Ausgabe 
19.6.1935
 
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Hr.140 Drittes Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhesien)

Mittwoch, 19. Zuni 1955

Gießener Bäckerinnung schreibt

ent-

Archur-Heinz Le h magn,

Die uns:

Die

Weiter wird im ganzen Reich die Erlaubnis zur Einsicht in die Grundbücher an den Nachweis eines berechtigten Interesses, oder die Genehmigung des derzeitigen Grundeigentümers geknüpft. Viel­fach haben nun die Grundbuchrichter die Angabe, die Einsichtnahme erfolge für sippenkundliche Zwecke, als berechtigtes Interesse nicht anerkannt. Die Ge­nehmigung des Grundeigentümers ist oft schwierig zu erlangen, obwohl es dem Eigentümer ganz gleich­gültig sein kann, ob der Inhalt der sein Grund­eigentum betreffenden Eintragung im Grundbuch in einer weiter zurückliegenden Zeit einem Dritten bekannt wird. Der Eigentümer hat im wesentlichen

beziehen, nicht zur Kenntnis Unbefugter gelangen. Beides läßt sich aber zumeist vereinen, da die Grundbücher vielfach in der Mitte des 19. Jahr­hunderts umgeschrieben worden sind. Wo das nicht der Fall ist, wird sich auch ein Ausweg finden las­sen, indem die notwendigen Auszüge und Abschrif­ten von einem Angestellten des Amtsgerichtes an­gefertigt werden, falls überhaupt Bedenken gegen die Persönlichkeit des Antragstellers in der Hinsicht bstehen, daß er die erlangten Kenntnisse über die gegenwärtigen Verhältnisse des Grundstücks in un­zuverlässiger Weise ausnutzen könnte.

Um der Sippen- und Heimatforschung, für die die Grundbücher eine Quelle ersten Ranges sind, die Forschung zu erleichtern, hat sich der Herr Reichs­justizminister auf Anregung der Reichsstelle für Sip­penforschung in dankenswerter Weise bereiterklärt, in geeigneten Einzelfällen auf einen an ihn zu rich­tenden Antrag im Verwaltungswege die Einsicht­nahme unter Befreiung von den sonst zu zahlenden Gebühren und ohne Darlegung eines berechtigten

Interesses zu gewähren.

Wer also im Interesse seiner Forschung die Grundbücher einer bestimmten Gemeinde, oder ein einzelnes Grundbuchblatt einsehen will, wird gut tun, sich unter glaubhafter Darstellung des Zweckes (möglichst unter Beifügung einer Bescheinigung einer amtlichen oder gemeindlichen Stelle, daß es sich um eine ernsthafte Sippen- oder.Heimatfor­schung handelt) an den zuständigen Landgerichts-

Aus einer Diebstahlsanzeige:Ich bin durch Ver­heiratung in den Besitz eines Rindviehs gekommen."

Das Obergericht hat die Indentität des gepfän­deten Schweins mit dem Richter erster Instanz als schlüssig erwiesen angenommen."

Als ich die Frau des Verhafteten zur Rede stellte, zeigte sie mir ein sehr flegelhaftes Entgegen­kommen."

*

Am Flußufer fand ich die Leiche eines neu­geborenen Kindes. Diese Kindesleiche dürste von einem Dampfschiff stammen."

Blütenlese aus alten Protokollen.

Als Student hatte ich einmal eine wissenschaftliche Arbeit übernommen, für die ich das Material aus alten Gerichts- und Polizeiakten zusammenklauben mußte. Die Arbeit ist nie fertig geworden, dafür habe ich mir eine Sammlung köstlicher Protokoll­stilblüten angelegt, von denen hier ein Sträußchen gereicht fei:

Der Beschuldigte gab auf Vorhalt der Unwahr­heit die Ehre." 1

Stuf die Aufforderung, mir zur Wache zu folgen, antwortete der Verdächtige, ich solle ihm den Buckel lang rutschen. Nachdem dies geschehen war, schritt ich zur Verhaftung."

