Bespitzelung der deutschen Beamten und der brutale Terror gegen die gesamte übrige deutsche Bevölkerung haben es nicht zuwege gebracht, dem Deutschtum im Memelland das Rückgrat zu brechen. Weder das mit allem Raffinement ausgeklügelte Wahlsystem noch die Erschwerungen des Wahlganges oder die zahlreichen Fälschungen bei der Fest- stelluna des Wahlerqe?m»»ses haben es den Litauern ermöglicht, einen Landtag zu schaffen, der ihren Wünschen gefügig ist und ihrem Streben nach gänzlicher Beseitigung der Memelautonomie Vorschub leistet. Nachdem fast zehn Tage lang Wahlzettel sortiert und Stimmen gezählt worden sind, liefe sich die Bekanntgabe des für die Litauer so überaus pein- licken Wahlergebnisses nicht mehr länger verheimlichen. 81 Prozent der abgegebenen Stimmen sind auf die deutsche Einheitsliste gefallen und in nur 19 Prozent können sich die litauischen Parteien teilen. 2m neuen Landtag werden sich die fünf litauischen Abgeordneten wiederum einer übergroßen deutschen Mehrheit von 24 Abgeordneten gegenübersehen. Der deutsche Charakter des Memellandes ist damit nicht nur erneut vor aller Welt eindeutig festgestellt, sondern auch zweifelsfrei bewiesen, daß zahlreiche Bewohner des Memellandes litauischer Stammeszugehörigkeit, abgestoßen von den barbarischen Methoden der Kownoer Regierung und erschreckt von den chaotischen Zuständen in Staat und Wirtschaft Litauens, sich zum Deutschtum bekannt haben, weil sie aus Erfahrung wissen, daß ein deutsches Regiment Ordnung und Sauberkeit in Staat und Wirtschaft, Arbeit und Brot, Gerechtigkeit und sozialer Friede für jeden bedeutet. So haben die Memelländer mit diesem Wahlsieg nicht nur ihr Deutschtum verteidigt, sondern auch die Grenzen europäischer Gesittung, die während der Wahlen ausländischen Beobachtern so besonders scharf in die Augen gefallen sind, gegen asiatisches Barbarentum, das sich von Sowjetrußland her gegen den Westen vorzuschieben sucht und in Litauen auch politisch seinen äußersten Vorposten gefunden hat. Denn nur das Bewußtsein, in Moskau einen Freund zu haben, der seine schützende Hand über sie hält, konnte die Litauer zu ihrem dreisten Auftreten gegenüber den Signatarmächten des Memelstatuts ermutigen.
Die Wahl des 29. September war keine Landtagswahl im üblichen Sinne, es war eine Volksabstimmung und ihr Ergebnis ein eindeutiges Bekenntnis der Memelländer zu deutschem Volkstum, zu deutscher Kultur und deutscher Sprache. Wird man in Genf, Paris und London dies Bekenntnis verstehen und daraus die praktischen Folgerungen zu ziehen wissen? Es gibt für die Signatarmächte des Memelstatuts und den Völkerbund jetzt nur noch eins: Litauen mit allen Mitteln zu zwingen, die Memelautonomie wieder uneingeschränkt durch litauische Willkür voll in Kraft zu setzen. Das Memelstatut sagt in seinem Artikel I: ,L)as Memelgebiet bildet unter der Souveränität Litauens eine Einheit, die auf demokratischen Grundsätzen aufgebaut, in Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung und Finanzen innerhalb der in dem vorliegenden Statut umschriebenen Grenzen Autonomie genießt! Diese den Memelländern garantierte Selbstbestimmung liegt in den Händen des soeben neugewählten Landtags, dessen Präsident vom Gouverneur ernannt wird und dem ein von ihm selbst berufenes Direktorium zur Seite steht, das sich „aus Bürgern des Memellandes" zusammensetzen muß. Präsident und Direktorium müssen das Vertrauen des Landtags genießen und sind zum Rücktritt verpflichtet, wenn der Landtag ihnen das Vertrauen entzieht. Die Besinnung auf die staatsrechtlichen Grundlagen des Memellandes ruft die Erinnerung an ebenso viele dreiste Rechtsbrüche, Uebergriffe und Gewaltakte der litauischen Machthaber wach, die selten einmal von zagen Vorstellungen der Signatarmächte in Kowno belästigt, gänzlich unbekümmert um formelle deutsche Proteste oder wirtschaftliche Repressalien des Reiches im Memelland schalten und walten konnten, wie es ihnen beliebte. Soll ihnen das auch weiterhin erlaubt sein? Sollen sie auch den neuen memelländischen Landtag durch so hinterlistige Kniffe wie Mandatsentziehung für deutsche Abgeordnete und Fernbleiben der litauischen beschlußunfähig machen und damit den wichtigsten Garanten der im Memelstatut feierlich verbrieften Autonomie des Landes einfach ausschalten dürfen? Das Wahlergebnis des 29. September legt den Signatarmächten des Memelstatuts die Pflicht auf, hier endlich nach dem Rechten zu sehen und durch schnelles und energisches Handeln wieder gut zu machen, was in fünfzehn langen Jahren im Namen des Selbstbestimmungsrechts der Völker an diesen fleißigen, regsamen und friedliebenden Fischern und Bauern, Arbeitern und Handwerkern, Kaufleuten, Beamten und Lehrern im Memellande gesündigt worden ist, nur weil sie mit ostpreußischer Zähigkeit an ihrem Deutschtum festhielten.
