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m.107 Erster Blatt

185. Jahrgang

Donnerstag, 9. Mai 1935

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Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Neues Girasrechi.

Reichsjustizminister Dr. G ü r t n e r läßt nunmehr den besonderen Teil des kommenden deutschen Strafrechts veröffentlichen,um die Volksgenossen nicht nur über den Fortgang dieser wichtigen Arbeiten zu unterrichten, sondern auch Berufenen und Sachkundigen Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. In dem Vorwort hebt der Reichsjustizminister ausdrücklich hervor, daß als Grundlage für die Beratung im Strafrechtsaus­schuß nicht nur amtliches Material gedient hätte, sondern auch das gesamte neuere Schrifttum. Die Aufgabe, die der Führer und Reichskanz- l e r dem Strafrechtsausschuß gestellt hat, ist für die Volksgemeinschaft, sowie für den Volksstaat so wich­tig und bedeutsam, daß tatsächliche alle Veranlassung besteht, daß sich auch die öffentliche Meinung mit der Gestaltung des neuen Strafrechts beschäftigt.

Dieses neue Strafrecht muß auch ein Teil des neuen Staates fein, muß von seinem Geist und von seinem Wesen erfüllt sein, zumal das Strafrecht auch der Sicherung und der Verteidigung von Volk und Staat dient. Das kommt auch darin zum Ausdruck, daß der V o l k s f ch u tz dem Staats- fchutz vorangestellt ist, denn die Ausgangsstellung ist der Schutz der deutschen Volksgemein­schaft. Wie sich dieser Schutz vollziehen soll und muß, das kann und darf nur aus den wichtigsten Rechtsquellen, dem Volksempfinden, sowie der deut­schen Sittenordnung abgeleitet werden. Daß der Landesverrat, der immer auch ein Treu- bruch gegen Volk und Staat ist, am härte­sten bestraft wird, ergibt sich nicht nur aus der nationalsozialistischen Staatsoerfassung, das ist auch bedingt durch die germanische Rechtsauffassung?Das neue Strafrecht sieht von einer Generalklausel ab, um dafür die einzelnen Tatbestände zu bezeichnen, wobei der Strafrahmen aber fo gefaßt ist, daß, wie es der Führer und Reichskanzler gefordert hat, künftig Landes - und Volksoerrat mit­aller Rücksichtslosigkeit ausgetilgt! werden.

Zwischen Landes- und Hochverrat kann es in einem völkischen Führerstaat, wobei der Auf­trag vom Volke ausgeht, keinen Unterschied geben. Denn der Hochverrat, der sich gegen das Staatsgebiet, gegen die rechtliche Grundordnung sowie gegen die höchste Führung richtet, ist ein Volksverbrechen schlechthin. Er muß, wie der Landesverrat, von der härtesten Strafe getroffen werden, zumal bann, wenn sich der An­griff gegen den Führer selbst richtet, ebenso gegen die Staatsordnung. Daraus folgt weiter, daß neben dem Landes- und Hochverrat noch der Be­griff des Volksverrats eingeordnet werden muß, der in dieser Form und in diesem Inhalt vom neuen deutschen Strafrecht geschaffen ist. Volksverrat ist, wer sich gegen das höchste Volks­gut auflehnt, wer also das deutsche Volk, wer seine große Vergangenheit, wer seine großen Männer und Helden, wer die großen Taten des Volks­heeres beschimpft und verleumdet. Das Höch st e G u t des Mannes ist sein Volk! Das ist ein Satz, in dem sich germanisches Denken und Fühlen ausdrückt, so daß, wer dies höchste Gut angreift, auch die Ehre seines Volkes tödlich ver­letzt. Wie es kein Volk und keine Nation ohne ge­schichtlichen Werdegang geben kann, so gibt es auch kein Volk und keine Nation, dessen Werdegang sich ohne Symbole und Erinnerungszei­chen vollzogen hat. Auch diese genießen künftig Schutz, denn ein Volk, das seine große Vergangen­heit und seine großen Toten nicht ehrt, ist selbst ohne Ehre und'Würde. Wir haben ja im N o - vemberstaat erlebt, wie die große Vergangen­heit eines großen Volkes besudelt und beschimpft, wie dieser Volksverrat begangen wurde, teils von Fremdrassigen, teils aber auch von Abtrün­nigen des deutschen Volkes. Die staatliche und po­litische Knochenerweichung des Novemberstaates führte ja auch dazu, daß der Volksverrat, daß die feige Beschimpfung der großen Vergangenheit des deutschen Volkes entweder straflos ausging, oder nur so gering bestraft wurde, daß darin förmlich ein Anreiz lag, den Volksverrat zu wiederholen. Das ist leider auch geschehen; denn es gab sogar gewisse Zeitungen und Zeitschriften, die, von lästi­gen Ausländern geleitet, sich nur die eine Aufgabe gestellt hatten, das nationale Ehrgefühl des deutschen Volkes zu vergiften. Im Novemberstaat war es leider möglich, die Toten des großen Krieges zu beschimpfen, sowie die Füh­rer des deutschen Volksheeres alsRaubtiere" und Massenmörder" zu bezeichnen. In den sogenann­ten westlichen Demokratien Frankreich und Eng­land wurde unmittelbar nach dem Kriege für die toten und lebenden Helden des Krieges das Denk­mal des unbekannten Soldaten errichtet, während in Deutschland es Jahre dauerte, bis auch nur in bescheidener Form ein Erinnerungsmal für unsere großen Toten aufgestellt werden konnte.