Er faß betrunken im Wirtshaus und beläftiate die anderen Gäste durch schamhafte Redensarten.

Der Blitz schlug gestern in eine Kuhherde. Eine Kuh war sofort tot, mehrere vorübergehend."

Einsicht in die älteren Grundbücher $ür sippenkundliche Zwecke.

Organisation vom Getreide zum Brot dar. Sie be­deutet eine Vereinfachung der Brotmarktverhältnisse und schließt den Kreis vom Bauern zum Bäcker. Ein wesentliches Verbindungsstück ist dabei der in Kraft getretene Mehlschlußschein, der es dem Bäcker zur Pflicht macht, das bezogene Mehl innerhalb von vierzehn Tagen zu bezahlen. Nur bei Einhal­tung dieses Zahlungstermins können alle sich aus dem Kreislauf ergebenden Verpflichtungen erfüllt werden. Der Bäcker kann aber diese Zahlungsfrist seinerseits nur einhalten, wenn das kaufende Publi­kum in einsichtsvoller Weise bar bezahlt.

Es ist also soziale und nationale Pflicht jedes Volksgenossen, seine Käufe bei dem Bäcker sofort zu bezahlen.

Wer das nicht tut, schädigt nicht nur seine Volks­genossen und gefährdet die Existenz des Bäckers, sondern er treibt auch Sabotage am Aufbauwerk der deutschen Ernährungswirtschaft.

Die Einsichtnahme in die älteren Grundbücher und Grundbuchakten für sippenkundliche Zwecke stößt erfahrungsgemäß auf zwei Schwierigkeiten. In einzelnen deutschen Ländern ist diese Einsicht mit der Erhebung einer Gebühr verbunden, die nach der Zahl der eingesehenen Grundbuchblätter mit einem gleichbleibenden Satz für jedes Grund­buchblatt (in Preußen 50 Pf.) berechnet wird. Wo die alte Grundbuchbezeichnung nicht bekannt ist, müssen aber die vorhandenen Grundbücher Blatt für Blatt durchgesehen werden. Das Gleiche ist der Fall, wenn eine Auswertung der Grundbücher bei­spielsweise für die Flurnamensammlung, oder son­stige heimatkundliche Zwecke erfolgt. Es entstehen dann Gebühren, die für den betreffenden Forscher, der zumeist für feine Arbeit keine Entschädigung erhält, nicht tragbar sind.

Sicherstellung der deutschen Ernährung aus deutscher Scholle und ohne Devisen erfordernde Einfuhr ist ein dringendes Gebot der nationalen

Der Zeuge wollte anfangs die Strafanzeige unterdrücken, weil der Beschuldigte versprach, ihm den Mund mit einem Klafter Buchenholz zu stopfen." *

Als ich zur Namensfeststellung schritt, sagte der Beschuldigte, ich sei ein Esel. Letzteres kann mir das ganze Dorf bestätigen." *

Der Dieb wurde vom Eigentümer überrascht und mit Schimpfwörtern bedacht, die er aber ebenfalls

Oie Bäcker an ihre Kundschaft

Bitte gleich bezahlen!

scheidend.

NS.-Lehrerbund, Gießen.

Abl. höhere Schule.

Deutschkundliche Fachschaft. , Unsere nächste Sitzung findet Freitag, 21. Ium, in der Oberrealschule statt. Beginn 16)4 Uhr pünkt­lich. Gäste sind willkommen.

Dr. Kiefer, Fachschaftsleiter.

Sicherung der Verwaltung in den hessischen Gemeinden.

Lpd. Als Führer der Landesregierung hat der Reichsstatthalter in Hessen mit Zustimmung des Reichsministers des Innern das folgende Gesetz be­schlossen, das im Namen des Reichs verkündet wird:

Artikel 1: Die städtischen Bürger­meister und besoldeten Beigeordne­ten, sowie die Berufsbürgermeister in Land­gemeinden, deren Amtszeit auf Grund des § 1 der Verordnung zur Sicherung der Verwaltung in den Gemeinden vom 20. März 1933 für beendet erklärt worden ist, erhalten ihre Besoldung bis zum Ab­lauf des Vierteljahres, das auf den Monat folgt, in dem die Amtszeit für beendet erklärt worden ist, lunb alsdann Ruhegehalt nach Artikel 60 oder 61, j Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung vom

einsteckte.

