Ausgabe 
19.6.1935
 
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Stadtkirche zu Offenbach, sodann bis November 1934 Propst der Propstei Oberhessen, seit Februar 1935 ist er Verwalter der Pfarrstelle der Matthäus- gemeinde.

Katsche Reichsbanknoten zu 50 Mark im Umlauf.

Die Kriminalpolizeistelle Gießen teilt uns mit: In den Tagen nach Pfingsten wurden in oer- schiedenen süddeutschen Städten viele falsche Reichs- banknoten zu 50 RM. mit dem Ausgabedatum 11. Oktober 1924 angehalten. Die meisten Falsch­scheine tragen die Nummern A 9227805, C 7666554 und F 8 810161. Kennzeichen: Papier gering schwä­cher, mitunter weißer als bas echte, falsche Pflan­zenfasern, vereinzelt in dem pasteartigen Aufdruck gelagert: Wasserzeichen durch Aufdruck mit ver­schwommener Zeichnung schwach nachgeahmt. Auf der Vorderseite ist meist in dem stark glänzenden männlichen Bildnis der Nasenrücken schmäler ge­halten, die Unterlippe ist linienartig begrenzt, und an dem linken Ohr, vom Beschauer aus gesehen, fehlt in seinem oberen vorderen Teile der aus echten Noten gut sichtbare Ohrmuschelansatz. Aus der Rück­seite ist das Druckbild allgemein Heller, die Wort­zahl50" in der linken unteren Ecke ist nicht in der Mitte der Kreisrosette, sondern meist tiefer und nach rechts gestellt.

Aus der Reihenfolge der Orte, an denen die Falschscheine angehalten worden sind, ist ersichtlich, daß die Scheine von reisenden Verbreitern abge­setzt sind. Die Verbreiter sind Ortsfremde und suchen zum Absatz ihrer Falschnoten meist offene Laden­geschäfte auf, in denen sie eine Kleinigkeit einkaufen.

Für Mitteilungen, die zur Ergreifung der Her­steller oder Verausgaber der Falschscheine bzw. zur Ermittlung der Fälscherwerkstatt führen, ist vom Reichsbankdirektorium eine Belohnung bis zu 3000 RM. ausgesetzt.

Verbilligtes Pflaumenmus.

Mit Hilfe der vom Reichsminister der Finanzen, sowie von der rübenbauenden Landwirtschaft und der Zuckerindustrie zur Verfügung gestellten Mit­tel war es seinerzeit möglich, die Bevölkerung seit Beginn des Jahres mit einer in ihrer Qualität vor­züglichen Vierfrucht- und gemischten Marmelade, sowie mit Apfelnachpressegelee zu versorgen. Die für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mengen sind nunmehr aufgebraucht. Um die Bevölkerung aber auch weiterhin mit einem billigen und doch hochwertigen Brotaufstrichmittel aus deutschem Obst und Zucker zu versehen, hat der Reichs- und preußische Minister für Ernährung und Landwirt­schaft im Einvernehmen mit dem Reichsnährstand eine Fortführung der Maßnahme durch Verbilli­gung von Pflaumenmus angeordnet:

Das verbilligte Pflaumenmus wird nicht, wie bisher, zu 42 Pfennig, sondern zu einem Klem- verkaufshöchstpreis von 32 Pfennig je Pfund im Laden abgegeben und steht voraussichtlich vom 25. Juni ab in allen Geschäften zur Verfügung. Besonderer Wert wird wieder auf die Qualität des Pflaumenmuses gelegt. Die Qualitätsvorschriften sind deshalb verschärft worden, so daß dem Ver­braucher trotz erheblicher Verbilligung ein in der Qualität wesentlich verbessertes Brotaufstrichmittel geboten wird. Die Durchführung der Maßnahme liegt in der Hand der Hauptvereinigung der deut­schen Gartenbauwirtschaft.

