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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Nr. 12 Erscheint Dienstag und Freitag. IS.März Aur durch die Post zu beziehen. 1935

Inhaltsübersicht. Maß- und Gewichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung im Kreise Gießen im Jahre 1935. Untersuchung ausländischer Trockenhäute aus Milzbrand. Polizeiverordnung über die Ausführung von Arbeiten an den Gas- und Wasserrohrleitungen des Städtischen Gas- und Wasserwerks Gießen sowie an den Anschlußleitungen. Militärische Schießübungen. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung,

betreffend die 7Naß- und Gewichtspolizei und die Durchführung der Racheichung im kreise Gießen im Jahre 1935.

Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meßgeräte (das sind Längen- und Flüssigkeitsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Hohlmaße, Ge­wichte und transportable Handelswaagen bis ausschließlich 3000 kg) soll im Kreise Gießen demnächst beginnen und nach dem untenstehenden Rundreiseplan durchgeführt werden.

Jeder Besitzer eichpflichtiger Gegenstände, soweit er namhaft gemacht worden ist, erhält durch das Eichamt eine Aufforderung zur Nacheichung, worin Tag und Tageszeit der Einlieferung angegeben ist. Die Einhaltung des Eichtermins ist zur raschen Abwickelung der Eichgeschäfte dringend erforderlich. Interessenten, die keine Aufforderung erhalten, sind ebenfalls verpflichtet, ihre eichpflichtigen Gegenstände zum obengenannten Zeitpunkte zur Nacheichung vorzulegen.

Die Gegenstände sind gehörig hergerichtet und gereinigt zu der auf dem Aufsorderungszettel festgesetzten Zeit einzuliefern.

Sind Reparaturen an Waagen nötig, so empfehlen wir, solche von einem zuverlässigen Fachmanne, tunlichst unter vorheriger Preisverein­barung ausführen zu lassen. Die Auftragserteilung für die Reparatur ist Sache des Besitzers. Die Eichbeamten haben damit nichts zu tun, und die Waagenreparaturschlosser sind nicht Beauftragte der Eichbehörde, sondern private Gewerbetreibende.

Die Neigungswaagen, Schaltgewichtswaagen sowie solche Gegenstände, die wegen ihrer Größe oder Befestigung am Aufstellungsort oder ähnlichen Gründen nicht eingeliefert werden können, werden auf besonderen Antrag am Standort des Gegenstandes nachgeeicht.

Eichungen, die nm Aufstellungsort der Gegenstände stattfinden sollen, sind während der Eichtage beim Eichamt zu beantragen, widrigenfalls der nicht ermäßigte Mindestgebührenzuschlag (5, RM.) in Ansatz ge­bracht wird.

Es empfiehlt sich, daß die Bürgermeistereien den Beginn der Eichtage in ortsüblicher Weise bekanntgeben lassen und kurz vorher nochmals darauf Hinweisen. Eine Benachrichtigung betreffs Tag, Tageszeit und Anzahl der je Tag abzufertigenden Interessenten wird den Bürger­meistereien durch das Eichamt Gießen rechtzeitig zugehen.

Zur Durchführung der Nacheichung werden örtliche Eichtage in nach­stehender Reihenfolge abgehalten:

Vom hessischen Eichamt Gießen aus:

am 8. April in Lollar, zugleich für Ruttershausen, Staufenberg, Mainzlar, Daubringen.

24. April in Treis an der Lumda.

25. April in Allendorf an der Lumda, zugleich für Climbach.

6. Mai in Londorf, zugleich für Allertshausen, Kesselbach, Odenhausen, Geilshausen, Rüddingshausen, Weitershain.

8. Juli in Grünberg, zugleich für Lauter, Stangenrod, Lumda, Bel­tershain, Reinhardshain, Göbelnrod.

15. Juli in Villingen, zugleich für Nonnenroth.

22. Juli in Hungen, zugleich für Utphe, Inheiden, Trais-Horloff, Rod­heim, Steinheim, Rabertshausen, Langd.

5. August in Bellersheim.

7. August in Obbornhofen.

8. August in Langsdorf, zugleich für Bettenhausen.

12. August in Lich, zugleich für Nieder-Bessingen.

19. August in Muschenheim, zugleich für Arnsburg, Birklar.

21. August in Eberstadt, zugleich für Ober-Hörgern, Dorf-Güll.

25. September in Lang-Göns, zugleich für Holzheim, Grüningen.

3. Oktober in Watzenborn-Steinberg, zugleich für Garbenteich, Hausen.

10. Oktober in Leihgestern.

14. Oktober in Großen-Linden.

17. Oktober in Klein-Linden, zugleich sür Allendorf an der Lahn.

21. Oktober in Heuchelheim.

25. Oktober in Steinbach, zugleich für Albach.

Im Bedarfsfälle mehr als einen Tag.

