Einzelbild herunterladen

es zu

ml

Oberhessen

jon-

r

Das Ecke Bei

Das evang. Pfarrhaus in Klein-Linden wird seiner Bestimmung übergeben.

WI

der der

Liv. 'erg.

Helft dem Zugendherbergswerk!

Lin Aufruf der Deutschen Arbeitsfront.

Ueberall im Vaterland stehen die Herbergen

i be­ichten einem Durbe

20) 3Pen aus-

15

e.

Lan- rberte lennt»'

Da- 'beits- ib der igenb« |ierun> sowie n. Die Haupt- imtlich. er her D., ber Keichs« n Der- mb ein oerant- iehung en bie

Iki

11 -

Utphe).

** Sonntagsrückfahrkarten zu Reichsfachausstellung des Fleischer qewerbes. Im Hinblick auf die Bedeutung der Reichsfachausstellung des Deutschen Fleischergewer­bes gibt die Deutsche Reichsbahn von allen Statio­nen, die im Umkreis von 250 Kilometer um Frank­furt liegen, Sonntagsrückfahrkarten nach Frankfurt aus. Die Fahrkarten haben Gültigkeit vom 15. Ium 0 Uhr bis 23. Juni 24 Uhr. Ab 19. Juni find die Karten zur Rückfahrt nur dann gültig, wenn sie von der Ausstellungsleitung auf Grund des Be- fucherausweifes abgestempelt sind.

£ Klein-Linden, 12. Juni. Mit dem heuti­gen Tage wurde das in 1934/35 erbaute und jetzt fertiggestellte Pfarrhaus seiner Bestimmung übergeben und von dem Pfarrer bezogen.

Schon seit dem Jahre 1908 wurde der Pfarr­dienst in Klein-Linden von einem in unserer Ge­meinde wohnenden Pfarrassistenten versehen, nach­dem bis zu jenem Jahre der seelsorgerische Dienst von einem Pfarrer der einstigen Muttergemeinde Großen-Linden ausgeübt wurde. Um dem in frühe­ren Jahren recht häufig vorkommenden Wechsel der Pfarrassistenten entgegenzutreten, trug man sich hier schon vor dem Weltkrieg 'Qa'

dem Weltkrieg mit dem Ge­heute über 2000 Seelen zählen­

treten. Damit sind die Voraussetzungen für den ak­tiven Einsatz der Siedlerorgani'sation innerhalb des Siedlungsprogramms des Gauheimstättenamtes ge­schaffen. Die Aufgaben des Deutschen Siedlerbundes sind die Schulung und Betreuung der Siedleran­wärter und der bereits angesetzten Siedler, die För­derung des gesamten Siedlungswerkes, sowie der ideelle und materielle Schutz der Siedler in allen die Siedlerstelle betreffenden Fragen. Die Haupt­aufgabe liegt in der laufenden Schulung und Bera­tung der Siedler in der richtigen Bewirtschaftung von Stall und Garten, denn gerade hierbei ent­scheidet es sich, ob die Siedlerstelle zum Segen der Siedler wird, oder zu einer Last. Das Ziel ist die Schaffung wirtschaftlich gesunder und lebensfähiger Siedlungen. Die Führung der Gaugruppe Hessen- Nassau des DSB. liegt in der Hand des Abtei­lungsleiters im Gauheimstättenamt, Pg. M a i n tz. Die Geschäftsstelle befindet sich Frankfurt a. M., Bürgerstraße 69/77.

lgs- Die Ks Kit. iDl. ein. hlii. ort. 'gen iür Pf.

urfe An- hen, bitfc

Kautschuk- und Asbestindustrie,

Baugewerbe und Baunebengewerbe, Großhandel, Einzelhandel, Derlagsgewerbe, Handelsvermittlung und stige Hilfsgewerbe des Handels,

Geld-, Bank-, Börsen- und Versicherungswesen.

Zusammenschluß der Kleinsiedler im Gau Hessen-Nassau.

