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Der Stille Ozean der Gefahrenpunkt

Nie britischen Dominions wünschen Zusammenwirken mit USA.

den Frieden im Stillen Ozean zu sichern.

Die Rede des Generals Smuts erregte in Lon­don außerordentliches Aufsehen. Es fehlt vorerst noch an redaktionellen Aeußerungen, doch läßt die Aufmachung der Rede in der englischen Sonntags­presse bereits die Bedeutung erkennen, die auch England den Aeußerungen des Generals beimißt, der in einem Sonntagsblatteiner der größten Staatsmänner des Empire" genannt wird. Das Eintreten des südafrikanischen Politikers für eine enge Zusammenarbeit des Britischen Reiches mit den Vereinigten Staaten im Interesse einer Min­derung der aus dem Fernen Osten drohenden Ge­fahren wird in London um so mehr begrüßt, als ein solches Zusammenwirken seit einiger Zeit be­reits zu den weltpolitischen Tatsachen gehören dürfte.

Truppen meutern in der Mandschurei.

Kommunistenbanden in China.

Schanghai, 9. Febr. (DNB.) Wie das Blatt Schunpao" aus Schanghaikwan meldet, haben i n der mandschurischen Provinz Kirin über 1000 Mann Polizeitruppen ge­meutert. Sie erschossen ihre japa­nischen Offiziere und führen jetzt einen Kleinkrieg. Nördlich der großen Mauer haben Ein­heiten der Volksmiliz gleichfalls gemeutert und die Ablieferung der Waffen an die Mandschuren und Japaner verweigert. In Dschehol soll die Organi­sation derGelben Schützen" in Stärke von über 500 Mann die Unabhängigkeit des Gebietes erklärt haben. Bei M u k d e n sammeln sich zahlreiche auf­ständische Truppen, um in die Stadt einzudringen. Vor den Toren der Stadt stehen über 2000 Frei­schärler. Die mandschurischen und japanischen Be­hörden haben den Ausnahmezustand oer-

nale Angelegenheiten behandelte General Smuts die Lage im Fernen Osten. Der Völkerbund müsse bestehen bleiben, wenn die Zivilisa­tion aufrechterhalten werden solle. Der nächste Schritt in Europa müßte in Richtung einer allge­meinen Abrüstung getan werden. Als Teil dieser' Politik müßte die deutsche Gleichberechti­gung voll anerkannt und Deutschland auf diese Weise bewogen werden, wieder dem Völker­bund beizutreten. Smuts sprach sich dann gegen dieExperimente" aus, die jetzt in Ruß­land, Italien und anderswo unternom­men würden und fuhr fort: Während Europa durch diese Konflikte zerrissen werde, erwache das schlafende Asien. Zwei Drittel der mensch­lichen Rasse hätten sich in Bewegung gesetzt, nie­mand wisse wohin. An der Spitze dieser Bewegung stehe eine große Macht, die bereits Flotten­gleichberechtigung mit den beiden größten Seemächten der Welt bean­spruche. Man stehe hier einer der Hauptentwick­lungen in der Geschichte gegenüber. Bei der Politik, die Japan jetzt eingeleitet habe, bestehe die ernste Gefahr, daß der Stille Ozean der mög­liche Gefahrenpunkt der Welt werde. Japan sowie Rußland, China, die Vereinigten Staaten, Großbritannien, Kanada, Australien, Neu­seeland und Indien, alle könnten hinein­gezogen werden. Man befinde sich am Scheide­wege, der stets das kritische Stadium in diesen Fragen sei. Wenn Japan entschlossen sei, koste es was es wolle, eine Politik durchzuführen, die ein neues Flottenwettrüsten bedeute, oder die Unversehrtheit Chinas und den Frieden im Fernen Osten bedrohe, so würden die anderen Mächte des Stillen Ozeans ihre Politik danach rich­ten müssen. Smuts betonte die Notwendigkeit eines Zusammengehens zwischen den Ver­einigten Staaten und dem Britischen Reich. Die Dominien wünschten nichts mehr als ein enges Zusammenwirken mit den Vereinigten Staaten in Wellangelegenheiten. Wenn

Kapstadt, 9. Febr. (DNB.) In einer-Rede I Japan wisse, daß tatsächlich eine Politik praktischen vor dem Südafrikanischen Institut für internatio-Zusammenwirkens zwischen der britischen und der ' amerikanischen Gruppe bestehe, so würde dies« Kenntnis aller Wahrscheinlichkeit nach genügen, um

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ltr.35 Erster Blatt

185. Jahrgang

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Polens neue Versaffmg.

