Der Stille Ozean der Gefahrenpunkt
Nie britischen Dominions wünschen Zusammenwirken mit USA.
den Frieden im Stillen Ozean zu sichern.
Die Rede des Generals Smuts erregte in London außerordentliches Aufsehen. Es fehlt vorerst noch an redaktionellen Aeußerungen, doch läßt die Aufmachung der Rede in der englischen Sonntagspresse bereits die Bedeutung erkennen, die auch England den Aeußerungen des Generals beimißt, der in einem Sonntagsblatt „einer der größten Staatsmänner des Empire" genannt wird. Das Eintreten des südafrikanischen Politikers für eine enge Zusammenarbeit des Britischen Reiches mit den Vereinigten Staaten im Interesse einer Minderung der aus dem Fernen Osten drohenden Gefahren wird in London um so mehr begrüßt, als ein solches Zusammenwirken seit einiger Zeit bereits zu den weltpolitischen Tatsachen gehören dürfte.
Truppen meutern in der Mandschurei.
Kommunistenbanden in China.
Schanghai, 9. Febr. (DNB.) Wie das Blatt „Schunpao" aus Schanghaikwan meldet, haben i n der mandschurischen Provinz Kirin über 1000 Mann Polizeitruppen gemeutert. Sie erschossen ihre japanischen Offiziere und führen jetzt einen Kleinkrieg. Nördlich der großen Mauer haben Einheiten der Volksmiliz gleichfalls gemeutert und die Ablieferung der Waffen an die Mandschuren und Japaner verweigert. In Dschehol soll die Organisation der „Gelben Schützen" in Stärke von über 500 Mann die Unabhängigkeit des Gebietes erklärt haben. Bei M u k d e n sammeln sich zahlreiche aufständische Truppen, um in die Stadt einzudringen. Vor den Toren der Stadt stehen über 2000 Freischärler. Die mandschurischen und japanischen Behörden haben den Ausnahmezustand oer-
nale Angelegenheiten behandelte General Smuts die Lage im Fernen Osten. Der Völkerbund müsse bestehen bleiben, wenn die Zivilisation aufrechterhalten werden solle. Der nächste Schritt in Europa müßte in Richtung einer allgemeinen Abrüstung getan werden. Als Teil dieser' Politik müßte die deutsche Gleichberechtigung voll anerkannt und Deutschland auf diese Weise bewogen werden, wieder dem Völkerbund beizutreten. Smuts sprach sich dann gegen die „Experimente" aus, die jetzt in Rußland, Italien und anderswo unternommen würden und fuhr fort: Während Europa durch diese Konflikte zerrissen werde, erwache das schlafende Asien. Zwei Drittel der menschlichen Rasse hätten sich in Bewegung gesetzt, niemand wisse wohin. An der Spitze dieser Bewegung stehe eine große Macht, die bereits Flottengleichberechtigung mit den beiden größten Seemächten der Welt beanspruche. Man stehe hier einer der Hauptentwicklungen in der Geschichte gegenüber. Bei der Politik, die Japan jetzt eingeleitet habe, bestehe die ernste Gefahr, daß der Stille Ozean der mögliche Gefahrenpunkt der Welt werde. Japan sowie Rußland, China, die Vereinigten Staaten, Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland und Indien, alle könnten hineingezogen werden. Man befinde sich am Scheidewege, der stets das kritische Stadium in diesen Fragen sei. Wenn Japan entschlossen sei, koste es was es wolle, eine Politik durchzuführen, die ein neues Flottenwettrüsten bedeute, oder die Unversehrtheit Chinas und den Frieden im Fernen Osten bedrohe, so würden die anderen Mächte des Stillen Ozeans ihre Politik danach richten müssen. Smuts betonte die Notwendigkeit eines Zusammengehens zwischen den Vereinigten Staaten und dem Britischen Reich. Die Dominien wünschten nichts mehr als ein enges Zusammenwirken mit den Vereinigten Staaten in Wellangelegenheiten. Wenn
Kapstadt, 9. Febr. (DNB.) In einer-Rede I Japan wisse, daß tatsächlich eine Politik praktischen vor dem Südafrikanischen Institut für internatio-Zusammenwirkens zwischen der britischen und der ' amerikanischen Gruppe bestehe, so würde dies« Kenntnis aller Wahrscheinlichkeit nach genügen, um
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185. Jahrgang
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Polens neue Versaffmg.
