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Oberheffen

(dem Verfasser

des erfolgreichen

diesem Roman ein flott und amüsant geschildertes Kleinstadt-Idyll von freundlichem Humor geschaffen, das dazu angetan scheint, dem Leser ein paar Stun­den besinnlicher und heiterer Unterhaltung zu be­scheren.

von Biernach Jungenromans lesen.

Josef Nachfolger.

Bahnfahrt bis Weilburg auf dem Lahnhöhenweg i sein von der Schönheit unserer Heimat. Nur kurz ist nach Runkel. Auf abwechslungsreichen Wegen, meist der Weg vom Denkmal nach Runkel. Nach Besich- durch Wald und fast immer auf der Höhe, erlebten tiguna von Burg und Stadt, sowie gemütlicher Ein- wir bei dem klaren, sonnigen Wetter einen Herr-1 kehr fuhren wir mit dem Zug nach Gießen zurück.

Rundfunkprogramm

Samstag, 14. September.

Abgrenzung des land- und forWrlschafilichen Vermögens

Büchertisch.

Hör st Biernath: Die Leutemitdem S o n n e n st i ch. Roman. 208 Seiten. Geh. 2,40, Ganzleinen 3,50 Mk. Verlag Scherl, Berlin SW 68, 1935. (279) Fünf Leute treffen sich auf einer kleinen, idyllischen Insel im Donauried, aber da haben sie noch keinen Sonnenstich, denn es blitzt, donnert und gießt gerade fürchterlich. Der Sonnen­stich macht sich erst bemerkbar, als über dieses muntere Völkchen bei seiner Robinsonade allerhand hereinbricht. Die beiden Mädels bekommen sich in die Haare, der Konsul klaut das Essen und was sonst noch alles geschieht, kann hier nicht erzählt werden, das muß man in dem erfrischenden Buch

Sieben unter einem Hut") selber

Buschhorn: Mellmanns

Roman einer humorigen Besinn­lichkeit. 239 Seiten. B. Behrs Verlag, Friedrich Feddersen, Berlin. (285) Buschhorn hat mit

Devisenschiebungen im Ordensgewanb

Zuchthaus für zwei Ordensbrüder.

v Uhr: Gymnastik. 6.30: Fröhlich klingt's zur Morgenstunde. 8.10: Gymnastik. 9: Nachrichten. 9.15: Konzert. 9.45: Dichter aus unserem Gau: Ludwig Rühle. 10: Zum Neichsparteitag in Nürnberg: Reichssendung: Kundgebung der HI. im Stadwn. 11.45: Bauernfunk. 12:Buntes Wochenende". 14.10: Mitten im Werktag. 15: Aus der Wunderwelt der Natur. 15.15: Jugendfunk. Vom Lastenträger zum Schienenzepp, eine kulturgeschichtliche Hörfolge zur Jahrhundertfeier der deutschen Eisenbahn. Von Franz Bauer. 16: Der frohe Samstagnachmittag mit NSG,Kraft durch Freude". 18: Propeller über dem Bodensee. 18.20: Stegreifsendung. 18.30: Wir schal­ten ein! Das Mikrophon unterwegs. 18.40: Vom Reichssender Saarbrücken: Saardienst. 19: Zum Reichsparteitag in Nürnberg: Reichssendung: Aus- schnitte aus dem Volksfest im Stadion. 20.30: Unter­haltungskonzert. 22.30: Tanzmusik zum Wochenende. Deutsche Tänze. 24 bis 2: Nachtmusik.

maß), auf Dörfer und Städte, Burgen, Schlösser und alte Kirchen. Wer dann, wie wir, nach Besich­tigung der Villmarer Marmorwerke wieder zur Hohe steigend auf schmalem Pfad zur Bodensteiner Lei kommt, hier an dem Denkmal König Kon­rads I. steht und zur Lahn hinunter, nach Villmar, Runkel, sowie Schadeck schaut, der wird ergriffen

ich früher drumherumgewunden habe. Die von ihm gegebene eidesstattliche Versicherung gegenüber dem Präsidenten des Finanzamtes sei falsch gewesen, denn der Erlös wurde dazu benutzt, um die von Bongard und Oehrlein gegebenen Gelder zurückzu­zahlen.