LPD. Frankfurt a. M., 11. Juni. Die Ver­handlungen über den Zusammenschluß der S i e d l e r o r g a n i s a t i o n e n des Gaues Hessen - Nassau sind zu einem günstigen Ab- schluß gekommen. Die seitherige Landesgruppe des Reichsbundes der Kleinsiedler ist der Gaugruppe Hessen-Nassau des Deutschen Siedlerbundes beige-

lichten ArtikelDie Kanalisierung der Lahn" ist durch ein Versehen im technischen Betrieb eine Un­klarheit in der Satzfolge entstanden. Auf der ersten Spalte dieses Artikels mußten 12 Zeilen in Fortfall kommen, und zwar von der 15. Zeile von unten (nahe Entfernungen ...) bis zur 4. Zeile von unten (... Staffeltarife eingeführt.). Nach dieser Streichung ergibt sich die Satzfolge in sinngemäßem Zusammen­hang.

saß in arbara! scheitel zenblick. oilte er teg zum hen ihm geschah ige hin' iiber er ichst m't iar Dar- , j0 wie

.Liebst Welt?" er doch iqen los« >ßte t» t er j e m deut' war wie

1 li i

HL

< Hf

'N* l bei. ingen i- Sie em- ben

nbos

1 L v-

** Sonntagsrückfahrkarten zum Reichs Handwerker tag in Frankfurt am Main. Die Reichsbahn gibt aus Anlaß des Reichshandwerkertages in Frankfurt a. M. Sonn­tagsrückfahrkarten aus, die zur Hinfahrt vom 15. Juni 0 Uhr bis 23. Juni 12 Uhr und zur Rück­fahrt vom 15. Juni 12 Uhr bis 23. Juni 24 Uhr Geltung haben.

** D i e Vermietung der Marktlauben betrifft eine Bekanntmachung im heutigen Anzeigen- teil. Es fei besonders darauf hingewiesen.

** Nachtigallen schlagen . . . Wie uns aus unserem Leserkreise mitgeteilt wird, sind gegen­wärtig an der Straße zwischen Klein-Linden und Lützellinden, und zwar kurz hinter Klein-Linden, Nachtigallen zu hören, die zu nächtlicher Stunde ihr melodienreiches Lied erschallen lassen. Der Vor­übergehende wird nicht versäumen, dem lieblichen Schlag zu lauschen.

"Richtigstellung. In dem in unserer Aus­gabe vom 8./9. Juni (Nr. 132 des G. A.) veröffent-

I

J:

Als man im Jahre 1926 in unserer Gemeinde die Feldbereinigung durchführte, wurde von der Gemeinde ein Bauplatz in der Hügelstraße als Pfarrhausplatz ausersehen. Vom Jahre 1931 ab erschien im Kirchenvoranschlag erstmalig wieder ein Betrag von 500 Mark als Kirchenbaufonds. Durch private Spenden wuchs dieser Betrag in wenigen Jahren auf über 2000 Mark an. Den Be­mühungen des derzeitigen Pfarrers war es weiter gelungen, den Zuschuß unserer Kirchengememde an die einstige Muttergemeinde für Pfarrbesoldungen Gemeindesteuern und dergleichen mit jährlich 350 Mark in Wegfall zu bringen. Mit diesen ersparten Geldern und den seitherigen Aufwendungen für Miete für die dem Pfarrer zu stellende Wohnung glaubte man, ohne dabei die örtliche Kirchensteuer ?u erhöhen, den Pfarrhausbau vornehmen zu kön­nen Doch unterblieb der Bau vorerst immer noch. Erst der Zeit nach dem nationalen Umschwung blieb es vorbehalten, das Werk zu beginnen und zu vollenden. , . ,

In der ersten Sitzung der nach der national- sozialistischen Revolution neugewählten Kirchen- qemeindevertretung stellte deren Mitglied Wilhelm Holler sen. den Antrag, eine Sitzung mit der TagesordnungP f a r r h a u s b a u abzuhalten. In dieser Sitzung wurde die Finanzierung des Baues beschlossen und ein Betrag von 15 000 Mark genehmigt. Nachdem sich auch noch die Ortsgrup-

Oie Einführung des Arbeitsbuches.

Jeder Arbeiter und Angestellte muß dieses Buch haben.Oie Ausfüllung der Anträge ist Pflicht. Was ist bei der AntragsteUung zu beachten? Aufklärung durch den Leiter des Arbeitsamtes Gießen.

?ren Se­iend, auf iand von reich W* t gelM' ortmeten u einem ja einen ein über vollkom- >ärmie.

Bong'g 3erri|ien

Idjtlt 8",, ->°r

L'-L en

E ,s° )ale1Laber sdruck D

ssang eM * nn'*6lf eid!

