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ass Wanderpreis für das Wettschreiben. An vier Mitglieder des Vereins wurden Ehrenurkunden überreicht für 25jährige Mitgliedschaft. Die Veran­staltung wurde durch Musik- und Gesangsvorträge, sowie durch deklamatorische Darbietungen würdig umrahmt.

Flensungen, 9. Nov. Unser Mitbürger Karl Klöß und Frau Margarete, geb. Bräuning, konnten am vergangenen Mittwoch, 6. November, das Fest der Silbernen Hochzeit feiern.

n. Nieder-Ohmen, 8. Nov. Hier fand im Saale von Gastwirt Ziegenhein ein Grup­penappell der Gruppe 18/304 des V D M. statt. Erschienen waren dazu die neue Untergauführerin Jngeborg von Harnier und die Sportwartin des Untergaues Elfriede Daum. Die Untergauführerin begrüßte die Mädels und gab in ihrer Ansprache die Richtlinien für die Win­terarbeit im BDM. bekannt. Darauf sprach die Sportwartin über das Leistungsabzeichen und die Bedingungen zu dessen Erwerbung. Nach einigen Liedern und Kanons, einem Gedenken an den Führer und dem Liede der HI.Vorwärts, vor­wärts" schloß die Untergauführerin den Abend.

* * Ruppertenrod, 8. Nov. Wegen Er­reichung der Altersgrenze schied Bürgermeister V ö l z i n g aus feinem Amte. Als Nachfolger des mehr als 40 Jahre amtierenden Bürgermeisters Westrupp wurde Bürgermeister Völzing im Mai 1919 gewählt. Seiner tatkräftigen und zielbe­wußten Führung verdankt die Gemeinde eine ganze

Anzahl beachtlicher Leistungen. Zunächst wurde im Jahre 1921 auf unserem Friedhöfe das Ehrenmal für die Gefallenen des Weltkrieges errichtet. In die Jahre 1923'24 fällt der Bau des Schulhauses. Im Jahre 1927 wurde ein lang ersehntes Werk, der Bau unserer Wasserleitung, vollendet. Bürger­meister Völzing ließ den Friedhof bereinigen und erweitern. Zur Zeit der großen Arbeitslosig­keit wurde in unserer Gemarkung eine Menge von Notstandsarbeiten vorgenommen. Bürgermeister Völzing tat auch manches für den Obstbau. Im Jahre 1929 wurde die Kirche innen renoviert. Er ist Mitbegründer und seit 1907 Direktor der hie­sigen Genossenschaftskasse. Bürgermeister Völzing leitete auch eine Zeitlang den Bürgermeisterverein des Kreises Alsfeld. Die vorgesetzten Behörden wußten seine klare und zielsichere Arbeit stets zu schätzen. Die Gemeinde wird seiner Leistungen dank­bar gedenken. Der nationale Spartag brachte dem Sparkonto unserer Genossenschafts­kasse eine Erhöhung der Einlagen um 506 Mark. Davon entfallen auf die Schulsparkasse 76 Mark. Das ist gewiß ein beachtlicher Erfolg.

# Ober-Ohmen, 8. Nov. Bei der Treibjagd in den Waldungen der Gemeinde kamen sage und schreibe ein Reh und ein Hase zur Strecke. Die gesetzliche Einführung des Kugelschusses auf Rehwild gereicht diesem Wild zur Schonung. Daß nur ein Hase erlegt wurde, liegt eben daran, daß der Besatz mit Familie Mümmelmann in diesem Jahr mehr als mangelhaft ist.

Das neue Erbschastssteuerrecht.

