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den, sollten in höheren Stockwerken lieber keine Fenster putzen. Auf jeden Fall steige man auf eine sicher stehende Leiter und turne nicht auf dem Fen­sterbrett bei offen stehenden Fensterflügeln herum. Die Fenster werden mit einem weichen Leder ge­putzt, das fest ausgewrungen wird. Dem Wasser setzt man etwas Salz zu, damit das Leder weich bleibt. Nach Gebrauch wäscht man das schmutzige Leder in Seifenwasser klar und spült es in sau­berem Wasser, dem etwas Glyzerin beigemischt wird. Ist das Leder hart geworden, dann läßt man es eine Zeitlang darin liegen. Fensterleder wird nie­mals in der Sonne getrocknet, man rollt es noch

etwas feucht zusammen und verschließt es in einem dazu bestimmten Behälter. Ehe man das Leder beim Putzen auf die Scheiben bringt, kann man das Fenster mit einem feuchten Zeitungsballen ab­reiben, das ist ein altbewährtes und praktisches Mittel, um sich die Reinigung zu erleichtern. Sind die Scheiben schon blind geworden und wollen sie beim Putzen nicht klar werden, dann füge man dem Wasser etwas Salzsäure zu, wobei man aber große Vorsicht walten lassen muß, da Salzsäure giftig ist und auf offenen Stellen in der Haut Unheil an­richten kann.

Vor Veginn der zweiten Erzeugungsschlacht.

Paroleausgabe auf dem Reichsbauerntag in Goslar.

Von Landesbauernführer Or. Wagner, MDR.

Richteten sich zu Beginn dieser Woche die Blicke der deutschen Öffentlichkeit auf München, die Hauptstadt der Bewegung, wo die Baudenkmale des neuen Reiches als monumentale Sinnbilder deut­schen Kulturschaffens in den Abschnitt der Voll­endung treten, so steht zu Anfang der kommenden, in den Tagen vom 10. bis 17. November, ein an­derer deutscher Kulturmittelpunkt vor allen Augen: Goslar, die Reichsbauernstadt. Jene Woche bringt mit dem 3. Reichsbauerntag die alljährlich umfassende Führertagung des Reichsnährstandes und die Paroleausgabe für die große Linie der kom­menden Bauernarbeit in ganz Deutschland, die jedesmal auch die lebhafte Anteilnahme aller nicht- bäuerlichen Dolkskreise hervorruft; denn die innere Schicksalsverbundenheit von Stadt und Land ist heute keine Phrase mehr, sondern hat das Bewußt­sein des Gesamtvolkes immer ernsthafter erfaßt.

Die Goslarer Parole des Vorjahres rief den deut­schen Bauern zur Erzeugungsschlacht auf, zu dem friedlichen aber vollsten Einsatz fordernden Kampfe um die deutsche Nahrungsfreiheit. Die weltpolitischen Ereignisse und die außenpolitischen Spannungen früherer Zeiten wie der letzten Monate haben jeden gelehrt, was es bedeutet, wenn ein Volk sich aus eigener Scholle ernähren kann. Die Ernäh­rungsgrundlage innerhalb der eigenen Grenzpfähle kann über Sein und Nichtsein einer Nation ent­scheiden. Wenn daher dem Bauer zugerufen wird: Erzeuge mehr aus deinem Boden, verwerte das Erzeugnis sparsam und richtig, dann dienst du deinem Volk!", so ist das ein Kampfbefehl, der sich wohl praktisch in erster Linie an den Bearbeiter des deutschen Bodens wendet, der aber die Stadtbevölkerung

ebenso angeht, denn sie ist das Hinterland, das in der Idee den Kampf mit auszutragen hat.

