5.
6.
7.
aus.
8.
S.
1.
Reichsbank.
Preußische Staatsbank (Seehandlung).
2.
eine Barvergütung von 1 % %
erhalten.
3.
4.
im Lombardverkehr bei der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) als Deckung zugelassen.
Im September 1935.
Berlin, Altona, Bochum, Braunschweig, Bremen, Breslau, Chemnitz, Dresden, Essen, Frankfurt (Main), Halle (Saale), Hamburg, Karlsruhe (Baden), Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Schwerin (Meckl.), Weimar.
Die am 1. Oktober d. J. fälligen Zinsscheine der umzutauschenden 5% Postschatzanweisungen verbleiben den Einreichern und werden wie üblich bei Fälligkeit eingelöst.
Die zum Umtausch gelangenden 5 % Schatzanweisungen sind mit einem nach Abschnitten und Nummern geordneten Verzeichnis einzureichen.
Die Zuteilung auf die Umtauschanmeldungen erfolgt nach Maßgabe der für den Umtausch zur Verfügung stehenden Stücke baldmöglichst nach Ablauf der Umtauschfrist und bleibt dem Ermessen der Umtauschstellen überlassen. Ein Anspruch auf Zuteilung auf eine Umtauschanmeldung kann aus der Einreichung der 5 % Postschatzanweisungen zum Umtausch nicht hergeleitet werden.
Ueber die zum Umtausch eingereichten 5 % Postschatzanweisungen werden den Einreichern nichtübertragbare Quittungen erteilt, gegen deren Rückgabe die neuen Schatzanweisungen von den Stellen, welche die Quittungen ausgestellt haben, nach Erscheinen ausgehändigt werden. Soweit den Umtauschanmeldungen etwa nicht voll entsprochen werden kann, erfolgt die Rückgabe der 5 % Postschatzanweisungen an die Anmeldenden zwecks Einlösung bei Fälligkeit.
Die Lieferung der neuen Schatzanweisungen erfolgt baldmöglichst, und zwar in der gleichen Stückelung, in welcher die alten Schatzanweisungen eingereicht werden. Abweichende Wünsche werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Die Einführung der neuen 4% % Postschatzanweisungen an den deutschen Börsen wird alsbald nach Erscheinen der Stücke veranlaßt werden.
Die neuen 4% % Schatzanweisungen sind als verbriefte Schuldverbindlichkeiten des Reichs gemäß § 1807 BGB. mündelsicher.
Sie können im Lombardverkehr der Reichsbank belieben werden und sind auch
L. Behrens <L Söhne.
M. M. Warburg & Co.
Straus & Co.
Sal. Oppenheim jr. & Cie.
Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt.
Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank.
Bayerische Vereinsbank. Merck, Finck & Co. Mecklenburgische Depositen- und
Wechselbank.
Außerdem wird den Umtauschenden
ein Bonus von 1/e %
gewährt. Die Barvergütung und der Bonus werden von den Umtauschstellen nach Prüfung der eingereichten Schatzanweisungen durch die Kontrolle der Reichspapiere ausgezahlt.
Die neuen Schatzanweisungen werden in den gleichen Abschnitten wie die alten Schatzanweisungen ausgegeben, also in Abschnitten zu RM 500, 1000, 5000 und 10000.
Der Zinslauf der neuen Schatzanweisungen beginnt am 1. Oktober 1935. Die Zinsen werden halbjährlich am 1. April und 1. Oktober gezahlt, erstmalig am 1. April 1936.
Eine Provision für den Umtausch wird den Einreichern von den Umtauschstellen nicht berechnet.
Für die Hergabe der alten Postschatzanweisungen ist eine Börsenumsatzsteuer nicht zu entrichten. Die für die Ueberlassung der neuen Postschatzanweisungen fällige Börsenumsatzsteuer trägt der Umtauschende.
Von den neuen 4% % Postschatzanweisungen sind RM 25000000 bereits untergebracht. Die restlichen
RM. 125 000 000. — 41/2% Schatzanweisungen der Deutschen Reichspost
— rückzahlbar zum Nennwert am 1. Oktober 1940 — bietet das unterzeichnete Konsortium hiermit im Auftrage der Deutschen Reichspost den Inhabern der am 1. Oktober d. J. fälligen 5 % Schatzanweisungen der Deutschen Reichspost zum Umtausch an.
Die Deutsche Reichspost ist nach dem Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 (Reichsgesetzblatt Teil I, Seite 130) eine Reichsanstalt. Ihr Sondervermögen ist ein Teil des Vermögens des Reichs, der von dem übrigen Reichsvermögen getrennt verwaltet wird. Das Sondervermögen beträgt rund RM 2,2 Milliarden und ist außer der umzutauschenden Anleihe nur mit rund RM 400 Millionen belastet. Es haftet für die obige Schuld, nicht aber für die sonstigen Verbindlichkeiten des Reichs.