Anmerkung. Annerod hat feine eichpflichtigen Gegenstände nach Auf­forderung dem Eichamt Gießen vorzulegen.

In gleicher Reihenfolge und angemessenem Abstande wird die polizei­liche Maß- und Gewichtsrevision stattfinden.

Gießen, den 11. März 1935.

Hessisches Kreisamt. I. V.: Dr. S ch ö n h a l s.

Bekanntmachung.

Betr.: Untersuchung ausländischer Trockenhäute auf Milzbrand.

Wir verweisen auf nachstehendeViehpolizeiliche Anordnung über die Untersuchung ausländischer Trockenhäute auf Milzbrand" und die dazu gehörige Dienstanweisung vom gleichen Tage, beides abgedruckt im Hess. Regierungsblatt Nr. 3, S. 26 und 28. Falls in Gemeinden des Kreises getrocknete Rinderhäute aus dem Ausland eingeführt zu werden pflegen, so empfehlen wir den betreffenden Bürgermeistereien, die Unternehmer auf die Anordnung und insbesondere auf die Verpflichtung, das Eintreffen von ausländischen Häuten innerhalt 24 Stunden uns zu melden, auf­merksam zu machen.

Die Gendarmerie ist mit der Ueberwachung beauftragt.

Gießen, den 7. März 1935.

Hessisches Kreisamt. I V.: Weber.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung

über die Untersuchung ausländischer Trockenhäute auf Milzbrand.

Vom 20. Februar 1935.

Auf Grund des § 7 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichs­gesetzblatt S. 519) wird hiermit für das Land Hessen folgendes bestimmt:

§ 1.

Die Einfuhr getrockneter Rinderhäute aus dem Auslande ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:

1. Die getrockneten Rinderhäute dürfen von der Grenze nur nach dem auf dem Frachtbrief angegebenen Bestimmungsort befördert werden. Eine Aenderung des Bestimmungsortes unterwegs ist unzulässig?

2. Am Bestimmungsorte sind die getrockneten Rinderhäute vom Emp­fänger in einem der Ortspolizeibehörde anzugebenden Raum einzulagern und daselbst bis zu ihrer Freigabe durch die Ortspolizeibehörde aufzu­bewahren. Vor der Freigabe ist die Bearbeitung der getrockneten Rinder­häute untersagt. Nach der Probeentnahme dürfen die Häute in den Auf­bewahrungsräumen auch nicht umgelagert werden, bis sie von den Orts­polizeibehörden freigegeben worden sind. Bis dahin ist auch die Ent­fernung der an ihnen amtlich angebrachten Zeichen vor der Freigabe der Häute verboten.

3. Die Empfänger haben das Eintreffen der getrockneten Rinderhäute am Bestimmungsort der hierfür zuständigen Ortspolizeibehörde innerhalb 24 Stunden zu melden*.

4. Die getrockneten Rinderhäute unterliegen am Bestimmungsort einer amtlichen Untersuchung auf Milzbrand. Die Art der Untersuchung wird durch Ausführungsanweisung geregelt, lieber die Freigabe der getrockneten Rinderhäute entscheidet die Ortspolizeibehörde nach Anhörung des be­amteten Tierarztes.

5. Die auf Grund der Untersuchung wegen Milzbrand beanstandeten getrockneten Rinderhäute sind nach Anweisung des beamteten Tierarztes unter polizeilicher Aufsicht entweder unschädlich zu beseitigen vder zu entseuchen.

Auf Beschwerden entscheidet die Abteilung Ib des Hessischen Staats­ministers, Abteilung für öffentliche Gesundheitspflege, nach Einholung eines Obergutachtens.

Die Bestimmungen der vorstehenden Ziffern 1 bis 5 gelten nicht für Kalbfelle im Gewicht bis zu 4 kg. Die Kalbfelle südamerikanischer Herkunft sind bis zum Höchstgewicht von 6 kg von diesen Bestimmungen befreit.

