Nr. 281 Erstes Blatt
185. Jahrgang
Donnerstag, 30. November 1933
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Siebener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Dr Friede. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Gange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für Öen übrigen Teil Ernst Blumschein und tür Öen Anzeigenteil i. V.TH.Kümmel sämtlich in (Bienen.
Das Rabattgesetz.
Von £)r. Wilpeim F>ischDick.
Wie das Reichswirtschaftsmiaisterimn inzwischen durcy die Tagespreise berannlgegeven hat, wurde in der Styung oes Relchskabinens vom 14. 'jtooember 19ö3 ein Gesetz über d i e Preisnachlässe, das sogenannte Rabattgesetz, beschlossen. Der wesentliche Fnyalt dieses Geseyes betrifft d i e Ein- fchräntung des Barzahlungsrabattes wie ausdrücklich betont roiro „im Verkehr mit dem letzten Verbrauche r", also offen,ichtlich nicht den Rabatt von Wiederverkäusern. Die Neuregelung geht also nicht den Großhandel an, sondern den Einzelhandel, und diesen auch nur ^sofern, als er nicht sozusagen Großhandel im Kleinen betreibt, also an Wieberverrauser winzigen Ausmaßes, wie z. B. Hausierer, liefert.
Der Ginzelyanoel ist im allgemeinen nie ein Freund des Rabattes gewesen, lieber diese Tatsache unO Die Grunde dafür kann man sich sehr gut unterrichten, wenn man die in den Fahren 19z9 und 1930 bei E. S. Müller Ü- Sohn veröffentlichten Verhandlungen des „Ausschusses zur Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Wirijchaft", Unterausschuß für Gewerbe, Fn- dustrie, Handel und Handwerk, ansieht, von dem aus vielerlei Geschäftszweigen jeweils vier bis sechs Männer der Praxis, Geschäftsinhaber, Berbands- fyndici usw. vernommen wurden. Dieser Ausschuß — das spricht diesmal für den Wert der Erhebungen — steht seiner Zusammensetzung nach keineswegs in dem Verdacht einer besonderen Emzelhan- delsfreundlichkeit, denn sein Vorsitzender und als solcher Leiter der Vernehmungen, war kein anderer als Georg Bernhard, dessen enge Beziehungen gerade zur schlimmsten Konkurrenz des Einzelhandels, nämlich zum Warenhausgewerbe, bekannt sind. Wie ein roter Faden aber zieht sich durch alle Aussagen die Bekundung hindurch, daß man das Rabattsyftem nirgends liebte, es nur gezwungenermaßen mitmachen zu müssen glaubte, um sich der Konturrenz zu erwehren. Allerdings nicht der Konkurrenz der Warenhäuser, sondern eines Teiles der Emzelyandelgeschäfte selber, nämlich der ausgesprochenen Abzahlungsgeschäfte, die, ebenfalls nach dieser Vernehmung, die einzigen waren, die den Kundenrabatt als selbstverständlich einrechneten, weil er zu ihrem Geschäftssystem, wie noch zu erläutern sein wird, gehört.
