den, sollten in höheren Stockwerken lieber keine Fenster putzen. Auf jeden Fall steige man auf eine sicher stehende Leiter und turne nicht auf dem Fensterbrett bei offen stehenden Fensterflügeln herum. Die Fenster werden mit einem weichen Leder geputzt, das fest ausgewrungen wird. Dem Wasser setzt man etwas Salz zu, damit das Leder weich bleibt. Nach Gebrauch wäscht man das schmutzige Leder in Seifenwasser klar und spült es in sauberem Wasser, dem etwas Glyzerin beigemischt wird. Ist das Leder hart geworden, dann läßt man es eine Zeitlang darin liegen. Fensterleder wird niemals in der Sonne getrocknet, man rollt es noch
etwas feucht zusammen und verschließt es in einem dazu bestimmten Behälter. Ehe man das Leder beim Putzen auf die Scheiben bringt, kann man das Fenster mit einem feuchten Zeitungsballen abreiben, das ist ein altbewährtes und praktisches Mittel, um sich die Reinigung zu erleichtern. Sind die Scheiben schon blind geworden und wollen sie beim Putzen nicht klar werden, dann füge man dem Wasser etwas Salzsäure zu, wobei man aber große Vorsicht walten lassen muß, da Salzsäure giftig ist und auf offenen Stellen in der Haut Unheil anrichten kann.
Vor Veginn der zweiten Erzeugungsschlacht.
Paroleausgabe auf dem Reichsbauerntag in Goslar.
Von Landesbauernführer Or. Wagner, MDR.
Richteten sich zu Beginn dieser Woche die Blicke der deutschen Öffentlichkeit auf München, die Hauptstadt der Bewegung, wo die Baudenkmale des neuen Reiches als monumentale Sinnbilder deutschen Kulturschaffens in den Abschnitt der Vollendung treten, so steht zu Anfang der kommenden, in den Tagen vom 10. bis 17. November, ein anderer deutscher Kulturmittelpunkt vor allen Augen: Goslar, die Reichsbauernstadt. Jene Woche bringt mit dem 3. Reichsbauerntag die alljährlich umfassende Führertagung des Reichsnährstandes und die Paroleausgabe für die große Linie der kommenden Bauernarbeit in ganz Deutschland, die jedesmal auch die lebhafte Anteilnahme aller nicht- bäuerlichen Dolkskreise hervorruft; denn die innere Schicksalsverbundenheit von Stadt und Land ist heute keine Phrase mehr, sondern hat das Bewußtsein des Gesamtvolkes immer ernsthafter erfaßt.
Die Goslarer Parole des Vorjahres rief den deutschen Bauern zur Erzeugungsschlacht auf, zu dem friedlichen aber vollsten Einsatz fordernden Kampfe um die deutsche Nahrungsfreiheit. Die weltpolitischen Ereignisse und die außenpolitischen Spannungen früherer Zeiten wie der letzten Monate haben jeden gelehrt, was es bedeutet, wenn ein Volk sich aus eigener Scholle ernähren kann. Die Ernährungsgrundlage innerhalb der eigenen Grenzpfähle kann über Sein und Nichtsein einer Nation entscheiden. Wenn daher dem Bauer zugerufen wird: „Erzeuge mehr aus deinem Boden, verwerte das Erzeugnis sparsam und richtig, dann dienst du deinem Volk!", so ist das ein Kampfbefehl, der sich wohl praktisch in erster Linie an den Bearbeiter des deutschen Bodens wendet, der aber die Stadtbevölkerung
ebenso angeht, denn sie ist das Hinterland, das in der Idee den Kampf mit auszutragen hat.
