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26.7.1933 Erstes Blatt
 
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bör^t steuMch.

25. Juli. Auch an der Mche Stimmung erhal- gte sich jedoch mangels r engsten Grenzen, zumal Anregung sehltc. Die Ber-- aber gut behauptet, Man- n notierten überwiegend eichsbankanieile weiter ab- m Berlaus eingetrossenen Zall-Streets blieb das tie­fe waren kaum verändert, rochmals leicht an.

t lagen deutsche Anleihen Prozentes fester, woMN Prozent verloren. Spa c nannte man mit unvcr- Arozent. U. a. notierten, iltbesiganleihe WO, stahl' UL q>iji qq an bis 99,7a, » 6.» **

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Nr. 172 Erstes Blatt

185. Zahrgang

Mittwoch, 26. Zuli 1955

Lrlcheln» tägltd), auha Sonntags und Feiertag» Beilagen; Die 3nu|triette Gießener Familienblätter tzeimat im Bild Die Scholl» monat$»Bc}ngsprets:

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GietzeimAnzeiger

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den An­zeigenteil i.D. Th. Kümmel sämtlich in Giehen.

Lin Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses.

Eine Tat der Nächstenliebe und Vorsorge für die kommenden Generationen.

Berlin, 25. Juli. ($11.) Das Reichs- kabinett hat bereits in seiner letzten Sitzung laß Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses beschlossen, das aber erst am Mittwoch im ..Reichsgesehblatt" veröffentlicht Verden wird. Bei diesem Gesetz handelt es sich im eins der wichtigsten Gesetze, das ton der nationalsozialistischen Regierung bisher verabschiedet worden ist. Seine Veröffentlichung ist deshalb auch zugleich mit den zahlreichen an­keren in der letzten Kabinettssitzung verabschiede­ten Gesehen erfolgt, um zu dokumentieren, welch bedeutender Wert diesem Gesetz bei- oemessen wird. Das Gesetz bestimmt im wesent­lichen folgendes:

Wer erbkrank ist, kann durch chirurgische Eingriffe unfruchtbar gemacht werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissen­schaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten i|t, daß seine Rachkommen an schweren körper­lichen oder geistigen Erbschaden leiden werden. Als Erbkrankheiten im Sinne des Gesetzes gelten angeborener Schwachsinn, Chizophrenie, zirku­läres Irresein, erbliche Fallsucht, erblicher Veits- Lanz, erbliche Blindheit und Taubheit, erbliche schwere körperliche Mißbildung und schwerer Älkoholismus.

Antragsberechtigt ist derjenige, der un­fruchtbar gemacht werden soll, ferner der be­amtete Arzt und der Leiter einer Kranken- usw. Anstalt für deren Insassen. Zuständig ist das Lrbgesundheitsgericht, in dessen Bezirk der Be­treffende seinen Gerichtsstand hat. Das Erb- gesundheitsgericht wird mit einem Amtsrichter und zwei Aerzten beseht, unter ihnen einen beamteten Arzt und einen Arzt, der mit Erb- gesundheitslehre besonders vertraut ist. Das Ver­fahren ist nichtöffentlich. Die notwendigen Er­mittlungen sind anzustellen durch Vernehmung »on Zeugen und Sachverständigen.

Das Gericht entscheidet nach Verhandlung der Beweisausnahme nach freier Lieberzeugung. Die Beschlußfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit.

Der chirurgische Eingriff darf nur in Kran­kenanstalten von einem approbierten Arzt vor- gcnommen werden und erst, nachdem der die Unfruchtbarmachung anordnende Beschluß end­endgültig geworden ist.

Ist die Llnfruchtbarmachung endgültig be­schlossen, so ist sie auch gegen den Willen des Llnsruchtbarzumachenden auszu­führen, sofern nicht dieser allein den Antrag ge- ftellt. Der beamtete Arzt beantragt die erforder­lichen Maßnahmen bei der Polizeibehörde. Un­mittelbarer Zwang ist zulässig, soweit andere Maßnahmen nicht ausreichen.