Eine scheinbare Ausnahme ist noch zu verzeichnen, nämlich der von den Inhabern der Konfektionsgeschäfte, auch von Den sonst gänzlich rabatt- unfreundlichen, bereitwillig immer zugestandene Nachlaß für Schneiderinnen. Aber dieser Rabatt bildet tatsächlich, wohl auch im Sinne des Gesetzes, nur eine scheinbare Ausnahme, da er kaum unter den Begriff „Verkehr mit dem letzten Verbraucher" fallen dürste, handelt es sich doch hier um Material oder Zutaten, also um Wiederverkauf wie beim Hausierer, nur mit dem Unterschiede, daß die Schneiderin eine gesuchte Kundin für den Einzelhandel ist, während der Hausierer wieder als Konkurrent betrachtet werden muß, von dem man am liebsten feststellen würde, daß er nicht existiere, de>- sen Existenz aber, soweit er reell ist, nicht angefochten werden kann, den man also in Kaus nimmt. So wie die Dinge liegen, nimmt man — oft wird er in den Verhandlungen nicht erwähnt — an seinem Verdienst durch Lieferungen teil, und indem man ihn als Kunden behält, hat man einen gewissen indirekten Einfluß auf die Gestaltung dieses Konkurrenzgewerbes, was wiederum im eigenen Interesse liegt. Rabatte in diesen beiden Fällen Dürften ja auch wohl als Mengenrabatte gelten können, Die nach Dem Gesetz „auch ferner zugelassen sink», sofern' sie nach Art unD Umfang, sowie nach Der verkauften Stückzahl oDer Menge als Handels- üblich abzusehen" sinD. Es wirD also auch in Zukunft z. B. möglich fein, Drei Zigarillos ä 7 Pfennig zu 20 Psennig zu verkaufen. Das, was Das Gesetz will, betrifft offensichtlich nicht Diese Art Der Preis- kalkulation, sonDern ausDrücklich Den Barzahlungsrabatt, Der ja etwas ganz anDeres ist, nämlich eine Vergütung f ü r nicht in Anspruch genommenen KreDit. Das Verhältnis wird sofort klar, wenn man wiederum darauf hinweist, daß die Abzahlungsgeschäfte, bei denen das Kreditgeben zum Geschäftssystem gehört, den Rabatt bei sofortiger Barzahlung oder bei früherer, als sie in Den Kalkulationen vorgesehen ist, als selbstverständlich ansehen, während Der sonstige EinzelhanDel, Der Den KreDit a l s .Ausnahme betrachtet, ober wenigstens betrachten möchte, ihn nicht liebt, weil er als Faktor in Den Vorkalkulationen nicht enthalten ist, also vom VerDienst abgeht.
Da Der EinzelhanDel überhaupt möglichst aus Der KundenkreDitwirtschaft herauskommen möchte, was sich roieDerum Daraus erklärt. Daß er selber in Der heutigen Zeit mit KreDitschwierigkeiten zu kämpfen hat, begann er auch Den Kampf gegen Den Barzahlungsrabatt, Der zu Diesem neuen Gesetze geführt hat Da es n: jt möglich sein wirD, Das Abzahlungsgeschäft an sich zu beseitigen, so Drängt er Doch auf reinliche Scheidung Der MethoDen unD Damit auch auf Befreiung von Bindungen, in Die sich viele feiner Angehörigen Dem Konkurrenzkampf zufolge einließen, unD Die Die Grenze zwischen Abzahlungsfirmen unb anberen vielfach verwischt haben. Bezeichnenb ist in bem Gesetze auch Der Passus, nach bem „Sonderrabatte ober Son- Derpreife, bie wegen der Zugehörigkeit z u bestimmten Verbraucherkreifen, Berufen, Vereinen ober Gesellschaften eingeräumt werben, nicht mehr zulässig finb." Das richtet sich offenbar gegen bisher gelegentlich abgeschlossene Verträge zwischen Verkaufsfirmen unb Vereinen ober Dritten Firmen zugunsten von Deren Mitglie- Dern, Angestellten ober Arbeitern. Von einem „Mengenrabatt" kann hier nach dem Gesetze nicht
Ehautemps auf fern Weg zu Notverordnungen.
Das Kabinett wünscht keine politische Debatte.-Verwaltungsreform und Kürzung der Beamtengehalter sollen dekretiert werden.
Paris, 28. Noo. (WTB.) In Den Wcmbel- gangen ber Kammer beschäftigt man sich eingehend mit dem Finanzplan ber Regierung unb mit bem Schicksal, bas dem Kabinett Ehaute m p s beschieden fein wird. Es verlautet, daß die Regierung am Samstag nach Verlesung der Regierungserklärung nicht, wie sonst üblich, sich bereit erklären wird, die Interpellation über bie allgemeine Politik anzunehmen, bie bann mit einer Abstimmung über bie Vertrauenstagesorbnung abgeschlossen zu werben pflegt, sonbern baß sie bie politische Debatte b i s nach Verabschiebuna bes Finanzge - setzentwurfes verschoben wissen will. Währenb bie der Regierung freundlich gesinnten Parteien diese Absichten unterstützen werden, dürften bie Rechtsparteien sich biesem politischen Ausweichen wibersetzen. So hat ber Abgeorbnete T a r- b i e u verlauten lassen, baß er in die Debatte eingreifen unb ben Stanbpunkt vertreten werbe, baß Die Finanzsanierung eine Debatte sowohl politischen als auch finanziellen Inhalts notwenbig mache unb daß man unter diesen Umständen d i e politische Seite der Frage nicht einfach in den Hintergrund verweisen könne.
