m.107 Erster Blatt
185. Jahrgang
Donnerstag, 9. Mai 1935
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Neues Girasrechi.
Reichsjustizminister Dr. G ü r t n e r läßt nunmehr den besonderen Teil des kommenden deutschen Strafrechts veröffentlichen,um die Volksgenossen nicht nur über den Fortgang dieser wichtigen Arbeiten zu unterrichten, sondern auch Berufenen und Sachkundigen Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. In dem Vorwort hebt der Reichsjustizminister ausdrücklich hervor, daß als Grundlage für die Beratung im Strafrechtsausschuß nicht nur amtliches Material gedient hätte, sondern auch das gesamte neuere Schrifttum. Die Aufgabe, die der Führer und Reichskanz- l e r dem Strafrechtsausschuß gestellt hat, ist für die Volksgemeinschaft, sowie für den Volksstaat so wichtig und bedeutsam, daß tatsächliche alle Veranlassung besteht, daß sich auch die öffentliche Meinung mit der Gestaltung des neuen Strafrechts beschäftigt.
Dieses neue Strafrecht muß auch ein Teil des neuen Staates fein, muß von seinem Geist und von seinem Wesen erfüllt sein, zumal das Strafrecht auch der Sicherung und der Verteidigung von Volk und Staat dient. Das kommt auch darin zum Ausdruck, daß der V o l k s f ch u tz dem Staats- fchutz vorangestellt ist, denn die Ausgangsstellung ist der Schutz der deutschen Volksgemeinschaft. Wie sich dieser Schutz vollziehen soll und muß, das kann und darf nur aus den wichtigsten Rechtsquellen, dem Volksempfinden, sowie der deutschen Sittenordnung abgeleitet werden. Daß der Landesverrat, der immer auch ein Treu- bruch gegen Volk und Staat ist, am härtesten bestraft wird, ergibt sich nicht nur aus der nationalsozialistischen Staatsoerfassung, das ist auch bedingt durch die germanische Rechtsauffassung?Das neue Strafrecht sieht von einer Generalklausel ab, um dafür die einzelnen Tatbestände zu bezeichnen, wobei der Strafrahmen aber fo gefaßt ist, daß, wie es der Führer und Reichskanzler gefordert hat, künftig Landes - und Volksoerrat mitaller Rücksichtslosigkeit ausgetilgt! werden.
Zwischen Landes- und Hochverrat kann es in einem völkischen Führerstaat, wobei der Auftrag vom Volke ausgeht, keinen Unterschied geben. Denn der Hochverrat, der sich gegen das Staatsgebiet, gegen die rechtliche Grundordnung sowie gegen die höchste Führung richtet, ist ein Volksverbrechen schlechthin. Er muß, wie der Landesverrat, von der härtesten Strafe getroffen werden, zumal bann, wenn sich der Angriff gegen den Führer selbst richtet, ebenso gegen die Staatsordnung. Daraus folgt weiter, daß neben dem Landes- und Hochverrat noch der Begriff des Volksverrats eingeordnet werden muß, der in dieser Form und in diesem Inhalt vom neuen deutschen Strafrecht geschaffen ist. Volksverrat ist, wer sich gegen das höchste Volksgut auflehnt, wer also das deutsche Volk, wer seine große Vergangenheit, wer seine großen Männer und Helden, wer die großen Taten des Volksheeres beschimpft und verleumdet. Das Höch st e G u t des Mannes ist sein Volk! Das ist ein Satz, in dem sich germanisches Denken und Fühlen ausdrückt, so daß, wer dies höchste Gut angreift, auch die Ehre seines Volkes tödlich verletzt. Wie es kein Volk und keine Nation ohne geschichtlichen Werdegang geben kann, so gibt es auch kein Volk und keine Nation, dessen Werdegang sich ohne Symbole und Erinnerungszeichen vollzogen hat. Auch diese genießen künftig Schutz, denn ein Volk, das seine große Vergangenheit und seine großen Toten nicht ehrt, ist selbst ohne Ehre und'Würde. Wir haben ja im N o - vemberstaat erlebt, wie die große Vergangenheit eines großen Volkes besudelt und beschimpft, wie dieser Volksverrat begangen wurde, teils von Fremdrassigen, teils aber auch von Abtrünnigen des deutschen Volkes. Die staatliche und politische Knochenerweichung des Novemberstaates führte ja auch dazu, daß der Volksverrat, daß die feige Beschimpfung der großen Vergangenheit des deutschen Volkes entweder straflos ausging, oder nur so gering bestraft wurde, daß darin förmlich ein Anreiz lag, den Volksverrat zu wiederholen. Das ist leider auch geschehen; denn es gab sogar gewisse Zeitungen und Zeitschriften, die, von lästigen Ausländern geleitet, sich nur die eine Aufgabe gestellt hatten, das nationale Ehrgefühl des deutschen Volkes zu vergiften. Im Novemberstaat war es leider möglich, die Toten des großen Krieges zu beschimpfen, sowie die Führer des deutschen Volksheeres als „Raubtiere" und „Massenmörder" zu bezeichnen. In den sogenannten westlichen Demokratien Frankreich und England wurde unmittelbar nach dem Kriege für die toten und lebenden Helden des Krieges das Denkmal des unbekannten Soldaten errichtet, während in Deutschland es Jahre dauerte, bis auch nur in bescheidener Form ein Erinnerungsmal für unsere großen Toten aufgestellt werden konnte.