Unfruchtbarmachung nach den Vorschriften die­ses Gesetzes, sowie Entfernung der Keimdrüsen it nur dann zulässig, wenn sie ein Arzt nach ben Regeln der ärztlichen Kunst zur Abwendung einer ernsten Gefahr für Leben und Gesundheit desjenigen, an dem er sie vornimmt, wird dessen Einwilligung vollzieht.

Alle beteiligten Personen sind zür Ver­schwiegenheit verpflichtet.

Der Vollzug des Gesetzes liegt bei den Lattdes- t kgierungen. Die obersten Landesbehörden be- fSimmcn Sitz und Bezirk der entscheidenden Ge­richte, ernennen Mitglieder und Vertreter.

Der Reichsminister des Innern erläßt im Ein- vernehmen mit dem Reichsjustizminister die er» forderlichen Rechtsbestimmungen.

Das Gesetz tritt am 1. Ianuar 1934 in Kraft.

Die Begründung des Gesetzes

Das Gesetz zur Berhütunh erbkranken Nachwuch- [e> geht von der Erkenntnis aus, daß es nicht alle Erbkranken, vor allen Dingen nicht alle lichteren Fälle von Geistesstörungen und auch nicht die gesunden Träger von Erbkrankheiten er­lassen kann. Es will zunächst nur d i e Krankheits- g iuppen einbeziehen, bei denen die Regeln der Ver­eidung mit großer Wahrscheinlichkeit einen erb- tränten Nachwuchs erwarten lassen. Es wird Aufgabe der dazu berufenen Stellen sein, durch 21 u f 11 ä r u n g und Beratung die Wirksamkeit dieses Gesetzes zu DerooUftänbigen. Während die gesunde deutsche Familie besonders der ge- b ildeten Schichten nur etwa zwei Kinder im Durch- icdnitt hat, weisen Schwachsinnige und andere erblich Minderwertige durchschnittlich Ge- bartenziffer von 3 bis 4 Kindern auf. Bei einem ioldjen Verhältnis ändert sich die Zusammensetzung eines Volkes von Generation zu Generation, so datz in etwa drei Geschlechterfolgen die wertvolle schicht von der minderwertigen völ­lig überwuchert ist. Das bedeutet das Aus- lt erben der hochwertigen Familie.

Um nicht den Eindruck entstehen zu lasten, daß di: Unfruchtbarmachung eine Strafe für die be­troffene Person darstellt, ist bewußt davon a b g e 'eben worden, das Gesetz mit der Unfruchtbar» niachung oon Verbrechern zu belasten. Das Itiicf)stabinett hat jedoch bei Verabschiedung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ausdrücklich beschlossen, im Rahmen a 11 g e m e i uer Sicherungsmaßnahmen gegen das ge­meingefährliche Verbrechertum durch em Sonder- ßefetz, das gleichzeitig mit dem Sterilifierungsge- ctz in Kraft treten soll, die zwangsweise Ent­mannung gemeingefährlicher Sexual­verbrecher zu regeln.

Die Unfruchtbarmachung erfolgt durch einen ein­fachen und ungefährlichen chirurgijchen Eingriff, der

weder beim Mann noch bei der Frau das Wesen und das Geschlechtsempfinden beeinträchtigt. Schon seil Jahrzehnten haben Vererbungswissenschaftler des Inlandes und anderer Länder ihre warnende Stimmer erhoben und darauf hingewiefen, daß der fortschreitende Verlust gesunder Erb­masse eine schwere Entartung aller Kulturvölker zur Folge haben muß. Die Ausmerzung von krank­haften Erbanlagen genügt allein noch nicht, um unser Volk gesund und kraftvoll zu erhalten. Vielmehr muß diese Reinigung des Dolkskörpers auch durch positive bevölke­rungspolitische Maßnahmen ergänzt werden. Neben der jetzt eingeleiteten Verhinderung der Fortpflanzung erbkranker Personen sind daher alsbald gesetzliche Bestimmungen zu erwarten, die

die Familiengründung und die ausrei­chende Vermehrung der wertvollen erbge- sunden deutschen Menschen wieder ermöglichen und verbürgen sollen.

