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geben, ihrer Eigenart entsprechend besondere Durchführungsbestimmungen zu erlassen.

Das Gesetz findet auf alle Gemeinden, mit Aus­nahme der Stadt Berlin, Anwendung, nicht da­gegen auf die Gemeindeverbände (Landkreise). Eine reichsrechtliche Regelung der Kreisordnung ist vor­aussichtlich nach der Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung zu erwarten.

Die wichtigsten Grundsätze, die in der Deutschen Gemeindeordnung ihre Verwirklichung gefunden haben, sind folgende:

Verbindung von Partei, Staat und Gemeinden.

Partei, Staat und Gemeinden, das sind die drei Säulen, auf denen das neue Gebäude des Deutschen Reiches aufgebaut ist. Diese drei Faktoren müssen ihre Tätigkeit stets in Einklang bringen. Da die Partei als Trägerin des Neubaues des Reiches eine außerordentliche Verantwortung übernommen hat, mußte man ihr auch den erforderlichen Einfluß in den Gemeindeverwaltungen einräumen. Das ist geschehen durch die Verankerung des Beauftragten der NSDAP, im Gesetz, dem eine ganze Anzahl Befugnisse zustehen. In sachlicher Hinsicht: Zustimmung zu der Hauptsatzung und zur Ver­leihung des Ehrenbürgerrechts. In persönlicher Hinsicht: Vorschlagsrecht für die Berufung der Bürgermeister und Beigeordneten, Berufung der Gemeinderäte.

Erneuerung der Selbstverwaltung im Geiste des Frei Herrn vom Stein.

Der Selbstverwaltungsgedanke, den Freiherr vom Stein in der 1808 erlassenen Städteordnung ge­schaffen hatte und der in der Nachkriegszeit fast völlig erstorben war, wird durch die Gemeindeord­nung zu neuem Leben erweckt durch die Bestim­mung, daß die Gemeinden sich selbst unter eigner Verantwortung verwalten. Die Gemeinden sind das Fundament des Staates. Dieses Fundament trag­fähig zu gestalten, ist die Aufgabe der Gemeinde­ordnung. Die Gemeinde ist der unterste Träger der Verwaltung, das bedeutet, daß etwa noch bestehende sonstige gemeindliche Erscheinungsformen, wie Ort­schaften, Teilgemeinden usw. nunmehr aufgelöst werden.

Der Tätigkeitsbereich der Gemeinden gliedert sich in Selbstverwaltungs-- und in Auf­trags-Angelegenheiten. In den Selbst- verwaltungsangelegenheiten haben die Gemeinden das Recht örtlicher Gesetzgebung durch Erlaß von Satzungen. Die gewöhnlichen Satzungen brauchen nicht mehr durch die Aufsichtsbehörde genehmigt zu werden, mit Ausnahme der Fälle, in denen sie rück­wirkende Kraft haben sollen, durch sie ein Anschluß­zwang an Wasserleitung usw. vorgeschrieben wird, bei der Hauptsatzung, sowie bei der Haushaltssatzung (Steuersätze, Darlehen, Kassenkredite). Die Satzungen sind nur rechtsgültig, wenn sie öffentlich bekannt­gemacht werden. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in den kleineren Gemeinden in ortsüblicher Weise. Die in früheren Jahren erlassenen Satzungen können nur dann weiter in Kraft bleiben, wenn sie den Vorschriften der Gemeindeordnung nicht wider­sprechen.

Ein völlig neuer Begriff ist durch die haupt- saL,ung eingeführt worden, welche das Ver­fassungsstatut der Gemeinde ist. Ihre Bedeutung kann man daran erkennen, daß sie genehmi­gungspflichtig ist, und daß sie der Zustimmung des Beauftragten der Partei bedarf. Die haupt- fahung muß enthalten: die Zahl der Beigeord­neten und die Zahl der Gemeinderäte. Sie kann enthalten: eine Reihe anderer, im Gesetze vorgesehener fragen, wie z. B. Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Bürgermeister. Es ist damit zu rechnen, daß eine Mustersatzung herausgegeben wird.

Die Gemeinden müssen in ihrer Tätigkeit auf die Steuerkraft der Bevölkerung Rücksicht nehmen, wie sie überhaupt das Wohl der Einwohner zu fördern sowie die geschichtliche und heimatliche Eigenart zu erhalten haben.

