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Die Lohn- und Gehaltspfändung nach dem Gesetz vom 24. Oktober 1934 Don Landgerichtsdireltor i. Schudt, Gießen.

(Schluß.)

Neu ist ferner (§ 850, Abs. 3, ZPO. a. F.) die Bestimmung, daß die Pfändung wegen r ü ck st ä n - d i g e r Unterhaltsansprüche, die länger als ein Jahr vor dem Pfändungsantrag fällig geworden sind, grundsätzlich keinen Vorzug genießt, sondern nur innerhalb der allgemeinen Pfändungsgrenze zulässig ist, es sei denn, daß der Schuldner sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzieht.

Bedeutsam ist auch die Bestimmung in § 850, Abs. 4, n. F., daß im Falle einer Aenderuna der Verhältnisse, die für den unpfändbaren Teil, des Bezugs bestimmend waren, auf Antrag des Schuld­ners oder Gläubigers der Pfändungsbeschluß ent­sprechend zu ändern ist, und daß diesen Antrag auch ein Dritter stellen kann, dem der Schuldner kraft Gesetzes unterhaltspflichtig ist, selbst wenn er keinen Schuldtitel hat.

Dem Gläubigerschutz dienen die Bestim­mungen in den neuen §§ 850c und d ZPO., die dazu dienen sollen, die üblichen Gehaltsschiebungen zu bekämpfen und zu beseitigen. Verschuldete Dienst­verpflichtete haben häufig, meinend, daß sie nicht verpflichtet seien, ihre Arbeitskraft im Interesse ihrer Gläubiger zu verwerten, mit den Arbeitgebern Abkommen getroffen, die es ihnen ermöglichten, in Anwendung formaler Rechtssätze ihre Arbeitskraft so zu verwerten, daß sie unter Schädigung der Gläubiger sich und ihrer Familie eine standes- mäßiae, wenn auch bescheidene Lebenshaltung sicher­ten, selbst wenn ihnen dabei mehr verblieb, als ihnen nach den Pfändungsschutzbestimmungen zu­stand.

Hier sind zuerst die sog. 1500-Mark-Verträge zu nennen. Der Schuldner vereinbart mit seinem Ar­beitgeber, daß er als Entgelt für seine Arbeit nur einen die Pfändungsgrenze nicht übersteigenden Betrag erhält, der größere Rest aber direkt an seine, des Schuldners, Angehörigen bezahlt werden soll. Hier hat die Rechtsprechung, namentlich der Untergerichte, bisher schon zu helfen versucht; es war aber nicht immer möglich. Das neue Gesetz hat mit klaren Normen durchgegriffen, indem es in § 850c ZPO. a. F. bestimmt, daß in solchen Fällen auf Grund eines Titels gegen den Schuldner der Gläubiger den Anspruch des Drittberechtigten, für den der Schuldner die eigentlich ihm zustehende Ver­gütung ausbedungen hat, direkt für sich pfänden lassen kann, wie wenn der Anspruch dem Schuldner selbst zustünde, und daß eine Pfändung des Ver­gütungsanspruchs des Schuldners ohne weiteres den Anspruch des Drittberechtigten mitumfaßt. Im Falle der Gläubiger die Forderung des Drittberech­tigten auf Grund seines Titels gegen den Schuld­ner pfänden läßt, hat das Vollstreckungsgericht bei Erlaß des Pfändungsbeschlusses die Voraussetzungen des § 850c nicht zu prüfen, Es bleibt dem Dritt­berechtigten überlassen, das Nichtvorliegen derselben zu rügen.

Häufig wird die Lohnschiebung auch in der Weise versucht, daß der Schuldner bei nahen Angehörigen (Vater, Ehefrau usw.) in Stellung geht und in deren Geschäft tätig wird und sich dabei gar keinen oder nur einen sehr geringen Lohn ausbedrngt, wohl aber sonstigen Unterhalt und meist auch Wohnung. Die Gläubiger haben dann meist das Nachsehen mit ihren Ansprüchen, weil ein etwa anfechtbarer

oder nichtiger Arbeitsvertrag nicht nachweisbar war. Nur in ganz krassen Fällen war ihnen aus dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung zu helfen § 826 BGB..