Von unserem W. St.-Äerichierstniier.

(Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!) Warschau, Februar 1935.

Die Arbeiten an der Neugestaltung der polni­schen Verfassung gehen ihrem Ende entgegen: in allernächster Zeit dürfte derSejm", die etwa dem Londoner Unterhause oder der Pariser Depu­tiertenkammer entsprechendezweite Kammer" des Warschauer Parlaments, der neuen Verfassung die endgültige Zustimmung geben.

Sie heißt im Volksmunde diePilsudski- V e r f a s s u n g". Mit Recht; denn sie geht durch­aus auf die Anregungen und auf den Willen des Marschalls zurück. In ihrer endgültigen Form ist sie das Ergebnis jahrelanger Vorarbeiten inner­halb der politischen Gruppen, die hinter dem Mar­schall stehen, innerhalb des sogenanntenRegie- r u n g s b l o ck s" im Parlamente. Die neue Ver­fassung soll das Werk krönen und dauerhaft gesetz­mäßig verankern, das Pilsudski im Mai 1926 mit dem gewaltsamen Sturz der damaligen Regierung unter Kanonendonner einleitete. Es handelte sich bei ihm nicht um den Sturz einer Regierung, sondern um den Sturz eines Systems eben jenes liberalistischen Systems der Parteienherrschaft und Parlamentsallmacht, das in Polen, obgleich man schon 1918 schrieb, an die innerlich bereits überlebten Gedanken Rousseaus und der französi­schen Revolution, an dieDeklaration der Men­schenrechte und Bürgerrechte" anknüpfte.

Dieses System, nach demalle Macht dem Volke" gehörte, der polnische Sejmsouverän", das Staatsoberhaupt dem Sejm verantwortlich und nur derAusführer der Sejmbeschlüsse" war, dieses System festgelegt in derKleinen Verfassung" von 1928 und grundsätzlich aufrechterhalten in der bis heute geltendenMärz-Verfassung" von 1921 hatte dazu geführt, daß Polen dem Ehrgeiz und den Sonderinteressen nicht nur der Parteien, son­dern der einzelnen Parteiführer ausge­liefert war. Die Zeit 1918 bis 1926 war eine Kette von Regierungskrisen, lähmte den Aufbau des jun­gen Staates, vergeudete feine Kräfte in innerem Hader und stellte die Sonderinteressen einzelner beruflicher oder sozialer Gruppen in den Vorder­grund und über das Staatswohl.

Pilfuski und seine Legionäre, deren ganzes Leben und Denken auf die Wiedererrichtung eines freien Polenstaates gerichtet war und die mit der Waffe in der Hand dafür eingetreten waren, sahen das Versinken der jungen Republik in Parteien­kampf und Zerrissenheit; sahen, daß es denPartei­führern" im Sejm immer um die Interessen ihrer Gruppe oder gar ihrer Person selten um die des Staates ging. Daher der Staatsstreich von 19 2 6 und daher das Wort von der Notwen­digkeit einermoralischen Sanierung" Polens, mit dem Pilsudski kam, und nach dem die Gegner heute die Pilsudski-AnhängerSanatoren" und dasSa­nierungslager" nennen! Diemoralische Sanie­rung", die Gesundung der politischen Verhältnisse in Polen, ist Pilsudskis Ziel und die Arbeit an diesem Ziele soll ihren äußeren Abschluß m der neuen Verfassung finden, -diegesunde" Grundsätze für die weitere Entwicklung von Staat und Volk festlegt.

Unmittelbar nach dem Umsturz von 1926 hat sich Pilsudski damit begnügt, einige dringlichste Neue­rungen in der bestehenden Verfassung vorzuneh­men: die Novelle von 1926 beschränkte die All­macht des Sejms, gab dem Präsidenten das Auf­lösungsrecht und verlieh ihm Vollmacht, auch ohne den Sejm Gesetze zu erlassen. Die jetzige Verfas­sung ist keineReform" mehr der bisherigen, son­dern ein grundsätzlicher Neubau, der sich aus die Erfahrungen der praktischen Gesundungs­arbeit stützt, die die Regierungen der Pilsudskizeit seit 1926 gesammelt haben.