Für den Gebietsumfang der Gemeinde ist die Leistungsfähigkeit ausschlaggebend. Wo diese Vor­aussetzung nicht vorliegt, sind Möglichkeiten der ge­meindlichen Neugliederungen gegeben durch Zusam­menlegung kreisangehöriger Gemeinden zu größe­ren Gebietskörperschaften, ferner durch Zusammen­schluß kreisangehöriger Gemeinden zu engeren Ge­meindeverbänden, sowie Schaffung von Gemein­schaftseinrichtungen, wie gemeinsame Kasseneinrich­tungen.

Das Führerprinzip in den Gemeinden.

Die Deutsche Gemeindeordnung hat den Gedanken des Führertums dadurch verwirklicht, daß der Bür­germeister in voller und ausschließlicher Verant­wortung die Verwaltung führt. Er ist jedoch ver­pflichtet, in zahlreichen wichtigen Fragen den Be­auftragten der NSDAP, sowie die Gemeinderäte zu hören. In den Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern sollen die Bürgermeister ehren­amtlich tätig sein, wobei jedoch örtlich begründete Ausnahmen möglich sind. Zur Sicherung einer ein­wandfreien Verwaltungsführung hat die Gemeinde­ordnung besondere Vorschriften erlassen, nach denen Bürgermeister und Beigeordnete nicht besoldete Beamte eines Staates, einer Gemeinde usw. sein dürfen. Auch hinsichtlich der Verwandtschaft sind strenge Bestimmungen erlassen. Die Amtsdauer der hauptamtlichen Bürgermeister beträgt 12 Jahre, der ehrenamtlichen 6 Jahre.

Mit dem Führergedanken ist das Veralungs- prlnzip verbunden durch Berufung der Ge- melnderäle.

Die Berufung erfolgt durch den Beauftragten der Partei. Wer Beauftragter der Partei ist, wird durch eine Verordnung des Stellvertreters des Führers bestimmt. Die Zahl der Gemeinderäte wird nach den einzelnen Größenklassen der Gemeinden festgesetzt. Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt 6 Jahre. Wenn auch die Gemeinderäte nicht mehr abstimmen dürfen, so ist ihre Stellung doch sehr verantwortungsvoll. Sie werden zu allen wichtigen Fragen der Gemeinde vorher gehört und sind zu Äußerungen verpflichtet, die in einer Niederschrift festgelegt werden.

Die Staatsaufsicht ist in der Gemeindeordnung nicht so ausgeprägt, daß man von einer flein- tichen Bevormundung sprechen müßte.

In den Fällen, in denen die Aufsichtsbehörde stark verankert ist, ist das lediglich im Interesse der steuerzahlenden Bevölkerung geschehen, wie z. B. Aufnahme von Darlehen, Kassenkrediten, wirtschaft­liche Betätigung der Gemeinden usw. Durch die Einschaltung der Aufsichtsbehörde soll vermieden werden, daß die Gemeinden und damit die Bevölke­rung in unverantwortlicher Weise mit Verpflichtun­gen belastet werden.

Die finanzpolitischen Bestimmungen der Deutschen Gemeindeordnung beschränken sich nur auf die allerwichtigsten Grundsätze. Der Bür­germeister ist verpflichtet, eine Haushaltssatzung auf^ustellen, die er mit den Gemeinderäten recht­zeitig zu beraten und öffentlich bekanntzumacken hat. Eine Aenderung der Satzung während des Rechnungsjahres ist nur durch eine Nachtraas­satzung möglich, die ebenfalls wieder mit den Ge­meinderäten zu beraten und öffentlich bekanntzu­machen ist.

Die Stellung der Gemeinderäte ist bei der Ent­lastung des Bürgermeisters dadurch herausgehoben

worden, daß die Gemeinderäte vor der Entlastung durch die Aufsichtsbehörde Gelegenheit zur Beratung haben.

Nach einer Pause, in der auch Pg. Kloster- mann erschienen war, sprach der Direktor des Hessischen Landesstatistischen Amtes in Darmstadt, Dr. Lind, über

die vodenbenutzungserhebung 1935.