vornottzen

Tageskalender für Mittwoch. NSDAP. Ortsgruppe Gießen-Süd: 20.30 Uhr, Schulungsabend der Politischen Leiter im Lokal Tannhäuser". Ortsgruppe Gießen-Nord: 20.30 Uhr, Ortsgruppen-Schulungsabend im Cafö Leib. Orts­gruppe Gießen-Mitte: 20 Uhr, Singstunde im Schipkapaß. NSG.Kraft durch Freude": 20 bis 21 Uhr und 21 bis 22 Uhr Schwimmen im Volksbad: 20 bis 21 Uhr Reiten, Reitschule Schömbs. Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Der bunte Schleier". Stadttheater: 20 bis 22.15 Uhr: Der Hochtourist". Reichstreubund, Ortsgruppe Gießen: 20 Uhr, Kameradschaftsabend im Unter­offizier-Heim in der neuen Kaserne. Deutsches Rotes Kreuz Alice-Frauenverein, Ortsverein Gie­ßen: 14.30 Uhr, Mitgliederversammlung im Hörsaal des Physiologischen Instituts, Friedrichstraße. Bezirk Oberhessen der Deutschen. Lebensrettungs- Gesellschaft: 19 bis 20 Uhr, Lehrgang zur Prüfung für den Grund-, Leistungs- und Leyrschein in der Müllerschen Badeanstalt. Gießener Fünfziger- Vereinigungen: 21 Uhr, Besprechung der Führer über die gemeinschaftliche Waldpartie zum Lud- wigsbrunnen im Bahnhofsrestaurant.

Die Gesellschaft Liebig-Museum Gießen hält am Sonntag, 23. Juni, ihre Haupt­versammlung ab. Gleichzeitig wird damit der dritte Familientag der Nachkommen von Justus von Liebigs Eltern verbunden sein. Auf die heutige Anzeige sei aufmerksam gemacht.

*

** Auszeichnung von Gießener Feuerwehrführern. Die langjährigen Mit­glieder der Gießener Freiwilligen Feuerwehr, Brandmeister W. R ö d i g e r, Schriftführer Bour­geois und Geräteführer H. K r a u ß , wurden für verdienstvolle Tätigkeit in der Wehr durch die Ver­leihung des Hessischen Feuerwehr-Ehrenkreuzes ausgezeichnet. Die Ehrenzeichen wurden ihnen am Montagabend bei einem Feuerwehrappell über­reicht.

** E i n Siebzigjähriger. Arn morgigen Donnerstag, 20. Juni, kann Sattlermeister Fritz Groß, Neuenweg 32, feinen 70. Geburtstag feiern. .Der Jubilar ist, insbesondere durch seine berufliche Tätigkeit, eine in Gießen und weiter Umgebung sehr bekannte Persönlichkeit. Im Jahre 1893 grün­dete er sein Geschäft, das er zu beachtlicher Höhe führte. Noch heute arbeitet er unermüdlich mit. Herr Groß, der in den Jahren von 1885 bis 1888 bei dem Dragoner-Regiment Nr. 23 in Darmstadt diente, ist ein Mitbegründer des im Jahre 1907 ge­gründeten Kavallerie-Vereins Gießen. Regelmäßig besucht er die Mitgliederversammlungen. Von Sei­ten des Vereins wurde ihm auch eine dementspre­chende Anerkennung zuteil. Der Jubilar ist seit dem Jahre 1893, also seit 42 Jahren treuer Leser des Gießener Anzeigers.

** Arbeitsjubiläum. Am morgigen Don­nerstag, 20. Juni, kann der Feinmechaniker Karl Flett, Seltersweg 55, auf eine 25jährige Tätig­keit bei der Firma Ernst Leitz, Optische Werke, Wetzlar, zurückblicken.

** Schulpersonalie. Uebertragen wurde dem Studienrat an der Weidig-Werner-Oberreal- schule in Butzbach Theodor Schweisgut eine Studienratsstelle an der Oberrealschule zu Alsfeld mit Wirkung vom 17. Juni 1935 an.

**36LandhelferausEffen trafen gestern mittag auf dem hiesigen Bahnhof ein, wo sie im Bahnhofsrestaurant verpflegt wurden. Nach der Aufteilung durch das Arbeitsamt wurden sie auf

den Weg nach dem Vogelsberg in der Richtung Fulda und Gelnhausen gebracht.