Bongard sei hinsichtlich der 8500 Mark genau so schuldig wie Lauenroth; außerdem habe er Intensionsgelder verschoben. Das Kloster Iakobsberg bekam zahlreiche Aufträge, Messen zu lesen. Es durfte nach der Hausord­nung aber ein Pater täglich nur eine Messe lesen. Der Ueberschuß an Messegeldern wurde anderen Bistümern gegeben und ist durch B. hauptsächlich der Abtei Echt in Holland zugute gekommen, und zwar handelt es sich hier um einen Betrag von rund 25000 Mark.

Wie genau man sich der Schiebungen bewußt war, ergab sich aus einem bei den Gerichtsakten befindlichen Schreiben des Abtes Augustus der Abtei E ch t an einen der Angeklagten. Hierin heißt es bezüglich der überwiesenen Gelder u., a.: ... ohne daß Germania dabei zugrunde geht" ...

In bezug auf Oehrlein führte der Staatsan­walt aus, daß dieser von den Patres zu dem Ver­gehen verleitet worden sei, denn er habe sich gesagt, wenn ein Pater so etwas tut, kann ich es noch allemal tun.

Der Antrag des Ersten Staatsanwalts lautete für: Lauenroth 2V- Jahre Zuchthaus, 3 Jahre Ehrverlust und 14 000 Mark Geldstrafe;

Bongard 3V- Jahre Zuchthaus, 3 Jahre Ehrverlust und 55 000 Mark Geldstrafe;

Oehrlein 2 Jahre Gefängnis und 5000 Mark Geldstrafe.

Das Gericht hielt die Angeklagten im wesentlichen Sinne der Anklage für überführt und ver-

LPD Frankfurt a. M., 12. Sept. Dor dem Frankfurter Schöffengericht fand am Donnerstag eine Verhandlung gegen zwei Patres und einen Autoverleiher statt, denen eine Reihe von Verfehlungen gegen die Devisen- bestimmungen vorgeworfen wurden. Es han­delt sich bei den Beschuldigten um den 53jährigen Wilhelm Lauenroth, genannt Pater Chrysoste- mos, den 42jährigen Alois Bongard, genannt Pater Prior Albertus, und den 31jährigen Wil- Helm Oehrlein aus Rechtsheim. Lauenroth ist außerdem beschuldigt, in einem Schreiben an den Präsidenten des Landesfinanzamtes Frankfurt durch unrichtige Angaben eine Devisengenehmigung er­schlichen zu haben. Ferner soll er eine eidesstatt­liche Versicherung falsch abgegeben und zu Devisen- verbrechen angestiftet haben. Der Angeklagte war früher in Aachen tätig und kam vor etwa einem Jahre in das Kloster Arnstein im Kreise Limburg. Seine Aufgabe war es, in Deutschland Missionen zu halten und während der Sommer­monate Pilgerfahrten nach Arnstein zu veranstalten. Der mit ihm befreundete Prior Bongard leitet seit Jahren das Kloster Iakobsberg im Kreise Bingen. Der Angeklagte Oehrlein hat für das Kloster Iakobsberg feit Jahren dort fabrizierte Brote und Keks ausgefahren und stellte fein Auto zu einer Fahrt nach Holland zur Verfügung, die im Dezember 1934 von den drei Angeklagten un­ternommen wurde. Sie verschoben damals 8500 Mark, die unterdemVorderfitzdes Autos versteckt waren. Von diesem Betrag hatte Oehrlein 3500 Mark beigefteuert, die Haupt- summe stammte von dem Prior bzw. aus der Herz- Jesu-Kasse.