Der Redner sprach von der Bedeutung einer genau aufgestellten Statistik im Interesse des Reichsauf­baues und zum Zwecke der Sicherstellung der Er­nährung des Volkes. Zu diesem Zwecke erfolgt eine Dor- und eine. Haupterhebung. Die früheren An- aaben entbehrten infolge der Furcht vor steuerlicher Auswertung vielfach der Richtigkeit. Jetzt hat der Bürgermeister die Pflicht, für sehr genaue Aus­füllung der Fragebogen zu sorgen und durch Heran­ziehung des Ortsbauernführers oder weiterer Per­sonen die restlose Erfassung der gesamten Fläche der Gemeinden zu gewährleisten.

Obmann Bürgermeister Euler (Wieleck) schloß dann die Versammlung mit dem Treuegelöbnis zum Führer.

Die Deutsche Arbeitsfront.

NG.-Gemeinschast »Kraft durch Freude^, Kreis Gießen.

Die NS.-GemeinschaftKraft durch Freude" hat mit dem Rektor der Universität Gieren ein Ueber- einkommen getroffen, wonach in den Monaten April, Mai und Juni eine Reihe von Vorträgen unter dem Gesamtnamen

Ivissenschaft im Dienst für das deutsche Volk-

unentgeltlich für alle Mitglieder der Deutschen Ar­beitsfront in der Universität gehalten werden.

So wie der Kopfarbeiter, wenn er lebendig und dem Leben aufgetan ist, immer wieder einmal eine Werkstatt, einen Fabrikbetrieb aufsucht um zu sehen, wie und was seine Kameraden schaffen, so wollen wir hier die Werkstätte der Wissenschaft allen Volks­genossen zugänglich machen. Aus dem Kreis, der sich um diese Vorträge bildet, soll mit der Zeit eine Ge­meinde erstehen, für die die Wissenschaft nicht mehr das völlig fremde Gebiet ist, wie das leider heute noch oft der Fall ist.

Vortragsreihe der Universität im Sommer 1935.

Ort: wird bei jedem Vortrag für den folgenden bekanntgegeben.

Zelt: Donnerstag, 20 bis 21% Uhr.

Eröffnung: Donnerstag, 11. April, Universitäts­gebäude.

Plan.

11. April: Professor Duken : Familienfürsorge und Krankheitsbekämpfung.

25. April: Professor H a e n ch e n : Der Glaube der Ahnen in unserer Zeit.

2. Mai: Professor Hummel: Die Geologie auf der Suche nach Erdöl.

9. Mai: Professor Gallas: Neue Wege der Ver­brechensbekämpfung.

16. Mai: Professor R e i n w e i n : Die Wichtigkeit der Erforschung und der Bekämpfung einer Seuche.

23. Mai: Dr. Kranz: Erbforschung mit besonderer Berücksichtigung der Zwillingsuntersuchungen.

6.Juni: Professor Zwick: Tierseuchenbekämpfung durch Tierseuchenforschung.

13. Juni: Professor: G e r t y s e n : Durchgang der Elektrizität durch Ga e.

20. Juni: Professor S e s o u s : Methodische Züch­tung eiweih- und ettliefernder Pflanzen als wichtiges Ziel der Erzeugungsschlacht.

Wir bitten, auf die Erläuterungen zu achten, die die NSG.Kraft durch Freude" vor jedem Vortrag in der Oberhessischen Tageszeitung und im Gießener Anzeiger veröffentlicht.

Diegungjuristen aus dem Gleiberg.

Auf dem Gleiberg bei Gießen wurde, wie wir schon berichteten, am letzten Freitag der 1. F ü h- rerschulungskurs für Juristen eröffnet. In den Mittelpunkt der Schulung ist die g e i fti g e Schulung, nämlich die Vertiefung der national­sozialistischen Weltanschauung gestellt. Vorträge bedeutender Redner aus dem Gau sowie kame­radschaftliche Aussprachen vermitteln den Jungsuristen die Ideen des nationalsozialisti­schen Aufbaues und insbesondere der neuen Rechtsgestaltung.

