Ausgabe 
23.9.1933 Erstes Blatt
 
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LandManimgsverband im Wem-Min-Gebiel.

WSN. Frankfurt a. M., 21. Sept. Einer nesicrii Im Frankfurter Rathaus stattgefundenen Idßiinn, die sich mit der Landesplanung im Rhein- Maingebict eingehend besagte, wurde folgende D e n k s ch r i f t z u r G r ü n d u n g eines tian- desvlanungsverbandes im Rh ein- Maingebiet vorgelegt, die einmütige Zustim- nunig fand:

Für das rheln-rnolnllche Wirtschaftsgebiet wird hauptsächlich wegen feiner schwierigen Grenzvor- hältniffe und seiner politischen Zerrissenheit leit langem die Landesplanung gefordert. An diesem einheitlichen Wirtschaftsgebiet sind heute um mittelbar 3, Im weiteren Umfang 6 deutsche Länder beteiligt. Zwischen den südlichen und nördlichen Teil des Freistaates Hessen schiebt sich ein schmaler Kor­ridor, dessen schmälste Stelle mit einer Tiefe non zehn Kilometer von dem Stadtkreis Frankfurt a. M. gebildet wird. In derDrelländerecke , östlich Hanau, stoßen Hessen, Preußen und Bayern zusammen. Frankfurt a. M. liegt überdies auf der Grenze der beiden preußischen Regierungsbezirke Wiesbaden und Kassel. Zwei Rcichsbabnoircktionabezirke und zwei Oberpostdirektionen teilen sich In das Kern- gcbiet.Keln Wunder, daß infolge der Zersplitterung und Verteilung derZuständigkeiten" eine einhelt- liehe Bearbeitung und Entwicklung des rhein-maini- schen Wirtschaftsgebietes bisher iricht durchgeführt werden konnte. Dabei steht die

Einheitlichkeit dieses Wirtschaftsgebietes

außer allem Zweifel, sie ist von fachmännischer und maßgebender Seite mehrfach behandelt worden.

Bestrebungen zur Behebung der aus der Zer­splitterung sich ergebenden Mängel stammen bereits aus der Vorkriegszeit und erstreckten sich auf neue Besiedlungsmöglichkeiten, Schaffung von Ausfalls­und Verkehrsstraßen, insbesondre nach den Gebir­gen. Auch gelang es, die wicytigstcn rhein-mainischen Städte zum R h e i n- M a i n i s ch c n R e g i o n a l - planungvverband zusammenzuschließen, der sich die Aufgabe stellte, diese Mängel abzustellen, soweit sie die Kommunen betrafen. Diesem Ver­band schlossen sich preußische, hessische und bayerische Städte an. Er hat bereits gewisse Arbeiten der Landesplanung, insbesondere hinsichtlich der Ver­kehrsfragen, geleistet. Als Geschäftsstelle ist die Regionalplanung des Stadtbauamtes in Frank­furt a. M. tätig. Auch In dem Landkreis Hanau wurde eine Krcisplanuntzsstelle geschaffen, die eben­falls vorbereitende Arbeiten im Gebiete des Land­kreises Hanau In Zusammenarbeit mit dem Regio­nalplanungsverband vurchführte.

Darüber hinaus waren seitens der- Länderregie, ningen weitere Maßnahmen eingeleitet worden, den Rhein Mainischen Regionalplanungsverband zu er­weitern und zu einer sämtliche Behörden und Selbstverwaltungen des Gebietes umfassenden Ver­

einigung zu entwickeln. Dies gelang jedoch aus den bekannten politischen Gründen nicht, insbesondere weil ein einheitlicher Wille fehlte. Biese bisher ent- fiegenstehenden Schwierigkeiten sind inzwischen be- eltlgt worden.

Zielsetzung und einheitlicher Wille zum Wieder­aufbau der deutschen nationalen Wirtschaft sind nunmehr vorhanden! Die Landesplanung des Rhein-Waingebietes soll und muß endlich Wirklichkeit werden!