Der Zweck des neuen Strafrechtes ist die Ge­währleistung der Sühne für Untaten, die Siche­rung des deutschen Volkes vor llntaten, endlich die Stärkung des gesunden, sittlichen Arbeits- und Aufbauwillens des deutschen Volkes. Mit diesem Satz umschreibt Staatssekretär Dr. Freister Wesen und Inhalt dessen, was künftig als deutsches Strafrecht gelten soll. Wer eine Untat begeht, die Sühne heischt, der muß damit rechnen, daß diese Sühne hart und unerbittlich ausfällt. Aber das Maß der Strafe kann noch gesteigert werden durch die Vernichtung oder Verminderung der Ehre des Täters Als Ehrvernichtung sieht das Gesetz die A e ch t u n g vor, also ein Ver­fahren, das den Rechtsbrecher für immer aus der Volksgemeinschaft aus stößt. Aber das greift sch-m über das neue Strafrecht an sich hin­aus, das berührt unmittelbar schon das Strafver-

Die Konferenz der Balkanstaaten in Bukarest.

Gowjetrußland und Italien im Hintergrund.

Von unserem ständigen L.-Berichierstaiter.

(Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten.) Bukarest, 6. Mai 1935.

Die Konferenz der Balkanpakt st a a - t e n findet in diesem Jahre zwischen dem 9. und 12. Mai in B u k a r e st statt. Die Außenminister Rumäniens, Jugoslawiens, Griechen­lands und der Türkei treten in einem Augen­blick bedeutungsvoller internationaler Besprechun­gen zusammen und werden zwangsläufig zu allen Gegenständen dieser Besprechungen Stellung neh­men müssen, die die Interessen ihrer Staaten un­mittelbar, oder mittelbar berühren. Im engeren Nahmen ihres Jnteressenkreises wird sich demgemäß die Bukarester Balkankonferenz auch mit der Frage der Aufrüstung Bulgariens zu befassen haben. Eine scharfe Trennung zwischen Bulgarien, Ungarn und Oesterreich ist hierbei um so weniger möglich, als zwei Mitglieder des Balkanbundes, Rumänien und Jugoslawien, gleichzeitig Mitglieder der Kleinen Entente sind.