Nichtsdestoweniger ist zu vermuten, daß d i e Mehrheit der Kammer bem Wunsch ber Regierung ft a 11 g e b e n wirb, wenn biese bas beschleunigte Verfahren zur Beratung ber Finanzgesetze beantragen wirb; möglicherweise bürste burch eine solche Abstimmung auch ber Wunsch ber Regierung nach Vertagung ber politischen Debatte auf später erfüllt werben.
Ueber bie Finanzsanierungsabsichten ber Regierung verlautet gerüchteweise, baß Die Negierung, nachdem alle Finanzsanierungsgesetze an dem Paragraphen über die Beamtengehaltskürzung gescheitert sind. Die notroenDigen Maßnahmen, nämlich Verwaltungsreform unD Herabsetzung Der Beamtenzulagen, Diesmal einfach Durch Dekret vornehmen und sich für diese Maßnahmen e r ft später Die Billigung Der Kammer holen wolle. Ein Versuch, Diese Frage auf Dem Wege Des Dekrets zu regeln, wurDe schon früher einmal unternommen, aber von Der Kammer vereitelt. Da sich inzwischen schon herausgestellt hat. Daß auf Dem orDentlichen gesetzlichen Wege eine Lösung nicht zu erzielen wäre, besteht in gewissen parlamentarischen Kreisen Die Annahme, Daß Die Zeit Dazu herangereift sei. Diese Dekretlösung jetzt mit Erfolg zu versuchen. Klarheit über alle Diese Fragen Dürfte aber erst Der Samstag bringen.
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Die interessanteste Figur in Dem Notkabinett Ehautemps ist zweifellos Herr H e r r i o t, Der sich bei Der Gelegenheit roieDer in ben Kampf um bie Ministersessel eingeschaltet hat. Achtunbvierzig Stun- ben vor bem Sturze Sarrauts erklärte er zwar noch, baß seine Partei einen neuen Anwärter für Das MinisterpräsiDium nicht mehr zur Verfügung stellen wolle, weil sie keine Lust habe, sich in Dieser Form abnutzen zu lassen. Aber als es bann so weit war, sprang Ehautemps Dann doch in Die Bresche, unb auch Herriot lieh gnäbig seine Unterstützung, zweifellos boch nur in Der Sorge, Daß er sonst für längere Zeit ausgeschaltet roerDen könnte, Denn er ist
klug genug, um zu sehen, Daß Die Art, wie Die französische Politik in Den letzten Monaten gemacht ober vielmehr nicht gemacht würbe, notwenbig nach rechts Drängt, Daß Die ganze Entwicklung wie- Der auf T a r b t e u zubrängt. TarDieu ist nicht Der Mann, wenn er Die Gewalt einmal in HänDen hat, sie Dann so rasch roieDer abjugeben. Er roirD jeDe Gelegenheit benutzen, um — vielleicht sogar mit Hilfe einer Auflösung — Die Macht Des Linkskartells enDgültig zu brechen. Davor hat Herriot Angst, Denn Dann ist feine Rolle ausgespielt. Er will also im Blickfelbe bleiben. Wahrscheinlich hofft er, sich so unentbehrlich zu machen, baß Das große Duell mit TarDieu zunächst wenigstens zu seinen Gunsten ausgeht. Daß er mindestens in einer künftigen Rechtsregierung an maßgebenber Stelle im Kabinett verbleibt.
^ebenfalls ist mit bem Einfluß Herriots auf bie französische Außenpolitik in nächster Zeit sehr stark xu rechnen, unb bas- ist bei ber ganzen boftrinären Art feiner Einstellung sicherlich kein Vorteil. Seine Ernennung zum Wortführer Frankreichs beim Völkerbunb gerabe in biesem Augenblick ist ja auch mehr als eine Demonstration. Aber bie französische Politik will baburch zu erkennen geben, baß sie um jeben Preis am Völkerbunb festhält unb nicht baran Denkt, die starke Posi
tion aufzugeben, die sie sich dort erobert hat, selbst wenn die Verhandlungen mit Deutschland in Gang kommen sollten.