Der Reichsbauerntag in Goslar wird denzwei- t e n Abschnitt der Erzeugungsschlacht eröffnen und dabei die Erzeugungsschlacht des nächsten Wirtschaftsjahres auf eine noch breitere Grundlage stellen, in noch fester umrifjenen Einzelmaßnahmen die Wege zur Weiterführung des friedlichen Kampfes zeigen. Denn trotz aller bereits erzielten Erfolge bleibt noch Arbeit zu tun. Wir konnten im letzten Jahr die Einfuhr ausländischer Lebensmittel von 4 Milliarden Mark (1928/29) auf 1,1 Milliarden Mark herabdrücken und den Wert unserer landwirtschaftlichen Gesamterzeugung um 2,4 Milliarden oder 27 v. H. gegenüber 193*2/33 vermehren. Die deutsche Brotversorgung war damit zum erstenmal frei von der Notwendigkeit der Getreideeinfuhr gestaltet. Auf dem Gebiet der Futtermittel- und Fettversorgung, in der Bereitstellung von Rohstoffen landwirtschaftlichen Ursprungs (Wolle, Flachs, Hanf) aber wird der Angriff erneut vorgetragen werden. Die Devisenersparnis, die hiermit erreicht ist und wird, kommt der sonstigen Rohstoffbeschaffung für unsere Industrie zugute und dient damit der Arbeitsschlacht, der anderen gewaltigen Aufgabe, die der Führer gestellt hat.
So kämpft das Bauerntum für Deutschland a l s Garde nationalsozialistischer Wirtschaft, als Garde im ursprünglichsten Wortsinn, als Hüter und Verfechter des Wirtschaftsgrundsatzes „Gemeinnutz geht vor Eigennutz"; und so ist die Erzeugungsschlacht, zu der der Reichs- bauerntag in Goslar jetzt erneut aufgerufen wird, ein Werkzeug nationalsozialistischer Friedens- und Freiheitspolitik.
Oer deutsch-polnische Wirtschaftsvertrag.
Das am 4. November in Warschau zwischen Deutschland und Polen abgeschlossene Wirtschaftsabkommen beendet nun endlich auch auf wirtschaftlichem Gebiete das, was das Verständigungsabkommen vom 26. Januar 1934 in politischer Hinsicht beseitigte, den unfruchtbaren und aufreibenden Kriegszustand, der fast ununterbrochen seit Beendigung des Weltkrieges die Beziehungen zu unserem größten östlichen Nachbarn vergiftete. Es war der jetzige polnische Wirtschaftsminister Kwiat- kowsky, der schon vor 6 Jahren, also zu einer Zeit, da der deutsch-polnische Wirtschaftskrieg recht eigentlich begann, im Haushaltsausschuß des Sejms das Wort prägte: „Ein deutsch-polnischer Handelsvertrag ist eine psychologische Notwendigkeit". Polens neuer Ministerpräsident hat des öfteren betont, daß die Ausgabe seiner Regierung in erster Linie eine wirtschaftliche sei. Wie das polnische Kabinett diese Aufgabe anzufassen gedenkt, das hat es nicht nur mit den Sparmaßnahmen im eigenen Lande, sondern auch mit dem Abschluß des deutsch-polnischen Wirtschaftsvertrages gezeigt.
Das neue Vertragswert besteht aus drei verschiedenen Teilen. Es gliedert sich in den eigentlichen Wirtschaftsvertrag, in ein Warenabkommen und in ein Derrechnungsabkommen. In dem Wirt- fchaftsvertrag sagen sich beide Staaten die gegenseitige Meistbegünstigung in vollem Umfange zu. Das bedeutet für Deutschland, daß es an allen Zollermäßigungen teilnehmen kann, die Polen seinen anderen Handelsvertragspartnern gewährt ober gewährt hat. Daneben gewähren sich die beiden Staaten die Ermäßigung gewisser Zölle und Einfuhrabgaben auf bestimmte Warenkategorien. Das Warenabkommen umfaßt die lange Liste der Kontingente, welche Polen uns gewährt, und die Lieferverträge für polnische Ausfuhrwaren, die mit dem Deutschen Reich getätigt worden sind. Das Derrechnungsabkommen schließlich bestimmt, daß der gesamte gegenseitige Warenverkehr nur unter gegenseitiger Verrechnung vorzunehmen ist. Um die Schwierigkeiten der Devisenwirtschaft au umgehen, werden nur die Spitzen der in Warschau und Berlin * geführten Verrechnungskonten durch ein Clearingverfahren ausgeglichen.
