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iffenschast im Dienst am deutschen Volk."

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Gießen

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besonderer Berücksichtigung der von dem streckungsrichter zu beachtenden Richtlinien.

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Montag, 11. November, Prof. Dr. Klute: Wirtschaftswert afrikanischer Landschaften (mit Lichtbildern).

Montag, 25. November, Prof. Dr. Hoffmann: Leistungssteigerung und Nervensystem.

Montag, 16. Dezember, Prof. Dr. Glöckner: Die Ethik des Alltags und die Ethik des Philosophen.

Montag, 6. Januar, Dr. Tempel: Kartoffel­käfer und Kartoffelkrebs, zwei gefährliche Feinde für die Ernährung des deutschen Volkes (mit Licht­bildern).

Montag, 20. Januar, Prof. Dr. S ch u ch h a r d t : Neue Forschungen über die alten Tempel der Burg von Athen (mit Lichtbildern).

Montag, 3. . Februar, Prof Dr. Dietz: Deut­sches und Römisches Recht.

Montag, 17. Februar, Prof. Dr. Schultze: Die Bedeutung der Geschlechtskrankheiten für Volk und Staat.

Wie im Sommer, so veranstaltet die Universität Gießen auch im Wintersemester in Zusammen­arbeit mit der NSG.Kraft durch Freude", Deut­sches Volksbildungswerk, eine Vortragsreihe unter dem GesamtnamenWissenschaft im Dienst am deutschen Volke."

Wieder haben sich die Vorträge das Ziel gesetzt, allen Volksgenossen Einblick in das Schaffen und Streben deutscher Wissenschaft zu gewähren. Sie wollen zu ihrem Teil beitragen, daß, wie die deut­sche Forschung und Wissenschaft Dienst am deutschen Volke ist, auch ihre Ergebnisse Gesamtgut der Volksgemeinschaft werden.

Zu den Vorträgen sind alle Volksgenossen einge­laden. Sie sind unentgeltlich und finben jeweils um 20 Uhr im Hörsaal des Kunstwissenschaftlichen In­stituts, Ludwigstraße 34 (Ecke Goethestraße), statt. Folgende Vorzüge sind vorgesehen:

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Auszeichnung

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Der Führer und Reichskanzler hat mit Erlaß vom 10. Oktober 1935 dem Dreher Wilhelm Schuldt in Klein-Karben (Kreis Fried­berg) die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr verliehen.

Jüdische Bäckerei wegen Unsauberkeit geschlossen.

LPD. Büdingen, 4. Nov. Die Bäckerei des Juden Levi in der Obergasse befand sich von je­her in einem sehr unsauberen Zustand. Unmittel­bar an die an und für sich schon schmutzige B a ck - st u b e grenzte die A b o r t a n l a g e, so daß die

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jüdische Weltherrschaft. Der Arbeiter dachte nicht in­ternational, denn er war ja aus dem Bauernstand heroorgegangen und dadurch noch mit dem Boden verbunden.

Daß er nicht international dachte, zeigte sich im Jahr 1914 beim Ausbruch des Weltkrieges und am 2. Mai 1933 bei der Auflösung seiner Standes- organisationen, der Gewerkschaften. Die einzelnen Verbände wurden zusammengeschlossen zur Deut­schen Arbeitsfront. Die Arbeiter liefen nicht weg, sondern es kamen noch andere hinzu, so daß die Deutsche Arbeitsfront heute 23 Millionen schaffen­der Deutscher umfaßt. Die hierdurch bedingte Ver­einfachung der Verwaltung ermöglichte außerordent­liche Ersparnisse und dadurch erhöhte Leistungen bei herabgesetzten Beiträgen. Das Wesentliche an der Deutschen Arbeitsfront ist, daß sie nicht Nach­folgerin der Gewerkschaften und auch nicht der Ar­beitgeberverbände ist. Es gibt also kein Gegenein­anderarbeiten mehr, sondern nur noch ein Mitein­anderarbeiten. Die hauptsächliche Aufgabe der Deut­schen Arbeitsfront ist die soziale Betreuung aller schaffenden Volksgenossen. Sie ist die Treuhänderin des schaffenden Volkes.

