Ausgabe 
27.11.1933 Erstes Blatt
 
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vom Reichsbischof selbst wahraenorn- men, der den Landesbischof von Sachsen Koch als Führer der größten lutherischen Landeskirche ersucht hat, ihn bis zur endgültigen Regelung in der Führung der Geschäfte zu unterstützen."

Sie Führung öer Inneren Mission an den Aeichsbischof.

Berlin, 25. Roo. (TU.) Die Führung der Inneren Mission richtet an den Reichsvischof fol­gende Kundgebung:

Die Führung der Inneren Mission gelobt dem Herrn Reichsbischof, ihn in seinem schweren Kampf fürdasreineundlautereWortGottes und für die Wahrung des Reformato- rischen Dekenntnisgutes in Treue zu unterstützen. Sie steht fürbittend und unablässig ar­beitend hinter der einen Deutschen Evangelischen Kirche. gez. Themel, Schirmacher.

Zulaffungssperre für nichtarische Aerzte in Großstädten.

Berlin, 25. Roo. (DDZ.) Line neue Berord- I nung des Reichsarbeitsmimslers über di« Zula-s. sung von Aerzten zur Tätigkeit bei den Kranken- |

kosten steht eine 3 ula ssu n a s s p e r r e nicht- arischer Aerzte und solcher arischen Aerzte, die mu einer nicht arischen Frau verheiratet sind, in Großstädten, also in Städten von mehr als 100 000 Einwohnern vor, um das Mißverhältnis zu beseitigen, das auf dem Gebiete der Zulassung nichtarischer Aerzte in den Srohstad - ten noch immer bestehe. So seien z. B. m Berlin noch etwa 60 o. H. aller zur Kasienproxis zuge- (offenen Aerzte Juden, während an sich der normale Anteil der Nichtarier vielleicht bei einer Grenze von 5 o. S). liegen sollt«. Ob hn Hinblick auf die für jüdische Frontkämpfer usw. getroffene Ausnahmeregelung dieses zahlenmäßige Mißver­hältnis später überhaupt irgendeinen Ausgleich er­mögliche, darüber könne zur Zeit noch nichts ge­sagt werden. Zunächst sei die Absicht gewesen, die weitere Zulassung auch von jüdischen Frontkämp­fern oder arischen Aerzten mit jüdischen Frauen, die Zulassung von nichtarischen Aerzten überhaupt, in den Großstädten für Krankenpraxis abzusperren. Diejenigen Nichtarier, die nach den einschlägigen Bestimmungen an sich berechtigt wären, zugelasten zu werden, hätten nun noch di« Möglichkeit, sich an die kleineren Plätze zu wenden, wo das Mißverhältnis nicht ein so großes fei.

Ser Totensonntag in der Reichshauptstadt.

Berlin, 26. Noo. (TU.) Die Reichshauptstadt stand am Totensonntag völlig im Zeichen der Totengedenkfeiern. Auf den Friedhöfen, wo schon in den Vormittagsstunden sich zahlreiche Besucher eingefunden hatten, waren bei den Gräbern der Gefallenen der SA. Ehrenwachen aufgezogen. In den Kirchen wurden Gedenk­feiern abgchalten und in zahlreichen großen Sälen der Stadt versammelten sich die Massen zu ein­drucksvollen Kundgebungen für die im Weltkrieg und im Kampf für das neue Deutschland gefallenen Helden. In der neuen evangelischen Garni­son k i r ch e hielten im Beisein des Reichsprä­sidenten und des Vizekanzlers von Popen die Vereine der früheren Truppenteile der Garni­son Berlin ihre Heldengedenkfeier für die auf dem Felde der Ehre gefallenen Kameraden ab. Pfarrer Dr. Wendel gedachte in seiner Predigt der bei­nahe 20 000 gefallenen Kameraden der Garde­regimenter, der zwei Millionen der Armee und der Hunderte von braunen Kämpfern in den letzten 15 Jahren. Dor dem Gotteshause hatte sich eine nach Tausenden zählende Menschenmenge einge- sunden, die dem greisen Feldmarschall beim Ver­lassen des Gotteshauses begeisterte Ovationen dar­brachte.

