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Oie französische Denkschrift für den Völkerbund.

Genf, 14. April. (DNB.) Die französische Denk­schrift an den Völkerbundsrat hat folgenden Wort­laut:

1. Am 16. März hat der deutsche Reichskanzler die Berliner Botschafter der europäischen Mächte zu sich gerufen, um ihnen vom Wortlaut eines Gesetzes Kenntnis zu geben, daß in Deutschland die allgemeine Wehrpflicht wieder - h erstellt und das eine neue Einteilung der Armee in 12 Armeekorps und in 36 Divisionen vorsieht. Am gleichen Tage trat das Gesetz in Kraft. Dieser Maßnahme war schon am 9. März die offizielle Ankündigung der Wiedererrich­tung einer deutschen Militärluftfahrt vorausgegangen.

In zwei ihrer wichtigsten Bestimmungen sind so­mit die Klauseln des Friedensvertra­ges formellzurückgestoßen (r£pudiö) wor­den. Es ist dies die Krönung (consecration) langer und methodisch im Geheimen verfolgter Anstren­gungen; es ist dies der Beweis der Bedeutung der in Deutschland bereits vollbrachten Aufrüstung, ganz abaesehen von dem Plan, dessen Vollbringung weiterverfolgt wird; es ist dies nicht nur die Ver­kündigung einer Politik; diese ist schonzur Tat­sache geworden.

Vor £!Tiem Jahre hat das Anwachsen des durch das Reich für das Jahr 1934/35 vorgesehenen Militärbudgets Europa bewegt, und die französische Regierung hatte in diesen voraussicht­lichen Angaben (die übrigens später weit über­schritten worden sind) eine Andeutung ge­sehen für den Entschluß der deutschen Regie­rung, ihre Aufrüstung in Grenzen zu verfolgen, deren Richter sie selbst sein wollte. Die Behörden des Reiches erhoben Protest gegen eine solche Aus­legung. In einer Rote, die der Außenminister des Reiches dem englischen Gesandten in Berlin am 11. April übermittelt hat, wird das Anwachsen der Ausgaben durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, die Vorbereitungen für die Umwandlung in eine Milizarmee mit kurzer Di e n st - zeit weiter zu verfolgen, und es wurde Einspruch dagegen erhoben, daß der Haushalt des Luftfahrt­ministeriums als Rüstungshaushalt angesehen wer­den könne. Einige Tage später, am 27. April, sprach dieser sein Erstaunen darüber aus, daß man sich ernstlich über den Luftfahrthaushalt beunruhigen könne, dessen Ausgaben nur dazu dienen sollten, die Bevölkerung gegen d i e Luftangriffe zu schützen und die Zivilluftfahrt zu re­organisieren. Noch am 20. Dezember bestritt der Luftfahrtminister, daß das Reich mehr als einige Versuchsapparate besitze. Drei Monate sind seither verstrichen, und der Reichskanzler Hitler ist in der Lage, den britischen Staatssekretär davon zu unter­richten, daß das Reich auf dem Gebiete der Luft­fahrt bereits die Gleichheit mit Eng­land erreicht habe.

Es wird erlaubt sein festzustellen, daß, um zu einem solchen Ergebnis zu gelangen, eine Anstren­gung von einigen Wochen, ja sogar von einigen Monaten nicht genügt hätte. Die Dementis und Erklärungen enthalten daher ihren wahren Wert, und die Bestrebungen, die sie enthüllen, ihre wahre Bedeutung.

2. Die Initiativen, an die hier erinnert worden ist, sind ein formeller Bruch der haupt­sächlich st en Klauseln des Teiles V des Versailler Vertrages und der später über ihre Anwendung zwischen der deutschen Regierung und den Regierungen der hauptsächlichsten alliier­ten Mächte auf der Botschafterkonferenz abge­schlossenen Abkommen. An dem systematischen Uebertreten dieser Vertragsartikel war schon lange kein Zweifel mehr erlaubt; aber diese Ueberschrei- tungen waren, so gut wie möglich, verborgen. Heute ist die Verletzung offensichtlich, sie wird nicht bestritten. Der Völkerbund hat die Aufgabe, sich damit zu befassen. Der Völkerbund, der auf Achtung der internationalen Verpflichtungen ge­gründet und Wächter eines Paktes ist, dessen Prä­ambel anerkennt, daß die Staaten, diedie Zu­sammenarbeit zwischen den Nationen entwickeln wollen" undiynen den Frieden und die Sicherheit garantieren wollen",gewissenhaft alle Verpflich­tungen der Verträge in den gegenseitigen Bezie­hungen zwischen den organisierten Völkern aner­kennen" müsse: kann nicht gleichgültig bleiben bei der Behauptung einer politischen Methode, die di­rekt den Grundsätzen, auf welchen er beruht, und dem Zweck, den er sich gestellt, zuwiderläuft.