Hier hilft jetzt der neue § 850d ZPO., indem er bestimmt, daß im Verhältnis des Gläubigers zu dem Empfänger der Arbeits- oder Dienstleistungen (also dem Arbeitgeber) eine angemessene Vergütung als geschuldet gilt, wenn die geleisteten Dienste nach Art und Umfang üblicherweise vergütet werden. Die Gerichte haben in solchen Fällen, insbesondere bei Bemessung der Vergütung auf alle Umstände des Einzelfalles, namentlich die Art der Dienst­leistungen, die verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen der Beteiligten Rücksicht zu nehmen. Es kommt nicht mehr darauf an, ob wirklich ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Schuldner und seinen Angehörigen vereinbart ist oder nicht, sondern nur auf die Ueblichkeit der Vergütung der Arbeiten. Es kann sein, daß im Verhältnis zwischen Voll­streckungsgläubiger und Drittschuldner eine Ver­gütung als geschuldet anzunehmen ist auch tn Fällen, in denen der Schuldner zu unentgeltlichen Dienst­leistungen nach dem bürgerlichen Recht verpflichtet ist.

Der Richter hat auch hier bei Erlaß des Pfän­dungsbeschlusses nicht zu prüfen, ob eine Vergütung geschuldet wird. Dem vom Gläubiger belangten Drittschuldner bleibt überlassen, das Fehlen einer Verbindlichkeit geltend zu machen. Die bürgerlich­rechtlichen Beziehungen zwischen dem Schuldner und dem Drittschuldner, dem Dienstberechtigten, werden durch diese Vorschriften im übrigen nicht berührt.

Die neuen §§ 850th ZPO. bringen keine wesent­lichen Aenderungen, abgesehen davon, daß § 850g bestimmt, daß die nach § 843 BGB. wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichtende Geldrente jetzt für unpfändbar erklärt ist, auch gegenüber gesetzlichen Unterhaltsansprüchen der Verwandten und Ehegatten.

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, daß auch bei dieser Aenderung der ZPO. die jetzige Reichs­regierung die Einstellung der alten ZPO., die das Zwangsvollstreckungsverfahren als eine Privat­angelegenheit von Gläubiger und Schuldner ansah und diesen gestattete, von den ihnen nach dem for­mellen Recht zustehenden Rechtsbehelfen ungehemm­ten Gebrauch zu machen, als im Widerspruch mit der heutigen Rechtsauffassung stehend aufgegeben hat. Auch die Zwangsvollstreckung wird heute als eine Rechtsschutzeinrichtung angesehen, bei der die Privatinteressen der Beteiligten hinter den all­gemeinen Belangen zurückzutreten haben. Die neyen Bestimmungen sollen durch diese Regelung Schuld­nerschutz und Gtäubigerschutz in Einklang mitein­ander bringen.

Dieser sozialen Forderung entspricht auch das hier gerade noch erwähnte Gesetz vom 13. Dezember 1934 zur Verhütung mißbräuchlicher Ausnutzung von Vollstreckungsmöglichkeiten, das dem Gericht die Möglichkeit gibt, auf Antrag des Schuldners Maß­nahmen der Zwangsvollstreckung aufzuheben, zu untersagen oder zeitweilig auszusetzen, wenn das Vorgehen des Gläubigers als eine gesundem Volks­empfinden widersprechende Härte erscheint, und da­mit einen Gedanken ausbaut, der auch schon in dem Entwurf einer ZPO. von 1931 enthalten war.

Aordhessens Mannschaft gegen den Gau Mitte.

Nordhessens Mannschaft zum Spiel gegen den Gau Mitte am 16. Juni in Bad-Nauheim steht wie folgt: S o n n r e i n-Hanau; E u f i n g e r - Hanau, Lippert-Gießen (Spieloergg. 1900); Rein­hardt-Hanau, Maintz, Straßer (beide Bor. Fulda); Markert (Kassel 03), Kammer!, Pletsch (beide Bor. Fulda), M e i s e l (Germ. Fulda), K l e i m (Kassel 03).

Spielvereimgung 1900 Gießen.

Lippert in der Gauelf Nordhessen.