Der Zweck des neuen Strafrechtes ist die Gewährleistung der Sühne für Untaten, die Sicherung des deutschen Volkes vor llntaten, endlich die Stärkung des gesunden, sittlichen Arbeits- und Aufbauwillens des deutschen Volkes. Mit diesem Satz umschreibt Staatssekretär Dr. Freister Wesen und Inhalt dessen, was künftig als deutsches Strafrecht gelten soll. Wer eine Untat begeht, die Sühne heischt, der muß damit rechnen, daß diese Sühne hart und unerbittlich ausfällt. Aber das Maß der Strafe kann noch gesteigert werden durch die Vernichtung oder Verminderung der Ehre des Täters Als Ehrvernichtung sieht das Gesetz die A e ch t u n g vor, also ein Verfahren, das den Rechtsbrecher für immer aus der Volksgemeinschaft aus stößt. Aber das greift sch-m über das neue Strafrecht an sich hinaus, das berührt unmittelbar schon das Strafver-
Die Konferenz der Balkanstaaten in Bukarest.
Gowjetrußland und Italien im Hintergrund.
Von unserem ständigen L.-Berichierstaiter.
(Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten.) Bukarest, 6. Mai 1935.
Die Konferenz der Balkanpakt st a a - t e n findet in diesem Jahre zwischen dem 9. und 12. Mai in B u k a r e st statt. Die Außenminister Rumäniens, Jugoslawiens, Griechenlands und der Türkei treten in einem Augenblick bedeutungsvoller internationaler Besprechungen zusammen und werden zwangsläufig zu allen Gegenständen dieser Besprechungen Stellung nehmen müssen, die die Interessen ihrer Staaten unmittelbar, oder mittelbar berühren. Im engeren Nahmen ihres Jnteressenkreises wird sich demgemäß die Bukarester Balkankonferenz auch mit der Frage der Aufrüstung Bulgariens zu befassen haben. Eine scharfe Trennung zwischen Bulgarien, Ungarn und Oesterreich ist hierbei um so weniger möglich, als zwei Mitglieder des Balkanbundes, Rumänien und Jugoslawien, gleichzeitig Mitglieder der Kleinen Entente sind.
