Volksnahe Rechtspflege.
DiebeidenGrotzenLenatcdesReichsgerichts , Fp.Hz.l®’ ^0D- (DNB.) Der Staatssekretär tm Relchs;ustl,;ministerium, Dr.-jur. Raland Freiste r, veröffentlicht im Hinblick auf die am 21. November erfolgende Amtseinführung der .^0 en Großen Senate des Reichsge- r ich t s einen Aufsatz, in dem es u. a. heißt:
Die diesjährigen Strafrechtsnooellen haben die glückselige Bindung der Rechtsprechung an Hunderte von Bänden füllende Vorentscheidungen gelöst, die nach der bisherigen Gesetzgebung fast gesetzesgleiche Kraft besaßen und infolgedessen ein schweres Hemmnis der freien Fortentwicklung des Rechtes durch die Rechtspflege darstellten.
Die Strafrechtsnooellen dieses Jahres haben an die Stelle der bisherigen vereinigten Zivil- und Strafsenate und des Plenums des Reichsgerichts zwei gedrungene Beratungs-und Beschlußkörper gesetzt, die die Gewähr bieten, schnell und tatkräftig den Bedürfnissen nicht nur der Rechts- einheit, sondern — was heute besonders wichtig lst — der R e ch t s e r n e u e r u n g in der Rechtspflege Rechnung zu tragen. Es sind das die bei- den Großen Senate des Reichsgerichts, die geführt werden vom Präsidenten des Reichsgerichtes und seinem Vizepräsidenten, und m denen je sieben Senatspräsidenten und Reichsge- richtsrate sitzen, die vom Reichsminister der Justiz jeweils auf zwei Jahre ernannt werden. Diese Senate, die der Reichsminister der Justiz am 21. November in ihr verantwortungsvolles Amt einfuhrt, werden und sollen im Lichte der öffentlichen Betrachtung arbeiten; denn nur so können sie in ständiger Selbstprüfung die Gewißheit täglich neu gewinnen, daß das Recht, daß sie sprechen, kein abgestorbenes Ueberbleibsel einer Vergangenheit ist, nicht erstarrt, um sich als ewige Krankheit die Lebenskraft des Volkes hemmend fortzuschleppen; das es sich vielmehr dynamisch i m Volksleben widerspiegelt und in freier und starker Entwicklung das völkische Leben befruchtet. Nur so kann das Recht das sein, was es sein muß: eine der stärksten Sicherungen gesunder Weiterentwicklung, des deutschen Volkes.
Kleine politische Nachrichten
Der Nobel-Ausschuß des norwegischen Storting hat beschlossen, in diesem Jahre keinen Friedenspreis der Nobel-Stiftung zu verteilen.
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In dem am 16. Dezbr. stattfindenden Geheimen Konsistorium sollen vom Papst Pius XI. zwanzig neue Kardinäle ernannt werden. Darunter befinden sich die päpstlichen Nuntien in Polen, Frankreich und Oesterreich sowie fünf Ausländer, davon zwei Franzosen, der Erzbischof von Reims und der Rektor des Katholischen Instituts in Paris, derErzbischofvon Prag, der Erzbischof von Toledo (Spanien) und der ErzbischofvonBuenos Aires. Das öffentliche Konsistorium findet sodann am 19. Dezember statt.
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Das Gasthaus „Mondschein" und die dazugehörige Metzgerei in Sterzing (Südtirol) sind dieser Tage aus politischen Gründen behördlich g e - schlossen.
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Mussolini hat dem Nietzsche-Archiv in Weimar folgende Beileidsbezeugung übersandt: „Die Nachricht von dem Ableben der Frau Först e r - N i.e tz s ch e, der Schwester des großen Philosophen, hat mich tief betrübt. Ich bringe mein aufrichtigstes Beileid zum Ausdruck."
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Am Mittwochnachmittag traf König Georg II. von Griechenland im Hofzug des Königs von Italien i n R o m ein. Mit allen einem regierenden Souverän zustehenden Ehren wurde er am Bahnhof empfangen. Eine Ehrenkompanie hatte Aufstellung genommen. Im Namen des Königs begrüßte Admiral Monaco di Lugano den König. Mussolini hatte sich durch Staatssekretär S u v i ch vertreten lassen.
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„Daily Mail" meldet, daß Sarah Churchill, die 21jährige jüngere Tochter Winston Churchills, die Laufbahn einer Revuetänzerin eingeschlagen hat. Sie wird zum erstenmal am 23. Dezember in einer Revue in der Provinz und später in London auftreten. Ihr Vater Winston Churchill hat seine Einwilligung gegeben._____________________
Litauen unterstützt ukrainische Terron'sten.
