Ausgabe 
31.7.1933 Frühausgabe
 
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in der vergangenen Nach! '5 ein schwerer ®ob Schlag nieder. Die Bäche ffen. Baumstämme, Feie- irben miigeri[fen. Liek lieben Wauerngeböfte, bt> mußten, wurden schwer

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Aus der Provinzialhauptstadt.

Wann wird Reichszuschuß für Instand­setzung von Gebäuden gewährt?

*gür die Jnstanhsetzungs- und Umbauarbeiten von Bebäuben, die Teilung von Wohnungen usw. sind vom Reich, wie bereits gemeldet, wieder 50 Mil­lionen Mark bereitgestellt worden. Wie bas Ddz.- Bureau meldet, haben die zuständigen Stellen nun auch erneut Bestimmungen darüber herausaegeben, Dannunbtoie diese Reichszuschüsse gewährt wer­den. Danach müssen die Arbeiten spätestens vor dem I. September 1933 begonnen und am 1. März 1934 vollendet sein. Arbeiten, die in Schwarzarbeit aus- geführt sind, dürfen nicht berücksichtigt werden. Be- iricbe, die aus Arbeitsmangel stillaelegt und abge- melbet sind, sind zugelassen, soweit sie ihre neue Sin- Tagung in die Handwerksrolle oder das Handels- re gif ter bewirkt haben. Der Reichszuschuß wird in einer Summe nach Fertigstellung der Arbeiten aus- gezahlt. Ausländischen Grundstückseigentümern darf ein Zuschuß nur gewährt werden, soweit die vor­handenen Mittel durch die Berücksichtigung begrün­deter Anträge deutscher ftausbefijer nicht in An- pruch genommen werden. Diese Einschränkung gilt iber nicht für ausländische Grundstückseigentümer »isländischer Abstammung. Reichszuschuß wird nur gewährt, wenn die Soften für das einzelne Grund­stück mindestens 100 Mark betragen, der Reichszu- schuß beträgt ein Fünftel der Kosten.

Als größere Instandsetzungsarbeiten, für die der Reichszuschuß ein Fünftel beträgt, gelten u. a. Er- Neuerung der Dachrinnen und Abflußrohre, Um- decken des Dachs, Abputz oder Anstrich des Hauses m Aeußeren, Neuanstrich des Treppenhauses, völ- lige Instandsetzung einer leeren Wohnung, Erneue- mng der Heiz- und Beleuchtungsanlagen, sowie Be- (eitigung von Hausschwamm.

Für die Teilung von Wohnungen und den Um- ldau sonstiger Räume zu Wohnungen kann gleich- falls ein Reichszuschuß gewährt werden, und zwar unter der Voraussetzung, daß jede Teilwohnung für sich abgeschlossen fein muß. Sie muß eine eigene Küche, die erforderlichen Nebenräume und, wo die Möglichkeit dazu gegeben ist, einen eigenen .Zugang haben. Der Reichszuschuß beträgt in diesen Fällen 50 v. H. der Kosten, im Höchstfalle 600 Mark Pr jede Teilwohnung.

Daten für Montag, 31.Juli.

1843: der Schriftsteller Peter Rosegger in Alpl bei Kriegslach geboren (gestorben 1918). 1883: der Maler und Graphiker Erich Heckel in Dö­beln (Sachsen) geboren. 1886: der Komponist Franz Liszt in Bayreuth gestorben (geboren 1811). - 1914: der französische Politiker Jean Llaurss in Paris ermordet (geboren 1859).

Vornotizen.

Tageskalender für Montag. Licht­spielhaus (Bahnhofstraße):Unter falscher Flagge" mit Charlotte Susa und Gustav Fröhlich.

** B a h n h o f s b u ch a n dl u n g e n u n d d er­töt e n e Auslandblätter.. Wie der Parla- anentsbienft der Telegraphen-Union erfährt, sind die Neichsbahndirektionen, um die Verbreitung der für fcas Inland verbotenen ausländischen Druckschriften durch den Bahnhossbuchhandel unter allen Umstän­den zu verhüten, angewiesen worden, festzustellen,

in welchen Bahnhofsbuchhandlungen ausländische Druckschriften verkauft werden. Der Weiterverkauf wird den Händlern auch in Zukunft gestattet sein, doch müssen sie sich in zuverlässiger Weise, z. B. durch ständige Fühlungnahme mit der Polizei, über die bestehenden Druckschriftenverbote unterrichten. Außerdem sollen sie ein Verzeichnis der von chnen vertriebenen ausländischen Druckschriften aufstellen und bei Prüfungen oorlegen. Den Bahnhofsbuch­händlern wird bekanntgegeben werden, daß in erster Linie sie selbst für die Befolgung der Verbote ver­antwortlich sind, und daß sie bei Verstößen dagegen scharfe Maßnahmen zu erwarten haben.

