es zu
ml
Oberhessen
jon-
r
Das Ecke Bei
Das evang. Pfarrhaus in Klein-Linden wird seiner Bestimmung übergeben.
WI
der der
Liv. 'erg.
Helft dem Zugendherbergswerk!
Lin Aufruf der Deutschen Arbeitsfront.
Ueberall im Vaterland stehen die Herbergen
i beichten einem Durbe
20) 3Pen aus-
15
e.
Lan- rberte lennt»'
Da- 'beits- ib der igenb« |ierun> sowie n. Die Haupt- imtlich. er her D., ber Keichs« n Der- mb ein oerant- iehung en bie
Iki
11 -
Utphe).
** Sonntagsrückfahrkarten zu Reichsfachausstellung des Fleischer qewerbes. Im Hinblick auf die Bedeutung der Reichsfachausstellung des Deutschen Fleischergewerbes gibt die Deutsche Reichsbahn von allen Stationen, die im Umkreis von 250 Kilometer um Frankfurt liegen, Sonntagsrückfahrkarten nach Frankfurt aus. Die Fahrkarten haben Gültigkeit vom 15. Ium 0 Uhr bis 23. Juni 24 Uhr. Ab 19. Juni find die Karten zur Rückfahrt nur dann gültig, wenn sie von der Ausstellungsleitung auf Grund des Be- fucherausweifes abgestempelt sind.
£ Klein-Linden, 12. Juni. Mit dem heutigen Tage wurde das in 1934/35 erbaute und jetzt fertiggestellte Pfarrhaus seiner Bestimmung übergeben und von dem Pfarrer bezogen.
Schon seit dem Jahre 1908 wurde der Pfarrdienst in Klein-Linden von einem in unserer Gemeinde wohnenden Pfarrassistenten versehen, nachdem bis zu jenem Jahre der seelsorgerische Dienst von einem Pfarrer der einstigen Muttergemeinde Großen-Linden ausgeübt wurde. Um dem in früheren Jahren recht häufig vorkommenden Wechsel der Pfarrassistenten entgegenzutreten, trug man sich hier schon vor dem Weltkrieg 'Qa'
dem Weltkrieg mit dem Geheute über 2000 Seelen zählen
treten. Damit sind die Voraussetzungen für den aktiven Einsatz der Siedlerorgani'sation innerhalb des Siedlungsprogramms des Gauheimstättenamtes geschaffen. Die Aufgaben des Deutschen Siedlerbundes sind die Schulung und Betreuung der Siedleranwärter und der bereits angesetzten Siedler, die Förderung des gesamten Siedlungswerkes, sowie der ideelle und materielle Schutz der Siedler in allen die Siedlerstelle betreffenden Fragen. Die Hauptaufgabe liegt in der laufenden Schulung und Beratung der Siedler in der richtigen Bewirtschaftung von Stall und Garten, denn gerade hierbei entscheidet es sich, ob die Siedlerstelle zum Segen der Siedler wird, oder zu einer Last. Das Ziel ist die Schaffung wirtschaftlich gesunder und lebensfähiger Siedlungen. Die Führung der Gaugruppe Hessen- Nassau des DSB. liegt in der Hand des Abteilungsleiters im Gauheimstättenamt, Pg. M a i n tz. Die Geschäftsstelle befindet sich Frankfurt a. M., Bürgerstraße 69/77.
lgs- Die Ks Kit. iDl. ein. hlii. ort. 'gen iür Pf.
urfe An- hen, bitfc
Kautschuk- und Asbestindustrie,
Baugewerbe und Baunebengewerbe, Großhandel, Einzelhandel, Derlagsgewerbe, Handelsvermittlung und stige Hilfsgewerbe des Handels,
Geld-, Bank-, Börsen- und Versicherungswesen.
Zusammenschluß der Kleinsiedler im Gau Hessen-Nassau.