Die Ereignisse der letzten Zeit haben auch in Mittel- und Südosteuropa die Erkenntnis reifen las­sen, daß die Aufrechterhaltung der Rü­stungsbeschränkungen auch für die Unter­zeichner der Friedensverträge von St. Germain, Trianon und Neuilly nicht mehr möglich sein könne. Schon jetzt geht der Kampf nicht mehr um die starre Aufrechterhaltung der militärischen Klauseln der Friedensverträge, sondern um die Ungarn und Bulgarien zu gewährenden Konzessionen. Ebenso wie sich Ungarn gegenüber der Kleinen En­tente nicht mit einer Erhöhung seines Rüstungs­standes begnügen will und, dem Beispiel Deutsch­lands ' folgend, volle Gleichberechtigung fordert, scheint auch Bulgarien entschlossen zu sein, seine Beziehungen zu den Balkanbundstaaten nur auf Grund voller Gleichberechtigung neu regeln zu wollen. Gegen die volle Gleichberechtigung wird sich aber der Balkanbund, ebenso wie die Kleine Entente, mit letzter Energie zu wehren versuchen. Daß die volle Gleichberechtigung sowohl für Ungarn, als auch für Bulgarien gegenwärtig nur theoretischen Wert hat, da vor allem die finanziellen Mittel zur Ver­wirklichung der bestehenden Rüstungspläne fehlen, mildert nichts an der Schärfe des Kampfes. Nicht ausgeschlossen erscheint es, daß an diesem Punkte der Besprechungen der Balkankonferenz von Buka­rest versucht wird, in der Frage der Aufhebung der Demilitarisierung der Meerengen eine Verbindung zwischen den Wünschen Bulgariens und denen der Türkei herzustellen. Schwerlich ist aber jedenfalls anzunehmen, daß die Balkanstaaten vor der Erledigung der bulgarischen Rüstungs­wünsche geschlossen für die türkischen Meerengen­wünsche eintreten könnten. Anzunehmen ist viel­mehr, daß Griechenland, Jugoslawien und Rumä­nien nur dann diese Forderungen der Türkei unter­stützen würden, wenn bereits Bulgarien vollen oder teilweisen Erfolg erlangt haben sollte. In diesem Falle könnte also die Aufhebung der Demilitarisie­rung der Meerengen von den Balkanstaaten als eine Art Kompensation für die Erfüllung der bulga­rischen Wünsche gefordert werden. Ein grundsätz­liches Eintreten der Balkanpaktstaaten für die be­kanntermaßen von Sowjetrußland nachdrück­lich unterstützten Wünsche der Türkei könnte schon deswegen schwerlich angenommen werden, weil vor allem Jugoslawien und Rumänien allzu sehr auf dem Boden der Friedensver­träge st e h e n, als daß sie selber gegen das von ihnen heilig gesprochene Prinzip ihrer Unabänder­lichkeit verstoßen könnten.

Jedenfalls werden auch hier die Brücken ersicht­lich, die von den eigentlichen Balkan fragen zum Problem der sowjetrussischen Europa­politik führen. Die Entwicklung des Verhält­nisses Sowjetrußlands zu Europa und, des nähe­ren, die Gestaltung der Beziehungen der Balkan­bundstaaten zur Räteregierung werden in der Tat auch auf der Bukarester Balkankonferenz eines der wichtigsten Besprechungskapitel bilden. Seitdem die letzte Balkankonferenz tagte, haben sich nicht nur viele Große, sondern auch manche Kleine Europas in der besinnungslosen Bekämpfung Deutschlands bewogen gefühlt, den Weg nach Moskau einzuschlagen. Das, was man noch vor nicht allzu langer Zeit eineKultur­schande" nannte, ist heuteDienst an der Mensch­

heit und am Frieden" geworden. Der Wind hat sich mit gleicher Schärfe in Bukarest, wie in Paris gewendet. Von den vier Staaten, die an der Buka­rester Balkankonferenz teilnehmen, ist die Türkei immer der nächste und engste Freund des Sowjet­staates gewesen. Rumänien geht in den Flitter­wochen der Wiederaufnahme seiner Beziehungen zur Moskauer Regierung. Es ist mit Bestimmtheit anzunehmen, daß diese beiden Staaten alles daran­setzen werden, um die Zurückhaltung Grie­chenlands und die Ablehnung Jugosla­wiens gegenüber Sowjetrußland zu mildern bzw. zu wandeln. Es liegt große Wahrscheinlichkeit da­für vor, daß die Türkei und Rumänien versuchen werden, gemeinsame Richtlinien für die Ausgestal­tung der Beziehungen der Balkanpaktstaaten zu Sowjetrußland sestzulegen. Mit ebenso großer Wahrscheinlichkeit ist aber auch anzunehmen, daß Tewsik Arras und Nikolaus T i t u l e s c u auf einen sehr starken und vielleicht auch unnach­giebigen Widerstand der Vertreter Griechenlands und Jugoslawiens stoßen werden.

Zu erwarten ist ferner, daß auch die Frage der Neuregelung der Beziehungen der Balkan st aatcn zu Italien auf Grund der Besserung des italienisch-jugoslawischen Verhält­nisses und des Uebergangs Italiens in das Lager der Friedensvertrags - Verteidi­ger behandelt werden wird. Die besondere Zurück­haltung, deren sich sowohl die rumänische Presse, wie die Blätter der übrigen Staaten des Balkan­bundes und der Kleinen Entente gegenüber ben Besprechungen von Venedig und den Vorbereitun­gen zur Donaustaatenkonferenz von Rom befleißi­gen, ist ein genügendes Anzeichen dafür, daß man, im Vertrauen auf den erwarteten oder schon voll­zogenen Sineswandel, eine Verstimmung Italiens vermeiden möchte.

