Oie französische Denkschrift für den Völkerbund.
Genf, 14. April. (DNB.) Die französische Denkschrift an den Völkerbundsrat hat folgenden Wortlaut:
1. Am 16. März hat der deutsche Reichskanzler die Berliner Botschafter der europäischen Mächte zu sich gerufen, um ihnen vom Wortlaut eines Gesetzes Kenntnis zu geben, daß in Deutschland die allgemeine Wehrpflicht wieder - h erstellt und das eine neue Einteilung der Armee in 12 Armeekorps und in 36 Divisionen vorsieht. Am gleichen Tage trat das Gesetz in Kraft. Dieser Maßnahme war schon am 9. März die offizielle Ankündigung der Wiedererrichtung einer deutschen Militärluftfahrt vorausgegangen.
In zwei ihrer wichtigsten Bestimmungen sind somit die Klauseln des Friedensvertrages formellzurückgestoßen (r£pudiö) worden. Es ist dies die Krönung (consecration) langer und methodisch im Geheimen verfolgter Anstrengungen; es ist dies der Beweis der Bedeutung der in Deutschland bereits vollbrachten Aufrüstung, ganz abaesehen von dem Plan, dessen Vollbringung weiterverfolgt wird; es ist dies nicht nur die Verkündigung einer Politik; diese ist schonzur Tatsache geworden.
Vor £!Tiem Jahre hat das Anwachsen des durch das Reich für das Jahr 1934/35 vorgesehenen Militärbudgets Europa bewegt, und die französische Regierung hatte in diesen voraussichtlichen Angaben (die übrigens später weit überschritten worden sind) eine Andeutung gesehen für den Entschluß der deutschen Regierung, ihre Aufrüstung in Grenzen zu verfolgen, deren Richter sie selbst sein wollte. Die Behörden des Reiches erhoben Protest gegen eine solche Auslegung. In einer Rote, die der Außenminister des Reiches dem englischen Gesandten in Berlin am 11. April übermittelt hat, wird das Anwachsen der Ausgaben durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, die Vorbereitungen für die Umwandlung in eine Milizarmee mit kurzer Di e n st - zeit weiter zu verfolgen, und es wurde Einspruch dagegen erhoben, daß der Haushalt des Luftfahrtministeriums als Rüstungshaushalt angesehen werden könne. Einige Tage später, am 27. April, sprach dieser sein Erstaunen darüber aus, daß man sich ernstlich über den Luftfahrthaushalt beunruhigen könne, dessen Ausgaben nur dazu dienen sollten, die Bevölkerung gegen d i e Luftangriffe zu schützen und die Zivilluftfahrt zu reorganisieren. Noch am 20. Dezember bestritt der Luftfahrtminister, daß das Reich mehr als einige Versuchsapparate besitze. Drei Monate sind seither verstrichen, und der Reichskanzler Hitler ist in der Lage, den britischen Staatssekretär davon zu unterrichten, daß das Reich auf dem Gebiete der Luftfahrt bereits die Gleichheit mit England erreicht habe.
Es wird erlaubt sein festzustellen, daß, um zu einem solchen Ergebnis zu gelangen, eine Anstrengung von einigen Wochen, ja sogar von einigen Monaten nicht genügt hätte. Die Dementis und Erklärungen enthalten daher ihren wahren Wert, und die Bestrebungen, die sie enthüllen, ihre wahre Bedeutung.
2. Die Initiativen, an die hier erinnert worden ist, sind ein formeller Bruch der hauptsächlich st en Klauseln des Teiles V des Versailler Vertrages und der später über ihre Anwendung zwischen der deutschen Regierung und den Regierungen der hauptsächlichsten alliierten Mächte auf der Botschafterkonferenz abgeschlossenen Abkommen. An dem systematischen Uebertreten dieser Vertragsartikel war schon lange kein Zweifel mehr erlaubt; aber diese Ueberschrei- tungen waren, so gut wie möglich, verborgen. Heute ist die Verletzung offensichtlich, sie wird nicht bestritten. Der Völkerbund hat die Aufgabe, sich damit zu befassen. Der Völkerbund, der auf Achtung der internationalen Verpflichtungen gegründet und Wächter eines Paktes ist, dessen Präambel anerkennt, daß die Staaten, die „die Zusammenarbeit zwischen den Nationen entwickeln wollen" und „iynen den Frieden und die Sicherheit garantieren wollen", „gewissenhaft alle Verpflichtungen der Verträge in den gegenseitigen Beziehungen zwischen den organisierten Völkern anerkennen" müsse: kann nicht gleichgültig bleiben bei der Behauptung einer politischen Methode, die direkt den Grundsätzen, auf welchen er beruht, und dem Zweck, den er sich gestellt, zuwiderläuft.