§ 2.

Durch die Bestimmungen des § 1 werden die veterinärpolizeilichen Einfuhrverbote für getrocknete Rinderhäute nicht berührt.

§ 3.

Auf die unmittelbare Durchfuhr von getrockneten Rinderhäuten unter Zollkontrolle finden die Bestimmungen des § 1 keine Anwendung.

§ 4.

Die entstehenden Kosten fallen dem Empfänger der Häute zur Last. Dies gilt auch von den Kosten einer unbegründeten Beschwerde.

§ 5.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung unterliegen den Strafvor- schriften der §§ 74 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichs- gefetzblatt S. 519).

* Außerdem wird die Ortspolizeibehörde des Bestimmungsortes von Amts wegen von dem bevorstehenden Eintreffen der getrockneten Rinder­häute benachrichtigt werden.

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räumen.

Hierauf gab der Kreisjugendwalter der DAF., Walter Fritz g es, einige Erklärungen über die technische Durchführung des Wettkampfes. Die w- sprechung schloß mit einemSieg-Heil!" auf

Zum Reichsberufswettkampf wird dem LPD. zuständiger Stelle mitgeteilt:

Zehntausende deutscher Jungen und Mädels haben sich in den Städten und Orten im Gau Hessen- Nassau freiwillig dazu entschieden, daß sie diesen großen Wettbewerb der deutschen Jugend mitmachen wollen. Es gibt auch noch Zögernde und Unschlüssige. Sie haben zwar von denVorjährigen" schon gehört, daß es gar nicht so schlimm sein soll, und mancher von ihnen wird sich durch das Beispiel seiner Kameraden mitreihen lassen. Jedoch, es gilt, auch die letzten Zweifel zu beseitigen, um alle restlos dafür zu begeistern. Und da ist es in erster

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ihre Qualität unbedingt durchsetzen.

Der Sinn des Reichsberufswettkampfes ist der, dem deutschen Volke besonders zu zeigen, daß die deutsche Jugend auf dem Gebiete ihrer beruflichen Arbeit etwas leisten kann. Wir in der HI. lassen der deutschen Jugend heute eine berufszusätzliche Schulung zuteil werden, wir erziehen deutsche Jugend in sportlichen und weltanschaulichen Dingen. Wir wollen den Soldaten des Dritten Reiches for­men, jenen Menschen, der in politischer Hinsicht sowie durch seine Arbeit Stütze am Aufbau des Reiches sein soll. Und diese Erziehung in politischen Dingen können wir nur erreichen, solange diese jungen Menschen noch in unseren Reihen stehen.

Die Aufgabe des Ehrenausschusses bei diesem Reichsberufswettkampf ist es, einmal der Jugend zu zeigen, daß sich Leute, die nicht in den Reihen der HI. stehen, für ihr Arbeiten Inter­esse zeigen, dann aber auch irgendwelche Schwierig- feiten, die sich bei der Durchführung des Berufs­wettkampfes einstellen sollten, aus dem Wege zu

wichtiger Bestandteil des Volkes, später Träger der deutschen Nation, bestrebt, das Beste zu leisten , und zu schaffen, sei es nun durch geistige oder kör- - perliche Tätigkeit.

Wir in der HI. haben es uns zur Aufgabe ge- ' macht, unseren Kameraden und Kameradinnen . ganz neue Formen und Auffassungen über den Begriff der ..Arbeit" zu bringen und zu lehren.

In früheren Zeiten galt sehr oft die Regel daß jeder Mensch etwas verdient, wenn er arbeitet, und das ist immer ein liebel, das die Welt mit sich bringt. Wir haben heute erkannt, daß lene Ge- dankSn fast immer nur um den einzelnen Men­schen kreisen. Jeder arbeitet, um fein ßeben auf eine möglichst angenehme Art und Bequemlichkeit zu gestalten, und die Arbeit war ihm nur das Mittel, sich das, was ihm zu feinem Lebensunterhalt notig war, zu beschaffen. Von einer solchen .Weltausfassung sind wir heute weit entfernt. Der einzelne Mensch muß für seine Arbeit ganz besonderes Interesse ha­ben, er muß in seiner Arbeit ein Ideal sehen, dem er mit seinem ganzen Sein nacheifert, um ihm Die bestmöglichste Gestaltung zu verleihen.