Man darf annehmen, daß der neue Vertrag sehr bald zu einer erheblichen Ausweitung des deutsch- polnischen Warenaustausches führen wird. Denn in beiden Ländern ist die B i n n e n w i r t s ch a f t er« starkt und damit das Bedürfnis einer Ergänzung durch eine Einfuhr, die nicht mit einem Devisenverlust verbunden ist, im Wachsen. Was insbesondere Polen anbetrifft, so ist die neue Regierung offenbar entschlossen, den Weg der Deflation mehr und mehr zu verlassen und nach deutschem Muster aktive Konjunkturpolitik zu betreiben. Polens Wirtschaft leidet vor allem unter der Preisschere zwischen den landwirtschaftlichen Erzeugnissen, auf die die Weltmarktdepression ständig drückt, und dem industriellen Bedarf, der meist noch immer nur zu hohen Preisen befriedigt werden kann. Dieses Mißverhältnis der Preise kann wesentlich gemildert werden, wenn auf dem Wege des Austausches deutsche Jndustriewaren mit den Überschüssen der landwirtschaftlichen und namentlich der viehwirtschaftlichen Erzeuguna Polens bezahlt werden können
Ist ein derartiger organisierter Austausch gewährleistet, so braucht die deutsche Landwirtschaft ihrerseits die Preisunterbietung, die früher von der Konkurrenz der billigen polnischen Agrareinfuhr ausging, nicht mehr zu fürchten. Denn selbstverständlich werden nur solche polnischen Land^virtschafts- erzeugnisse eingeführt werden, die in Deutschland selb st nicht in genügendem Maße zur Verfügung stehen. Außerdem aber wird natürlich Vorsorge getroffen werden, daß diese Einfuhr nicht etwa einen Preisdruck auf den deutschen Markt ausüben kann. Es kommt noch hinzu, daß die polnische Regierung selbst bemüht ist, die Jnlandpreise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse von den Weltmarktpreisen abzusetzen und soweit zu erhöhen, daß für die landwirtschaftlichen Erzeuger wieder eine Existenz
möglichkeit vorhanden ist. Die Ausfuhr nach Deutschland muß also für Polen besonders wertvoll fein, da sie borl zu auskömmlichen Preisen ausgenommen werden kann. Die Voraussetzung hierfür ist freilich, daß Polen unter allen Umständen entsprechende Mengen deutscher Jndustrie- maren kauft. Das Verrechnungssystem wirkt automatisch auf eine solche Gleichheit von Leistung und Gegenleistung hin. Es ist dann nur noch nötig, d i e Mengen der auf beiden Seiten angeforderten und ausgetauschten Waren nach Möglichkeit zu st e i g e r n.
Die Stärkung der Kaufkraft der polnischen Bevölkerung, die das Hauptziel der Finanzpolitik der gegenwärtigen polnischen Regierung ist, bietet auch für die Einfuhr deutscher Waren und damit ebenso für die Ausfuhr polnischer Erzeugnisse nach Deutschland bessere Aussichten. Die Vorbedingung für eine Zunahme des Warenaustausches zwischen beiden Ländern ist die fortschreitende wirtschaftliche Gesundung hüben und drüben. Der Austausch selbst aber zwischen den beiden sich wirtschaftlich ergänzenden Ländern wird diesen Gesundungsprozeß fordern. So wird hoffentlich der neue Wirtschaftsvertrag zu einer engen wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen auf der Grundlage gegenseitigen Verständnisses für die wirtschaftlichen Bedürfnisse des 93erfraa9partners führen. Ein auf diesem Boden sich vollzieyender Handelsaustausch ist immer f ü r beide Teile nützlich und darum auch dauerhaft.