3. Bei der Aufnahme Deutschlands in d e n V ö l k e r b u n d hat sich die Versammlung ausdrücklich auf Teil V des Vertrages berufen, um das Militär-, Marine- und Luftfahrt- ftatut festzufetzen, dem das Reich entsprechen müßte; sie hat von einer Erklärung Kenntnis genommen, nach welcher Deutschland „tatsächliche Garantien seiner aufrichtigen Absicht, die Verpflichtungen, die aus den Verträgen und feinen Anhängen hervorgehen, innnezuhalten", gab. Indem die deutsche Regierung diese Bestimmungen, die das MilitärstL-ut regelt, für null und nichtig erklärt, hat sie mit Ueberlegung einen der Faktoren zerstört, auf denen ihre Mitarbeit an der Genfer Einrichtung begründet ist.
4. Indem sie das tut, hat die Regierung des Reiches den Erfolg der internationalen Verhandlungen über d i e Beschränkung der Rüstungen, die unter den Auspizien des Völkerbundes, begründet auf Artikel 8 des Völkerbungspaktes, vor sich gehen, ernstlich gefährdet, obschon die Mächte viele Beweise ihres Willens, den Bestimmungen dieses Artikels zu entsprechen, gegeben hatten. Die französische Regierung muß daran erinnern, daß sie von 1921 bis 1928 die Dienstzeit in Frankreich von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt habe; daß die für die Verteidigung der Metropole sofort verwendbaren Streitkräfte sich infolgedessen je nach der in Betracht gezogenen Lage um 42 oder um 60 vom Hundert vermindert haben; daß die Ueberfeearmee ihrerseits ebenfalls bedeutende Verminderungen erfahren habe, daß die Ausführung des Luftbauprogramms in ganz schwachem Maße fortgeschritten fei.
Ohne Zweifel hatten fick die Schwierigkeiten, die sich einem Erfolg der Genfer Konferenz entgegensetzten, angehäuft. Aber das hat die deutsche Regierung nicht von ihren Verpflick)- tungen befreit. Auch wenn, was die französische Regierung formell bestreitet, die Präambel von Teil V den Charakter und die Tragweite hätte, die man ihr manchmal geben wolle, bleibe nichtsdestoweniger eine wichtige Tatsache bestehen: Welches auch die Schwierigkeiten in der Erfüllung einer Aufgabe seien, die die Maßnahmen der deutschen Aufrüstung noch heikler machen, so haben während der Zeit, wo die Konferenz ihre Verhandlungen weiter verfolgt habe, die Mächte es nicht
aufgegeben, die Grundlage für eine internationale Einigung zu suchen.
Die französische Regierung ist es sich schuldig, an d i e Vorschläge zu erinnern, die sie schon am 5. Februar 1932 für die Begrenzung der Bombenflugzeuge und ihre Zurverfügungstellung an den Völkerbund und für die Schaffung einer internationalen Macht im Zusammenhang mit der besten Organisation der Sicherheit gemacht hat. Sie erinnert weiter an die Vorschläge, die sie am 14. November desselben Jahres im Hinblick auf die Herstellung eines europäischen Systems der Rüstungs- Verminderung und der internationalen Zusammenarbeit gemacht hat. Sie erinnert an die Erklärung vom 11. Dezember 1932, die die Ge w a h - rung der Gleichberechtigung unlösbar an die Herstellung eines Sicherheits- f t) ft e m 6 bindet. Sie erinnert schließlich daran, daß im Oktober 1933, in einer Stunde, wo die internationale Lage sich bereits zu verdunkeln begann, aus Gründen, für die Frankreich keinerlei Verantwortung trägt, die französische Regierung mit mehreren anderen Regierungen dahin übereingekommen war, ein Arbeitsprogramm vorzuschlagen, das es der Genfer Konferenz erlaubt hätte, nützliche und wirksame Arbeit zu leisten. Es ist wahr, daß nach Kenntnisnahme dieses Programms die Reichsregierung sich für verpflichtet sah, Genf zu verlassen und ihren Austritt aus dem Völkerbund anzukündigen. Es handelt sich um eine brutale Geste, die durch nichts gerechtfertigt war, wie dies der Präsident der Konferenz selbst festgestellt hat.