Die beiden patres trugen sich mit dem plan, auf dem Iakobsberg, gegenüber dem Nieder­walddenkmal, ein Ehrist-König-Denkmal mit ftabionartigem Ausbau zu errichten. Um die Finanzfrage zu lösen, trat Lauenroth mit einem Geldvermittler im Haag in Verbindung, der besonders gut in kirchlichen Kreisen einge­führt war. Ulan dachte zunächst an eine Finan­zierung aus einem ausländischen Sperrgut­haben, bekam aber nicht die Genehmigung. Als diese Sache noch lief, machte der Geldvermittler den Vorschlag, daß für 480 000 holländische Gul­den deutsche Wertpapiere zu niedrigem Aus- landkurs aufgekauft und im Inland mit einem Mehrerlös von etwa 300 000 Mark verwertet werden sollten. Man machte zunächst den Ver­such mit jenen 8500 Mark. Der plan glückte jedoch nur zum geringen Teil. Ein Teil der Pa­piere verfiel der Beschlagnahmung.

schäft findet am kommenden Samstag in Stein­berg ein Frauenabend mit Filmvortrag statt.

Kreis Bübingen.

= Nidda, 12. Sept. Bei der hiesigen Zwei- s ch e n v e r st e i g e r u n g , zu der sich zahlreiche Kaufliebhaber eingefunden hatten, löste die Stadt rund 400 Mark (im vergangenen Jahre 475 Mark). Der Zentner Zwetschen kostete am Baume im Durch­schnitt 7 bis 8 Mark. Da infolge der Feldbereinigung zahlreiche Zwetschenbäume verloren gegangen sind, beabsichtigt man noch im Laufe dieses Jahres etwa hundert Bäume anzupflanzen

Kreis Alsfeld.

er Homberg, 12. Sept. In dieser Woche setzte hier die Z w e t s ch e n e r n t e lebhaft ein. Ein Händler kaufte bereits größere Mengen auf und lud sie am hiesigen Bahnhof ein. Für den Zentner wurden 6 bis 7 Mark bezahlt. Nachdem die Kanalisation in der Vorstadt beendet ist, dürfte in Bälde die P f l a st e r u n g beginnen. Diese beginnt am Sportplatz im Anschluß an die Büßselder Straße. Hur Zeit ist man mit dem An- fahren des Materials beschäftigt.

phanstraße wird die Lefsinastraße bis auf weiteres für den gesamten Fahrzeugverkehr poli­zeilich gesperrt. Die aufgestellten Sperr- und Um­leitungsschilder sind zu beachten.

** Straßensperre im Lumdatal. Die Provinzialstraße GrünbergMarbura ist auf der Strecke vom Abzweig Lumda bis Geils- Hausen vom kommenden Montag ab für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Umleitung des Verkehrs er­folgt über LehnheimWeitershainKesselbach.

* Straßenausbau. Gegenwärtig wird die Curtmannstraße von der Kaiserallee bis zu den Eickgärten mit Fußsteigen, Gossenpflaster und Chaus- fierung versehen, um diese Straße für die spätere Bebauung mit Wohnhäusern entsprechend herzu- richten.

* DHC. Gießen. Man berichtet uns: Am vergangenen Sonntag wanderte der VHC. nach

lleberreichung von Ahnentafeln für Erbhofbauern.

LPD. Lauterbach, 12. Sept. Landesbauern­führer Dr. Wagner überreichte in einer Feier in Angersbach den Erbhofbauern Ahnen­tafeln, die die Seßhaftigkeit der alten Bauern- geschlechter auf ihrer Scholle nachweisen. Dieser Brauch, der erstmalig in Oberhessen geübt wurde, ist dazu angetan, die Liebe zur Heimat und d'en Stolz der Geschlechter zu heben.

Lastlrastwagenanhänger fährt gegen ein Hans.

Homberg, 12. Sept. Gestern abend er­eignete sich hier ein V e r k e h r s u n f a l l, der schlimmste Folgen haben konnte. Ein schwerer Lastkraftwagen fuhr durch die Adolf-Hitler- Straße. Plötzlich während der Fahrt löste sich der Anhänger und fuhr in voller Ge­schwindigkeit gegen das Gasthaus Hessischer Hof" (Besitzer Herrmann Schwei- ker). Zum Glück befand sich niemand in diesem Augenblick an dieser Stelle der Straße. Bei dem heftigen Anprall d u r ck st i e ß der Wagen mehrere Gefache des Holzfachwerk­baues, so daß die dahinterliegende Küche stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. An der Innen­seite der beschädigten Wand stand ein Disch, an dem ein Kind der Familie Schweiler saß. Das Kind wurde zurückgeschleudert, erlitt aber glück­licherweise keine Verletzungen.