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Wie notwendig diese Mahnung an die Signatar- Mächte ist, zeigt ein Blick nach Genf, wo sich die Großen dieser Welt mit ganz andern Sorgen herumschlagen, als es die Rechtsansprüche der deutschen Memelländer für sie sind. Der Krieg in Ostafrika, seit vielen Monaten wie eine drohende Wolke am Horizont der Weltpolitik hängend, ist Tatsache geworden. Keine Vorstellungen Englands und Frankreichs, keine Rücksicht auf bevorstehende wirtschaftliche Schwierigkeiten oder gefährliche außenpolitische Verwicklungen haben Italien davyn abhalten können, mit dem Ende der Regenzeit den Angriff auf Abessinien zu eröffnen. Die Nachrichten vom Kriegsschauplatz sind sehr wider- sprechend. Nach anfänglichen Erfolgen beim lieber- schreiten der abessinisch-eritreischen Grenze scheint der Vormarsch der drei italienischen Heeresgruppen auf Schwierigkeiten zu stoßen, aber die Annahme, daß nach der Besetzung von Adua, die die Schmach der Niederlage von 1896 tilgen sollte, der militärische Ehrgeiz Mussolinis befriedigt sein werde, scheint sich nicht zu bewarheiten. Das ist namentlich in Paris eine arge Enttäuschung, denn dort hat man gehofft, nach schnellen Anfangserfolgen der italienischen Waffen den Duce wieder an den Verhandlungstisch zu bekommen. Dem haben aber auch die Engländer widerstrebt und vielmehr mit zäher Folgerichtigkeit darauf hingearbeitet, den ganzen Apparat des Völkerbundes gegen den „Angreifer" mobil zu machen. Als solcher ist denn auch nach langwierigen Ausschußberatungen — der Völkerbund hat hier wieder einmal seine gänzliche Unfähigkeit zu schnellen Entschlüssen und praktisch wirksamem Handeln unter Beweis gestellt — von Rat und Vollversammlung Italien festgestellt und der Beschluß gefaßt worden, die in Artikel 16 der Dölkerbundssatzung gegen den Angreifer vorgesehenen Sühnemaßnahmen in Gang zu setzen. Schon das ist nicht ohne bemerkenswerte Panne abgelaufen.