Die Ereignisse der letzten Zeit haben auch in Mittel- und Südosteuropa die Erkenntnis reifen lassen, daß die Aufrechterhaltung der Rüstungsbeschränkungen auch für die Unterzeichner der Friedensverträge von St. Germain, Trianon und Neuilly nicht mehr möglich sein könne. Schon jetzt geht der Kampf nicht mehr um die starre Aufrechterhaltung der militärischen Klauseln der Friedensverträge, sondern um die Ungarn und Bulgarien zu gewährenden Konzessionen. Ebenso wie sich Ungarn gegenüber der Kleinen Entente nicht mit einer Erhöhung seines Rüstungsstandes begnügen will und, dem Beispiel Deutschlands ' folgend, volle Gleichberechtigung fordert, scheint auch Bulgarien entschlossen zu sein, seine Beziehungen zu den Balkanbundstaaten nur auf Grund voller Gleichberechtigung neu regeln zu wollen. Gegen die volle Gleichberechtigung wird sich aber der Balkanbund, ebenso wie die Kleine Entente, mit letzter Energie zu wehren versuchen. Daß die volle Gleichberechtigung sowohl für Ungarn, als auch für Bulgarien gegenwärtig nur theoretischen Wert hat, da vor allem die finanziellen Mittel zur Verwirklichung der bestehenden Rüstungspläne fehlen, mildert nichts an der Schärfe des Kampfes. Nicht ausgeschlossen erscheint es, daß an diesem Punkte der Besprechungen der Balkankonferenz von Bukarest versucht wird, in der Frage der Aufhebung der Demilitarisierung der Meerengen eine Verbindung zwischen den Wünschen Bulgariens und denen der Türkei herzustellen. Schwerlich ist aber jedenfalls anzunehmen, daß die Balkanstaaten vor der Erledigung der bulgarischen Rüstungswünsche geschlossen für die türkischen Meerengenwünsche eintreten könnten. Anzunehmen ist vielmehr, daß Griechenland, Jugoslawien und Rumänien nur dann diese Forderungen der Türkei unterstützen würden, wenn bereits Bulgarien vollen oder teilweisen Erfolg erlangt haben sollte. In diesem Falle könnte also die Aufhebung der Demilitarisierung der Meerengen von den Balkanstaaten als eine Art Kompensation für die Erfüllung der bulgarischen Wünsche gefordert werden. Ein grundsätzliches Eintreten der Balkanpaktstaaten für die bekanntermaßen von Sowjetrußland nachdrücklich unterstützten Wünsche der Türkei könnte schon deswegen schwerlich angenommen werden, weil vor allem Jugoslawien und Rumänien allzu sehr auf dem Boden der Friedensverträge st e h e n, als daß sie selber gegen das von ihnen heilig gesprochene Prinzip ihrer Unabänderlichkeit verstoßen könnten.
Jedenfalls werden auch hier die Brücken ersichtlich, die von den eigentlichen Balkan fragen zum Problem der sowjetrussischen Europapolitik führen. Die Entwicklung des Verhältnisses Sowjetrußlands zu Europa und, des näheren, die Gestaltung der Beziehungen der Balkanbundstaaten zur Räteregierung werden in der Tat auch auf der Bukarester Balkankonferenz eines der wichtigsten Besprechungskapitel bilden. Seitdem die letzte Balkankonferenz tagte, haben sich nicht nur viele Große, sondern auch manche Kleine Europas in der besinnungslosen Bekämpfung Deutschlands bewogen gefühlt, den Weg nach Moskau einzuschlagen. Das, was man noch vor nicht allzu langer Zeit eine „Kulturschande" nannte, ist heute „Dienst an der Mensch
heit und am Frieden" geworden. Der Wind hat sich mit gleicher Schärfe in Bukarest, wie in Paris gewendet. Von den vier Staaten, die an der Bukarester Balkankonferenz teilnehmen, ist die Türkei immer der nächste und engste Freund des Sowjetstaates gewesen. Rumänien geht in den Flitterwochen der Wiederaufnahme seiner Beziehungen zur Moskauer Regierung. Es ist mit Bestimmtheit anzunehmen, daß diese beiden Staaten alles daransetzen werden, um die Zurückhaltung Griechenlands und die Ablehnung Jugoslawiens gegenüber Sowjetrußland zu mildern bzw. zu wandeln. Es liegt große Wahrscheinlichkeit dafür vor, daß die Türkei und Rumänien versuchen werden, gemeinsame Richtlinien für die Ausgestaltung der Beziehungen der Balkanpaktstaaten zu Sowjetrußland sestzulegen. Mit ebenso großer Wahrscheinlichkeit ist aber auch anzunehmen, daß Tewsik Arras und Nikolaus T i t u l e s c u auf einen sehr starken und vielleicht auch unnachgiebigen Widerstand der Vertreter Griechenlands und Jugoslawiens stoßen werden.
Zu erwarten ist ferner, daß auch die Frage der Neuregelung der Beziehungen der Balkan st aatcn zu Italien auf Grund der Besserung des italienisch-jugoslawischen Verhältnisses und des Uebergangs Italiens in das Lager der Friedensvertrags - Verteidiger behandelt werden wird. Die besondere Zurückhaltung, deren sich sowohl die rumänische Presse, wie die Blätter der übrigen Staaten des Balkanbundes und der Kleinen Entente gegenüber ben Besprechungen von Venedig und den Vorbereitungen zur Donaustaatenkonferenz von Rom befleißigen, ist ein genügendes Anzeichen dafür, daß man, im Vertrauen auf den erwarteten oder schon vollzogenen Sineswandel, eine Verstimmung Italiens vermeiden möchte.