Drei Malergeneraiionen.

Von Georg von der Dring.

Als mein Großvater Georg Friedrich Suhren auf der Wanderschaft vom Balkan über Wien wieder nach Deutschland kam, ist ihm vor den Toren von Leipzig ein weißer Pinscher zugelaufen. Er nahm den Hund, der ihn nicht mehr verließ, nut m feine Heimat, in die kleine Hafenstadt an der Weser, und er nannte ihn Ruffel. Wenig später, in einem Win­ter zu Anfang der sechziger Jahre, malte er vom Rüssel ein Bild. Die Fenster der Werkstadt waren überfroren, die Stadt lag im Schnee, und der Strom führte Treibeis. Es war stille Zeit im Ge­schäft. Und also stellte der Großvater einen Schemel auf, hieß Rüssel die Pfoten darauflegen, versprach ihm Zucker, wenn er stillhalten würde, und begann ihn zu malen. Der Rüssel war ein braver Hund und verstand seinen Herrn. Manchmal aber wurde ihm die Aufgabe doch zu schwer, dann glitt er, klack! vom Schemel, und der Maler mußte aus per Phan­tasie Weiterarbeiten. Manchmal trat em junges Mädchen in die Werkstatt und durfte das Bild be­urteilen. Sie liebten sich, und sie wurde tue Frau des Malers und war meine Großmutter. Von ihr weiß ich die Geschichte, und wenn sie chrem keinen Enkel später das Bild zeigte und ihm vom Rüssel erzählte, der längst tot war, so hat sie, wie mir heute scheint, auch von der Liebe gesprochen.

3n b» Wi°g° lag -in Töchterchen; da- war me.ne Multer. Und als der Siebzm-r Kneg kam, la« barm ein Sahn mit dem Namen Theodor Als Theodor Suhren ein Junge war und seine ersten Ä-lchnun- gen machte, erkannte der Großvater fern Talent und faßte den Plan, ihn ausbilden zu lassen. Mem On- fei durfte auf die Kunstfchulen «e.hen. und er war in Hamburg, in Düsseldorf und tn München. D e Reise von München war weit und teuer.unbfo tarn er selten nach Hause, nicht einmal ZUmWeih- nachtsfest. Dafür wurde ihm em großes Paket ge schickt, und die Großmutter pflegte dann meine ersten Kinderzeichnungen, lauter fahnengeschmu Segelschiffe, dem Onkel ins Weihnachtspaket zu legen. Ich weiß nicht mehr ob dieser Gedanke von mir ausginq; es ist gut möglich, denn ich bebte mei nen Onkel und dachte an ihn, fo klein i$ man Und dann war er eines Tages doch gekommen uno schenkte den Großeltern ein Bild von sich, em Selbst bildnis, das er in seinem Atelier in Nymphenburg vor dem Spiegel gemalt hatte, und es wurde ge- rahmt und hing an der Wand Es hing noch an der Wand, als er uns wieder verlassen hatte und nach Storttamerita gegangen war, mn sich dort ©ft*

stenz zu gründen. Er hat sie gefunden und arbeitet immer noch, ein alter Mann. Hier aber, in meinem Hause, wenn ich sein Selbstbildnis anschaue, ist all das lebendig geblieben, was einst gewesen ist: Der Großvater, dessen liebster und höchst unbürgerlicher Traum es war, einen Künstler als Sohn zu besitzen ... der Sohn, der die Heimat auf immer verließ ... und ich, von dem man in der Kindheit voraussagte: Er wird einmal ein Maler werden wie die beiden.