Italiens Freunde im Donauraum Oesterreich und Ungarn und der italienische Brückenkopf jenseits der Adria Albanien haben sich unter Betonung ihrer besonderen politischen und wirtschaftlichen Verbundenheit mit Italien von den ge
planten Sanktionen ausgeschlossen. Abgesehen von den politischen Bindungen Oesterreichs, die Wien zum willenlosen Werkzeug der römischen Politik gemacht haben, hat die Oesterreicher wohl ein Blick auf ihre Handelsbilanz stutzig gemacht und das gleiche Studium dürfte auch noch andere Länder zum Nachdenken anregen, sobald es sich in dem am Donnerstag eingesetzten sogenannten „Verbindungs- ausschuß" darum handelt, nun dem Sanktionsbeschluß Taten folgen zu lassen, und mit der Handelssperre gegen Italien praktisch zu beginnen. Oesterreich hatte z. B. mit Italien im Jahre 1934 eine aktive Handelsbilanz von mehr als 45 Millionen Schilling und infolge der Kriegsvorbereitun- gen Italiens ist in diesem Jahr die Ausfuhrquote dorthin von 10 auf 16 v. H. gestiegen, so daß Italien heute Oesterreichs bester Kunde ist. Und nicht anders steht es für Ungarn und Albanien. Wenn auch die Schweiz bereits einen bemerkenswerten Vorbehalt anmeldet, so werden dafür neben seinen engen nachbarlichen Beziehungen zu Italien und den Folgerungen aus seiner international garantierten Neutralität wohl ebenfalls wesentlich wirtschaftliche lleberlegungen mitgesprochen haben. Denn in dieser Krisenzeit ist naturgemäß niemand ohne zwingende Gründe bereit, den Absatzmarkt für feine heimische Wirtschaft noch mehr zu verengern. Wenn nicht die wachsenden Zahlungsschwierigkeiten das italienische Geschäft mit einem beträchtlichen Risiko belasteten, würden auch vielleicht noch andere Länder, wie z. B. R u m ä n i e n als Italiens Haupterdöl- und -getreidelieferant und Süd- f l a w i e n , das bislang den Italienern Fleisch und Holz lieferte, ein Haar in der Suppe finden. England freilich, das die wirtschaftlichen Sanktionen am schärfsten vortreiben möchte, weil es sich nur davon ein schnelles Einlenken Mussolinis verspricht, hat dabei nicht übermäßig viel zu verlieren, denn die britische Ausfuhr nach Italien betrug nur 2,5 v. H. der Gesamtausfuhr und ist infolge der italie
nischen Zahlungsschwierigkeiten im ersten halben Jahr 1935 bereits beträchtlich gesunken, so daß die vorwiegend in Mitleidenschaft gezogene britische Textilindustrie und > der britische Kohlenbergbau durch die Sanktionen wohl kaum noch nennenswerte Verluste haben dürften.
Der italienische Delegierte in Genf Baron A l o i s i hat in seiner Verteidigungsrede vor der Völkerbundsversammlung mit römischem Pathos fein Land den großen Proletarier unter den Völkern genannt. Das mag ein gut Teil rhetorischen lieber- schwangs fein, aber in der Rohstofffrage könnte Italien es tatsächlich, wenn die Sanktionen so wirksam werden, wie England es möchte, bald zu spüren bekommen, wie arm es ist an all den Schätzen, die nun einmal zum Kriegführen gehören. In dem instruktiven Aufsatz unseres Marinemitarbeiters Admiral G a d o w war gestern ja schon davon die Rede. Und es ist sehr die Frage, ob das Loch im Norden, das durch die Zurückhaltung der Schweiz, Oesterreichs und Ungarns in das nach britischer Absicht rings um Italien gesponnene Sanktionsnetz schon am ersten Tage gerissen ist, breit genug sein wird, um Italien alles das an Rohstoffen zuzu- führen, was es braucht. Noch wichtiger wird für die Italiener allerdings die Frage fein, ob sie bezahlen können, was sie einführen müssen, denn die als weitere Sanktionsmaßnahme vorgesehene Kreditsperre wird vermutlich von den Ländern strikt durchgeführt werden, die an sich in der Lage gewesen wären, Italien finanziell beizuspringen. Man wird die Entwicklung dieser Dinge und ihre Rückwirkung auf die italienischen Operationen auf dem oftafrifa» nischen Kriegsschauplatz mit Aufmerksamkeit beobachten müssen. Wir Deutsche können dies ohne Nebengedanken, kühl und leidenschaftslos. Wir sind hier lediglich Zuschauer, deren einziges Interesse ist, daß Europa nicht vergißt, welche Aufgaben es als Gesamtheit zu lösen hat.
Frankreich möchte bremsen.
Paris von der schnellen Arbeit nicht entzückt.