Die neue Verfassung um das vorwegzunehmen löst noch nicht die organisatorischen Fragen, die das politische Leben erfordert. Gerade sehr wichtige Punkte, die die Volksvertretung betreffen, sind noch nicht völlig gereift und werden daher erst nach Annahme der Verfassung durch besondere Gesetze geregelt werden. Das gilt einmal für die Einzel­heiten der Wahlbestimmungen zum Sejm und zum anderen vor allem für die G e st a l t u n g des Senats. Eine Volksvertretung auf Grund von Wahlen und in parlamentarischer Form bleibt erhalten aber nur noch der Sejm, nicht mehr der Senat, werden künftig aus all­gemeinen Wahlen hervorgehen. Für die S.'jm-Wahlen wird die Abgeordnetenzahl herab­gesetzt und das Verhältniswahlrecht abgeschafft: letzteres bot bisher den Volksgruppen nichtpolnifcher Nationalität (nationalen Minderheiten) bessere Wahlmöglichkeiten als es künftig der Fall fein wird. Erst ein ergänzendes Wahlgesetz wird im übrigen darüber Aufschluß geben, ob künftig noch die Parteien ober aber b e - rufsständische Gruppen die Kandidaten aufstellen, ob man Ein-Mandats ober Mehr-Man- datskreife schaffen wirb unb so weiter, lieber bie künftige Gestaltung bes Senats bestimmt bie Verfassung vorerst nur grundsätzlich, daß er eine Körperschaft besonders um das Allgemeinwohl ver­dienter Personen sein wird, die zu einem Drittel vom Präsidenten ernannt, Z u zwei Dritteln gewählt wird. Sie soll aber nach einem künftigen Sondergefetz nicht aus all­gemeinen Wahlen hervorgehen, sondern der Kreis oer Wähler sowohl wie der Wählbaren soll nach dem Wert ihrer Leistungen und Verdienste um den Staat" geregelt und bestimmt werden.

Gleichberechtigt auch als Verhandlungspartner.

Englische Stimmen zur Auswirkung des Londoner Abkommens.

London, 10. Febr. (DNB.) Zur außenpoli­tischen Lage schreibt der O b s e r v e r : Es würde zweifellos das Beste sein, wenn Sir John Simon einen Besuch in Berlin einrichten könnte. Sorgfältige Vorbereitung auf beiden Seiten sei notwendig. Wenn der Pakt wirksam werden solle, müßten drei klare Ziele erreicht werden, und zwar:

1. ein zehnjähriger Friede auf der Grundlage des Status quo;

2. ein Rüstungsübereinkommen und

3. eine vorher anerkannte tatsächliche Gleichberechtigung Deutschlands.

Das heißt mit anderen Worten: Man könne nicht an Deutschland auf der Grundlage des Versailler Vertrages herantreten. Deutschlands bereitwillige Beteiligung sei wesentlich, und gegen eine vernünftige Kritik (an den geplanten Vereinbarungen) durch Deutschland dürften keine Einwände erhoben werden.

Lord Allan of Hurtwood, der kürzlich zu Be­sprechungen in Berlin war, hielt in Park eine Rede, in der er u. a. folgendes sagte:Es ist mir in Berlin zum Ausdruck gebracht worden, daß Deutsch­land nicht nur an die Rüstungsfrage denkt, wenn es auf feinem Recht besteht, künftig als gleich­berechtigter und souveräner Staat behandelt zu werden. Was Deutschland verlangt, ist Gleichberechtigung auch im Ver- handlungsverfahren, wobei es gleichgültig ist, ob sich dieses Verfahren auf die Unterzeichnung eines Rüstungsabkommens oder auf die Teilnahme an Regierungspakten oder auf eine umfassendere Zusammenarbeit durch den Völkerbund bezieht. Es ist noch nicht ersichtlich, ob Deutschland der Ansicht ist, daß diese Grundforderung durch den Vorschlag erfüllt wird, der jetzt gemacht worden ist. Ader es muß ernstlich gehofft werden, daß der deutsche Reichskanzler sich in der Lage sieht, mit den anderen Nationen zusammenzukom­men, um das ganze Problem zu erörtern, so daß Deutschland in ein frei verhandeltes A b - kommen ein treten kann." Lord Allan fügte hinzu, daß die internationale Lage stetig hoffnungs­voller werde. Zum Schluß zollte er derklaren und entschlossenen Führerschaft England s", die bei der Behandlung der Saarfrage und bei den englisch-französischen Vorschlägen zutage getreten war, feine Anerkennung.

