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28.9.1933 Erstes Blatt
 
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Ur. 227 Erstes Blatt

183. Jahrgang

Donnerstag, 28. September 1935

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Oer Reichsbischof.

Der Reichsbischof des Protestantismus ist die in der Geschichte der evang. Glaubensbewegung bisher unbekannte sichtbare Spitze der Lutherkirche, Zwing­lis und Calvins. Mit ihm erhält die Arbeit der Kirche eine einheitliche Führung, und die Gemeinsamkeit des Kirchenlebens, wie sie in den umgewandelten Landeskirchen vorbereitet wird, wird durch den Reichsbischof in Verbindung ge­bracht zum Staate. Der Protestantismus ist in Deutschland nicht S t a a t s k i r ch e. Die Lehre Luthers entstand in einer Zeit, da der Reformator selbst in Territorialstaaten wirken konnte, und ganz folgerichtig wurde der jeweilige Landesherr auch oer Bischof der Kirche, seiner Landeskirche, ohne

allerdings über den Glaubensinhält, das Bekennt­nis, zu entscheiden. Cs war wohl damals üblich, daß, wer als Fürst die Herrschaft hatte, auch die Religion seiner Untertanen bestimmte, und so kam es vor, daß z. B. der Kurfürst von der Pfalz, wenn er lutherischen Auffassungen zugänglich war, refor­mierte Geistliche vertrieb oder, wenn er der Lehre Zwinglis sich zuwandte, die lutherischen Geistlicken über die Grenze wies. Aber das reformierte ober lutherische Bekenntnis, gearündet auf dem Wort Gottes und auf der religiösen Gewissensfreiheit des Protestanten, kannte keine autoritäre Lehrmeinung, und der Kampf um die Confessio augustana, die Concordienformel, zeigte, wie innerhalb des Prote­stantismus die einzelnen Bekenntnisse um die Be­kenntnisfreiheit rangen. Ein Reichsbischof war unter der Zerteilung des Reiches in Territorien undenkbar.

Eine ähnliche Wesensart des Protestantismus prägte sich auf der britischen Insel aus. Hein- rief, VIII. versuchte nach seiner Lösung von Rom den römischen Kultus beizubehalten, das Bischofs­wesen und den Bilderdienst, und seine Tochter, die große Königin Elisabeth, versuchte, diese Hochkirch- lichc Form mit dem Primas von Canterbury als Bischof des britischen Reiches zu einem allgemein gültigen Bekenntnis zu machen, so auch durch die Einführung des Prayer Book. Der Kampf dagegen durch die Presbyterianer und die Puritaner war schon in der Vor-Cromwell-Zeit nicht etwa ein Kampf gegen die britische Krone, sondern gegen den Versuch der Krone, die Bekenntnisfreihett in ein allgemein zwingendes Bekenntnis umzuwandeln. Im Gegensatz zur Hochkirche entwickelte sich die bischofsf^eie Niedrige Kirche (lower church). Beide Formen bestehen heute noch in England, ohne daß dem Staate dadurch irgendwelche Gerechtsame ge­nommen worden wäre. Es kam vor, daß zur Zeit der Königin Elisabeth ein Gegner der staatlichen Hochkirche dafür nach den Rechtssitten seiner Zeit durch den Henker die Ohren verlor, aber seinen Hut schwenkte und rief:Lang lebe die Königin!"

Die Bildung der protestantischen Landeskirchen ist geschichtlich aus dem staatlichen Gefüge des alten Reiches zu verstehen. In Schweden war und blieb die lutherische Kirche die Staats­kirche, ebenso in Dänemark. In Deutschland mit seinem Zwiespalt der protestantischen und katholi­schen Bevölkerung wurde die Buntscheckigkeit ver­mehrt durch den Gegensatz des Luthertums zur Lehre Zwinglis und Calvins. Die kirchliche Union wurde m Preußen zwar 1817 eingeführt, aber in weiten Gebieten blieben Altlutheraner und Refor- mierte für sich in Landeskirchen zufammengefchlof- fen, wie auch die 1866 einverleibten Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Kurheffen, Nassau und Frankfurt außerhalb der Union blieben. Es handelt sich hier schließlich um Auslegungen des Evangeliums, um drei protestantische Richtungen, die, weil sie metaphysischen Vorstellungen entsprin­gen, durch einen Machtspruch nicht beseitigt wer» den können, da im Gegensatz zur päpstlichen Auto­rität in Glaubensdingen ein solcher keinem Bischof und auch keinem Reichsbischof zusteht. Das Wort Luthers, daß Päpste und Konzilien irren könnten und geirrt hätten, gilt auch heute noch.