Auf der anderen Seite aber meldet sich auch wieder England zum Wort. Die englische Haltung zeigt genau das Bild, das wir in den letzten Fahren gewohnt sind: In Worten ein unverkennbares Wohlwollen gegenüber einer deutsch-französischen Aussprache, aber gleichzeitig die große Sorge, daß bei einer solchen Aussprache etwas Positives herauskommen könnte. Deshalb hat Baldwin sich auch schleunigst bemüht, einen Knüppel zwischen die Räber zu werfen. Er hat mancherlei Aner- kennenbes über bie moralischen Forberungen Deutschlanbs gesagt, aber im selben Atemzuge zu verstehen gegeben, baß Englanb ben Franzosen keine allzu großen Opfer zumute, sonbern bie Lösung in einem kleinen Entgegenkommen an Deutschlanb, etwa in ber Formulierung ber „kontrollierten Abrüstung" sähe. Paris wirb bissen Wink verstehen und daraus herauslesen, daß England wieder näher an Frankreich hcranrückt, seine Unterstützung den Franzosen also geradezu anbietet, nur um dadurch zu verhindern, baß ber beutsch- französische Gegensatz begraben werden könnte und bann Englanb in eine Isolierung gebrängt würbe, bie ihm unbequem ist.
Wettrüsten in der Lust.
England droht mit Ausbau der Luftflotte, wenn die Andern nicht abrüsten.
L o n b o n, 29. Nov. (TU.) Die Bestrebungen für einen stärkeren Ausbau ber englischen Luftflotte kamen am Mittwoch in einer Oberyausanfrage bes Herzogs von Southerland zum Ausbruck. Er fragte, ob bie Regierung angesichts der jetzigen Lage eine Verstärkung der englischen L u s t m a ch t beabsichtige. Früher seien ber Aermel- kanal unb bas Meer bie Grenzen Englanbs gewesen. Heute sei es Die Luft. „Wenn LonDon zerstört roirD, Dann roirD EnglanD zerstört." Der Herzog schlug vor, Daß jeDe größere englische Stabt ein eigenes Luftgeschwader für Ver - teiDigungszroecke bilDen solle. Eine starke englische Lustmacht roürDe Das stärkste Beweismittel fein, Das England in Den FrieDensverfammlungen Europas aufweifen könnte. Großbritannien habe feit Dem Krieg feinen Luftetat um 8 Prozent verringert, währenb Frankreich Den feinigen um 112 Prozent erhöht habe unD Die Vereinigten Staaten um 108 Prozent. DeutfdjlanD besäße Die raschesten HanDelsftugzeuge Der Welt. Alle müßten Darauf hinarbeiten, einen neuen Krieg zu verhindern, aber sollte ein neuer Krieg kommen, so Dürfte EnglanD wenigstens nicht hilflos fein.
LorD LloyD fragte, ob es zutreffe, Daß Amerika Drei Millionen PfunD für Die Verstärkung feiner Luftflotte ausgeben wolle unb Daß Rußland innerhalb Der nächsten zwei oDer Drei Fahre D i e stärkste ßuftmadjt Der Welt bauen wolle. Er hoffe, Daß Die Regierung Schritte unternehmen roerDe, um Die gegenwärtig äußerst gefährliche Lage zu verbessern. Im Namen Der Regierung erklärte
Lustfahrtminister Lord Londondeny:
„es bestehe kein Zweifel, Daß Die Luftfahrt Den Menschen Die Macht gebe, Krieg in einem bisher ungeahntem Ausmaß zu führen, ein Rüstungswettrennen Der Staaten müsse auf alle Fälle oermieDen roerDen. Es sei möglich, Daß Die Abrüstungskonferenz mit einem FDealismus an ihre Aufgabe herangehe, ber unter ben gegenwärtigen Umftänben nicht zu verwirklichen sei. Aber ein Geist, ber ein solches Ziel erstrebe, müsse begrüßt werben. Es würde eine Riesenkatastrophe fein, wenn keine Vereinbarungen über eine endgültige Rüstungsbegrenzung erreicht werden sollte und zwar in einem Ausmaß, Das bie Erfordernisse ber Verteidi - g u n g befriebige unb einem möglichen Angreifer Die Angriffsmittel verweigere.