Schließlich ist anzunehmen, daß die politische

Berlin, 8. Mai. (DRB.) Der König von England Hal das Glückwunschtelegramm des Führers und Reichskanzlers mit einem Telegramm erwidert, welches in Ueberfehung wie folgt lautet:

Ich danke Ihnen, Herr Reichskanzler, aufs Wärmste für die Glückwünsche, die Sie so freund­lich waren, mir gelegentlich meines silbernen Jubi­läums in Ihrem eigenen Ramen und im Ramen des deutschen Volkes zu übermitteln. Ich bin Ihnen besonders dankbar für Ihre freundliche Er­wähnung meiner Bestrebungen und der Bestrebun­gen meiner Regierung im Interesse des Frie- d e n s. Die Sache des Friedens liegt mir sehr am Herzen und ist das ständige Ziel, das meine Regierung vor Augen hat. Ich erwidere Ihre guten Wünsche für den Erfolg die­ser Sache und vertraue darauf, daß ich damit nicht nur die Gesinnung meines eigenen Volkes, son­dern die der ganzen zivilisierten Welt zum Ausdruck bringe. Georg R. 1.

Dank an die Machte und die Dsmmwns.

London, 8. Mai. (DNB.) König Georg empfing am Mittwoch im Thronsaal des altehrwür­digen St. James-Palastes die diplomatischen Vertreter der ausländischen Mächte und die Abgesandten der britischen Dominions und Kolonien, um ihnen und damit der Welt für die Glückwünsche zu seinem silbernen Regierungs­jubiläum zu danken.

Als der König in der Uniform eines Admirals in Begleitung der Königin und des Herzogs von Gloucester und mit einem Geleit berittener Leibgardisten vom königlichen Schloß durch die Mall

Balkankonferenz von Bukarest auch dazu dienen soll, die auf der wirtschaftlichen Konfe­renz der Balkanpaktstaaten nicht erfolgte Be­hebung bedeutender Schwierigkeiten zu fördern.

Die Balkankonferenz von Bukarest fällt mit der rumänischen Nationalfeier des 10. M a i zusammen. Es wird großes militärisches Gepränge entfaltet werden. Die Balkanbesucher Rumäniens werden als Gäste König Carols II. der prachtvollen Heerschau beiwohnen, die sich alljährlich am Natio­nalfeiertag abspielt.

Zweifellos wird das Schlußkommunique der Balkankonferenz auch ein Friedensbekennt» n i s enthalten. Begleitspiel zu diesem Friedensbe­kenntnis aber wird die Parade der Abteilungen aller Truppengattungen sein, das Rattern der Bat­terien, der Hufschlag der Eskadronen, der Gleich­schritt der Infanterie und das Brausen der Flug­zeuggeschwader.

Der griechische AußenMUifter in Belgrad.

Belgrad, 9. Mai. (DNB. Funkspruch.) Die griechische Abordnung für die Konferenz des ständigen Rates der Balkan-Entente traf, mit dem griechischen Außenminister M a x i- m o 5 an der Spitze, am Mittwochabend in Bel­grad ein. Maximos wurde bei feiner Ankunft durch den Ministerpräsidenten und Außenminister I e f t i t s ch begrüßt. Nach den üblichen Vorstel­lungen zogen sich Jeftitfch und Maximos in den Wartesaal zurück, wo sie bis zur Abfahrt des Zuges nach Bukarest Besprechungen führten.

Ministerpräsident Jeftitfch verließ am Mitt- i wochabend ebenfalls Belgrad, um sich zur Teil- I nähme an der Balkan-Konferenz nach B u k a r e st | zu begeben.

fuhr, wurde er von einer nach Zehntaufenden zäh­lenden Menge stürmisch begrüßt. Der Empfang im St. James-Palast begann mit einer Ansprache des brasilianischen Botschafters de O l i o i e r a als Doyen des diplomatischen Korps. In seiner Ant­wort sagte König Georg u. a. er und die Köm- gi seien tief gerührt durch die Wärme und Auf­richtigkeit der Glückwünsche des diplomatischen Korps.Es ist eine Freude für mich, und wie ich hoffe, ein glückliches Vorzeichen für die Zukunft, daß Abgesandte aus jedem Teil des Erdballes heute hier in Freundschaft und Vertrauen versammelt sind.

Ich bete zu Gott daß die Einmütigkeik, die Sie heule an dieser Stelle zusammengebracht hat. ein Sinnbild eines dauerhaften Friedens in der gesamten Welt sein möge."