Die große Steuerreform des nationalsozialistischen Reichs vom Oktober 1934 hat neben einer Verein­fachung von Sprache und Darstellungsweise eine Vereinfachung des Rechtes und eine Entlastung der Verwaltung gebracht. Außerdem lind hierbei aber Grundsätze' nationalsozialistischer Steuerpolitik ver­wirklicht worden. Einer der Hauptgrundsätze natio­nalsozialistischer Steuerpolitik ist der Umbau Oer Steuern nach bevölkerungspolitischen Grundsäken in der Weise, daß die kinderreichen Volksgenossen entlastet und der daraus sich ergebende Ausfall ausgeglichen wird entweder durch eine allgemeine Senkung oder Beseitigung von Steuern, soweit sich der allgemeinen Entwicklung des öffentlichen Haus­halts gemäß der Steuerbedarf vermindert, oder durch Umlegung auf die Ledigen oder die kinder­armen Volksgenossen, oder durch sonstige Aenderun- gen der Steuer Der Umbau der Steuern nach be­völkerungspolitischen Grundsätzen tritt in Erschei­nung im neuen Einkommensteuergesetz, im Bürger­steuergesetz, im Vermögenssteuergesetz und im Gesetz zur Aenderung des Erbschastssteuergesetzes.

Bei der Einkommensteuer wurden die Kinder­ermäßigungen wesentlich erhöht. Bei der Bürger­steuer wurden Kinderermäßigungen neu eingeführt, ebenso sind bei der Vermögenssteuer bestimmte Freibeträge für Kinder geschaffen worden. Bei der Erbschaftssteuer galt für Kinder und Enkel früher eine Besteuerungsgrenze von 5000 Mark. Ueberstieg der Antall diese Grenze, so war der ganze Betrag steuerpflichtig. Im neuen Gesetz ist an die Stelle der B?steuerungsgrenze ein Freibetrag, und zwar für Linker in Höhe von 30 000 Mark und für En­kel in Höhe von 10 000 Mark, getreten. Dieser Be­trag bleibt in jedem Falle erbschaftssteuerfrei, auch dann, wenn der gesamte Anfall den Freibetrag übersteigt. Als Kinder gelten hierbei sowohl die ehe­

lichen Kinder, als auch die Stiefkinder. Auch die an Kindes Statt angenommenen Personen und sonstigen Personen, denen, die rechtliche Stellung ehelicher Kinder zukommt, genießen bei der Erb­schaftssteuer die gleiche Vergünstigung. Beim Er­werb von der Mutter sind beim unehelicheg Kinde ebenfalls 30 000 Mark frei, während beim Erwerb vom Vater dieser Betrag nur dann frei ist, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat. Auch für Ehegat­ten gilt grundsätzlich der Freibetrag von 30 000 Mk. Steuerfrei bleibt jedoch der gesamte Erwerb des Ehegatten, wenn im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld leben:

1. Die Kinder des Ehegatten aus seiner Ehe mit dem Erblasser, oder

2. Personen, denen in der Ehe des Ehegatten mit dem Erblasser im Verhältnis zu jedem von ihnen die rechtliche Stellung ehelicher Kin­der zukam, oder

3. Abkömmlinge der vorstehend unter Ziffer 1 und 2 fallenden Personen, oder

4. Abkömmlinge von Personen, die von dem Ehe­gatten und dem Erblasser gemeinsam an Kin­des Statt angenommen waren, wenn sich die Annahme an Kindes Statt auf die Abkömm­linge erstreckte.

Die Steuerfreiheit tritt bei Ehegatten auch ein, wenn im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld Kinder oder Abkömmlinge bereits erzeugt und spä­ter lebend geboren werden oder wenn Kinder ober Abkömmlinge im Weltkrieg gefallen ober infolge Kriegsverwunbung ober Kriegsbienstbeschäbigung ober im Kampfe für ben nationalsozialistischen Ge­danken verstorben sind.

