Die zum Tode verteilten Memelländer vom litauischen Staatspräsidenten zu lebenslänglichem Zuchthaus „begnadigt". Deutschland will keine Gnade, sondern fordert Wiedergutmachung des Justizmordes.
Kowno, 18. Mai (D31B.) Die Litauische Telegraphenagentur meldet: Der Staatspräsident hat durch einen Akt vom 18. Mai 1935 aus eigener Initiative die Todes st rasen des Kriegsgerichtes gegen Walter Priest, Ewald Voll, Emil Lepa und Heinrich Wannagat in lebenslängliches Zuchthaus umgewandelt mit den Folgen der §§ 28, 29, 1 und 30 des Strafgesetzes, wobei für die ersten drei die Beschlagnahme des Vermögens zugunsten des Staates bestehen bleibt. Die betreffenden Paragraphen beziehen sich auf die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte.
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Der Gnadenakt des litauischen Staatspräsidenten vermag an der Tatsache nichts zu ändern, daß sich einer der neuen Staaten von Gnaden des Versailler Sckandvertrags mit einem Verbrechen gegen die Rechtsauffassung der ganzen zivilisierten Welt belastet hat, wie es zynischer gar nicht vorstellbar ist. Die englischen Gutachter waren zu der Auffassung gelangt, daß es sich bei den Gerüchten um die Vorbereitung eines bewaffneten Aufstandes im Memelgebiet um eine Angelegenheit gehandelt hat, die in England kaum zu einem Verfahren Anlaß gegeben hätte. Der Sachverhalt ist also klar: die Regierung in Kowno will Menschen einzig d a r - u m für ihr ganzes Leben in den Kerker sperren, ihr hab und Gut beschlagnahmen und sie bürgerlich ehrlos machen, weil sie in der Liebe zu ihrem angestammten Volkstum nicht wankend wurden und sich zu dieser Liebe offen bekannten. Die durch den Versailler Vertrag geschaffenen Minderheiten außerhalb der Reichsgrenzen sind gewiß an Schikanen und an grausamer Behandlung allerhand gewöhnt, aber die Tragödie der Memeldeutschen übersteigt nun hoch das Maß dessen, was vorstellbar war und erträglich ist.
Vor einiger Zeit haben sich die Signatarmächte des Memelstatuts, nachdem sie lange Zeit den Dingen ungehindert ihren Lauf gelassen haben, veranlaßt gesehen, die Kownoer Regierung auf ihre Verpflichtung hinzuweisen, die Bestimmungen des Statutes einzuhalten. Man hätte daraufhin annehmen müssen, daß die Litauer nun etwas vorsichtiger würden und daß das Obertribunal in Kowno das erstinstanzliche Urteil a u f h e b e n würde. Der Spruch, den die Richter in der litauischen Offiziersuniform gefällt haben, und der in keiner Weise von dem Willen zum Recht, sondern allein von einem wahnsinnigen haß gegen das Deutschtum diktiert ist, bedeutet im Grunde auch einen Fau st schlag ins Gesicht der Signatarmächte, mögen die Regierungen in London, Paris und Rom das nun so empfinden oder nicht. Es mag ihnen heute im Hinblick auf den östlichen Paktplan peinlich und unangenehm er
scheinen, wenn Deutschland Litauen unter keinen Umständen in eine regionale Abmachung mit einbezogen sehen will. Aber sie tragen selbst die Schuld, weil sie sich von einer solchen Zwergenregierung über ein Jahrzehnt lang haben auf der Rase tanzen lassen, bis es schließlich dahin gekommen ist, wo wir heute stehen, daß nämlich das Memelstatut bis auf den letzten Rest seines völkerrechtlichen Inhalts entleert worden ist, bis die Deutschen in einem Gebiet, das der Völkerbund unter seinen Schutz genommen hat, vogelfrei geworden sind.