Im Fußball, dem Hauptereignis des Tages, trifft die bewährte Nordhessenelf auf den Deutschen Gaupokalmeister, die auserlesene Elf vom Gau Mitte (Magdeburg, Halle, Erfurt, Merseburg und dergl.). Sportlehrer Nerz vom DFB. wird vor­aussichtlich anwesend sein, um das Spielermaterial zu prüfen.

Für uns Gießener interessiert die Angelegenheit insofern, als endlich einmal die Gelegenheit ge­boten ist, den jungen Lippert im Spiel gegen einen großen Gegner zu sehen.

Wie wichtig man die Bad Nauheimer Veranstal­tung betrachtet, geht daraus hervor, daß die Kreis­führer in allen benachbarten Kreisen am. Sonntag ab 12 Uhr Spielverbot erlassen haben.

Die Jugendmannschasten beabsichtigen bereits am Sonntagvormittag einige Spiele zu absolvieren, sie spielen jedoch auswärts.

BfB.-Heichsbahn Gießen.

VfB.-R. Liga Sportverein 05 Wetzlar Liga.

Am Samstag fahren die Gießener nach Wetzlar und gehen damit einem schweren Spiele entgegen. Bei den Kämpfen der vergangenen Verbandsspiele, mußten die Hiesigen die Ueberlegenheit der Wetz­larer anerkennen. Die Gießener haben zur Zeit eine Formverbesserung zu verzeichnen, während die Wetz­larer bei den Aufstiegskämpfen sehr schlecht abge­schnitten haben. Die Gießener fahren mit Heller; Leutheuser I, Lehrmund; Hauptfeld, Knauß, Heß; Ranft, Erb, Wlodareck, Er-ben und Szponick. Diese Mannschaft ist die stärkste Besetzung, die die Hiesigen zur Zeit zur Verfügung haben. Man erwartet, daß die Gießener alles daran setzen werden, um ehren­voll abzuschneiden und auch spielerisch ihr tat­sächliches Können zeigen. Vor allem wird die Mannschaft sich mit der wuchtigen aber fairen Spielweise der Wetzlarer abzufinden haben.

Fußball im Turnverein Großen-Linden

Am ersten Feiertag weilte die erste Elf von Herbornseelbach in Großen-Linden. Die Gäste aus dem Dillkreis zeigten ein hervorragendes Spiel. Die Platzmannschaft hatte gegen diesen Gegner nicht viel zu bestellen und verlor 2:6. Vorher spielte die zweite Mannschaft gegen die gleiche von Lerh- aestern und schlug die Gäste genau wie im Vor­spiel mit 3:2 Toren. Am zweiten Feiertag emp-

sing die Jugend die gleiche aus Großen-Buseck zum Rückspiel. Das Vorspiel am ersten Feiertag verlor Großen-Linden mit nur neun Mann mit 7:0. Dies­mal drehten sie den Spieß um und schlugen ihren Gegner aus Großen-Buseck mit 2:0.

Sportverein 4920 Lollar.

Sportverein 1920 Lollar I FL. Großen-Buseck I.

Am Sonntagvormittag stehen sich auf dem Sport­platz in Lollar zwei alte Verbandsspiel-Rivalen gegenüber. Die Gäste verfügen über eine äußerst spielstarke Mannschaft, so daß der Spielverlauf als offen zu bezeichnen ist. Lollar ist gezwungen, mit einigen Ersatzleuten anzutreten, so daß auch der eigene Platz nicht den Ausschlag geben dürfte.

Handball der Gp.-Äg. 4900.

Morgen vormittag empfängt auf dem 1900-Sport- platz die neu zusammengestellte Jugendmannschaft der Spielvereinigung 1900 die Jugendelf des To. Staufenberg. Obwohl die 1900er durch Teilnahme einiger Kräfte an den Nationalen Jugendwettkömp- fen des JG.-Sportv. Frankfurt a. M. nicht in stärk­ster Aufstellung antreten können, hofft man, daß sie einen gleichwertigen Gegner abgeben werden.

Faustball im Tv. 4846.