Landkreis Gießen.

y Watzenborn-Steinberg, 12. Sept. Die in den letzten Tagen hier durchgeführte Schweine-Zwischenzählung hatte folgen- des Ergebnis gebracht: Zuchtsauen einhalb- bis noch nicht einjährig = 1; Zuchtsauen ein« und mehr- jährig = 2; bis zu acht Wochen alte Ferkel = 30; von acht Wochen bis noch nicht einhalbjährig = 401; von einhalbjährig bis einjährige Schweine = 528; älter als ein Jahr alte Schweine = 107. Die Ge­samtzahl der Schweine beläuft sich somit auf 1069 Stück. Gegenüber der letzten Schweinezählung zeigt der Bestand ein kleines Plus. Auf Anregung des Vorstandes und Aufsichtsrates der hiesigen B ä u e r- lichen Bezugs- und Absatzgenossen.

gibt sich, daß eine Hühnerfarm dann als landwirt­schaftlicher Betrieb gilt, wenn auf jedes ausge­wachsene Huhn eine landwirtschaftliche Fläche ent­fällt, die einem Dergleichswert (§ 37 Reichsbewer­tungsgesetz) von mehr als 3 Mark hat. Anders ausgedrückt: Der Dergleichswert der gesamten land­wirtschaftlichen Fläche muß. mehr als das Dreifache der Anzahl der Hühner betragen. Bei dieser Be- rechnung ist kein Unterschied zu machen, ob die zum Betrieb gehörige Fläche landwirtschaftlich bestellt wird oder als Auslauf für die Hühner dient.

Beispiel: Eine Hühnerfarm hat 600 ausge­wachsene Hühner und eine entsprechende Anzahl Junghübner und Küken. Zu dem Betrieb gehört eine landwirtschaftliche Fläche von 1,2 Hektar mit einem Hektarsatz von 1510 Mark. (Der Hektarsatz von 1510 Mark dürste etwa den Durchschnittsbe- trieben der Gießener Gegend entsprechen.) Der Vergleichswert beträgt also 1812 Mark, das ist mehr als das Dreifache der Zahl der ausgewachsenen Hühner. Die Hühnerfarm gilt deshalb als landwirt- schaftlicher Betrieb.

Da zum landwirtschaftlichen Vermögen, wie oben erwähnt, alle Teile (insbesondere auch Gebäude) einer wirtschaftlichen Einheit gehören, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck bient, rechnet auch im allgemeinen das Wohnhaus des Betriebs­inhabers zum landwirkschaftlichen Vermögen. Bei kleineren landwirtschaftlichen Betrieben ist Voraus- setzuna für die Zurechnung der Wohnung des Be­triebsinhabers zum landwirtschaftlichen Vermögen, daß die Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Besitzes den Eigentümer des Wohnhauses oder feine Familie in erheblichem Umfange in Anspruch nimmt; wenn dies nicht der Fall ist, zählt die Woh­nung gleichwohl zum landwirtschaftlichen Vermögen, wenn das Gebäude, feinem baulichen Charakter nach, dem in der betreffenden Gegend Üblicher- weise zu einem landwirtschaftlichen Betrieb ge­hörigen Wohnhaus entspricht, vorausgesetzt, daß eine wenn auch kleinere Fläche landwirt­schaftlich genutzt wird (Kommentar Krekeler).

Heimatkundliche Wanderung des ASLA. Lich.