Paris, 12. Oktober. (DNB. Funkspruch.) Die Schnelligkeit, mit der der Genfer Ausschuß für Sühnemaßnahmen seine ersten Beschlüsse gefaßt hat, scheint.in Paris ein wenig Ueberraschung ausgelöst zu haben. Man hält jedoch mit der Kritik zurück, da Laval sich in der Ausschußsitzung für ein schnelles Verfahren ausgesprochen hat. — „Oeuvre" schreibt aus Genf, daß die letzten Nachrichten gewisse Schwierigkeiten der italienischen Armee in Abessinien erkennen ließen. Die Reise des italienischen Generalstabschefs Badoglio nach Ostafrika werde in Genf dahin gedeutet, daß eine Reorganisation der ganzen abessinischen Expedition notwendig sei. — „Le Jour" schreibt, in London rechne man im Falle des Sturzes der Regierung Laval mit einem Kabinett Herriot-Flandin-Mandel, das den Plänen des englischen Außenministeriums gegenüber Italien eindeutig g ü n ft i g eingestellt sein würde. Daher könnten die besten Freunde Lavals ihm nur raten, die Grenze für die wirtschaftlichen Sühnemaßnahmen festzulegen, um seine Treue gegenüber dem Genfer Pakt zu beweisen, sich aber keinesfalls an militärischen Sühnemaßnahmen zu beteiligen. — „Echo de Paris" schreibt, daß feit langem i m Sudan und in Britisch-Somaliland Waffen aufgehäuft worden seien. Man werde sich jetzt beeilen, sie dem kriegführenden Abessinien zuzuleiten. Die Bedeu- beutung der Beschlüsse des Sanktions-Ausschusses lägen jedoch weniger in einer Verstärkung der abessinischen Rüstung als in der Gefahr von Zwi- schenfällen, da nämlich die italienischen Kriegsschiffe sich das Recht nehmen könnten, im Mittelmeer oder anderswo Schiffe zu durchsuchen.
Der „Petit Parisien" verzeichnet aus Genf das
Gerücht, daß die britische Regierung den wirtschaftlichen und finanziellen Sühnemaßnahmen eine Art von halbem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Italien und den Dölkerbundmitgliedsstaaten folgen lassen wolle. Die Leiter der Botschaften und Gesandschaften sollten vorübergehend aus Rom zurückgezogen werden. Auch tauche in Genf erneut das Gerücht auf, daß die Engländer daran dächten, das Rote Meer für Italiens Transporte zu schließen, wenn die wirtschaftlichen und finanziellen Sühnemaßnahmen sich als ungenügend Herausstellen sollten. Auch das „Journal" schreibt, daß die Engländer leidenschaftlich entschlofsen seien, den Widerstand Italiens zu brechen. Frankreich hingegen wolle die Würde und die Interessen Italiens schonen. Auch der „Figaro" beschwört die Staatsmänner, ein ehrenhaftes Kompromiß für Jta- lien zu suchen. Sie würden eine fürchterliche Verantwortung übernehmen, wenn sie Mussolini verhinderten, aus dem Engpaß herauszu- kommen. Der Völkerbundsmechanismus habe zu arbeiten begonnen. Alles, was man machen könne, fei, die Maschine möglichst langsam arbeiten zu lassen, damit die Diplomaten Zeit gewinnen.
Große Llniformiuch-Bestellung Abessiniens in England?
London, 12. Okt. (DNB. Funkspr.) „Morning Post" meldet aus Manchester das Gerücht, der englischen Baumwollindustrie sei ein Auftrag von acht Millionen Yards Uniformtuch fürdas abessinische Heer erteilt worden. Ein solcher Auftrag würde 2 0 0 0 Arbeiter auf drei M o - nate beschäftigen und einen Wert von rund 250 000 Pfund darstellen. Es sei bekannt, daß schon in den letzten Monaten beträchtliche Lieferungen von Khaki-Tuch an die abessinische Armee ausgeführt wotden seien.
Der Umschwung in Griechenland.
Der griechische Gesandte beim König.
London, 12. Okt. (DNB. Funkspruch.) König Georg von Griechenland, der sich zur Zeit in London aufhält, wurde am Freitagabend durch den griechischen Gesandten von der Wiederherstellung der Monarchie in Griechen
König Georg II. von Griechenland. — (Scherl.)
land unterrichtet. Nach der Unterredung erklärte der Gesandte: „Ich habe Seiner Majestät die Ehrfurchtsbezeugungen meiner Regierung übermittelt". Der König erklärte, daß er seinen stets aus- gedrückten Wunsch für die Einigkeit und das Glück des griechischen Volkes erneuere. Der König bleibt in London, bis das Ergebnis der Volksabstimmung in Griechenland bekannt ist. Durch eine Verfügung der neuen Regierung wurde der königlichen Familie die griechische Staatsangehörigkeit, die ihr nach dem Umsturz aberkannt worden war, wieder zuerkannt.
Was sagt man in Jtom?