Schließlich ist anzunehmen, daß die politische
Berlin, 8. Mai. (DRB.) Der König von England Hal das Glückwunschtelegramm des Führers und Reichskanzlers mit einem Telegramm erwidert, welches in Ueberfehung wie folgt lautet:
„Ich danke Ihnen, Herr Reichskanzler, aufs Wärmste für die Glückwünsche, die Sie so freundlich waren, mir gelegentlich meines silbernen Jubiläums in Ihrem eigenen Ramen und im Ramen des deutschen Volkes zu übermitteln. Ich bin Ihnen besonders dankbar für Ihre freundliche Erwähnung meiner Bestrebungen und der Bestrebungen meiner Regierung im Interesse des Frie- d e n s. Die Sache des Friedens liegt mir sehr am Herzen und ist das ständige Ziel, das meine Regierung vor Augen hat. Ich erwidere Ihre guten Wünsche für den Erfolg dieser Sache und vertraue darauf, daß ich damit nicht nur die Gesinnung meines eigenen Volkes, sondern die der ganzen zivilisierten Welt zum Ausdruck bringe. Georg R. 1.“
Dank an die Machte und die Dsmmwns.
London, 8. Mai. (DNB.) König Georg empfing am Mittwoch im Thronsaal des altehrwürdigen St. James-Palastes die diplomatischen Vertreter der ausländischen Mächte und die Abgesandten der britischen Dominions und Kolonien, um ihnen und damit der Welt für die Glückwünsche zu seinem silbernen Regierungsjubiläum zu danken.
Als der König in der Uniform eines Admirals in Begleitung der Königin und des Herzogs von Gloucester und mit einem Geleit berittener Leibgardisten vom königlichen Schloß durch die Mall
Balkankonferenz von Bukarest auch dazu dienen soll, die auf der wirtschaftlichen Konferenz der Balkanpaktstaaten nicht erfolgte Behebung bedeutender Schwierigkeiten zu fördern.
Die Balkankonferenz von Bukarest fällt mit der rumänischen Nationalfeier des 10. M a i zusammen. Es wird großes militärisches Gepränge entfaltet werden. Die Balkanbesucher Rumäniens werden als Gäste König Carols II. der prachtvollen Heerschau beiwohnen, die sich alljährlich am Nationalfeiertag abspielt.
Zweifellos wird das Schlußkommunique der Balkankonferenz auch ein Friedensbekennt» n i s enthalten. Begleitspiel zu diesem Friedensbekenntnis aber wird die Parade der Abteilungen aller Truppengattungen sein, das Rattern der Batterien, der Hufschlag der Eskadronen, der Gleichschritt der Infanterie und das Brausen der Flugzeuggeschwader.
Der griechische AußenMUifter in Belgrad.
Belgrad, 9. Mai. (DNB. Funkspruch.) Die griechische Abordnung für die Konferenz des ständigen Rates der Balkan-Entente traf, mit dem griechischen Außenminister M a x i- m o 5 an der Spitze, am Mittwochabend in Belgrad ein. Maximos wurde bei feiner Ankunft durch den Ministerpräsidenten und Außenminister I e f t i t s ch begrüßt. Nach den üblichen Vorstellungen zogen sich Jeftitfch und Maximos in den Wartesaal zurück, wo sie bis zur Abfahrt des Zuges nach Bukarest Besprechungen führten.
Ministerpräsident Jeftitfch verließ am Mitt- i wochabend ebenfalls Belgrad, um sich zur Teil- I nähme an der Balkan-Konferenz nach B u k a r e st | zu begeben.
fuhr, wurde er von einer nach Zehntaufenden zählenden Menge stürmisch begrüßt. Der Empfang im St. James-Palast begann mit einer Ansprache des brasilianischen Botschafters de O l i o i e r a als Doyen des diplomatischen Korps. In seiner Antwort sagte König Georg u. a. er und die Köm- gi seien tief gerührt durch die Wärme und Aufrichtigkeit der Glückwünsche des diplomatischen Korps. „Es ist eine Freude für mich, und wie ich hoffe, ein glückliches Vorzeichen für die Zukunft, daß Abgesandte aus jedem Teil des Erdballes heute hier in Freundschaft und Vertrauen versammelt sind.
Ich bete zu Gott daß die Einmütigkeik, die Sie heule an dieser Stelle zusammengebracht hat. ein Sinnbild eines dauerhaften Friedens in der gesamten Welt sein möge."