" VHCeraus der Lahn-, Rhein - und Moselwanderung. Dieser läge unternahm der Vogelsberger Höhen-Club, Zweigverein Gießen, mit 28 Personen eine außerprogrammäßige Lahn-, Rhein- und Moselwanderunm Der Frühzug brachte die Teilnehmer in schneller Fahrt durch das schöne Lahntal nach Bad Ems. Nach einer genußreichen Motorbootfahrt auf der Lahn wurden die Stadt, insbesondere die Trink- und Kuranlagen besichtigt, um darauf auf guter Straße durch schöne Buchcn- und Tannenwälder über das Oberlahnsteiner Forst­haus, wo Mittagsrast gehalten wurde, zum Rhein zu wandern, der bei Braubach erreicht wurde. Aus der Höhe vor Braubach boten sich herrliche Blicke auf die Stadt mit der Silberhütte, auf zahllose Weinberge und den deutschen Rhein. Nachdem man noch der auf stolzer Höhe gelegenen Marksburg, der einzigen unzerstört gebliebenen Rheinburg, einen Besuch abgestattet hatte, erfolgte eine Fahrt mit dem Rheindampfer .Hindenburg" nach Boppard. Hier wurde nach einem gemütlichen Zusammensein Quar­tier für die Nacht genommen. Am frühen Morgen des anderen Tages wurde nach einer Besichtigung der Stadt die interessante Strecke der Hunsrückbahn zur Auffahrt benutzt. Auf der ungefähr 6 Kilometer langen Strecke BoppardBuchholz hat die Bahn 326 Meter Steigung zu überwinden. Infolge dieser Steigungen fährt der Zug über hohe Dämme und Stützmauern, durch Felseinschnitte und Tunnels hindurch langsam zur Höhe, herrliche Ausblicke nach allen Seiten gewährend. In Buchholz begann die Wanderung durch prächtigen Fichtenwald mit grü­nem Moosboden langsam talwärts auf einsamen Waldwegen dem Holz- und Ehrbach enlana ins Ehr­bachtal, wohl dem schönsten Seitental an Rhein und Mosel. An Burg Schöneck und vielen Mühlen vor- bei führte der Weg. Immer enger wird das Tal, hohe Felswände treten dicht an den Bach heran, über den verschiedene, aus Baumstämmen zusam- mengefügte Stege führen, lieber mächtige Fellen tost das Wasser, in das sich mehrere Seitenbäche, schöne Wasserfälle bildend, hinabstürzen. Etwa j Stunde dauerte die Wanderung durch das wild­romantische Tal, die sog. Ehrbachklamm, dann ging der Weg durch ein liebliches, von Waldbergen um­säumtes Wiesental an der malerisch gelegenen Ehrenburg vorbei nach Brodenbach an der Mosel, von wo man nach dem jenseitigen Flußufer über- setzte. In bester Stimmung wurde von Loef die Rückreise über Koblenz angetreten. Die Teilnehmer hatten unter bester Führung herrliche Stunden an Lahn, Rhein und Mosel verlebt, ohne Sorge um Weg und Rast, um Abfahrt von Zug und Schiff. Alles war vorbestimmt, geordnet und infolge der größeren Zahl der Teilnehmer war vieles mit be­trächtlichen Vergünstigungen verbunden.

> dringender die ausgckl- bedürfen.

von Orlconä' Hoimberg.

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im ^ruth-Tal.

>§ Hochwassers des Märest gemeldet wird, >alah der Damm ge- iimassen haben weit und schwemmt. Sie Ernte ist :re Dörfer und Güter Der Sachschaden ist sehr mutung ausgetaucht, daß unter dem Druä der infolge einer vorsätzlichen rin könnte. _______

tit: i.B.: Ernst BluMkin

Das Ehestandsdarlehen.

Von Gg. tinh, Rechtsanwalt, Grünberg i. H.