Rom, 12. Okt. (DNB.) Die neuesten Ereignisse in Griechenland werden in Rom mit allergrößter Spannung verfolgt. Man erklärt, Italien werde sich in keiner Weise in die inneren Angelegenheiten Grie-
1 chenlands einmischen. Wie in diesem Frühjahr ge
legentlich des von Veniselos versuchten Staatsstreiches, werde es auch jetzt sich vollkommen neutral verhalten. Es habe nur den Wunsch, daß Griechenland mit der Wiedereinführung der Monarchie einer geordneten Zukunft entgegensetzen könne.
Das Arbeitsprogramm der neuen Regierung.
Athen, 12. Okt. (DNB.) Die Regierung hat am Freitag eine Kundgebung an die Bevölkerung erlassen. Darin wird erklärt, die neue Regierung sehe ihre Aufgabe darin, die Volksabstimmung über bi e Rückkehr Königs Georgs II. durchzuführen. Die Rückkehr des Königs fei für die Ordnung der politischen Verhältnisse des Landes eine gebieterische Notwendigkeit. Die Wiederaufrichtung der Monarchie werde den Beginn eines normalen politischen Lebens bedeuten, bas allen Griechen, gleich welcher Partei sie auch angehören, die Teilnahme an den Regierungsgeschäften sichern werde. König Georg II. werde der Schirmer und unparteiische Schiedsrichter für alle Griechen sein.
Die zweite Aufgabe der neuen Regierung sei der Wiederaufbau des Landes. Die neue Regierung beabsichtigt vor allem Reformen der Ver- roaltung, des Rechtes, des Bildungs- und Gesund
Ministerpräsident General K o n d y l i s» — (Scherls
heitswesens; gerechte Verteilung der Steuern; vollständige Reorganisation von Heer, Flotte und Luftwaffe; Durchführung einer Sozialpolitik, die allen Griechen Arbeit verschaffen soll; Inangriffnahme großer öffentlicher Arbeiten; Lösung der Agrarfrage. Die Ausarbei» tung dieser Maßnahmen sollen besondere Ausschüsse übernehmen.
Am Schluß der Kundgebung heißt es: „Das, was die Regierung vom Volke fordert, ist f ein Vertrauen und ein wenig Zeit, um die Grundsteine für eine bessere Zukunft legen zu können. Wir wünschen und hoffen, daß das Datum des 10. Oktober 1935 den Beginn einer neue n schöpferischen Aera des griechischen Volkes bedeuten wird, einer Aera, die von der Einmütigkeit aller Griechen unter einem wirklich väterlichen Regiment gesichert wird."
Die Regierung hat ferner einen Auftuf an ine Bevölkerung der Insel Kreta, wo die Republikaner bekanntlich den stärksten Rückhalt hatten, gerichtet, in dem das vaterländische Gefühl der Kreter angerufen und das Ergebnis der Sitzung der Nationalversammlung bekanntgegeben wird. Der bisherige griechische Außenminister M a x i m o s hat den Vorschlag, die Vertretung Griechenlands in Genf beizubehalten, angenommen.
Die Ersatzreserve.
Aenderung der Verordnung über die Musterung und Aushebung 1935.
Berlin, 11. Okt. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht eine Aenderung der Verordnung über di« Musterung und Aushebung 1935. Danach gliedert sich die Ersatzreserve in die Ersatzreserve I, Marineersatzreseroe I, Luftwaffenersatzreserve I und in die Ersatzreserve II. Der Ersatzreserve I, Marine- und Luftwaffenersatzreserve I werden diejenigen wehrfähigen Dienstpflichtigen zugeteilt, die bei der Aushebung überzählig bleiben.
Die Angehörigen der Ersatzreserve I, Marine- und Luftwaffenersatzreserve I können im ersten Jahr ihrer Zugehörigkeit zur Ersatzreserve I nachträglich zur Deckung von Ausfäll e n, ferner in den zwei nächsten Jahren bei Bedarf noch zum aktiven Wehrdienst herangezogen werden. Im übrigen werden sie innerhalb der er st en drei Jahre zur kurzfristigen Ausbildung (Ersatzreserveausbildung) einberufen. Soweit die Angehörigen der Marineersatzreserve I im zweiten Jahr nicht zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht oder zur Ersatzreferveausbildung in der Kriegsmarine einberufen werden, können sie hierzu ins Heer herangezogen werden. Sie stechen der Kriegsmarine im Mobilmachungsfalle zur Verfügung. Dies gilt finngemäß auch für die Angehörigen der Luft- waffenerfatzreferve I. Soweit die Angehörigen der Ersatzreserve I des Jahrgangs 1914 noch nicht 26 Wochen Arbeitsdienst geleistet haben, können sie bei Bedarf hierzu vom Reichsarbeitsführer herangezogen werden.