Ihre Aufgabe wird es sein, die vcrkehrliche, tech­nische und wirtschaftliche Entwicklung des Rhein- Maingebietes zu fördern. Insbesondere wird sie die Eingliederung der neuen Reichsautobahnen, an denen das Rhein-Main-Gebiet in besonderem Maße beteiligt ist, und die zusammenfassende Pla­nung für die Arbeitsbeschaffung zu bearbeiten haben. Die Reichsautobahncn werden auf das ge­samte rheln-rncuntsche Straßennetz umgestaltend wirken. Das Retz ihrer Zubringerstraßen wird über­prüft werden müssen. Die Verbindung mit dem Flugverkehr wird zu berücksichtigen sein. Das Star­ten- und Luftbildwesen muß nach einheitlichen Ge­sichtspunkten neu gestaltet werden. Die halbländliche und ländliche Siedlung (die Umsiedlung) soll nach dem Willen unserer Regierung mehr als bisher ge­fördert werden. Auch diele Frage zwingt zur schnel­len Ueb'erprüfung der Verhältnisse nach Lage und Verkehr. Wasserwirtschaft, Meliorationen und land-

Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, daß über die Voraussetzungen für Anträge auf Gewäh­rung von Ehestandsdarlehen und über das Antragsverfahren noch mancherlei Unklarheiten bestehen. Es erscheint daher angebracht, die Be­stimmungen zusammengefaßt noch einmal mitzu­teilen:

Die Ehefrau muß zwischen dem 1. Juni 1929 und dem 31. Mai 1933 mindestens 6 Monate im Inland (das Saargebiet ausgeschlossen) im Arbeits­verhältnis gestanden haben.

Es muß ein standesamtliches Aufgebot oorliegen, und die Ehepartnerin muß ihre Tätigkeit spätestens mit der Eheschließung aufgeben.

Sie muß sich verpflichten, eine Tätigkeit als Ar­beitnehmerin solange nicht aufzunehmen, wie der Ehemann Einkünfte von mehr als 125, RM. monatlich im Sinne des Einkommensteuergesetzes bezieht und das Darlehen nicht getilgt ist.

Jeder Ehegatte muß im Besitze der deutschen Reichsangehörigkeit sein, wobei zu bemerken ist, daß die Saarländer als Reichsangehörige gelten.

wirtschaftliche Umlegungen müssen ebenfalls in den Gesamtfragenkomplex einbezogen werden.

Alle diese Fragen erfordern schnelle Ent° scheidungund engste Zusammenarbeit aller einschlägigen Aemter und D i e n st st e l l e n. Die einheitliche Zusammenarbeit wird durch die Landesplanung gewährleistet sein.

Ls ist daher die Gründung eines Landes- planungsverbandes beabsichtigt, der unter dem HamenLandesplanungsverband des Rhein- Wain-Gebletes L. v." zunächst den Staat Hessen, den Regierungsbezirk Wiesbaden und die Landkreise Hanau. Gelnhausen und Schlüchtern des Regierungsbezirks Kassel um­fassen soll.

Mitglieder sollen die Städte, Landkreise, die Bezirks- verbände dzw. Provlnzlaloerwaltungen und die be­teiligten Regierungsstellen sein. Auch die übrigen Verwaltungen: Reichsbahn, Reichswasserstraßenver. roaltung, Kulturämter und die Organisationen der Wirtschaft werden zur Mitarbeit herangezogen werden. Ausdrücklich ist hierbei zu betonen, daß der Landesplanungsveroand in keiner Weise in die ge­setzliche Zuständigkeit der einzelnen Behörden ein- greifen rolrb.

Der offiziellen Tagung ging eine interne B e - ra t u n g voraus. An der Sitzung nahmen neben dem Reichsstatthalter in Hessen, Gauleiter Sore n - ge r, und dem Oberpräsidenten von Kassel, Prinz Philipp von Hessen, zahlreiche Vertreter der beteiligten Länder und Kommunen teil.

Jeder Ehegatte muß die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen.

Es muß der politischen Einstellung nach die An­nahme gerechtfertigt (ein, daß sich die Ehegatten jederzeit rückhaltlos für den nationalsozia- li st Ischen Staat einsetzen.

Die beiden Ehegatten müssen arischer Abstam­mung sein.

Es darf keiner der Ehegatten an vererblichen geistigen oder körperlichen Gebrechen leiden, die seine Verheiratung als nicht im Interesse der Volksgemeinschaft liegend erscheinen lassen.

Ihrem Vorleoen nach muß die Annahme ge­rechtfertigt sein, daß die Ehegatten ihrer Rück­zahlungspflicht nachkommen werden.