Aufschlußreiche Enthüllungen im Prozeß gegen die Mörder des polnischen Innenministers.
Warschau, 19. Nav. (DNB., Die Fortsetzung oer Verlesung der Anklage im Warschauer Prozeß gegen die ukrainischen Verschwörer, die an der Ermordung des Innenministers Pieracki beteiligt waren, brachte bei der Darstellung des Zusammenhanges der ukrainischen nationalistischen Organisation in Polen mit ihren im Ausländ sitzenden leitenden Stellen Einzelheiten zur Sprache, die größtes Aufsehen erregen. Aus Schriftstücken, die in der Anklageschrift genannt werden, geht hervor, daß tn den letzten Jahren die litauische Regierung die ukrainische Terrororganisation lebhaft unterstützt hat. Die Anklage führt unter genauer Angabe der Summen Fälle auf, in denen die litauische Regierung zugunsten der ukrainischen Terrororganisation erhebliche Geldbeträge zur Verfügung gestellt habe. Weiter wird in der Anklage behauptet, daß das litauische Außenministerium und insbesondere der ehemalige Außenminister Za uni us engste persönliche Beziehungen zu der Kownoer Vertretung der ukrainischen Organisation unterhalten habe. Hervorragenden Mitgliedern der Organisation seien im litauischen Außenministerium falsche Pässe ausgestellt worden, um ihnen Werbereisen bis nach Amerika zu ermöglichen. In dem Fall eines gewissen Suszko soll der Paß sogar die Angabe enthalten haben, daß Suszko, der polnischer Staatsangehöriger ist, Beamter des litauischen Innenministeriums sei. lieber diese Fälle hinaus verzeichnet die Anklage einen Brief des Leiters der ukrainischen Terrororganisation Konowalek an seinen Kampfgenossen Senyk über eine Unterredung Konowa- leks mit Minister Zaunius am 6. Oktober 1932 in Genf. Aus diesem Brief gehe hervor, daß der litauische Minister sich -z u r finanziellen Beihilfe und auch zur Beschaffung von Pässen und Sichtvermerken bereit erklärte. Im weiteren Teil der Anklage wird darauf hingewiesen, daß hervorragende Persönlichkeiten der ukrainischen Terrororganisation und zahlreiche
Berlin, 19. Nov. (DNB.) Im Prozeß gegen den Bischof von Meißen wurde der Bischof von Berlin Dr. Graf von Preysing als Sachverständiger über die Frage vernommen, inwieweit sich ein Bischof um alle Einzelheiten der verwaltungstechnischen Angelegenheiten seiner Diözese bekümmern müsse. Das Amt des Bischofs im Sinne der Kirche, so führte der Bischof von Berlin in seinem Sachverständigengutachten aus, ist vor allem ein g e i st l i ch'e s A m t und hat sich mit den geistlichen, spezifisch bischöflichen Funktionen zu befassen. Der Bischof bekommt durch die Weihe und die Sendung das Lehr-, das Hirten- und das Priesteramt: das Lehramt zur Verkündung der Lehre, das Hirtenamt zum Wachen über die Sitten und das Priesteramt zur Ausführung der ihm eigensten Gewalten, der bischöflichen Gewalten, die ihm allein die Möglichkeit geben, das Sakrament der Priesterweihe zu spenden. Die finanziellen Fragen liegen wohl am« allerweitesten von dem bischöflichen Pflichtenkreis ab. Im allgemeinen wird der Bischof seiner Pflicht völlig gerecht, wenn er sämtliche Postsachen seinem Generalvikar zum Deffnen überträgt und sich über die wichtigsten den Bischof berührenden Dinge vom Generalvikar unterrichten läßt und sie mit diesem bespricht. Es ist unmöglich, daß irgendein Bischof einer größeren Diözese den ganzen Komplex der seinen kirchlichen Bezirk betreffenden Fochfragen überblicken kann. Da muß er sich bescheiden und eine Auswahl treffen. Jeder Bischof habe das Recht, sich zu seiner Entlastung einen Generalvikar zu bestellen. Dieser sei
Flüchtlinge jederzeit im GebietederTschecho- slowakei Zuflucht gefunden hätten.