** Schützt die Eidechse! Sonnige Abhänge, Steinhalden, sonnige Raine, Wurzelstöcke in Walb- blößen, auch Hecken und Zäune sind die Aufent­haltsorte unserer nützlichen einheimischen Eidechsen. Sich sonnend, liegen die flinken Tierchen auf der Lauer und spähen nach Beute. Vor ihrem um­sichtigen und klugen Auge ist die Mücke im Fluge nicht sicher. Auch der Falter am Blumenkelch fällt ihrer Gewandtheit zum Opfer, Regenwürmer, Spin­nen, Käfer, Larven, Grillen und Heuschrecken bilden ebenfalls ihre Nahrung. Darum schützt die Eidech­sen! Sie vertilgen als Feld-, Wiesen- und Wald­polizei viele Schädlinge! Deutschlands schönste Ei­dechse ist die prächtige grüngefärbte Smaraad- eidechse. Andere Arten unserer Heimat sind die Zaun-, die Berg- und die Mauereidechsen. Mit den Eidechsen verwandt ist die Blindschleiche, ein harm­loses, ebenfalls sehr .nützliches schlangenähnliches Tierchen, das in Wiesen und lichten Buchenbestän­den nach Nacktschnecken und Regenwürmern jagt.

Amtsgericht Gießen.

Eine Gastwirtstochter aus L. hatte im Januar im Auftrage ihres Vaters die Gastwirtschaft über die Polizeistunde hinaus offen gelassen. Hierfür erhielt sie durch Strafbefehl eine Strafe in Hohe von 20 RM. (evtl. 4 Tage Haft) wegen Uebertre- tung des Gaststättengesetzes. Gegen diesen Strafbefehl legte die Verurteilte Einspruch ein. Gestern fand vor dem Amtsgericht Gießen die Hauptverhandlung statt, die in der Beweisauf­nahme keine tatmildernden Umstände für die An­geklagte ergab, so daß das Gericht auf dieselbe Strafe wie im Strafbefehl erkannte.

Zwei Gießener Wasserhäuschen-Jnhaber ver­kauften im April an einem Sonntag an Kunden, die nicht als Gäste bei ihnen verkehrten, Tabak- waren. Hierfür erhielten beide einen Strafbefehl in Höhe von 5 RM. (evtl. 1 Tag Gefängnis) we­gen Vergehen gegen die Gewerbe-Ordnung in Verbindung mit dem Arbeitszeitgesetz. Gegen diesen Strafbefehl legten beide Einspruch em. Gestern fand vor dem 2lmtsgerki)t die Hauptver­handlung statt. Es ergaben sich auch hier für beide Angeklagte keine strafmildernden Tatumstände, so

daß es unter weiterer Kostenbelastung bei den vorerwähnten Strafen verblieb.

Weiterhin stand eine Strafsache wegen Dieb­stahls im Rückfall an, die aber ausgesetzt werden mußte, da der Angeklagte zur Hauptverhandlung nicht erschienen war. Nach Vollzug des erlassenen Haftbefehls wird neuer Termin zur Hauptverhand­lung anberaumt werden.

Kleine Strafkammer Gießen.

Der 42jährige R. H. aus Gießen, der am 5. Okto­ber 1934 einem Verwaltungssekretär des Wohl­fahrtsamtes ins Gesicht schlug und bei seinem Weg­gehen die Beamtenschaft mit den gemeinsten Aus­drücken beschimpfte, erhielt am 11. Januar 1935 von dem Amtsgericht Gießen eine Gesamt- gefängnisftrafe von 4 Monaten. Gegen dieses amtsgerichtliche Urteil wurde Berufung ein­gelegt. Gestern hatte er sich vor der Kleinen Straf­kammer zu verantworten. Nach eingehender Be­weiserhebung erkannte die Kleine Strafkammer das Urteil des Amtsgerichts unter Verwerfung der Berufung an.

Der Frz. Jos. H. Sch. aus Herbstein, der eine alte Schuld mit einem bereits ungültigen 20-Mark- schein bezahlte, wurde vom Amtsgericht Herbstein wegen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe v o n 2 Monaten verurteilt. Infolge Berufung wurde gestern die Sache vor der Kleinen Straf­kammer verhandelt, die nach der Beweiserhebung zu Gunsten des Angeklagten annahm, daß dieser sich nicht bewußt war, daß er mit einem ungülti­gen 20-Mark-Schein bezahlte. Das Gericht erkannte auf Freisprechung.