Der Großvater starb, und Onkel Theodor lebte in Amerika. Eines Tages stand ich vor der Kunst­schule in Berlin, die sich damals noch in dem alten Gebäude an der Klosterstraße befand, und drückte die schwere Tür auf. Auch ich betrat den Weg, den der Großvater für gut gehalten hatte; aus seinen Ersparnissen habe ich die Kosten meines Studiums bestritten. Dann kam der Krieg. Als ich 1919 heimkehrte und jene beiden Bilder, den Rüssel und das Selbstbildnis des Onkels, in meinem Zim­mer an die Wand hängte, zeigte es sich, daß ich durch Zeit und Leid einer der ihren geblieben war. Wir waren jetzt drei, und es war immer noch so wie einst- Wir hatten anderen Gewinn als Geldeswert und Geld. Ich suchte die halb vertrockneten Farb­tuben wieder hervor. Mein kleiner Sohn und ich, wir holten uns Blumen aus dem Moorland, und es waren Sauerampfer und Klee, Skabiosen und Weidenröschen. Dieser Strauß wurde in einen brau­nen Krug gestellt und alsdann gemalt. Ich besaß damals einen hellen Kellerraum als Atelier. Links lagen Kohlen und Torf. Rechts stand das alte Fahr­rad meines gefallenen Freundes, das ich geerbt hatte. Wir waren arm. Das ganze Volk roar arm; nur die Schieber rasten draußen in ihren Autos vorüber und kalkulierten nach dem Dollarftand. Das alles ist gewesen. Die Zeit schlägt ihre Wellen durch jedes Herz. Aber immer wird es solche Men­schen geben wie den Großvater Suhren und den Onkel Theodor. Das fällt nicht aus der Welt.

Wisent und Bison.

über die eiszeitliche Form des Bisons (Bison priscus) sind wir aus den Slelettfunden in diluvialen Schichten und aus Zeichnungen an Höhlenwanden besonders in Südfrankreich und Bordspanien so gut unterrichtet, daß wir einen Vergleich mit den noch beute in Europa und Amerika lebenden Wildrmdnn. dem Bison und dem Wisent, anstellen können. Der Wisent vereinigt mit seiner beachtlichen Gröhe von Mannshöhe und einem Gewicht von fast zwanzig Zentner eine gewisie Eleganz und Leichtigkeit, wie Dr. Richard Rein in der im Hugo Bermuhler Verlag» Berlin «scheinende« Monatsschrift »Der

nur Interesse'daran, daß die Eintragungen, die sich Präsidenten zur Herbeiführung der Genehmigung auf die gegenwärtigen Verhältnisse des Grundstücks I des Herrn Neichsministers der Justiz zu wenden.

Wirtschaft. Um dieses Hochziel zu erreichen, hat der Reichsnährstand in zielbewußter Weise eine Organisation der deutschen Ernährung in die Wege geleitet, die bereits in der abgelaufenen Zeit ihre Früchte getragen hat. Millionenbeträge von Devi­sen konnten eingespart werden. Trotzdem trat keine Verknappung oder Preissteigerung des Brotes ein. Gleichzeitig vollzieht sich die Wiedergesundung des deutschen Bauernstandes.

Cs ist klar, daß ein solcher Erfolg nur durch soziale und opferbereite Mitarbeit aller Be­teiligten erreicht werden kann.

Die in diesen Tagen in Kraft getretene Brotmarkt­ordnung stellt den Abschluß der großen Markt­

behörde der kommunistischen Partei angehört oder sich in ihrem Sinne betätigt haben. Auf Antrag des ausgeschiedenen Bürgermeisters entscheidet die Auf­sichtsbehörde über das Dorliegen von Bedürftigkeit, über die Gewährung einer Beihilfe, sowie über ihre Höhe und den Zeitpunkt der Auszahlung der für die zurückliegende Zeit fällig gewordenen Be­träge.

Artikel 3: Die Besoldung nach Artikel 1 und die Vergütung gemäß Artikel 2 Absatz 1 bemes­sen sich nach den auf Grund der Angleichsvorschrif- ten (§ 40 des Reichsgesetzes vom 30. Juni 1933) er­lassenen Anordnungen und Richtlinien.

Deutsche Arbeitsfront.

3XS. GemeinschaftKraft durch Freude-.