Aber auch nach dieser Geste ist die Arbeit nicht aufgegeben worden. Am 3. Februar dieses Jahres wurde auf die Initiative der französischen und der englischen Regierung hin ein Programm a u f g e ft e 111, das von allen den Frieden dienenden Mächten mit Genugtuung aufgenommen wurde. Dieses Programm hatte s e l b st die Reichsregierung angenommen. Ihre Beschlüsse vom 16. März haben es indessen entschieden gefährdet. Es wäre nutzlos, wollte sie sich auf d i e Maßnahmen berufen, die andere Regierungen sich gezwungen sahen, in ihrem eigenen Lande zu ergreifen, denn diese Maßnahmen würden durch die Entwicklung der deutschen Rüstungen gerechtfertigt. Es wäre nutzlos, wollte sie sich besonders auf die Maßnahmen der französischen Negierung berufen, die, um den aus dem Krieg hervorgegangenen Schwierigkeiten der Rekrutierung zu begegnen, diese Maßnahme hinsichtlich der Dauer der Militärdienstzeit ergreifen mußte, die schon vor fünf Jahren durch die vorbereitende Abrüstungskonferenz als berechtigt anerkannt wurde.
Deutschland hat einem internationalen Problem eine einseitige Lösung geben wollen. Die Verhandlungsmethode hat es durch b i e Methode d e r vollendeten Tatsachen ersetzt. Seine Beschlüsse, die mit dem ganzen System der Rüstungsbeschränkung unvereinbar sind, haben für ganz Europa die Frage der allgemeinen Auf-
Deutsche Randbemerkungen
Die französische Denkschrift an den Völkerbundsrat ist nach ihrem ersten Eindruck, wenn auch in Form einer Anklageschrift, mehr das geschickte Plädoyer für den tatsächlich Beschuldigten.
Zu Punkt 1: In ihrer Grundtendenz geht die Denkschrift völlig darüber hinweg, daß sich Deutschland in einer Zwangslage befand und ihm fein Vergehen durch das Verhalten der anderen vorgefchrieben wurde. Auf der einen Seite war es laut Aeußerung französischer Minister seit Jahren klar, daß Frankreich nicht daran dachte, die versprochene Abrüstungsverpflichtung ernstlich durchzuführen. Auf der anderen Seite wurde Deutschland durch ein <5 p i e l mit wechselnden Vorschlägen künstlich hingehalten, um daran verhindert zu werden, an die primitivsten Sicherheitsmaßnahmen für fein Territorium zu denken. In dieser jahrelangen Periode unaufrichtiger Verschleppungen gab es für Deutschland nur eine Möglichkeit und nur eine selb st verständliche Pflicht: notgedrungen alle Vorkehrungen und Vorbereitungen für eine angemessene W e h r so weit zu treiben, daß in dem Augenblick, in dem die letzte Hoffnung schwand, den Versailler Vertrag durch die anderen erfüllt zu sehen, die angesichts Deutschlands Lage unentbehrlichen Rüstungsmaßnah- men schlagartig einsetzen konnten. Diesem offenkundigen Tatbestand wurde in Punkt 1 der Denkschrift direkt Gewalt angetan.
Zu Punkt 2: Wenn in der Denkschrift d i e Präambel des Völkerbunds st atuts zitiert wird, die ihren Mitgliedern Frieden und Sicherheit garantiere, dann hat Deutschland seit 1926, dem Beginn der Arbeiten jenes „vorbereitenden Abrüstungsausschusses" bis zum Jahre 1934, also 9 Jahre lang, unermüdlich und vergeblich darum gekämpft, diesen Satz der Präambel auch für f i ch angewend et zu sehen. Wenn also der Völkerbund als „Wärter" Der Verträge Deutschland gegenüber in jahrelangen schweren Verzug geriet, so lag das Daran, daß er untätig zusah, wie die anderen Mächte sich um die eigene Abrüstung drückten und Darüber hinaus ihre Rüstungen überstürzten, ohne ihren jeweiligen Rustungsstand entsprechend dem Völkerbundsstatut anzumelden. Diese Rüstungen wurden vielmehr in aller Heimlichkeit durchgeführt.