So kann es nicht weitergehen und so wird es nicht weitergehen. Glauben denn Macdonald, Simon und Eden wirklich, daß wir in einen Völker
bund zurückkehren könnten, der so etwas geschehen läßt? Merken sie nicht, was sie hier für einen Er- plosionsherd entstehen lassen? Können sie die deutsche Haltung gegenüber Litauen nicht begreifen und wollen sie nicht, ehe es endgültig zu spät ist, etwas Ernsthaftes da^u beitragen, um solcher Rechtsschande und Kulturschande ein Ende zu bereiten? In England spricht man so viel von notwendigen deutschen Beiträgen zur kollektiven Friedenssicherung. hier hat einmal England eine Gelegenheit, seinerseits einen Beitrag für den Frieden zu liefern, in dem es einer größenwahnsinnig gewordenen Zwergenregierung die Lunte aus den Fingern schlägt, mit der diese über dem europäischen Pulverfaß fuchtelt.
Ml Gnade, sondern Recht.
Berliner preffestimmen zur Umwandlung der Todesstrafen.
Berlin, 19. Mai. (DRV.) Zu der Begnadigung der vier zum Tode verurteilten Memelländer zu lebenslänglichem Zuchthaus schreibt der „23 ö l- kische Beobachter": Es galt ein von haß diktiertes Urteil aufzuheben und damit zu dokumentieren, daß man in Litauen gewillt ist, der Gerechtigkeit Genüge zu tun, also eine Handlung zu vollziehen, die die dazu berufenen Gerichtsinstanzen auszuführen einfach unterlassen hatten Durch den Gnadenakt des litauischen Staatspräsidenten ist den Verurteilten das Leben geschenkt worden, aber das Unrecht nicht gesühnt worden, das die litauische Justiz an den deut sch en Me ° melländern begangen hat, indem sie sie hinter die Kerkermauern der litauischen Zuchthäuser verbannte. Und das wäre das Entscheidende gewesen. Es ist im ganzen Verlauf des Prozesses den litauischen Staatanwälten nicht gelungen, den zu Zuchthaus „Begnadeten"' und Verurteilten das Verbrechen nachzuweisen, dessen sie angeklagt und für schuldig erkannt worden sind. Und so schafft der Gnadenakt das Schandurteil nicht aus der Welt, das vielleicht nur etwas gemildert wurde, und befreit die unschuldigen Opfer nicht aus den Fesseln der litauischen Terrorjustiz. Solange das Urteil nicht kassiert ist, ist auch das begangene Unrecht nicht beseitigt. Und so kann es nur eine Forderung geben: Gebt die Gefangenen frei und laßt Gerechtigkeit walten, denn sie erfüllen heute in den litauischen Zuchthäusern nicht Sühne für ein Verbrechen, sondern sind die Opfer politischen Terrors.
Die „G e r tn a n i a" schreibt: Venn man dem Schritt des Staatsprädenten den Anstrich eines „Gnadenaktes" zu geben versucht, so ist dem entgegenzuhalten, daß die Angeklagten, die ein Gnadengesuch bekanntlich ausdrücklich abgelehnt haben,
nach dem in aller Welt herrschenden Recht A n - spruch auf ein Urteil der Gerechtigkeit hatten. Die „Begnadigung" durch die litauischen Machthaber kann die Einschätzung der Rechtslage und die Stellungnahme zu dem gesamten Prozeßverfahren und zu dem ungeheuerlichen Urteil in keiner Weife verändern. Die Ang st vor unabsehbaren Konsequenzen und die Hoffnung, aus einer Verlegenheit herauszukommen, die die Folge dieses ganzen auf Grund fadenscheiniger und unbewiesener Anklagen geführten Prozesses ist, hat zweifellos die Kownoer Regierung diesen Ausweg wählen lassen.
Der ,Lokalanzeiger" sagt u. a.: Litauen hat sich gehütet, die Todesurteile vollstrecken zu lassen. Von Gnade kann keine Rede sein. Nicht Gnade war von den Machthabern in Kowno zu fordern, sondern Recht und diese Forderung bleibt bestehen. Die Strafen bleiben das, was man in zivilisierten Staaten einen Justizmord nennt. Das deutsche Volk wird nicht nachlassen, die W i e° derherstellung des Rechts int Memelland zu fordern und von den Garantiemächten zu verlangen, daß sie dort ihrer Pflicht gemäß Zustände schaffen, auf deren Grundlage auch der empörende Prozeß gegen Unschuldige aufgerollt werden kann mit dem Ziel, ihnen die Freiheit zu geben, die man ihnen rauben will. — Die „Berliner Börsenzeitung" schreibt: Die Spitze wurde zwar einem sadistischen Triumph im letzten Moment abgebogen. Dabei darf es aber nicht bleiben. Der Verpflichtung der an diesem Spiel Mitverantwortlichen, der Signatarmächte, die sie bisher so leichtsinnig außer acht ließen, besteht weiterhin. Das Verbrechen, welches sie mittelbar der Zivilisation angedeihen lassen, muß von ihnen bereinigt werden.