& Lich, 12. Sept. Nachdem Pfarrer Köd- ding (Eberstadt) im letzten Frühjahr den Be­zirksverein Lich des NSDLB. einen sehr inhalt- und aufschlußreichen Vortrag über Vorge­schichte im allgemeinen geboten hatte, übernahm er gestern die Führung des Vereins zu vorgeschicht­lich bedeutsamen Orten der Umgegend. Sammel­punkt der Dereinsmitglieder war Muschenheim, wo sich etwa dreißig Personen aus den benachbar­ten Orten einfanben. Zunächst wurde der sogenannte Dorderwald bei Muschenheim aufgesucht. Hier gab Pfarrer Ködding einen Ueberblick über die Stein-, Bronze- und Eisenzeit und die damals in unserer Gegend lebenden Völkerstämme, ihre Her­kunft, Beschäftigung und Totenbestattung. Danach zeigte er die im Walde an verschiedenen Stellen noch vorhandenen, zum Teil geöffneten Grabhügel, von denen einige mit sog. Menhiren eingefaßt sind. Besonderes Interesse erweckte das offen gehaltene Grad eines Häuptlings (eine Steinkiste, von einem Kranz von Steinen umgeben), dessen Inhalt sich ebenso wie der anderer Gräber im Museum zu Gießen befindet und dort ein ganzes Zimmer füllt. Alsdann führte die Wanderung weiter nach dem sog. Heiligen Stein, einem Megalikhgrab im Gebiet der im 15. Jahrhundert ausgegangenen Siedlung Wetter, unweit der heutigen Neu­mühle, dem einzigen Grabe dieser Art in Süd­westdeutschland. Die mächtigen Felsblöcke, die mit den einfachsten Hilfsmitteln vor ungefähr 5000 Iah- ren von dem etwa eine Stunde entfernten Stein- berg bei Münzenberg zur Herrichtung dieser Toten- stätte hierhergebracht wurden, setzten die Teilneh- mer in Staunen. Der weitere Gang brachte die Ge- sellschaft nach Münzenberg. Im Steinbruch verstand es der Redner durch seine reichen geologi-

schen Kenntnisse, den aufmerksamen Zuhörern die Entstehungsgeschichte des landschaftlichen Bildes zu vermitteln. Auf dem Steinberg interessierten die sog. Mühlsteine und der altheidnische Opferstein, die viele Teilnehmer zum ersten Male sahen, ebenso wie der herrliche Rundblick, den man von diesem Punkte aus genießt. Für die vortrefflichen Darbietungen sprach der Leiter der Arbeitsgemeinschaft dem Red­ner den wohlverdienten Dank der Versammlung aus.

Heldenehrung in Schotten.

w. Schotten, 12. Sept. Auf dem nahen Wartberg, der einen wunderbaren Rundblick auf den ganzen hohen Vogelsberg gestattet, hat die Stadt einen großen He Ibenhain an­gelegt, auf dem für die 75 Gefallenen der Stadt je eine Linde gesetzt worden ist. Rings um den Hain ist eine breite, geschlossene Hecke gepflanzt. Am Eingang zum Heldenhain ist von der Stadt ein Ehrenmal, ein großer Ehrentempel errichtet worden, der nun seiner Vollendung ent­gegensieht und in Kürze geweiht werden soll. Zur Vorbesprechung hatte Bürgermeister Menge! die politischen Organisationen, Vereine usw. in das Rathaus eingeladen. Die Versammlung bestimmte als Einweihungstag den 20. Df tobe r. Politische Organisationen, Schulen, Vereine usw. versammeln sich 13.30 Uhr in der Lohgasse und ziehen geschlossen zur Höhe. Dort wird das Denkmal vom Leiter des Hochbauamts der Stadt übergeben. Der Bürgermeister wird das Ehrenmal und den Hain in den Schutz der Stadt nehmen. Die Weihe- rede wird Dekan Widmann halten. Es folgen Kranzniederlegung, Männerchor, Musikverein. Die Schulen werden mit passenden Vorträgen die Feier umrahmen. Der politische Leiter wird das Schluß­wort sprechen. Eine würdige Feier wird diesem 20. Oktober seine Weihe geben

wendeten Futtermittel eigener Erzeugung und wie hoch der Wert der zugekauften Futtermittel ist. Wenn im Gesamtergebnis der Wert der Futtermittel eigener Erzeugung den Wert der zugekauften Futtermittel übersteigt, so ist der Bettieb der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen.