Der Reichsbauerntag in Goslar wird denzwei- t e n Abschnitt der Erzeugungsschlacht eröffnen und dabei die Erzeugungsschlacht des nächsten Wirt­schaftsjahres auf eine noch breitere Grundlage stellen, in noch fester umrifjenen Einzelmaßnahmen die Wege zur Weiterführung des friedlichen Kamp­fes zeigen. Denn trotz aller bereits erzielten Erfolge bleibt noch Arbeit zu tun. Wir konnten im letzten Jahr die Einfuhr ausländischer Lebensmittel von 4 Milliarden Mark (1928/29) auf 1,1 Milliarden Mark herabdrücken und den Wert unserer landwirt­schaftlichen Gesamterzeugung um 2,4 Milliarden oder 27 v. H. gegenüber 193*2/33 vermehren. Die deutsche Brotversorgung war damit zum erstenmal frei von der Notwendigkeit der Getreideeinfuhr gestaltet. Auf dem Gebiet der Futtermittel- und Fettversorgung, in der Bereitstellung von Rohstoffen landwirtschaft­lichen Ursprungs (Wolle, Flachs, Hanf) aber wird der Angriff erneut vorgetragen werden. Die De­visenersparnis, die hiermit erreicht ist und wird, kommt der sonstigen Rohstoffbeschaffung für unsere Industrie zugute und dient damit der Arbeitsschlacht, der anderen gewaltigen Aufgabe, die der Führer ge­stellt hat.

So kämpft das Bauerntum für Deutschland a l s Garde nationalsozialistischer Wirt­schaft, als Garde im ursprünglichsten Wortsinn, als Hüter und Verfechter des Wirtschaftsgrundsatzes Gemeinnutz geht vor Eigennutz"; und so ist die Erzeugungsschlacht, zu der der Reichs- bauerntag in Goslar jetzt erneut aufgerufen wird, ein Werkzeug nationalsozialistischer Friedens- und Freiheitspolitik.

Oer deutsch-polnische Wirtschaftsvertrag.

Das am 4. November in Warschau zwischen Deutschland und Polen abgeschlossene Wirtschaftsab­kommen beendet nun endlich auch auf wirtschaft­lichem Gebiete das, was das Verständigungsabkom­men vom 26. Januar 1934 in politischer Hinsicht beseitigte, den unfruchtbaren und aufreibenden Kriegszustand, der fast ununterbrochen seit Beendi­gung des Weltkrieges die Beziehungen zu unserem größten östlichen Nachbarn vergiftete. Es war der jetzige polnische Wirtschaftsminister Kwiat- kowsky, der schon vor 6 Jahren, also zu einer Zeit, da der deutsch-polnische Wirtschaftskrieg recht eigentlich begann, im Haushaltsausschuß des Sejms das Wort prägte:Ein deutsch-polnischer Handels­vertrag ist eine psychologische Notwen­digkeit". Polens neuer Ministerpräsident hat des öfteren betont, daß die Ausgabe seiner Regierung in erster Linie eine wirtschaftliche sei. Wie das pol­nische Kabinett diese Aufgabe anzufassen gedenkt, das hat es nicht nur mit den Sparmaßnahmen im eigenen Lande, sondern auch mit dem Abschluß des deutsch-polnischen Wirtschaftsvertrages gezeigt.

Das neue Vertragswert besteht aus drei verschie­denen Teilen. Es gliedert sich in den eigentlichen Wirtschaftsvertrag, in ein Warenabkommen und in ein Derrechnungsabkommen. In dem Wirt- fchaftsvertrag sagen sich beide Staaten die gegenseitige Meistbegünstigung in vollem Umfange zu. Das bedeutet für Deutschland, daß es an allen Zollermäßigungen teilnehmen kann, die Polen seinen anderen Handelsvertragspartnern ge­währt ober gewährt hat. Daneben gewähren sich die beiden Staaten die Ermäßigung gewisser Zölle und Einfuhrabgaben auf bestimmte Warenkatego­rien. Das Warenabkommen umfaßt die lange Liste der Kontingente, welche Polen uns gewährt, und die Lieferverträge für polnische Ausfuhrwaren, die mit dem Deutschen Reich getätigt worden sind. Das Derrechnungsabkommen schließlich be­stimmt, daß der gesamte gegenseitige Warenverkehr nur unter gegenseitiger Verrechnung vorzunehmen ist. Um die Schwierigkeiten der Devisenwirtschaft au umgehen, werden nur die Spitzen der in War­schau und Berlin * geführten Verrechnungskonten durch ein Clearingverfahren ausgeglichen.