Am Ehrenmal Unter den Linden fand eine G e - fallenenehrung der Wehrmacht statt. Tausende umsäumten die Straße Unter den Linden, als die Reichswehrkompanie zum Ehrenmal zog und dort in Front Austtellung nahmen. Um 11 Uhr traf Reichswehrminister Generaloberst von Blom­berg ein, der am Gottesdienst in der alten Gar- nisonkirche teilgenommen hatte. Er schritt die Front der Truppe ab. Dann ertönte das Kommando: Präsentiert das Gewehr" und das Lied vom Suten Kameraden klang feierlich unter dumpfem Trommelwirbel auf, während sich die Arme der

Zuschauer zu Ehren der Gefallenen hoben. Im Ehrenmal legte Generaloberst Blomberg einen schlichten Kranz nieder, der die Aufschrift trug: Der Reichswehrminister". Dann marschierte die Kompanie im Paradeschritt am Ehrenmal vorbei. Der Abmarsch vollzog sich mit Rücksicht auf den Totensonntag ohne Spiel.

Zu einer eindrucksvollen Kundgebung gestallete sich die am Sonntagvormittag vom Landesver­band Kurmark der nationalsozialistischen Kriegsopferoersorgung veranstaltete To­tenehrung im Sportpalast. Nach dem Einmarsch der umflorten Fahnen gedachte der Reichsführer der Organisation, Oberlindober, in einer Ge­denkrede der Toten und wies darauf hin, daß es die vornehmste Pflicht der Lebenden fei, nicht allein die Gräber zu schmücken, sondern den Geist der Toten lebendig zu erhalten. Nach der Kundgebung zogen die Teilnehmer geschlossen zum Ehren­mal Unter den Linden, wo Landesleiter Pfeil einen großen Lorbeerkranz niederlegte. Am Nachmittag fand im Sportpalast eine erhebende Totenfeier der NSBO. statt. Neben den Gaubetriebszellenleitern aus dem ganzen Reich und dem Treuhänder der Arbeit nahmen an der Gedenkstunde sämtliche Derbandsleiter der NSBO. teil. Nach dem feierlichen Einzug der rund 100 Fahncnabordnungen aus ganz Deutschland hielt der Lester der NSBO., Staatsrat Schumann, die Gedächtnisrede. Er feierte den sieghaften Opfer- tob als das Heldenepos aller Zeiten. Unsere Toten seien nicht für Parteien gefallen, sondern für ein einiges Deutschland. Heute hätten die Toten von 1933 ein neues Band zu den Toten von 1918 geschlungen. Heute stehe vor den Toten des Welt­krieges ein geeintes Deutschland, das vor ihnen nicht die Augen niederzuschlagen brauche. Künst­lerische Darbietungen umrahmten die Feier.

Der Feuerüberfall an der deutsch- österreichischen Grenze.

Eine irreführende österreichische Darstellung.

Wien, 25. Noo. (WTB.) Don Österreichs- scher amtlicher Seite wird mitgeteilt:

