Schicksal des deutschen Volkes getrost und vertrauensvoll in fjie Hände geben können Sie alle sollen erzogen werden zum Dienste für Volk und Vaterland (Herzlicher Beifall.)
Die folgenden Darbietungen standen unter dem Gedanken „Unseren Brüdern jenseits der Grenzen". Man hörte von den Mädchen sehr schön gesungen das Lied „Vor allen Landen", das die Heimat pries. Dann führten Jungens und Mädchen ein eindrucksvolles Sprechchorwerk auf, in dem die Verbundenheit der Deutschen im Reich mit den deutschen Volksgenossen im Ausland, ferner auch unsere Forderung nach Recht und Gerechtigkeit würdig zum Ausdruck kamen. Ein weiteres Lied beschloß das volksdeutsche Gedenken.
Der weitere Verlauf des Abends zeigte die Kinder bei fröhlichem Spiel, beim Sport, bei Tanz und Gesang. Die Jungens zeigten sehr diszipliniert ihren Frühsport, urgesunde Freiübungen. Ferner führten sie ihr lustiges Bodenturnen vor, bei dem sich sehr viele Jungens nicht nur sehr geschickt, sondern auch sehr mutig zeigten. Auch das Kastenturnen gefiel sehr gut. Die Mädchen zeigten das, was ihrer Art entsprach, den Volkstanz. Man sah vier verschiedene Tänze, die zu reizenden kleinen Liedern gesungen wurden und helle Freude wachriefen. Eines der Kinder brachte dann ein Gedicht „Der Frühling naht" zu Gehör und sagte es mit frischer Stimme und schöner Betonung. Von einem Mitglied des Lehrkörpers der Schule hörte man in sehr gutem Vortrag zwei Lieder. Dann kam ein großes Lenzspiel zur Aufführung. Die Jungens und Mädchen traten dabei in schönen, selbstgefertigten bunten Kostümen und in allerlei symbolischen Gestalten auf. Reigentävze und Lieder vertieften die Wirkung des bunten Spiels, das mit herzlichem Beifall ausgenommen wurde
Mit einer kurzen Ansprache und mit Worten des Dankes an alle Mitwirkenden schloß der Schulleiter den Abend. Gemeinsam wurden noch die ersten Verse des Deutschlandliedes und des Horst-Wessel- Liedes gesungen und ein dreifaches „Sieg-Heil!" auf Vaterland und Führer ausgebracht.
Amt für Volkswohlfahrt, Ortsgruppe Gießen-Süd.
Die Kohlenhändler werden aufgefordert, die in Zahlung genommenen Kohlen-Gutscheine am
Freitag, 5. März 1935, zwischen 15 und 18 Uhr auf unserem Geschäftszimmer, Crednerstraße 24, einzureichen Später eingereichte Gutscheine werden nicht mehr angenommen.
Vornotizen.
— Tageskalender für Freitag: Stadttheater: 20 bis 22.30 Uhr: „Der Vetter aus Dingsda". — Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: „Der alte und der junge König". — Astoria-Lichtspiele, Seltersweg: „Artisten". — VHC. 20.30 Uhr Monatsversammlung mit Lichtbilder-Vortrag von Stud.-Rat Dr. Flörke im Hotel Hopfeld. —
— Stadtthearer Gießen. Heute 20 Uhr die Operetten-Wiederholung von Künnekes: „Der Vetter aus Dingsda", Leitung haben Hub - Cuj 6 - v. Rabenau. Anfang 20 Uhr.
