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Volksnahe Rechtspflege.

DiebeidenGrotzenLenatcdesReichsgerichts , Fp.Hz.l® ^0D- (DNB.) Der Staatssekretär tm Relchs;ustl,;ministerium, Dr.-jur. Raland Freis­te r, veröffentlicht im Hinblick auf die am 21. No­vember erfolgende Amtseinführung der .^0 en Großen Senate des Reichsge- r ich t s einen Aufsatz, in dem es u. a. heißt:

Die diesjährigen Strafrechtsnooellen haben die glückselige Bindung der Rechtsprechung an Hunderte von Bänden füllende Vorentscheidungen gelöst, die nach der bisherigen Gesetzgebung fast gesetzesgleiche Kraft besaßen und infolgedessen ein schweres Hemmnis der freien Fortentwicklung des Rechtes durch die Rechtspflege darstellten.

Die Strafrechtsnooellen dieses Jahres haben an die Stelle der bisherigen vereinigten Zivil- und Strafsenate und des Plenums des Reichsgerichts zwei gedrungene Beratungs-und Beschluß­körper gesetzt, die die Gewähr bieten, schnell und tatkräftig den Bedürfnissen nicht nur der Rechts- einheit, sondern was heute besonders wichtig lst der R e ch t s e r n e u e r u n g in der Rechts­pflege Rechnung zu tragen. Es sind das die bei- den Großen Senate des Reichsgerichts, die geführt werden vom Präsidenten des Reichs­gerichtes und seinem Vizepräsidenten, und m denen je sieben Senatspräsidenten und Reichsge- richtsrate sitzen, die vom Reichsminister der Justiz jeweils auf zwei Jahre ernannt werden. Diese Senate, die der Reichsminister der Justiz am 21. November in ihr verantwortungsvolles Amt ein­fuhrt, werden und sollen im Lichte der öffent­lichen Betrachtung arbeiten; denn nur so können sie in ständiger Selbstprüfung die Gewiß­heit täglich neu gewinnen, daß das Recht, daß sie sprechen, kein abgestorbenes Ueberbleibsel einer Ver­gangenheit ist, nicht erstarrt, um sich als ewige Krankheit die Lebenskraft des Volkes hemmend fortzuschleppen; das es sich vielmehr dynamisch i m Volksleben widerspiegelt und in freier und starker Entwicklung das völkische Leben be­fruchtet. Nur so kann das Recht das sein, was es sein muß: eine der stärksten Sicherungen gesunder Weiterentwicklung, des deutschen Volkes.

Kleine politische Nachrichten

Der Nobel-Ausschuß des norwegischen Storting hat beschlossen, in diesem Jahre keinen Frie­denspreis der Nobel-Stiftung zu ver­teilen.

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In dem am 16. Dezbr. stattfindenden Geheimen Konsistorium sollen vom Papst Pius XI. zwanzig neue Kardinäle ernannt werden. Darunter befinden sich die päpstlichen Nuntien in Polen, Frankreich und Oesterreich sowie fünf Aus­länder, davon zwei Franzosen, der Erzbischof von Reims und der Rektor des Katholischen Insti­tuts in Paris, derErzbischofvon Prag, der Erzbischof von Toledo (Spanien) und der ErzbischofvonBuenos Aires. Das öffent­liche Konsistorium findet sodann am 19. Dezember statt.

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Das GasthausMondschein" und die dazuge­hörige Metzgerei in Sterzing (Südtirol) sind dieser Tage aus politischen Gründen behördlich g e - schlossen.

Mussolini hat dem Nietzsche-Archiv in Weimar folgende Beileidsbezeugung übersandt: Die Nachricht von dem Ableben der Frau För­st e r - N i.e tz s ch e, der Schwester des großen Philo­sophen, hat mich tief betrübt. Ich bringe mein auf­richtigstes Beileid zum Ausdruck."

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Am Mittwochnachmittag traf König Georg II. von Griechenland im Hofzug des Königs von Italien i n R o m ein. Mit allen einem regie­renden Souverän zustehenden Ehren wurde er am Bahnhof empfangen. Eine Ehrenkompanie hatte Aufstellung genommen. Im Namen des Königs begrüßte Admiral Monaco di Lugano den König. Mussolini hatte sich durch Staatssekretär S u v i ch vertreten lassen.

Daily Mail" meldet, daß Sarah Churchill, die 21jährige jüngere Tochter Winston Churchills, die Laufbahn einer Revuetänzerin eingeschla­gen hat. Sie wird zum erstenmal am 23. Dezember in einer Revue in der Provinz und später in London auftreten. Ihr Vater Winston Churchill hat seine Einwilligung gegeben._____________________

Litauen unterstützt ukrainische Terron'sten.