LPD. Frankfurt a. M., 11. Juni. Die Verhandlungen über den Zusammenschluß der S i e d l e r o r g a n i s a t i o n e n des Gaues Hessen - Nassau sind zu einem günstigen Ab- schluß gekommen. Die seitherige Landesgruppe des Reichsbundes der Kleinsiedler ist der Gaugruppe Hessen-Nassau des Deutschen Siedlerbundes beige-
lichten Artikel „Die Kanalisierung der Lahn" ist durch ein Versehen im technischen Betrieb eine Unklarheit in der Satzfolge entstanden. Auf der ersten Spalte dieses Artikels mußten 12 Zeilen in Fortfall kommen, und zwar von der 15. Zeile von unten (nahe Entfernungen ...) bis zur 4. Zeile von unten (... Staffeltarife eingeführt.). Nach dieser Streichung ergibt sich die Satzfolge in sinngemäßem Zusammenhang.
saß in arbara! scheitel zenblick. oilte er teg zum hen ihm geschah ige hin' iiber er ichst m't iar Dar- , j0 wie
.Liebst Welt?" er doch iqen los« >ßte t» t er j e m deut' war wie
1 li i
HL
< Hf
'N* l bei. ingen i- Sie em- ben
nbos
1 L v-
** Sonntagsrückfahrkarten zum Reichs Handwerker tag in Frankfurt am Main. Die Reichsbahn gibt aus Anlaß des Reichshandwerkertages in Frankfurt a. M. Sonntagsrückfahrkarten aus, die zur Hinfahrt vom 15. Juni 0 Uhr bis 23. Juni 12 Uhr und zur Rückfahrt vom 15. Juni 12 Uhr bis 23. Juni 24 Uhr Geltung haben.
** D i e Vermietung der Marktlauben betrifft eine Bekanntmachung im heutigen Anzeigen- teil. Es fei besonders darauf hingewiesen.
** Nachtigallen schlagen . . . Wie uns aus unserem Leserkreise mitgeteilt wird, sind gegenwärtig an der Straße zwischen Klein-Linden und Lützellinden, und zwar kurz hinter Klein-Linden, Nachtigallen zu hören, die zu nächtlicher Stunde ihr melodienreiches Lied erschallen lassen. Der Vorübergehende wird nicht versäumen, dem lieblichen Schlag zu lauschen.
"Richtigstellung. In dem in unserer Ausgabe vom 8./9. Juni (Nr. 132 des G. A.) veröffent-
I
J:
Als man im Jahre 1926 in unserer Gemeinde die Feldbereinigung durchführte, wurde von der Gemeinde ein Bauplatz in der Hügelstraße als Pfarrhausplatz ausersehen. Vom Jahre 1931 ab erschien im Kirchenvoranschlag erstmalig wieder ein Betrag von 500 Mark als Kirchenbaufonds. Durch private Spenden wuchs dieser Betrag in wenigen Jahren auf über 2000 Mark an. Den Bemühungen des derzeitigen Pfarrers war es weiter gelungen, den Zuschuß unserer Kirchengememde an die einstige Muttergemeinde für Pfarrbesoldungen Gemeindesteuern und dergleichen mit jährlich 350 Mark in Wegfall zu bringen. Mit diesen ersparten Geldern und den seitherigen Aufwendungen für Miete für die dem Pfarrer zu stellende Wohnung glaubte man, ohne dabei die örtliche Kirchensteuer ?u erhöhen, den Pfarrhausbau vornehmen zu können Doch unterblieb der Bau vorerst immer noch. Erst der Zeit nach dem nationalen Umschwung blieb es vorbehalten, das Werk zu beginnen und zu vollenden. , . ,
In der ersten Sitzung der nach der national- sozialistischen Revolution neugewählten Kirchen- qemeindevertretung stellte deren Mitglied Wilhelm Holler sen. den Antrag, eine Sitzung mit der Tagesordnung „P f a r r h a u s b a u abzuhalten. In dieser Sitzung wurde die Finanzierung des Baues beschlossen und ein Betrag von 15 000 Mark genehmigt. Nachdem sich auch noch die Ortsgrup-
Oie Einführung des Arbeitsbuches.
Jeder Arbeiter und Angestellte muß dieses Buch haben.—Oie Ausfüllung der Anträge ist Pflicht. — Was ist bei der AntragsteUung zu beachten? — Aufklärung durch den Leiter des Arbeitsamtes Gießen.
?ren Seiend, auf iand von reich W* t gelM' ortmeten u einem ja einen ein über vollkom- >ärmie.
Bong'g 3erri|ien‘
Idjtlt 8",, ->°r
L'-L ’ en
E ,s° )ale1Laber sdruck D
ssang eM * nn'*6lf eid!