Bank der Deutschen Arbeit A. G.
8. Bleichröder. Delbrück Schickler & Co. Deutsche Girozentrale — Deutsche Kommunalbank —. Deutsche Zentralgenossenschaftskasse. J. Dreyfus & Co.
Mendelssohn & Co.
Berliner Handels-Gesellschaft. Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft.
Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft. Deutsche Landesbankenzentrale A. G.
Dresdner Bank. Hardy & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Reichs-Kredit-Gesellschaft Aktiengesellschaft.
Westfalenbank Aktiengesellschaft. Norddeutsche Kreditbank Aktiengesellschaft.
41/z% SdiatzanWeisungen der Deutschen Reidispost
— rückzahlbar zum Nennwert am 1. Oktober 1940 —
Die Bedingungen des Umtauschs sind folgende:
Die Anmeldung zum Umtausch hat unter gleichzeitiger Einreichung der alten Schatz- anweisungen in der Zeit
vom 4. bis 16. September 1935
bei den in der Anlage zu diesem Angebot genannten Banken, Bankfirmen und deren deutschen Zweigniederlassungen während der üblichen Geschäftsstunden zu erfolgen. Der Umtausch kann auch durch Vermittlung aller übrigen Banken, Bankiers, Sparkassen und Kreditgenossenschaften bei den Umtauschstellen vorgenommen werden.
Früherer Schluß des Umtauschgeschäfts bleibt vorbehalten, ebenso eine Kürzung bei der Zuteilung auf die Umtauschanmeldungen, wenn es sich etwa herausstellen sollte, daß im Umtausch mehr als RM 125 Millionen 4y2 % Schatzanweisungen der Deutschen Reichspost verlangt wurden.
Bei dem Umtausch werden die neuen Schatzanweisungen zum Kurse von 98% % abgegeben, so daß die Umtauschenden
Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Vereinsbank in Hamburg.
Veit L. Homburger.
A. Levy.
J. H. Stein.
H. Aufhäuser. Bayerische Staatsbank.
Anton Kohn.
Thüringische Staatsbank.
Umtauschangebot für Postschatzanweisungen
1^2 fälligen 5 % Schatzanweisungen Folge I, in Höhe von RM 150000000 gibt die Deutsche Reichspost in gleicher Höhe
Westholsteinische Bank.
Braunschweigische Staatsbank (Leihhausanstalt).
Eichborn & Co. E. Heimann. Bayer & Heinze.
Gebr. Arnhold. Sächsische Staatsbank.
Simon Hirschland. Gebrüder Bethmann.
Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank. Frankfurter Bank.
B. Metzler seel. Sohn <L Co. Jacob S. H. Stern.
Hallescher Bankverein
von Kulisch, Kaempf & Co.
41/2% auslosbare Schatzanweisungen
des Deutschen Reichs von 1935
rückzahlbar zum Nennwert in den Jahren 1941 — 1945
Zeichnungsangebot
Im Zuge der Durchführung der von der Reichsregierung in Angriff genommenen Aufgaben begibt das Deutsche Reich
RM. 500000000.- 4ü% auslosbare Schatzanweisungen von 1935.
Die Schatzanweisungen lauten über RM 100, 500, 1000, 5000, 10000 und 20000.
Sie sind vom 1. Oktober d. J. ab mit 4% % jährlich verzinslich. Die Zinsen werden halbjährlich am 1. April und 1. Oktober j. J. gezahlt, erstmalig am 1. April 1936.
Die Tilgung der Schatzanweisungsausgabe erfolgt nach vorangegangener Verlosung zum Nennwert mit je einem Fünftel zum 1. Oktober der Jahre 1941—1945. Die Auslosungen werden in der Weise bewirkt, daß jährlich zwei der Ziffern 0—9 gezogen werden. Alle Schatzanweisungen aus jedem Wertabschnitt, deren Nummern in der Einerstelle eine der gezogenen Ziffern haben, gelten als ausgelost und sind an dem auf die Ziehung folgenden 1. Oktober zum Nennwert rückzahlbar.
Die neuen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs sind gemäß § 1807 BGB. mündelsicher. , . . .. . . . , .
Sie können im Lombardverkehr der Reichsbank belieben werden und sind auch im Lombardverkehr bei der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) als Deckung zugelassen
Die Einführung der 4% % Reichsschatzanweisungen von 1935 an den deutschen Börsen wird alsbald nach ihrem Erscheinen veranlaßt werden.