Aufschlußreiche Enthüllungen im Prozeß gegen die Mörder des polnischen Innenministers.

Warschau, 19. Nav. (DNB., Die Fortsetzung oer Verlesung der Anklage im Warschauer Prozeß gegen die ukrainischen Verschwörer, die an der Er­mordung des Innenministers Pieracki beteiligt waren, brachte bei der Darstellung des Zusammenhanges der ukrainischen nationalistischen Organisation in Polen mit ihren im Ausländ sitzen­den leitenden Stellen Einzelheiten zur Sprache, die größtes Aufsehen erregen. Aus Schriftstücken, die in der Anklageschrift genannt werden, geht hervor, daß tn den letzten Jahren die litauische Regie­rung die ukrainische Terrororgani­sation lebhaft unterstützt hat. Die An­klage führt unter genauer Angabe der Summen Fälle auf, in denen die litauische Regierung zugun­sten der ukrainischen Terrororganisation erheb­liche Geldbeträge zur Verfügung ge­stellt habe. Weiter wird in der Anklage behaup­tet, daß das litauische Außenministe­rium und insbesondere der ehemalige Außenmini­ster Za uni us engste persönliche Bezie­hungen zu der Kownoer Vertretung der ukrainischen Organisation unter­halten habe. Hervorragenden Mitgliedern der Orga­nisation seien im litauischen Außenministerium fal­sche Pässe ausgestellt worden, um ihnen Wer­bereisen bis nach Amerika zu ermöglichen. In dem Fall eines gewissen Suszko soll der Paß sogar die Angabe enthalten haben, daß Suszko, der polnischer Staatsangehöriger ist, Beamter des litauischen Innenministeriums sei. lieber diese Fälle hinaus verzeichnet die Anklage einen Brief des Leiters der ukrainischen Terror­organisation Konowalek an seinen Kampfgenossen Senyk über eine Unterredung Konowa- leks mit Minister Zaunius am 6. Oktober 1932 in Genf. Aus diesem Brief gehe hervor, daß der litauische Minister sich -z u r finanziellen Beihilfe und auch zur Beschaffung von Pässen und Sichtvermerken bereit er­klärte. Im weiteren Teil der Anklage wird darauf hingewiesen, daß hervorragende Persönlichkeiten der ukrainischen Terrororganisation und zahlreiche

Berlin, 19. Nov. (DNB.) Im Prozeß gegen den Bischof von Meißen wurde der Bischof von Berlin Dr. Graf von Preysing als Sachverständiger über die Frage vernom­men, inwieweit sich ein Bischof um alle Einzel­heiten der verwaltungstechnischen Angelegenheiten seiner Diözese bekümmern müsse. Das Amt des Bi­schofs im Sinne der Kirche, so führte der Bischof von Berlin in seinem Sachverständigengutachten aus, ist vor allem ein g e i st l i ch'e s A m t und hat sich mit den geistlichen, spezifisch bischöflichen Funktionen zu befassen. Der Bischof bekommt durch die Weihe und die Sendung das Lehr-, das Hirten- und das Priesteramt: das Lehramt zur Ver­kündung der Lehre, das Hirtenamt zum Wa­chen über die Sitten und das Priesteramt zur Ausführung der ihm eigensten Gewalten, der bi­schöflichen Gewalten, die ihm allein die Möglichkeit geben, das Sakrament der Priesterweihe zu spen­den. Die finanziellen Fragen liegen wohl am« allerweitesten von dem bischöflichen Pflichten­kreis ab. Im allgemeinen wird der Bischof seiner Pflicht völlig gerecht, wenn er sämtliche Postsachen seinem Generalvikar zum Deffnen über­trägt und sich über die wichtigsten den Bischof be­rührenden Dinge vom Generalvikar unter­richten läßt und sie mit diesem bespricht. Es ist unmöglich, daß irgendein Bischof einer größeren Diözese den ganzen Komplex der seinen kirchlichen Bezirk betreffenden Fochfragen überblicken kann. Da muß er sich bescheiden und eine Auswahl treffen. Jeder Bischof habe das Recht, sich zu seiner Ent­lastung einen Generalvikar zu bestellen. Dieser sei

Flüchtlinge jederzeit im GebietederTschecho- slowakei Zuflucht gefunden hätten.