Der Leiter des Arbeitsamtes Gießen, Oberreaie- rungsrat Dr. List, gab gestern nachmittag vor Vertretern der Handelskammern Gießen und Friedberg, vor den Kreishandwerksmeistern und vor Vertretern der Presse in einer Besprechung im Arbeitsamt Gießen bedeutsame Aufklärungen über alle Fragen, die mit der Einführung des Arbeitsbuches Zusammenhängen und die von allen beteiligten Personen aufs genaueste beachtet werden sollten. Aus der reichen Fülle dieser Aufklärungen seien die nachstehenden Einzelheiten hervorgehoben:
Das Arbeitsbuch, das nach einer Verordnung der Reichsregierung für alle Arbeiter und Ange st eilten aller Wirtschaftszweige von jetzt ab in stufenweisem Fortschreiten von Berufsgruppe zu Berufsgruppe zur Einführung kommt, hat vor allem den weitreichenden Zweck, den planmäßigen Einsatz der Arbeitskraft in der richtigen Weise zum Gedeihen der Gesamtheit zu sichern. Die Durchführung der Verordnung der Reichsregierung ist der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung übertragen worden, die Arbeiten sind von den Arbeitsämtern zu leisten.
Von besonderer Bedeutung ist zunächst, daß Arbeiter und Angestellte von einem durch die Reichsregierung noch zu bestimmenden Zett- punkt ab nut dann beschäftigt werden dürfen, wenn sie im Besitze eines ordnungsmäßigen Arbeitsbuches sind. Dabei ist der Begriff A r - beiter und Angestellte im weite st en Sinne des Wortes zu verstehen, ganz gleichgültig, ob es sich um private Unternehmungen (Handwerk, Industrie, Landwirtschaft usw.), oder um öffentliche Verwaltungen handelt.
Das Arbeitsbuch darf nur vorn Arbeitsamt ausgestellt werden, allen anderen Stellen ist die Ausfertigung dieses Buches bei Strafe verboten. Unzulässig ist es, die Ausstellung des Arbeitsbuches z. B. von der Zugehörigkeit zu irgendeiner Organisation oder von irgendwelchen anderen Bedingungen abhängig zu machen. Verboten ist es ferner, in das Arbeitsbuch z. B. Eintragungen über die Leistungen des Arbeitnehmers, feine Führung oder ähnliches vorzun-chmen. Weiterhin soll bei der Ausstellung des Arbeitsbuches keinerlei Bevorzugung erfolgen.
Die Ausfüllung der pflichtgemäßen Anträge zur Erlangung der Arbeitsbücher wird in drei großen Abschnitten durchgeführt. Der erste Abschnitt für diese Antragstellung erstreckt sich auf die Zeit bis zum 3 0. September dieses Jahres.
Bis dahin sind die Anträge auszufüllen von allen Arbeitern und Angestellten der nachstehenden Be- rufsgruppen:
Industrie der Steine und Erden,
Eisen- und Stahlgewinnung,
Metallhütten und Metallhalbzeugwerke, Herstellung von Eisen-, Stahl- und Metallwaren, Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbau, Elektrotechnische Industrie,
Optische und feinmechanische Industrie, Chemische Industrie, Papierindustrie,
Leder- und Linoleumindustrie,
Dieses Juaendherbergswerk erfüllt damit eine hohe idealistische Aufgabe und verdient die unterstützende Beachtung des ganzen Volkes. Ich begrüße es daher, wenn mit dem 1. Juni alle 38 Kreise des Gaues Hessen-Nassau der NS.-Gemeinschaft ,Kraft durch Freude" als körperschaftliche Mitglieder dem Jugendherbergsverband beigetreten sind und gebe ber Hoffnung Ausdruck, daß auch die rhein-maim- schen Betriebs- und Wirtschaftsführer mithelfen am Ausbau dieses Erziehungswerkes zur blutsverbun- benen Volksgemeinschaft und bobengebunbenen Heimatliebe.
Becker, Landesobmann der NSBO. und Bezirkswalter der DAF.
Keine Förderung der Esperantosprache.
In einer Verfügung des Reichserziehungsministers heißt es: Die Pflege künstlich geschaffener Welthilfssprachen wie der Esperantosprache hat im nationalsozialistischen Staate keinen Raum. Ihr Gebrauch führt dazu, wesentliche Werte völkischer Eigenart zu schwächen. Es ist daher von jeder Förderung eines Unterrichts in solchen Sprachen abzusehen, Unterrichtsräume sind für diesen Zweck nicht zur Verfügung zu stellen.