Die Frage, ob ein Betrieb als landwirtschaft­licher Betneb gilt, ist bisher insbesondere bei Hühnerfarmen streitig geworden. Auf Grund der Ergebnisse von Berechnungen ist nach den fol­genden Grundsätzen zu verfahren. Es ist davon auszugehen, daß zur Deckung des gesamten Futterbedarfs für ein ausgewachsenes Huhn bei einem Hektarsatz (§ 38 Reichsbewertungsgesetz) von 1000 Mark mindestens 60 Quadratmeter landwirt­schaftliche Fläche erforderlich sind; bei einem Hektar­satz von 2000 Mark würden mindestens 30 Quadrat­meter benötigt werden. Dabei ist der Futterbedarf einer normalen Anzahl von Junghühnern und Küken mitberücksichtigt. Zu beachten ist, daß eine Hühnerfarm schon dann als landwirtschaftlicher Be­trieb gilt, wenn mehr als die Hälfte der Futtermittel im eigenen Betrieb gewonnen wird. Das bedeutet: Für ein Huhn muß bei einem Hektarsatz von 1000 Mark eine landwirtschaftliche Fläche von mehr als 30 Quadratmeter, bei einem Hektarsatz von 2000 Mark eine solche von mehr als 15 Quadratmeter vorhanden sein. Hieraus er­

lichen Tag. Besonders schön war die Wanderftrecke von Guntersau nach Freienfels an der stillen, ro­mantischen Förstersruhe vorbei, der Blick auf Freien- fels und dessen stolze Burgruine, sowie vom Wein­bacher Wasserwerk auf das im Tal liegende Dorf mit seiner alten Kirche. Prächtig war die Aussicht vom Hochsehn über Aumenau in das Lahntal und den Westerwald, nach Merenberg, Greisenstein, Limburg und Schloß Schaumburg. Ganz großartig schließlich war der Rundblick vom Galgenberg bei Villmar in das Lahntal, auf Taunus und Wefter-

Der Erste Staatsanwalt Dr. N e e b betonte in» seiner Anklagerede, daß Lauenroth als der gei­stige Urheber anzusehen sei. Als ihm der holländische Geldvermittler im Oktober 1934 mitteilte, daß 480 000 holländische Gulden benötigt würden, um den für die Denkmalserrichtung erforderlichen Be­trag von 300 000 Mark zu erhalten, sei es ihm klar gewesen, daß es sich hier nur um eine Verschiebung von Wertpapieren handeln konnte. Für in Holland erworbene 4420 Gulden sind dann in Holland auf­gelegte Anleihen in Holland gekauft worden. Diese Obligationen waren dort sehr billig. Sie wurden von dem holländischen Geldvermittler in Einschreibe­briefen dem Angeklagten zugeleitet und von diesem den Bistümern angeboten. Nur Würzburg machte, wie der Staatsanwalt ausführte, eine Aus­nahme und nahm einige Obligationen ab, die an­deren hatten Bedenken.

Als Lauenroth die Obligationen nicht absetzen konnte und erfahren hatte, daß eine Areigabeerlaub- nis nötig war, ließ er sich von einem Pater in Echt in Holland ein fingiertes Schreiben ausstellen, das bescheinigte, daß es sich um eine Schenkung handelte. Auf Grund dieser Beschei­nigung wurde bei der Reichsbank Koblenz die Frei­gabe erwirkt. Lauenroth bemühte sich nun auch, die Genehmigung der Devisenstelle zu bekommen und schrieb dem Präsidenten des Landesfinanzamtes Frankfurt a. M. in einem Antrag, daß der Erlös aus dem Verkauf der Obligationen lediglich zur Be­zahlung von kurzfristigen Schulden verwendet wer- den solle, wie es im Sinne des Führers liege. Lauenroth sei dann aber in der Verhandlung mit dem Schuldbekenntnis herausgerückt, während er

urteilte

pater Lauenroth zu 21/« Iahren Zuchthaus. 3 Jahren Ehrverlust und 14 000 Mark Geld­strafe,

prior Bongard zu 3Vt Jahren Zuchthaus, 3 Jahren Ehrverlust und 55 000 Mark Geld­strafe und

Oehrlein zu 1 Jahr Gefängnis und 4000 Mark Geldstrafe.

Allen Angeklagten wurde die Untersuchungshaft angerechnet. Im Nichtbeitreibungsfalle tritt an die Stelle der Geldstrafe bei den beiden Geistlichen für je 10 000 Mark ein Monat Zuchthaus, bei Oehrlein für die 4000 Mark ein Monat Gefängnis.