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** Ein Sechzigjähriger. Am morgigen 6. April kann der Handelsvertreter Karl W e i d i g in Gießen, Schiffenbergerweg 2, in voller Frische seinen 60. Geburtstag begehen. Der Jubilar ist nicht nur durch seine weitverzweigten Geschäftsbeziehungen in Stadt und Land sehr bekannt geworden, sondern erfreut sich auch wegen seines guten und unverwüstlichen Humors in weiten Kreisen bester Wertschätzung. Im Vereinsleben unserer Stadt hat Karl W e i d i g immer in tatkräftiger Weise mitgewirkt. Lange Jahre war er aktiver Turner und eine Reihe von Jahren auch Vorstandsmitglied des Turnvereins 1846. Er gehört ferner zu den Gründern des Vogelsberger Höhenklubs, Zweigverein Gießen, außerdem stellte er seine Kraft jederzeit gerne in den Dienst des Gleibergvereins und der Heimatvereinigung Schiffenberg. In der Gießener Ortsgruppe des Verbands reisender Kaufleute gehört' er seit über 30 Jahren dem Vorstand an, über 25 Jahre war er Abgeordneter dieser Organisation für die Fragen des Verkehrswesen. Der NSDAP, trat er schon früh als Mitglied bei, und er betätigte sich auch in eifriger Weise werbend für die Idee Adolf Hitlers. Schon von seinem Elternhaus her an sein Heimatblatt, den Gießener Anzeiger, gewöhnt, bezieht er unser Blatt seit über 30 Jahren bis auf den heutigen Tag in dankenswerter Treue.
** D i e Dien st stunden der Polizeidirektion Gießen. Infolge Anordnung des Herrn Reichsstatthalters tn Hessen, Personälamt, werden mit sofortiger Wirkung die Dienststunden der Polizeidirektion Gießen für den Publikumsverkehr von 8.30 Uhr bis 15 Uhr, Samstags von 8.30 bis 12.30 Uhr, festgesetzt. Für Samstagnachmittags ist in der Zeit von 16 bis 17 Uhr ein Eildienst eingerichtet, bei dem aber nur Anträge, die unaufschiebbar sind, erledigt werden können.
** Genehmigung von L a i, e n.s p i e l e n. In Durchführung des Theatergesetzes wird im Rach- gang zur Verfügung II/V 31 449 von der hessischen Landesregierung mitgeteilt, daß Laienspiele, d. h. alle nicht berufsmäßigen Theaterspiele, von den Kreisämtern bzw. den Bürgermeistereien der fünf großen hessischen Städte zu genehmigen sind, falls nicht im Inhalt der Stücke oder in der Person der Veranstalter politische Bedenken bestehen.
** Der Winker zeigt sich noch nicht bereit, auf seine Herrschaft endgültig Verzicht zu leisten.
Er wehrt sich energisch gegen den Einzug des Frühlings, dem er z. B. in der letzten Nacht wiederum kräftigen Widerstand entgegensetzte. Während es nämlich gestern abend nur regnete, zeigte sich heute in den frühen Morgenstunden, daß im Verlaufe der Nacht ein kräftiger Eisregen niedergegangen war, der die Straßen, Gärten und Felder mit einer ansehnlichen weißen Decke versehen hatte. Im Vogelsberg trat erheblicher Schneefall ein, durch den die Züge aus Richtung Fulda—Alsfeld heute früh Verspätung hatten. Ferner kamen aus Richtung Kassel die Fernzüge aus Berlin und Hamburg infolge Behinderung durch Schnee und Eis mit ansehnlichen Verspätungen hier an. Im Verlaufe der Vormittagsstunden ist allerdings schon mancherlei von der verspäteten weißen Herrlichkeit wieder zu Wasser geworden. — Auf dem Hoherodskopf hat in der letzten Nacht starker Schneefall eingesetzt, der bis gegen Morgen andauerte. Die Sportmöglichkeit ist jedoch nicht gut, da durch den Sturm insbesondere an den Hängen starke Verwehungen eingetreten sind.
Wie wird nach dem Reichsjagdgeseh eine Jagd verpachtet?
Die Pressestelle des Gaujägermeisters für Oberhessen teilt mit:
Es zeigt sich, daß bezüglich der Verpachtungen von Gemeindejagden noch eine außerordentliche Unklarheit besteht und daß vielfach Schritte eingeleitet werden, deren Durchführung gesetzwidrig wäre und einen Pachtvertrag, der auf dieser Grundlage abgeschlossen würde, nichtig werden ließen. Um Pächter wie vor allem Verpächter vor Schaden zu bewahren, wird um genaue Beachtung nachstehender Ausführungen gebeten.