Der Arbeiter soll nur das von der Volksgemein­schaft fordern, was er selbst bereit ist, ihr zu geben. Dies ist die Volks- und Leistungsgemeinschaft. Hier­zu muß der Arbeiter erzogen werden. Die Richt­linien hierzu wurden in dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit gegeben. Es müssen der Füh­rer des Betriebes und seine Gefolgschaft gemeinsam am Wohle des Volkes arbeiten. Zwischen Führer und Gefolgschaft muß eine Treuegemeinschaft be­stehen. Dies ist die Hauptaufgabe der Schulungs­arbeit der Deutschen Arbeitsfront. Den Arbeitern muß ein Hochziel vorschweben, und das heißt Deutschland. Das Programm des National­sozialismus ist deshalb:dem Volke zu dienen, ihm Arbeit und Brot zu geben." Dies wird erreicht, in­dem man jedem Arbeiter den Arbeitsplatz gibt, für den er sich eignet und an dem er Hochleistungen erarbeiten kann. Der junge Mensch muß deshalb schon in den ersten Jahren mit der Arbeit in Ver­bindung gebracht werden. Es muß erkannt werden, zu welchem Beruf er sich hingezogen fühlt. Es soll deshalb das Bestreben der Erziehung sein, Fähig­keit und Veranlagung des Menschen festzustellen. Wird der junge Mensch an den Arbeitsplatz gestellt, zu dem er sich berufen fühlt, dann wird er Höchst­leistungen schaffen und damit auch die Leistungen des ganzen Volkes steigern.

Es ist deshalb erforderlich, daß der junge Mensch durch eine Berufs- und Charakterschule geht. Ge­lingt es dem Nationalsozialismus, hieraus den Lei­stungsaristokraten zu schaffen, dann hat er sich in diesen jungen Menschen die zukünftigen Führer der Partei und des Staates erzogen. Dann wird der Nationalsozialismus ewig zeitlos sein.

Er hat sich ,

Oer nationalsozialistische Mensch und seine Arbeitsstätte.

Dorträge im Zungjuristen-Schulungslager auf dem Gleiberg.

Jauche unter einem Brotschrank hindurchlief. Di­rekt neben dem Backhaus betreibt der Schwieger­sohn Levis, der Jude Adler, eine Fell- und Darmhandlung. Uebelriechende Darmfässer und Unrat liegen neben der Backstube. Da die Un­sauberkeit dieses Bäckereibetriebes derart unglaub­liche Formen annahm, mußte die Polizei einschrei­ten und die Bäckerei schließen.

Landkreis Gießen

* Wieseck, 5. Nov. Der Radfahrer-Ver­ein 1900 Wieseck hatte seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung eingeladen, die gut besucht war. Vereinsführer Adolf Schäfer begrüßte die Kameraden und gedachte zunächst des im letzten Jahr verstorbenen Geschäftsführers Fritz Weiß. Alsdann erstattete er ausführlichen Bericht über das abgelaufene Dereinsjahr. Dem Bericht war zu entnehmen, daß der Verein eine stetige Sportbetä­tigung entfaltet hat. Den einzelnen Mannschaften war es vergönnt, einige Siege zu erringen. Die Kasse, die von Otto Lotz und Gustav Schneider geprüft worden war, ergab einen befriedigenden Abschluß. Dem seitherigen Vorstand wurde ein­stimmig Entlastung erteilt. Anschließend wurde der Vorstand wie folgt neugebildet: 1. Vereinsführer Adolf Schäfer, Stellvertreter und Zeugwart Otto Kaiser, Geschäftsführer und Straßenfahrwart Ludwig Jung, Schriftführer Otto Lotz, Presse- und Werbewart Fritz Kling, 1. Saalsahrwart Otto Schnabel, 2. Saalsahrwart Rud. Wacker, Aeltestenrat: G. Schneider, L. Deibel, H. Kreiling und H. S ch n e p p. Die Vereinssatzun­gen (Einheitssatzungen), die im Verein eingeführt und anerkannt sind, kamen durch den Vereinssührer nochmals zur Verlesung. Im Anschluß hieran re­ferierte Werbewart Fritz Kling über die Olym­piade, die Bedeutung des Sportgroschens, sowie über den RsL. Unter Punkt Verschiedenes wurden noch einige interne Vereinsangelegenheiten behandelt und die Abhaltung eines Werbeabends am 30. No­vember beschlossen. Mit dem Gruß an den Reichs­kanzler Adolf Hitler und an den Reichssport­führer von Tschammer und Osten fand die harmonisch verlaufene Versammlung ihr Ende.