Gießener Wochenmarktpreife.
* G i e ß e n , 13. Juni. Auf dem heutigen Wochenmarkt kosteten: Molkereibutter, das Pfund 1,50 bis 1,55 Mark, Landbutter 1,40 bis 1,42 Mark, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 5 bis 10, Eier (inländische) 9, Wirsing (grün), das Pfund 10 bis 12, Gelbe Rüden, das Bündel 10 bis 15, Rote bas Pfund 10 bis 12, Spinat 15, Romifchkohl 15, Bohnen (grün) 50 bis 60, Spargel 1. Klaffe 40 bis 55, Suppenspargel 25 bis 30, Erbsen 30 bis 35, Mischgemüse 15, Tomaten 50 bis 60 Zwiebeln 20, Rhabarber 10 bis 12, Kartoffeln (alte) 4H Pf., der Rentner 3,50 bis 4 Mark, (neue), bas Pfund 18 bis 20 Pf. Aepfel 70, Kirschen 60, Erbbeeren 60 bis 80, Nüsse 45, junge Hähne 90, Tauben bas Stuck 60, Blumenkohl 10 bis 60, Salat 5 bis 10, Salatgurken 25 bis 45, Oberkohlrabi 8 bis 12, Lauch 5 bis 10, Sellerie (Suppengrün) 5 bis 10, Rettich 5 bis 15, Radieschen, das Bund 8 bis 12 Pf.
Vornotizen.
— Tageskalender für Donnerstag: NSG. „Kraft durch Freude": 20 bis 21.30 Uhr im Hörsaal des Veterinärhygienischen und Tierseuchen- Instituts, Frankfurter Straße 87, Dortrag: „Tierseuchenbekämpfung durch Tierseuchenforschung , von Professor Dr Zwick.—NSG. „Kraft durch Freude . 20 bis 21 und 21 bis 22 Uhr: Fröhliche Gymnastik und Spiele, nur für Frauen, Lyzeum, Dammstrahe. — Lichtspielhaus Bahnhofstraße: „Bengali . — Ob^rtzessischer Kunstverein (Turmhaus am Bruno- platz, 16 bis 17 Uhr: Ausstellung Christ.an Rohlfs- fiaqen. — Gießener Lesehalle-Verem: 18 Uhr in der Universitätsbibliothek Mitgliederversammlung.
— Die Oberhessische Gesellschaft für Natur- und Heilkunde (Naturwissenschaft- licke Abteilung gemeinsam mit der Biologischen Fachschaft der Universität) veranstaltet am Freitag, 14. Juni, im Hörsaal des Botanischen Instituts einen Vortrag. Am Donnerstag, 20. Ium, findetemGang durch das Versuchsfeld des Landwirtschaftlichen Instituts statt. Auf die heutige Anzeige sei besonders aufmerksam gemacht. *
Aus Zweckmäßigkeitsgründen wird das Arbeitsbuch in dem Betrieb des Arbeitgebers aufbewahrt werden, der Betriebsführer ist zu dieser Aufbewahrung verpflichtet. Dem Arbeitsamt ist von dem Beginn der Beschäftigung des Arbeitsbuchinhabers Anzeige zu machen, ferner ist auch von jeder wesentlichen Aenderung in der Beschäftigungsart des Arbeitsbuchinhabers dem Arbeitsamt Kenntnis zu geben, damit das Arbeitsamt die entsprechenden Eintragungen in feiner Kartothek machen kann, während der Betriebsführer die gleichen Eintragungen in dem Arbeitsbuch vornehmen muß. Ebenso ist anzuzeigen, wenn der Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheidet, gleichzeitig ist die entsprechende Eintragung im Arbeitsbuch vorzunehmen.
Ein Arbeitnehmer, der kein Arbeitsbuch besitzt, darf nach dem von der Reichsregierung bestimmten Zeitpunkt in keinem Betrieb eingestellt werden.
Der Betriebsführer ist für die ordnungsmäßigen Eintragungen und für die sorgsame Aufbewahrung des Arbeitsbuches verantwortlich. Die erstmalige Ausfertigung des Arbeitsbuches erfolgt kostenlos, gerät ein solches Buch in Verlust, oder ist durch einen anderen Umstand eine neue Ausfertigung erforderlich, so sind gewisse Gebühren zu entrichten.