Zu Punkt 3: wenn sich Deutschland bei Eintritt in den Völkerbund auf das künftige 211111- tärstatut des Völkerbunds verpflichtete, fo hat sich Deutschland fo lange an diefe Zusage gehalten, solange noch der Schimmer einer Hoffnung bestand, daß die anderen Mächte noch daran denken würden, zur loyalen Herstellung eines solchen Statutes zu schreiten. Erst die Ueberzeugung, daß dies im Sinne der Sicherheit für alle nie geschehen würde, gab Deutschland seine
r ü ft u n g in ihrer ganzen Schwere aufgeworfen. Der Völkerbundsrat hat die Pflicht, sich über die Verantwor11 ich keit der so geschaffenen Lage und über die Folgen, die sie nach sich zieht, auszusprechen. Er muß auch die Schlußfolgerungen bekanntgeben, die die Regierungen für ihre Abkommenspolitik daraus zu ziehen haben, die den Willen haben, die europäische Sicherheit aufrechtzuerhalten und zu vermitteln.
5. Eine noch bedeutendere Frage muß gestellt werden. In einem Europa, in dem sich die Methode der einseitigen Kündigung internationaler Verpflichtungen verallgemeinern würde, würde es bald nur noch Platz für eine Machtpolitik neben. Keine Verhandlung ist möglich, wenn im Laufe dieser Verhandlungen einer der Teilnehmer das willkürlich an sich reißt, was Gegenstand der Verhandlung ist. Keine Verhandlung ist außerdem nützlich, wenn die Ergebnisse, ganz gleich welcher Art, durch den Willen einer der beteiligten Parteien zerstört werden können. Man sollte dann bei den internationalen Beziehungen von vornherein den Begriff eines Vertrages oder einer Verpflichtung ausschalten.
Die Anstrengungen der friedlichen Nationen gehen darauf hinaus, durch die Angriffs-, gegenseitigen Erleichterungs- und Beistandsverpflichtungen zwischen den Staaten ein weites Sy st em der kollektiven Sicherheit zu schaffen. 'Ist es der Mühe wert, diese Anstrengungen sort- zusetzen, wenn zugegeben wird, daß der Verstoß gegen eine übernommene Verpflichtung, fo feierlich sie auch fei, keine anderen Folgen nach sich zieht, als eine moralische Ablehnung, und wenn man keinerlei Risiko eingeht, in dem man sich von seinen Verpflichtungen befreit und der verletzende Staat in der Unbestraftheit eine Ermutigung zu neuen Verletzungen findet? Der Völkerbundsrat kann einer solchen Bedrohung gegen die internationale Ordnung nicht gleichgültig gegenüberstehen, ohne seiner Aufgabe nicht gerecht zu werden. Er hat die Pflicht, ihr entgegen- zutreten, indem er die geeigneten Maßnahmen ergreift, um der heute geschaffenen Lage abzuhelfen und eine Wiederholung zu verhindern.
Das sind die Betrachtungen, auf die die französische Regierung die Aufmerksamkeit des Völkerbundsrates lenken möchte. Ueberzeugt davon, daß die Achtung vor übernommenen 23er- pflichtungen jeder friedlichen Nation eine Pflicht ist, ist sie sich der Verpflichtungen bewußt, die die verschiedenen Artikel des Paktes den Mitgliedern des Völkerbundes a u f erleg e n. Sie wünscht das Vertrauen unter den Völkern wiederhergestellt zu sehen und erklärt sich mit allen Regierungen solidarisch, denen an der Festigung des Friedens gelegen ist. Die französische Regierung wartet vertrauensvoll darauf, daß sich der Völkerbundsrat über die ihm unterbreitete ernste Lage ausspricht, daß er über die Gegenwart beschließt und die Zukunft sichert.
Die Denkschrift ist von einer Note Lavals vom 9. April an den Generalsekretär des Völkerbundes begleitet, in welcher er sich auf sein Telegramm vom 20. März, durch das er die Einberufung des Völkerbundsrates verlangt hat, beruft.
i der französischen Denkschrift.
Handlungsfreiheit unbestreitbar und zwangsläufig wieder.
Zu Punkt 4: Die Abrüstungsbeteuerungen Frankreichs wirken gerade für Deutschlands Ohren nicht aufrichtig. Während Deutschland auf ein langdienendes Berufsheer von 100 000 Mann feslgelegt war. schuf sich Frankreich eine Armee von viel en Millionen ausgebildeter Reserven. Die Rüstungsmaschinerie arbeitete weiter unter Vervollkommnung aller Waffengattungen, namentlich der für Deutschland verbotenen, und ein unkontrollierbares potentiel de guerre wurde vertragswidrig geschaffen.