Die Deutsche evangelische Nationalsynode hatte sich nicht in der Wahl des Reichsbischofs mit Fragen des Kultus oder des Bekenntnisses zu be­fassen. Nach der nicht ganz ausgefüllten Rahmen- Verfassung, die sich der deutsche Protestantismus am 11. Juli 1933 gab, hat nach Absatz 3 i n B e k e n n t- n i s und Kultus die Landeskirche selbstän­dig zu bleiben. Es wird also nicht eine Reichskirche mit einem einheitlichen und eigenen Bekenntnis ge­bildet. Nur eins umfaßt alle protestantischen Be­kenntnisarten, daß sie sich gründen auf der Befrei- ung des religiösen Herzens von Menfchenfatzungen in religiösen Dingen und es hinführen zum eigent-

Ludwig Müller erster Reichsbischof der Deutschen Evangelischen Kirche.

Eröffnungsgottesdienst der Nationalsynode.

Wittenberg, 27. Sept. (TU.) Die Deutsche Nationalsynode wurde am Mittwochvormittag durch einen feierlichen Gottesdienst eingeleitet. Unter dem Geläut der Glocken bewegte sich ein feierlicher Zug vom Marktplatz zur Schloßkirche, an der Spitze die gesamte Wittenberger Geistlichkeit, dann Landesbischof Müller, begleitet von dem sächsischen Landesbischof Koch, dem hamburgischen Landesbischof D. Schöffel und den Mitgliedern der einstweiligen Kirchenleitung. Dann folgten die Ehrengäste, die Mitglieder der Nationalsynode und die Führer der deutschen Landeskirche. Durch das Portal, an das einst Martin Luther seine Thesen anschlug, betraten die Führer des evangelischen Deutschlands die Schloßkirche. Um den Altar grup­pierten sich in buntem Halbrund die Fahnen. Im Mittelpunkt der Feier stand die Predigt des wärt- tembergischen Landesbischofs D. Wurm. Er be­gann feine Predigt mit einer Erinnerung an den ersten deutschen evangelischen Kirchentag 1848, wo zum ersten Mal der Ruf nach einer einigen deut­schen Kirche erhoben wurde. Die evangelische Kirche stehe heute am Ziele ihrer Einigungs- beftrebuirgen. Die Einigung in der Verfassung müsse nun zu einer Einigung ber Herzen werden. Wie einst die Reformation mit der Verdeutschung der Bibel begonnen habe, so sei auch heute die Ver­deutschung der Bibel und die Vergegenwärtigung des göttlichen Wortes die größte und schwerste Aufgabe der Kirche.

Die erste Sitzung.

Wittenberg, 27. Sept. (TU ) Die erste deut­sche evangelische Nationalsynode wurde am Mitt­wochmittag in der Wittenberger Stadtkirche feier­lich eröffnet. Im weitgewölbten Mittelschiff hatten die Mitglieder der Synode und die Führer der deutschen Landeskirchen ihre Plätze eingenommen. In den ersten Reihen sah man u. a. Dberpräfibent Kube, Bischof Hossenfelder, den Präsidenten des altpreußifchen Kirchensenats Dr. Werner. Im Altarraum hatten die fünf Mitglieder der einft- roeiligen Kirchenregierung Platz genommen: Lan- desbischof Müller, Landesbifchof Schöffel, Professor F e z e r, Professor Schumann und Präsident Koopmann.

Landesbischof Füller

eröffnete die Synode mit einem Luthergebet. Dann verpflichtete er in feierlicher Form die Mitglieder der Synode auf die Verfassung der Synode und erstattete den Bericht über die Tätigkeit der einst­weiligen Kirchenleitung. Er berührte das Ergeb­nis der Kirchenwähl vom 2 3. Juli. Das verständliche Bestreben, dem Wahlausfall bei der Zusammensetzung der Kirchenleitungen der Landes­kirchen Geltung zu verschaffen, führte zu mancher­lei Schwierigkeiten, für deren Beilegung die Kirchen­leitung viel Mühe und Zeit aufwenden mußte. Das zweite Aufgabengebiet war das der christlichen Verbände. Hier ließ sich die einstweilige Kirchen- verwaltung von dem Grundsatz leiten, daß alles vorbereitet werden sollte, um nach der Berufung des Reichsbifchofs ein einheitliches Werk zu bauen, das aber kurzsichtige Einzellösungen, die einer späteren großzügigen Lösung im Wege ge­standen hätten, zu verhindern seien.