Da die Sterilisierung das einzige sichere Mittel ist, um die weitere Vererbung von Geisteskrankhei- ten und schweren Erbleiden zu verhüten, muß das heute verkündete Gesetz alseineTat der Näch- stenliebe und Vorsorge für die kom­mende Generationen angesehen werden.

Welche zahlenmäßige Auswirkungen das Gesetz haben wird, ist statistisch noch nickst errechnet wor­den. Es ist jedoch von Interesse, daß man in Deutschland zurzeit 100 000 Epileptiker und je 25 OOO Erbblinde und Grbtaube zählt.

Sic faschistische jugtnb beim Reichskanzler.

Der Gruß Italiens gilt dem Glück Deutschlands.

In der bayerischen Hauptstadt trafen als erste von 500 Iungfaschisten, die erwartet werden, 130 Schüler in ihren Schwarzhemden ein. Die jungen Anhänger Mussolinis haben ihre Reise oon Italien durch Oesterreich nach Bayern auf Rädern ausgeführt und eine eigene Kapelle mitgebracht. Der Anmarsch der Balillas zum Münchener Gefallenen-Ehrenmal.

Ankunst des Haupttrupps.

München, 26. Iuli. (WTB. Funkspruch.) Etwa 4 1 O junge F a s ch i st e n, geführt von 27 Offizieren, trafen Mittwoch früh mit Sonder- zug aus Bozen in München ein. Zum Emp­fang hatten sich am Bahnhof die Münchener italienische Kolonie und der italienische General­konsul Minister P i 11 a l i s, der Beauftragte des Reichskanzlers Scholz, der Leiter der Landes­stelle für Volksaufllärung und Propaganda Oberregierungsrat Ebner, Kolonnen der SA., SS. und HI-, sowie eine große Menschenmenge eingefunden. Als der Zug in die Halle einfuhr, spielte die SA.-Kapelle die italienische Rational­hymne. Im Laufe des Vormittags werden die Iungfaschisten von Reichskanzler Adolf Hitler empfangen werden.

Der Empfang beim Führer.

München, 26. Juli. (WTB.-Funkspruch.) In der Residenz fand heute vormittag ein Empfang der hier auf Besuch weilenden f a s ch i st i s ch e n Ju­gend durch den Reichskanzler statt. An dem Empfang nahmen teil der italienische Botschafter in Berlin Cerutti, Staatssekretär Ricci, Rudolf Heß, Stabschef Röhm und der bayerische Mini- sterpräsident Sievers.

Nach dem Horst-Wessel-Lied, gespielt von der Ba- lilla, führte der

italienische Botschafter Cerutti in einer Ansprache an den Reichskanzler u. a. aus: Es ist mir eine große Ehre und Freude, diese Avantgardisten dem Herrn Reichs­kanzler in München oorstellen zu können. In dieser Hauptstadt, die die Wiege Ihrer Bewegung ist, die ganz Deutschland erobert hat und Deutsch­land heute mit einem neuen Geist re­giert. Die Jugend Italiens, die Blüte des Fa­schismus, ist da, um der nationalsozialistischen Iu- gend die Hand zu drücken. Keine bessere Bot­schaft hätte Ihnen mein Land senden können. Gestatten Sie, die Hoffnung und den Wunsch auszusprechen, daß der G r u ß I t a l i e n s, den Ihnen diese faschistische Jugend über die Alpen gebracht hat, dem Glück Deutschlands gelle.