Der Leiter des Arbeitsamtes Gießen, Oberreaie- rungsrat Dr. List, gab gestern nachmittag vor Ver­tretern der Handelskammern Gießen und Friedberg, vor den Kreishandwerksmeistern und vor Vertretern der Presse in einer Besprechung im Arbeitsamt Gießen bedeutsame Aufklärungen über alle Fragen, die mit der Einführung des Arbeitsbuches Zu­sammenhängen und die von allen beteiligten Per­sonen aufs genaueste beachtet werden sollten. Aus der reichen Fülle dieser Aufklärungen seien die nach­stehenden Einzelheiten hervorgehoben:

Das Arbeitsbuch, das nach einer Verord­nung der Reichsregierung für alle Arbeiter und Ange st eilten aller Wirtschafts­zweige von jetzt ab in stufenweisem Fortschreiten von Berufsgruppe zu Berufsgruppe zur Einführung kommt, hat vor allem den weitreichenden Zweck, den planmäßigen Einsatz der Arbeitskraft in der richtigen Weise zum Gedeihen der Gesamtheit zu sichern. Die Durchführung der Verordnung der Reichsregierung ist der Reichsanstalt für Arbeits­vermittlung und Arbeitslosenversicherung übertragen worden, die Arbeiten sind von den Arbeitsämtern zu leisten.

Von besonderer Bedeutung ist zunächst, daß Arbeiter und Angestellte von einem durch die Reichsregierung noch zu bestimmenden Zett- punkt ab nut dann beschäftigt werden dürfen, wenn sie im Besitze eines ordnungsmäßigen Arbeitsbuches sind. Dabei ist der Begriff A r - beiter und Angestellte im weite st en Sinne des Wortes zu verstehen, ganz gleich­gültig, ob es sich um private Unternehmungen (Handwerk, Industrie, Landwirtschaft usw.), oder um öffentliche Verwaltungen handelt.

Das Arbeitsbuch darf nur vorn Arbeitsamt ausgestellt werden, allen anderen Stellen ist die Ausfertigung dieses Buches bei Strafe verboten. Unzulässig ist es, die Ausstellung des Arbeits­buches z. B. von der Zugehörigkeit zu irgendeiner Organisation oder von irgendwelchen anderen Be­dingungen abhängig zu machen. Verboten ist es ferner, in das Arbeitsbuch z. B. Eintragungen über die Leistungen des Arbeitnehmers, feine Füh­rung oder ähnliches vorzun-chmen. Weiterhin soll bei der Ausstellung des Arbeitsbuches keinerlei Bevorzugung erfolgen.

Die Ausfüllung der pflichtgemäßen An­träge zur Erlangung der Arbeitsbücher wird in drei großen Abschnitten durchgeführt. Der erste Abschnitt für diese Antragstellung erstreckt sich auf die Zeit bis zum 3 0. September dieses Jahres.

Bis dahin sind die Anträge auszufüllen von allen Arbeitern und Angestellten der nachstehenden Be- rufsgruppen:

Industrie der Steine und Erden,

Eisen- und Stahlgewinnung,

Metallhütten und Metallhalbzeugwerke, Herstellung von Eisen-, Stahl- und Metallwaren, Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbau, Elektrotechnische Industrie,

Optische und feinmechanische Industrie, Chemische Industrie, Papierindustrie,

Leder- und Linoleumindustrie,

Dieses Juaendherbergswerk erfüllt damit eine hohe idealistische Aufgabe und verdient die unter­stützende Beachtung des ganzen Volkes. Ich begrüße es daher, wenn mit dem 1. Juni alle 38 Kreise des Gaues Hessen-Nassau der NS.-Gemeinschaft ,Kraft durch Freude" als körperschaftliche Mitglieder dem Jugendherbergsverband beigetreten sind und gebe ber Hoffnung Ausdruck, daß auch die rhein-maim- schen Betriebs- und Wirtschaftsführer mithelfen am Ausbau dieses Erziehungswerkes zur blutsverbun- benen Volksgemeinschaft und bobengebunbenen Heimatliebe.

Becker, Landesobmann der NSBO. und Bezirkswalter der DAF.

Keine Förderung der Esperantosprache.