Nachweis bet Deutschblütigkeit im Erbhof Zulassungsverfahren
Berlin, 5. Nov. (DNB.) Mitglieder der Deutschen Adelsgenossenschaft berufen sich im Erbhof-Zulassungsverfahren (§ 5 REG.) zum Nachweis ihrer Deutschblütigkeit im Sinne des § 13 des Reichserbhofgesetzes vielfach darauf, daß sie in das Eiserne Buch deutschen Adels, deutscher Art (EDDA.) eingetragen sind. Sie bringen eine Bescheinigung über die Eintragung bei und sehen von einer Vorlage der Personen st ands- urkunden zum Nachweis ihrer arischen Abstammung ab Das Reichs- und Preußische Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat daher die Voraussetzungen und Erfordernisse, die für die Ein tragung in bas EDDA, gelten, einer Prüfung au ihre Beweiskraft für bie Deutschblütigkeit unterzogen Diese Prüfung hat ergeben, daß die Tatsache der Eintragung in das EDDA, nicht die Gewähr für den Nachweis der Deutschblütigkeit im Sinne des § 13 REG. bildet. Der Reichsund Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft hat demgemäß bestimmt, baß auch bie« jenigen Antragsteller, bie im Eisernen Buch beut» schen Abels, deutscher Art (EDDA.) eingetragen finb, roie alle übrigen Antragsteller im Erbhof-Zulassungsverfahren bie Personenstands urfunben bis zurück zum 1. Januar 1 8 0 0 einzureichen haben.
Devisenprozesie gegen Angehörige katholischer Orden.
Zehn Jahre Zuchthaus für die Generalprokuratorin Schroers.
Berlin, 5. Nov. (DNB.) Die Generalproku- ratorin Anna Schroers von ber Genossenschaft „Unserer Sieben Frau" in Mühlhausen bei Kempen a. Rh. würbe wegen fortgesetzten Devisenver- brechens zu zehn Jahren Zuchthaus, zehn Jahren Ehrverlust unb 250 000 RM. Gelbstrafe verurteilt. Die beschlagnahmten Obligationen in Höhe von 96 000 Gulben sowie 625 000 RM. werben eingezogen. Für bie Gelbstrafe, bie Kosten unb ben eingezogenen Betrag haftet ber ßiebfrauenorben in Mühlhausen mit, bei ber Ersatzeinziehung jeboch nur in Höhe von 425 000RM. Das Gericht sieht als erwiesen an, baß bie Angeklagte 322 000 RM. an Gelbem ihres eigenen Drbens, teils persönlich, über bie
Grenze geschafft hat. Dazu kommen vier Päckchen mit Banknoten im Gesamtbeträge von 200 000 RM., die von ihr unter Mißbrauch ihrer Ordenskleidung für andere Kloster ins Auslanh geschmuggelt wurden, um dort zum Rückkauf von Ordensobligationen verwendet zu werden.
*
In dem Prozeß gegen zwei Angehörige des „D o- m i n i k a n e r - O r d e n s", den Provinzial Siern e r - Köln und den Generalprokurator der „Rosenkranzmission", Dr. Horten-Vechta verurteilte das Landesschöffengericht Oldenburg Siemer wegen zweier Deoisenoergehen und eines versuchten Devisenoerbrechens zu 1 Jahr 3 Monate Gefängnis und 37 000 RM. Geldstrafe unb wegen fahrlässigen Devisenvergehens zu 16 000 RM. Geldstrafe, Dr. Horten wegen Devisenvergehens in zwei Fällen und eines versuchten D^oisenverbrechens zu 2 Jahren Gefängnis und 70000 RM. Geldstrafe. Die Untersuchungshaft wird angerechnet. 55 000 RM. gelangen zur Einziehung, wobei die Ordensprovinz mithaftet. Siemer hat in den Jahren 1932/33 ausländische Konten ber Orbensprooinz ber beutschen Devisenstelle verheimlicht. Dr. Horten hat sich unter Benutzung übertriebener unb unrichtiger Angaben bie Genehmigung zur Überweisung von Summen ins Auslanb geben lassen. Beibe haben schließlich Anfang 1935 ben Versuch gemacht, burch eine Bescheinigung falschen Inhalts, die Siemer ausstellte, ein Genehmigung zur Überweisung von 20 000 RM. zu erschleichen.