K Alten-Buseck, 5. Nov. Hier fand im Amts­zimmer der Bürgermeisterei die feierliche Ueberrei- chung der Ernennungs- und Anstellungsurkunden für die neuen Gemeinderäte statt. Nach einer kurzen Ansprache des Bürgermeisters Kahl wur­den die Gemeinderäte in feierlicher Form vereidigt. Das Ehrenamt als Gemeinderat bekleiden Pg. Otto Kahl, Wilh. Muhly, Pg. Wilhelm Schäfer, Ludwig Schwalb, Pg. Friedrich Wagenbach und Heinrich W a g e n b a ch. Als zweiter Beigeord­neter wurde Pg. Heinrich Wilhelm Freund ver­pflichtet. Hierauf wurden verschiedene Punkte der Tagesordnung erledigt. Die Verbindungsstraße Al­ten-Buseck Trohe soll ausgebaut werden. Die Friedhof- und Schanzenstraße sollen neu eingedeckt werden. Im Mittelpunkt der Beratung stand die Frage über die Schulden-Tilgung bei der Gemeinde­kasse. Die Außenstände der Gemeinde verteilen sich auf vier verschiedene Arten von Schuldnern. Zu Gruppe 1 gehören Schuldner, die auf Grund ihrer Einkommen in der Lage sind, in Raten ihrer Zah­lungsfrist nach einem vereinbarten Tilgungsplan nachzukommen. Die zweite Gruppe setzt sich aus Schuldnern zusammen, deren Einkommensoerhält- nisse es nicht ermöglichen, ihren Zahlungsverpflich­tungen in Raten nachzukommen. Diese Schuldner sollen für die Gemeinde eine Sicherungshypothek eintragen lassen. Mit Wirkung vom 1. Januar 1936 sollen von dieser Hypothek drei v. H. Zinsen bezahlt werden. Die Schuldner der dritten Gruppe sind in

Gauschulungstagung der Akbeitsgememschast heff. Gerichtsvollzieher in Gießen.

Am. Samstag und Sonntag fand die Sau« schulungstagung der Arbeitsgemein­schaft Hess. Gerichtsvollzieher in den Räumen des Hotel-Restaurant Hindenburg zu Gie­ßen statt. Der gute Besuch dieser Gauschulung gibt den besten Beweis für das vorhandene Interesse der Berufskameraden

Gaufachberater, Gerichtsvollzieher Stang in Worms, der die erschienenen Ehrengäste und Be­rufskameraden begrüßte und des verstorbenen Ka­meraden i. R. Berlinghof in Oppenheim ge­dachte, sprach am Samstagnachmittag in mehrstün­digem Vortrag u. a. ausführlich über den Verlauf derfachwissenschaftlichen Woche für Justizbeamte in Berlin", an der er als Gaufachberater und Rechtswahrer persönlich teilgenommen hatte.

Der Abend vereinigte die Berufskameraden mit Angehörigen zu einigen vergnügten Stunden.