Großer"
ahlsieg
der Gudetendeutschen Partei Henleins.
Lieber zwei Drittel der deutschen Stimmen auf sich vereinigt. — Vermutlich stärkste Partei im tschechoslowakischen Parlament.
Prag, 20. Mai. (DNB. Funkspruch.) Nach den bis Montag früh amtlich bekanntgegebenen Ergebnissen aus 26 politischen Bezirken mit tschechis-cherMehrheitin Böhmen und Mähren erhielten die
Tschechischen Sozialdemokraten 109 000 (110 000)
Tschechischen Nationalsozialisten 78 000 (92 000)
Tschechischen Kommunisten 75 000 (70 000)
Gewerbepartei 64 000 (44 000)
Tschechischen Faschisten 34 000
und ebenso die Tschechische Oppositionelle Vereinigung, während die einzelnen Gruppen 1929 ein* schließlich der Faschisten nur 33 000 Stimmen erhalten haben. Die Tschechische Rechtsopposition, bestehend aus Faschisten und Nationaler Vereinigung, hat sich also verdoppelt.
Aus den bis zur gleichen Zeit bekannt gewordenen Wahlergebnissen in 15 deutschen politischen Bezirken aus Böhmen und Währen ergibt sich, daß hier im Gegensatz zum tschechischen Gebiet auch die k o m m u n i st e n bedeutende vertu st e erlitten. Die Sozialdemokraten verloren etwa die Hälfte, die Lhristlich-Sozialen und der Bund der Landwirte weit mehr als die Hälfte ihrer Stimmen. In diesen Bezirken konnte die Sudetendeutsche Partei Konrad Henleins über Zweidrittel aller abgegebenen deutschen Stimmen auf sich vereinigen.
Von größtem Interesse sind die Wahlen im politischen Bezirk hultschin, der einen bedeutenden Teil des in Versailles an die Tschechoslowakei abgetretenen sogenannten hultschiner Ländchens umschließt. Bei den letzten Wahlen im Jahre 1929 erhielten die deutschen Sozialdemokraten 2591, jetzt 218 Stimmen: der Bund der Landwirte 173, jetzt 35 Stimmen; die deutschen Christlich-Sozialen 4503, jetzt 1171 Stimmen: die beiden 1933 aufgelösten völkischen deutschen Parteien zusammen 5476. Diesmal erhielt die Sudentendeutsche Partei Konrad Henleins 15342 Stimmen und außerdem noch der Sudetendeutsche Wahlblock 162 Stimmen. Die tschechischen Parteien erhielten 1929 zusammen 10 725 und am Sonntag nur 8119 Stimmen.
Der deutsche Anteil an der Wählerzahl ist damit von 54 auf 67,6 v. h. gestiegen. Die Deutschen im hullschiner Ländchen erlangten über Zweidrittelmehrheit. Bekanntlich war nach der amtlichen tschechoslowakischen Statistik das Ländchen hultschin in der Mehrheit slawisch. — 3n der Stadt hultschin allein erhielten die Deutschen 1825, die Tschechen 880 Stimmen. Auch hier erlangten die Deutschen somit die Zweidrittelmehrheit. Unter den deutschen Stimmen befinden sich 86 v. h. der Sudeten- deutfchen Partei Konrad Henleins.