Der K. H. aus Rodheim, der am 10. Dezember 1934 mit einem Langholzfuhrwerk die Straße LangdHungen befuhr und an einer Kurve sich zu weit auf der linken Seite der Fahrbahn hielt, so daß durch dieses unvorschriftsmäßige Fahren eine Radfahrerin zu Fall kam und durch lieber» fahren eine Quetschung der rechten Hand davon- trug, wurde vom Amtsgericht Nidda zu einer Geldstrafe von 50 Mark (evtl. 10 Tage Gefängnis) verurteilt. Infolge Berufung fand gestern die Hauptverhandlung vor der Kleinen Strafkammer statt, in der Freispruch erfolgte, da die Schuld­frage nicht einwandfrei geklärt werden konnte.

Heist uns helfen!

Rotkreuztages 1935.

Oer Sinn des

Am 22. und 23. Juni werden die Angehörigen des Deutschen Roten Kreuzes, die Rotkreuzschwestern und Sanitätsmänner allerorten, in Stadt und Land, auf allen Straßen und Plätzen das Abzeichen des diesjährigen Rotkreuztages verkaufen: eine hübsche kleine Plakette, die eine Rotkreuzfahne auf weißem Grunde zeigt und die Inschrift trägt: Helft uns helfen! Dieses Rotkreuzabzeichen ist ein Erzeug­nis aus Kunststoff, bei dessen Aufbereitung aus Steinkohle bereits deutsche Arbeiter Lohn und Brot gefunden haben.

Wer diese Plakette kaust, hilft unmittelbar dem Deutschen Roten Kreuz, mittelbar aber auch notleidenden Volksgenossen in einer Stabt, die seit Jahrhunderten der deutschen Puppen­industrie aufs engste verbunden ist, Reustadt bei Koburg, der Stabt bes Deutschen Puppen- mufeums.

Infolge des starken Rückganges der Ausfuhr ist in diesem Städtchen der bayerischen Ostmark fast die Hälfte der 9000 Einwohner erwerbslos und wird öffentlich unterstützt. Kaum eine Stadt in Deutsch­land hat eine so erschreckende hohe Zahl von Ar­beitslosen aufzuweisen wie Neustadt bei Koburg, das von der bayerischen Staatsregierung als ärmste treisunmittelbare Stadt Bayerns bezeichnet und zum Notstandsgebiet erklärt worden ist. Bei der Herstellung der Rotkreuzplakette in mehreren Mil­lionen Stücken haben Hunderte von Heim­arbeitern über ein Vierteljahr lang wieder Lohn und Brot gefunden.

Der Rushelft uns helfen!" ergeht an alle deutschen Volksgenossen.

Sie mögen sich nicht nur am 22. und 23. Juni, son­

dern auch ständig daran erinnern, daß nach dem Stande von Ende 1934: 1303 671 Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes, Schwestern, Hilfsschwe­stern, Samariterinnen und Sanitätsmänner in ständiger Bereitschaft gehalten werden, um bei plötzlich auftretender Not und Gefahr sofort helfend etngreifen zu können. 7086 ständige Rettungs­wachen und Unfallhilfsstellen des Roten Kreuzes sind im Deutschen Reich vorhanden, ferner 25 655 Unfallmeldestellen und Depots von Krankenbeför­derungsmitteln. Die Verbände des Roten Kreuzes verfügen über 626 eigene Krankenkraftwagen, 4239 Krankenfahrbahren und 29 881 Krankentragen. Dem Rettungsdienst zu Wasser dienen 87 Rettungsboote.

Im vorigen Jahre ist von den Angehörigen bes Deutschen Roten Kreuzes 2 558 345 mal Erste Hilfe geleistet worben. Auf jebes ber 148 075 aktiven Mitglieder ber Sanitatskolon- nen kommen also im Durchschnitt jährlich 17 Hilfeleistungen!

Der Ruf des Roten KreuzesHelft uns helfen!" wird nicht ungehört verhallen. Denn mit den auf­geführten Einrichtungen und Mitgliederzahlen ist bei weitern noch nicht genug getan. Die Reihen müssen gestärkt werden. Sie stehen jedem Volks­genossen zur tätigen Mitarbeit offen. Jeder ist will­kommen, der sich in den Dienst der Hilfsbereitschaft stellen will. Wer die Rotkreuzarbeit am 22. und 23. Juni durch Spenden auf ber Straße und in der folgenden Rotkreuzwoche durch Spenden für die Haussammlungen unterstützt, bringt damit sei­nen Dank für die selbstlose Arbeit der Tausende und aber Tausende von ehrenamtlich Tätigen im Roten Kreuz zum Ausdruck. Jeder Pfennig hilft helfen!