Während, wie oben ausgeführt, bei Kindern und Enkeln die F r e i b e t r ä g e von 30 000 Mark bzw. 10 000 Mark bei der Erbschaftssteuer geschaffen sind.

besteht bet einem Erwerb anderer Personen eine Freigrenze. Für Eltern, Großeltern und wei­tere Voreltern, Stiefeltern, voll- und halbbürtige Geschwister, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern bleibt ein Erwerb von nicht mehr als 2000 Mark steuerfrei, während für alle übrigen Erwerber eine Besteuerungsgrenze von 500 Mark besteht, lieber« steigt in diesen Fällen der Wert des Erwerbs die Besteuerungsgrenze, so ist grundsätzlich der ganze Erwerb steuerpflichtig. Die Steuer wird jedoch nur insoweit erhoben, als sie aus der Hälfte des die Besteuerungsgrenze übersteigenden Bettags gedeckt werden kann. Steuerfrei bleiben außerdem z. B. Hausrat, Wäsche und Kleidungsstücke, und zwar beim Erwerb durch Ehegatten, Kinder und Enkel stets ohne Rücksicht auf den Wert und beim Erwerb durch Eltern, Großeltern, Stiefeltern und Ge­schwister, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und Ab­kömmlinge ersten Grades von Geschwistern, soweit der Wert 5000 Mark nicht übersteigt.

Der Erbschaftssteuer unterliegen neben dem Er­werb von Todes wegen auch Schenkungen unter Lebenden sowie Zweckzuwendungen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Erwerb von Todes wegen gelten im allgemeinen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen. Als Schenkung im Sinne des Gesetzes gilt u. a. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts sowie jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Ausstattungen, die Abkömmlingen zur Ein­richtung eines den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung des Beteiliaten angemessenen Haus­halts gewährt werden, gelten nicht als Schenkung,

sofern zur Zett der Zuwendung ein Anlaß M Ausstattung gegeben ist und der Zweck der Zu­wendung innerhalb zweier Jahre erfüllt wird. Aus« ftattungen, die über das angegebene Maß hinaus­gehen, sind insoweit steuerpflichtig (sofern nicht obige Freibeträge Anwendung zu finden haben). Steuerfrei bleiben auch Zuwendungen unter Leben­den zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten sowie die üblichen Gelegenheitsgeschenke.

Mehrere innerhalb zehn Jahren von derselben Person anfallende Dermögensvorteile werden in der Weise zusammengerechnet, daß dem letzten Erwerb die stüheren Erwerbe nach ihrem früheren Werte zugerechnet werden und von der Steuer für den Gesamtbetrag die Steuer abgezogen wird, welche für den früheren Erwerb zur Zeit des letzten zu erheben gewesen wäre. Bei Ehegatten, Kindern und Enkeln erfolgt diese Zusammenrechnung jedoch nur für Erwerbe, für die die Steuerschuld nach dem 31. Dezember 1934 entstanden ist.

Die Bewertung der angefallenen Wirtschafts­güter richtet sich nach den allgemeinen Bewertungs­oorschriften des Reichsbewertungsgesetzes. Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, für Grundver­mögen und für Betriebsgrundstücke ist der Einheits­wert maßgebend, der nach den besonderen Bewer­tungsvorschriften des Reichsbewertungsgesetzes auf den Zeitpunkt festgestellt ist, der dem Entstehen der Steuerschuld norangegangen ist, ober mit ihm zu­sammenfällt.

Sprechstunden der Redaktion.

11.30 bis 12.30 Uhr, 16 bis 17 Uhr. Samstagnach- mittag geschlossen.

Rundfunkprogramm.

Sonntag, 10. November:

6 Uhr: Hafenkonzert. 8.05: Gymnastik. 8.45 Cho­ralblasen. 9: Katholische Morgenfeier. 9.45: Be­kenntnisse zur Zeit.An die Zukünftigen." Gehar­nischte Sonette. Von Walther Gottfried Klucks. 10: Morgenfeier der HI. 10.30: Chorgesang. 11.10: Dichter im Dritten Reich. Karl Lerbs lieft eigene Anekdoten. 11.30: Kantate von Johann Sebastian Bach. 12: Mittagskonzert. 14: Kinderfunk. 14.45: Das Volk erzählt. 15: Stunde des Landes. 16: Nach­mittagskonzert. 18: HJ.-Funk. Deutsches Volk in aller Welt. Hörfolge von Angelika von Sonin. 18.30: Von deutscher Art und Kunst.Im engsten Ringe weltweite Dinge". Eine Wilhelm-Raabe- Funkfolge. Anläßlich seines 25. Todestages (15. No­vember). 19: Musikalische Plauderei. 19.20 Sport­bericht. 19.30:Karo-König". Eine Komödie. 21: Meister-Konzert. 22: Nachrichten. 22.20: Ausschnitte von der feierlichen Eröffnung des dritten Reichs- bauerntages in der neuerbauten Goslarhalle. 22.40: Sportspiegel des Sonntags. 23: Nachtmusik. 24 bis 2: Nachtkonzert.