Von Ergebnissen aus sudetendeutschen Städten liegen weiter folgende vor: In Reich e n b e r g wurden insgesamt 25 067 Stimmen abgegeben. Die deutschen Parteien erhielten 21468, die tschechischen Parteien 3599 Stimmen. Von den deutschen Stimmen entfielen 17 497 auf die Sude* tendeutfche Partei, das sind insgesamt 81,4 v. h. aller abgegebenen de uts chen Stimmen. In Leitmeritz wurden insgesamt 7488 deutsche Stimmen abgegeben, wovon 6316 ober 84,4 v. h. auf die Sudetendeutsche Partei entfielen. In Gablonz wurden insgesamt 18 491 deutsche Stimmen abgegeben. Davon entfielen 16 781 oder 90,7 v. h. auf die Sudetendeutsche Partei. In Eger wurden abgegeben 16 916 Stimmen. Davon erhielten die Deutschen 15 697 und die Tschechen 1219. Don den deutschen Stimmen wurden 11522 für die Sudetendeutsche Partei abgegeben, das sind 7 3,4 v. h. aller deutschen Stimmen. In K o m o t a u stimmten 21 465 Wähler ab, darunter Deutsche 18 760, Tschechen 2705. Die Sudetendeutsche Partei erhielt 13061 oder 74 v. h. aller deutschen Stimmen. Aehnliche Ergebnisse liegen aus anderen Städten vor.
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Nach den bisher eingelaufenen Nachrichten dürfte die Sudetendeutsche Partei Konrad Henleins von rund 70 deutschen Mandaten (unter 200 Mandaten des Abgeordnetenhauses insgesamt) etwa 45 bis 49 Mandate erringen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß sie stärkste Partei im tschechoslowakischen Parlament überhaupt wird, wenn die tschechische Agrarpartei, die bisher die stärkste Partei war, nicht in der Slowakei größere Erfolge errungen hat. Es ist der Sudetendeutschen Partei der Einbruch in die marxistische Front vollständig gelungen. Kommunisten und Sozialdemokraten sind auf die Hälfte ihrer Stimmenzahl von 1929 zurückgegangen. Bedeutende Verluste erlitten überall auch die Christlich-Sozialen, die dem früheren reichsdeutschen Zentrum entsprechen. Besonders schwer ist die Niederlage der deutschen Regierungspartei des Bundes der Landwirte. Die Stellung seines bisherigen Vertreters in der Negierung, des Ministers Spina, ist schwer erschüttert. Es ist dem Bund der Landwirte nicht gelungen, die nach dem Wahlgesetz erforderlichen Voraussetzungen für die Erlangung eines Grundmandates zu erreichen.
Von den tschechischen Parteien haben die t s ch e- chischen Agrarier Verluste in Böhmen und Karpathen-Rußland durch Gewinne in Mähren wettmachen können. Die tschechischen Sozialdemokraten haben sich behauptet, während die tschechischen Nationalsozialisten (Benesch-Partei). stark verlieren. Die tschechische rechtsoppositionelle Nationale Vereinigung wird jedenfalls stärker in das Parlament zurückkehren. Die tschechischen Faschisten konnten in dem slowakischen Wahlkreis Tümau
20 000 Stimmen und damit die zur Erlangung von Mandaten nötige Grundzahl in einem Wahlkreis erreichen.
Große Freudenkundgebungen der deutschen Bevölkerung werden aus allen sudetendeutschen Städten gemeldet. Eine begeisterte Menge durchzieht singend die festlich beleuchteten Straßen. Konrad Henlein, dem Führer der Sudetendeutschen Partei, der sich mit seinen Mitarbeitern in Eger befindet, wurden riesige Kundgebungen bereitet.
Das Wahlergebnis in Prag
Prag, 20. Mai. (DNB. Funkspruch.) In Prag wurden insgesamt 507 210 Stimmen (43? 097) abgegeben. Davon erhielten von den tschechischen Parteien die
Ischen Agrarier
17 009
Ischen Sozialdemokraten 79 773
69 762
140 107
(106 422)
Von den deutschen Parteien erhielten:
10 589
(2 772)
Zuwachs der
nalen Vereinig der Partei des Dr. B
tei in Prag geworden ist.
29 767
36 501
4 801
4135
(3 483) (11 668)
(1 955)
3 348
467
1528 2 322
u n g , die nunmehr an Stelle enesch d i e stärkste Par-
Sozialdemokraten
Bunde der Landwirte Christlich-Soziale Sudetenoeutscher Wahlblock Sudetendeutsche Partei Konrad Henleins
Tschechischen Nationalsozialisten 107 200 Kommunisten
Das Ergebnis bestätigt den Tschechischen Oppositionellen Natio
(17 519) (68 101) (117 317)
(50 004)
(24 549) (21 989)
Tschechische Katholische Volkspartei
Tschechische Gewerbepartei Tschechische Faschisten Tschechische Beamtenpartei Tschechische Nationale Vereinigung
Oberst Lawrence gestorben.