Kundgebung der Gruppe Gesundheitswesen" in der DAF.

3u den Vertrauensratswahlen in den öffentlichen staatlichen Betrieben.

Auf Veranlassung des Reichsstatthalters Gauleiters Sprenger (Landesregierung) werden am morgigen Donnerstag, 2 0. Juni, in den öffentlichen staat­lichen Betrieben Vertrauens­ratswahlen durchgeführt. In diesen be­trieben bestanden bisher keine Vertrauens­räte. In unserer Stadt werden morgen in den Universitätskliniken, in der Heilstätte Seltersberg, in der Provinzial-Heil- und Pflege-Anstalt und in der Provinzial-Pslege- anstalt die Dertrauensratswahlen durchge­führt.

Aus Anlaß der bevorstehenden Vertrauensrats­wahlen in den Betrieben der GruppeGesundheit" in der DAF. fand gestern abend im Caf6 Leib eine Kundgebung statt. Nach der Eröffnung durch den Geschäftsführer der Deutschen Arbeitsfront Gie­ßen, Pg. Jung, nach der (Einbringung der Be­triebszellenfahnen, einem gemeinsamen Lied und nach einem würdigen Gedenken für die Opfer der Explosionskatastrophe von Reinsdorf sprach der

Kreiswatter der OAK.pa Wagner über den Sinn der Vertrauensratswahl. Der Red­ner beschäftigte sich zunächst mit dem Gesetz zur Ord­nung der nationalen Arbeit und betonte, daß der Nationalsozialismus nicht Patentlösungen für alle Wechselfälle des Lebens bereithalte, sondern sich darauf beschränke, einige unumstößliche Fundamen­talsätze festzuhalten. Die Grundsätze des National­sozialismus feie nsittlich groß betrachtet in der Gegenüberstellung zu der materialistischen Lehre eines Karl Marx. Diese sittlich großen Forderungen seien das Gewaltige in der Bewegung. Deshalb lasse sich Nationalsozialismus auch nicht aus Bü­chern erlesen, ober aus Gesetzeswerken studieren. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit be­dürfe keiner spitzfindigen juristischen Auslegungen.

In seinen weiteren Ausführungen beschäftigte sich der Redner mit dem wirtschaftlichen Denken in der Zeit der Zünfte, in der nur die Leistung und der Charakter gegolten habe, und der Meister seine Meisterschaft zu beweisen hatte. Sie erstrebten da­

mals die Vollkommenheit der Leistung. Nach dem Ideal jener Meister müßten wir wieder streben. Nach der französischen Revolution sei dieser Ge­danke der vollkommenen Arbeit abgelöst worden durch den Gedanken an den Verdienst. An Stelle der sittlichen Begriffe sei dieVernunft" getreten. An Stelle des patriarchalischen Verhältnisses zwischen Meister, Gehilfe und Lehrling sei das Vertrags- rechtliche Verhältnis getreten. Das innere Ver­hältnis der Menschen als solchen gleichen Blutes und gleicher Rasse ging völlig verloren. In der Wirtschaft machte man den Preis zum Wesent- lichen. Schon heute könnten wir diese geistige Hal- tung nicht mehr verstehen.

In seinen weiteren Ausführungen stellte der Kreiswatter in der Sinndeutung des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit heraus, daß

die Arbeit aller dem Wohle der Volksgemein­schaft zu gelten habe.

Das fei der wesentlichste Fundamentalsatz des Ge­setzes. Die Fragen um uns müßten gelöst wer­den vom Geiste der Volksgemeinschaft aus. Die Volksgemeinschaft müsse sich die ersten Rechte aus» bedingen, denn der einzelne, und sei es der ge­nialste Mensch, sei wertlos ohne die Gemeinschaft rings um ihn. Deshalb müsse Betriebs- und Volksgemeinschaft gefordert werden unter dem Generalnenner:Arbeit im Dienst an der Volksgemeinschaft!"