Lord Londonderry wies Dann darauf hin, daß Lnglandnach demSriegediegrößte Luftflotte besessen habe, jetzt aber erst an fünfter Stelle unter ben Großmächten stehe. England besitze annähernd 850 ftriegs- flugieuge, Frankreich rund 1650, Rußland habe nach den vorliegenden Informationen 1400 bis 1500 Flugzeuge, Amerika zwischen 1000 und 1100 und Italien ebenfalls zwischen 1000 und 1100. Das englische Beispiel habe unglücklicherweise in keinem Lande Nachahmung gesunden. Dies sei ein Weg, den England nicht mehr länger gehen könne: Wir müssen
Die ReDe sein, Da Die größere Menge ja nicht vorn „letzten Verbraucher", sonDern allenfalls fiktiv von einer Vermittlerinstanz abgenommen roirD. Praktisch Darf man übrigens nach Den genannten Aussagen im Untersuchungsausschuß Den Prozentsatz Dieser Art von Verkäufen im Rahmen Des Gesamtumsatzes nicht überschätzen. Er ist vielfach lächerlich gering. Ein SonDersall, von Dem noch nicht ersichtlich ist, ob für ihn eine Sonderregelung vorgesehen ist, — Die AnkünDigung Des Reichsroirt- schaftsministeriums sagt nichts Darüber — wäre Der bisher in weitem Umfange geübte Preisnach - l a ß in DerKonfektion für Schauspielerinnen. Man möchte ihn befonDerer Beachtung empfehlen, falls nicht Diese Frage Durch eine Regelung im Theaterwesen gegenstandslos werden sollte, nach der die Künstlerinnen für Gesellschaftskostüme nicht mehr selber aufzukommen brauchen. Von solch einer Regelung ist gelegentlich die Rede gewesen, aber es ist sehr fraglich, ob sie zur Durchführung gelangt. Es ist ja bekannt, wie schwer gerade die Angehörigen dieses Berufes wirtschaftlich zu kämpfen haben, unb baß sie zu fo reichlichen Anschaffungen gezwungen finb. Hier sollte also, wenn auch bie Käufe nicht gleichzeitig, sonbern nacheinanber getätigt werben, von einem echten Mengenrabatt gesprochen werben. An biesem Punkte hat sich ein Wiberstanb ber Kaufmannschaft bisher nirgenbs geltenb gemacht. Er ist nicht ben Mißstänben, sondern einer schönen alten Sitte zuzurechnen, bildet eine Art Mücenatentum, das bem Handel nach wie vor zur Ehre gereichen würde.
Die grunblegenben Bestimmungen, nach denen auch in Zukunft Barzahlungsrabatt gewährt werden Darf, finb folgenbe:
1. Der Rabatt Darf nur bei wirklicher Barzahlung erteilt roerDen und drei Prozent des Gegenwertes von Ware oder Leistungen nicht ü b e r ft e i g e n. Das gilt auch für Die Rückvergütung Der Konsumvereine, Die Damit einen Vorsprung vor Dem Einzelhandel verlieren. Das bedeutet nach Der Beseitigung Der
I steuerlichen Vorteile, Die unter Dem früheren Re- I gime Der Konsumverein genoß, Den zweiten Schritt auf Dem Wege Der Beseitigung von Konkurrenz- methoden. Denen Der Einzelhandel bisher wehrlos ausgeliefert war. Für Die Abzahlungsgeschäfte mag sich diese Verminderung des Satzes vielleicht dahin auswirken, daß noch seltener als bisher Der KreDit vor Ablauf Der an sich zulässigen Frist abgebeett wirb, aber biefer Fall ist selten, Da ber Käufer biefer Firmen ja gerabe ben langfristigen Strebit zu suchen pflegt. Das Abzahlungsgeschäft muß ja auch notwenbig, wegen ber Zinsverluste, Die es einzukalkulieren hat, höhere Preise berechnen als Das Barzahlungsgeschäft. Da Diese Spanne Durch MinDerung Des Rabattes in Zukunft weniger als bisher ausgeglichen wirb, mag es sein, baß ber Teil Der Kundschaft, Der auf Den KreDit keinen Wert legt, fürderhin seinen Bedarf in Barzahlungsgeschäften billiger ersteht, wodurch aber ein ernstlicher Ausfall für Das Abzahlungsgeschäft kaum zu befürchten ist.