Ärn Sonntag früh nahm die Tagung ihren Fort­gang. Als Gäste konnten begrüßt werden: Landge- richtsprüsident T h ü r e, Amtsgerichtsdirektor Dr. Mickel, Gerichtsassessor H o f m e y e r und Rechts­anwalt Krüger in Gießen, letzterer als Vertreter der Fachgruppe Deutscher Rechtsanwälte.

Gerichtsassessor Hofmeyer in Gießen nahm dann das Wort zu einem umfang- und lehrreichen, fesselnden Vortrag über den Vollstreckungsschutz aus dem Gebiete der Mobiliarzwangsvollstreckung unter

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Front, so müsse auch im Betriebe Kameradschaft herrschen. Gleiche Opfer müßten von allen gebracht werden. Dabei brauche man keine Angst zu haben, daß die Autorität des Betriebsführers dadurch ge­schwächt werde. Im Gegenteil könne er sich anders durchsetzen, wenn es ihm gelänge, das Vertrauen seiner Gefolgschaft zu erwerben und ein wirklicher Führer zu sein.

Der Redner ging schließlich noch auf die Bedeut- tung des GedankensSchönheit der Arbeit" ein. Er betonte, wie sehr dadurch die Arbeitsfreudigkeit und damit auch die Wirtschaftlichkeit des Betriebs gefördert werden könne, und wie oft mit kleinen Mitteln ein großer Erfolg zu verzeichnen wäre. Dieser Aufgabenbereich erstrecke sich auch auf das hygienische Gebiet.

Es gelang dem Redner durch den Hinweis auf diese neuen großen Aufgaben der Arbeitsfront, den Lagerteilnehmern ein Bild davon zu geben, welche Möglichkeiten bestehen, um den Kameraden in den Betrieben weiterzuhelfen und die soziale Frage einer weiteren Lösung entgegenzuführen.

Kreiswaiter 0er DAF. Hermann Wagner

sprach überdie Aufgaben der DAF.". Der Redner ging von der Entwicklung des deutschen Arbeiter­standes aus, deren Anfang im 19. Jahrhundert mit der Erfindung der Dampfmaschine und der Raum­not des deutschen Bauern beginnt. Durch die Er­findung der Dampfmaschine entstanden Fabriken und damit Bedarf an Arbeitern. Die Arbeiter rekrutierten sich aus dem Bauernstand. Die Zweit- und Spätergeborenen fanden auf dem Bauernhof keinen Platz und keine Ernährungsmöglichkeit mehr und gingen deshalb in die Stadt, in die Fabriken. Es ist die Tragik des deutschen Bauern, daß er sich zur Stadt hingezogen fühlte, wo er bessere Lebens­bedingungen zu finden glaubte, aber stark enttäuscht wurde. Es gab keine Schönheit der Arbeit, keine Volksgesundheit. Er wurde nur als Arbeitstier be­trachtet und sehnte sich deshalb danach, etwas mehr zu sein. Der Arbeiter befand sich in großer mate­rieller und seelischer Not. Er wurde nicht verstan­den, und daß ist die große Schuld unserer Vor­väter. Sie trieben damit den Arbeiter in die Arme des Judentums, das die Nöte des Arbeiters er­kannt hatte und die internationale Solidarität aller Arbeiter und deren Weltherrschaft predigte (Karl Marx), was dann nichts anderes war als die

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Landgerichtspräsident Thüre und Rechtsanwalt Krüger, Gießen, zu einzelnen Ausführungen ge­nommen.

Die Tagung, die die Berufskameraden noch bis zum späten Nachmittag in reger Unterhaltung über Berussfragen zusammenhielt, wurde geschlossen mit dem Grundsatz, daß der unbedingt erforderlichen Fortschulung der Berufskameraden größte Bedeu­tung beizumessen sei. Es wird künftig Aufgabe der Bezirksfachberater sein, regere und umfangreiche Schulungstätigkeit zum Besten der Berufsgruppe und damit auch zum Besten des Dolksganzen zu üben.