Der Redner ging bann auf bk BegriffeFüh­rer" unbGefolgschaft" ein. Man müsse unterschei- ben zwischen bemVorgesetzten", ber nurkraft feines Amtes" befehle, unb bem Führer. Führer könne nur ber Beste ber Gemeinschaft fein.

Der Führer habe Tag um Tag um Vertrauen zu kämpfen, er habe nicht nur Selbstverständ­lichkeiten zu erfüllen, sondern er solle Kamerad sein. Dem wahren Führer mühten die Seelen der Menschen seiner Umgebung zudrängen.

Wenn diese Auffassung von Führer und Gefolg­schaft Raum gewinne, dann würden sich die Dinge in unserem Vaterlande s o gestalten, wie es seit Generationen ersehnt sei. Wir kehrten damit zu­

rück zum germanischen Geist der Treue und der Pflichterfüllung. Neu sei der Begriff des 23er- trauensrates, der die Verbindung zwischen der Be­triebsführung und der Gefolgschaft aufrechtzuer- halten habe. Er sei in keiner Weise mit dem zu vergleichen, was der ftühereBetriebsrat" dar» stellte.

Der vertrauensrat habe keine andere Aufgabe als die, das Vertrauen zwischen Führer und Gefolgschaft zur Schicksalsgemeinschaft zu ver­tiefen. Er müsse die Kräfte zusammenführen. Er diene keiner Gruppe, sondern nur dem

Volke.

Wir alle mühten uns bewußt fein, daß wir auf Gedeih und Verderb miteinander verbunden sind. Wir haben Treue zu hatten, wir müßten bereit sein, die Betriebsgemeinschaft zu erleben. In diesem Sinne solle die Vertrauenswahl in den öffentlichen Betrieben vor sich gehen.

Nachdem der Kreiswatter der DAF., Pg. Wag­ner, noch in einigen grundsätzlichen Ausführun­gen über den Begriff des Treuhänders und der so­zialen Ehre gesprochen hatte, ferner die Verant­wortung der Gegenwärtigen den kommenden Ge­nerationen gegenüber herausgestellt hatte, schloß er feine Ausführungen, die mit lebhaftem Beifall ausgenommen wurden.

Mit dreifachemSieg-Heil!" auf den Führer und Kanzler Adolf Hitler, dem gemeinsam ge­fangenen ersten Vers bes Horst-Wessel-Liebes und ber Ausbringung ber Fahnen ber Betriebszellen, fanb bie Kunbgebung ihren Abschluß.

Musik, ausgeführt von Mitgliebern bes Musik­zuges ber SA.-Stanbarte 16, verschönte den Abend.

Oberhessen.

80 Jahre und 92 Jahre alt.

Trais-Horloff, 19. Juni. Morgen, am 2 0. Juni, kann unser alter Schäfer Georg Karl Wilhelm Michel seinen 80. Geburtstag feiern. Seinen Beruf übt er freilich schon seit etlichen Jahren nicht mehr aus, erfreut sich aber noch einer guten Gesundheit, wenn es auch mit bem Laufen nicht mehr so gut geht, nachbem er im vergangenen Jahr einen Fall getan unb eine leichte Lähmung bes einen Beines baoongetragen hat Seine ganze Liebe sind auch heute noch die Schafe. Sein sonntäglicher Gang führt ihn ins Gotteshaus. Er wird aber noch weit übertroffen von unserem alten Gemeinde- und Kirchenrechner Heinrich Karl Hu blitz, der am 21. Juni seinen 92. Oe-* b u r t s t a g feiern kann. Er ist der zweitälteste Mann im ganzen Kirchspiel. Auch er ist noch kör­perlich und geistig gesund und ziemlich rüftig, so daß er noch leichte Hilfsarbeiten im Haushalt machen kann. Auch kann er noch allein spazieren gehen. Das Rechneramt hat er schon vor vielen Jahren seinem Sohn übergeben.

Laubacher Ausschußfest

* Laubach, 18. Juni. Am Montag und Diens« tag wurde zum 395. Male bas alljährliche HLi­ma t f e st ber Laubacher, ber Ausschuß, gefeiert.