3. Bei der Aufnahme Deutschlands in d e n V ö l k e r b u n d hat sich die Versammlung ausdrücklich auf Teil V des Vertrages berufen, um das Militär-, Marine- und Luftfahrt- ftatut festzufetzen, dem das Reich entspre­chen müßte; sie hat von einer Erklärung Kennt­nis genommen, nach welcher Deutschlandtatsäch­liche Garantien seiner aufrichtigen Absicht, die Verpflichtungen, die aus den Verträgen und feinen Anhängen hervorgehen, innnezuhalten", gab. Indem die deutsche Regierung diese Bestimmungen, die das MilitärstL-ut regelt, für null und nichtig erklärt, hat sie mit Ueberlegung einen der Faktoren zerstört, auf denen ihre Mitarbeit an der Genfer Einrichtung begründet ist.

4. Indem sie das tut, hat die Regierung des Reiches den Erfolg der internationalen Verhandlungen über d i e Beschrän­kung der Rüstungen, die unter den Auspi­zien des Völkerbundes, begründet auf Artikel 8 des Völkerbungspaktes, vor sich gehen, ernstlich ge­fährdet, obschon die Mächte viele Beweise ihres Willens, den Bestimmungen dieses Ar­tikels zu entsprechen, gegeben hatten. Die französische Regierung muß daran erinnern, daß sie von 1921 bis 1928 die Dienstzeit in Frankreich von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt habe; daß die für die Verteidigung der Metropole sofort verwendbaren Streitkräfte sich infolgedessen je nach der in Betracht gezogenen Lage um 42 oder um 60 vom Hundert ver­mindert haben; daß die Ueberfeearmee ihrer­seits ebenfalls bedeutende Verminderungen erfah­ren habe, daß die Ausführung des Luftbaupro­gramms in ganz schwachem Maße fortgeschritten fei.

Ohne Zweifel hatten fick die Schwierig­keiten, die sich einem Erfolg der Genfer Konfe­renz entgegensetzten, angehäuft. Aber das hat die deutsche Regierung nicht von ihren Verpflick)- tungen befreit. Auch wenn, was die französische Regierung formell bestreitet, die Präambel von Teil V den Charakter und die Tragweite hätte, die man ihr manchmal geben wolle, bleibe nichtsdesto­weniger eine wichtige Tatsache bestehen: Welches auch die Schwierigkeiten in der Erfüllung einer Aufgabe seien, die die Maßnahmen der deutschen Aufrüstung noch heikler machen, so haben während der Zeit, wo die Konferenz ihre Verhandlungen weiter verfolgt habe, die Mächte es nicht

aufgegeben, die Grundlage für eine inter­nationale Einigung zu suchen.

Die französische Regierung ist es sich schuldig, an d i e Vorschläge zu erinnern, die sie schon am 5. Februar 1932 für die Begrenzung der Bombenflugzeuge und ihre Zurverfügung­stellung an den Völkerbund und für die Schaf­fung einer internationalen Macht im Zusammenhang mit der besten Organisation der Sicherheit gemacht hat. Sie erinnert weiter an die Vorschläge, die sie am 14. November desselben Jahres im Hinblick auf die Herstellung eines europäischen Systems der Rüstungs- Verminderung und der internationalen Zu­sammenarbeit gemacht hat. Sie erinnert an die Er­klärung vom 11. Dezember 1932, die die Ge w a h - rung der Gleichberechtigung unlösbar an die Herstellung eines Sicherheits- f t) ft e m 6 bindet. Sie erinnert schließlich daran, daß im Oktober 1933, in einer Stunde, wo die internationale Lage sich bereits zu verdunkeln be­gann, aus Gründen, für die Frankreich keinerlei Verantwortung trägt, die französische Regierung mit mehreren anderen Regierungen dahin übereingekom­men war, ein Arbeitsprogramm vorzuschla­gen, das es der Genfer Konferenz erlaubt hätte, nützliche und wirksame Arbeit zu leisten. Es ist wahr, daß nach Kenntnisnahme dieses Programms die Reichsregierung sich für verpflichtet sah, Genf zu verlassen und ihren Austritt aus dem Völkerbund anzukündigen. Es handelt sich um eine brutale Geste, die durch nichts gerechtfertigt war, wie dies der Präsident der Konferenz selbst festgestellt hat.