Von unserem W. St.-Äerichierstniier.
(Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!) Warschau, Februar 1935.
Die Arbeiten an der Neugestaltung der polnischen Verfassung gehen ihrem Ende entgegen: in allernächster Zeit dürfte der „Sejm", die etwa dem Londoner Unterhause oder der Pariser Deputiertenkammer entsprechende „zweite Kammer" des Warschauer Parlaments, der neuen Verfassung die endgültige Zustimmung geben.
Sie heißt im Volksmunde die „Pilsudski- V e r f a s s u n g". Mit Recht; denn sie geht durchaus auf die Anregungen und auf den Willen des Marschalls zurück. In ihrer endgültigen Form ist sie das Ergebnis jahrelanger Vorarbeiten innerhalb der politischen Gruppen, die hinter dem Marschall stehen, innerhalb des sogenannten „Regie- r u n g s b l o ck s" im Parlamente. Die neue Verfassung soll das Werk krönen und dauerhaft gesetzmäßig verankern, das Pilsudski im Mai 1926 mit dem gewaltsamen Sturz der damaligen Regierung unter Kanonendonner einleitete. Es handelte sich bei ihm nicht um den Sturz einer Regierung, sondern um den Sturz eines Systems — eben jenes liberalistischen Systems der Parteienherrschaft und Parlamentsallmacht, das in Polen, obgleich man schon 1918 schrieb, an die innerlich bereits überlebten Gedanken Rousseaus und der französischen Revolution, an die „Deklaration der Menschenrechte und Bürgerrechte" anknüpfte.
Dieses System, nach dem „alle Macht dem Volke" gehörte, der polnische Sejm „souverän", das Staatsoberhaupt dem Sejm verantwortlich und nur der „Ausführer der Sejmbeschlüsse" war, dieses System — festgelegt in der „Kleinen Verfassung" von 1928 und grundsätzlich aufrechterhalten in der bis heute geltenden „März-Verfassung" von 1921 — hatte dazu geführt, daß Polen dem Ehrgeiz und den Sonderinteressen nicht nur der Parteien, sondern der einzelnen Parteiführer ausgeliefert war. Die Zeit 1918 bis 1926 war eine Kette von Regierungskrisen, lähmte den Aufbau des jungen Staates, vergeudete feine Kräfte in innerem Hader — und stellte die Sonderinteressen einzelner beruflicher oder sozialer Gruppen in den Vordergrund und über das Staatswohl.
Pilfuski und seine Legionäre, deren ganzes Leben und Denken auf die Wiedererrichtung eines freien Polenstaates gerichtet war und die mit der Waffe in der Hand dafür eingetreten waren, sahen das Versinken der jungen Republik in Parteienkampf und Zerrissenheit; sahen, daß es den „Parteiführern" im Sejm immer um die Interessen ihrer Gruppe oder gar ihrer Person — selten um die des Staates ging. Daher der Staatsstreich von 19 2 6 — und daher das Wort von der Notwendigkeit einer „moralischen Sanierung" Polens, mit dem Pilsudski kam, und nach dem die Gegner heute die Pilsudski-Anhänger „Sanatoren" und das „Sanierungslager" nennen! Die „moralische Sanierung", die Gesundung der politischen Verhältnisse in Polen, ist Pilsudskis Ziel — und die Arbeit an diesem Ziele soll ihren äußeren Abschluß m der neuen Verfassung finden, -die „gesunde" Grundsätze für die weitere Entwicklung von Staat und Volk festlegt.
Unmittelbar nach dem Umsturz von 1926 hat sich Pilsudski damit begnügt, einige dringlichste Neuerungen in der bestehenden Verfassung vorzunehmen: die Novelle von 1926 beschränkte die Allmacht des Sejms, gab dem Präsidenten das Auflösungsrecht und verlieh ihm Vollmacht, auch ohne den Sejm Gesetze zu erlassen. Die jetzige Verfassung ist keine „Reform" mehr der bisherigen, sondern ein grundsätzlicher Neubau, der sich aus die Erfahrungen der praktischen Gesundungsarbeit stützt, die die Regierungen der Pilsudskizeit seit 1926 gesammelt haben.