England betrauert einen Nationalhelden.
London, 19. Mai. (DNB.) Oberst Lawrence, der vor einigen Tagen in der Grafschaft Dorset mit seinem Kräftrad verunglückte und seitdem bewußtlos im Militärhospital lag, ist am Sonntagvormittag kurz nach 8 Uhr gestorben. Die Leiche Lawrences wurde in die englische Flagge eingehüllt und vor dem Altar in der Totenkapelle des Lazaretts in Wool aufgebahrt Sein Tod wurde dem englischen König und Dem König von Irak telegraphisch mitgeteilt.
Das englische Volk betrauert in Lawrence einen Mann von vorbildlicher Pflichterfüllung, Uneigennützigkeit und Aufopferung und reiht ihn als beinahe mythische Gestalt unter die englischen Nationalhelden ein. General Sir John Hamilton widmet ihm folgenden Nachruf: „Lawrence war ein Mann, wie man ihn unter 50 Millionen nicht mehr findet. In einem Zeitalter, wo es keine heiligen mehr gibt, verleiht der Soldat, der in völliger Uneigennützigkeit für nichts Greif- bares ober Materielles alles aufs Spiel setzt, dem Menschenleben einen höheren Sinn". — Lawrence war seinerzeit in aller Welt als „der ungekrönte König" Arabiens bekannt. Zu Beginn dss Weltkrieges war er als Unteroffizier dem englischen Geheimdienst und dem arabischen Büro in Aegypten zugeteilt worden. Auf Grund seiner strategischen
Gaben' und feiner starken Persönlichkeit gelang es ihm, im Laufe des englischen Palästina-Feldzuges zum Führer der irregulären arabischen Streitkräfte aufzusteigen, die sich gegen die Türken erhoben.
Seine allerdings nicht völlig unumstrittenen Leistungen werden als ein entscheidender Faktor in der englischen Kriegsführung im nahen Osten betrachtet. Sie gipfelten in seinem Einzug in Damaskus an der Spitze arabischer Stämme. Nach dem Weltkrieg war die Tätigkeit Lawrences stets von einem Schleier des Geheimnisses umgeben. Er trat zunächst als gemeiner Soldat in das königliche Tankkorps ein und wurde später unter dem Namen „Roß" der englischen Luftfahrt als einfacher Mechaniker zugeteilt. Seine Identität wurde jedoch bald entdeckt und später legte er sich den Namen Shaw zu. Während seiner ganzen Dienstzeit in der Luftflotte blieb Shaw gemeiner Mechaniker und soll eine Beförderung stets abgelehnt haben. Bekannt ist jedoch, daß er oft zu wichtigen Versuchen zugezogen wurde. So führte er im letzten Jahre eines der neuen dick gepanzerten und sehr schnellen Motorboote, die von der Luftflotte zu Bombardierungsversuchen benützt wurden. Im März d. I. trat Lawrence aus der königlichen Luftflotte aus und zog sich in fein Landhaus in Moreton zurück. Seine Lieblingsbeschäftigung war der Motorradsport, dem er jetzt zum Opfer fiel.
Schreckliches Flugzeugunglück in der Sowjetunion.
Großflugzeug „MaxirnGorki" brennend abgestürzt. 48 Menschsn ums Leben gekommen
Moskau, 18.Mai. (DRV.) Das größte Flugi zeug der Sowjetunion, „M a x i m Gorki", das über 70 Personen an Bord nehmen kann, ist einer Katastrophe zum Opfer gefallen. Das Flugzeug startete mit einer anderen Maschine im Schlepp. Kurz nach dem Start unternahm der Führer des geschleppten Flugzeuges, Saschin, trotz des Verbotes der sowjetrussischen Luftfahrtbehörden mehrere Luftkunststücke, hierbei stieß er mit dem Flugzeug „Maxim Gorki" zusammen. Beide Maschinen stürzten ab. Elf Personen der Besatzung und sechsunddreihig Fluggäste fanden den Tod. Auch der Flugzeugführer Saschin kam ums Leben. Insgesamt haben bei der Katastrophe 48 Personen das Leben eingebüßt.