Aber auch nach dieser Geste ist die Arbeit nicht aufgegeben worden. Am 3. Februar dieses Jahres wurde auf die Initiative der fran­zösischen und der englischen Regierung hin ein Programm a u f g e ft e 111, das von allen den Frieden dienenden Mächten mit Genugtuung auf­genommen wurde. Dieses Programm hatte s e l b st die Reichsregierung angenommen. Ihre Beschlüsse vom 16. März haben es indessen entschieden gefährdet. Es wäre nutzlos, wollte sie sich auf d i e Maßnahmen berufen, die andere Regierungen sich gezwungen sahen, in ihrem eigenen Lande zu ergreifen, denn diese Maßnahmen würden durch die Entwicklung der deutschen Rüstungen gerechtfer­tigt. Es wäre nutzlos, wollte sie sich besonders auf die Maßnahmen der französischen Negierung berufen, die, um den aus dem Krieg hervorgegangenen Schwierigkeiten der Rekrutierung zu begegnen, diese Maßnahme hinsichtlich der Dauer der Militärdienstzeit ergrei­fen mußte, die schon vor fünf Jahren durch die vorbereitende Abrüstungskonferenz als berechtigt anerkannt wurde.

Deutschland hat einem internationalen Problem eine einseitige Lösung geben wollen. Die Verhandlungs­methode hat es durch b i e Methode d e r vollendeten Tatsachen ersetzt. Seine Beschlüsse, die mit dem ganzen System der Rü­stungsbeschränkung unvereinbar sind, haben für ganz Europa die Frage der allgemeinen Auf-

Deutsche Randbemerkungen

Die französische Denkschrift an den Völkerbunds­rat ist nach ihrem ersten Eindruck, wenn auch in Form einer Anklageschrift, mehr das geschickte Plädoyer für den tatsächlich Beschul­digten.

Zu Punkt 1: In ihrer Grundtendenz geht die Denkschrift völlig darüber hinweg, daß sich Deutsch­land in einer Zwangslage befand und ihm fein Vergehen durch das Verhalten der anderen vorgefchrieben wurde. Auf der einen Seite war es laut Aeußerung französischer Minister seit Jahren klar, daß Frankreich nicht daran dachte, die versprochene Abrüstungsverpflich­tung ernstlich durchzuführen. Auf der anderen Seite wurde Deutschland durch ein <5 p i e l mit wechselnden Vorschlägen künstlich hingehalten, um daran verhindert zu werden, an die primitivsten Sicherheitsmaßnahmen für fein Territorium zu denken. In dieser jahrelangen Periode unaufrichtiger Verschleppungen gab es für Deutschland nur eine Möglichkeit und nur eine selb st verständliche Pflicht: notgedrungen alle Vorkehrungen und Vorbereitungen für eine angemesse­ne W e h r so weit zu treiben, daß in dem Augen­blick, in dem die letzte Hoffnung schwand, den Versailler Vertrag durch die anderen er­füllt zu sehen, die angesichts Deutschlands Lage unentbehrlichen Rüstungsmaßnah- men schlagartig einsetzen konnten. Die­sem offenkundigen Tatbestand wurde in Punkt 1 der Denkschrift direkt Gewalt angetan.

Zu Punkt 2: Wenn in der Denkschrift d i e Präambel des Völkerbunds st atuts zitiert wird, die ihren Mitgliedern Frieden und Sicherheit garantiere, dann hat Deutschland seit 1926, dem Beginn der Arbeiten jenesvorbereiten­den Abrüstungsausschusses" bis zum Jahre 1934, also 9 Jahre lang, unermüdlich und ver­geblich darum gekämpft, diesen Satz der Präambel auch für f i ch angewend et zu sehen. Wenn also der Völkerbund alsWärter" Der Verträge Deutschland gegenüber in jahre­langen schweren Verzug geriet, so lag das Daran, daß er untätig zusah, wie die anderen Mächte sich um die eigene Abrüstung drückten und Darüber hinaus ihre Rüstungen über­stürzten, ohne ihren jeweiligen Rustungsstand ent­sprechend dem Völkerbundsstatut anzumelden. Diese Rüstungen wurden vielmehr in aller Heimlichkeit durchgeführt.