Dann begrüßen die vier Ministerpräsidenten der britischen Dominions Kanada, Australien, Südafrika und Neuseeland den Monarchen mit kurzen Ergebenheitsadressen. Der australische Ministerpräsident Lions erklärte u. a.:Australien liegt weit entfernt von den Gestaden Englands, aber unsere Ergebenheit gegenüber der Krone und der Person Ew. Majestät wird durch die Tausende von Meilen von Land und See, die uns von Euch trennen, nicht verringert." In seiner Erwiderung erklärte der König u. a.:Wir grüßen die Mi­nisterpräsidenten der Dominions, die jetzt a l e i ch b e r e ch t i g t e Partner im engli­schen Weltreich sind, in unserer gemeinsamen Heimat. Wenn Sie zurückkehren, nehmen Sie bitte jeder zu seinem Volk eine Botschaft der Zuneigung zu allen Mitgliedern dieser großen Familie mit, deren Oberhaupt ich mit so Diel Stolz und Dank­barkeit bin. Mit gesundem Menschenverstand und Vertrauen auf Schild und Panier haben wir trotz mancherlei Schwierigkeiten unsere Erbschaft der

Ksnig Georg an den Führer.

Die Antwort auf den deutschen Glückwunsch. Bekenntnis zur Sache des Friedens.

fahrensrecht, sowie das Strafvollzugsgesetz. Aber entscheidend ist, daß das neue Strafrecht den Schutz der Volksgemeinschaft teils neu geschaffen, teils neu ausgebaut hat. So wird jede Störung des Volks friedens mit Strafe bedroht, ebenso die Angriffe auf die Volks­gesundheit, was insofern gesetzestechnisch ein Fortschritt ist, als hier alles zusammengefaßt wird, was bisher in Sondergesetzen verstreut war.

Endlich aber bedeutet der Schutz der Ar­beitskraft eine völlige Neuschöpfung, zumal sich in diesem Abschnitt auch das Gesicht ausprägt, das der nationalsozialistische Staat trägt. Durch diesen Schutz der Arbeitskraft soll klar zum Aus­druck gebracht werden, daß der deutsche Ar­beiter als wichtig st es Glied des na­tionalsozialistischen Staates gilt. Nur ein Staat, der die Arbeitskraft der Nation erhält und schützt, bahnt sich auch den Weg in die Zu­kunft. Die Arbeitskraft ist neben der Ehre, neben Leben und Freiheit des Menschen das höchste Rechtsgut.

Arbeitstagung evangelischer Kirchenführer. Berlin, 8. Mai. (DNB.) Am Sitz der Reichskirchenregierung versammelten sich unter der Leitung des N e i ch s b i s ch o f s am Freitag evangelische Kirchenführer zu einer Arbeitstagung. Nach einem Referat von Professor Witte über Ziele und Bestrebungen der neuheidnischen Bewegung verlas der Reichs- b i s ch o f ein an die Gemeinde gerichtetes Wort, in dem er gegenüber diesen Bestrebungen zu einer würdigen, dem besonderen Wesen der Evangeli­schen Kirche entsprechenden Haltung auffordert. Im weiteren Verlauf der Arbeitstagung wurden nach längerer, von gegenseitigem Vertrauen ge­tragener Aussprache die entscheidenden kirchlichen Fragen, in besonderer Weise die künftige Gestal­tung des Frauenwerks der Deutschen Evangeli­schen Kirche, behandelt.

10 t>. 6. der freiwerdenden Beamten­stellen für alte Kampfer.

Berlin, 8. Mai. (DNB.) Der Führer und Reichskanzler hat angeordnet, daß im Rech­nungsjahr 1935 von den im Dienste des Reiches, der Länder und Gemeinden sowie der Körper­schaften des öffentlichen Rechts frei werden­den planmäßigen Beamten stellen des unteren und des einfachen mittleren Dienstes 10 v. H. mit solchen für die betreffende Laufbahn geeigneten Nationalsozialisten zu besetzen sind, die bis zum 14. September 1 930 ihren Eintritt in die Partei erklärt haben.

Wieder eine Lüqe ae<ren Deutswiand.

Berlin, 8. Mai. (DNB.) In ausländischen Blättern wird behauptet, der Abt des K l o - sters Maria Laach sei verhaftet worden. Es handelt sich auch in diesem Falle um eine Lü­gennachricht, wie sie in letzter Zeit besonders häufig verbreitet werden.