Aus Veranlassung des Ehefs der russischen Luftflotte, Tkaschew, wurde ein Ausschuß, bestehend aus Vertretern der russischen Militär- und Zivilluftfahrt, der politischen Polizei und anderer Behörden, eingesetzt, um die Ursache des Unglücks der „Maxim Gorki" festzustellen. Die Ermittlungen haben ergeben, daß das Unglück lediglich auf den Flugzeugführer Safchin zurückzuführen ist, der mit seinem Apparat den „Maxim Gorki" rammle. Der Zusammenprall war so stark, daß die „Maxim Gorki" sich mehreremale überschlug. Ihr linker Flügel riß vom Rumpf ab. Die Untersuchung ergab weiter, daß bas Großflugzeug in Brand geriet und daß sich mehrere Explosionen ereigneten. Die Feuerwehr des Moskauer Zentralflugplahes konnte nicht mehr helfen. Die Sowjetregierung hat beschlossen, alle Toten der Katastrophe auf Staatskosten zu beerdigen. Außerdem wurde den Hinterbliebenen eine staatliche Pension ausgesetzt.
Der Stolz des sowjetrussischen Flugzeugbaues.
Zu dem Absturz des Großflugzeuges, bei dem auch sechs Kinder ums Leben kamen, werden noch folgende Einzelheiten bekannt: Das Großflugzeug „Maxim Gorki" führte über Moskau Rundflüge aus. In der Nähe des Dorfes Wsech- swjatskoje hatten sich besonders ausgewäylte Belegschaftsgruppen mehrerer Betriebe versammelt, um einen Rundflug zu machen. Als 40 fog. Udarniki — durch überdurchschnittliche Leistungen ausgezeichnete Arbeiter — des großen Institutes für Flugzeugbau „Zagi" eintrafen, wurde ihnen, da sie am Bau des Flugzeuges selbst beteiligt waren, der Vorrang gelassen. Nach Beendigung des Rundfluges näherte sich das Großflugzeug bereits dem Landungsplatz, als das Unglück eintrat.
Der „Maxim Gorki" wurde im Frühjahr 1934 nach Plänen des bekanntesten sowjetrussischen Flugzeugerbauers T u p o l e w fertiggestellt. Er hatte acht Motoren von insgesamt 7000 PS. Die Rumpflänge betrug 35 Meter, die Flügelspanne 64 Meter. Man bezeichnete es als Agitationsflugzeug. Es hatte eine kleine Druckerei an Bord, ferner ein photomechanisches Laboratorium und verfügte über Sende- und Lautsprecheranlagen. Der „Maxim Gorki" war der höchste Stolz des sowjetrussischen Flugzeugbaues.
Einnochgrößerer„MaxzmGorki" wird gebaut.
In ganz Sowjetrußland hat die Katastrophe größte Erschütterung ausgelöst. Es ist das schwerste Flugzeugunglück, das sich bisher in der Sowjetunion ereignet hat. In der Presse werden zahlreiche Beileidstelegramme veröffentlicht. Auch Mitglieder des Diplomatischen Korps haben dem tellvertretenden Außenkommissar K r e st i n s k i ihr Beileid ausgesprochen. In einem Zeitungsartikel schreibt der Kommandeur der Flugzeugstaffel, der der „Maxim Gorki" angehörte, man werde sich trotz dieses Verlustes nicht ergeben, man werde sich nicht von der Trauer übermannen lassen. Es werde vielmehr dafür gesorgt werden, daß sofort mit dem Bau eines neuen, noch größeren „M axim - Gorki"- Flugzeuges begonnen werde.
Das Beileid des Auslandes.
Die Leichen der 48 Opfer, die zum Teil bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt sind, wurden im Städtischen Krematorium aufgebahrt. Aus aller Welt treffen Beileidskundgebungen ein. Die meisten der in Moskau beglaubigten diplomatischen Vertreter, darunter der deutsche Botschafter Graf Schulenburg, haben im Außenkommis- ariat ihr Beileid ausgesprochen. Die Moskauer Bevölkerung nimmt schweigend Abschied von den Opfern des furchtbaren Unglücks. In vielen Städten haben bereits Gedächtnisfeiern für die Verunglückten stattgefunden. In Ansprachen bekannter Flieger und Militärs wurde besonders hervorgehoben, daß der Verlust des Flugzeuges eher zu verschmerzen ei, als der Verlust so vieler Mitglieder des hervorragend geschulten Flugbaupersonals.