Wenn sich dem Erfolg der Genfer Konferenz Schwierigkeiten entgegensetzten, so ist die Frage kaum schwer zu beantworten, wer diese Schwierigkeiten schuf. Deutschland hat immer wieder durch neue Entgegenkommen versucht, sie auszuräumen. Dem immer wiederholten Auftürmen neuer Schwierigkeiten stand es schließlich machtlos gegenüber. Peinlich wirkt namentlich die Erinnerung der Denkschrift an den französischen Vorschlag vom 5. Februar 1932, Bombenflugzeuge dem Völkerbund zur Verfügung zu stellen, zumal dies an das Angebot Frankreichs, französische Truppen als Besatzung zur Abstimmung an die Saar zu schicken, gemahnt. Wenn die Denkschrift in diesem Zusammenhang an die bekannte Erklärung vom 11. Dezember 1932 erinnert, so ist durch diese keine Aende- rung der Methoden und Ziele entstanden, denn gerade die willkürliche und einseitige Auslegung des Begriffes „Sicherheit" verhinderte systematisch ein Weitertreiben des Abrüstungsproblems.
Zu Punkt 5: Wenn der Grundsatz aufgestellt wird: keine Verhandlung ist möglich, wenn einer der Teilnehmer das an sich reiht, was Gegenstand der Verhandlungen ist, so sprechen alle französischen Aufrüstungs- mahnahmen — zuletzt die Einführung der zweijährigen Dienstzeit — Frankreich das Recht ab, als Anwalt diese These zu vertreten. Wenn Frankreich glaubt, Deutschland an die „Feierlichkeit" feiner in Versailles aufgezwungenen Verpflichtungen erinnern zu sollen, so sei hier nur an die im Schluhprotokoll von Locarno seitens Frankreich ebenso feierlich wie freiwillig übernommene Verpflichtung erinnert, unverzüglich zur Abrüstung zu schreiten.
Frankreichs Denkschrift eine Vombe aus den Völkerbund.
Scharfe Kritik des „Daily Herald".
London, 15. April. (DNB. Funkspruch.) Das Arbeiterblatt „Daily Herald" schreibt: Frankreich habe mit der Veröffentlichung seiner Denkschrift
eine Bombe auf den Völkerbund gS- warfen. Gegen jede Entschließung, die auf der französischen Note aufbaue, werde wohl im Völ- kerbundsrat energischer Widerstand erfolgen. Der Völkerbund sei geschaffen worden, um für den Frieden zu sorgen, und nicht, um die Durchführung von Verträgen zu erzwingen. Die Völkerbundsfatzung sehe Strafmaßnahmen nur für ein Verbrechen vor, und zwar, unter Verletzung von Vertragen K r i e g z u f ü h r e n. Die Mächte feien sich etwas spät darüber klar geworden, daß Deutschland sich von den verbleibenden Versailler Einschränkungen befreien könne, ohne sich eine „Strafe" zuzuziehen. Deshalb wollten sie jetzt das Gesetz ändern. Aber der Völkerbund könne Deutschland oder die Friedensverträge keiner Sonderbehandlung unterwerfen. Er müßte sich dann mit allen Vertragsverletzungen befassen. Dies würde eine umfassende Veränderung des ganzen Völkerrechts bedeuten. Außerdem würde aber, falls Vertragsbrüche bestraft werden sollten, ein wirksamer Apparat für die Revision ungerechter oder veralteter Abmachungen geschaffen werden müssen. Wollte man sich darauf beschränken, den Völkerbund zu einem Wächter und Erhalter des Versailler Vertrages zu machen, dann werde man den Völkerbund und das ganze Kollektivsystem torpedieren.
Ein„Msterbeisp!eIphmWscher Selbstüberhebung".
Lloyd George über die französische Denkschrift an den Völkerbund.