Zu Punkt 3: wenn sich Deutschland bei Ein­tritt in den Völkerbund auf das künftige 211111- tärstatut des Völkerbunds verpflichtete, fo hat sich Deutschland fo lange an diefe Zu­sage gehalten, solange noch der Schim­mer einer Hoffnung bestand, daß die anderen Mächte noch daran denken würden, zur loyalen Herstellung eines solchen Statutes zu schreiten. Erst die Ueberzeugung, daß dies im Sinne der Sicherheit für alle nie ge­schehen würde, gab Deutschland seine

r ü ft u n g in ihrer ganzen Schwere aufgeworfen. Der Völkerbundsrat hat die Pflicht, sich über die Verantwor11 ich keit der so geschaffenen Lage und über die Folgen, die sie nach sich zieht, aus­zusprechen. Er muß auch die Schlußfolge­rungen bekanntgeben, die die Regierungen für ihre Abkommenspolitik daraus zu ziehen haben, die den Willen haben, die europäische Sicherheit auf­rechtzuerhalten und zu vermitteln.

5. Eine noch bedeutendere Frage muß gestellt werden. In einem Europa, in dem sich die Methode der einseitigen Kündigung internationaler Verpflich­tungen verallgemeinern würde, würde es bald nur noch Platz für eine Machtpolitik neben. Keine Verhandlung ist möglich, wenn im Laufe dieser Verhandlungen einer der Teilnehmer das willkür­lich an sich reißt, was Gegenstand der Ver­handlung ist. Keine Verhandlung ist außerdem nütz­lich, wenn die Ergebnisse, ganz gleich welcher Art, durch den Willen einer der beteiligten Parteien zerstört werden können. Man sollte dann bei den internationalen Beziehungen von vornherein den Begriff eines Vertrages oder einer Verpflich­tung ausschalten.

Die Anstrengungen der friedlichen Nationen gehen darauf hinaus, durch die Angriffs-, gegen­seitigen Erleichterungs- und Beistandsverpflichtun­gen zwischen den Staaten ein weites Sy st em der kollektiven Sicherheit zu schaffen. 'Ist es der Mühe wert, diese Anstrengungen sort- zusetzen, wenn zugegeben wird, daß der Verstoß gegen eine übernommene Verpflichtung, fo feierlich sie auch fei, keine anderen Folgen nach sich zieht, als eine moralische Ablehnung, und wenn man keinerlei Risiko eingeht, in dem man sich von seinen Verpflichtungen befreit und der verletzende Staat in der Unbestraftheit eine Ermutigung zu neuen Verletzungen findet? Der Völkerbundsrat kann einer solchen Bedrohung gegen die internationale Ordnung nicht gleichgültig gegen­überstehen, ohne seiner Aufgabe nicht gerecht zu werden. Er hat die Pflicht, ihr entgegen- zutreten, indem er die geeigneten Maßnahmen ergreift, um der heute geschaffenen Lage abzuhelfen und eine Wiederholung zu verhindern.

Das sind die Betrachtungen, auf die die franzö­sische Regierung die Aufmerksamkeit des Völker­bundsrates lenken möchte. Ueberzeugt davon, daß die Achtung vor übernommenen 23er- pflichtungen jeder friedlichen Nation eine Pflicht ist, ist sie sich der Verpflichtungen bewußt, die die verschiedenen Artikel des Paktes den Mit­gliedern des Völkerbundes a u f er­leg e n. Sie wünscht das Vertrauen unter den Völkern wiederhergestellt zu sehen und erklärt sich mit allen Regierungen solidarisch, denen an der Festigung des Friedens gelegen ist. Die französische Regierung wartet vertrauensvoll darauf, daß sich der Völkerbundsrat über die ihm unterbreitete ernste Lage ausspricht, daß er über die Gegenwart be­schließt und die Zukunft sichert.

Die Denkschrift ist von einer Note Lavals vom 9. April an den Generalsekretär des Völkerbundes begleitet, in welcher er sich auf sein Telegramm vom 20. März, durch das er die Einberufung des Völ­kerbundsrates verlangt hat, beruft.

i der französischen Denkschrift.

Handlungsfreiheit unbestreitbar und zwangsläufig wieder.

Zu Punkt 4: Die Abrüstungsbeteuerungen Frankreichs wirken gerade für Deutschlands Ohren nicht aufrichtig. Während Deutsch­land auf ein langdienendes Berufsheer von 100 000 Mann feslgelegt war. schuf sich Frank­reich eine Armee von viel en Mil­lionen ausgebildeter Reserven. Die Rüstungsmaschinerie arbeitete weiter unter Vervollkommnung aller Waffengattungen, na­mentlich der für Deutschland verbotenen, und ein unkontrollierbares potentiel de guerre wurde vertragswidrig geschaffen.