Als ein weiteres Aufgabengebiet erwähnte Lan» desbifchof Müller die Gestaltung des Rechts innerhalb der Kirchenwelt, sowie auch in ihrem Verhältnis zum Staat. Nach Artikel 2 der neuen Verfassung gehört es zu den Aufgaben

der deutschen evangelischen Kirche, den Landeskir­chen zu ihrer Dersasiung, soweit diese nicht bekennt- nismäßig gebunden ist, durch Gesetz einheitliche Richtlinien zu geben und die Rechtseinheit unter den Landeskirchen auf dem Ge­biet der Verwaltung und der Rechtspflege zu för­dern. Es mußte deshalb in all den Fällen etnge» griffen werden, wo diese Rechtseinheit gefährdet schien und wo einzelne Kirchengebiete eine Regelung ihres Verfassungslebens anstrebten, die mit den Grundgedanken der künftigen einheitlichen Regelung in Widerspruch standen.

3m Zuge der Verwirklichung der deutschen evangelischen Kirche lag es so fuhr der Landesbifchof fort, durch Zusammen- legungderkleinen Landeskirchen eine straffere Einheit der deutschen Kirche zu schaffen. 2Han ging dabei unter Berücksichti­gung der landschaftlichen standesmähigen und geschichtlichen Eigenart von dem Grundsatz aus, daß Landeskirchen mit einer geringeren Seelenzahl als eine Million zumAnfchluß an eine größere Landeskirche ihres Bekenntnisses aufgefordert und nötigenfalls durch Gesetz dazu veranlaßt werden mußten.

Der Landesbifchof warf im weiteren Verlauf feiner Rede einen Blick auf das Verhältnis der neuen deutschen Kirche zu den außerdeutschen Kirchen. Besonders lag es der Kirchenleitung am Herzen, in dieser Uebergangszeit die Verbin­

dung mit den deutschen Auslands­kirchen aufrecht zu erhalten und deren Vertrauen für die neue Kirche zu gewinnen. Für die Kirche im Mutterland der Reformation fei es selbstver­ständlich, Fühlung zu halten, nicht nur mit den beutfdjftämmigen Auslandsgemeinden, sondern auch mit anderen Kirchen, die sich auf basselbe Evan­gelium von der Rechtfertigung aus dem Glauben gründen. Obwohl nicht zu leugnen sei, daß für von außen her Kommende das gegenwärtige Geschehen in den deutschen Kirchen sich nicht immer sofort dem Verständnis erschließe, so bliebe es um der Einheit des Glaubens willen auch für die neue Kirche ein Anliegen, die Verbundenheit im Geiste aufrecht zu erhalten. In den wenigen Monaten, für die die einstweilige Leitung der Kirche beauf­tragt war, habe sich gezeigt, wieviel tatsäch­lich g e l e i ft e t werden könne, wenn man sich aufrichtig und entschlossen die Hand zu kirchlichem Handeln reiche.

Im Namen der Nationalsynode dankte bann der Präsident des ostpreußischen Kirchensenats Dr. Werner den Mitgliedern der vorläufigen Kir­chenleitung für ihre Tätigkeit, die sie in Selbstlosig­keit und Treue geleistet hätten. Wenn jetzt die Na­tionalsynode, indem sie den Reichsbischos berufe, Das Werk der neuen Kirche aus den Händen der Kir­chenleitung entgegennehme, so tue sie das in der Erkenntnis der Tatsache, daß auch sie verpflichtet fei, ihre ganze Arbeit für Volk und Kirche im Geiste bes Mannes zu tun, von dessen Wirken die Mauern dieser Kirche künden. Nach kurzer Sitzung vertagte sich die Synode auf Mittwoch 18 Uhr.

Die Wahlhandlung.

Die zweite Sitzung der Nationalsynode am Nach­mittag, in ber bie Berufung bes Reichsbischofs er­folgte, erhielt ihr feierliches Gepräge burch die A n - Wesenheit ber Führer sämtlicher Lan- b e s t i r d) e n, ber Vertreter bes Reiches und bes Staates, sowie zahlreicher sührenber Persönlichkeiten aus ber GlaubensbewegungDeutsche Christen" unb ben freien kirchlichen Verbänben. Prof. D. Fezer, bem Landesbischof Müller zu Beginn ber Sitzung ben Vorsitz übergab, teilte ber Nationalsynode mit, daß bie Führer ber deutschen Landeskirchen ein­mütig der Synode bie Wahl des Landes- bifchofs Ludwig Müller zum Reichs­bischof Vorschlägen. Er bat die Synode um Kund­gebung ihres Willens zu diesem Vorschlag. Die Sy­nodalen bekundeten durch bie gemeinsame laute Er­klärungJa" ihre Zustimmung zu biefer Berufung.