Zunächst ist für uns in Hessen das grundsätzlich Neue, daß die politische Gemeinde nicht mehr das Jagdausübungsrecht verpachtet, sondern die Grundbesitzer selbst, die in einer „Jagdgenossenschaf t", einer Körperschaft öffentlichen Rechtes, zusammengeschlossen sind. Besser gesagt müßte es heißen „in einer Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen werden sollen". Denn in der Praxis ist es wohl noch nirgends geschehen.
Da aber den Jagdgenossen ein Einfluß auf die Verpachtung zusteht, muß vor der Verpachtung die Genossenschaft gegründet werden.
Ihr Vorsteher ist der Bürgermeister, der als solcher die Bezeichnung „Jagdvorsteher" führt. Mitglieder der Genossenschaft sind alle Grundbesitzer des Jagdbezirkes, aber nur dann, wenn sie Gelände besitzen, in dem das Jagen auch erlaubt ist, also nicht nur etwa ein bebautes Grundstück und einen eingefriedigten Garten ihr eigen nennen. Es ist bei der Feststellung der Genossenschaftsmitglieder wichtig, zugleich auch die Größe ihres Anteils an der Jagdfläche festzustellen. Diese Jagdgenossenschaft muß jetzt überall ohne Verzug auf die Beine gestellt werden, denn sie entscheidet darüber, was mit ihrer Jagd geschehen soll. Der Gemeinderat hat als solcher auf die Jagdverpachtung keinerlei Einfluß mehr, er kann sich mit der Frage höchstens als „Jagdgenosse" noch befassen, da ja vielfach die Gemeinde selbst über nicht unbeträchtlichen Grundbesitz verfügen wird, also selbst Jagdgenosse ist. Im Gemeinderat ist aber nicht darüber zu verhandeln, wer und zu welchem Preis usw. die Jagd bekommen soll. Damit maßt sich der Gemeinderat ein Recht an, das ihm nicht zusteht und greift in die Rechte der Jagdgenossen ein. Der „Jagdvorsteher" begründet also zunächst seine „Jagdgenossenschaft". Er kann für sie eine Satzung aufstellen, die vom Kreisamt zu genehmigen ist. Ist, eine große Gemeinde in mehreren Jagdbezirken (mindestens 500 Hektar pro Bezirk!) eingeteilt, dann ist für jeden Bezirk eine eigene Jagdgenossenschaft aufzustellen.
Es erhebt sich nun die Frage, was mit der Jagd geschehen soll. Dazu bestehen verschiedene Möglichkeiten. Eine Genossenschaft kann die Jagd selbst durch einen angestellten Berufsjäger a u s ü b e n lassen. Der Fall wird selten bleiben. — Die Jagd soll an den seitherigen Pächter weitervergeben werden. Dies darf nur geschehen, wenn diejenigen Genossen zustimmen, die zusammen über mehr als die Hälfte der gesamten Jagdgrundfläche verfügen. Außerdem muß der Kreisjägermeister dem Verlängerungsvertrag zustimmen. — Dieselben Bestimmungen gelten für eine freihändige
Abgabe, d. h. eine Abgabe ohne öffentliche Ausbietung und Verpachtung. — Der häufigste Fall dürste wohl der einer öffentlichen Verpachtung sein, und zwar durch öffentliche Versteigerung oder durch Aufforderung zur Abgabe schriftlicher Gebote. Es besteht dabei die Möglichkeit, das Recht des Bietens nur Jagdgenossen zuzugestehen, also Nichtgrundbesitzer und Auswärtige auszuschalten. Die Anzeige der Verpachtung erfolgt in diesem Falle nur in ortsüblicher Weise. — Meist wird es sich wohl um Verpachtungen mit unbeschränktem P e r s o n e n k r e i s handeln. Zugrundegelegt wird allen Verpachtungen der Einheitspachtvertrag, den das RJG. vorschreibt und an dem keinerlei Streichungen vorgenommen werden dürfen. Sind besondere Zusätze erwünscht, dann sind sie mit Zustimmung des Kreisjägermeisters möglich. Die beabsichtigte Art der Verpachtung ist vom Jagdvorsteher jeweils dem Kreisjägermeister vor Ausschreiben zu melden, der Vertrag vorzulegen. Ergeben sich keine Anstände, erfolgt die Bekanntgabe.
