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Ur. 227 Erstes Blatt
183. Jahrgang
Donnerstag, 28. September 1935
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Oer Reichsbischof.
Der Reichsbischof des Protestantismus ist die in der Geschichte der evang. Glaubensbewegung bisher unbekannte sichtbare Spitze der Lutherkirche, Zwinglis und Calvins. Mit ihm erhält die Arbeit der Kirche eine einheitliche Führung, und die Gemeinsamkeit des Kirchenlebens, wie sie in den umgewandelten Landeskirchen vorbereitet wird, wird durch den Reichsbischof in Verbindung gebracht zum Staate. Der Protestantismus ist in Deutschland nicht S t a a t s k i r ch e. Die Lehre Luthers entstand in einer Zeit, da der Reformator selbst in Territorialstaaten wirken konnte, und ganz folgerichtig wurde der jeweilige Landesherr auch oer Bischof der Kirche, seiner Landeskirche, ohne
allerdings über den Glaubensinhält, das Bekenntnis, zu entscheiden. Cs war wohl damals üblich, daß, wer als Fürst die Herrschaft hatte, auch die Religion seiner Untertanen bestimmte, und so kam es vor, daß z. B. der Kurfürst von der Pfalz, wenn er lutherischen Auffassungen zugänglich war, reformierte Geistliche vertrieb oder, wenn er der Lehre Zwinglis sich zuwandte, die lutherischen Geistlicken über die Grenze wies. Aber das reformierte ober lutherische Bekenntnis, gearündet auf dem Wort Gottes und auf der religiösen Gewissensfreiheit des Protestanten, kannte keine autoritäre Lehrmeinung, und der Kampf um die Confessio augustana, die Concordienformel, zeigte, wie innerhalb des Protestantismus die einzelnen Bekenntnisse um die Bekenntnisfreiheit rangen. Ein Reichsbischof war unter der Zerteilung des Reiches in Territorien undenkbar.
Eine ähnliche Wesensart des Protestantismus prägte sich auf der britischen Insel aus. Hein- rief, VIII. versuchte nach seiner Lösung von Rom den römischen Kultus beizubehalten, das Bischofswesen und den Bilderdienst, und seine Tochter, die große Königin Elisabeth, versuchte, diese Hochkirch- lichc Form mit dem Primas von Canterbury als Bischof des britischen Reiches zu einem allgemein gültigen Bekenntnis zu machen, so auch durch die Einführung des Prayer Book. Der Kampf dagegen durch die Presbyterianer und die Puritaner war schon in der Vor-Cromwell-Zeit nicht etwa ein Kampf gegen die britische Krone, sondern gegen den Versuch der Krone, die Bekenntnisfreihett in ein allgemein zwingendes Bekenntnis umzuwandeln. Im Gegensatz zur Hochkirche entwickelte sich die bischofsf^eie Niedrige Kirche (lower church). Beide Formen bestehen heute noch in England, ohne daß dem Staate dadurch irgendwelche Gerechtsame genommen worden wäre. Es kam vor, daß zur Zeit der Königin Elisabeth ein Gegner der staatlichen Hochkirche dafür nach den Rechtssitten seiner Zeit durch den Henker die Ohren verlor, aber seinen Hut schwenkte und rief: „Lang lebe die Königin!"
Die Bildung der protestantischen Landeskirchen ist geschichtlich aus dem staatlichen Gefüge des alten Reiches zu verstehen. In Schweden war und blieb die lutherische Kirche die Staatskirche, ebenso in Dänemark. In Deutschland mit seinem Zwiespalt der protestantischen und katholischen Bevölkerung wurde die Buntscheckigkeit vermehrt durch den Gegensatz des Luthertums zur Lehre Zwinglis und Calvins. Die kirchliche Union wurde m Preußen zwar 1817 eingeführt, aber in weiten Gebieten blieben Altlutheraner und Refor- mierte für sich in Landeskirchen zufammengefchlof- fen, wie auch die 1866 einverleibten Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Kurheffen, Nassau und Frankfurt außerhalb der Union blieben. Es handelt sich hier schließlich um Auslegungen des Evangeliums, um drei protestantische Richtungen, die, weil sie metaphysischen Vorstellungen entspringen, durch einen Machtspruch nicht beseitigt wer» den können, da im Gegensatz zur päpstlichen Autorität in Glaubensdingen ein solcher keinem Bischof und auch keinem Reichsbischof zusteht. Das Wort Luthers, daß Päpste und Konzilien irren könnten und geirrt hätten, gilt auch heute noch.