Für den zweiten Tag des Kursus hatte der La­gerleiter Pg. Regierungsassessor D e n z e r den wissenschaftlichen Mitarbeiter des Diesterweg- Verlags,

pg. Brunner aus Frankfurt a. M.

ins Lager eingeladen, damit er den Jungjuristen einen Vortraa überNeuzeitliche Ge­schichtsauffassung" halte. In längerer Ansprache zeigte der Redner, daß man sich heute nicht mehr mit einer Geschichtsforschung der deut­schen Vergangenheit begnüge, die bis zur Römer­zeit zurückgeht, sondern daß man mittels der Wissenschaft des Spatens, der Volksmärchen und Sagen bis in die Urzeit des Germanen­tums eindringt. Schon heute fei festgestellt, daß die alten Kulturen, die man unter dem Begriff Antike" ^usammenfaßt, auf die nordische germanische Kultur zurückgehen. Der Na­tionalsozialismus betreibe Geschichtsforschung vom Rasse st andpunkt aus, weil nur die Rein­erhaltung der Rasse ein Volk groß macken und vor dem Untergang bewahren könne. Vom na­tionalsozialistischen Standpunkt aus sei die deutsche Geschichte daher ganz anders als bisher zu wer­ten, und Persönlichkeiten der Geschichte, wie Karl der Große und Friedrich der ©taufe, müßten heute ganz anders als früher beurteilt werden.

Am dritten Tage des Kursus sprach der Lager­leiter

pg. Veg.-Astessor Denzer

selbst überV olk und Staa t". Er stellte dabei der früheren Auffassung dieser Begriffe die heutige

Auffassung entgegen. Während man früher, so führte er aus» für den Begriff des Staates denRechts­staat" sowie Souveränität und eine Verfassung ver­langte, lieht die Weltanschauung des Nattonolsozia- lismus den Staat als etwas ganz anderes an. Heute ist das Volk das primäre, nämlich das Volk, das durch Blut und Boden, Geschichte und Welt­anschauung bedingt ist. Wie Blut und Boden, sowie die eigene Geschichte die Art des Volkes geformt haben, so muß auch die Weltanschauung des Nationalsozialismus das ganze Volk bis ins Innerste durchdringen. Das Volk ist das E l e mentare, ist eigentlich der größte Begriff der Gemeinsamkeit, nicht dagegen der Staat, der das Volk nur nach außen hin verkörpert. Das Volk ist der Inhalt des Staates, ist die eigent­liche Grundlage, die Partei ist das Sprach- rochr des Volkes, und der Staat ist die äußere Form zur Durchführung des Volks- willens.

Am vierten Schulungstag (8. April) besuchte

pg. Klostermann

das Lager und hielt den Jungjuristen einen Vor­trag überNationalsozialismus". Er schil­derte ihn als die Weltanschauung, die sich auf Blut und Boden des Volkes aufbaut und die das Nationalbewußtsein und das Deutschsein als das Höch st e Ideal pflegt. Heute stehe der National­sozialismus so fest da, daß ihn keine äußere oder innere Macht stürzen könne. Die Festigung des Nationalsozialismus bestehe in feiner großartigen Organisation, die das ganze Volk und alle feine Einrichtungen bis in die kleinste Zelle erfasse. Kraft dieser Organisation werde der Nationalsozialismus auch nicht untergehen, sondern Jahrhunderte und Jahrtausende Überstehen. Er sorge daher auch vor allen Dingen für einen starken und geeigneten Führernachwuchs, indem er die Jugend an sich ziehe und aus ihr schon eine Auswahl der Besten treffe. Diese Zielverfolgung auf lange Sicht gebe der Bewegung auch die gewaltige S p a n n t r a f t und das hohe Selbstgefühl. Dieses Selbstgefühl müsse im ganzen Volke geweckt und stets wachgehalten werden.

XeiffmwDriifung der Gießener Stenographen.

Die Ortsgruppe Gießen der Deutschen Steno­graphenschaft hatte für den vergangenen Samstag ihre Mitglieder zu einer Veranstaltung auf der Karlsruhe" eingeladen. Es hatte sich eine große Anzahl von Schriftfreundinnen und Schriftfreun­den eingefunden. Auch eine große Anzahl Freunde und Gönner der Deutschen Stenographemschaft waren erschienen. Der Kreisgebietsführer i>er Deut­schen Stenographenschaft, Herr K. H. Kuhl, war ebenfalls anwesend.