W
Reichsjägermeister Hermann Göring nahm an ber Tagung ber Lanbesjägermeister in Braun- schweig teil unb unternahm bann mit bem braunschweigischen Staatsminister Halpert eine Fahrt zur Jagb. — (Weltbilb-M.)
Vereinheitlichung der Gemeindepolizei.
Ein vrganisationserlah des Reichs- innenministers.
Berlin, 6.Nov. (DRV.) 3m Ministerialblatt ür bie preußische innere Verwaltung veröffentlicht ber Reichs, unb preußische 2111 n i ff e r des Innern einen Erlaß, ber sich eingefjenb mit ber beutschen Gemeindepolizei besaht. Der Erlaß regelt zunächst bas Verhältnis ber Zahl ber polizeibeamten zur Einwohnerzahl ber Od- chaften nach einheitlichen Gesichtspunkten. Es wirb estgelegt, bah Polizeiverwaltungen unter 2000 Einwohnern künftig keinen Gemeinbepolizeibeamten mehr haben sollen, ber polizeiliche Dienst auf bem Canbe vielmehr von Genbarmeriebeamten versehen werben soll, Während in Ortschaften von 2000 bis 4000 Einwohnern noch ein Polizeivollzugsbeamter als ausrelchenb erkannt worben ist, steigert sich bas Verhältnis mit ber zunehmenden Gröhe ber Orte so, bah schliehlich (in Ortschaften über 50 000 Einwohner) c u f je 6 00, in besonderen Fällen auf je 500 Einwohner ein Polizei- vollzugsbeamter für notwenbig erachtet wirb.
Die Dien st aufficht über bie Gemeindepolizei durch staatliche Aufsichksorgane ist einheitlich geregelt worden. 2HH Wirkung vom 1. Januar 1936 sind für alle Gemeindepolizeibeamten des Reiches einheitliche Amtsbezeichnungen eingeführt worden. Es wird unterschieden zwischen Beamten, die den eigentlichen Polizei- d i e n st versehen und Beamten und Angestellten, die Vollziehungsgeschäfte, Zustellungen und sonstige Arbeiten auszuführen haben. Dabei ist davon ausgegangen worden, dah Polizeidiensk nur von ordentlichen hauptamtlich angestellten Polizeibeamten verrichtet werden soll.
Ferner ist die Einführung der Versehbarke i t der Gemeindepolizeivollzugsbeamten in dem Rnndedaß bereits angefünbiat worden. Einheitliche Bestimmungen über die Uniformierung ber Gemeindepolizei sind ebenfalls angekündigt worben. Die Bestätigung der Offiziere und oberen Kriminalbeamten der Gemeindepolizei Hal sich ber Reichs- unb Preuhifche Minister bes Innern Vorbehalten.
Mit biefem Organifationserlah hat ber Reichsund Preuhifche Minister des Innern im Zuge der Reichsreform auch mit der Vereinheitlichung der deutschen Gemeindepolizei begonnen.
Kleine politische Nachrichten
Reichsminister Dr. Goebbels stattete der Auslandsorganisation der NSDAP, einen Besuch ab. Gauleiter Bohle berichtete ihm über das umfangreiche Arbeitsgebiet. Bei der Führung durch die Aemter der AO. zeigte Dr. Goebbels besonderes Interesse für die Presse, - und Filmarbeit im Ausland. Er überzeugte sich von der opferfreudigen Mitarbeit der Ausländsdeutschen beim Winterhilfswerk der AO. und den Leistungen auf dem Gebiete der Kulturarbeit und der Betreuung der deutschen Seeleute. Zum Abschluß seines Besuches trug sich Dr. Goebbels in bas Ehrenbuch der AO. ein.