2. Dieser Nachlaß Darf nur als sofortiger Rabatt bei Der Barzahlung auftreten, oDer i n Der Form von Gutscheinen (Sparmarten), Die aber in bar einzulösen finb. Es geht also nicht an. Diese Gutscheine unter Der BeDingung auszugeben, Daß sie nur für Waren roieDer in Zahlung genommen werden, wodurch sich ja auch Der wirklich geleistete Rabatt für Den Verkäufer roieDer oerminDern roürDe, Da Die Spanne zwischen Einkaufs- unD Verkaufspreis hier ins Gewicht fiele. Ob praktisch für Den Rabatt roieDer Waren genommen roerDen, ist vielmehr in das Belieben Des Käufers selber gestellt. Der Rabatt behält also zwar seinen Wert für Den Kaufmann als Werbemittel, aber fo entschwindet auch Der leiseste Schatten Des Verdachtes, als beabsichtige Die ihn geroährenDe Firma Damit einen Druck auf Die Entschlußfreiheit Des Käufers in bem Sinne, Daß dieser bei Realisierung seines Guthabens veranlaßt werden könnte, Waren zu erstehen, deren er zur Zeit nicht bedarf. Diese Bestimmung dient also aus
gesprochenermaßen dazu, die vornehme Haltung des echten Kau,mannes zu wahren, Der es a-lehnt, feinen Umsatz anDers als Durch Die Güte feiner Waren unD feiner BeDienung zu steigern.
3. Fn derselben Richtung liegt die Bestimmung, daß die Einlösung des Rabattes von keinem höheren Umsatz als 50 Mark abhängig gemacht werden darf. Der Rabatt darf also nicht das Ziel erkennen lassen, den Kunden an Die Verkaufssirma zu binDen, selbst wenn er sich anDers» wo besser bebient glaubt. Ein Einkauf im Werte von 50 Mark, ber also z. B. in einem Kolonialwarengeschäft für bie Versorgung eines Haushaltes nur währenb einiger Wochen ausreicht, gibt bem Kunben Gelegenheit, sich ein Urteil zu bilden, ob er gut ober schlecht beliefert wirb, unb erhält fo feine Entschlußfreiheit in vollem Umfange aufrecht.
4. „Vereinigung nachlaßgewährender ©eroerbetrei» benber (Rabatt-Sparvereine u. bgl.) bürfen Gutscheine nur ausgeben, sofern sie sich alljährlich einer unabhängigen Prüfung durch einen sachverständigen Prüfer unterziehen."
Alles in allem darf man feststellen, daß das Gesetz, das am 1. Fanuar 1934 in Kraft tritt, im Sinne der Wirtschaftspolitik des neuen Staates dazu angetan ist, durch allgemein verbindliche Regelung, also burch eine soziale Maßnahme, A u s • wüchse bes Konkurrenzkampfes z u beteiligen unb boch damit gerade die natürliche und gesunde Konkurrenz zu entfesseln, indem jedem, auch Dem kleinsten Unternehmen, Die ehrliche Chance geschützt wird. Es entspricht Der Eigengesetzlichkeit Des HanDels durchaus und sieht auch eine Ueber» aangszeit bis zum 31. März 1934 vor für Die Ein» föfung von bereits ausgegebenen Gutscheinen, die an sich den Bestimmungen nicht entsprechen. Die Autorität Der Regierung verbietet ferner ausbrütf» lich nunmehr alle Eingriffe nicht behörDlicher Stet« (en in Die Rabattgeroährung. Die Zeit ber Unklarheiten auf biesem Gebiete ist vorbei.