Zahlreiche Anfragen, die noch auf Unklar- heilen über dieses Thema schließen lassen, ver­anlassen uns, die nachstehenden Ausführungen über das von anderer Seite schon einmal be handelte Thema zum Abdruck zu bringen.

D. Red.

Das Reich fördert durch eine neue, zielbewußte Gesetzgebung die Schließung neuer Ehen durch Ge- TDäbrung von Ehestandsdarlehen. Durch die inzwi- fchen erlassenen Durchführungsbestimmungen sind llisher noch bestehende Zweifelsfragen beseitigt.

wer kann kein Ehestandsdarlehen erholten?

Ehestandsdarlehen werden nicht gewährt,

a) wenn die Ehe vor dem 3. Juni 1933 ge­schlossen worden ist:

b) wenn ein Ehegatte nicht im Besitz der bürger­lichen Ehrenrechte ist

c) wenn nach der politischen Einstellung eines der beiden Ehegatten anzunehmen ist, daß er sich nicht jederzeit rücksichtslos für den na­tionalen Staat einsetzt:

d) wenn ein Ehegatte an vererblichen geistigen oder körperlichen Gebrechen leidet, die seine Verheiratung nicht im Interesse der Volks­gemeinschaft liegend erscheinen lassen:

e) wenn nach dem Vorleben oder dem Leumund eines der beiden Ehegatten anzunehmen ist, daß sie ihrer Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens nicht nachkommen werden.

Deutschen Reichsangehörigen, die nicht unter a) bis e) fallen, und die nach dem 3. Juni 1933 heiraten, kann ein Ehestandsdarlehen bis zu Eintausend Reichsmark bewilligt werden.

Voraussetzung für die Bewilligung

ist jedoch:

1. Daß die künftige Ehefrau in der Zeit zwischen dem 1. Juni 1931 und dem 31. Mai 1933 min­destens 6 Monate lang in einem Arbeitsoer- hältnis im Inland gestanden hat:

2. Daß ein standesamtliches Aufgebot vorliegt, und daß die künftige Ehefrau ihre Arbeitstätig­keit als Arbeitnehmerin spätestens zum Zeit­punkt der Eheschließung aufgibt oder bereits bei Einbringung des Antrages aufgegeben hat:

3. Daß die künftige Ehefrau sich verpflichtet, eine Tätigkeit als Arbeitnehmerin solange nicht wie- der aufzunehmen, als ihr Mann Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes von mehr als 125 Mark monatlich bezieht und das Ehe- standsdarlehen nicht restlos getilgt ist.

höhe des Ehestandsdarlehen.

Die Höhe ist nach dem Betrag zu bemeffen, den ein Ehepaar gleichen Standes bei der Haushalts- zründung nach den ortsüblichen Verhällnissen für len Erwerb von Möbeln und Hausrat aufzuwenden pflegt. Unter Hausgerät sind nach dem Gesetz aUe Gegenstände zu verstehen, die außer Möbeln, Kleidung und Wäsche zur Einrichtung eines Haus- "talts dienen. Der Darlehnsbetrag darf 1000 Mark nicht übersteigen und muh stets durch Einhundert Reichsmark teilbar fein.

wo ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag ist bei der Gemeinde des künftigen Ehemannes zu stellen, und zwar auf einem Vor­

druck, den die Standesämter dann unentgelllich ab­geben, sobald das Aufgebot erfolgt ist. Als Antrag­steller müssen beide Verlobte zeichnen. Die Gemeinde hat jeden bei ihr eingegangenen Antrag zu prüfen, ob nicht die unter a bis e genannten Ausschließungs- grünbe vorliegen und weiter, ob die unter 1 bis 3 für die Gewährung von Ehestandsdarlehen erforder­lichen Voraussetzungen gegeben sind. Liegt nach An­sicht der Gemeindebehörde ein Versagungsgrund vor, so hat sie den Antrag abzulehnen und die Ablehnung den Antragstellern zu Händen des künftigen Ehe­manns ohne Angabe von Gründen bekannt zu geben. Gegen den ablehnenden Be­schluß gibt es kein Rechtsmittel. Befür­wortet die Gemeinde die Gewährung des Darlehens, so muß sie den Antrag mit einer gutachtlichen Aeußerung über die angemessene Höhe des Dar» lehns an das für den Ehewohnsitz zuständige Finanz­amt weitergeben, das endgültig darüber entscheidet, ob und in welcher Höhe das Ehestandsdarlehen ge­währt wird, und teilt die Entscheidung den Antrag­stellern mit.

wie erhält man das Darlehen?