JerSiiui derLandesplanung
Von Arthur Zmarzly-Vofrei.
Der Gedanke, eine deutsche Raumordnung zu schaffen, beginnt nunmehr festere Gestalt anzu- nehmen. Es liegen zwar schon viele einzelne Ar- beiten vor, bisher fehlte aber eine übergeordnete Stelle, die für die zusammenfassende Planung und Ordnung des deutschen Raumes zuständig war. Auf Grund des Gesetzes vom 29. März 1935 und des Erlasse« des Führers und Reichskanzlers vom 26. Juni 1935 ist jetzt eine Reichs st eile für Raumordnung gebildet, die Reichsmmister Kerrl unterstellt wurde. Zum ausführenden Or- gan der Reichsstelle ist die Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsplanung und Raumordnung bestimmt. Ihre erste Aufgabe wird sein, die vorhandenen Ergebnisse der Landesplanung festzustellen und weiterhin festzulegen, welche Gesamtausgaben der Reichsplanung obliegen. Die neue Gesellschaft ist völlig unabhängig von ber „Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsautobah- nen", die ihre Arbeiten bis Ende d. I. in Zusammenarbeit mit der neuen Reichsstelle abschließen wird.
Die Reichs- und Landesplanung beschränk* sich nicht auf das Verkehrswesen, auf die Verteilung des Wohnraums und der Siedlung, wie noch vielfach angenommen wird, sondern der raumpolitische Wille greift weiter darüber hinaus. Er umfaßt und durchdringt die Bevolkerungspolitik, die Volkswirtschaft und auch die Wehrpolitik. In der Bevolkerungspoli- tik stehen, von der Raumgestaltung aus gesehen, selbstverständlich die Siedlungen im Vordergründe. Sie sollen nicht irgendwo in den Raum gestellt werden, sondern dorthin, wo sie die beste Verteilung und den günstigsten Einsatz der deutschen Arbeitskraft gewährleisten. Hier durchdringen sich bevölkerungspolitische und volkswirtschaftliche Ausgaben, denn für den Aufbau einer neuen Volkswirtschaft bildet der richtige Einsatz der deutschen Arbeitskraft, die unser größter Reichtum ist, die feste Grundlage. Die Volkswirtschaft regelt und sichert die Existenz der Gesamtheit, unb es hieße Verschwendung treiben, Arbeit und Wirtschaft so regellos im deutschen Raum verteilt zu lassen, wie es in einer überstürzten Entwicklung geschah. Es war eine Folge falscher geistiger Einstellung zu der dem deutschen Volke schon seit Jahrzehnten gestellten Aufgabe, wenn Wirtschaftspläne ausgestellt wurden, ohne vorher auf Grund bevölkerungspolitischer, volkswirtschaftlicher und wehr- politischer Bestandsaufnahmen das soziale und wirtschaftliche Gefüge der Landschaft ermittelt zu haben. Die Erforschung geht der Planung voraus, denn sie muß auf alle in der Landschaft wirkenden Kräfte Einfluß nehmen und die Bedürfnisse und Erfordernisse zueinander ordnen, gegebenenfalls für einen Ausgleich im Hinblick auf das große Ganze sorgen. Dem Gesetz eines derartigen Raumwirtschaftsplans müssen deshalb Dinge wie Wohnung und Siedlung, Technik und Verkehr, kulturelle wie zivilisatorische Bedürfnisie überhaupt untergeordnet werden.