Die Verpachtung muß in den drei Verkündi- gunggfcläffern der Deutschen Jägerschaft veröffentlicht werden, nachdem der Wortlaut des Ausschreibens vom Kreisjägermeister genehmigt ist. Die Verpachtung^ selbst darf erst siatt- finden, nachdem die Anzeige in der ersten der drei Zeitungen mindestens 14 Tage vor dem Tag der Verpachtung erschienen ist.
Eine Veröffentlichung in der Tagespresse bleibt freigestellt. Kommt ein Pachtvertrag zustande, so trägt der Pächter die Kosten der Anzeigen in den amtlichen Zeitungen, in der Tagespresse dagegen stets der Verpächter. Handelt es sich um ein Revier, in dem Schalenwild (in Oberhessen Reh- und Rotwild) vorkommt, dosten Abschuß einem Abschuß- plan unterliegt, dann muß vor der Verpachtung der für die kommenden drei Jahre vom Kreisjägermeister genehmigte Abschuß bekannt sein. Der Versteigerungstermin beginnt damit, daß die ordnungsmäßige Bekanntgabe festgestellt und der Vertrag verlesen wird. Bei den vielen Grenzveränderungen scheint' das Verlangen nach Vorzeigen einer einfachen Skizze des Jagdbezirks nicht unbillig.
Ehe das Bielen beginnt, ist festzustellen, wer bieleberechttgl ist.
Zu diesem Zwecke soll jeder Bieter eine Bescheinigung seines Kreisjägermeisters vorzeigen können, wonach er pachtberechtigt im Sinne des Gesetzes ist. Nur diese Interessenten dürfen mitbieten. Es kann eine Bietekaution bis zu 150 Mark verlangt werden, wenn die persönlichen Verhältnisse des Bieters nicht bekannt find.
Die Versteigerung selbst darf der Jagdvorsteher erst schließen, wenn auf Aufforderung hin niemand mehr ein Gebot abgibt. Eine Abgabe weiterer Gebote oder das nachträgliche Eintreten in das Höchstgebot sind verboten. Die drei Höchstbietenden bleiben an ihr Gebot zwei LVochen gebunden. So lange hat sich der Jagdvorsteyer Frist zum Zuschlag vorzubehalten.
In der Regel ist dem Höchstbietenden der Zuschlag zu erteilen. Zum Zuschlag ist grundsätzlich die Zustimmung des Kreisjägermeisters erforderlich, sie muß in schriftlicher Form erfolgen, wenn dem höchstbietenden der Zuschlag nicht erteilt wird.
Auswärtige Bieter dürfen beim Zuschlag nicht benachteiligt werden. Erfolgt binnen zwei Wochen kein Zuschlag, hört die Bindung an das Gebot auf. Der Vertrag ist erst rechtsgültig, wenn er unterzeichnet ist. Bei Abgabe schriftlicher Gebote gelten sinngemäß dieselben Vorschriften, lieber jede Der-
Ostereier-Sammlung der ASV.
Hausfrauen!
Wir wollen den Bedürftigen eine Osterfreude bereiten und sammeln in den nächsten Tagen frische Eier. Sorgt Euch für einen kleinen Vorrat und gebt den Gehilfen des Osterhasen reichlich!
NS.-Volkswohlsahrt Kreisamtsleitung Gießen.
Pachtung ist ein Protokoll zu führen. Von dem Pachtvertrag erhalten Kreisjägermeister und Finanzamt je eine Abschrift.
Aus dem Vorstehenden geht hervor, daß überall, wo Neuverpachtungen erfolgen müssen, sofort mit den Vorarbeiten zu beginnen ist, weil die Verpachtungstermine sonst noch weit hinausgeschoben werden können, und daß es ferner geboten ist, sich genau an die Bestimmungen zu halten. Sie sind vielfach von dem in Hessen seither Üblich so abweichend, daß die Möglichkeit zu vielen Fehlern besteht, durch die eine Anfechtung der Verpachtung möglich wäre.
Oberhessen.
Landkreis Gießen.