Von Interesse ist in diesem Zusammenhänge noch, daß im Bereiche des Arbeitsamtes Gießen nach dem heutigen Stande der Dinge mit der
Ausfertigung von rund 70 000 Arbeitsbüchern gerechnet wird, wozu natürlich noch die erforderlichen Arbeiten hinsichtlich der Anträge, der Kartothekeinrichtung usw., sowie die fortlaufende Tätigkeit in diesem Zweige der Arbeitsamtsverwaltung hinzukommen. Es ist also eine sehr große Aufgabe, die das Arbeitsamt in diesem neuen Zweige seines Wirkens nicht nur einmalig, sondern für immer zu leisten hat, um den mit der Einrichtung des Arbeitsbuches verfolgten Zwecken zum Wohle der Volksgefamtheit in bester Weise zu dienen. Man darf daher wohl wünschen, daß dem Arbeitsamt auch auf diesem Gebiete seiner Arbeit immer
die bereitwilligste Förderung und Unterstützung aller Teile der Wirtschaft
gewährt wird, nicht zuletzt auch dadurch, daß bei der Ausfüllung der Anträge größte Sorgfalt oberste Richtschnur des Handelns ist.
Landräte, in den Stadtkreisen die Oberbürgermeister, in den Regierungsbezirken die Regierungspräsidenten und für Berlin der Staatskommiffar.
Der Minister betont, er beabsichtige, die körperliche, geistige und charakterliche Erziehuna der Jugend außerhalb der Schule besonders zu fördern, um der Jugend ein Heranwachfen zu körperlicher und beruflicher Leistungsfähigkeit zu ermöglichen und sie zu geistig aufgeschlossenen, sittlich verantwortungsbewußten jungen Nationalsozialisten zu bilden, ohne dabei ihren Anspruch auf jugendliche Freude in zuchtvoller Gestaltung zu verletzen. Die genannten Stellen sollen die Behörden anregen, geeignete Einrichtungen wie Jugendheime, Jugendherbergen, Turn- und Spielplätze, Zeltlager, Bootshäuser usw. zu schaffen. Ihre Hilfeleistung soll in erster Linie der HI. und dem .BdM., aber auch den anerkannten Turn- und Sportorganisationen gelten. Ihr besonderes Augenmerk sollen sie auf die nichtorganisierten Jugendlichen richten, deren Zahl immer noch beträchtlich hoch sei. Das Ziel müsse sein, jeden Jungen und jedes Mädel außerhalb der Schule durch geeignete körperliche Ausbildung und geist- und charakterbildende Erziehungsmaßnahmen zu tüchtigen und verantwortungsbewußten Nationalsozialisten zu machen und der HI. und dem BdM. allmählich möglichst alle jungen Volksgenossen zuzuführen.
** Justizpersonalie. Ernannt mlN-beber Hilfsauffeher bei der Zellenftrafanstalt Dutzbach Karl Hoff meist er unter Berufung in das Be° amtennerbältnis zum Str°sanst°lt-°b°rw°chtm°st.°r bei dieser Anstalt mit Wirkung vom 1. April 1935.
** Dienstjubiläum. Der Feldjchutzmeister Tbeodor Simon begeht am heutigen Donnerstag, 13 Juni das Jubiläum einer 25jährigen Dienstzeit °f-Mdp°liz°ib°am.er bei der Stadt Gießen Herr Simon der einer alten Gießener Familie ent stammt ist durch seine langjährige Berufsausubung im Feldickuk wie auch durch seine vorhergehende TätiL'B'd-m h°,,i?ch°n Amtsgericht, in °°^°n Kreisen in Stadt und Land bekannt und beliebt- Seine vorgesetzte Behörde und seine Kollegen wer, den ihm, wie wir hören, eine würdige Aru g 3 teil werden lassen und ihm ferner ew Diplom, s wie ein ansehnliches Geschenk überreichen.