Mit einem Sieg-Heil auf Führer und Vaterland nahm die Tagung ihr Ende. L L

Der Montag war arbeitsrechtlichen Fragen ge­widmet. Er stand im Zeichen der Verwurzelung des nationalsozialistischen Menschen mit seiner Ar­beitsstätte, seinem Betrieb. Am Vormittag hielt Professor Dietz einen Vortrag über Betriebsge­meinschaft, am Nachmittag sprach zuerst der Gau- schulungsleiter der Deutschen Arbeitsfront Pg. Demmer über Betrieb und Menschenführung, dann der Kreiswaiter der Deutschen Arbeitsfront Pg. Wagner über Aufgaben der Deutschen Ar­beitsfront.

Professor Dietz machte einleitend darauf aufmerksam, daß das AOG. das Gesetz ist, das am meisten der national­sozialistischen Weltanschauung entspricht. Es sei das Grundgesetz unserer Arbeit überhaupt, das - die nationalsozialistische Auffassung von der Arbeit ge­setzlich verankert habe. Damit stehe es im Gegen­satz zu dem ftüheren Betriebsrätegesetz.

Das AOG. habe drei große Gestaltungsmomente. An der Spitze stehe der Gedanke der Gemeinschaft. Das bedeute, auf den Betrieb angewandt, die gegen­seitige Verbundenheit zwischen dem Führer des Be­iriedes und der Gefolgschaft. Beide arbeiten zu­sammen zum gemeinen Wohl von Volk und Staat. Das zweite Moment sei, daß der Betrieb einen Führer habe, der aber nichts anderes sei als der Mitgenosse der Gemeinschaft. Das dritte Moment sei, daß die Arbeit geadelt werde, indem sie sozialer Ehrendienst sei. Sie sei sowohl an der Gemeinschaft im Betrieb, als auch darüber hinaus Dienst am gesamten Volke. Damit sei mit der üblen Er­scheinung aus der Systemzeit gebrochen, wo der sogenannteProlet" seine Arbeitskraft möglichst teuer verkauft habe.

Zur Betriebsverfassung sei als entscheidendes Moment festgestellt, daß der Betrieb den Kern und den Schwerpunkt bilde. Dieser sei nicht der Betrieb des Unternehmers schlechthin. Zwar der Unter­nehmer und Führer des Betriebes spreche von seinem Betrieb, aber auch die Gefolgschaft spreche von ihrem Betrieb. Deshalb könne der Unternehmer und Führer mit seinem Betrieb auch nicht machen, was er wolle. Nach seiner Auffassung habe der Unternehmer an feinem Betrieb kein Eigentum im Sinne des § 903 BGB., sondern er sei Diener seines eigenen Betriebes. Aus der gegenseitigen Derbundenheit ergebe sich naturnotwendig, daß der Arbeitsvertrag kein Austauschoertrag im Sinne der §§ 323 fft BGB. sein könne, er sei vielmehr ein dem gemeinrechtlichen Denken entsprechender Treue­vertrag.

Bezüglich der Auffassung der Arbeit als sozialer Ehrendienst machte der Redner folgende Ausfüh­rungen: Ehrendienst bedeute, auf die Betriebsge­meinschaft angewandt, für den Führer und Unter­nehmer, daß er sich bei seinen Entscheidungen von pflichtgemäßem Ermessen leiten lassen müsse. Er habe kein absolutes Recht, sondern ein ausgespro­chenes Pflichtrecht. Für ihn bedeute soziale Ehren­pflicht, kraft seiner Führeraufgabe für die Gefolg­schaft zu sorgen. Auf denHerr-im-Hause-Stand- punkt" könne er sich nicht stellen. Für die Gefolg­schaft bedeute sozialer Ehrendienst, in Treue zu ihrem Führer und Unternehmer zu stehen, nicht allein wegen des Broterwerbes zu arbeiten, son­dern zum Wohle der Gemeinschaft im Betriebe und damit zum Wohle von Volk und Staat.