Man darf annehmen, daß der neue Vertrag sehr bald zu einer erheblichen Ausweitung des deutsch- polnischen Warenaustausches führen wird. Denn in beiden Ländern ist die B i n n e n w i r t s ch a f t er« starkt und damit das Bedürfnis einer Ergän­zung durch eine Einfuhr, die nicht mit einem De­visenverlust verbunden ist, im Wachsen. Was ins­besondere Polen anbetrifft, so ist die neue Regierung offenbar entschlossen, den Weg der Deflation mehr und mehr zu verlassen und nach deutschem Muster aktive Konjunkturpolitik zu betreiben. Polens Wirtschaft leidet vor allem unter der Preisschere zwischen den landwirtschaft­lichen Erzeugnissen, auf die die Weltmarkt­depression ständig drückt, und dem industriellen Bedarf, der meist noch immer nur zu hohen Preisen befriedigt werden kann. Dieses Mißver­hältnis der Preise kann wesentlich gemildert wer­den, wenn auf dem Wege des Austausches deutsche Jndustriewaren mit den Überschüssen der landwirt­schaftlichen und namentlich der viehwirtschaftlichen Erzeuguna Polens bezahlt werden können

Ist ein derartiger organisierter Austausch gewähr­leistet, so braucht die deutsche Landwirtschaft ihrer­seits die Preisunterbietung, die früher von der Kon­kurrenz der billigen polnischen Agrareinfuhr aus­ging, nicht mehr zu fürchten. Denn selbstverständlich werden nur solche polnischen Land^virtschafts- erzeugnisse eingeführt werden, die in Deutsch­land selb st nicht in genügendem Maße zur Verfügung stehen. Außerdem aber wird natürlich Vorsorge getroffen werden, daß diese Ein­fuhr nicht etwa einen Preisdruck auf den deutschen Markt ausüben kann. Es kommt noch hinzu, daß die polnische Regierung selbst bemüht ist, die Jnlandpreise der landwirt­schaftlichen Erzeugnisse von den Weltmarktpreisen abzusetzen und soweit zu erhöhen, daß für die landwirtschaftlichen Erzeuger wieder eine Existenz­

möglichkeit vorhanden ist. Die Ausfuhr nach Deutsch­land muß also für Polen besonders wertvoll fein, da sie borl zu auskömmlichen Preisen ausgenommen werden kann. Die Voraussetzung hierfür ist freilich, daß Polen unter allen Umständen entspre­chende Mengen deutscher Jndustrie- maren kauft. Das Verrechnungssystem wirkt automatisch auf eine solche Gleichheit von Leistung und Gegenleistung hin. Es ist dann nur noch nötig, d i e Mengen der auf beiden Seiten angeforder­ten und ausgetauschten Waren nach Möglichkeit zu st e i g e r n.

Die Stärkung der Kaufkraft der polni­schen Bevölkerung, die das Hauptziel der Finanz­politik der gegenwärtigen polnischen Regierung ist, bietet auch für die Einfuhr deutscher Waren und damit ebenso für die Ausfuhr polnischer Erzeugnisse nach Deutschland bessere Aussichten. Die Vorbedin­gung für eine Zunahme des Warenaustausches zwi­schen beiden Ländern ist die fortschreitende wirt­schaftliche Gesundung hüben und drüben. Der Aus­tausch selbst aber zwischen den beiden sich wirtschaft­lich ergänzenden Ländern wird diesen Gesundungs­prozeß fordern. So wird hoffentlich der neue Wirt­schaftsvertrag zu einer engen wirtschaft­lichen Zusammenarbeit zwischen Deutsch­land und Polen auf der Grundlage gegenseitigen Verständnisses für die wirtschaftlichen Bedürfnisse des 93erfraa9partners führen. Ein auf diesem Boden sich vollzieyender Handelsaustausch ist immer f ü r beide Teile nützlich und darum auch dauerhaft.