Montag morgen um 8 Uhr begann bas Fest mit bem traditionellen Frühstück ber Hauptführer ber 13 Sekttonen beim Hauptmann, in biefem Jahre Konrad Wilhelm Högel. Mit Musik zogen die Hauptführer mit den Ehrengaben des Schießens auf den Marktplatz, wo inzwischen die einzelnen Sektionen angetreten waren. Dann ging es in ge­schlossenem Zuge in den Schloßhof, wo der vom Grafen gestiftete, festlich geschmückte Hammel und die Hammelgabe der Gräfin abgeholt wurden. Lei­der setzte $u Beginn des Festzuges starker Regen ein. Auf Dem Festplatz auf derHälle" wurden zunächst die heute noch lebenden ehemaligen Haupt- männer, 27 an der Zahl, durch Überreichung einer Gedenkmünze ausgezeichnet. Dann begann das tra­ditionelle Hammelschießen. Diesmal war bester Schütze und Gewinner des Hammels der gräfliche Leibjäger Heinrich Melchior. Die Hammelgabe, ein Kleid, bekam Johann Friedrich Rühl, die Ehrengabe auf dem Gabenstand schoß Georg Franz, die 1. Gabe Heinrich Rühl VI., bie 2. Gabe Heinrich Melchior. In feierlichem Zuge würben ben fiegreichen Schützen bie Gaben ins Haus gebracht. Am Abenb unb noch während der Nacht herrschte frohes Volksfesttteiben.

Dienstag vormittag begann ber alljährlich mit bem Ausschußfest burchgeführte Markt: er litt aber sehr unter starkem Regen. Großvieh war nur sehr wenig aufgetrieben, bagegen standen etwa 200 Ferkel zum Verkauf, bie zu Durchschnittspreisen von 20 bis 25 Mark restlos abgesetzt mürben. Auch bas althergebrachte Jugenbfest am Nachmittag mit ben traditionellen Kinberspielen verregnete.

Stadtvorstandssihung in Alsfeld.

A Alsfeld, 18. Juni. In der Sitzung des Stabtvorstandes am heutigen Dienstag gelangten die Rechnungen der Stadt-, Hospital- und Armenkasse sowie des Schlachthofes und der Gewerbeschule vom Rechnungsjahr 1933 zur 23orlaße. Die Betriebsrechnung ber Stabtkasse er- §ibt eine Einnahme von 633 401,59 Mark und eine Ausgabe von 556 689,08 Mark, so baß ein Rech- nungsreft von 76 712,51 Mark verbleibt. Die Be­triebsrechnung bes stäbtischen Schlachthofes schließt in Einnahme mit 34 155,84 Mark, in Ausgabe mit 27 502,72 Mark ab, so baß ein Rechnungsrest von 6653,12 Mark verbleibt. Aus bem Betrieb würben zur Kapitalrücklage 8000 Mark überführt. Der Ab­schluß ber Rechnung ber Gewerbeschule gleicht sich mit 18 097,87 Mark aus.

Bauprogramm ber Alsfelber Bau­genossenschaft 19 3 5. Die Alsfelder Bau­genossenschaft m. b. H. erbaut in diesem Jahre auf bem von ihr erworbenen Gelänbe an ber Hoch­straße zehn Wohnhäuser. Hierdurch wird die Verlegung ber Wasserleitung borthin notwendig. Diese wurde genehmigt und der erforderliche Kredit bewilligt. Die Ausführung wurde ber Firma H. und A. R ö ß n e r (Alsfeld) übertragen. Mit den Arbeiten ist bereits begonnen worben, die Häuser sollen noch im Herbst bezugsfertig werden.

Aenberung von Straßen- und Bau­fluchtlinien. DckS hessische Hochbauamt hat an den projektierten Straßen im Grund und verlän­gerte Landgraf-Hermann-Sttahe verschiedene Ab­änderungsvorschläge bezüglich Straßen- unb Dor­gartenbreite gemacht. Diese wurden angenommen. Die erforderliche Zurücksetzung ber (Einfriebigungen erfolgt auf Kosten der Stabt. Bezüglich ber neu projektierten Straße zwischen Junkerngarten und Klostermauerweg wurde bie vorgeschlagene Aende» rung der Breite ebenfalls angenommen und im Gegensatz zu ber vom Hochbauamt vertretenen Auf­fassung gleichzeittg beantragt, daß an dieser Straße von untergeordneter Bedeutung keine mehrstöckigen Gebäude errichtet werden dürfen. Die Ausführung