Wenn wir heute irgend etwas tun, so tun wir das nicht sür uns, sondern es muß sein und ist im­mer von dem Bewußtsein durchdrungen, das Schaffen und die Tätigkeit der Allgemein­heit und dem volksganzen dienstbar zu machen.

Er muß sich feine Arbeit vor Augen führen und muß sich darauf einstellen, die Güte einem gleich­gültigen Arbeiten vorzuziehen. Wir selbst wollen in unsere Jungen die Erkenntnis einhämmern, daß sie alles, was sie arbeiten, nur für Deutschland tun. Legt doch auch dieser zweite Berufswettkampf wie­der in aller Welt Zeugnis dafür ab, daß die deutsche Jugend ganz besonders bestrebt ist, in friedlichem Aufbau und Schaffen der Nation zu dienen. Jeder Junge, der in einen Beruf eintreten will, muß sich darüber im klaren fein, welcher Be­rufsart seine besonderen Eigenschaften am besten

l hr r Alles an die Front!

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worben, und zwar entfallen auf Grunmgen 6, auf Eberstadt 6 und auf Dors-Gill 9. Auch hierin mar- chiert, wie meist, unsere Zelle Dorf-Gill an der

Svisie

* Dorf-Gill, 13. März. Der Eigentümer der elbständiqen Gemarkung Hof-Güll, Fürst zu Solms-Braunfels, hat deren Auflösung bean­tragt. Der Herr Hessische Staatsminister hat die Auflösung mit Wirkung vom 1. April 1935 ab ge­nehmigt. Die die Gemarkung bildenden Grundstücke wurden aufgeteilt unter die Gemarkungen Dorf-Gill, Muschenheim, Trais-Münzenberg und Eberstadt.

* Eberstadt, 13. März. Ferdinand L ö b r i ch von hier ist zum Rechner der evangelischen Kirchen­gemeinde bestellt und verpflichtet worden.

Kreis Friedberg.

4- Butzbach, 13. März. ImDeutschen Haus" hielt die Ortsgruppe der NSDAP, ihre Mitgliederversammlung ab. Nach dem Gesang des LiedesVolk ans Gewehr" begrüßte Ortsgruppenleiter Schneider die Parteigenossen und gedachte in einem ehrenden Nachruf des in der vorigen Woche tödlich verunglückten Staatsministers und Gauleiters Hans Schemm. Anschließend sprach Feldmeister Hahn vom NS.-Arbeitsdienstlager in Wickstadt über das ThemaArbeitsdienst und Ar­beitsdank". Er gab einen Ueberblick über die Ent­wicklung zunächst des heutigen NS.-Arbeitsdienstes aus dem Freiwilligen Arbeitsdienst. Dann wußte er in den Geist, das Gemeischaftsleben, das seinen Ur­sprung im Frontsoldatentum habe, die Arbeitsweise und dergleichen mehr derSoldaten der Arbeit" ein­zuführen. Eine größere Anzahl Lichtbilder ergänzte wirkungsvoll die mit starkem Beifall aufgenomme­nen Ausführungen. Herr Hahn sprach in beson­derer Würdigung über die Einrichtung und die Ziel­setzung desArbeitsdankes", für den eine Reihe neuer Mitglieder geworben werden konnte. Nach dem Dank des Ortsgruppenleiters an den Vortra­genden wurde noch eine Reihe Verfügungen und die Neueinteilung der Blockbezirke bekanntgegeben. So­dann schloß er die Versammlung mit dreifachem

0.55: Musik aus Tonfilmen. 22.20: Pol- Der. 22.45: Der Zeitfunk bringt die Sport- Woche. 23:Kindheitsträume Jugend- legeljahre." 24 bis 2: Nachtmusik.

iel wollen Hochzeit halten ... deshalb bringt elliebhaber einen Nistkasten am Baume an.

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,eil" auf Führer und Vaterland. Gemeinsam )ann das Horst-Wessel-Lied gesungen.