In einer Verfügung des Reichserziehungsministers heißt es: Die Pflege künstlich geschaffener Welthilfs­sprachen wie der Esperantosprache hat im national­sozialistischen Staate keinen Raum. Ihr Gebrauch führt dazu, wesentliche Werte völkischer Eigenart zu schwächen. Es ist daher von jeder Förderung eines Unterrichts in solchen Sprachen abzusehen, Unter­richtsräume sind für diesen Zweck nicht zur Ver­fügung zu stellen.

Gießener Wochenmarktpreife.

* G i e ß e n , 13. Juni. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Molkereibutter, das Pfund 1,50 bis 1,55 Mark, Landbutter 1,40 bis 1,42 Mark, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 5 bis 10, Eier (in­ländische) 9, Wirsing (grün), das Pfund 10 bis 12, Gelbe Rüden, das Bündel 10 bis 15, Rote bas Pfund 10 bis 12, Spinat 15, Romifchkohl 15, Bohnen (grün) 50 bis 60, Spargel 1. Klaffe 40 bis 55, Suppenspargel 25 bis 30, Erbsen 30 bis 35, Mischgemüse 15, Tomaten 50 bis 60 Zwiebeln 20, Rhabarber 10 bis 12, Kartoffeln (alte) 4H Pf., der Rentner 3,50 bis 4 Mark, (neue), bas Pfund 18 bis 20 Pf. Aepfel 70, Kirschen 60, Erbbeeren 60 bis 80, Nüsse 45, junge Hähne 90, Tauben bas Stuck 60, Blumenkohl 10 bis 60, Salat 5 bis 10, Salatgurken 25 bis 45, Oberkohlrabi 8 bis 12, Lauch 5 bis 10, Sellerie (Suppengrün) 5 bis 10, Rettich 5 bis 15, Radieschen, das Bund 8 bis 12 Pf.

Vornotizen.

Tageskalender für Donnerstag: NSG.Kraft durch Freude": 20 bis 21.30 Uhr im Hörsaal des Veterinärhygienischen und Tierseuchen- Instituts, Frankfurter Straße 87, Dortrag:Tier­seuchenbekämpfung durch Tierseuchenforschung , von Professor Dr Zwick.NSG.Kraft durch Freude . 20 bis 21 und 21 bis 22 Uhr: Fröhliche Gymnastik und Spiele, nur für Frauen, Lyzeum, Dammstrahe. Lichtspielhaus Bahnhofstraße:Bengali . Ob^rtzessischer Kunstverein (Turmhaus am Bruno- platz, 16 bis 17 Uhr: Ausstellung Christ.an Rohlfs- fiaqen. Gießener Lesehalle-Verem: 18 Uhr in der Universitätsbibliothek Mitgliederversammlung.

Die Oberhessische Gesellschaft für Natur- und Heilkunde (Naturwissenschaft- licke Abteilung gemeinsam mit der Biologischen Fachschaft der Universität) veranstaltet am Freitag, 14. Juni, im Hörsaal des Botanischen Instituts einen Vortrag. Am Donnerstag, 20. Ium, findetemGang durch das Versuchsfeld des Landwirtschaftlichen In­stituts statt. Auf die heutige Anzeige sei besonders aufmerksam gemacht. *

Aus Zweckmäßigkeitsgründen wird das Arbeits­buch in dem Betrieb des Arbeitgebers aufbewahrt werden, der Betriebsführer ist zu die­ser Aufbewahrung verpflichtet. Dem Arbeitsamt ist von dem Beginn der Beschäftigung des Arbeitsbuch­inhabers Anzeige zu machen, ferner ist auch von jeder wesentlichen Aenderung in der Beschäftigungs­art des Arbeitsbuchinhabers dem Arbeitsamt Kennt­nis zu geben, damit das Arbeitsamt die entsprechen­den Eintragungen in feiner Kartothek machen kann, während der Betriebsführer die gleichen Eintra­gungen in dem Arbeitsbuch vornehmen muß. Eben­so ist anzuzeigen, wenn der Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheidet, gleichzeitig ist die entsprechende Eintragung im Arbeitsbuch vorzunehmen.

Ein Arbeitnehmer, der kein Arbeitsbuch besitzt, darf nach dem von der Reichsregierung be­stimmten Zeitpunkt in keinem Betrieb einge­stellt werden.

Der Betriebsführer ist für die ordnungsmäßigen Eintragungen und für die sorgsame Aufbewahrung des Arbeitsbuches verantwortlich. Die erstmalige Ausfertigung des Arbeitsbuches erfolgt kostenlos, gerät ein solches Buch in Verlust, oder ist durch einen anderen Umstand eine neue Ausfertigung er­forderlich, so sind gewisse Gebühren zu entrichten.