Montag, 11. November:

6 Uhr: Choral Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. In der Pause 7: Nachrichten. 8.15: Gymnastik. 10.15: Schulfunk. 10.45: Praktische Ratschläge für Küche und Haus. 11.20: Nachrichten. 11.45: Sozialdienst. 12: Schloßkonzert. 13: Nach­richten, auch aus dem Sendebezirk. 1,3.15: Schloßkon­zert. 14: Nachrichten. 14.10: Allerlei zwischen zwei und drei. 15: Wirtschaftsbericht. 15.15: Kinderfunk. 15.30: Konzert. 16.30: Eine Viertelstunde Kurzweil.

16.45: Sven Hedin vor seinen Büchern. Alfons Pa- quet plaudert über feinen Besuch bei dem schwe­dischen Forscher. 17: Nachmittagskonzert des Lan­desorchesters Gau Württemberg-Hohenzollern. 18.30: HJ.-Funk. Opfern und Dienen. Hörfolge von Hein­rich Hartmann. 19: Erwirb es, um es zu besitzen. Mensch und Werk im deutschen Westen. 19.50: Der Tagesspiegel des Reichssenders Frankfurt. 20: Nachrichten. 20.15: Erstes Konzert. 21.30: Ludwig van Beethoven (9). Klaviersonate As, Werk 26. 22: Nachrichten. 22.15: Nachrichten aus dem Sendebe­zirk. 22.25: Das Vermächtnis. Eine Hörfolge zum Tag von Langemarck. 23: Musik zurGuten Nacht". 24 bis 2: Nachtkonzert.

Dienstag, 12. November:

6 Uhr: Choral Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. In der Pause: 7: Nachrichten. 8.15: Gymnastik. 8.45: Bauernfunk. 10.15: Schulfunk. 11.20: Nachrichten. 11.45: Sozialdienst. 12: Mittags­konzert I. 13: Nachrichten (auch aus dem Sende­bezirk). 13.15: Mittagskonzert II. 14: Nachrichten. 14.10: Allerlei zwischen zwei und drei. 15: Wirt­schaftsbericht. 15.15: Das deutsche Lied. Lieder zeit­genössischer Komponisten. 16: Musik am Nachmittag. Das Unterhaltungsorchester des Deutfchlandfenders spielt. 17: Nachmittagskonzert. 18.30: Bergrutsch in Hochkirchen. Ein Beispiel deutscher Jngenieurtat» kraft. Eine Hörfolge. 19: Die Landschaft der IV. olympischen Winterspiele. 19.30: Kleines Konzert. 19.50: Der Tagesspiegel des Reichssenders Frank­furt. 20: Nachrichten. 20.10: Kurzprogramm. 22: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 242: Nachtkonzert.

Heinrich Muth, Obermaschinenmeister

iin 52. Lebensjahre.

Gießen, Gelnhausen, Saarbrücken, den 9. November 1935.

0486 9

Die Beerdigung findet Sonntag. 10. November, nachmittags 1/»4 Uhr statt.