Zuständig ist das Finanzamt. Sobald die Ehe ge­schlossen ist, kann der Ehemann dort gegen Einrei­chung einer Bescheinigung über die Eheschließung und des Darlehengewährungsbescheides das Dar­lehen in Empfang nehmen: die Ehefrau muß eine Bescheinigung des legten Arbeitgebers darüber vor- legen, daß sie mit Rücksicht auf die Eheschließung ihre Tätigkeit als Arbeitnehmerin aufgegeben hat. Die Hingabe des Ehestandsdarlehens erfolgt in Form von Bedarfdeckungsscheinen, die aber lediglich zum Erwerb von Möbeln und Haus­gerät berechtigen. Das Ehestandsdarlehen ist unver­zinslich, es ist in monatlichen Teilbeträgen von nur 1 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags zu­rückzuzahlen, und zwar je am 10. eines jeden Mo­nats beginnend mit dem Kalendervierteljahr, das auf die Hingabe des Darlehens folgt Für die Rück­zahlung haften die Ehegatten als Gesamtschuldner.

Die Kinderprämie.

Sie ist bevölkerungspolitisch von höchster Bedeu­tung und kann als ein Sonderrecht der Kin­derreichen der Zukunft bezeichnet werden: Bei der Geburt jedes in der Ehe lebend geborenen Kindes erfolgt ein Nachlaß von einem Diertel (2 5 Prozent) des ursprünglichen Dar» lehensbetrags. Beträgt bei der Geburt eines Kindes der noch zu tilgende Rest weniger als 25 Prozent, so wird er ganz erlassen. Außerdem berechtigt die Geburt eines jeden Kindes zu dem an das Ei nanzamt zu richtenden Antrag, daß eine Unter- bredjung der Tilgungszahlungen für ein volles Jahr eintritt, lieber jede Geburt ist dem Finanzamt eine standesamtliche Bescheinigung vorzulegen, die gebührenfrei erteilt wird.

Die Dedarfdeckungsscheine.

Sie werden in Beträgen von 10 und 100 Mark ausgegeben und sind nur gültig, wenn sie den Dienftftempel des zuständigen Finanzamts tragen. Sie sind nicht übertragbar und müssen vom Dar- i lehensempsänger auf der Rückseite mit Namen und

Anschrift versehen werden, bevor sie an eine Ver­kaufsstelle in Zahlung gegeben werden können. Sie berechtigen zum Erwerb von Möbeln und Haus- gerät, wobei unter Hausgerät alle Gegenstände zu verstehen sind, die außer Möbeln, Kleidung und Wäsche zur Errichtung eines Haushaltes dienen.

Die Verkaufsstellen.

Als solche gelten nicht nur offene Lagengeschäfte, sondern auch Schreinereien und sonstige Handwerks­unternehmungen ohne offene Ladenstellen. Der ge­willt ist, als Verkaufsstelle im Sinne des Gesetzes zu gelten, muß dies der Bürgermeisterei anzeigen, die über die Zulassung als Verkaufsstelle bestimmt. Die Verkaufsstellen haben sich durch Aushang ober Anschlag als solche kenntlich zu machen. Die 23er- kaussstelle hat auf der Rückseite der von ihr ange­

nommenen Bedarssdeckungsfcheine zu bescheinigen, daß sie Möbel und Hausgeräl an den Berechtigten des Bedarfsdcckungsscheines verkauft bat. Die Be- darfsdeckungsfcheine werden den Verkaufsstellen durch die Finanzämter bar ringel oft. Eine Bareinlösung der Scheine durch die Verkaufs- stellen ist verboten, jedoch ist es zulässig, daß Psen- nigbeträge bis zu einer Reichsmark in bar heraus- gezahlt werden, wenn der Kaufpreis der Ware den vollen Wert des Bedarfdeckungsscheines nicht er­reicht.

Die Geschäftswelt, die sich durch diese Art der Che- förberung eine beträchtliche Zunahme von Ehe- I schliehungen und damit gesteigerten Bedarf von » Möbeln und Hausgerät versprechen darf, wird gut tun, sich frühzeitig um die Zulassung als Verkaufs- I stelle zu bemühen.