Reichskanzler Adolf Hitler

sagte bei dem Empfang in feiner Ansprache u. a.: Ich freue m i ch, Sie heute hier begrüßen zu können, well in dieser Stadt eine Bewegung ihren

Ausgang genommen hat, die ähnlich wie der Faschismus in Italien Deutschland wieder zur Selbstbesinnung bringen will, bringen wird und zum Teil auch schon gebracht hat, eine Bewegung, die ein herzliches und freund­schaftliches Verhältnis mit dem ita­lienischen faschistischen Staat Herstellen wollte, und ich glaube, wohl auch hergestellt hat.

Sie werden nun eine Reise durch Deutschland an treten und dabei sehen, daß unsere Dewegung sich bemüht, aus dem Deutschen Reiche genau das zu machen, was Ihr großer Führer Mussolini aus Italien gemacht tyt, daß sie sich bemüht, das deutsche Volk zum gleichen Stolz und zur gleichen Tieberzeugung von seinem Eigen- wert zu führen, wie Mussolini das italienische.

Sie werden sehen, daß in Deutschland durch diese neue Bewegung eine Geistesrichtung zu«' Herrschaft gekommen ist, die von dem aufrichtigen Wunsche beseelt ist, gerade mit Ihrem Volke die Beziehungen wieder anzu­knüpfen, die d urch viele Iahrhunderte Italien und Deutschland verbunden haben. Ich glaube, ich kann unsere Freude über Ihren Besuch durck nichts besser zum Ausdruck bringen, als daß ich demjenigen danke, der Sie hierher geschickt hat und der auch bei uns bewundert wird. Ich bitte, einzustimmen in den Ruf »Ihr großer Führer Mussolini S i e g - H e i l I"

Staatssekretär Ricci

dankte dem Reichskanzler in herzlichen Worten für seine überaus freundlichen Begrüßungsworte und überbrachte die Grüße des Duce. Er sei froh, so sagte er, daß er nach' Deutschland im Auftrage Mussolinis habe kommen dürfen. Er sei ganz er­staunt, zu sehen, wie dieses Deutschland so groß durch die neue Regierung des National­sozialismus habe werden können. Er wünsche und hoffe, daß die Freundschaft zwischen D e u t s ch l a nd und Italien sich weiter vertie- fen werde, und vor allem, daß beide Völker ihren gemeinsamen Weg weiterfinden werden. Mit einem Hoch auf das Deutsche Reich beendete der Staats­sekretär seine Ansprache an den Kanzler.

Der Gesandte überreichte bei den«letzten Worten dem Kanzler die Abzeichen der Aoanguar- disten und der Balilla.

Ungarischer Staalsbesnch in Rom

Rom, 26. Iuli. (WTB.) Der ungarische Mi­nisterpräsident G ö m b ö s und der ungarische Außenminister v. Kanya wurden gestern bet ihrer hiesigen Ankunst von Mussolini auf dem Bahnhof empfangen.

DieUnparteilichkeit" der Gaar-Regiernng.

Einspruch gegen die Vedrückung der nationalen Presse.

Saarbrücken, 25. Iuli. (WTB.) In der heu­tigen Sitzung des Landesrats erklärte im Namen der deutschen Front Abgeordneter M a r - t i n (Zentrum) zur schulpolitischen Lage, die fran­zösische Schule spalte die Schuljugend, trenne die Gemeinschaft der Erwachsenen, trage Feindschaft in Familie und Gemeinde, setze Behörden in Bewegung und sei ein dauernder Unruheherd.