Oer Gauschulungsleiter der DAF. pg. Demmer

führte in seinem Vortrag überBetrieb und Men­schenführung" einleitend aus, daß die Arbeitsfront die Organisation zur Erziehung der Betriebsange­hörigen sei. Sie müsse für die Leistungsfähigkeit der Betriebe im besonderen dadurch wirken, daß sie den Grundsatzden rechten Mann auf den rechten Platz" in die Tat umsetze. Sie müsse daher für eine neue personelle Ordnung in den Betrieben sorgen. Der Mensch müsse wieder im Mittelpunkt stehen, seinen besonderen Veranlagungen müsse Rechnung getragen werden. Dabei komme es darauf an, den speziellen Charakter und die Leistungsfähigkeit des einzelnen richtig zu beurteilen. Leistungsvermögen, Leistungs­bereitschaft, Begabung, Fähigkeit der sinnlichen Wahrnehmung und körperliche Fähigkeit seien die zu berücksichtigenden Hauptelemente.

Schon in der Jugend müsse durch Lehrer und Arzt eine Beobachtung in der Richtung erfolgen, wo später im Berufsleben zweckmäßigerweise der ein­zelne eingesetzt werden könne. Diese Aufgabe habe später das Berufsberatungsamt. In der Lehre dürfe noch keine Spezialisierung einsetzen, als Geselle müßten erst die notwendigen weiteren Erfahrungen gesammelt werden. Dann sei es Aufgabe des Be­triebsführers, feinen Gefolgsmann an den Arbeits­platz zu stellen, auf dem der einzelne die größt­möglichsten Arbeitserfolge erzielen könne.

Wesentlich fei weiter die Leistungslage, d. h. der Arbeitsplatz. Hier dürfe es nicht wieder dazu kommen, daß durch den Einsatz von Maschinen die Arbeitsmöglichkeiten verringert würden. Diese hät­ten lediglich den Zweck, die Arbeit zu erleichtern. Stets müsse im Mittelpunkt der Mensch als Regler und Ordner stehen.

Einen neuen Inhalt habe die Arbeit im national­sozialistischen Staat erhalten. Sie fei nicht mehr dazu da, um materielle Bedürfnisse zu befriedigen; sie fei vielmehr Dienst am Volk. Wie einst an der

Vortrag wurden zu Grunde gelegt: die Entwick­lung des Vollstreckungsschutzes, die Voraussetzungen desselben, wie Grundgedanke, Würdigung des Schuldners (Offenlegung der wirtschaftlichen Ver­hältnisse, Person des Schuldners, Aufwand und Tüchtigkeit desselben), Schutz des Gläubigerinteresses und Mitwirkung des Gerichtsvollziehers. Nicht un­erwähnt blieb die lex Koeppen und die in diesem Zusammenhang von dem Gerichtsvollzieher zu be­achtenden Gesichtspunkte. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß ein unbedingter Anspruch auf Schuldnerschutz nicht besteht, daß aber ander­seits ein zu radikales Vorgehen der Gläubiger mit Rücksicht auf die dem Gericht durch das Voll­streckungsschutzgesetz nunmehr gegebenen Möglichkei­ten, auch im Interesse einer wirklich echten Volks­gemeinschaft, doch in erheblichem Maße unterbun­den werden kann. Dem Vortrag, der die prak­tische Seite des Gerichtsvollzieherdienstes, auch die bei feiner Ausübung sich leider so oft in die Wege stellenden Schwierigkeiten, gut beleuchtete, wurde von allen Zuhörern aufmerksam gefolgt. Reicher Beifall der Teilnehmer zollte dem Vortragenden ge­bührende Anerkennung.

Im Anschluß fand eine rege Aussprache statt. Weiter wurde das Wort noch von den Herren

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