Von Interesse ist in diesem Zusammenhänge noch, daß im Bereiche des Arbeitsamtes Gießen nach dem heutigen Stande der Dinge mit der

Ausfertigung von rund 70 000 Arbeitsbüchern gerechnet wird, wozu natürlich noch die erforder­lichen Arbeiten hinsichtlich der Anträge, der Karto­thekeinrichtung usw., sowie die fortlaufende Tätig­keit in diesem Zweige der Arbeitsamtsverwaltung hinzukommen. Es ist also eine sehr große Aufgabe, die das Arbeitsamt in diesem neuen Zweige seines Wirkens nicht nur einmalig, sondern für immer zu leisten hat, um den mit der Einrichtung des Ar­beitsbuches verfolgten Zwecken zum Wohle der Volksgefamtheit in bester Weise zu dienen. Man darf daher wohl wünschen, daß dem Arbeitsamt auch auf diesem Gebiete seiner Arbeit immer

die bereitwilligste Förderung und Unterstützung aller Teile der Wirtschaft

gewährt wird, nicht zuletzt auch dadurch, daß bei der Ausfüllung der Anträge größte Sorgfalt oberste Richtschnur des Handelns ist.

Landräte, in den Stadtkreisen die Oberbürgermeister, in den Regierungsbezirken die Regierungspräsidenten und für Berlin der Staatskommiffar.

Der Minister betont, er beabsichtige, die körper­liche, geistige und charakterliche Erziehuna der Jugend außerhalb der Schule besonders zu fördern, um der Jugend ein Heranwachfen zu körperlicher und beruflicher Leistungsfähigkeit zu ermöglichen und sie zu geistig aufgeschlossenen, sittlich verantwortungs­bewußten jungen Nationalsozialisten zu bilden, ohne dabei ihren Anspruch auf jugendliche Freude in zuchtvoller Gestaltung zu verletzen. Die genannten Stellen sollen die Behörden anregen, geeignete Ein­richtungen wie Jugendheime, Jugendherbergen, Turn- und Spielplätze, Zeltlager, Bootshäuser usw. zu schaffen. Ihre Hilfeleistung soll in erster Linie der HI. und dem .BdM., aber auch den anerkannten Turn- und Sportorganisationen gelten. Ihr beson­deres Augenmerk sollen sie auf die nichtorganisierten Jugendlichen richten, deren Zahl immer noch be­trächtlich hoch sei. Das Ziel müsse sein, jeden Jungen und jedes Mädel außerhalb der Schule durch ge­eignete körperliche Ausbildung und geist- und charak­terbildende Erziehungsmaßnahmen zu tüchtigen und verantwortungsbewußten Nationalsozialisten zu machen und der HI. und dem BdM. allmählich möglichst alle jungen Volksgenossen zuzuführen.

** Justizpersonalie. Ernannt mlN-beber Hilfsauffeher bei der Zellenftrafanstalt Dutzbach Karl Hoff meist er unter Berufung in das Be° amtennerbältnis zum Str°sanst°lt-°b°rw°chtm°st.°r bei dieser Anstalt mit Wirkung vom 1. April 1935.

** Dienstjubiläum. Der Feldjchutzmeister Tbeodor Simon begeht am heutigen Donnerstag, 13 Juni das Jubiläum einer 25jährigen Dienstzeit °f-Mdp°liz°ib°am.er bei der Stadt Gießen Herr Simon der einer alten Gießener Familie ent stammt ist durch seine langjährige Berufsausubung im Feldickuk wie auch durch seine vorhergehende TätiL'B'd-m h°,,i?ch°n Amtsgericht, in °°^°n Kreisen in Stadt und Land bekannt und beliebt- Seine vorgesetzte Behörde und seine Kollegen wer, den ihm, wie wir hören, eine würdige Aru g 3 teil werden lassen und ihm ferner ew Diplom, s wie ein ansehnliches Geschenk überreichen.