Die neue Verfassung — um das vorwegzunehmen — löst noch nicht die organisatorischen Fragen, die das politische Leben erfordert. Gerade sehr wichtige Punkte, die die Volksvertretung betreffen, sind noch nicht völlig gereift und werden daher erst nach Annahme der Verfassung durch besondere Gesetze geregelt werden. Das gilt einmal für die Einzelheiten der Wahlbestimmungen zum Sejm und zum anderen vor allem für die G e st a l t u n g des Senats. Eine Volksvertretung auf Grund von Wahlen und in parlamentarischer Form bleibt erhalten — aber nur noch der Sejm, nicht mehr der Senat, werden künftig aus allgemeinen Wahlen hervorgehen. Für die S.'jm-Wahlen wird die Abgeordnetenzahl herabgesetzt und das Verhältniswahlrecht abgeschafft: letzteres bot bisher den Volksgruppen nichtpolnifcher Nationalität (nationalen Minderheiten) bessere Wahlmöglichkeiten als es künftig der Fall fein wird. Erst ein ergänzendes Wahlgesetz wird im übrigen darüber Aufschluß geben, ob künftig noch die Parteien ober aber b e - rufsständische Gruppen die Kandidaten aufstellen, ob man Ein-Mandats ober Mehr-Man- datskreife schaffen wirb unb so weiter, lieber bie künftige Gestaltung bes Senats bestimmt bie Verfassung vorerst nur grundsätzlich, daß er eine Körperschaft besonders um das Allgemeinwohl verdienter Personen sein wird, die zu einem Drittel vom Präsidenten ernannt, Z u zwei Dritteln gewählt wird. Sie soll aber nach einem künftigen Sondergefetz nicht aus allgemeinen Wahlen hervorgehen, sondern der Kreis oer Wähler sowohl wie der Wählbaren soll „nach dem Wert ihrer Leistungen und Verdienste um den Staat" geregelt und bestimmt werden.
Gleichberechtigt auch als Verhandlungspartner.
Englische Stimmen zur Auswirkung des Londoner Abkommens.
London, 10. Febr. (DNB.) Zur außenpolitischen Lage schreibt der O b s e r v e r : Es würde zweifellos das Beste sein, wenn Sir John Simon einen Besuch in Berlin einrichten könnte. Sorgfältige Vorbereitung auf beiden Seiten sei notwendig. Wenn der Pakt wirksam werden solle, müßten drei klare Ziele erreicht werden, und zwar:
1. ein zehnjähriger Friede auf der Grundlage des Status quo;
2. ein Rüstungsübereinkommen und
3. eine vorher anerkannte tatsächliche Gleichberechtigung Deutschlands.
Das heißt mit anderen Worten: Man könne nicht an Deutschland auf der Grundlage des Versailler Vertrages herantreten. Deutschlands bereitwillige Beteiligung sei wesentlich, und gegen eine vernünftige Kritik (an den geplanten Vereinbarungen) durch Deutschland dürften keine Einwände erhoben werden.
Lord Allan of Hurtwood, der kürzlich zu Besprechungen in Berlin war, hielt in Park eine Rede, in der er u. a. folgendes sagte: „Es ist mir in Berlin zum Ausdruck gebracht worden, daß Deutschland nicht nur an die Rüstungsfrage denkt, wenn es auf feinem Recht besteht, künftig als gleichberechtigter und souveräner Staat behandelt zu werden. Was Deutschland verlangt, ist Gleichberechtigung auch im Ver- handlungsverfahren, wobei es gleichgültig ist, ob sich dieses Verfahren auf die Unterzeichnung eines Rüstungsabkommens oder auf die Teilnahme an Regierungspakten oder auf eine umfassendere Zusammenarbeit durch den Völkerbund bezieht. Es ist noch nicht ersichtlich, ob Deutschland der Ansicht ist, daß diese Grundforderung durch den Vorschlag erfüllt wird, der jetzt gemacht worden ist. Ader es muß ernstlich gehofft werden, daß der deutsche Reichskanzler sich in der Lage sieht, mit den anderen Nationen zusammenzukommen, um das ganze Problem zu erörtern, so daß Deutschland in ein frei verhandeltes A b - kommen ein treten kann." Lord Allan fügte hinzu, daß die internationale Lage stetig hoffnungsvoller werde. Zum Schluß zollte er der „klaren und entschlossenen Führerschaft England s", die bei der Behandlung der Saarfrage und bei den englisch-französischen Vorschlägen zutage getreten war, feine Anerkennung.