Nachweis bet Deutschblütigkeit im Erbhof Zulassungsverfahren

Berlin, 5. Nov. (DNB.) Mitglieder der Deutschen Adelsgenossenschaft berufen sich im Erbhof-Zulassungsverfahren (§ 5 REG.) zum Nachweis ihrer Deutschblütigkeit im Sinne des § 13 des Reichserbhofgesetzes vielfach darauf, daß sie in das Eiserne Buch deutschen Adels, deutscher Art (EDDA.) eingetragen sind. Sie bringen eine Bescheinigung über die Eintragung bei und sehen von einer Vorlage der Personen st ands- urkunden zum Nachweis ihrer arischen Abstam­mung ab Das Reichs- und Preußische Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat daher die Voraussetzungen und Erfordernisse, die für die Ein tragung in bas EDDA, gelten, einer Prüfung au ihre Beweiskraft für bie Deutschblütigkeit unterzogen Diese Prüfung hat ergeben, daß die Tatsache der Eintragung in das EDDA, nicht die Gewähr für den Nachweis der Deutschblütig­keit im Sinne des § 13 REG. bildet. Der Reichs­und Preußische Minister für Ernährung und Land­wirtschaft hat demgemäß bestimmt, baß auch bie« jenigen Antragsteller, bie im Eisernen Buch beut» schen Abels, deutscher Art (EDDA.) eingetragen finb, roie alle übrigen Antragsteller im Erbhof-Zulassungsverfahren bie Personenstands urfunben bis zurück zum 1. Januar 1 8 0 0 einzureichen haben.

Devisenprozesie gegen Ange­hörige katholischer Orden.

Zehn Jahre Zuchthaus für die General­prokuratorin Schroers.

Berlin, 5. Nov. (DNB.) Die Generalproku- ratorin Anna Schroers von ber Genossenschaft Unserer Sieben Frau" in Mühlhausen bei Kem­pen a. Rh. würbe wegen fortgesetzten Devisenver- brechens zu zehn Jahren Zuchthaus, zehn Jahren Ehrverlust unb 250 000 RM. Gelbstrafe ver­urteilt. Die beschlagnahmten Obligationen in Höhe von 96 000 Gulben sowie 625 000 RM. werben ein­gezogen. Für bie Gelbstrafe, bie Kosten unb ben eingezogenen Betrag haftet ber ßiebfrauenorben in Mühlhausen mit, bei ber Ersatzeinziehung jeboch nur in Höhe von 425 000RM. Das Gericht sieht als er­wiesen an, baß bie Angeklagte 322 000 RM. an Gel­bem ihres eigenen Drbens, teils persönlich, über bie

Grenze geschafft hat. Dazu kommen vier Päckchen mit Banknoten im Gesamtbeträge von 200 000 RM., die von ihr unter Mißbrauch ihrer Ordens­kleidung für andere Kloster ins Auslanh geschmug­gelt wurden, um dort zum Rückkauf von Ordens­obligationen verwendet zu werden.

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In dem Prozeß gegen zwei Angehörige desD o- m i n i k a n e r - O r d e n s", den Provinzial Sie­rn e r - Köln und den Generalprokurator derRo­senkranzmission", Dr. Horten-Vechta verur­teilte das Landesschöffengericht Oldenburg Siemer wegen zweier Deoisenoergehen und eines versuchten Devisenoerbrechens zu 1 Jahr 3 Monate Ge­fängnis und 37 000 RM. Geldstrafe unb wegen fahrlässigen Devisenvergehens zu 16 000 RM. Geld­strafe, Dr. Horten wegen Devisenvergehens in zwei Fällen und eines versuchten D^oisenverbrechens zu 2 Jahren Gefängnis und 70000 RM. Geld­strafe. Die Untersuchungshaft wird angerechnet. 55 000 RM. gelangen zur Einziehung, wobei die Ordensprovinz mithaftet. Siemer hat in den Jah­ren 1932/33 ausländische Konten ber Orbensprooinz ber beutschen Devisenstelle verheimlicht. Dr. Horten hat sich unter Benutzung übertriebener unb unrich­tiger Angaben bie Genehmigung zur Überweisung von Summen ins Auslanb geben lassen. Beibe ha­ben schließlich Anfang 1935 ben Versuch gemacht, burch eine Bescheinigung falschen Inhalts, die Sie­mer ausstellte, ein Genehmigung zur Überweisung von 20 000 RM. zu erschleichen.