Die Deutsche evangelische Nationalsynode hatte sich nicht in der Wahl des Reichsbischofs mit Fragen des Kultus oder des Bekenntnisses zu befassen. Nach der nicht ganz ausgefüllten Rahmen- Verfassung, die sich der deutsche Protestantismus am 11. Juli 1933 gab, hat nach Absatz 3 i n B e k e n n t- n i s und Kultus die Landeskirche selbständig zu bleiben. Es wird also nicht eine Reichskirche mit einem einheitlichen und eigenen Bekenntnis gebildet. Nur eins umfaßt alle protestantischen Bekenntnisarten, daß sie sich gründen auf der Befrei- ung des religiösen Herzens von Menfchenfatzungen in religiösen Dingen und es hinführen zum eigent-
Ludwig Müller erster Reichsbischof der Deutschen Evangelischen Kirche.
Eröffnungsgottesdienst der Nationalsynode.
Wittenberg, 27. Sept. (TU.) Die Deutsche Nationalsynode wurde am Mittwochvormittag durch einen feierlichen Gottesdienst eingeleitet. Unter dem Geläut der Glocken bewegte sich ein feierlicher Zug vom Marktplatz zur Schloßkirche, an der Spitze die gesamte Wittenberger Geistlichkeit, dann Landesbischof Müller, begleitet von dem sächsischen Landesbischof Koch, dem hamburgischen Landesbischof D. Schöffel und den Mitgliedern der einstweiligen Kirchenleitung. Dann folgten die Ehrengäste, die Mitglieder der Nationalsynode und die Führer der deutschen Landeskirche. Durch das Portal, an das einst Martin Luther seine Thesen anschlug, betraten die Führer des evangelischen Deutschlands die Schloßkirche. Um den Altar gruppierten sich in buntem Halbrund die Fahnen. Im Mittelpunkt der Feier stand die Predigt des wärt- tembergischen Landesbischofs D. Wurm. Er begann feine Predigt mit einer Erinnerung an den ersten deutschen evangelischen Kirchentag 1848, wo zum ersten Mal der Ruf nach einer einigen deutschen Kirche erhoben wurde. Die evangelische Kirche stehe heute am Ziele ihrer Einigungs- beftrebuirgen. Die Einigung in der Verfassung müsse nun zu einer Einigung ber Herzen werden. Wie einst die Reformation mit der Verdeutschung der Bibel begonnen habe, so sei auch heute die Verdeutschung der Bibel und die Vergegenwärtigung des göttlichen Wortes die größte und schwerste Aufgabe der Kirche.
Die erste Sitzung.
Wittenberg, 27. Sept. (TU ) Die erste deutsche evangelische Nationalsynode wurde am Mittwochmittag in der Wittenberger Stadtkirche feierlich eröffnet. Im weitgewölbten Mittelschiff hatten die Mitglieder der Synode und die Führer der deutschen Landeskirchen ihre Plätze eingenommen. In den ersten Reihen sah man u. a. Dberpräfibent Kube, Bischof Hossenfelder, den Präsidenten des altpreußifchen Kirchensenats Dr. Werner. Im Altarraum hatten die fünf Mitglieder der einft- roeiligen Kirchenregierung Platz genommen: Lan- desbischof Müller, Landesbifchof Schöffel, Professor F e z e r, Professor Schumann und Präsident Koopmann.
Landesbischof Füller
eröffnete die Synode mit einem Luthergebet. Dann verpflichtete er in feierlicher Form die Mitglieder der Synode auf die Verfassung der Synode und erstattete den Bericht über die Tätigkeit der einstweiligen Kirchenleitung. Er berührte das Ergebnis der Kirchenwähl vom 2 3. Juli. Das verständliche Bestreben, dem Wahlausfall bei der Zusammensetzung der Kirchenleitungen der Landeskirchen Geltung zu verschaffen, führte zu mancherlei Schwierigkeiten, für deren Beilegung die Kirchenleitung viel Mühe und Zeit aufwenden mußte. Das zweite Aufgabengebiet war das der christlichen Verbände. Hier ließ sich die einstweilige Kirchen- verwaltung von dem Grundsatz leiten, daß alles vorbereitet werden sollte, um nach der Berufung des Reichsbifchofs ein einheitliches Werk zu bauen, das aber kurzsichtige Einzellösungen, die einer späteren großzügigen Lösung im Wege gestanden hätten, zu verhindern seien.