Der Ortsgruppenführer, Herr Graf, hieß in seiner Begrüßungsansprache alle herzlich willkom­men. Er betonte, daß das Gemeinschaftsgefühl in der Ortsgruppe der Deutschen Stenvaraphenfckaft vorherrsche, da neben ernstem und fleißigem Scyaf- fen auch die Geselligkeit gepflegt werde. Die heutige Veranstaltung fei als Abschlußfeier der in voriger Woche beendeten Kurse, gleichzeitig aber auch als Auftakt der nach Ostern beginnenden neuen Unter­

richtsstunden gedacht. Er richtete sodann einen Appell an alle Anwesenden, für die Ortsgruppe zu werben und betonte, daß es heute mehr denn je erforderlich fei, die Kurzschrift und das Maschinen­schreiben gründlich zu beherrschen, denn es bestehe heute schon ein Mangel an guten und leistungsfähi­gen Stenotypistinnen und Stenotypisten. Die Orts­gruppe habe in dem jüngsten Leistungsschreiben sorgfältige Ausbildung bewiesen. Insgesamt konn­ten für 110 Arbeiten Urkunden ausgestellt werden. Die Höchstleistung betrug 280 Silben. Eine ganze Anzahl hervorragender Arbeiten konnten mit Ehrenpreisen bedacht werden. Der Ortsgruppen­führer forderte alle Mitglieder auf, fleißig zu üben, damit die Ortsgruppe auf der Kreistagung in Wetzlar (1. bis 2. Juni 1935) und anläßlich des Deutschen Stenographentages in Frankfurt a. M. (2. bis 5. August 1935) wieder an der Spitze mar­schiere. Auch machte er auf die Handelskammer-

Oie Deutsche Arbeitsfront.

Kreiswaltung Gietzen.

Am Mittwoch, 10. April, abends 8 Uhr, findet im (£af£ Leib eine Kundgebung anläßlich der Verlrauensratswahlen stall, bei der der Gau- fchulungswalter

pg. Demmer, Frankfurt a. M. sprechen wird. Mir bitten, daß die Betriebs- gemeinschaften einschließlich der Mirtschafts- führer, in denen Verlrauensräte gebildet wer­den, sich an dieser Kundgebung beteiligen.

Kreiswaltung der DAF.

Prüfung, die am Sonntag, 14. April, in Gießen ftattfinoet, aufmerksam. Die Veranstaltung selbst nahm einen guten Verlauf. Die Kapelle Sau« bertshäuser sorgte für gute Tanz- und Unter­haltungsmusik. Weitere namhafte Kräfte füllten die Zwischenpausen durch Gesangseinlagen, heitere Vor­träge usw. aus.

Leistungsschreiben Schnellschreiben.

Ergebnis des Leistungsschreibens. 280 Silben.

Hervorragend und Ehrenpreis! 1. Willi Briickman.

200 Silben.

Sehr gut und Ehrenpreis: 1. Dora Kern. 160 Silben.

Hervorragend und Ehrenpreisk 1. Emma Reitz, 2. Anna Damm, 3. Johanna Graf (Frau), 4. Anni Schmittdiel. Sehr gut: 5. Irm­gard Schalch.

140 Silben.

Hervorragend und Ehrenpreis: 1. Karl Meister, 2. Hildegart Keller (Frau). Sehr gut: 3. Hermann Blum, 4. Anneliese Fuhrig, 5. Otto Keßler. Gut: 6, Heinrich Wahl, 7. Theo­dor Schwarz.

120 Silben.

Hervorragend und Ehrenpreis:' 1. Erika Wigandt, 2. Ruth Wintterlin, 3. Walter Zulauf. Sehr gut: 4. Walter Müller, 5. Hilde­gard Eisenacher, 6. Gretel Ockel, 7. Grete Schmidt, 8. Helm. Müller, 9. Karl Hofmann, 10. Albert Klinkel, 11. Wilhelm Schmidt. Gut: 12. Karl Heinz Kuhl, 13. Adam Krug.

100 Silben.

Hervorragend und Ehrenpreis: 1. Elly Fink, 2. Anni Schnez. Sehr gut: 3. Willi Arnold, 4. Elli Philipp, 5. Max Throm. Gut: 6. Wilhelm Hammann.