DerVölkische Beobachter" schreibt dazu:

Die Enthüllungen, die der Warschauer Prozeß gegen die Mörder des Innenministers Pieracki schon an seinen beiden ersten Tagen gebracht hat, sind in der Tat außerordentlich aufschlußreich. Die Bemühungen der litauischen Diplomatie, seit langem für ihren Bruch des Memelstatuts eine gewisse Un­terstützung von polnischer Seite zu erhalten, ge­winnen im Rahmen schon dieser ersten Darstellun­gen über die Arbeiten der ukrainischen Terror­organisation ein außerordentlich interessantes Ge­sicht. Auf der ein en Seite der Versuch, mit P o - l e n im Interesse gewisser anderer Ziele zu einem Ausgleich zu kommen, um im Schutze der pol­nischen Rückendeckung um so ungestrafter sein frie­denstörendes Treiben im Memelgebiet fort­setzen zu können und auf der anderen Seite gleichzeitig das Aushalten einer Terror­organisation, deren Aufgabe die Schwä­chung des polnischen Staates darstellt. In diesen Tatsachen schon zeigt sich das einzig wahre Gesicht der litauischen Politik: Litauen stellt heute eine Bedrohung des Friedens im Osten dar, von der ganz Europa betroffen ist. Ein Staat, der zu Mitteln greift, wie sie seit Jahren im Memelgebiet angewendet worden sind, und wie sie in noch ungeheuerlicheren Formen in diesem Prozeß aufgedeckt worden sind, stellt sichaußerhalbder Gesetze, die für das Zusammenleben von Staa­ten sonst gültig sind. Man kann mit Recht darauf aespannt sein, welche weiteren Ergebnisse der War­schauer Prozeß noch zeitigen wird. Vor allen Din­gen wäre es noch wissenswert, ob der augen­blickliche Ministerpräsident in Kowno ebenfalls in die Mordsache verwickelt ist, nachdem die Beteiligung eines ehemaligen litauischen Außenmini st ers bereits festgestellt werden mußte. Das steht jedenfalls schon heute fest: Neue, noch so ungeheuerliche Enthüllungen über die Me­thoden der litauischen Politik werden für niemanden mehr eine Ueberraschung bedeuten. Don Litauen ist alles zu erwarten.

gewissermaßen das andere Ich des Bischofs und habe nach dessen Richtlinien sein Amt zu führen. Der Bischof dürfe jedoch jederzeit in die Amtsfüh­rung des Generalvikars eingreifen. Bei größeren Geldgeschäften müsse der Generalvikar dem Bischof Vortrag halten, soweit er nicht auf Grund besonderer Abmachungen von vornherein zur Durchführung derartiger Geschäfte ermächtigt sei.

Einer der Zw l l i n s p e k t o r e n, die die Ermitt­lungen durchgeführt haben, stellte fest, daß Dr. Legge seine Angaben über die Anschaffung der Obligationen fünfmal gewechselt habe. Der Bischof habe erklärt, er sei über die ganze Angelegenheit keineswegs unterrichtet. Der Bischof will weiter nicht gewußt haben, was eine Amnestie sei, und daß sie eine strafbare Handlung zur Voraussetzung habe. Der zweite Beamte erklärte, daß ihn die An­gaben des Bischofs geradezu erschüttert hätten. Der Bischof habe sogar erklärt, er wisse überhaupt nicht, daß das Bistum Meißen Schuldverschreibungen habe und was eine Obligation sei. Der Bischof bestätigt das. Demgegenüber wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, daß der Generaloikar Dr. Soppa seiner­zeit sein maßloses Erstaunen über diese Erklärung des Bischofs geäußert habe. Dr. Soppa habe nach seiner Darstellung mehrfach mit dem Bischof über die Anleiheangelegenheit verhandelt und sei der Meinung, daß dem Bischof auf Grund dieser Un­terredungen der BegriffObligation" durchaus ge­läufig sein müsse. Der Vorsitzende gab den Inhalt eines Schreibens bekannt, daß Dr. Hofius auf Grund der Zeitungsberichte über den Bischofsprozeß an das Gericht gesandt hat. Darin befaßt er sich

zunächst mit der Darstellung Dr. Legges, wonach dieser erst in der Wohnung des Dr. Hofius erfah­ren habe, daß gegen feinen Willen ein Guldenkonto in Amsterdam eingerich- t e t worden sei und daß er Hofius darauf wie ein Stier angebrüllt habe. Dr. Hofius bezeichnete diese Darstellung als von A bis Z frei erfunden. Dem gegenüber bleibt Dr. Legge bei feinen Aus­sagen. Der Bischof habe, so schreibt Dr. Hofius weiter, tatsächlich nichts gewußt und nichts wissen wollen, daß illegale Käufe getätigt wurden. Das be­stätigt übrige'ns auch sein Bruder Dr. Theodor Legge. Auch mit Dr. Soppa befaßt sich Dr. Hofius in seinem Schreiben und teilt mit, daß der General­vikar erst Anfang dieses Jahres über die Einzel­heiten der Obligationsaufkäufe unterrichtet worden fei. Der Bischof erklärte zu diesem Brief, aus ihm gehe mit aller Deutlichkeit hervor, daß er nichts ge­wußt habe, und daß auch der Generalvikar Dr. Soppa offenbar nicht unterrichtet gewesen sei.