Gesundheitspflege und Arbeitsdienst.

KDR. Der Gedanke der Arbeitsdienstpflicht hat in Deutschland wie im Auslande verständlicherweise neben Zustimmung und Verständnis auch manche Mißdeutung erfahren. Während in den wirtschaft­lich eingestellten Kreisen lange Zeit fälschlicherweise eine wirtschaftliche Beurteilung des Problems vor- geherrscht hat, die zu mancherlei Einwänden führte, ist in den letzten Tagen die andere Fehldeutung des geplanten Unternehmens im Auslande ausgetaucht, die der Arbeitsdienstpflicht militärische Zielsetzungen unterstellt und daraus Aaitationsftofse für alle Feinde Deutschlands in der Welt zu gewinnen sucht.

In diesem Augenblick mag es nicht überflüssig er- scheinen, wenn einmal vom Standpunkte des ver-

Du mußt wissen,

daß die Stadt Berlin für an sich gesunde Sozial­rentner pro Kops und Jahr nur 244 wark übrig hat, während sie für einen schwer erziehbaren Fürjorge- zögling im Jahr 1930 und für einen unheilbaren Geisteskranken jährlich 1944 Mark ausgeben muß. Rur wenn wir die weitere Fortpflanzung der erb­lich Minderwertigen verhüten, werden wir wieder Mittel für die gesunden Familien unseres Volkes aufbringen können.

antwortungsbewußten Arztes aus zur Gesamtsraae Stellung genommen und das Ziel ausaezeigt wird, dem nach unserer Uebergeugung der Arbeitsdienst zustreben muß. Dabei sei yleich bemerkt, daß in vie­len und ausgiebigen Be prechungen, die zwischen den verantwortlichen Leitern der Arbeitsdienstpflicht und dem Führer der deutschen Aerzteschaft, Dr. Wagner, München, stattgefunden haben, eine völlige Ucbereinftimmung der Anschauungen zutage trat. Die Organisation des Arbeitsdienstes erfolgt, wie sich bei diesen Verhandlungen ergab, völlig aus dem Grundgedanken heraus und auf die Zwecke hin, die dem Arzt vordringlich 'erscheinen und die im folgen­den tun aufgezeigt werden sollen.

Die Arbeitslosigkeit und das gezwungene Nichts­tun ist ein Problem, das neben seiner wirtschaftlichen Bedeutung vor allem das Gebiet des Charakters und der Gesundheit des Volkes berührt. Millionen und aber Millionen an sich lebenstüchtiger und gut­williger deutscher Menschen sind in den abgelaufe­nen Jahren durch die Arbeitslosigkeit immer mehr in Gefahr für ihre leibliche und seelische Gesundheit gekommen. Wer erst einmal gelernt hat, jahrelang nichts zu tun, verliert zwangsläufig Arbeitswille, Arbeitsfähigkeit, kurz alle jene Charakterzüge, die den Menschen zu einem brauchbaren Glied der Ge­sellschaft machen und zugleich ihm Freude am Leben

geben können Darüber hinaus hat aber das un­tätige Leben, das Brachliegen aller Kräfte, die vie­len Versuchungen, die den unbe,d)ä|tigten Menschen viel stärker treffen als den tätigen, auch zu einem Verschleiß an leiblichen Kräften der Gesundheit ge» ütjrt, der allergrößte Gefahren für die Zukunft un- eres Volkes in sich birgt. Der Arzt hat in der ver- Io({enen Zeit wie kaum ein zweiter Berufsstand miner wieder die erschütternden Folgen der Arbeits- losigkeit auf diesem Gebiet sehen müssen, und er weiß, daß ihre Ueberroinbung heute ein zentrales Problem nicht nur vielleicht der Wirtschaft, sondern vor allem der Volksgesundheit, der Pflege von Blut

und Rasse ist.

Aus diesem Grund hat die deutsche Aerzteschaft ihre Mitarbeit der Vorbereitung und Durchführung der Arbeitsbienspflicht zur Verfügung gestellt, und sie hat mit Freuden feststellen können, daß die ver­antwortlichen Männer volles Derftändnis für die überragende Bedeutung gerade dieser gesundheit­lichen Aufgaben der 'Arbeitsdienstpflicht haben.