Schiffenbergfest am 29. und 30. Juni. Konzert in der Kirchenruine.

Arn Abend des 29. Juni findet in der Kirchenruine auf dem Schiffenberg erstmalig ein Jnstrumental- konzert mit Chor statt. Das Collegium musicum, der Akademische Gesangverein unter Leitung von Professor Temesvary bringen zwei Chöre von Mozart und eine Serenade für Streichorchester und Paukenspiel. Die Mitwirkung einiger Mitglieder des Stadttheaters ist ebenfalls zugesichert. Die Kirchen­ruine wird feierlich erleuchtet. Eintrittspreis 30 Pf. Eingeladen find alle Volksgenossen von Gießen und Umgegend.

Heber bas Wesen der Musik.

Am Freitag, 21. Juni, hält Professor Teines- v a r y den Schlußvortrag seiner Vortragsreihe lieber das Wesen der deutschen Musik". Der Vor­trag beginnt um 814 Uhr abends im Großen Hör­saal. Es spielt das Waltraut-Schättler-Quartett, das an einem anderen Tage schon viele Freude ausgelöst hat. Der Eintritt zu dem Vortrag ist frei.

Wissenschaft im Dienste des Volkes.

Am kommenden Donnerstag, 20. Juni, findet im Physikalischen Institut, Stephanstraße 24, ein Ex- perimental-Vortrag des Herrn Professors Gerth- sen statt über das ThemaDie Erforschung des Durchganges der Elektrizität durch Gase", eines der interessantesten wissenschaftlichen Themen, die auch dem Laien zweifellos viel Freude bringen.

Die Erforschung des Durchganges der Elektrizität durch Gase, die bis auf den heutigen Tag noch nicht zum Abschluß gekommen ist, vermittelte zunächst eine Fülle von wundervollen Aufschlüssen über das Wesen des Stoffes und die Natur der Strahlung. Daß sie auch die Grundlagen einer gewaltigen In­dustrie geschaffen hat, daß die ärztliche Wissenschaft ihr gewaltige Hilfsmittel entlehnen konnte, ist die Auswirkung des Forschers und kennzeichnet feinen Dienst am Volke.

Rheinfahrt auf den 14. Juli verschoben.

Wegen des in Koblenz stattfindenden Gaupartei­tages des Gaues Koblenz hat uns die Reichsbahn in letzter Stunde den beabsichtigten Zug nach dem Rhein nicht genehmigt. Unsere Rheinfahrt wird des­halb verschoben auf Sonntag, 14. Juli.

Oie Pfarrstelle der Matthäusgemeinde.

Wie nunmehr feststeht, wird die Pfarrstelle der Matthäusgemeinde in Gießen nicht besetzt, sondern sie ist dem Propst a. D. Knodt zur dauernden Versetzung übertragen worden. Propst a. D. Knodt wird also die Pfarrstelle dauernd verwalten, nach­dem er bisher nur mit der einstweiligen Seelsorge in der Matthäusgemeinde beauftragt roar. Propst a. D. Knodt stammt aus einer Pfarrersfamilie und studierte in Gießen, Berlin und Basel Theologie. Nach der Schlußprüfung in Gießen und der Kan­didatenzeit in Friedberg wurde er in Gießen in der Johanneskirche am Weihnachtsheiligabend 1905 ordiniert. Dann roar er Assistent des Pfarrers Dr. Naumann. Im Frühjahr 1906 übersiedelte er in die evangelische Diaspora in Steiermark, wo er bis 1908 Vikar in Graz roar. Dann wirkte er kurze Zeit in Mainz, hieraus als Pfarrverwalter in Hopf- mannsseld (Kreis Lauterbach), von 1910 bis 1920 in Schornsheim (Rheinhessen), dann bis 1927 in Wimpfen am Neckar, hierauf bis 1934 an der

Aus der Provinzialhauptstadt.

Oie Tollwut.

Von Dr. meb. vet. H. Müller.