Die Pflichtspielreihen zur Ermittlung des Faust­ballmeisters in Nordhessen setzen im Lahn-Dillkreis am kommenden Sonntag ein mit der Vorrunde zur Kreismeisterschaft. Vier Vereine der ersten Klasse treffen in Herborn zusammen: Steinbach (Wester­wald), Ballersbach, Herborn und Gießen. Der To. 1846 als der vorjährige Gaumeister wird, wenn nicht alles trügt, den Sieger abgeben, zumal die Mannschaft wieder ausgezeichnet in Form ist und im Kreis VIII kaum einen ebenbürtigen Gegner finden dürfte. Die Mannschaftsaufstellung hat ge­genüber dem Vorjahre nur geringfügige Aenderun­gen erfahren und bietet die beste Gewähr für ein erfolgreiches Abschneiden in der diesjährigen Mei­sterschaftsrunde.

Gruppenschießen und Aolkspreisschießen des Schützenvereins Gießen.

Zu dem am morgigen Sonntag stattfindenden Gruppenschießen, dessen erstmalige Durchführung im vergangenen Jahr begeisterten Anklang gefun­den hat, sind auch diesmal so viele Meldungen ein­gegangen, daß der Wettbewerb sehr interessant zu werden verspricht. Wie erinnerlich waren 1934 im Kleinkaliberschießen der Kriegerverein Gießen und im Wehrmannschießen der Postsportverein Gießen als Sieger hervorgegangen. Ihnen liegt die Ver­teidigung des Wanderpreises gegen schärfste Kon­kurrenz ob.

Anschließend an dieses Gruppenschießen gibt der Schützenoerein Gießen, wie bereits gestern an die­ser Stelle gemeldet, allen ehrbaren Volksgenossen Gelegenheit, sich an einem großen Dolkspreis- schießen au beteiligen. (Näheres siehe das heu­tige Inserat.)

Oer Gau XII (Hessen) in Coburg.

Wie bei der Gründung der DT. im Jahre 1860 in Coburg, war unser Heimatgau Hessen auch bei der 75-Jahrfeier der Turnerschaft in der alten Tur­nerstadt vertreten. Waren vor 75 Jahren 40 Ab­geordnete nach Coburg entsandt worden, so betrug in diesem Jahre zu Pfingsten die Zahl der Coburg- Fahrer aus zahlreichen nordhessischen Städten und Dörfern über 250.

Die nordhessischen Turner und Turnerinnen, die diesmal mit in Coburg waren, halfen an ihrem Teil mit, die Pfingsttage in der alten Franken- stadt zu dem großen Erlebnis zu gestalten, das sie für alle Besucher aus den deutschen Gauen und den Grenzlanden geworden sind, sei es durch die Teilnahme am Festzuge und den allgemeinen Frei­übungen oder an den erhebenden Feierstunden der Jugend, sei es durch die turnerische Arbeit als Wettkämpfer, Kampfrichter und Riegenführer oder auch als Abgeordneter beim 22. Deutschen Turntag.

Die Erfolge der nordhessischen Turner in Coburg.

Bei der 75-Jahrfeier der DT. in Coburg wurden auch Wettkämpfe durchgeführt, die sich freilich mit Rücksicht auf die beschränkten Raumverhältnisse in bescheidenen Grenzen bewegen mußten. Es waren einfache volkstümliche Wettkämpfe für Turner und Turnerinnen aller Altersklassen und volkstümliche Mannschaftskämpfe für Jugendliche. Für die Mehr­kämpfe lagen immerhin 1800 Meldungen vor, und 800 der Bewerber errangen den Eichenkranz. Auf den Gau XII entfielen 20 Siege. Wir finden die heimischen Sieger und Siegerinnen fast ohne Aus­nahme auf güten Plätzen. Das erfreulichste Er­gebnis für unseren Gau war der 3. Sieg, den Friß Peter von der Turnerschaft Lauterbach mit 80 Punkten im Vierkampf der 1. Turnerklasse errang (der 1. Sieger hatte 82 Punkte).

Oie 4. Gießener Lanastreckenwettfahrt der Paddlergilde Gießen.