Kreis Schotten.

aubad), 13. März. Dieser Tage wurde von ndesarbeitsamt Frankfurt a. M. eine wei - totftanösarbeit für unfere Stabt igt, die 4500 Tagewerke umfaßt. Zur Durch- j kommen die Errichtung einer neuen Ver- zsstraße zwischen der Langen Hohl und der ner Straße, die Chaussierung der verlänger- tiftstraße, die restliche Kanalisierung der

Langgasse und deren Pflasterung, die Le­ines stärkeren Wasserleitungsrohres nach den r am Hellenberg mit Kanalisation und Er- ; eines Fußsteiges daselbst, sowie die Stra- sterung am Untertor. Diese Arbeiten, die Kostenaufwand von 27 000 Mark ausmachen, voraussichtlich bis Ende August d. I. und fast allen Arbeitslosen unserer Gemeinde igere Zeit Arbeit und Brot bringen.

Kreis Alsfeld.

Häufungen, 13. März. Die N S. - G e - schäftKraft durch Freude" ver- :te im Saale von Gastwirt Rudolf Reitz einen en Abend. Der Frankfurter Humorist Fritz und seine drei luftigen Kilians brachten > Volkslieder und andere Weisen mit Gitarren (aoierbegleitung zu Gehör, für die sie reichen ernteten. Bei Tanzmusik blieb man noch Stunden zusammen. Bei der Samm - für den VDA. wurden in Flensungen IM. aufgebracht.

Ober-Ohmen, 13. März. Die hiesige s s ch u l e veranstaltete unter Leitung von Jung in derKrone" einen Eltern- d. Lehrer Jung betonte in seiner Begrü- ansprache, daß der Elternabend ein Binde- zwischen Schule und Elternschaft öarftellen Im Verlaufe der Veranstaltung sah man Märchenspiele, die von den Buben und- mit vieler Hingabe dargestellt wurden, r gelangten einige Einakter zur Auf- ig, die des tieferen Sinnes nicht entbehr- nd da sie zum Teil sehr humorvoll gehal- aren viel Freude auslöften. In den Pau- mröen unter Leitung von Lehrer M ö b u s » -Seibertenrod einige Volkslieder gesungen. Im Rahmen der Erzeugungsschlacht fand hier un­ter Leitung des Ortsbauernführers Jäger eine Vortragsveranftaltung mit Filmvor­führungen statt. Diplom-Landwirt B ö 11 e r i ch sprach über die Notwendigkeit der Ernährungsfrei­heit des deutschen Volkes und gab habet eine Fülle von praktischen Anregungen, die auch im Filmbild veranschaulicht wurden. Die Ausführungen des Red­ners fanden allgemeine Zustimmung.

# Aus dem oberen Ohmta 1, 11. März. Die im Rahmen der Arbeitsbeschaffung ge­planten Aenderungs- und In ft a nd - fetzungsarbeiten an der O-Straße Mück e Ermenrode find zwischen Mücke und Rupperten­rod amRoten Berg" in Angriff genommen wor­den. Um den notwendigen Verkehr nicht zu hem­men, wird zuerst die eine, dann die andere Stra- ßenhälfte in den Arbeitsgang einbezogen. Jrn Zuge der Arbeiten sind auch größere Erdbewegungen notwendig. Der gewonnene Grund wird zur Auffül­lung in der Nähe liegenden Privatgeländes verwen­det. Bei Besserung der Wetterlage werden die Ar­beiten auch an den anderen vorgesehenen Punkten der Straße in Angriff genommen, da das Stein- material fortlaufend von der Lieferfirma Keil-Ober- Ohmen angefahren wird. Diese Arbeitsbeschaffungs­maßnahme dürfte, wenn sie in vollem Gang ist, sämtliche Arbeitslosen der angrenzenden Dörfer in Arbeit und Brot bringen.

st. Kirtorf, 13. März. Der Zweigoeretn Kirtorf des OberhessischenJmkerbun- d e 5 hielt im GasthausZum offenen Helm" ferne Frühjahrsversammlung ab. Der Vereinsführer, Lehrer Bernhard, berichtete über die Bewegung im Verein. Es waren vier Neuaufnahmen zu ver­zeichnen. Der Verein zählt 54 Mitglieder, die ins­gesamt 427 Bienenvölker betreuen. Im vergangenen Jahre betrug die Honigerzeugung im Vereinsgebiet 6680 Pfund. Der Vereinsführer berichtete sodann über die Aufgaben der Bienenzüchter im Rahmen der Erzeugunqsschlacht und forderte zur Erhöhung der Zahl der Bienenvölker auf. Nach verschiedenen Mitteilungen erfolgte durch Förster Pfeil-Hei«