Die beschlagnahmten Wertpapiere und das zur Fahrt nach Holland benutzte Auto wurden einge» zogen.

Das Gericht betonte die besondere Verwerflichkeit dieser Devisenschiebungen, die man im heiligen Ge­wand begangen und dadurch das deutsche Volk schwer geschädigt habe.

Nach dem neuen Einkommensteuergesetz werden : die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft : Nicht in dem gleichen Umfange zur Einkommen- 1 steuer herangezogen, wie andere steuerpflichtige ' Einkünfte. Auch im Umsatzsteuerrecht genießen die i Lieferungen von Gegenständen, die innerhalb eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Inland erzeugt werden soweit der Erzeuger die Gegen­stände selbst liefert, eine Sonderbehandlung. Die Entscheidung, ob ein Betrieb zur Land- und Forst- ! wirtschaft gehört, hat somit eine einschneidende Be­deutung, und zwar nicht nur für die Einkommen­steuer und Umsatzsteuer, sondern auch für die Her­anziehung zum Reichsnährstandsbeittag, sowie für die Gewerbesteuer.

Nach § 29 des Reichsbewertungsgesetzes gehören alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient, zum landwirtschaftlichen Vermögen. Als landwirtschaft­liche Betriebe gelten auch Tierzuchtbetriebe, Vieh- mäftereien, Abmelkställe, Geflügelfarmen und ähn­liche Betriebe, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet werden, die im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen sind. Zum landwirtschaftlichen Vermögen gehören auch landwirtschaftliche Nebenbetriebe und Sonderkultu­ren. Als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb gilt ein Betrieb, der dem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. Als landwirtschaftliche Nebenbetriebe kommen sowohl Verarbeitungsbe­triebe, als auch Substanzbetriebe in Betracht. In den Fällen, in denen ein Landwirt neben seinem Betrieb noch eine Gastwirtschaft, Metzgerei, Schmiede, ein Fuhrunternehmen oder dergleichen betreibt, handelt es sich durchweg nicht um Neben­betriebe der Landwirtschaft, sondern um selbständige gewerbliche Betriebe.

Wie der Reichsfinanzminister in einem Erlaß ausführt, sollte durch die neuen Steuergesetze vom 16. Oktober 1934 für die Vermögenssteuer, Ein­kommensteuer und Umsatzsteuer möglichst eine ein­heitliche Regelung herbeigeführt werden. Der er­wähnte Erlaß führt zur Klärung einzelner Zweifels­fragen u. a. folgendes aus:

Tierzuchtbetriebe, Diehmästereien, Abmelk st alle, Geflügelfarmen und ähnliche Betriebe sind bei der Einheitsbe- roertung, Einkommensteuer und Umsatzsteuer gleich­mäßig als landwirtschaftliche Betriebe zu behan­deln, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltuna über­wiegend Erzeugnisse verwendet werden, die im eigenen landwirtschaftlichen Bettieb gewonnen sind. Dabei wird es im wesentlichen auf die Deckung des Bedarfs an Futter ankommen. Die Futtermenge, die im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gewon­nen werden kann, hängt naturgemäß von der Er- tragsfähigkeit des Bodens ab.

Ist zweifelhaft, ob ein Betrieb als land- und orftwirtschaftlicher Betrieb gilt, so ist zu unter« uchen, welcher Futterbedarf in dem Betrieb be­icht und inwieweit der Bedarf aus eigenen Erzeugnissen oder durch Z u k a u f von Futter­mitteln gedeckt wird. Den Dergleichsmaßstab kann die Menge der Futtermittel allein nicht bilden, da die Futtermittel weder dem Preis, noch dem Nährgehalt nach einander gleich sind. Grundsätzlich ist von dem Wert (Preis) der Futtermittel aus­zugehen. Das erscheint unbedenklich, da auch der Vergleich nach dem Nährgehalt annähernd zu dem gleichen Ergebnis führen wird. Es ist deshalb fest­zustellen, wie hoch der Wert der im Betrieb ver-