Der „Völkische Beobachter" schreibt dazu:
Die Enthüllungen, die der Warschauer Prozeß gegen die Mörder des Innenministers Pieracki schon an seinen beiden ersten Tagen gebracht hat, sind in der Tat außerordentlich aufschlußreich. Die Bemühungen der litauischen Diplomatie, seit langem für ihren Bruch des Memelstatuts eine gewisse Unterstützung von polnischer Seite zu erhalten, gewinnen im Rahmen schon dieser ersten Darstellungen über die Arbeiten der ukrainischen Terrororganisation ein außerordentlich interessantes Gesicht. Auf der ein en Seite der Versuch, mit P o - l e n im Interesse gewisser anderer Ziele zu einem Ausgleich zu kommen, um im Schutze der polnischen Rückendeckung um so ungestrafter sein friedenstörendes Treiben im Memelgebiet fortsetzen zu können und auf der anderen Seite gleichzeitig das Aushalten einer Terrororganisation, deren Aufgabe die Schwächung des polnischen Staates darstellt. In diesen Tatsachen schon zeigt sich das einzig wahre Gesicht der litauischen Politik: Litauen stellt heute eine Bedrohung des Friedens im Osten dar, von der ganz Europa betroffen ist. Ein Staat, der zu Mitteln greift, wie sie seit Jahren im Memelgebiet angewendet worden sind, und wie sie in noch ungeheuerlicheren Formen in diesem Prozeß aufgedeckt worden sind, stellt sichaußerhalbder Gesetze, die für das Zusammenleben von Staaten sonst gültig sind. Man kann mit Recht darauf aespannt sein, welche weiteren Ergebnisse der Warschauer Prozeß noch zeitigen wird. Vor allen Dingen wäre es noch wissenswert, ob der augenblickliche Ministerpräsident in Kowno ebenfalls in die Mordsache verwickelt ist, nachdem die Beteiligung eines ehemaligen litauischen Außenmini st ers bereits festgestellt werden mußte. Das steht jedenfalls schon heute fest: Neue, noch so ungeheuerliche Enthüllungen über die Methoden der litauischen Politik werden für niemanden mehr eine Ueberraschung bedeuten. Don Litauen ist alles zu erwarten.
gewissermaßen das andere Ich des Bischofs und habe nach dessen Richtlinien sein Amt zu führen. Der Bischof dürfe jedoch jederzeit in die Amtsführung des Generalvikars eingreifen. Bei größeren Geldgeschäften müsse der Generalvikar dem Bischof Vortrag halten, soweit er nicht auf Grund besonderer Abmachungen von vornherein zur Durchführung derartiger Geschäfte ermächtigt sei.
Einer der Zw l l i n s p e k t o r e n, die die Ermittlungen durchgeführt haben, stellte fest, daß Dr. Legge seine Angaben über die Anschaffung der Obligationen fünfmal gewechselt habe. Der Bischof habe erklärt, er sei über die ganze Angelegenheit keineswegs unterrichtet. Der Bischof ‘ will weiter nicht gewußt haben, was eine Amnestie sei, und daß sie eine strafbare Handlung zur Voraussetzung habe. Der zweite Beamte erklärte, daß ihn die Angaben des Bischofs geradezu erschüttert hätten. Der Bischof habe sogar erklärt, er wisse überhaupt nicht, daß das Bistum Meißen Schuldverschreibungen habe und was eine Obligation sei. Der Bischof bestätigt das. Demgegenüber wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, daß der Generaloikar Dr. Soppa seinerzeit sein maßloses Erstaunen über diese Erklärung des Bischofs geäußert habe. Dr. Soppa habe nach seiner Darstellung mehrfach mit dem Bischof über die Anleiheangelegenheit verhandelt und sei der Meinung, daß dem Bischof auf Grund dieser Unterredungen der Begriff „Obligation" durchaus geläufig sein müsse. Der Vorsitzende gab den Inhalt eines Schreibens bekannt, daß Dr. Hofius auf Grund der Zeitungsberichte über den Bischofsprozeß an das Gericht gesandt hat. Darin befaßt er sich
zunächst mit der Darstellung Dr. Legges, wonach dieser erst in der Wohnung des Dr. Hofius erfahren habe, daß gegen feinen Willen ein Guldenkonto in Amsterdam eingerich- t e t worden sei und daß er Hofius darauf wie ein Stier angebrüllt habe. Dr. Hofius bezeichnete diese Darstellung als von A bis Z frei erfunden. Dem gegenüber bleibt Dr. Legge bei feinen Aussagen. Der Bischof habe, so schreibt Dr. Hofius weiter, tatsächlich nichts gewußt und nichts wissen wollen, daß illegale Käufe getätigt wurden. Das bestätigt übrige'ns auch sein Bruder Dr. Theodor Legge. Auch mit Dr. Soppa befaßt sich Dr. Hofius in seinem Schreiben und teilt mit, daß der Generalvikar erst Anfang dieses Jahres über die Einzelheiten der Obligationsaufkäufe unterrichtet worden fei. Der Bischof erklärte zu diesem Brief, aus ihm gehe mit aller Deutlichkeit hervor, daß er nichts gewußt habe, und daß auch der Generalvikar Dr. Soppa offenbar nicht unterrichtet gewesen sei.