Die anläßlich des Zwischenfalles an der österrei­chisch-bayerischen Grenze bei Erpsendorf nördlich von Kitzbühel sofort eingeleiteten Erhebungen haben vorläufig zu nachstehenden Ergebnissen geführt: (Eine aus drei Mann bestehende G e n b ar- merie-Assiftenz-Patrouille, bie auf der Eggenalpe im Grenzdienst stand, nahm eine Abtei­lung von Reichswehrmännern ober SA -Männern wahr, die unter Heil-Hüler-Rufen österreichisches Gebiet beim Grenzstein Nr. 6 betra­ten. Da gerade auf diesem Gebiet wiederholt Feuer- Überfälle und Angriffe auf die im Grenzdienst stehenden österreichischen Organe erfolgt sind, gab die österreichische Patrouille in der begründeten An­nahme, daß es sich wieder um einen derartigen UcberfaU handele, Schüsse ab. Einer dieser Schüsse traf einen Reichswehrmann am Kopf. Nach dem Ergebnis des Lokalaugenscheines steht fest, daß sich der Erschossene auf österreichi- schem Territorium befunden hat, da eine Blutlache auf österreichischem Boden gefunden wurde. Zwecks genauer Ucberprüfung des Vorfalles befin­det sich eine Gerichtskommission und Organe der politischen Verwaltung am Tatort. Zwecks Mitwir- kung wurden auch Geometer und Photographen her- angezogen. Zu dem von reichsdeutscher Seite ver­öffentlichten Ergebnis der Untersuchung des Vorfal­les, wonach sich der erschossene Reichswehrmann auf reichsdeutschem Boden befunden hat, ist zu bemer­ken, baß biek Mitteilung auf ein« nicht genaue Kenntnis bes Grenzverlaufs zurückzu- fuhren sein dürste.

Dazu wird von zuständiger deutscher Selle bemerkt:

Diese amtliche österreichische Mitteilung bestä­tigt bie u nerhört leichtfertige unb u n - verantwortliche Handlungsweise der österreichischen Gendarmerie- palrouiile. Lediglich auf die Vermutung hin. daß von der völlig unbewaffneten und weder al» Soldaten noch al» SA -Männer kenntlichen Mann­schaft ein UcberfaU erfolgen konnte, ist der tödliche Schuß aus eine (Entfernung von etwa 600 Meter abgegeben worden. Diese Vermutung fand In dem Verhalten der deut­schen Soldaten keinerlei Begründung, da, wie von der deutschen Gerichtskommission fest- gestellt. weder heiiruse noch eine Be­fähigung der österreichischen Patrouille er­folgten. Gegenüber der Behauptung, daß der er­schossene Schütze Schuhmacher sich a u s öster­reichischem Boden befunden habe, muh aus die einwandfreie Feststellung der deutschen Gerichtskommission verwiesen werden, nach der sich Schuhmacher a u s roichsdeutschem Boden befand.

Deutscherprolestschritt inWieu

Berlin, 25. Nov. (CNB.) Reichsaußenrninister Freiherr von Neurath hat wegen der Er­schießung eines Reichswehrsoldaten an der öster­reichischen Grenze noch gestern abend den deut­schen Gesandten in Wien angewiesen, im österreichischen Außenministerium vorzusprechen. Der deutsche Gesandte ist heute vormittag bei der öster­reichischen Regierung vorstellig geworden und hat gefragt, was siezurErmittlungderSchul- digen und deren Bestrafung sowie zur Abwehr ähnlicher Vorgänge in Zukunft zu tun gedenke.

Bei der Dorsprache des deutschen Gesandten hat nach einer amtlichen Mitteilung Bundeskanzler Dr. Dollfuß folgende Erklärung abgegeben: Die so­gleich eingeleitcte Untersuchung sei im Zuge. Er werde eine Antwort erst erteilen können, sobald über diesen jedenfalls bedauerlichen Zwischenfall die Untersuchungsmaterialien in ihrer Gänze oorliegen. Das Ergebnis der mit aller Sorgfalt geführten Untersuchung werde samt Unterlagen dem deut­schen Gesandten zur Verfügung ge­stellt werden.

Sie Beisetzung des Opfers.

Berlin, 26. Nov. (WTB.) Die Beisetzung des von einer österreichischen Gendarmeriepatrouille erschossenen Schützen Schumacher vom IR. 21 findet am Montag, den 27. November, 16.15 Uhr, in Nürnberg statt. An der Beisetzung werden Reichswehrminister Generaloberst v. Blomberg und der Chef der Heeresleitung General der Infam terie Freiherr v. Hammer st ein teilnehmen.