Im Rahmen einer weiteren notwendigen volks- gesundheitlichen Maßnahme wird der Arbeitsdienst­pflicht noch eine wichtige Aufgabe zufallen. Be­kanntlich hat die Anhäufung von minderwertigen und krankhaften Erbanlagen in unserem Volke einen Zustand herbeigeführt, der dringend rassenhygieni­sche Maßnahmen notwendig macht. Dazu werden nicht nur gesetzliche Vorschriften aller Art notwen­dig sein, sondern insbesondere ein zielbewußter Aus­bau der Eheberatung und eine viel stärkere Berück­sichtigung erblicher Anlagen auf allen Gebieten der Krankenoersorgung, der Erziehung usw. Voraus­setzung für das alles ist eine erbbiologische Bestands­aufnahme der Nation, die allmählich dahin führen muß, daß der einzelne Mensch nicht nur nach seinen individuellen Besonderheiten, sondern gerade und vor allem nach den überindividuellen Erbanlagen körperlicher und geistig-seelischer Art möglichst weit­gehend bekannt ist.

Die Arbeilsdienstpflicht soll uns Gelegenheit ge­ben, Jahr für Jahr den Nachwuchs unseres Volkes unter diesem Gesichtspunkte kennenzulernen, mit dem Rüstzeug der Erbbiologie zu erforschen und so allmählich die Grundlagen zu erwerben, die für eine künftige, auf weite Sicht abgestellte rassenhygie­nische Gesundheitspflege des deutschen Volkes un­erläßlich sind.

Die deutsche Aerzteschaft erblickt In diesen Mög­lichkeiten die wichtigsten und zukunftsträchtigsten Er-, gebnisse des großen Arbeitsdienstpflick^programms. Richt wirtschaftliche Tagesgesichlspunkie, erst recht nicht etwa phantastische militärische Hintergedanken, wie sie uns heute Frankreich wieder einmal unter­stellt, sondern die große Aufgabe der Gesundung und Gesunderhaltung von Volk und Rasse sind das Entscheidende an dem Plan, den die Regierung heute tatkräftig in Angriff nimmt und an dem wir alle nach besten Kräften mitzuhelfen haben.

Buntes

Raubiierdressuren.

Die Beherrschung wilder Tiere durch menschliche Energie und Geduld hat die Raubtierdressur stets zu einem besonderen Anziehungspunkt jeder Zirkus­vorstellung gemacht. Wie wird nun die Herrschast erlangt, die der Dompteur über seine Tiere aus­übt? Ein bekannter Dresseur, Sailer-Jackson, betont, kein erfahrener Tierbändiger wende Gewalt an. Er weiß genau, daß er nur etwas erreichen tann, wenn er sich mit seinen Mitarbeitern anfreun- det und zu ihnen in ein vertrauliches Verhältnis gerät. Sailer-Jackson verläßt seine Tiere fast nie; er kennt ihre Wünsche, ihre Gefühle, ihre Launen; er weiß mit ihnen zu sprechen, ihr Gebrüll und ihr Geknurr in menschliche Laute zu übersetzen. Er weiß, wann ihre Wut wirklich ist und wann sie nur geheuchelt ist. Gerät eine Bestie in richtigen Zorn, dann läßt er sie eine Zeitlang ungeschoren, denn er weiß, dann sie bann sagen will: .Letzt habe ich aber genug, laß mich in Frieden!" Löwen und Tiger wissen ihre Empfindungen für den, der sie versteht, sehr deutlich auszudrücken. Bei jeder Dressur ist die Hauptsache Geduld und immer wieder Geduld. Sai­ler-Jackson hat mit seinen vierfüßigen Künstlern die Tricks tausendmal und noch öfter wiederholt und probiert, und bei jedem Versuch setzt er sich aufs neue der Gefahr aus. Das Tier lernt der Stimme und der Gebärde zu gehorchen, unterwirft sich der hartnäckigen Ueberrebungsfunft unb ber zähen Aus­bauer beffen, ber ihm bestehlt. Früher verlangte bas Publikum geroiffe Sensationen, wie bas Knallen mit Peitschen unb bas Abfeuern von Schüssen, aber heute ist ber Zuschauer soweit, baß er auf biefes Theater verzichtet unb bie gleichmäßige Ruhe bei einer Dressur-Vorführung zu würdigen weiß. Eine Legende, die sich immer noch erhält, ist bie,. daß die Tiere vorher irgendwie betäubt werden,' das ist aber ganz unmöglich, denn Löwen unb Tiger sind an unb für sich so träge Tiere, baß sie bei bem ge­ringsten Einschläferungsmittel, bas man ihnen bei- brächte, sich überhaupt nicht von ber Stelle bewegen würben. Die Gefahr, die nie ganz zu vermeiden ist, liegt in ber Launenhaftigkeit dieser nervösen Groß­katzen, die unberechenbar ist. Wirklich bösartig sind die Tiere nur, wenn sie Furcht haben. Schon des­halb muß jede Gewaltanwendung vermieden wer­den. Vertrauen zu ihrem Herrn kann ihnen nur beigebracht werben, wenn biefer selbst keine Furcht unb keine Laune kennt. Er muß bem Tiere stets mit gleichmäßiger Ruhe unb Festigkeit begegnen, bann wirb er feinen Einfluß auf sie nie verlieren. Jeher gute Dresseur spezialisiert sich auf eine bestimmte Tiergattung. Ein Bänhiger von Bären wirb sich von Löwen fernhalten und umgekehrt: ein anberer roieber arbeitet nur mit Tigern ober Panthern. In ben Tiergruppen lassen sich merkwürdige Sgmpa*