Die „Time s" veröffentlicht eine Zuschrift von Lord Daves, der vor zwei Jahren die Internationale Commonwealth-Gesellschaft gegründet hatte, deren Hauptziel in der R e v i s i o n d e s Versailler Vertrages und in der Reform des Völkerbundes liegt. In der Zuschrift fordert Lord Daves die Einrichtung einer europäischen Luftpolizei, die dem tollen Wettlauf der Luftrüstungen ein Ende machen würde. Diese Luftpolizei müßte unter direkter Leitung einer internationalen Behörde
des Völkerbundes stehen. Aus der Erkenntnis, daß eine Polizei ihre Pflicht nicht ohne ein Gericht tun könne, ergebe sich die Notwendigkeit, einen „B i l l i g k e i t s g e r i ch t s h o f (Equity tribunal) zu schaffen, der befugt sei, politische Streitigkeiten zu behandeln. Ist es fair, fragt Lord Daves weiter, Deutschland und andere Länder einzuladen, sich an der Einrichtung eines Systems zu beteiligen, das die in den Verträgen von Versailles und Trianon geschaffenen Mißstände verewigen könnte, ohne zugleich für die Mittel zur Herbeiführung einer schließlichen Aenderung zu sorgen, falls der bestehende Apparat für Verhandlung und Versöhnung versagt?
Stätten und das Lufiabkommen.
Nur eine Garantie unter Gegenseitigkeit.
Rom, 9. Febr. (DNB.) Ueber die Stellungnahme Italiens zu den Londoner Besprechungen wird folgende amtliche Mitteilung veröffentlicht:
„Die verantwortlichen italienischen Kreise haben mit großer Aufmerksamkeit die Besprechungen verfolgt, die unlängst in London zwischen der französischen und englischen Regierung stattgefunden haben und über die die italienische Regierung in den Einzelheiten auf dem Laufenden gehalten worden ist. Diese Kreise betrachten die Gesamtheit der abschließenden Erklärung über die Besprechungen mit Sympathie und sind der Ansicht, daß in
ihr bie Möglichkeit einer Verständigung mit Deutschland und damit der Beginn einer Periode der Zusammenarbeit zwischen den interessierten Mächten gegeben ist. Was des Näheren den Pakt für gegenseitigen Luftschutz betrifft, so wird die Stellung Italiens demnächst im Sinne einer grundsätzlichen Zustimmung festgelegt werden, wobei die besondere Lage Italiens gegenüber England und umgekehrt noch zu erörtern bleibt. Die verantwortlichen Kreise Italiens haben mit Genugtuung von der Stellungnahme Englands betreffend die Unabhängigkeit Oesterreichs und die französisch-italienischen Vereinbarungen vom 7. Januar d. I. Kenntnis genommen."
Daily Telegraph will wissen, daß Italien folgende Aenderung des Luftabkommens angeregt hat: Da Großbritannien nicht wünscht, die Luftgarantie auf den Fall eines Angriffs einer Signatarmacht auf Italien auszudehnen, beabsichtigt auch Italien nicht, feine eigenen Verpflichtungen auf entsprechende Hilfeleistung auf Großbritannien auszudehnen. Da indessen vorgeschlagen wird, daß Großbritannien eine Garantie Frankreichs, Deutschlands und Belgiens gegen einen Angriff einer dieser Mächte erhalten soll, wird Italien seinerseits erwarten, daß die drei Länder ähnliche gegenseitige Garantieabmachungen mit ihm abschließen.
England ist Vermittler, nicht Partei.
Oie Londoner Abmachungen bedeuten keine Wiederherstellung der Entente cordiale.