Die Berliner Studentenschaft bat an das 21. IR. in Nürnberg folgendes Beileibstele- aramm gerichtet: In tiefster Trauer unb voll höch­ster (Empöruna über bcn Morb an ber österreichi­schen Grenze sprechen wir Ihnen in kameradschaft­licher Verbundenheit unser wärmstes Beileid aus. Wir betrachten die Tat als uns selber mit ge­schehen.

.ÖelbengeOenffeter öer Reichsdeutschen in Wien.

Wien, 26. Nov. (WTB.) Am Totensonntag hatten sich bie Mitglieder der reichsdeutschen Her­ein« unb verbände in Wien in großer Zahl bei den Gräbern der als Opfer des Weltkrieges auf dem Zentralfriedhof bestatteten reichsdeutschen o o l b a t c n zu ber alljährlichen Helbengedenkfeier versammelt, die von stimmungsvollen DoNraqen des Deutschen Mannergesangvereins unb eines Po- saunenchores umrahmt mar.

Gesanbter Dr. Rieth, ber mit sämtlichen Her­ren ber deutschen Gesandtschaft erschienen war, hielt eine eindrucksvolle Gedenkrede, in ber er u. a. sagte: Daß auf diesem Friedhof reichsdeutsche unb österreichische Krieger für alle Zeiten bei­lammen gebettet sinb, wie sie während des Krieges Schulter an Schulter für ihr Vaterland gekämpft Huden, müssen wir all«, die wir hier in der Hauptstadt des allen beut-

schen Kaiserreiches unsere gefallenen Helden ehren, als ein beredtes Symbol ber bie Jahrhunderte überdauernden gDßen Volks- und Schicksals- gemeinschaft ans^en, welch« alle Teile des deutschen Volkes umfaßt und Generationen auch über das Grab hinaus in Glück ober Unglück mit- einander verknüpft unb verbindet. Wenn wir uns dies vor Augen hallen, so werden wir in dem Glauben nicht wankend werden, daß T a geserscheinungen und vorübergehende (Ercig- niste, so schmerzlich sie von jedem Deutschfühlenden empfunden werden mögen, niemals den einen ober den anderen der beiden Teile des deutschen Volkes, dessen beste Söhne im Tode hier vereint liegen, von dem gemeinsamen Wege werden abdrängen können, den bi« Blut- Verwandtschaft, ihre große geschichtliche Vergangen- heit und das auf zahllosen Schlachtfeldern für bie gleichen hohen Ziele gemeinsam vergossene Blut

ihnen zwingend weist und tu all« Zukunft weisM wird.

Oesterreich verschärft die Lieber- wachung deöGrenzverkehrs mitBayern

Salzburg, 25. Roo. (WTB.) Der Sicherhells« birettor hat eine scharfe UeberwaHung bet Grenzverkehr» angeordnet und die Gendar» merieposten an der Grenze verstärkt. Gleichzeitig wurde ber Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Fahr­rädern zwischen Salzvurg Lover unb Salzburg Großgmain eingeschränkt. Die Durchreise durch bayrisches Gebiet ist nur Per­sonen gestattet, die politisch vollkommeneinwand» frei' sind und sich mit einer Bestätigung der Eicher» heitsbehördc ihres Wohnortes ausweisen können, daß gegen ihre Reise durch bayrisches Gebiet nicht» einzuwenden ist.

Sie

Staat.

Ein Heilpraktikergesetz. Kampf den Kurpfuschern.