** St r a ß e n s p e r r e. Die Landstraße Lan gs- dorfHungen wird wegen Ausführung v Straßenbauarbeiten vom 17. Ium ab für_ jeg d) Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über Lei- tenhaufenBellersheim (bis zur Straße Inheiden

I (

Antragsformular muß rechts oben in der von der Ortspolizeibehörde abgestempelt sein. ___der Ausfüllung der Personalangaben ist, da die einzelnen Länder als solche nicht mehr in Be­tracht kommen, hinsichtlich der Staatsangehörig­keitDeutscher" zu schreiben, natürlich nur dann, wenn die betreffende Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Bei den Angaben über die Berufsausbildung find Redewendungen allge­meiner Art zu vermeiden, es ist vielmehr in allen Teilen erforderlich, daß ganz präzise Anga­ben gemacht werden; wenn z. B. ein Kaufmann die Angaben über feine Lehrzeit macht, dann darf er nicht schreiben, daß er eine abgeschlossene Lehre als Kaufmann innerhalb der vereinbarten Zeit durchgemacht hat, sondern er muß dabei die Wortekaufmännischer Lehrling" gebrauchen. Die Angaben über abgeschlossene Lehre sind im eng- ft e n Sinne auszulegen und müssen durch Lehr­verträge bzw. durch Lehrzeugnisse jederzeit nach­gewiesen werden können. Ferner sind die Einzel­heiten der Fachausbildung bzw. der bisherigen Tätigkeiten, etwaige Berechtigungsscheine (z. B. Führerschein für Kraftfahrzeuge) sehr sorgfältig anzugeben und soweit als möglich durch Zeug­nisse, Arbeitsbescheinigungen usw. zu belegen; die entsprechenden Bescheinigungen sind bereitzuhalten. Bei den Angaben über die bisherige Beschäftigung während der letzten zehn Jahre brauchen kürzere Arbeitsverhältnisse (insbesondere Aushilfen) nicht angegeben zu werden. Die zur Zeit der Antrag­stellung ausgeübte Tätigkeit ist mit aufzuführen, ebenso die Arbeitsdienstzeit. Ganz genaue An­gaben sind auch hinsichtlich des Namens, des Sitzes und der Art des Betriebes, sowie der Art der-

deutschen Jugend. Wo sich auch immer die Reize heimatlichen Natur dem Auge des Wanderers offen­baren, find diese schlichten und sauberen Unterkunfts­stätten gefchaffen. In ihnen findet jeder deutsche Jungarbeiter Bleibe und Betreuung, der seine Frei­zeit dazu benutzt, sich im Kreise von Kameraden seine Heimat zu erwandern und die Schönheit der­selben zu erleben.

tigkeit und der Zeit des Arbeitsverhältnisses er­forderlich, soweit die einzelne Person zu allen die­sen Angaben unter Beobachtung größter Sorgfalt imstande ist. Wer keine Arbeitsbescheinigungen über feine Beschäftigung während der letzten zehn Jahre mehr besitzt, muß sich bemühen, seine An­gaben soweit als irgend möglich glaubhaft zu machen.

Auf Grund der Angaben in dem Antragsfor­mular wird das Arbeitsbuch ausgestellt. Jedes Buch hat feine eigene Nummer, die für den Inhaber dieses Buches nur einmalig ist. Das Arbeitsbuch muß die eigenhändige Unterschrift des Inhabers tragen.

danken, in unserem heute über 2000 Seelen zahlen­den Dorfe ein Pfarrhaus zu errichten und die hiesige Filialgemeinde in eine felbftänöige Pfarrei umzuwandeln. Es wurde auch ein Pfarrhaus­fonds angelegt, der aber in der Inflations­zeit wertlos wurde. Nach der Inflation wurde erneut der Errichtung eines Pfarrhauses nahege­treten, und es fanden auch' öfters im Kirchenoor- stand und in der Kirchengemeindevertretung Be­sprechungen darüber statt, u. a. auch in ©egenmart des ehemaligen Superintendenten der Provinz Oberhessen, Oberkirchenrat D. Wagner.

Um die Ausfüllung der Anträge für die in Betracht kommenden Personen, aber auch für die Betriebe so einfach und zugleich so wir­kungsvoll als möglich zu machen, ist vom Ar­beitsamt Gießen vorgesehen, die Anträge von den einzelnen Betrieben ausfüllen und gesam­melt dem Arbeitsamt Gießen einreichen zu taffen.