Als ein weiteres Aufgabengebiet erwähnte Lan» desbifchof Müller die Gestaltung des Rechts innerhalb der Kirchenwelt, sowie auch in ihrem Verhältnis zum Staat. Nach Artikel 2 der neuen Verfassung gehört es zu den Aufgaben
der deutschen evangelischen Kirche, den Landeskirchen zu ihrer Dersasiung, soweit diese nicht bekennt- nismäßig gebunden ist, durch Gesetz einheitliche Richtlinien zu geben und die Rechtseinheit unter den Landeskirchen auf dem Gebiet der Verwaltung und der Rechtspflege zu fördern. Es mußte deshalb in all den Fällen etnge» griffen werden, wo diese Rechtseinheit gefährdet schien und wo einzelne Kirchengebiete eine Regelung ihres Verfassungslebens anstrebten, die mit den Grundgedanken der künftigen einheitlichen Regelung in Widerspruch standen.
3m Zuge der Verwirklichung der deutschen evangelischen Kirche lag es — so fuhr der Landesbifchof fort —, durch Zusammen- legungderkleinen Landeskirchen eine straffere Einheit der deutschen Kirche zu schaffen. 2Han ging dabei unter Berücksichtigung der landschaftlichen standesmähigen und geschichtlichen Eigenart von dem Grundsatz aus, daß Landeskirchen mit einer geringeren Seelenzahl als eine Million zumAnfchluß an eine größere Landeskirche ihres Bekenntnisses aufgefordert und nötigenfalls durch Gesetz dazu veranlaßt werden mußten.
Der Landesbifchof warf im weiteren Verlauf feiner Rede einen Blick auf das Verhältnis der neuen deutschen Kirche zu den außerdeutschen Kirchen. Besonders lag es der Kirchenleitung am Herzen, in dieser Uebergangszeit die Verbin
dung mit den deutschen Auslandskirchen aufrecht zu erhalten und deren Vertrauen für die neue Kirche zu gewinnen. Für die Kirche im Mutterland der Reformation fei es selbstverständlich, Fühlung zu halten, nicht nur mit den beutfdjftämmigen Auslandsgemeinden, sondern auch mit anderen Kirchen, die sich auf basselbe Evangelium von der Rechtfertigung aus dem Glauben gründen. Obwohl nicht zu leugnen sei, daß für von außen her Kommende das gegenwärtige Geschehen in den deutschen Kirchen sich nicht immer sofort dem Verständnis erschließe, so bliebe es um der Einheit des Glaubens willen auch für die neue Kirche ein Anliegen, die Verbundenheit im Geiste aufrecht zu erhalten. In den wenigen Monaten, für die die einstweilige Leitung der Kirche beauftragt war, habe sich gezeigt, wieviel tatsächlich g e l e i ft e t werden könne, wenn man sich aufrichtig und entschlossen die Hand zu kirchlichem Handeln reiche.
Im Namen der Nationalsynode dankte bann der Präsident des ostpreußischen Kirchensenats Dr. Werner den Mitgliedern der vorläufigen Kirchenleitung für ihre Tätigkeit, die sie in Selbstlosigkeit und Treue geleistet hätten. Wenn jetzt die Nationalsynode, indem sie den Reichsbischos berufe, Das Werk der neuen Kirche aus den Händen der Kirchenleitung entgegennehme, so tue sie das in der Erkenntnis der Tatsache, daß auch sie verpflichtet fei, ihre ganze Arbeit für Volk und Kirche im Geiste bes Mannes zu tun, von dessen Wirken die Mauern dieser Kirche künden. Nach kurzer Sitzung vertagte sich die Synode auf Mittwoch 18 Uhr.
Die Wahlhandlung.
Die zweite Sitzung der Nationalsynode am Nachmittag, in ber bie Berufung bes Reichsbischofs erfolgte, erhielt ihr feierliches Gepräge burch die A n - Wesenheit ber Führer sämtlicher Lan- b e s t i r d) e n, ber Vertreter bes Reiches und bes Staates, sowie zahlreicher sührenber Persönlichkeiten aus ber Glaubensbewegung „Deutsche Christen" unb ben freien kirchlichen Verbänben. Prof. D. Fezer, bem Landesbischof Müller zu Beginn ber Sitzung ben Vorsitz übergab, teilte ber Nationalsynode mit, daß bie Führer ber deutschen Landeskirchen einmütig der Synode bie Wahl des Landes- bifchofs Ludwig Müller zum Reichsbischof Vorschlägen. Er bat die Synode um Kundgebung ihres Willens zu diesem Vorschlag. Die Synodalen bekundeten durch bie gemeinsame laute Erklärung „Ja" ihre Zustimmung zu biefer Berufung.