München, 26. Nov. (TU.) Die N S. - Fach­schaft der bayerischen Heilpraktiker und der Landesverband Bayern im Reichsbund deutscher Heilpraktiker traten am Sonntag in München zu ihrer ersten ßanbestagung zusammen, bei ber ber Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß, erklärte, daß ber Na­tionalsozialismus ben Heilpraktiker durchaus aner­kenne. Diele Dolksgenosten würben es nicht ver- stehen können, baß er auf biefer Tagung spreche. Das werbe solange bauern, solange noch bie .rite Generation wirke unb bie junge, bie auf neuen Wegen roanbele, nicht an ihre Stelle getreten sei. Er habe selbst Erfahrungen am eigenen Köroer über den Wert und die Wirkung der Naturheil­kunde machen können. Er stehe nicht an, das auch durch die Tat anzuerkennen. Es wäre ein Verbre­chen am deutschen Volk, wenn er nicht alles tun würde, damit bie Naturheilkunde den Rang auf dem Gebiet ber Gesunbheitsfürforge erhalte, der ihr zukomme. Die Wissenschaft gebe zu, daß sie In eine Sackgasse geraten sei. Nun gebe es nur ein Zurück zum Urquell der Wissenschaft, zur Natur. Die Naturheilkundigen hätten eine große Verant­wortung vor dem Volk unb vor dem Natio­nalsozialismus und er, ber Stellvertreter bes Füh­rers, müßte bitten, baß sie ihm keine Schande mach­ten. Die Kurpfuscher seien auszuschalten unb ber Wert, ber in einem systematischen S t u b i u m liege, sei anzuerkennen, benn es sei burchaus nicht so, baß bie gesamte Schulmcbizm nichts tauge. Wir müssen erwarten, bah bie Schul- mebizin sich auch bie Erfahrungen unb Ergebnisse ber Naturheilkunde aneignet, um auf diese Weise die Schulmedizin zu regenerieren. Schulmedizin unb Naturheilkunde müssen s i ch gegenseitiger­gänzen. Das ist möglich in ber Abteilung Volks­

gesundheit in ber NSDAP. Rubolf Heß schloß mit einem Dank an ben einstigen Leiter ber Abteilung Volksgesundheit, Parteigenosse Dr. Hörmann und ben Kommissar ber ärztlichen Spitzenverbänbe, Dr. Wagner, bie als wirkliche Nationalsozialisten gehanbelt hätten.

Als Kommissar ber ärztlichen Spitzenverbänbe erklärte Dr. Wagner, in bcn letzten Wochen sei ein Heilpraktikergesetz ausgearbeitet mac­hen, bas bem Reichsminister des Inneren vorliege unb vom Kabinett bereits genehmigt worben sei. Nach diesem Gesetz würden in Zukunft neben den Aerzten auch die Heilprak­tiker staatlich zugelassen, mll Ausnahme von Geburtshilfe, Chirurgie unb ber Behandlung von Geschlechtskrankheiten. Heilpraktiker könne nur ein Volksgenosse arischer Abkunft werben. Zu bem Zweck ber Ausdilbung von Heilpraktikern sollen in ber nächsten Zeit Lehrstühle in Berlin, Köln unb München errichtet werden, an denen Heilpraktiker und Mediziner ausgebildet werden. Der Anwärter darf sein Studium frühesten» mit dem 20. Jahre beginnen und muh drei Jahre stu­dieren. Ein Heilpraktiker muß in Zukunft ähn­liche Pflichten auf sich nehmen roie der Arzt. Der Stand bildet eigene Gerichte und sorgt für Ordnung und Sauberkeit innerhalb seiner An­gehörigen. Die Kurpfuscherei wird in Zukunft gemeinsam mit den Aerzten scharf bekämpft. Wer heilbehandelt, ohne Arzt ober Heilpraktiker zu sein, wirb mit Gefängnis bestraft.

Im Verlauf ber Tagung nahm auch der Führer ber Heilpraktiker, Kommissar ber NSDAP Hein­rich, bas Wort, um in längeren Ausführungen auf bie Geschichte unb ben 50jährigen Kampf ber Heil­praktiker einzugehen.

Das neue Reichs - Tierschuhgesetz.