W

Reichsjägermeister Hermann Göring nahm an ber Tagung ber Lanbesjägermeister in Braun- schweig teil unb unternahm bann mit bem braun­schweigischen Staatsminister Halpert eine Fahrt zur Jagb. (Weltbilb-M.)

Vereinheitlichung der Gemeindepolizei.

Ein vrganisationserlah des Reichs- innenministers.

Berlin, 6.Nov. (DRV.) 3m Ministerialblatt ür bie preußische innere Verwaltung veröffentlicht ber Reichs, unb preußische 2111 n i ff e r des Innern einen Erlaß, ber sich eingefjenb mit ber beutschen Gemeindepolizei besaht. Der Erlaß regelt zunächst bas Verhältnis ber Zahl ber polizeibeamten zur Einwohnerzahl ber Od- chaften nach einheitlichen Gesichtspunkten. Es wirb estgelegt, bah Polizeiverwaltungen un­ter 2000 Einwohnern künftig keinen Gemeinbepolizeibeamten mehr haben sollen, ber polizeiliche Dienst auf bem Canbe viel­mehr von Genbarmeriebeamten ver­sehen werben soll, Während in Ortschaften von 2000 bis 4000 Einwohnern noch ein Polizeivollzugs­beamter als ausrelchenb erkannt worben ist, steigert sich bas Verhältnis mit ber zunehmenden Gröhe ber Orte so, bah schliehlich (in Ortschaften über 50 000 Einwohner) c u f je 6 00, in besonderen Fällen auf je 500 Einwohner ein Polizei- vollzugsbeamter für notwenbig erachtet wirb.

Die Dien st aufficht über bie Gemeindepolizei durch staatliche Aufsichksorgane ist einheitlich geregelt worden. 2HH Wirkung vom 1. Januar 1936 sind für alle Gemeindepolizeibeamten des Reiches einheitliche Amtsbezeichnun­gen eingeführt worden. Es wird unterschieden zwischen Beamten, die den eigentlichen Polizei- d i e n st versehen und Beamten und Angestellten, die Vollziehungsgeschäfte, Zustellungen und sonstige Arbeiten auszuführen haben. Dabei ist davon ausgegangen worden, dah Polizeidiensk nur von ordentlichen hauptamtlich angestellten Polizei­beamten verrichtet werden soll.

Ferner ist die Einführung der Versehbar­ke i t der Gemeindepolizeivollzugsbeamten in dem Rnndedaß bereits angefünbiat worden. Einheit­liche Bestimmungen über die Uniformierung ber Gemeindepolizei sind ebenfalls angekündigt wor­ben. Die Bestätigung der Offiziere und oberen Kri­minalbeamten der Gemeindepolizei Hal sich ber Reichs- unb Preuhifche Minister bes Innern Vor­behalten.

Mit biefem Organifationserlah hat ber Reichs­und Preuhifche Minister des Innern im Zuge der Reichsreform auch mit der Vereinheitlichung der deutschen Gemeindepolizei begonnen.

Kleine politische Nachrichten

Reichsminister Dr. Goebbels stattete der Auslandsorganisation der NSDAP, einen Besuch ab. Gauleiter Bohle berichtete ihm über das umfangreiche Arbeitsgebiet. Bei der Führung durch die Aemter der AO. zeigte Dr. Goeb­bels besonderes Interesse für die Presse, - und Filmarbeit im Ausland. Er überzeugte sich von der opferfreudigen Mitarbeit der Ausländs­deutschen beim Winterhilfswerk der AO. und den Leistungen auf dem Gebiete der Kulturarbeit und der Betreuung der deutschen Seeleute. Zum Ab­schluß seines Besuches trug sich Dr. Goebbels in bas Ehrenbuch der AO. ein.