** St r a ß e n s p e r r e. Die Landstraße Lan gs- dorf —Hungen wird wegen Ausführung v Straßenbauarbeiten vom 17. Ium ab für_ jeg d) Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über Lei- tenhaufen—Bellersheim (bis zur Straße Inheiden
I (
Antragsformular muß rechts oben in der von der Ortspolizeibehörde abgestempelt sein. ___der Ausfüllung der Personalangaben ist, da die einzelnen Länder als solche nicht mehr in Betracht kommen, hinsichtlich der Staatsangehörigkeit „Deutscher" zu schreiben, natürlich nur dann, wenn die betreffende Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Bei den Angaben über die Berufsausbildung find Redewendungen allgemeiner Art zu vermeiden, es ist vielmehr in allen Teilen erforderlich, daß ganz präzise Angaben gemacht werden; wenn z. B. ein Kaufmann die Angaben über feine Lehrzeit macht, dann darf er nicht schreiben, daß er eine abgeschlossene Lehre als Kaufmann innerhalb der vereinbarten Zeit durchgemacht hat, sondern er muß dabei die Worte „kaufmännischer Lehrling" gebrauchen. Die Angaben über abgeschlossene Lehre sind im eng- ft e n Sinne auszulegen und müssen durch Lehrverträge bzw. durch Lehrzeugnisse jederzeit nachgewiesen werden können. Ferner sind die Einzelheiten der Fachausbildung bzw. der bisherigen Tätigkeiten, etwaige Berechtigungsscheine (z. B. Führerschein für Kraftfahrzeuge) sehr sorgfältig anzugeben und soweit als möglich durch Zeugnisse, Arbeitsbescheinigungen usw. zu belegen; die entsprechenden Bescheinigungen sind bereitzuhalten. Bei den Angaben über die bisherige Beschäftigung während der letzten zehn Jahre brauchen kürzere Arbeitsverhältnisse (insbesondere Aushilfen) nicht angegeben zu werden. Die zur Zeit der Antragstellung ausgeübte Tätigkeit ist mit aufzuführen, ebenso die Arbeitsdienstzeit. Ganz genaue Angaben sind auch hinsichtlich des Namens, des Sitzes und der Art des Betriebes, sowie der Art der Tä-
deutschen Jugend. Wo sich auch immer die Reize heimatlichen Natur dem Auge des Wanderers offenbaren, find diese schlichten und sauberen Unterkunftsstätten gefchaffen. In ihnen findet jeder deutsche Jungarbeiter Bleibe und Betreuung, der seine Freizeit dazu benutzt, sich im Kreise von Kameraden seine Heimat zu erwandern und die Schönheit derselben zu erleben.
tigkeit und der Zeit des Arbeitsverhältnisses erforderlich, soweit die einzelne Person zu allen diesen Angaben unter Beobachtung größter Sorgfalt imstande ist. Wer keine Arbeitsbescheinigungen über feine Beschäftigung während der letzten zehn Jahre mehr besitzt, muß sich bemühen, seine Angaben soweit als irgend möglich glaubhaft zu machen.
Auf Grund der Angaben in dem Antragsformular wird das Arbeitsbuch ausgestellt. Jedes Buch hat feine eigene Nummer, die für den Inhaber dieses Buches nur einmalig ist. Das Arbeitsbuch muß die eigenhändige Unterschrift des Inhabers tragen.
danken, in unserem heute über 2000 Seelen zahlenden Dorfe ein Pfarrhaus zu errichten und die hiesige Filialgemeinde in eine felbftänöige Pfarrei umzuwandeln. Es wurde auch ein Pfarrhausfonds angelegt, der aber in der Inflationszeit wertlos wurde. Nach der Inflation wurde erneut der Errichtung eines Pfarrhauses nahegetreten, und es fanden auch' öfters im Kirchenoor- stand und in der Kirchengemeindevertretung Besprechungen darüber statt, u. a. auch in ©egenmart des ehemaligen Superintendenten der Provinz Oberhessen, Oberkirchenrat D. Wagner.
Um die Ausfüllung der Anträge für die in Betracht kommenden Personen, aber auch für die Betriebe so einfach und zugleich so wirkungsvoll als möglich zu machen, ist vom Arbeitsamt Gießen vorgesehen, die Anträge von den einzelnen Betrieben ausfüllen und gesammelt dem Arbeitsamt Gießen einreichen zu taffen.