X Wieseck, 4. April. Bei dem Schlußuoend der Evangelischen Frauenhilfe am Dienstag im Vereinssaal war auch der Kreisverband Gießen durch Frau K r e u d e r vertreten, die nach Begrüßung und Rückblick auf das Winterhalbjahr durch Dekan Sattler auf den Evangelischen Mütterdienst empfehlend hinwies. Er hat zusammen mit dem Evangelischen Pfarramt zu einem Konfirmandenmütterabend eingeladen. Auf den Volkstag der Inneren Mission und den Gustav- Adolf-Verein wurde weiter hingewiesen. Nachdem sich die Frauenhilfe an den letzten Dienstagabenden mit dem Buch von Gedat: „Ein Christ erlebt die Probleme der Welt" beschäftigt, wurde sie durch Pfarrer i. R. Becker, Gießen, zuletzt in Lang- stadt, mit einem Lichtbildervortrag erfreut, zu dem die Schulleitung ihren Vorführungsapparat zur Verfügung gestellt hatte. Der Vortragende hatte vor fünf Jahren eine Reise in das Heilige Land gemacht und fesselte fast zwei Stunden läng die zahlreichen Besucher mit schönen Bildern und lebendigen Schilderungen. Ein gemütliches Kaffeestündchen schloß sich an.
— ß i cf), 4. April. Am Montag konnte Frl. Anna Fey dahier auf eine 25jährige Tätigkeit im Haus des Fürsten bzw. der F'ürstin Karl zuSolms-Hohenfolms-Lich zurück- blicken. Freud und Leid hat sie in dieser langen Zeit mit der Schloßherrschaft geteilt. Ein große Anzahl von Glückwünschen und Geschenken wurde der Jubilarin dargebracht.
)( L i ch, 4. April. Am Montag- und Dienstagabend hielten die evangelisch-kirchlichen Frauenhilfen 1 und 2 im Gemeindesaal ihre diesjährige Winter-Schlußfeier ab. Nach gemeinsamer Kaffeetafel wechselten Gedichte ernsten und heiteren Inhaltes, kleine Aufführungen und mehrstimmige Chöre im Vortrag miteinander ab, so daß die Abendstunden sehr rasch vergingen. Der Ortsgeistliche gab einen Rückblick über die im Winter geleistete Arbeit der beiden Frauenhilfen, verlas den Jahresbericht des Syrischen Waisenhauses und forderte zu weiterer treuer Mitarbeit auf. Am Montagabend konnte er auch dem Mitglied der Frauenhilfe 1, Frl. Anna Fey, zu ihrem gerade auf diesen Tag fallenden 25. Dienstjubiläum
©rofer AiiMzverkauf zu Merlau am Freitag, dem 12. April 1935, vormittags 9.30 Uhr, in der Gastwirtschaft Hörle.
Teil I.
Sämtliche Starkeichen (4., 5. und 6. Kl.) aus den Forstorten Mühlberg 4a, 4b, 4d, 5, zusammen 48 Fm., und Forstort Lichterwald 6 = 70 Fni. Sämtliche Vuchen-Stämme (3., 4. und 5. Kl.) aus den Forstorten Eisenkaute 8, 9, Buchwald 3a, 4a, 4b (Aushieb für die Reichsautobahn). Fichten-Slämme 2b-Kl. = 5,04 Fm.; 3a-Kl. = 18,78; 3b-Kl. = 22,63; 4a-Kl. = 29,39; 4b-Kl. = 16,08; 5. Kl. - 8,84 Fm.; ferner Kiefern-Stämme: 2b-Kl. = 9,66; 3a-Kl. = 18,12; 3b-Kl. = 12,14; 4a-Kl. = 2,50; 5. Kl. = 4,70 Fm. Die Fichten und Kiefern liegen in den Forstorten Vorderster Köpfe! unter den Nummern 3307—3516, Haag 2b Nr. 3400—3536, Burgwald 8a Nr. 3876 —3909 und Kahlofen 22b Nr. 1110—1112. Lärchen- Stämme aus Atzenboden a Nr. 3046—3048 = 5,50 Fm., Alter Zwilling 3a Nr. 3284—3286 - 3,23 Fm., Sinnes 13 Nr. 3862 = 1,73 Fm., Nr. 3869 = 3,11 Fm., Eselskopf 2a Nr. 4386 = 1,40 Fm., Nr. 4398 = 2,39 Fm., Kahlofen 2c Nr. 4761 = 2,33 Fm., Eisenmannsberg 7 Nr. 4832, 4833, 4850 = 3,28 Fm., Eisenmannsberg 12 Nr. 4975 = 0,92 Fm. Die Nummern des vorgenannten Holzes sind rot unterstrichen. Das unter Teil I aufgeführte Holz unterliegt dem freien Verkauf und kommt öffentlich zur Versteigerung; Händler und Sägewerke find zugelassen.