Wenn sich dem Erfolg der Genfer Konferenz Schwierigkeiten entgegensetzten, so ist die Frage kaum schwer zu beantworten, wer diese Schwierig­keiten schuf. Deutschland hat immer wieder durch neue Entgegenkommen versucht, sie auszu­räumen. Dem immer wiederholten Auftürmen neuer Schwierigkeiten stand es schließlich machtlos gegen­über. Peinlich wirkt namentlich die Erinnerung der Denkschrift an den französischen Vorschlag vom 5. Februar 1932, Bombenflugzeuge dem Völkerbund zur Verfügung zu stellen, zumal dies an das An­gebot Frankreichs, französische Truppen als Besat­zung zur Abstimmung an die Saar zu schicken, ge­mahnt. Wenn die Denkschrift in diesem Zusammen­hang an die bekannte Erklärung vom 11. Dezember 1932 erinnert, so ist durch diese keine Aende- rung der Methoden und Ziele ent­standen, denn gerade die willkürliche und einseitige Auslegung des Begriffes Sicherheit" verhinderte systematisch ein Weitertreiben des Abrüstungsproblems.

Zu Punkt 5: Wenn der Grundsatz aufgestellt wird: keine Verhandlung ist möglich, wenn einer der Teilnehmer das an sich reiht, was Gegenstand der Verhandlungen ist, so sprechen alle französischen Aufrüstungs- mahnahmen zuletzt die Einführung der zweijährigen Dienstzeit Frankreich das Recht ab, als Anwalt diese These zu vertreten. Wenn Frankreich glaubt, Deutschland an dieFeier­lichkeit" feiner in Versailles aufgezwungenen Verpflichtungen erinnern zu sollen, so sei hier nur an die im Schluhprotokoll von Locarno seitens Frankreich ebenso feier­lich wie freiwillig übernommene Verpflichtung erinnert, unverzüglich zur Abrüstung zu schreiten.

Frankreichs Denkschrift eine Vombe aus den Völkerbund.

Scharfe Kritik desDaily Herald".

London, 15. April. (DNB. Funkspruch.) Das ArbeiterblattDaily Herald" schreibt: Frankreich habe mit der Veröffentlichung seiner Denkschrift

eine Bombe auf den Völkerbund gS- warfen. Gegen jede Entschließung, die auf der französischen Note aufbaue, werde wohl im Völ- kerbundsrat energischer Widerstand erfolgen. Der Völkerbund sei geschaffen worden, um für den Frieden zu sorgen, und nicht, um die Durchführung von Verträgen zu er­zwingen. Die Völkerbundsfatzung sehe Straf­maßnahmen nur für ein Verbrechen vor, und zwar, unter Verletzung von Vertragen K r i e g z u f ü h r e n. Die Mächte feien sich etwas spät darüber klar geworden, daß Deutschland sich von den verbleibenden Versailler Einschränkungen be­freien könne, ohne sich eineStrafe" zuzuziehen. Deshalb wollten sie jetzt das Gesetz ändern. Aber der Völkerbund könne Deutschland oder die Friedensverträge keiner Sonderbehand­lung unterwerfen. Er müßte sich dann mit allen Vertragsverletzungen befassen. Dies würde eine umfassende Veränderung des ganzen Völ­kerrechts bedeuten. Außerdem würde aber, falls Vertragsbrüche bestraft werden sollten, ein wirk­samer Apparat für die Revision un­gerechter oder veralteter Abmachun­gen geschaffen werden müssen. Wollte man sich darauf beschränken, den Völkerbund zu einem Wächter und Erhalter des Versailler Vertrages zu machen, dann werde man den Völkerbund und das ganze Kollektivsystem torpedieren.

EinMsterbeisp!eIphmWscher Selbstüberhebung".

Lloyd George über die französische Denk­schrift an den Völkerbund.