Don dieser Maßnahme darf erwartet werden, daß sich der ganze Vorgang nicht nur reibungslos ab- pielt, sondern auch eine in allen Teilen erschop- ende Ausfüllung der Anträge gewährleistet ist. An einzelne Großbetriebe sind die Antrags^rmulare bereits versandt worden. Dabei ist zu beachten, daß die Personalangaben nicht nur genau auszu- füllen sind, sondern alle Eintragungen auch möglichst mit Schreibmaschine ^genommen werden, um arm vornherein durch falsche Schreib- weise ober andere Unrichtigkeiten Fehler bei der Ausfüllung der Arbeitsbücher hmtanzuh alten Zu? Durchführung dieses Planes ist es sehr örmünG+if haft bie Firmen dem Arbeitsamt in bereitwilliger Weise mit der sorgfältigen Aussul- luno ber Antragsformulare v e r st a n b n i s v o l l an die Kand gehen. Wo es erforderlich ist, wird das Arbeitsamt auch bereit fern, burd) Beauftragte eine Ueberprufung der ausgefullten An träge möglichst im Betrieb vornehmen zu lassen.
Voraussetzung für die Ausfertigung des Ar- beilsbuches ist die genaue Ausfüllung des Antragsformulars. Maßgeben ist dabei für die Erfassung der einzelnen per- fönen immer der wahn art des Arbe.lers bzw. Angestellten, also nicht der Orl der
3 Arbeitsstätte.
penleitung, die Bürgermeisterei und der neue Gemeinderat namentlich im Interesse der Arbeitsbeschaffung für den Bau einsetzten und die Gemeindevertretung den Platz in der Hügelstraße zur Verfügung gestellt hatte, wurde im Sommer vorigen Jahres der erste Spatenstich getan und das Werk in den kommenden Monaten vollendet. Der Voranschlag mit 17 000 Mark, also mit 2000 Mark mehr als ursprünglich vorgesehen, wurde ein geh alten. Das neben dem vorhandenen Kapital noch zu benötigende Geld wurde zu äußerst günstigen Bedingungen, dazu noch ohne Eintrag als Hypothek, von privater Seite zur Verfügung gestellt. .
Die Pläne wurden von Architekt Wilhelm Fink von hier nach dem Gutachten des hessischen Kirchenbaumeisters Geheimer Baurat Professor Walde (Darmstadt) ausgearbeitet. Herr Fink hatte auch die Bauleitung. Einige Gemeindeglieder leisteten freiwillig ohne Entgelt Fuhrleistungen. Die Maurerarbeiten hatten die vereinigten Maurermeister Gebrüder Bernhard und Heinrich M a g o l d übernommen. Die Zimmererarbeiten führte Zimmermeister Engel (Hörnsheim) aus. In die Weißbinderarbeiten teilten sich die hiesigen Firmen Hugo Germer, Karl Haas, Wilhelm Volk und Otto Wehrum. Die Schreiner- und Glaserarbeiten wurden von den Meistern Wilhelm Fey, Ludwig Jung, Valentin Kehl und Georg Schneider geleistet. Die Jnstallationsarbeiten führten die Installateure Wilhelm Schaum und Friedrich Schimmel aus, während die Ausführung der Heizungsanlage in Händen der Firma Schulz und Jung (Gießen-Klein-Linden) lag. Die Spenglerarbeiten wurden von Arthur Weber und die elektrischen Jnstallationsarbeiten von Heinrich Bechtold, beide von hier, erledigt. Schlosser- meister Ernst G 1 a u m von hier lieferte die Schlosserarbeiten.
88. Lahreöfest
des evang.Erziehungsheims Arnsbur g.
)( K1 o st e r 21 r n 3 b u r g, 12. Juni. Das Jahre s f e st des e d gl. Erziehungsheims Arnsburg bewährte feine alte Anziehungskraft auch in diesem Jahr, lieber 1000 Menschen waren unter den schattenspendenden Bäumen des „Pfaffensteins" versammelt, als am Nachmittag des dritten Pfingsttages der Posaunenchor Holzheim, der in diesem Jahre die musikalische Ausstattung des Festes übernommen hatte, mit einer Motette die Feier eröffnete. Nach dem gemeinsam gesungenen Lied „Lobe den Herrn", einer liturgisches Einleitung durch Stiftsdechant Kahn-Lich und dem Pfingstlied „O heiliger Geist" sprach als erste? Prediger Pfarrer Göbels vom Diakonissenhaus in Frankfurt a. M. im Anschluß an die Apostel-
W