Dann begrüßen die vier Ministerpräsidenten der britischen Dominions Kanada, Australien, Südafrika und Neuseeland den Monarchen mit kurzen Ergebenheitsadressen. Der australische Ministerpräsident Lions erklärte u. a.: „Australien liegt weit entfernt von den Gestaden Englands, aber unsere Ergebenheit gegenüber der Krone und der Person Ew. Majestät wird durch die Tausende von Meilen von Land und See, die uns von Euch trennen, nicht verringert." In seiner Erwiderung erklärte der König u. a.: „Wir grüßen die Ministerpräsidenten der Dominions, die jetzt a l e i ch b e r e ch t i g t e Partner im englischen Weltreich sind, in unserer gemeinsamen Heimat. Wenn Sie zurückkehren, nehmen Sie bitte jeder zu seinem Volk eine Botschaft der Zuneigung zu allen Mitgliedern dieser großen Familie mit, deren Oberhaupt ich mit so Diel Stolz und Dankbarkeit bin. Mit gesundem Menschenverstand und Vertrauen auf Schild und Panier haben wir trotz mancherlei Schwierigkeiten unsere Erbschaft der
Ksnig Georg an den Führer.
Die Antwort auf den deutschen Glückwunsch. — Bekenntnis zur Sache des Friedens.
fahrensrecht, sowie das Strafvollzugsgesetz. Aber entscheidend ist, daß das neue Strafrecht den Schutz der Volksgemeinschaft teils neu geschaffen, teils neu ausgebaut hat. So wird jede Störung des Volks friedens mit Strafe bedroht, ebenso die Angriffe auf die Volksgesundheit, was insofern gesetzestechnisch ein Fortschritt ist, als hier alles zusammengefaßt wird, was bisher in Sondergesetzen verstreut war.
Endlich aber bedeutet der Schutz der Arbeitskraft eine völlige Neuschöpfung, zumal sich in diesem Abschnitt auch das Gesicht ausprägt, das der nationalsozialistische Staat trägt. Durch diesen Schutz der Arbeitskraft soll klar zum Ausdruck gebracht werden, daß der deutsche Arbeiter als wichtig st es Glied des nationalsozialistischen Staates gilt. Nur ein Staat, der die Arbeitskraft der Nation erhält und schützt, bahnt sich auch den Weg in die Zukunft. Die Arbeitskraft ist neben der Ehre, neben Leben und Freiheit des Menschen das höchste Rechtsgut.
Arbeitstagung evangelischer Kirchenführer. Berlin, 8. Mai. (DNB.) Am Sitz der Reichskirchenregierung versammelten sich unter der Leitung des N e i ch s b i s ch o f s am Freitag evangelische Kirchenführer zu einer Arbeitstagung. Nach einem Referat von Professor Witte über Ziele und Bestrebungen der neuheidnischen Bewegung verlas der Reichs- b i s ch o f ein an die Gemeinde gerichtetes Wort, in dem er gegenüber diesen Bestrebungen zu einer würdigen, dem besonderen Wesen der Evangelischen Kirche entsprechenden Haltung auffordert. Im weiteren Verlauf der Arbeitstagung wurden nach längerer, von gegenseitigem Vertrauen getragener Aussprache die entscheidenden kirchlichen Fragen, in besonderer Weise die künftige Gestaltung des Frauenwerks der Deutschen Evangelischen Kirche, behandelt.
10 t>. 6. der freiwerdenden Beamtenstellen für alte Kampfer.
Berlin, 8. Mai. (DNB.) Der Führer und Reichskanzler hat angeordnet, daß im Rechnungsjahr 1935 von den im Dienste des Reiches, der Länder und Gemeinden sowie der Körperschaften des öffentlichen Rechts frei werdenden planmäßigen Beamten stellen des unteren und des einfachen mittleren Dienstes 10 v. H. mit solchen für die betreffende Laufbahn geeigneten Nationalsozialisten zu besetzen sind, die bis zum 14. September 1 930 ihren Eintritt in die Partei erklärt haben.
Wieder eine Lüqe ae<ren Deutswiand.
Berlin, 8. Mai. (DNB.) In ausländischen Blättern wird behauptet, der Abt des K l o - sters Maria Laach sei verhaftet worden. Es handelt sich auch in diesem Falle um eine Lügennachricht, wie sie in letzter Zeit besonders häufig verbreitet werden.