N e u y o r k, 15. April. (DNB. Funkspruch.) Im Neuyork American" jpricht Lloyd George von dem Mißtrauen und der Beklemmung des eng­lischen Volkes über das Versprechen einer moralischen Unterstützung durch die eng­lische Regierung für Frankreich, Italien und der Tschechoslowakei in der österreichischen Frage, falls der von diesen Mächten beherrschte Völkerbund Deutschland der Vertragsverletzung schuldig spre­chen sollte. Das englische Volk wolle sich nach den Erfahrungen von 1914 nicht wieder d i e Fin­ger verbrennen. Das französische Dokument, das Deutschland Verletzung der Abrüstungsklauseln des Versailler Vertrages vorwirft, ist ein Glanz- stück arroganter Verstellung. Eine Ver­letzung dieser Klausel muß man im Gegenteil Frankreich und den Alliierten, der Tschechoslowakei und anderen Nationen einschließlich Italien zum Vorwurf machen, die sich entgegen ihrer Verpflichtungen weigerten, die Rü­stungen herabzusetzen, sobald Deutschland abgerüstet habe. Diese Nationen haben ihre einge­gangenen Verpflichtungen mit zynischer Ge­ringschätzung behandelt und sich gewei­gert, irgendwie auf die Appelle deutscher Staats­männer zu hören. Im Gegenteil erhöhten sie ihre Rüstungen; ihr gegenwärtiger Unwille über Deutschland, weil es sich weigert, die Ver­tragsklauseln, die von ihren Urhebern gebrochen worden sind, länger als bindend anzusehen, ist eins der Musterbeispiele pharisäi­scher Selb st Überhebung. Ich verstehe nicht, schloß Lloyd George, wie die britische Delegation solchem Humbug zustimmen konnte.

Anregungen" für Gens?

Ein zweites vertrauliches Dokument?

Genf, 14. April. (DRB.) DasJournal des Nations" glaubt zu wissen, daß neben der fran­zösischen Denkschrift noch ein zweites ver­trauliches Dokument bestehe, daß die An­regungen enthalten soll, die die drei in Stresa anwesenden Mächte zu Händen der Rats- mitglleder und des Berichterstatters im Hinblick auf einen Entfchließungsentwurf des Völkerbundsrates ausgearbeitet hätten. Diese An­regungen seien folgende:

1. Der Rat solle die Unmöglichkeit be­kräftigen, rechtlich und tatsächlich den Ver­tragsbruch in der internationalen Politik anzu­erkennen.

2. Der Rat solle sein Bedauern über den Beschluß der deutschen Regierung vom 16. März aussprechen.

3. Der Rat solle die Schaffung eines 3u- ristenausfchusses beschließen, der das Pro­blem des Vertragsbruches prüfen und Vorschläge über die Maßnahmen machen solle, die in Z u- kunftaufverlragsbrüchefolgen müssen.

4. Der Rat solle die Entwicklung der Organi­sation der Sicherheit durch regionale Pakte auf der Grundlage der gegenseitigen Hilfeleistung Vorschlägen.

Heber diese vier Punkte bestehe, so behauptet das Blatt, zwischen den Vertretern Frankreichs, Eng­lands und Italiens Einigkeit. Das alles beziehe sich nicht auf Deutschland, sondern sei all­gemein gehalten. England habe seine Zu­stimmung nicht nur für die automatische Einbe­rufung des Rates, sondern auch für Sank­tionen finanzieller und wirtschaft­licher Art für zukünftige Vertrags­brüche gegeben.

Heute Beginn der Ratstagung in Genf.

Genf, 14. April. (DNB.) Die außerordentliche Tagung des Dölkerbundsrates wird am Montag um 11 Uhr mit einer geheimen Sitzung be­ginnen, in der die Tagesordnung festgelegt wer­den soll. Eine 'öffentliche Sitzung wird sich anfchließen. Die zu der Tagung erwarteten Ver­treter sind hier eingetroffen, abgesehen von den Ab­ordnungen der aus Stresa in der Nacht zum Mon­tag hier eintreffenden Vertreter Englands, Frank­reichs und Italiens. Unter den Delegierten hat am Sonntag eine Reihe von Besprechungen statt­gefunden, die sich insbesondere auf die Ergebnisse der Konferenz von Stresa und auf die Ratstagung bezog. Besonders B e n e s ch und T i t u l e s c u haben eine große Tätigkeit entfaltet.

Die französische Denkschrift an den Völkerbund hat in Völkerbundskreisen starken Ein­druck hinterlassen. Während man französischerseits seiner Befriedigung darüber Ausdruck gibt, daß die Note sozusagen unverändert geblie­ben sei, gibt man in neutralen und auch in eng­lischen Kreisen sein Erstaunen kund über b i e Schärfe, mit der gewisse Stellen abgefaßt sind. Man hatte erwartet, daß besonders der eng­lische Einfluß in Stresa die französische Regierung