Aus aller Welt.
Todessturz der Adoplivtochler des Atatürk.
Die Adoptivtochter des Präsidenten der türkischen Republik, die sich aus der Rückreise von England in dem Calais—Paris Expreß befand, ist zwischen den Bahnhöfen von Picguigny und Ailly in Frankreich aus der Tür ihres Abteils gestürzt. Da der Un- alücksfall bemerkt worden war, konnte der Zug sofort zum Halten gebracht werden. Die Verunglückte, die mit schweren inneren Verletzungen in das Krankenhaus von Amiens eingeliefert wurde, ist, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben, geworben. Die Tote wurde in einer Kapelle auf« gebahrt. Die französische Regierung ließ an der Bahre einen Kranz niederlegen.
Auszeichnung für Rettungsarbeit beim Brand , in der Funkausftellung.
Im Reichs- und preußischen Ministerium des Innern überreichte Reichsminister Dr. Frick die weiteren Urkunden und Medaillen, die der Führer und Reichskanzler den bei der Löschung des Brandes in der Funkausstellung am 19. August Beteiligten verliehen hat. Reichsminister Dr. Frick richtete an die zehn Ausgezeichneten eine Ansprache, in der er die Tatkraft und die Geistesgegenwart der bei den Rettungsarbeiten beteiligten Volksgenossen würdigte. Aus der besonderen Anteilnahme des Führers und Reichskanzlers, die sich in den Auszeichnungen äußere, fei erfichtlich, wie der Führer alle Taten der Volksgenossen aufmerksam verfolge und anerkenne.
70. Geburtstag
des Generals Graf von der Schutenburg.
Am 21. November feiert Generalmajor a. D. Friedrich Graf von der Schulenburg, einer der verdienstvollsten der noch lebenden Generale der alten Armee, auf feinem Gute Tresiow in Mecklenburg seinen 7 0. Geburtstag. Hervorgegangen aus der preußischen Garde-Kavallerie, stühzeitig in den Generalstab versetzt und bald nach der Jahrhundertwende auf mehrere Jahre als Militärattache zur deutschen Botschaft nach London kommandiert, befehligte er vor dem Kriege zuletzt das Regiment Gardedukorps. Im Weltkrieg nahm er zunächst als Generakftabschef des Gardekorps an allen ruhmvollen Kämpfen der preußischen Garde in Frankreich, Galizien und Polen teil, wurde dann im Frühjahr 1916 während der Schlacht um Verdun in den Stab des deutschen Kronprinzen berufen und trat diesem im Herbst als Generalstabschef der nach ihm benannten Heeresgruppe zur Seite. In dieser verantwortungsvollen Stellung hat sich Graf Schulenberg um die Führung der Operationen an der Westfront in den beiden letzten Kriegsjahren hohe Verdienste erworben. Wenn sein Name auch der Oeffentlichkeit nur wenig bekannt geworden ist, so gebührt doch seinem strategischen Weitblick und seiner Arbeits- und Tatkraft entscheidender Anteil an den hervorragenden Leistungen der Heeresgruppe Deutscher Kronpinz, sowohl während der schweren Abwehrkämpfe des Jahres 1917 wie bei den großen Offensiven im ersten Halbjahr 1918. Im Strudel des Zusammenbruchs im November 1918 und in den Wirrnissen des Umsturzes, hat Graf Schulenburg die aufrechte Haltung bewahrt, die den preußischen Offizier und Edelmann im höchsten Sinne des Wortes kennzeichnen. Lange vor der Machtübernahme durch Adolf Hitler hat er sich als überzeugter Anhänger feiner Idee bekannt.
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Korpsführer Hühnlein sandte an Graf von der Schulenburg nachstehendes Telegramm: „Am heutigen Tage gedenkt das nationalsoziali- ft't sche K r a f t f a h r k o r p s des hochverdienten
Der Devisenprozeß gegen den Bischof von Meißen. Das Sachverständigengutachten des Bischofs von Berlin.
Ein Brief des Dr. Hofius.
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