645/D

Gestern nachmittag entschlief sanft nach kurzem schweren, mit großer Geduld ertragenen Leiden mein innigstgeliebter Mann, unser treu­sorgender Vater, Sohn, Bruder, Schwiegersohn, Schwager und Onkel

t

Werbe-Drucksachen bei Brühl, Schulstr.7

Nach langem, schwerem, mit großer Geduld ertragenem Leiden starb heute mein lieber guter Mann, unser treusorgender Vater, Schwieger­vater, Großvater, Bruder und Schwager

In tiefer Trauer:

Frau Katharine Muth und Kinder nebst allen Angehörigen.

Die Trauerfeier findet am Dienstag, dem 12 November, nachm. 2 Uhr, in der Kapelle des Neuen Friedhofes statt

Optik 6,07a und Photo

Magnus, Seltersweg 33

Carl Georg Rau, Postmeister i. R,

im Alter von 73 Jahren.

Lieh,

den 8 November 1935.

In tiefer Trauer:

Johannette Rau, geb. Schmidt

Oberstabsarzt Dr. Hermann Rau

und Frau Liselotte, geb. Vogt

Postinspektor Fritz Spilger

und Frau Lilli, geb. Rau

und 3 Enkelkinder

Reiskirchen, den 9. November 1935.

04851

Danksagung.

Für die überaus vielen Beweise liebevoller Teilnahme beim Heimgange unseres lieben, unvergeßlichen Ent­schlafenen sagen wir hierdurch innigsten Dank.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Familie Philipp Stumpf I.

Unerwartet ist unser lieber Alterskamerad

Heinrich Muth

von uns gegangen. Wir verlieren in ihm einen prächtigen, lieben Kameraden, dessen Andenken un­auslöschlich in uns wohnen wird.

Die Al ter s vereinig un g 18841934.

6484 D

Am 7. November wurde unser Mit­arbeiter

HeinriUi Damm, Postsdiaffner

Slötzlich durch den Tod aus unserer litte gerissen. Wir verlieren in dem Dahingeschiedenen einen treuen, auf­rechten Arbeitskameraden, der sich bei allen seinen Mitarbeitern größter Be­liebtheit er!reute. Sein lauteres Wesen und seine echte Kameradschaft haben ihm bei uns ein ehrendes Andenken ge­sichert.

Die Briefträger

des Postamtes fließen.

6447 D

Bekanntmachung.

Dienstag, den 12. November 1935, findet in Gießen Rindvieh- (Ruhvieh-) Markt statt. Auf- triebszeit von 8 bis 9 Uhr vormittags. Sämtliches Vieh wird gegen Maul- und Klauenseuche schutz­geimpft. 6436C

Nächster Schweinemarkt: Mittwoch, den 27. Ro- vember 1935.

Gießen, den 9. November 1935.

Bürgermeisterei Gießen. Ritter, Oberbürgermeister.

Brennholzverste,gerungen^ der Stadt Gießen.

Aus den Waldungen der Stadt Gießen sollen am Montag, dem ll.Rovember 1935, 9% Uhr begin­nend, aus der Abteilung 5a (Stolzenmorgen), För­sterei Rödgen, versteigert werden: 6440C

17,1 rm Eichenschetter 1. und 2. Klasse, gespalten 47,9 Eichen-Rundscheiter 1. Klasse

4,0 Hainbuchenscheiter 1. Klasse

115,6 Fichtenscheiter 1. und 2. Klasse

41,0 Eichenknüppel

4,0 Hainbuchenknüppel

41,2 Fichtenknüppel

8,7 Fichtenknüppelreiser 1. Klasse

19,2 Eichenstockholz, gespalten.

Ferner werden in dem Dersteigerungstermin zum Taxpreis abgeaeben:

57 Ficktenderbstangen 1. Klasse

7 Fichtenderbstangen 2. Klasse.

Zusammenkunft am Flughafengebäude.

Gießen, den 8. November 1935.

Bürgermeisterei Gießen. I. D.t Dr. Hamm.

Jeder

Binom Ismus-, Gichtoi sebias- kranke wird mir dankbar sein, wenn er wie tausende von Leidensgefähr­ten, ebenfalls in kurzer Zeit von seinen

Schmerzen be­freit wird.

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