Berlin, 25. Noo. (TU.) Im Reichsgesetzblatt roirb bas am 24. November unterzeichnete Reichs- Tierschutzgesetz verösfenalicht, das in seinen wich­tigsten Bestimmungen am 1. Februar 19 3 4 in Kraft tritt. Das Quälen ober rohe Miß­handeln eines Tieres wird nach bem neuen Gesetz als Vergehen angesehen und unter eine Gefäng­nisstrafe bis z u zwei Jahren ober Geld­strafe gestellt. Es wird hierdurch di« Möglichk«it ge­schaffen, daß Rohlinge ganz besonders nachdrücklich bestraft werden können. Wenn es sich nicht um eine unnötige Tierquälerei und rohe Mißhandlung handelt, so wird als Sühn« für vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des Gesetzes auf Geldstrafe bis zu 150 Mark ober Haftstrafe erkannt werden können. Neben diesen Strafen kann auf die Einziehung bes betreffenden Tieres erkannt werden. Statt ber Ein­ziehung kann ungeordnet werben, baß das Tier auf Ko ft en des Verurteilten längere Zeit untergebracht ober oerpflegt wirb. Diese Nedenstrafen werben häufig einen Täter ober Teilnehmer an einer Tat empfindlicher tref­fen, als eine kurze Freiheits- ober Geldstrafe. Wenn jemand wiederholt wegen vorsätzlicher Zu­widerhandlung rechtskrästtg verurteilt worden ist, so kann ihm die Haltung von bestimmten Tieren oder die berufsmäßige Beschäf­tigung mit denselben auf Dauer oder auf Zeit untersagt werden. Außerdem können die Tiere ihrem Besitzer fortgenommen und auf dessen Kosten untergebracht werden, bis die Gewähr für eine einwandfreie Tierhaltung vorhanden ist.

In bem Gesetz wirb weiter eine Reihe van Ver­boten zum Schutz ber Tiere ausgesprochen. Es soll

damit Mißständen entgegengetreten werden, bi« er­fahrungsgemäß besonderen Anlaß ;u Klagen ge­geben haben. Ein« besonders einaehendc Regelung Hal die Vornahme von Versuchen an lebenden Tieren gefunden. Derartige versuch« sind grundsätzlich verboten worden, um Unbe­rufene, bie sich vielleicht mit Tierexperimenten befaffen, ein für allemal ouszuschalten. (Ein völ­liges Verbot für Versuche an lebenden Tieren erschien nicht vertretbar, benn ein dahin­gehendes Verbot würde dem Volk und der Allge­meinheit einen schlechten Dienst erweisen und einen Rückschritt ber ernsten wissenschaftlichen Forschungs- tätigfeit zur Folg« haben. Deswegen sind unter schweren Bebingungen Ausnahm en zugelas- I e n für wissenschaftlich geleitete In» ftitute und Laboratorien, sofern bi« wis- schaftlichen Leiter über di« erforderlich« fachliche Ausbildung verfügen. In ben Strafbestimmun­zen ist vorgesehen, daß derjenige, ber ohne (Er­laubnis noch Versuche an lebenden Tieren Dor­rt immt, mit Gefängnis bi« zu6Monaten und Geldstrafe bestraft werben kann. Weiter wird verlangt, daß an demselben Tier, da» zu derartigen Versuchen verwandt wurde, kein zweiter fo( cher Eingriff oorgenommen werden darf unb daß bas Tier nach beendigtem operativem (Eingriff alsbald schmerzlos zu töten ist, sowie da» Versuche möglichst nur an niederen Tieren oorzu- nehmen sind. Nach bem Gesetz ist auch verboten, ein Tier zum Abrichten, Filmaufnahmen, Schaustellun­gen ober ähnlichen Veranstaltungen zu verwenden, soweit sie mit irgendwelchen Schmerzen oder erheb­lichen Gesundheitsschädigungen für da» Teer ver­bunden sind.