DieTime s" veröffentlicht eine Zuschrift von Lord Daves, der vor zwei Jahren die Interna­tionale Commonwealth-Gesellschaft gegründet hatte, deren Hauptziel in der R e v i s i o n d e s Versail­ler Vertrages und in der Reform des Völkerbundes liegt. In der Zuschrift fordert Lord Daves die Einrichtung einer euro­päischen Luftpolizei, die dem tollen Wett­lauf der Luftrüstungen ein Ende machen würde. Diese Luftpolizei müßte unter direkter Lei­tung einer internationalen Behörde

des Völkerbundes stehen. Aus der Er­kenntnis, daß eine Polizei ihre Pflicht nicht ohne ein Gericht tun könne, ergebe sich die Notwendig­keit, einenB i l l i g k e i t s g e r i ch t s h o f (Equity tribunal) zu schaffen, der befugt sei, politische Strei­tigkeiten zu behandeln. Ist es fair, fragt Lord Da­ves weiter, Deutschland und andere Län­der einzuladen, sich an der Einrichtung eines Systems zu beteiligen, das die in den Verträgen von Versailles und Trianon geschaffenen Mißstände verewigen könnte, ohne zugleich für die Mittel zur Herbeiführung einer schließlichen Aenderung zu sorgen, falls der bestehende Ap­parat für Verhandlung und Versöhnung versagt?

Stätten und das Lufiabkommen.

Nur eine Garantie unter Gegenseitigkeit.

Rom, 9. Febr. (DNB.) Ueber die Stellung­nahme Italiens zu den Londoner Besprechun­gen wird folgende amtliche Mitteilung ver­öffentlicht:

Die verantwortlichen italienischen Kreise haben mit großer Aufmerksamkeit die Besprechungen ver­folgt, die unlängst in London zwischen der fran­zösischen und englischen Regierung stattgefunden haben und über die die italienische Regierung in den Einzelheiten auf dem Laufenden gehalten wor­den ist. Diese Kreise betrachten die Gesamtheit der abschließenden Erklärung über die Besprechungen mit Sympathie und sind der Ansicht, daß in

ihr bie Möglichkeit einer Verständi­gung mit Deutschland und damit der Be­ginn einer Periode der Zusammenar­beit zwischen den interessierten Mächten gegeben ist. Was des Näheren den Pakt für gegen­seitigen Luftschutz betrifft, so wird die Stel­lung Italiens demnächst im Sinne einer grundsätzlichen Zustimmung festgelegt werden, wobei die besondere Lage Italiens gegenüber England und umgekehrt noch zu erörtern bleibt. Die verantwortlichen Kreise Italiens haben mit Genugtuung von der Stellung­nahme Englands betreffend die Unabhängig­keit Oesterreichs und die französisch-italieni­schen Vereinbarungen vom 7. Januar d. I. Kennt­nis genommen."

Daily Telegraph will wissen, daß Italien folgende Aenderung des Luftabkommens ange­regt hat: Da Großbritannien nicht wünscht, die Luftgarantie auf den Fall eines Angriffs einer Signatarmacht auf Italien auszudeh­nen, beabsichtigt auch Italien nicht, feine eigenen Verpflichtungen auf entsprechende Hilfeleistung auf Großbritannien auszudehnen. Da indessen vorgeschlagen wird, daß Großbritannien eine Garantie Frankreichs, Deutsch­lands und Belgiens gegen einen Angriff einer dieser Mächte erhalten soll, wird Italien seinerseits erwarten, daß die drei Länder ähn­liche gegenseitige Garantieabmachun­gen mit ihm abschließen.

England ist Vermittler, nicht Partei.

Oie Londoner Abmachungen bedeuten keine Wiederherstellung der Entente cordiale.