Gegen die Berufung des Londesbischoss Ludwig Müller wandle sich keine Stimme, so baß Ludwig Müller durch einstimmige Willenserklärung der Deutschen Evangelischen Nationalsynode zum ersten Reichsbischof der Deutschen Evangelischen Kirche berufen ist.
Feierlicher Choralgesang setzte ein; als er verklun- gen war, fragte Professor Fezer ben Lanbesbischof Ludwig Müller, ob er bereit fei, bas Amt bes Reichsbischofs anzunehmen unb gemäß ber Der- sassung ber beutschen evangelischen Lanbeskirchen bie Aufgaben unb Sorgen ber evangelischen Gesamt- kirche Deutschlands auf sein Herz unb Gewissen zu nehmen als ersterlutherischerReichs- b i s ch o f ber Deutschen Evangelischen Kirche. San» besdischof Müller antwortete: „Ja, ich will es mit Gottes Hilfe!" Der Reichsbischof sprach fobann ein Gebet, worin er bie Gnabe unb Hilfe Gottes für sich erflehte, bamit ihm die Ausführung seines hohen Amtes ermöglich werde.
Der Reichsbischos übernahm fobann den Vorsitz der Synode und berief in das g c i ft - liche Ministerium den Landesbifchof Schöffel (Hamburg) für die Lutheraner, den Seminardirektor Weber (Münster i. 2D.) für die Reformierten, Bischof hossenfelder (Berlin) für die liniierten und als juristische» Mitglied Rechtsanwalt Dr. Werner (Berlin), die von ihm auf die kirchenverfassung vereidigt wurden.
Bischof Hossenfelder dankte im Namen des deutschen evangelischen Kirchenvolkes dem Reichs- bischof und legte in dessen Namen ein Treuebekenntnis ab, bas er schloß: „Mein Reichsbischos Ludwig Müller, wir begrüßen Dich!"
Reichsbischof Lubwig Müller hielt bann vor ber Nationalsynobe eine programmatische Rebe, in ber er u. a. ausführte:
Der heutige Tag ist für bie Geschichte ber Evangelischen Kirche unb für bie Geschichte bes beutschen Volkes von größter Bebeutung. Ein alter Traum Dr. Martin Luthers, eine alte tiefe Sehnsucht beut» schen evangelischen Hoffens geht in Erfüllung, weil aus Traum unb Sehnsucht ein Ziel geworben ist, erkämpft unb erstatten mitten in ben großen Lebensentscheidungen ber Nation unb in enger Verbinbung mit ihr. Es war nicht so sehr ber Gegensatz ber evangelischen Bekenntnisgruppen, es war vielmehr bas lähmenbe unb unübersehbare Nebeneinanber unb Oegeneinanber ber großen, kleinen unb fleinften Lanbeskirchen, bie zwar in sich manchmal herrliche Schätze bewahrten, aber in ihrer Gesamt» heit nicht zu geschlossenem Einsatz kamen.
Mit bem heutigen Tage beginnt nun ein neuer Geschichtsabschnitt. Der ewige Herr ber Kirche hat uns als seine Streiter ins Felb gerufen.
sichen Urquell bes Protestantismus, zum Evangelium. Folgerichtig hat ber Reichsbischof im wesentlichen nach ber Verfassung bie Aufgaben zu erfüllen, bie bie Rechtseinheit unter ben Lanbeskirchen auf bem Gebiete ber Rechtspflege unb Verwaltung erforberlid) machen. Die Reichskirche umfaßt als Ausbruck ber protestantischen Religionsauffassung vor allem bas, was bie Kirche hier mit irbischen Gewalten oerbinbet: Pflege ber Wohlfahrt, Verwaltung bes Kirchenvermögens, bie Wahrung ber Rechte ber Diener am Wort unb ber Beamtenschaft ber Kirche, soweit sie mit ben ©taatsintereffen Zusammenhängen ober von ihnen bebingt finb. Die Zusammenfassung in großen Lanbeskirchen hat bem kirchlichen Partikularismus ein Ende gemacht. Diese Lanbeskirchen selbst leben unb wirken im Rahmen ber Reichskirchengemeinschaft.