JerSiiui derLandesplanung

Von Arthur Zmarzly-Vofrei.

Der Gedanke, eine deutsche Raumordnung zu schaffen, beginnt nunmehr festere Gestalt anzu- nehmen. Es liegen zwar schon viele einzelne Ar- beiten vor, bisher fehlte aber eine übergeordnete Stelle, die für die zusammenfassende Planung und Ordnung des deutschen Raumes zuständig war. Auf Grund des Gesetzes vom 29. März 1935 und des Erlasse« des Führers und Reichskanzlers vom 26. Juni 1935 ist jetzt eine Reichs st eile für Raumordnung gebildet, die Reichsmmister Kerrl unterstellt wurde. Zum ausführenden Or- gan der Reichsstelle ist die Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsplanung und Raumordnung bestimmt. Ihre erste Aufgabe wird sein, die vorhandenen Ergebnisse der Landes­planung festzustellen und weiterhin festzulegen, welche Gesamtausgaben der Reichsplanung obliegen. Die neue Gesellschaft ist völlig unabhängig von ber Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsautobah- nen", die ihre Arbeiten bis Ende d. I. in Zusam­menarbeit mit der neuen Reichsstelle abschließen wird.

Die Reichs- und Landesplanung beschränk* sich nicht auf das Verkehrswesen, auf die Verteilung des Wohnraums und der Siedlung, wie noch vielfach angenommen wird, sondern der raumpolitische Wille greift weiter darüber hinaus. Er umfaßt und durch­dringt die Bevolkerungspolitik, die Volkswirtschaft und auch die Wehrpolitik. In der Bevolkerungspoli- tik stehen, von der Raumgestaltung aus gesehen, selbstverständlich die Siedlungen im Vorder­gründe. Sie sollen nicht irgendwo in den Raum ge­stellt werden, sondern dorthin, wo sie die beste Ver­teilung und den günstigsten Einsatz der deutschen Arbeitskraft gewährleisten. Hier durchdringen sich bevölkerungspolitische und volkswirtschaftliche Aus­gaben, denn für den Aufbau einer neuen Volkswirt­schaft bildet der richtige Einsatz der deut­schen Arbeitskraft, die unser größter Reich­tum ist, die feste Grundlage. Die Volkswirtschaft regelt und sichert die Existenz der Gesamtheit, unb es hieße Verschwendung treiben, Arbeit und Wirt­schaft so regellos im deutschen Raum verteilt zu lassen, wie es in einer überstürzten Entwicklung geschah. Es war eine Folge falscher geistiger Ein­stellung zu der dem deutschen Volke schon seit Jahr­zehnten gestellten Aufgabe, wenn Wirtschaftspläne ausgestellt wurden, ohne vorher auf Grund bevöl­kerungspolitischer, volkswirtschaftlicher und wehr- politischer Bestandsaufnahmen das soziale und wirt­schaftliche Gefüge der Landschaft ermittelt zu haben. Die Erforschung geht der Planung voraus, denn sie muß auf alle in der Landschaft wirkenden Kräfte Einfluß nehmen und die Bedürfnisse und Erforder­nisse zueinander ordnen, gegebenenfalls für einen Ausgleich im Hinblick auf das große Ganze sorgen. Dem Gesetz eines derartigen Raumwirtschaftsplans müssen deshalb Dinge wie Wohnung und Siedlung, Technik und Verkehr, kulturelle wie zivilisatorische Bedürfnisie überhaupt untergeordnet werden.