Gegen die Berufung des Londesbischoss Ludwig Müller wandle sich keine Stimme, so baß Ludwig Müller durch einstimmige Willenserklärung der Deutschen Evangelischen Nationalsynode zum ersten Reichsbischof der Deutschen Evangelischen Kirche berufen ist.

Feierlicher Choralgesang setzte ein; als er verklun- gen war, fragte Professor Fezer ben Lanbesbischof Ludwig Müller, ob er bereit fei, bas Amt bes Reichsbischofs anzunehmen unb gemäß ber Der- sassung ber beutschen evangelischen Lanbeskirchen bie Aufgaben unb Sorgen ber evangelischen Gesamt- kirche Deutschlands auf sein Herz unb Gewissen zu nehmen als ersterlutherischerReichs- b i s ch o f ber Deutschen Evangelischen Kirche. San» besdischof Müller antwortete:Ja, ich will es mit Gottes Hilfe!" Der Reichsbischof sprach fobann ein Gebet, worin er bie Gnabe unb Hilfe Gottes für sich erflehte, bamit ihm die Ausführung seines hohen Amtes ermöglich werde.

Der Reichsbischos übernahm fobann den Vorsitz der Synode und berief in das g c i ft - liche Ministerium den Landesbifchof Schöffel (Hamburg) für die Lutheraner, den Seminardirektor Weber (Münster i. 2D.) für die Reformierten, Bischof hossenfelder (Berlin) für die liniierten und als juristische» Mitglied Rechtsanwalt Dr. Werner (Berlin), die von ihm auf die kirchenverfassung vereidigt wurden.

Bischof Hossenfelder dankte im Namen des deutschen evangelischen Kirchenvolkes dem Reichs- bischof und legte in dessen Namen ein Treuebekennt­nis ab, bas er schloß:Mein Reichsbischos Ludwig Müller, wir begrüßen Dich!"

Reichsbischof Lubwig Müller hielt bann vor ber Nationalsynobe eine programmatische Rebe, in ber er u. a. ausführte:

Der heutige Tag ist für bie Geschichte ber Evan­gelischen Kirche unb für bie Geschichte bes beutschen Volkes von größter Bebeutung. Ein alter Traum Dr. Martin Luthers, eine alte tiefe Sehnsucht beut» schen evangelischen Hoffens geht in Erfüllung, weil aus Traum unb Sehnsucht ein Ziel geworben ist, erkämpft unb erstatten mitten in ben großen Lebensentscheidungen ber Nation unb in enger Verbinbung mit ihr. Es war nicht so sehr ber Gegensatz ber evangelischen Bekenntnisgruppen, es war vielmehr bas lähmenbe unb unübersehbare Nebeneinanber unb Oegeneinanber ber großen, kleinen unb fleinften Lanbeskirchen, bie zwar in sich manchmal herrliche Schätze bewahrten, aber in ihrer Gesamt» heit nicht zu geschlossenem Einsatz kamen.

Mit bem heutigen Tage beginnt nun ein neuer Geschichtsabschnitt. Der ewige Herr ber Kirche hat uns als seine Streiter ins Felb gerufen.

sichen Urquell bes Protestantismus, zum Evange­lium. Folgerichtig hat ber Reichsbischof im wesent­lichen nach ber Verfassung bie Aufgaben zu erfül­len, bie bie Rechtseinheit unter ben Lanbeskirchen auf bem Gebiete ber Rechtspflege unb Verwaltung erforberlid) machen. Die Reichskirche umfaßt als Ausbruck ber protestantischen Religionsauffassung vor allem bas, was bie Kirche hier mit irbischen Gewalten oerbinbet: Pflege ber Wohlfahrt, Verwal­tung bes Kirchenvermögens, bie Wahrung ber Rechte ber Diener am Wort unb ber Beamtenschaft ber Kirche, soweit sie mit ben ©taatsintereffen Zusam­menhängen ober von ihnen bebingt finb. Die Zu­sammenfassung in großen Lanbeskirchen hat bem kirchlichen Partikularismus ein Ende gemacht. Diese Lanbeskirchen selbst leben unb wirken im Rahmen ber Reichskirchengemeinschaft.