Es ist ganz selbstverständlich, baß in einem national geschlossenen Staat bie Wirksamkeit jebes Dieners ber Kirche, ihrer Beamten unb ihrer Anhänger auf volkshafter Grunblage sich aufbauen muß. In einem nationalen Staat wirb bie Kirche mit ihren Bekenntnissen niemals gegen ben Staat, fonbern für ben Staat fein unb versuchen, Grenzstreitigkeiten, bie sich schließlich aus bem irbisch bebingten Zweck ber Staatsgewalt unb bem überirbischen Ziel ber Kirche ergeben, zu ver- meiben. So ist bas Amt bes neuen Reichsbifchofs unb feine Persönlichkeit erfüllt von feiner Erben- Mission, bas Wort Gottes zu förbern unb die Verschriftlichung des Staates. Nicht Herr der Seelen unb Gewissen ober Richter barüber ist ber protestantische Reichsbischof, fonbern Bannerträger bes Geistes, aus bem Luther, Zwingli unb Calvin, bie großen Reformatoren, wirkten, bamit der Deutsche
zu den Urquellen des Wissens um Gott und um eine Welt über dieser zeitlichen Bedingtheit geführt werde.
Neichsiagung der Beamten- abieilung der NSDAP.
München, 26. Sept. (TU.) Zum fünften Male traten die (3aubeamten=AbteiIungsleiter und Reichsfachschaftsleiter der Beamtenabteilung der NSDAP, zu einer Reichstagung zusammen. Der Leiter der Beamtenabteilung ber Reichsleitung, Pg. Nees, unb ber ©tabsleiter Pg. Reusch, erörterten alle mit bem Organisationsleben unb ber Beamtenpolitik zusammenhängenben Probleme. Unterstrichen würbe habet besonbers bie Notwenbigkeit ber reftlofen Durchführung nationalsozialistischer Führung ber Beamtenschaft. In aüerengfter Zusammenarbeit mit ber Reichsregierung unb ben ßänberregierungen wirb deshalb bie Beamtenabteilung ber NSDAP, im Rahmen unb als Führerin ber Gesamtbeamtenorganisation ihre Aufgabe im Sinne ber Ibeen bes Führers leisten: Die Erziehung zum Nationalsozialismus, bie Erziehung ber Beamten für bie richtige Wahrnehmung ihrer Sonberstellung unter ben Volksgenossen, bie Unterstützung ber Regierungen bei ben beam- tenpolitischen Maßnahmen, bie Unterhaltung, ben Aus- unb Umbau von Einrichtungen ber Beamtenschaft auf bem Gebiete ber Selbsthilfe, bie als ge- sund anerkannt werben, bie Unterhaltung unb Forderung von Einrichtungen, die der Berufsausbildung dienen.
Die Tagung fand ihren Abschluß mit der Absendung folgenden Telegramms an ben Führer: „Die in München, ber Geburtsstätte bes Nationalsozialismus, versammelten Gaudeamten-Abteilungs- leiter unb Reichsfachschaftsleiter ber Beamtenabteilung ber NSDAP, geloben bem Führer treueste Gefolgschaft unb u n • ermübliche Arbeit für ben nationalsozialistischen Staat, gez.: Ne e f."
Ausschließlich Sammlungen für das Winierbilsswerk zugelaffen.
München, 26. Sept. (WTB.) Der Reichsschatzmeister ber NSDAP. Schwarz erläßt im Einvernehmen mit bem Führer folgenbe Anorbnung:
Um dem Winterhilfswerk 1933/34 für das deutsche Volk vollen Erfolg zu sichern, werben
1. mit sofortiger Wirkung sämtliche Geld- unb Naturaliensammlungen burch DienststellenberNSDAP. bzw. burch beren Unterorganrfationen unb Formationen verboten;
2. die Werbung von fördernden Mitgliedern jugunften der SS. ist bis auf weiteres einzu st eilen. Lediglich die N S. - Volkswohlfahrt E. V., bie *bie Fürsorge für sämtliche bebürftigen unb armen Parteigenossen übernimmt, hat das Recht, sowohlGeldsamm- lungen als auch Naturaliensammlungen gemäß den ihr gestellten Aufgaben burchzufüh- ren. Die Gau- unb Ortsgruppenleiter finb für b>e Durchführung bes Verbotes der Reichsleitung verantwortlich.