Wieder einmal gibt es am Sonntag auf der Lahn etwas zu sehen. Die von der Paddlergilde Gießen ausgeschriebene Langstreckenwettfahrt hat eine Be­setzung gefunden, die als durchaus gut, in einzelnen Rennen sogar als ausgezeichnet angesehen wird. Die Sieger der beiden Seniorenrennen werden Gießen mit'dem TitelGaumeister" verlassen. Nachstehend das Meldeergebnis:

Zweier-Faltboot für Junioren? 1. Frankfurter Kanu - Gesellschaft; 2. Kanu - Club Wetzlar. v _

Einer-Faltboot, Jugend : 1. Frankfurter Kanu-Club; 2. Paddlergilde Gießen; 3. Kanu- Gesellschaft Hanau. Auf der langen Strecke ist Zutt (Gießen) Spezialist. Man erhofft ihn als Sieger.

Zweier - Faltboot für Anfänger: 1. Paddelsport Kassel; 2. Frankfurter Kanu-Club; 3. Kanu-Club Wetzlar; 4. Limburger Paddler-Ver­einigung; 5. Paddlergilde Gießen. In diesem Rennen ist keine Voraussage zu treffen.

Einer-Faltboot, Altersklasse: Falt­bootoereinigung Sturmvogel Frankfurt erstes und zweites Boot.

Einer-Faltboot, Senioren (Gaumelster­schaft): 1. Marburger Kanu-Club; 2. Paddelsport Kassel. Auf den Ausgang dieses Rennens ist man im ganzen Gau gespannt. Wohl hat Grotegut (Kassel) bei der ersten Gießener Kurzstreckenwettfahrt die beste Zeit des Tages gefahren. Ob er sich aber mit seinem außerordentlich schnellen Schlag auf der langen Strecke gegenüber dem langsamen, aber zügigen Arbeiten von Kaphingst (Marburg) durch­setzen kann, muß abgewartet werden.

Einer-Faltboot, Junioren: Frank­furter Kanu-Club erstes und zweites Boot.

Zweier-Faltboot, Jugend: 1. Paddel­sport Kassel; 2. Kanu-Gesellschaft Hanau. Man erwartet Paddelsport Kassel, dessen Jugendmannschaft auf der Kurzstreckenwettfahrt einen ausgezeichneten Eindruck hinterlassen hat, als Sieger.

Einer-Faltboot, Anfänger: 1. Frank­furter Kanu-Club erstes Boot; 2. Paddlergilde Gießen; 3. Kanu-Gesellschaft Hanau; 4. Frankfurter Kanu-Club zweites Boot; 5. Limburger Paddler- Vereinigung. Man erwartet den Limburger Hettlage als Sieger.

Zweier - Faltboot, Senioren (Gau- meifterfchaft): 1. Paddelsport Kassel; 2. Kanu-Gesell­schaft Hanau; 3. Kanu-Club Wiesdorf-Leverkusen. In diesem Rennen ist der Zweier aus Leverkusen (Liebrecht-Schorn) als sicherer Sieger anzusehen. Diese Mannschaft hat auf großen Meifterschaftswett- sahrten schon wiederholt erfolgreich abgeschmtten und bereits die deutschen Farben repräsentativ gegen Holland vertreten. Dieses Rennen ist der Höhepunkt der Wettfahrt. Länge der Strecke 6460 Meter. Die Rennen 2, 4 und 9 führen üher eine Strecke von 2500 Meter. Der Start und das Ziel liegen am Bootshaus der Paddlergilde Gießen.

Handball im Gau XII (Lahn-Oillkreis).

Aufsiiegfplele.

Der Tv. Dorlar hat die Verbandsrunde beendet. Die anderen beteiligten Vereine haben noch eins bis zwei Spiele auszutragen, so daß heute immer noch nichts über die endgültige Placierung gesagt werden kann, lieber den zweiten Platz kann das Spiel Tv. Garbenheim Tv. Burg-Ge- münden die Entscheidung bringen. Beide Mann­schaften find ziemlich gleichstark, so daß mit einem interessanten Kampf gerechnet werden kann. Ob­wohl Garbenheim den Vorteil des eigenen Platzes hat, sollten die Gäste bei einigermaßen Glück auch dieses Treffen für sich entscheiden.

Eine ziemlich einseitige Sache sollte das Zusam­mentreffen von

Tv. Herborn Mtv. Gießen in Herborn werden. Die Männerturner werden die­ses Spiel sicher für sich entscheiden und so ihr.e füh­rende Position weiter verbessern.