Auf die Reichs- und Landesplanung ist heute ferner bie Wehrpolitik von bestimmen­dem Einfluß. Wer die wehrpolitische Aufgabe als rein militärische betrachtet, bewegt sich in viel zu engen Vorstellungen. Der deutsche Raum hat wehrpolitisch nicht mehr die große Ausdehnung wie früher. Bezeichnend ist der Ausspruch eines Flie­gers, der vor kurzem ein Schnellflugzeug über Deutschland ausprobierte; er sagte, er fei sich bei diesem Fluge vorgekommen wie eine Fliege zwi­schen einem Doppelfenster. Wehrpolitische Gesichts­punkte sind auch für die Landesplanung an der Grenze maßgebend. Gerade das deutsche Volk ist gezwungen, auch im Frieden feine Grenzen zu verteidigen. Diese friedliche Landesverteidigung er­fordert den planmäßigen Einsatz bevölkerungspoli­tischer, wirtschaftlicher und nicht zuletzt kultureller Kräfte, um die Grenzmarken volklich gesund zu er­halten. Raumpolitik ist für Deutschland nicht eine Arbeit, die aus der Freude am Planen kommt, son­dern eine notwendige Arbeit, der sich das deutsche Volk nicht mehr entziehen kann.

Umfaßt der raumpolitische Wille alle Lebens­gebiete, so bleibt die Landesplanung doch an bestimmte Räume gebunden, die, wie ein Blick auf die Landkarten lehrt, verschiedenartigen Charakter aufweisen. Dementsprechend läßt sich die Landes­planung nicht in ein Schema pressen oder nach Maßstäben durchführen, die für alle Räume gelten. Raumordnung von unten her, aus den Raumbe­dingungen heraus, ist das Gegebene und führt zu einer praktischen Losung. Die Reichsstelle für Raum­ordnung nimmt deshalb den Gauplanungsstellen ihre Aufgaben nicht ab, sondern gibt ihnen die großen Gesichtspunkte und entscheidet notfalls über Streitpunkte, die sich in kleineren Räumen, wo sich viele Dinge stoßen, ergeben können. Eine überge­ordnete Stelle, die planmäßig die Raumwirtschaft über das ganze Reich hin leitet, ist unentbehrlich, denn die Landesplanung soll eine echte Selbstver­waltungsaufgabe bleiben, trotzdessen müssen aber die einzelnen Landräume organisch miteinander verbunden sein. Was das heißt, geht aus dem um­fangreichen sachlichen Aufgabenkrfs hervor, der sich aus vielen Kreisen, wie Verkehrswesen, Ernäh­rungswirtschaft, Wohnungs- und Siedlungswesen, Wehrpolitik und Kulturpolitik zusammensetzt. Ge- rabe weil in der Raumwirtschaft nur umfassend ge­recht werden darf, werden auch die Landespla- nungsoerbände unter einheitliche Leitung zu stellen fein.

Die Hauptaufgabe der deutschen Raumwirtschaft ist wohl darin zu erblicken, einen vernünftigen Dauerzustand herbeizuführen. Die Zuständig­keit der einzelnen Ressorts muß deshalb im Inter­esse der Gesamtplanung abgewogen werden, was sich nur durch eine Verbindungsstelle, wie sie die Reichsstelle für Raumordnung dörstellt, herbeiführen läßt. Die Reichsstelle wird aber nach den Erklä­rungen ihres Leiters gegen Planungen der einzel­nen zuständigen Stellen nur insoweit Einspruch er­heben, als es die Erfordernisse und höheren Ge­sichtspunkte der Gesamtplanung bedingen. Jeder Vorschlag, ben beispielsweise das Reichsernährungs­ministerium ober bas Reichskriegsministerium ober das Reichsverkehrsministerium vorzubringen hat, wird künftig von der Reichsstelle aus dahin geprüft werden, ob der vorgelegte Plan nach jeder Richtung hin als bie beste Lösung angesprochen werben kann. Die deutsche Raumwirtschaft ist nun in geordnete Bahnen gelenkt. Die Lenkung erfolgt durch die Reichsstelle, die Planung und praktische Durchfüh­rung durch unabhängige bewegliche Verbände, die in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Gemeinden und Gemeindeverbänden in For­schung und Planung auf lange Sicht schöpferisch wirken können.