Tür, die zum gleichberechtigten Auf gang für Herrschaften führt. Die Tür für Lieferanten und Diener haben wir endgültig geschloffen. Die allgemeine und gleiche Wehrpflicht ist mit dem Gesetz'vom 21. Mai 1935 beut« fches Staats- und Volksrecht geworden. Die völkerrechtliche Anerkennung wird ihr trotz des Fehlurteils von Genf nicht versagt bleiben.