Freundschaftsspiele.

Das größte Interesse nimmt naturgemäß das Spiel der Kreisauswahlmannschaft in Bad-Nauheim für sich in Anspruch, das diese an­läßlich der Einweihung der Tschammer-Kampfbahn vor dem Fußball-Gauspiel Nordhessen - Mitte gegen den K r e i s 11 austrägt. Die heimische Mannschaft, die wie folgt spielt: Fischer (VfB.-R. Gießen); Bärwinkel, Krämer (beide Tv. Wetzlar); Ulm, Pausch, Müller (sämtlich Tv. Wetzlar); Al- lendörfer (Tv. Lützellinden), Ries (Tv. Wetzlar), Bechthold (Tv. Krofdorf), Wagner (Tv. Wetzlar), Krüger (1900 Gießen), sollte die zur Zeit stärkste Vertretung darstellen und den Gastgebern, die ebenfalls eine ausgezeichnete Mannschaft ins Feld stellen werden, einen interessanten Kampf liefern. Als Ersatz fahren mit: Engel (Lützellinden) und Sittner (Tv. Garbenteich). Eine Voraussage kann nicht getroffen werden.

Tv. Allendorf (Lahn) Tv. Heuchel­heim: Die Einheimischen haben sich etwas vor­genommen. Gegen die Gäste, die zur Zeit wieder im Kommen sind, zu gewinnen, heißt eine Mann­schaft zur Stelle haben, die in allen Teilen klappt. Obwohl Ersatz eingestellt werden muß, wird mit einem spannenden Kampf gerechnet werden kön­nen.

Tv. A l l e n d o r f (Lahn) Jgd. To. Heuchel­heim Jgd.: Nach der katastrophalen Niederlage vom vergangenen Sonntag sollten sich die Ein­heimischen wieder einmal etwas zusammenraffen. Das Zeug dazu steckt in der Mannschaft.

Tv. Holzheim Tv. Hörnsheim: Auf den Ausgang dieses Spieles darf man gespannt fein. Beide Mannschaften haben sich schon oft und mit wechselndem Erfolg gegenübergeftanben. Das

erneute Zusamentreffen sollten die Gastgeber für sich entscheiden.

Tv. Lützellinden Tv. ©rüningen: Die Einheimischen treten mit zahlreichem Ersatz an, so daß es immerhin möglich ist, daß ein offenes Spiel zustandekommt. Der Ausgang ist ungewiß. Auch über das vorausgehende Jugendspiel kann in dieser Beziehung nichts gesagt werden.

Tv. Wetzlar - Niedergirmes Tv. Groß- Rechtenbach: Das Vorspiel konnten die Gäste knapp gewinnen. Das neuerliche Zusammentreffen sollte einen eindeutigen Sieg für die Platzbesitzer

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geben, zumal sie inzwischen wieder im Kommen, die Gäste dagegen etwas zurückgegangen sind.

Tv. Wetzlar - Niedergirmes fomb. Tv. Groß-Rechtenbach fomb. Hier sollten die Gäste die größeren Chancen haben.

Tv. Garbenheim II Tv. Münchholz - t) auf en II: Garbenheim wird gegen die erfahre­nen Gäste kaum etwas ausrichten können. Für sie gilt es, das Resultat möglich günstig zu gestalten. Auch das ovrgehende Jugendspiel wird mit einem sicheren Sieg der Gäste enden.

Erste Vorrennen bei derGroßen (Srütimier*.

Zürn Büxenstein-Achter bei derGroßen Grün- auer" fanden am Freitag die Vorrennen statt. Im Endlauf stehen die Derbandsmannschaften von Würzburg, Berlin und Leipzig und der Mainzer Ruderverein. Ausgeschieden sind u. a.Amicitia" Mannheim und die Achterzelle Gießen.

Oeutschland führt im Oavis-pokal.

v. (Tramm schlägt Lrawford.