Die schwerste Hundekrankheit ist die Tollwut, die Hundswut, durch welche zunächst nicht bloß die übrigen Hunde und Haustiere, sondern auch Men­schen aufs höchste gefährdet werden. Gewöhnlich tritt diese fürchterliche Seuche erst bei älteren Hun­den ein, zumeist im Sommer bei sehr großer Hitze oder im Winter bei allzugroßer Kälte. Man er­kennt die Wut daran, daß der Hund zunächst sein früheres Betragen ändert, tückiscd-freundlich wird und gegen seinen Herrn knurrt, oabei eine unae- wöhnliche Schläfrigkeit und Traurigkeit zeigt, be­ständig warme Orte aufsucht, öfters nach dem Futter schleicht, ohne zu fressen, begierig Wasser, aber immer nur in geringer Menge zu sich nimmt und sich überhaupt unruhig und beängstigt ge­bärdet.

Untrügliche Kennzeichen sind, auch, daß er feine Stimme ändert, indem der Anschlag in ein rauhes, heiseres Heulen übergeht, daß er seine Freßlust verliert, nur mit Beschwerlichkeit schlucken kann, geifert, einen trüben Blick bekommt, gern viel fort- geht, ungenießbare Körper beleckt und verschlingt, ei zunehmender Krankheit um sich schnappt und ohne Ursache beißt. Im Verlause der Krankheit tritt aewöhnlich Verstopfung ein, die Ohren werden schlaff, das kranke Tier läßt den Schwanz hängen, sein Auge wird matt, der Blick schielend. Später rötet sich das Auge und wird entzündet. Der Hund ist unempfindlich für Liebkosungen, achtet nicht mehr auf des Herrn Befehl, wird immer unruhiger und scheuer, sein Blick starr oder feurig, der Kopf senkt sich tief herab, Augen- und Backengegend schwellen an, die Zunge wird stark gerötet und hängt aus dem Maule, an dessen Seiten zäher Schleim herabläuft. Bald knurrt er bloß noch, ohne zu bellen, kennt auch Personen und zuletzt seinen eigenen Herrn nicht mehr. So sehr er nach Getränk lechzt, so wenig vermag er es hinabzu­schlingen; selbst wenn es ihm gewaltsam beigebracht wird, verursacht es ihm Würgen und krampfhaftes Zusammenziehen der Schlundmuskeln. Er legt sich nicht mehr nieder, sondern schleicht schielend mit gesenktem Schwanz unruhig umher.

Jetzt erst entwickelt sich die Krankheit entweder zur stillen oder zur rasenden Wut. Bei der stillen Wut (melancholisches Stadium) sind die Augen entzündet, aber trübe und starr, die Zunge wird bläulich und hängt oft weit aus dem Maule her­aus. Weißer Schaum überzieht die Mundwinkel; das Maul ist immer offen, der Unterkiefer gelähmt. Der Trieb zum Umherlaufen und Beißen ist nicht ausgeprägt. Das bedauernswerte Tier ist gegen äußere Einwirkungen unempfindlich und magert rapid ab. Dierasende Wut" ist dadurch gekenn­zeichnet, daß die Tiere einen ungewöhnlichen Be­wegungsdrang haben, umherschweifen und Gegen­stände, wie Stroh, Nägel, Steine, Holz usw. ver­schlingen, in die Luft schnappen und gerne beißen.

10. Juli 1931 in der Fassung des Artikels 8 des zweiten Teils der Ersten Hessischen Verordnung zur Durchführung der deutschen Gemeindeordnung vom 1. April 1935.