Paris, 11. Febr. (DNB. - Funkspruch.) Im Gegensatz zu der üblichen Darstellung der franzö­sischen Presse, die die englische Politik als auf den französischen Kurs festgelegt schildert, klärt der Londoner Berichterstatter desPetit Journal" die Vermittlerrolle auf, die England zwi­schen Deutschland und Frankreich zu spielen be­müht sei. Der Berichterstatter drückt die Ueber- zeugung aus, daß der englische Außenminister Sir John Simon nach der Besprechung mit den französischen Ministern in London und nach seiner Reise nach Paris nunmehr auch nach Ber­lin kommen werde. Gewisse Franzosen seien in der unvernünftigen Begeisterung befangen gewesen, daß die französisch-englischen Abmachungen von London eine Wiederher st ellung der En­tente cordiale bedeuteten. Heute könne aber nicht w i e 1914 davon die Rede sein, daß sich Großbritannien die Sache Frankreichs zu eigen mache. In England habe man bald nach 1919 er­

kannt, daß der Vertrag nicht ewig sein Eikme. Ein neues Europa sei aus dem Frie- densoertrag heroorgegangen, und dieses sehe man als unantastbar an, nicht aber bie B e« ftimmungen, bie Deutschlanb auto­matisch in bie Reihe ber zweitklassi­gen Völker verweisen. Dies sei nach allgemeiner Auffassung ber Englänber ein geschichtlicher Fehler. Wenn baher bie moralische Front, bie durch ein vollkommenes französisch-englisches Ein­verständnis hergestellt worden sei, der Prüfstein der Organisierung und der Aufrechterhaltung des Frie­dens in Europa sei, so sei nach englischer Ansicht die deutsche Mitarbeit daran nicht minder notwendig. Die Engländer würden sich daher in der nächsten Zeit bemühen, Deutschland wieder in das Konzert der Nationen zurückzuführen. Man möge sich in Paris hüten, diese englischen Bemühungen als einen Extratanz desperfiden Albion" auszulegen.

Festgelegt sind in der neuen Verfassung die Grundgedanken, nach denen sich das staatliche Leben künftig regeln soll während die mehr praktischen Fragen der Neugestaltung der Volksvertretung noch großenteils offenbleiben. Beherrschendes Prinzip für den Aufbau des Staatslebens ift die einheit­liche Führung durch das Staatsober­haupt, das nurfeinem Gewissen und der Ge­schichte verantwortlich" ist. Die gesamte Staatsmacht soll unteilbar und einheitlich in der Person des Staatshauptes zusammengefaßt fein. Daraus er­geben sich feine Rechte, die Minister zu berufen und zu entlassen ,auf die Bestimmung seines Nachfolgers wesentlichen Einfluß zu nehmen, Senatoren zu er­nennen, das Parlament aufzulöfen ufw. Daraus er­gibt sich auch, daß er für eine Fülle von Staatsakten keiner Gegenzeichnung durch die Minister bedarf, und daß er keiner Instanz verantwort-

l i ch ist. Auf der gleichen Linie, die man wohl mit Recht als ein klaresFührerprinzip", bezeichnen darf, liegt auch die Bestimmung, daß die Mini­ster nicht dem Sejm, sondern dem Präsiden­ten verantwortlich sind.

Stärkster Ausbau der klaren, machtvollen Füh­rerstellung des Staatshauptes stärkster Abbau der parlamentarischenRechte" eimr versunkenen Zeit: so läßt sich in einem Satz der Sinn von neuen polnischen Verfassung aussprechen. Ihre Vä­ter betonen gern, daß sie den Totalstaat und den Ein-Partei-Staat ablehnen und radikalere Lösun­gen des Auslandes nicht nachahmen wollen; an­dererseits ist ihr ausgesprochener Wille, eine ein­heitliche autoritäre Führung des Staates zu sichern und allem den Garaus zu machen, wasPartei" im Sinne der Vorkriegszeit und hier der Jahre vor 1926 heißt. Eine eigen­artige Verbindung zwischen Führer-Prinzip und neuzeitlich demokratischen Gedanken und Formen wird unter der neuen Verfassung dem polnischen Staatsleben das Gepräge geben: damit legt sie einmal tatsächlich den Zustand rechtlich fest, der unter Pilsudski seit 1926 praktisch erwachsen ist und zum andern beweist sie schöpferische Ge staltungskraft, die das polnische Volk auch in an­derer geschichtlicher Zeit zeigte: es schafft sich heute eine baden st ändig polnische D e m okra - tie mit Führertüm, wie es einst eine Repu­blik mit Königtum hatte.