Der von der ganzen Welt mit größter Spannung erwartete Davis-Pvkalkampf zwischen Deutschland und Australien begann am Freitag auf dem voll- besetzten Rot-Weiß-Platz im Grünewald. Gleich das erste Spiel, dem eine entscheidende Bedeutung unterlegt worden war, brachte Deutschland den ersten wichtigen Punkt. Der deutsche Meister Gott­fried v. ©ramm schlug den Australier Jack Crawford in einem hervorragenden Kampf in drei Sätzen 6:3, 7:5, 6:2. Auch das zweite Einzel­spiel gewann Deutschland. Heinrich Henkel be­zwang Mac Grath 4:6, 6:2, 6:0, 6:2.

Rundfunkprogramm.

Sonntag, 16. 3uni.

6 Uhr: Hafenkonzert. 8.15: Evangelische Morgen­feier. 9: Unterhaltungskonzert. Als Einlage: Auftakt zum Eifelrennen 1935, Hörberichte vom Nürburg­ring. 10: Deutsche Feierstunde der Hitlerjugend. 10.30: Chorgesang. 11: Tag des deutschen Hand­werks: Feierstunde in der Paulskirche in Frankfurt am Main. 11.40: Mittagskonzert. Als Einlage: Eifelrennen 1935: Hörbericht vom Nürburgring. 13: Unterhaltungskonzert des Rundfunkorchesters. Als Einlage: Eifelrenen 1935: Hörbericht vom Nürburg­ring. 14: Kinderfunk von Reinhold Freyberg. 14.30: Unterhaltungskonzert. Als Einlage: Eifelrennen 1935: Hörberichte vom Nürburgring (Start und Lauf der Rennwagen). 17: Tag des deutschen Hand­werks: Kundgebung auf dem Sportfelde in Frank­furt a. M.: Eröffnung der Kundgebung durch den Reichshandwerksmeister. 18: Reichssendung: Eröff­nung der Reichs-Theater-Woche mit einer Ansprache des Reichsministers Dr. Goebbels. Anschließend: Festauffüyrung des 1. Aktes aus der OperLohen- grin". 20: Großes Unterhaltungskonzert. 22: Nach­richten. 22.20: Reichssendung: Eifelrennen 1935: Schlußbericht vom Nürburgring. 22.45: Tanzfunk. 24 bis 2: Buntes Allerlei zu nächtlicher Stunde.

Montag, 17. 3unL

6 Uhr: Choral, Morgenspruch. Gymnastik. 6.15: Frühkonzert. In der Pause (7 Uhr): Nachrichten.

8.10: Gymnastik. 8.30: Sendepause. 10.45: Praktische Ratschläge für Küche und Haus. 11.30: Sozialdienst. 11.45: Bauernfunk. 12: Mittagskonzert. 13: Nach­richten (auch aus dem Sendebezirk). 13.15: Mittags­konzert. 14: Nachrichten. 14.15: Wirtschaftsbericht. 14.45: Sendepause. 15: Nachrichten. 15.15: Kinder­funk. 15.30: Jugendfunk. 16: Kundgebung aus der Mufikhalle in Hamburg anläßlich der Reichs-Theater- Woche. Es spricht: Reichsminister Dr. Goebbels. 17: Nachmittagskonzert des Landesorchesters Gau Würt- temberg-Hohenzollern. 18.30: Junge Kunstgewerbler im Dienste der Nation: Funkbericht von Der Aus­stellung der Kunstgewerbeschule Offenbach a. M. 18.45: Das Leben spricht. 19: Auftakt zur ersten Sammlung der NS. Volkswohlfahrt. 19.20: Unter­haltungskonzert. 20: Nachrichten. Anschließend: Der Zeitfunk bringt den Tagesspiegel. 20.15:Waterloo". Ein Funksviel anläßlich des 120. Jahrestages der Schlacht. Don Werner Wilk. 21.40:Kampf und Sieg". Aus der Kantate zur Feier der Vernichtung des Feindes im Juni 1815 bei Belle-Alliance und Waterloo von C. M. von Weber (Werk 44). 22.10: Nachrichten. 22.20: Nachrichten aus dem Sendebezirk und Sportbericht. 22.30: Volksmusik. 23: Nacht­konzert des Orchesters des OS. Landesorchefters. 24 bis 1.15: Missa solemnis. Don Ludwig van Beet­hoven.