Paris, 11. Febr. (DNB. - Funkspruch.) Im Gegensatz zu der üblichen Darstellung der französischen Presse, die die englische Politik als auf den französischen Kurs festgelegt schildert, klärt der Londoner Berichterstatter des „Petit Journal" die Vermittlerrolle auf, die England zwischen Deutschland und Frankreich zu spielen bemüht sei. Der Berichterstatter drückt die Ueber- zeugung aus, daß der englische Außenminister Sir John Simon nach der Besprechung mit den französischen Ministern in London und nach seiner Reise nach Paris nunmehr auch nach Berlin kommen werde. Gewisse Franzosen seien in der unvernünftigen Begeisterung befangen gewesen, daß die französisch-englischen Abmachungen von London eine Wiederher st ellung der Entente cordiale bedeuteten. Heute könne aber nicht w i e 1914 davon die Rede sein, daß sich Großbritannien die Sache Frankreichs zu eigen mache. In England habe man bald nach 1919 er
kannt, daß der Vertrag nicht ewig sein Eikme. Ein neues Europa sei aus dem Frie- densoertrag heroorgegangen, und dieses sehe man als unantastbar an, nicht aber bie B e« ftimmungen, bie Deutschlanb automatisch in bie Reihe ber zweitklassigen Völker verweisen. Dies sei nach allgemeiner Auffassung ber Englänber ein geschichtlicher Fehler. Wenn baher bie moralische Front, bie durch ein vollkommenes französisch-englisches Einverständnis hergestellt worden sei, der Prüfstein der Organisierung und der Aufrechterhaltung des Friedens in Europa sei, so sei nach englischer Ansicht die deutsche Mitarbeit daran nicht minder notwendig. Die Engländer würden sich daher in der nächsten Zeit bemühen, Deutschland wieder in das Konzert der Nationen zurückzuführen. Man möge sich in Paris hüten, diese englischen Bemühungen als einen Extratanz des „perfiden Albion" auszulegen.
Festgelegt sind in der neuen Verfassung die Grundgedanken, nach denen sich das staatliche Leben künftig regeln soll — während die mehr praktischen Fragen der Neugestaltung der Volksvertretung noch großenteils offenbleiben. Beherrschendes Prinzip für den Aufbau des Staatslebens ift die einheitliche Führung durch das Staatsoberhaupt, das nur „feinem Gewissen und der Geschichte verantwortlich" ist. Die gesamte Staatsmacht soll unteilbar und einheitlich in der Person des Staatshauptes zusammengefaßt fein. Daraus ergeben sich feine Rechte, die Minister zu berufen und zu entlassen ,auf die Bestimmung seines Nachfolgers wesentlichen Einfluß zu nehmen, Senatoren zu ernennen, das Parlament aufzulöfen ufw. Daraus ergibt sich auch, daß er für eine Fülle von Staatsakten keiner Gegenzeichnung durch die Minister bedarf, und daß er keiner Instanz verantwort-
l i ch ist. Auf der gleichen Linie, die man wohl mit Recht als ein klares „Führerprinzip", bezeichnen darf, liegt auch die Bestimmung, daß die Minister nicht dem Sejm, sondern dem Präsidenten verantwortlich sind.
Stärkster Ausbau der klaren, machtvollen Führerstellung des Staatshauptes — stärkster Abbau der parlamentarischen „Rechte" eimr versunkenen Zeit: so läßt sich in einem Satz der Sinn von neuen polnischen Verfassung aussprechen. Ihre Väter betonen gern, daß sie den Totalstaat und den Ein-Partei-Staat ablehnen und radikalere Lösungen des Auslandes nicht nachahmen wollen; andererseits ist ihr ausgesprochener Wille, eine einheitliche autoritäre Führung des Staates zu sichern und allem den Garaus zu machen, was „Partei" im Sinne der Vorkriegszeit und hier der Jahre vor 1926 heißt. Eine eigenartige Verbindung zwischen Führer-Prinzip und neuzeitlich demokratischen Gedanken und Formen wird unter der neuen Verfassung dem polnischen Staatsleben das Gepräge geben: damit legt sie einmal tatsächlich den Zustand rechtlich fest, der unter Pilsudski seit 1926 praktisch erwachsen ist — und zum andern beweist sie schöpferische Ge staltungskraft, die das polnische Volk auch in anderer geschichtlicher Zeit zeigte: es schafft sich heute eine baden st ändig polnische D e m okra - tie mit Führertüm, wie es einst eine Republik mit Königtum hatte.