N e u y o r k, 15. April. (DNB. Funkspruch.) Im „Neuyork American" jpricht Lloyd George von dem Mißtrauen und der Beklemmung des englischen Volkes über das Versprechen einer moralischen Unterstützung durch die englische Regierung für Frankreich, Italien und der Tschechoslowakei in der österreichischen Frage, falls der von diesen Mächten beherrschte Völkerbund Deutschland der Vertragsverletzung schuldig sprechen sollte. Das englische Volk wolle sich nach den Erfahrungen von 1914 nicht wieder d i e Finger verbrennen. Das französische Dokument, das Deutschland Verletzung der Abrüstungsklauseln des Versailler Vertrages vorwirft, ist ein Glanz- stück arroganter Verstellung. Eine Verletzung dieser Klausel muß man im Gegenteil Frankreich und den Alliierten, der Tschechoslowakei und anderen Nationen einschließlich Italien zum Vorwurf machen, die sich entgegen ihrer Verpflichtungen weigerten, die Rüstungen herabzusetzen, sobald Deutschland abgerüstet habe. Diese Nationen haben ihre eingegangenen Verpflichtungen mit zynischer Geringschätzung behandelt und sich geweigert, irgendwie auf die Appelle deutscher Staatsmänner zu hören. Im Gegenteil erhöhten sie ihre Rüstungen; ihr gegenwärtiger Unwille über Deutschland, weil es sich weigert, die Vertragsklauseln, die von ihren Urhebern gebrochen worden sind, länger als bindend anzusehen, ist eins der Musterbeispiele pharisäischer Selb st Überhebung. Ich verstehe nicht, schloß Lloyd George, wie die britische Delegation solchem Humbug zustimmen konnte.
„Anregungen" für Gens?
Ein zweites vertrauliches Dokument?
Genf, 14. April. (DRB.) Das „Journal des Nations" glaubt zu wissen, daß neben der französischen Denkschrift noch ein zweites vertrauliches Dokument bestehe, daß die Anregungen enthalten soll, die die drei in Stresa anwesenden Mächte zu Händen der Rats- mitglleder und des Berichterstatters im Hinblick auf einen Entfchließungsentwurf des Völkerbundsrates ausgearbeitet hätten. Diese Anregungen seien folgende:
1. Der Rat solle die Unmöglichkeit bekräftigen, rechtlich und tatsächlich den Vertragsbruch in der internationalen Politik anzuerkennen.
2. Der Rat solle sein Bedauern über den Beschluß der deutschen Regierung vom 16. März aussprechen.
3. Der Rat solle die Schaffung eines 3u- ristenausfchusses beschließen, der das Problem des Vertragsbruches prüfen und Vorschläge über die Maßnahmen machen solle, die in Z u- kunftaufverlragsbrüchefolgen müssen.
4. Der Rat solle die Entwicklung der Organisation der Sicherheit durch regionale Pakte auf der Grundlage der gegenseitigen Hilfeleistung Vorschlägen.
Heber diese vier Punkte bestehe, so behauptet das Blatt, zwischen den Vertretern Frankreichs, Englands und Italiens Einigkeit. Das alles beziehe sich nicht auf Deutschland, sondern sei allgemein gehalten. England habe seine Zustimmung nicht nur für die automatische Einberufung des Rates, sondern auch für Sanktionen finanzieller und wirtschaftlicher Art für zukünftige Vertragsbrüche gegeben.
Heute Beginn der Ratstagung in Genf.
Genf, 14. April. (DNB.) Die außerordentliche Tagung des Dölkerbundsrates wird am Montag um 11 Uhr mit einer geheimen Sitzung beginnen, in der die Tagesordnung festgelegt werden soll. Eine 'öffentliche Sitzung wird sich anfchließen. Die zu der Tagung erwarteten Vertreter sind hier eingetroffen, abgesehen von den Abordnungen der aus Stresa in der Nacht zum Montag hier eintreffenden Vertreter Englands, Frankreichs und Italiens. Unter den Delegierten hat am Sonntag eine Reihe von Besprechungen stattgefunden, die sich insbesondere auf die Ergebnisse der Konferenz von Stresa und auf die Ratstagung bezog. Besonders B e n e s ch und T i t u l e s c u haben eine große Tätigkeit entfaltet.
Die französische Denkschrift an den Völkerbund hat in Völkerbundskreisen starken Eindruck hinterlassen. Während man französischerseits seiner Befriedigung darüber Ausdruck gibt, daß die Note sozusagen unverändert geblieben sei, gibt man in neutralen und auch in englischen Kreisen sein Erstaunen kund über b i e Schärfe, mit der gewisse Stellen abgefaßt sind. Man hatte erwartet, daß besonders der englische Einfluß in Stresa die französische Regierung