Artikel 2: Die übrigen Bürgermei­ster in Landgemeinden erhalten im Falle der Bedürftigkeit von der Gemeinde bis zum Ab­lauf des Vierteljahres, das auf den Monat folgt, in dem die Amtszeit für beendet erklärt worden ist, ihre Vergütung weiter. Nach Ablauf dieser Zeit können sie, soweit sie gemäß Artikel 2 des Versiche­rungsgesetzes für gemeindliche Beamte versiche­rungspflichtig gewesen sind, im Falle der Bedürf­tigkeit von der Gemeinde eine jederzeit widerrufliche Beihilfe erhalten. Diese Beihilfe wird jedoch nicht über den Zeitpunkt hinaus gewährt, in dem die Amtszeit bei regelmäßigem Ablauf beendigt gewe­sen wäre. Die Bestimmungen gelten n i ch t für Bür- germeister, die nach der Feststellung der Aufsichts- Raturforscher" ausführt; der vordere Teil des braunwollig behaarten Körpers überwiegt nicht so mächtig wie bei seinem Vetter, dem amerikanischen Biton. Dieser ist braun-schwarz wollig, und die auf­fallend starke Mahne geht bis fast zum Erdboden. Wahrend die Hörner beim Wisent kräftig gekrümmt sind, haben sie beim Bison eine kurze stumpfe Ge­stalt und sind von der Stirnbehaarung zum Teil bedeckt. Für beide Wildrindarten bestand lange Zeit die Gefahr des völligen Aussterbens. Man hat aber sowohl in Amerika als auch in Europa die Bestände durch verständnisvolle Hege wieder so bochbringen können, daß in der neuen Welt schon wieder rund 30000 Stück gezählt werden und daß dem Rückgang auch bei uns Einhalt geboten werden konnte. Das letzte Exemplar des europäischen Wi­sents auf deutschem Boden wurde 1755 zwischen Tilsit und Labiau geschosien. Bor dem Weltkrieg gab es in dem bekannten Urwald von Bialowies noch eine Herde von annähernd 700 Stück, die aber in den Wirren der russischen Revolution in unsin- niger Weise vernichtet wurden. Unter der Parole Wisent in Rot" hat nach dem Kriege, besonders in Deutschland, eine Bewegung zur Erhaltung dieser vom Untergang bedrohten Wildart eingesetzt, und eine Reihe amtlicher Stellen und manche Private nahmen sich der Zucht an, in der auch bald erfreu­liche Ergebnisie erzielt wurden. 3n gleicher Weise ist man in Schweden vorgegangen, und auch die polnische Regierung hat die Wisentzucht in den Wäldern von Bialowies wieder ausgenommen. 3m Jahre 1923 wurde in Frankfurt a. M. eine 3nter- nationale Gesellschaft zur Erhaltung des Wisents gegründet. 3m vorigen Jahre sind die deutschen Wisentzüchter und -Halter zu einer Reichsfachschaft unter Leitung des Reichsjägermeisters Hermann Göring zusammengefaht worden, die in den drei Wildgehegen (Saupark Springe, Schorfheide und Boihenburg) und in den drei Zoologischen Gärten von Berlin, Hellabrunn und Königsberg über einen Bestand von zwanzig reinblütigen Wisenten und ungefähr ebensoviel Kreuzungstieren verfügt. - Die Hauptaufgabe der Wisentzucht ist die Reinzucht. Man ist bestrebt, das Bisonblut aus den Kreu­zungen immer mehr herauszubringen. »Durch diese Derdrängungszucht" ist es gelungen, die Zahl der Tiere mit Wisentblut auf einer größeren Höhe zu halten. Jedenfalls ist es durch diese Maßnahmen unter Zusammenwirken aller Beteiligten möglich geworden, das urigste deutsche Wild zur Freude aller Dvlksgenosten, die Sinn für Ratur, Jagd und altdeutsche Überlieferung haben, vor dem Aussterben zu retten.

Als erste Hilfe beim Biß durch ein tollwutkrankes Tier ist erforderlich: Sofortige Meldung beim Arzt! Bis dieser kommt, brenne man die Wunde inner­halb der ersten fünf Minuten nach dem Biß bei Rotglühhitze aus und schnüre das Glied fest ab. Man handle sofort. Wer die unverzügliche Herbei- ziehung des Arztes unterläßt, riskiert sein Leben. Der Gebissene wird vom Arzt ohne Verzug der von Pasteur angegebenen Tollwutbehandlung zu­geführt, die in den eigens dazu eingerichteten Insti­tuten vorgenommen wird. Für den Erfola ist vor allem der frühzeitige Beginn der Behandlung