Teil II.
Eichen-Stammholz: 1. Kl. = 3,23; 2. Kl. - 42,38; 3 Kl. = 26,13 Fm. aus Haag 2 (Försterei Nieder- Ohmen) Nr. 265—325, sämtliche Eichen in der Försterei Merlau, die Eichen 1. und 2. Kl. aus den Forstorten Buchwald 3a, 4a, 4b und sämtliche Eichen aus Brückerwald 1 und Hainzenberg 6d. Sämtliche Eschen-Stämme: 1. Kl. - 1,10; 2. Kl. = 11,08; 3. Kl. = 2 Fm., in Mühlberg 4a, 4d und Hainzenberg 14 und 17 Ahorn-Stämme = 3 Stück mit 1,25 Fm in Mühlberg 4a, Vorderster Köpfe! 3b und Kahlofen 12 3 Linden-Stämme im Dornkrätzer la = 0,94 Fm. 1 kirfchdaum im Vorderster Köpfe! 3b = 0,32 Fm.
Fichten-Stämme: la-Kl. = 0,88; lb-Kl. = 8,23; 2a-Kl. = 24,29; 2b-Kl. = 19,91; 3a-Kl. = 24,11; 3b-Kl. = 29,21; 4a-Kl. = 28,40; 4b-Kl.. - 10,22; 5. Kl. = 3,54 Fm. kiefern-Stämme: lb-Kl. = 0,54; 2a-Kl. = 13,14; 2b-Kl. = 20,70; 3a-Kl. = 27,03; 3b-Kl. = 9,57; 4a-Kl. = 4,22 Fm. Das Fichten- und Kiefern- Stammholz liegt in der gleichen Nummernfolge wie die Fichten und Kiefern unter Teil I, sowie Buchwald 4 v. Nr. 3206—3356. Sämtliches Lärchen- Stammholz in allen Förstereien lb-Kl. = 1,40; 2a-Kl. = 10,14; 2b-Kl. = 14,00; 3a-Kl. = 3,00; 3b-Kl. = 5,03; 4a-Kl. = 1,58 Fm. Derbffangen: Stück: Fichte 690 1. Kl.; 298 2. Kl.; 87 3. Kl. Eiche: 18 l.K!.; 40 2. Kl.; 67 3. Kl. (Alter Zwilling und Gänsheege 2a). Jlufj- fcheiter: Rrntr.: 13 Eiche Gänsheege, Burgwald 7b, Brückerwald 1. Ruhreiser (Schichthaufen): 65 Rrntr. Fichte in Alter Zwilling 1b.
Interessenten für Buchenschwellenholz (12 Fm.) aus den Förstereien Bernsfeld, Elpenrod, Nieder- Ohmen erhalten Auskunft bei den zuständigen Beamten. 1983D
Teil II des Verkaufes ist ein Freihandverkauf nach Richtpreisen an Handwerker und ortsansässige Selbstverbraucher. Händler und Sägewerke sind hierbei ausgeschlossen.
Vorherige Besichtigung des Holzes wird empfohl- len, da nachträgliche Beanstandungen nicht berücksichtigt werden. Nähere Auskunft durch die unterzeichnete Stelle und die Herren Förster von Nieder- Ohmen, Merlau, Elpenrod und Bernsfeld. Personen, die ihre 1934er Domanialgefälle bis zum 8. März 1935 nicht bezahlt haben, kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Bei Zahlung nach dem 8. März empfiehlt sich Quittungsvorlage auf dem Forstamt und nicht in dem Versteigerungslokal.
Grünberg, den 3. April 1935.
Hessisches Forstamt Rieder-Ohmen.
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