Es ist ganz selbstverständlich, baß in einem national geschlossenen Staat bie Wirksamkeit jebes Dieners ber Kirche, ihrer Beamten unb ihrer An­hänger auf volkshafter Grunblage sich aufbauen muß. In einem nationalen Staat wirb bie Kirche mit ihren Bekenntnissen niemals gegen ben Staat, fonbern für ben Staat fein unb ver­suchen, Grenzstreitigkeiten, bie sich schließlich aus bem irbisch bebingten Zweck ber Staatsgewalt unb bem überirbischen Ziel ber Kirche ergeben, zu ver- meiben. So ist bas Amt bes neuen Reichsbifchofs unb feine Persönlichkeit erfüllt von feiner Erben- Mission, bas Wort Gottes zu förbern unb die Vers­chriftlichung des Staates. Nicht Herr der Seelen unb Gewissen ober Richter barüber ist ber prote­stantische Reichsbischof, fonbern Bannerträger bes Geistes, aus bem Luther, Zwingli unb Calvin, bie großen Reformatoren, wirkten, bamit der Deutsche

zu den Urquellen des Wissens um Gott und um eine Welt über dieser zeitlichen Bedingtheit geführt werde.

Neichsiagung der Beamten- abieilung der NSDAP.

München, 26. Sept. (TU.) Zum fünften Male traten die (3aubeamten=AbteiIungsleiter und Reichs­fachschaftsleiter der Beamtenabteilung der NSDAP, zu einer Reichstagung zusammen. Der Leiter der Beamtenabteilung ber Reichsleitung, Pg. Nees, unb ber ©tabsleiter Pg. Reusch, erörterten alle mit bem Organisationsleben unb ber Beamtenpolitik zusammenhängenben Probleme. Unterstrichen würbe habet besonbers bie Notwenbigkeit ber reftlofen Durchführung nationalsozialistischer Führung ber Beamtenschaft. In aüerengfter Zusammenarbeit mit ber Reichsregierung unb ben ßänberregierungen wirb deshalb bie Beamten­abteilung ber NSDAP, im Rahmen unb als Füh­rerin ber Gesamtbeamtenorganisation ihre Aufgabe im Sinne ber Ibeen bes Führers leisten: Die Erziehung zum Nationalsozialismus, bie Er­ziehung ber Beamten für bie richtige Wahrneh­mung ihrer Sonberstellung unter ben Volksgenossen, bie Unterstützung ber Regierungen bei ben beam- tenpolitischen Maßnahmen, bie Unterhaltung, ben Aus- unb Umbau von Einrichtungen ber Beamten­schaft auf bem Gebiete ber Selbsthilfe, bie als ge- sund anerkannt werben, bie Unterhaltung unb For­derung von Einrichtungen, die der Berufsausbil­dung dienen.

Die Tagung fand ihren Abschluß mit der Ab­sendung folgenden Telegramms an ben Führer: Die in München, ber Geburtsstätte bes National­sozialismus, versammelten Gaudeamten-Abteilungs- leiter unb Reichsfachschaftsleiter ber Beamten­abteilung ber NSDAP, geloben bem Füh­rer treueste Gefolgschaft unb u n ermübliche Arbeit für ben nationalsozialisti­schen Staat, gez.: Ne e f."

Ausschließlich Sammlungen für das Winierbilsswerk zugelaffen.

München, 26. Sept. (WTB.) Der Reichsschatz­meister ber NSDAP. Schwarz erläßt im Einver­nehmen mit bem Führer folgenbe Anorbnung:

Um dem Winterhilfswerk 1933/34 für das deutsche Volk vollen Erfolg zu sichern, werben

1. mit sofortiger Wirkung sämtliche Geld- unb Naturaliensammlungen burch DienststellenberNSDAP. bzw. burch beren Unterorganrfationen unb Formationen verboten;

2. die Werbung von fördernden Mit­gliedern jugunften der SS. ist bis auf weiteres einzu st eilen. Lediglich die N S. - Volkswohlfahrt E. V., bie *bie Fürsorge für sämtliche bebürftigen unb armen Parteigenossen übernimmt, hat das Recht, sowohlGeldsamm- lungen als auch Naturaliensammlun­gen gemäß den ihr gestellten Aufgaben burchzufüh- ren. Die Gau- unb Ortsgruppenleiter finb für b>e Durchführung bes Verbotes der Reichsleitung ver­antwortlich.