Die vorstehend bezeichneten
RM. 500000000.— 4%% auslosbaren Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1935
werden hiermit im Auftrage des Reichs durch das unterzeichnete Konsortium zur öffent- liehen Zeichnung unter den nachfolgenden Bedingungen aufgelegt.
Zeicbnungsbedingungen.
1. Der Zeichnungspreis beträgt
98/4/0
unter Verrechnung von Stückzinsen (siehe Ziffer 4). Die Börsenumsatzsteuer trägt
der Zeichner.
2. Zeichnungen werden in der Zeit
vom 4. bis 16. September 1935
bei den in der Anlage SSSZÄ
deren deutschen Zweigm d ^ g^^ durch Vermittlung aller übrigen
BankenngBanTi™rs? Sparkassen und Kreditgenossenschaften bei den Zeichnungs- 6te"^rZ" deVZeichnungsgeschäfts bleibt vorbehalten.
3.
4.
mit
der
Zeit
bis
zum
und
5.
Preußische Staatsbank (Seehandlung).
Reichsbank.
Berliner Handels-Gesellschaft
Mendelssohn <6 Co.
Co.
Bayerische Vereinsbank.
Merck, Finck &
Westholsteinische Bank.
Braunschweigische Staatsbank
zuzüglich 4y2 % Stückzinsen vom 1. 10. 35 (einschl.) bis zum
Zahlungstage
3. 10. 35
2. 11.35
27. 11.35
20. 12. 35
bei derjenigen Stelle, welche die Zeichnungen entgegengenommen hat, zu erfolgen. Teilzahlungen und Vollzahlung vor diesen Terminen sind zulässig. Bei allen Teilzahlungen werden nur durch 100 teilbare Nennbeträge abgerechnet. Für Zahlungen vor dem 1. Oktober 1935 werden Zinsen bis zum 30. September d. J. nicht vergütet.
Die Zeichner erhalten zunächst nichtübertragbare Kassenquittungen, gegen deren Rückgabe später die Stücke durch die Zeichnungsstellen ausgegeben werden. Die Lieferung der 4% % Reichsschatzanweisungen erfolgt baldmöglichst n?ch Vollzahlung.
Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank.
B. Metzler seel. Sohn & Co.
(Leihhausanstalt).
Eichborn & Co. Gebr. Arnhold.
Simon Hirschland.
L. Behrens & Söhne.
M. M. Warburg <L Co. Straus & Co. Sal. Oppenheim jr. & Cie. Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank.
Bayer & Heinze. C. G. Trinkaus. Gebrüder Bethmann. Frankfurter Bank. Jacob S. H. Stern.
Oldenburgische Landesbank (Spar- u. Leihbank) A.-G. Mecklenburgische Depositen- und Wechselbank.
Staatliche Kreditanstalt Oldenburg (Staatsbank).
Thüringische Staatsbank.
E. Heimann.
Sächsische Staatsbank.
Delbrück Schickler & Co. Deutsche Girozentrale — Deutsche Kommunalbank —. Deutsche Zentralgenossenschaftskasse. J. Dreyfus & Co.
Vereinsbank in Hamburg. Veit L. Homburger.
A. Levy.
J. H. Stein.
H. Aufhäuser.
Bayerische Staatsbank.
Anton Kohn.
Hallescher Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Im September 1935.
Berlin, Altona, Bochum, Braunschweig, Bremen, Breslau, Chemnitz, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt (Main), Halle (Saale), Hamburg, Karlsruhe (Baden), Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Oldenburg i. 0., Schwerin (Meckl.), Weimar.
Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft.
Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft. Deutsche Landesbankzentrale A. G. Dresdner Bank.
Hardy & Co.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Reichs-Kredit-Gesellschaft Aktiengesellschaft, yfrestfalenbank Aktiengesellschaft. Norddeutsche Kreditbank Aktiengesellschaft.
30 % in
30 % „
20 % „ restl. 20 % „
Die Zuteilung erfolgt baldmöglichst nach Ablauf der Zeichnungsfrist und bleibt dem Ermessen der Zeichnungsstellen überlassen. Anmeldungen auf bestimmte Stücke können insoweit berücksichtigt werden, als dies mit dem Interesse der übrigen Abnehmer verträglich erscheint. Ein Anspruch auf Zuteilung kann aus etwa vorzeitig eingezahlten Beträgen nicht hergeleitet werden.
Die Bezahlung der zugeteilten Schatzanweisungen hat
Bank der Deutschen Arbeit A. G.
S. Bleichröder.
5000 V