Allerlei.

thien unb Antipathien beobachten. So waren z. D. in einer Gruppe von fünf Löwen je zwei ber Tiere innig miteinanber befreunbet, halsen sich gegen­seitig unb blieben unzertrennlich. Das fünfte Tier aber blieb einsam, unb bie anbern hielten sich in respektvoller Entfernung von ihm. Mit solchen Eigenheiten muß ber Dresseur stets rechnen.

Daneie-Stammgäste von einst.

Das berühmteste Q3ariet£ Londons im vorigen Jahrhundert, die .Alhambra", wird nach Ablauf dieser Saison verschwinden: das stattliche Gebäude wird niedergelegt, und damit verschindet eine Stätte, die in der Geschichte der Vergnügungen ber eng­lischen Hauptstadt eine denkwürdige Rolle gespielt hat. In diesem .Tempel der leichten Muse", in dem besonders berühmte Balletts aufgeführt wurden, ver­sammelte sich in den Logen die Lebewelt, und bei der bekannten .Exzentrizität" der Engländer traten hier seltsame Erscheinungen hervor, von denen I. B Booth in einem Erinnerungsaussah plaudert. Da war z. B. ein Stammgast, her stets dieselbe Loge innehatte und beim Betreten ein kleines elfenbeiner­nes Thermometer vor sich auf die Brüstung legte. Wenn die Temperatur unter einen bestimmten Grad fiel, lieh er sich sofort den Direktor rufen und for­derte bessere Heizung. Ein anderer .Habitue", ein älterer Herr, sah stets allein in der Hauptloge, für die er pro Abend eine beträchtliche Summe zahlte. Als er einmal eine längere Reise unternahm, lieh er sich vorher den Kassierer kommen und gab ihm einen Scheck über 1000 Pfund mit der Anordnung, diese Summe unter die weiblichen Angestellten im Verhältnis zu ihrer Gage zu verteilen. Die Prima­ballerina empsing aus dieser freigebigen Spende 50 Plund. aber auch die würdige Dorsteherin der Da- men-Garderobe, die der Geber noch niemals zu Ge­sicht bekommen hatte, erhielt 70 Mark. Ein anderer wunderlicher Stammgast war ein junger Mann, der den Epihnamen .Diamanten-König" erhalten hatte, weil et stets mit einer Krawattennadel geschmückt war, die schon mehr eine große Diamantbrosche dar­stellte, unb auch sonst an allen nur möglichen Stel­len Edelsteine trug. Wieder ein anderer Gast zeigte sich regelmäßig in schwarzer Wäsche; es war ein Reformer ber Herrentracht, der auf diese Weise für seine Ideen Propaganda machen wollte. Großes Auf­sehen erregte ein exzentrischer Verschwender, der die Gewohnheit hatte, plötzlich Danlnoten aus seiner Loge ins Publikum herunter zu werfen und ber für das Programm eine 5-Pfund-Rote gab, bem Por­tier sogar eine 100-Pfunb-Rote schenkte. Dieser Herr war allerbings nicht lange Stammgast in ber Al­hambra, sondern verschwand bald, nachdem er sein beträchtliches Vermögen in so sinnloser Weise ver­geudet hatte...