Zu den Verboten der neun saarländi­schen Tageszeitungen wies Abgeordneter Schmelzer (Deutsch-Saarländische Volkspartei) darauf hin, daß der saarländischen Presse nicht das Rechtdersachlichen Kritik an derSaar- reaierung verweigert werden dürfe. Die Saar­presse mache in ihrer überwiegenden Mehrheit kein Hehl daraus, daß sie vorbehaltlos für die Rückkehr des Saargebiets zu Deutsch­land eintrete. Eine andere Haltung könne niemand von ihr erwarten. Sie habe bisher ihre Kritik in dem Rahmen gehalten, der ihr zugestanden werden müsse, wenn nicht die Rechtsgrundlage für dieAbstimmung erschüttert werden solle. Trotz­dem fei eine Reihe von Zeitungsoerboten erfolgt, von denen nur bie nationalePresse betroffen worden sei. Diese Presse werde dadurch unter einem Druck gehalten, dermitdemSaar- ft a tut nicht in Einklang gebracht werden könne. Ebensowenig sei es mit dem Saarftatut ver­einbar, daß eine Reihe reichsdeutscher Druckschriften dauernd im Saargebiet verboten werde. Der Lan­desrat richte daher an die Regierungskommtssion das Ersuchen, die Verbote beschleunigt aufzuheben.

Sogar Gefallenen-Gedenkseiern werden derbsten.

Saarbrücken, 26. Iuli. (WTB. Funkspr.) Die Regierungskom Mission hat in einem Schreiben an die Stadtverwaltung die geplante Abhaltung einer Gedächtnisfeier für d i e Schlacht bei Spichern von August 1870 und die Schlacht von Lothringen von August 1914 unter Berufung auf die durch den Ver­sailler Vertrag für das Saargebiet geschaffene Lage verboten.

DerArbeiisdiensteinEckpfeiler des neuen Staates.

Aufruf des Staatssekretärs Hierl.

Berlin, 25. Iuli. (TA.) Staatssekretär Hierl erläßt folgenden Aufruf:

Kameraden vom nationalsozialistischen Arbeits­dienst! Ein hochherziger Entschluß des Bundes­führers des Stahlhelms Pg. Franz S e l d t e hat die Stahlhelm-Arbeitsverbände in den von mir geführten Reichsverband Deutscher Arbeitsdien/t vereine ein- gegliedert. Wir reichen den in unsere Reihen eintretenden Freiwilligen und Führern des Stahl­helms kameradschaftlich st die Hand. Unter die aus der bisherigen Trennung der Verbände entsprungenen Streitigkeiten wird ein Strich gezogen. Für die Bewer­tung und Verwendung aller Angehörigen des Reichsverbandes sollen nur persönliche Eignung und Leistung für den Arbeitsdienst maßgebend fein. Alle Energien sind von jetzt ab ausschließ­lich äu dem Zweck anzuspannen, die dem Ar­beitsdienst gestellten hohen Ziele zu er­reichen. Im alten nationalsozialistischen Geist und Hand in Hand mit den neu in unsere Reihen tretenden Arbeitskameraden werden wir alles daransehen, den Arbeitsdienst wirklich zu d e m zu machen, was er nach den Worten unseres Führers sein muß: zu einem Eckpfeiler un­seres neuen Staates. Heil Hitler! Der Beauftragte des Arbeitsdienstes: Konstantin Hierl.

Vormarsch auch in der Nordmark.

Flensburg, 25. Iuli. (ERB.) Als erster Bezirk der R o r d m a r k kann der Amts­bezirk Soerup in Angeln melden, daß seine Erwerbslosen wieder in den Ar­beitsprozeß zurückgeführt worden sind. Die Aktion geschieht nach einem Plan der Orts­gruppe der RSDAP. Ieder der wieder in Ar­beit gesetzten Erwerbslosen erhält pro Tag 2 Mark, einen Liter Milch und volle Verpfle­gung. Als Arbeitsgebiet kommt zunächst vor allem die Landwirtschaft in Frage.

Vergeltung gegen einen deutsch- feindlichen Hetzer.

Langenwiesen bei Ilmenau, 25. Iuli. (CRV.) Auf Anordnung des thüringischen Mi­nisteriums wurden Frau und Tochter des nach Prag entflohenen ehemaligen Bürgermei­sters von Langenwiesen, Worch, in Schutz- hast genommen. Worch hatte seiner Zeit in angeblicher Erwartung einer nationalsozialistischen Erhebung das Langenwiesener Rathaus besetzen