Zeugenvernehmungen im Reichslagsbrandstifierprozeß.

Leipzig, 25. Noo. (WTB.) Als erster Zeuge in der Samstagoerhandlung gegen van ber Lubbe unb Genossen wirb ber Schriftsteller Werner Hirsch aus bem Konzentrationslager vorgeführt. Hirsch war von 1928 bis 1930 Rebakteur bei ber Roten Fahne und von 1930 bis 1932 Mitarbeiter beim Zentralkomitee der Partei.

P o p o s f erklärt, er habe Hirsch zum erstenmal in ber Haft im März im Berliner Polizeipräsibium gesehen. Der Zeuge Hirsch bestätigt bas. Aus bie orage, ob er ben Namen Peter einmal geführt habe, erklärt Hirsch, baß er in ber deutschen Par­tei nie einen anderen Namen geführt habe. 1924 unb 1925 in Oesterreich habe er als Decknamen ben Namen Peter geführt. Als er nach Deutsch­land zurückgekommen sei, habe es sich bann ein­gebürgert, baß er im Kreise seiner engeren Mit­arbeiter unb Freunbe Peter genannt wurde. Das sei aber niemals fein Name gegenüber bcn Behör- ben gewesen.

Vorsitzender: Sie haben aber die hier in Frage kommenden Quittungen mit Peter unter­schrieben. Bei den Quittungen handelt es sich doch um einen wichtigen Rechtsakt unb die Unter­schrift mit falschem Namen ist verboten.

Zeuge Hirsch: Ich erkläre mir das heute so, daß ich zu der Zeü, al» ich die quittierten Beträge für meine Ausarbeitungen erhielt, nicht mehr mit dem Parteiapparat in Verbindung geraten wollte, da ich meine eigentlich« Tätigkeit ja schon aufgegeben hatte. Der Vorsitzende fragt ben Angeklagten P o - pokf, wie es komme, daß diese Quittungen bei ihm gefunden wurden. Popoff erllärt ziemlich erregt: Das ist ganz ausgeschlosien, daß

Hirsch die Quittungen geschrieben hat. Die Quittun­gen sind in meinem Beisein von meinem Be­kannten Peter ausgeschrieben und unterschrieben worden. Die Beträge waren zur Deckung der Ausgaben, die er für mich zur Beschaffung von Druckschriften gemacht hat, be­stimmt.

Vorsitzender: Hat Popoff nicht gehört, daß ber Zeuge gesagt hat, die Quittungen waren v o n ihm.

Popoff: Das ist ganz ausgeschlossen. Für mich ist das ein Mysterium Will her Zeuge mit Be­stimmtheit behaupten, diese Quittungen ausgeschrie­ben zu haben?

Zeuge Hirsch: Ich kann es nicht mit Bestimmt­heit sagen. Ich kann nur sagen, daß bie Hand­schrift täuschende Uebereinftimmung mit meiner eigenen aufmeift und ick ho­her annehmen muhte, baß sie von mir geschrieben worden sind. Der Zeuge erklärt weiter, es sei aus­geschlossen, daß er mit dem Bekannten Peter de» Popoff identisch sei.

Vorsitzender: Dann soll Popoff sagen, wer Peter i ft (Er hat das bisher oerheimticht.

Popoff erklärt mit lauter Stimme: Ich kenne feinen Familiennamen nicht, ich weiß nicht, wo er wohnt. Er ist ungefähr 28 bis 30 Jahre alt, groß und blond Der Zeuge Hirsch, der hier steht, bat nichts gemein mit jenem Peter, von dem ich bie Quittungen bekommen habe.

Zeuge Hirsch: Nach meiner festen Ueberjeugung ist cs vollkommen ausgeschlossen, daß die Zahlun­gen, die ich quittiert habe, irgendwie von Popoft gekommen sein sollten.

Auch der Angeklagte Xaneff erklärt, daß jene»