Der Ersatzreserve II sind die beschränkt Tauglichen und alle übrigen Dienstpflichtigen mit Ausnahme der Wehrunwürdigen und nicht zum Wehrdienst Heranzuziehenden zuzuweisen. Die wehrfähigen Dienstpflichtigen, die über den zu stellenden Ersatzbedarf hinaus überzählig bleiben, werden der Ersatzreserve I, Marine- und Luftwaffenersatzreserve I zugeteilt.
Aenderung der Militärstrafgerichts- ordnung.
Berlin, 11. Okt. (DNB.) Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht ein Gesetz Aur Aenderung der Militär» strafgerichtsordnung uns des Einführungsgesetzes dazu.
Zum aktiven Wehrdienst einberufene Wehrpflichtige des Beurlaubten st andes und die ihnen gesetzlich gleichstehenden Personen sind nach diesem Gesetz der Militärgerichtsbarkeit wegen aller strafbaren Handlungen unterstellt, außer denen, die sie vor dem Tage begangen haben, zu dem sie einberufen sind. Sie können wegen jeder der militär- gerichtlichen Zuständigkeit unterfallenden strafbaren Handlung, wenn für sie lediglich die allgemeinen Strafgesetze in Frage kommen, den allgemeinen Gerichten zur Untersuchung und Aburteilung übergeben werden. Während der Dauer einer Dienstleistung dürfen die aüaemeinen Behörden ohne Zustimmung der Militärbehörden keine Untersuchungshaft gegen sie verfügen und Hauptverhandlung nur aohalten, wenn sie von der Verpflichtung entbunden sind, in ihr jtu erscheinen.
Als Beisitzer au den Kriegs- und Oberkriegsgerichten darf nur berufen werden, wer mindestens das 21. Lebensjahr vollendet und mindestens ein Jahr der Wehrmacht angehört hat. Auch wenn ein Urteil nur von dem Angeklagten oder zu feinen Gunsten vom Gerichtsherrn angefochten worden ist, kann es zum Nachteil des Angeklagten nicht geändert werden. Hat ein Soldat vor oder nach feinem Dienfteintritt oder ein Wehrmachtsbeamter vor oder nach feiner Anstellung eine Freiheitsstrafe verwirkt, so wird sie von den Militärbehörden vollzogen. Ist die Ehrenstrafe der Dienstent- l a f f u n g verwirkt oder wird das Wehrpflichtver- hältnis durch die Ehrenstrafe des Verlustes der Wehrwürdigkeit oder durch Verurteilung zu Zucht- Haus oder aus einem anderen Grunde aufgelöst, so geht die Vollstreckung auf die allgemeinen Behörden über.
Grundsteinlegung
für das Generalkommando des IX. Armeekorps.
In Anwesenheit von Vertretern der Partei, der Reichs- und Staatsbehörden ist in Kassel die feierliche Grundsteinlegung zu dem neuen Gebäude f ü r das Generalkommando des IX. Armeekorps durch den Kommandierenden General des IX. Armeekorps, Generalleutnant Dollmann vollzogen worden. Nahe der Wilhelmshöhe, so führte Generalleutnant Doll- mann aus, dicht neben der Repräsentationsstraße Kassels, solle in Jahresfrist ein gewaltiger Bau entstehen, tiefwurzelnd im deutschen Boden auf eisenbewehrtem Fundament wie die Wehrmacht selbst, ernst und nüchtern in seiner Gliederung wie das Antlitz des stahlhelmbewehrten jungen deutschen Soldaten, kunstvoll und schön wie deutscher Geist und deutsche Art. Zum Segen von Volk und Reich werde hier dereinst mit heitzem Herren und kühlem Verstand gearbeitet werden am Aufbau der Wehrmacht, zum Schutz der Grenzen, zur Ehre unseres Dritten Deutschen Reiches. Mit den Worten „So hart wie Stahl und Stein soll unser Wille sein, zu schützen hier das Reich allzeit dem Führer gleicht nahm der Kommandierende General die drei Hammerschläge zum Grundstein dieses wahrhaften deutschen Hauses vor»