Don dieser Maßnahme darf erwartet werden, daß sich der ganze Vorgang nicht nur reibungslos ab- pielt, sondern auch eine in allen Teilen erschop- ende Ausfüllung der Anträge gewährleistet ist. An einzelne Großbetriebe sind die Antrags^rmulare bereits versandt worden. Dabei ist zu beachten, daß die Personalangaben nicht nur genau auszu- füllen sind, sondern alle Eintragungen auch mög­lichst mit Schreibmaschine ^genommen werden, um arm vornherein durch falsche Schreib- weise ober andere Unrichtigkeiten Fehler bei der Ausfüllung der Arbeitsbücher hmtanzuh al­ten Zu? Durchführung dieses Planes ist es sehr örmünG+if haft bie Firmen dem Arbeitsamt in bereitwilliger Weise mit der sorgfältigen Aussul- luno ber Antragsformulare v e r st a n b n i s v o l l an die Kand gehen. Wo es erforderlich ist, wird das Arbeitsamt auch bereit fern, burd) Be­auftragte eine Ueberprufung der ausgefullten An träge möglichst im Betrieb vornehmen zu lassen.

Voraussetzung für die Ausfertigung des Ar- beilsbuches ist die genaue Ausfüllung des Antragsformulars. Maßgeben ist dabei für die Erfassung der einzelnen per- fönen immer der wahn art des Arbe.lers bzw. Angestellten, also nicht der Orl der

3 Arbeitsstätte.

penleitung, die Bürgermeisterei und der neue Ge­meinderat namentlich im Interesse der Arbeits­beschaffung für den Bau einsetzten und die Ge­meindevertretung den Platz in der Hügelstraße zur Verfügung gestellt hatte, wurde im Sommer vori­gen Jahres der erste Spatenstich getan und das Werk in den kommenden Monaten vollendet. Der Voranschlag mit 17 000 Mark, also mit 2000 Mark mehr als ursprünglich vorgesehen, wurde ein geh alten. Das neben dem vorhandenen Kapital noch zu benötigende Geld wurde zu äußerst günstigen Bedingungen, dazu noch ohne Eintrag als Hypothek, von privater Seite zur Verfügung gestellt. .

Die Pläne wurden von Architekt Wilhelm Fink von hier nach dem Gutachten des hessischen Kirchen­baumeisters Geheimer Baurat Professor Walde (Darmstadt) ausgearbeitet. Herr Fink hatte auch die Bauleitung. Einige Gemeindeglieder leisteten freiwillig ohne Entgelt Fuhrleistungen. Die Maurer­arbeiten hatten die vereinigten Maurermeister Ge­brüder Bernhard und Heinrich M a g o l d über­nommen. Die Zimmererarbeiten führte Zimmer­meister Engel (Hörnsheim) aus. In die Weiß­binderarbeiten teilten sich die hiesigen Firmen Hugo Germer, Karl Haas, Wilhelm Volk und Otto Wehrum. Die Schreiner- und Glaserarbeiten wurden von den Meistern Wilhelm Fey, Ludwig Jung, Valentin Kehl und Georg Schneider geleistet. Die Jnstallationsarbeiten führten die In­stallateure Wilhelm Schaum und Friedrich Schimmel aus, während die Ausführung der Heizungsanlage in Händen der Firma Schulz und Jung (Gießen-Klein-Linden) lag. Die Speng­lerarbeiten wurden von Arthur Weber und die elektrischen Jnstallationsarbeiten von Heinrich Bechtold, beide von hier, erledigt. Schlosser- meister Ernst G 1 a u m von hier lieferte die Schlos­serarbeiten.

88. Lahreöfest

des evang.Erziehungsheims Arnsbur g.

)( K1 o st e r 21 r n 3 b u r g, 12. Juni. Das Jah­re s f e st des e d gl. Erziehungsheims Arnsburg bewährte feine alte Anziehungskraft auch in diesem Jahr, lieber 1000 Menschen waren unter den schattenspendenden Bäumen desPfaf­fensteins" versammelt, als am Nachmittag des dritten Pfingsttages der Posaunenchor Holzheim, der in diesem Jahre die musikalische Ausstattung des Festes übernommen hatte, mit einer Motette die Feier eröffnete. Nach dem gemeinsam gesun­genen LiedLobe den Herrn", einer liturgisches Einleitung durch Stiftsdechant Kahn-Lich und dem PfingstliedO heiliger Geist" sprach als erste? Prediger Pfarrer Göbels vom Diakonissenhaus in Frankfurt a. M. im Anschluß an die Apostel-

W