Auf die Reichs- und Landesplanung ist heute ferner bie Wehrpolitik von bestimmendem Einfluß. Wer die wehrpolitische Aufgabe als rein militärische betrachtet, bewegt sich in viel zu engen Vorstellungen. Der deutsche Raum hat wehrpolitisch nicht mehr die große Ausdehnung wie früher. Bezeichnend ist der Ausspruch eines Fliegers, der vor kurzem ein Schnellflugzeug über Deutschland ausprobierte; er sagte, er fei sich bei diesem Fluge vorgekommen wie eine Fliege zwischen einem Doppelfenster. Wehrpolitische Gesichtspunkte sind auch für die Landesplanung an der Grenze maßgebend. Gerade das deutsche Volk ist gezwungen, auch im Frieden feine Grenzen zu verteidigen. Diese friedliche Landesverteidigung erfordert den planmäßigen Einsatz bevölkerungspolitischer, wirtschaftlicher und nicht zuletzt kultureller Kräfte, um die Grenzmarken volklich gesund zu erhalten. Raumpolitik ist für Deutschland nicht eine Arbeit, die aus der Freude am Planen kommt, sondern eine notwendige Arbeit, der sich das deutsche Volk nicht mehr entziehen kann.
Umfaßt der raumpolitische Wille alle Lebensgebiete, so bleibt die Landesplanung doch an bestimmte Räume gebunden, die, wie ein Blick auf die Landkarten lehrt, verschiedenartigen Charakter aufweisen. Dementsprechend läßt sich die Landesplanung nicht in ein Schema pressen oder nach Maßstäben durchführen, die für alle Räume gelten. Raumordnung von unten her, aus den Raumbedingungen heraus, ist das Gegebene und führt zu einer praktischen Losung. Die Reichsstelle für Raumordnung nimmt deshalb den Gauplanungsstellen ihre Aufgaben nicht ab, sondern gibt ihnen die großen Gesichtspunkte und entscheidet notfalls über Streitpunkte, die sich in kleineren Räumen, wo sich viele Dinge stoßen, ergeben können. Eine übergeordnete Stelle, die planmäßig die Raumwirtschaft über das ganze Reich hin leitet, ist unentbehrlich, denn die Landesplanung soll eine echte Selbstverwaltungsaufgabe bleiben, trotzdessen müssen aber die einzelnen Landräume organisch miteinander verbunden sein. Was das heißt, geht aus dem umfangreichen sachlichen Aufgabenkrfs hervor, der sich aus vielen Kreisen, wie Verkehrswesen, Ernährungswirtschaft, Wohnungs- und Siedlungswesen, Wehrpolitik und Kulturpolitik zusammensetzt. Ge- rabe weil in der Raumwirtschaft nur umfassend gerecht werden darf, werden auch die Landespla- nungsoerbände unter einheitliche Leitung zu stellen fein.
Die Hauptaufgabe der deutschen Raumwirtschaft ist wohl darin zu erblicken, einen vernünftigen Dauerzustand herbeizuführen. Die Zuständigkeit der einzelnen Ressorts muß deshalb im Interesse der Gesamtplanung abgewogen werden, was sich nur durch eine Verbindungsstelle, wie sie die Reichsstelle für Raumordnung dörstellt, herbeiführen läßt. Die Reichsstelle wird aber nach den Erklärungen ihres Leiters gegen Planungen der einzelnen zuständigen Stellen nur insoweit Einspruch erheben, als es die Erfordernisse und höheren Gesichtspunkte der Gesamtplanung bedingen. Jeder Vorschlag, ben beispielsweise das Reichsernährungsministerium ober bas Reichskriegsministerium ober das Reichsverkehrsministerium vorzubringen hat, wird künftig von der Reichsstelle aus dahin geprüft werden, ob der vorgelegte Plan nach jeder Richtung hin als bie beste Lösung angesprochen werben kann. Die deutsche Raumwirtschaft ist nun in geordnete Bahnen gelenkt. Die Lenkung erfolgt durch die Reichsstelle, die Planung und praktische Durchführung durch unabhängige bewegliche Verbände, die in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Gemeinden und Gemeindeverbänden in Forschung und Planung auf lange Sicht schöpferisch wirken können.