80 Silben.

Hervorragend und Ehrenpreis: 1. Willy Kunert, 2. Anni Derzbach, 3. Herta Schmitz. Hervorragend: 4. Peter Rottländer, 5. Josef Fuchs, 6. Wilhelm Schaefer. 7. Heinrich Wilhelm Fischer, 8. Hans Haas, 9. Walter Häll- mayer, 10. Artur Heinz, 11. Hildegard Siebert, 12. Ludolf Henn, 13. Ernst Philipp Krause, 14. Ewald Reusch. Sehr gut: 15. Gertrud Petri, 16. Karl Nachtigall, 17. Alois Mobs, 18. Elle Georg, 19. Kurt Rupp. Gut: 20. Wilhelm Erich, 21. Irmgard Wacker.

60 Silben.

Gut: 1. Ernst Riemenschneider.

Schön- und Richligschrelben.

Hervorragend und Ehrenpreis: 1. Karl Heinz Kuhl, 2. Walter Hällmayer, 3. Franz Koch. Hervorragend: 4. Herta Schmitz. Sehr gut: 5. Elli Fink, 6. Otto Wilhelm, 7. Willi Brück- mann. 8. Willi Arnold, 9. Emma Reitz, 10. Greis Schmidt, 11. Ernst Riemenfchneider, 12. Anni Derm­bach, 13. Heinrich Wahl, 14. Walter Zulauf, 15. Walter Müller, 16. Irmgard Wacker, 17. Hilde­gard Siebert, 18. Willi Kunert, 19. Hildegard Eisenacher, 20. Karl Hofmann, 21. Emmy Zimmer­mann, 22. Erika Wigandt, 23. Otto Keßler, 24. Karl Meister, 25. Beter Rottländer. Gut: 26. Hans Haas, 27. Arthur Heinz, 28. Gertrud Vetri, 29. Ewald Reusch, 30. Fritz Reh, 31. Ludolf Henn, 32. Else Georg. 33. Georg Sckaaf. 34. Elisabeth Lotzenius, 35. Mar Throm, 36. Albert Klinkel, 37. Karl Nachtigall. 38. Theodor Schwarz, 39. Josef Auchs. 40. Karl Fuchs. 41. Wilhelm Hammann, 42. Anni Schnez, 43. Lina Juna 44. Hermann Blum, 45. Alfred Huber, 46. Elli Bhiliyp. 47. Dora Korn. 48 Helmut Müller, 49 Ruth Mintttrlin, 50 Johanna Graf (Frau), 51. Gretel Ockel, 52. Alois Mobs. 53. Kurt Runp, 54. Heinrich Wil­helm Fischer, 55. Marie Bick.

Elternabend des BdM. und der HI. in Heuchelbeim.

Am Sonntag veranstalteten der VdM., die Jungmädel und die Hitlerjugend von Heuchelheim in der Heuchelheimer Turnhalle einen Eltern­abend.

Nach dem Einmarsch der Mädel und Jungen begrüßte die Gruppenführerin Gerta R e i d t 'hie Besucher und sprach von den Aufgaben des BdM. auf körperlichem und weltanschaulichem Gebiet und von dem Zweck des Elternabends, des ersten in Heuchelheim. Dann begannen die Darbietun­gen: Sprechchöre, Lieder und Gedichte des BdM., deren Grundgedanken Verbundenheit mit Deutsch­land und Liebe zum Vaterland waren. Nach einer kurzen Pause bot die HI. Vorführungen ähnlichen Inhalts, die besonders dem Lebenskreis der Bauern, Arbeiter und Landsknechte entnommen waren. Am Schluß des vaterländischen Teils rich­tete der Scharführer der HI., A. Hartmann, noch einige Worte an die Zuhörer. Er sprach von dem Verhältnis zwischen Hitlerjugend und Eltern­schaft und streifte kurz die Ausgaben der HI.: Pflege des wahren Sozialismus, Erzielung starken Vaterlandsgefühls, Ueberwindung der Reaktion, Weitertragen und Vollendung des Nationalsozia­lismus.

Die darauffolgende Pause wurde durch Musik-

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