Aus aller Welt.

Todessturz der Adoplivtochler des Atatürk.

Die Adoptivtochter des Präsidenten der türkischen Republik, die sich aus der Rückreise von England in dem CalaisParis Expreß befand, ist zwischen den Bahnhöfen von Picguigny und Ailly in Frankreich aus der Tür ihres Abteils gestürzt. Da der Un- alücksfall bemerkt worden war, konnte der Zug sofort zum Halten gebracht werden. Die Verun­glückte, die mit schweren inneren Verletzungen in das Krankenhaus von Amiens eingeliefert wurde, ist, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben, geworben. Die Tote wurde in einer Kapelle auf« gebahrt. Die französische Regierung ließ an der Bahre einen Kranz niederlegen.

Auszeichnung für Rettungsarbeit beim Brand , in der Funkausftellung.

Im Reichs- und preußischen Ministerium des In­nern überreichte Reichsminister Dr. Frick die wei­teren Urkunden und Medaillen, die der Führer und Reichskanzler den bei der Löschung des Brandes in der Funkausstellung am 19. August Beteiligten ver­liehen hat. Reichsminister Dr. Frick richtete an die zehn Ausgezeichneten eine Ansprache, in der er die Tatkraft und die Geistesgegenwart der bei den Rettungsarbeiten beteiligten Volksgenossen würdigte. Aus der besonderen Anteilnahme des Führers und Reichskanzlers, die sich in den Auszeichnungen äußere, fei erfichtlich, wie der Führer alle Taten der Volksgenossen aufmerksam verfolge und anerkenne.

70. Geburtstag

des Generals Graf von der Schutenburg.

Am 21. November feiert Generalmajor a. D. Friedrich Graf von der Schulenburg, einer der verdienstvollsten der noch lebenden Generale der alten Armee, auf feinem Gute Tresiow in Mecklen­burg seinen 7 0. Geburtstag. Hervorgegangen aus der preußischen Garde-Kavallerie, stühzeitig in den Generalstab versetzt und bald nach der Jahrhun­dertwende auf mehrere Jahre als Militärattache zur deutschen Botschaft nach London kommandiert, befehligte er vor dem Kriege zuletzt das Regiment Gardedukorps. Im Weltkrieg nahm er zunächst als Generakftabschef des Gardekorps an allen ruhm­vollen Kämpfen der preußischen Garde in Frank­reich, Galizien und Polen teil, wurde dann im Frühjahr 1916 während der Schlacht um Verdun in den Stab des deutschen Kronprinzen berufen und trat diesem im Herbst als Generalstabschef der nach ihm benannten Heeresgruppe zur Seite. In dieser verantwortungsvollen Stellung hat sich Graf Schu­lenberg um die Führung der Operationen an der Westfront in den beiden letzten Kriegsjahren hohe Verdienste erworben. Wenn sein Name auch der Oeffentlichkeit nur wenig bekannt geworden ist, so gebührt doch seinem strategischen Weitblick und seiner Arbeits- und Tatkraft entscheidender Anteil an den hervorragenden Leistungen der Heeresgruppe Deutscher Kronpinz, sowohl während der schweren Abwehrkämpfe des Jahres 1917 wie bei den gro­ßen Offensiven im ersten Halbjahr 1918. Im Strudel des Zusammenbruchs im November 1918 und in den Wirrnissen des Umsturzes, hat Graf Schulenburg die aufrechte Haltung bewahrt, die den preußischen Offizier und Edelmann im höch­sten Sinne des Wortes kennzeichnen. Lange vor der Machtübernahme durch Adolf Hitler hat er sich als überzeugter Anhänger feiner Idee bekannt.

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Korpsführer Hühnlein sandte an Graf von der Schulenburg nachstehendes Telegramm:Am heutigen Tage gedenkt das nationalsoziali- ft't sche K r a f t f a h r k o r p s des hochverdienten

Der Devisenprozeß gegen den Bischof von Meißen. Das Sachverständigengutachten des Bischofs von Berlin.

Ein Brief des Dr. Hofius.

deren Qualität un

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