Es muh als fest anzunehmen sein, daß bei den Ehegatten nickt die Absicht vorliegt, ihren Wohn­sitz nach der Verheiratung in das Ausland zu ver­legen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann der Antrag auf Bewilligung des Ehestandsdarlehens eingereicht werden. Dieser Antrag muß bei der-

Wegweiserzum Ehestandsdarlehen

Jenlgen Gemeindebehörde gestellt werden, in deren Bezirk der künftige Ehemann zurzeit der Antragstellung seinen Wohnsitz hat. Der Antrag ist schriftlich zu stellen, und zwar unter Benutzung der vom Standesamt unentgeltlich zu beziehenden Vor­drucke. Dem Antrag sind folgende Anlagen beizu­fügen:

Die gleichfalls auf Vordruck abzugebende Arbeit­geberbescheinigung,

je ein Zeugnis eines beamteten Arztes darüber, daß die Ehepartner an keinen vererblichen geistigen oder körperlichen Gebrechen leiden.

Ein Ehestandsdarlehen wird nicht gewährt, wenn beide Ehepartner in Danzig oder im Saargebiet ihren Wohnsitz haben. Die Auszahlung des Dar­lehens erfolgt in Farrn von Bedarfsdeckungsscheinen, wenn die Ehe geschlossen ist, an den Ehemann. Hierbei hat er dem auszahlenden Finanzamt die folgenden Papiere vorzulegen:

Den Bescheid über die Gewährung des Darlehens, die Bescheinigung des Standesamtes über die erfolgte Eheschließung (diese Bescheinigung wird gebührenfrei ausgestellt),

die Bescheinigung des letzten Arbeitgebers dar­über, daß die Arbeitnehmerin ihre Tätigkeit in­zwischen aufgegeben hat, wenn sie bei der Antrag- fteUung nicht schon aufgegeben war.

Liegt Gütertrennung vor, so erhalten die beiden Ehepartner getrennten Bescheid über die Gewährung des Darlehens; in diesem Falle müssen beide Bescheinigungen vorgelegt werden, damit das Darlehen ausgehändigt werden kann.

Die Bedarfsdeckungsscheine werden bis zu 1000 Reichsmark in Stücken zu 100 und zu 10 RM. aus­gegeben. Bei der Benutzung der Scheine, also beim Einkauf des erforderlichen Hausgeräts, dürfen nur deutsche Erzeugnisse gekauft werden. Die Stellen, bei denen die Bedarfsdeckungsscheine in Zahlung gegeben werden, sind durch Aushang ober Anschlag bekannt gemacht. Streng verboten ist jede Bareinlösung der Bedarfsdeckungsscheine durch die genannten Verkaufsstellen.

Das Ehestandsdarlehen ist unverzinslich. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen von 1 v. H. des ursprünglichen Darlehensbetrages. Die beiden Ehegatten haften für die Rückzahlung des Darlehens als G e f a m t f ch ul d n 4r. Wenn der Ehemann stirbt, so bleibt die Ehefrau für die Rückzahlung des Darlehens haftbar. Sollte sie in Zahlungsunfähigkeit geraten so ist die Möglichkeit gegeben, Aufschub und sogar auch Zahlungserlaß zu erlangen ____________________________

Sprechstunden der Redaktion.

11.30 bis 12.30 Uhr. 16 bis 17 Uhr. Samstag nachmittag geschlossen

Anzeigenaufträge sind lediglich an die Geschäfts st elle zu richten.

Amtsverkündigungen aus den oberhessischen Kreisen.

KreiS Lauterbach.

Betr.: Durchführung des Milchgesetzes.

Der Erlaß der in letzter Zeit erschienenen Ausführungsbestiininungen zur Durchfüh­rung des Milchgesetzes sowie der Rcuan- orbnungen Im gesamten Milchhanbelsver- kehr haben gezeigt, daß in weiten Streifen der Bevölkerung noch Unklarheit über Die Handhabung der gesetzlichen Vorschriften besteht.

Da- Streisamt hat daher eine allgemeine Versammlung auf 5871D

Montag, den 25. September 1933 vormittags 1054 Uhr

im Gasthaus veilecke zu Lauterbach nnbe- räumt, in der ein Vertreter des Milchner- lorgunflsücrbanbcs Rhein-Main über alle Fragen ber neuen Bestimmungen referie­ren wirb.

Zu bieser Versammlung finb insbesonbere bie Interessenten bes Milchhanbels wie die Vertreter ber Genossenschaften eingcloben.

Stadttheater-Abonnement

Die Einlösung bes ersten Abschnittes ber Abonnements für Dienstag, Mittwoch unb Freitag hat an ber Theaterkasse, Johannes- straßc 3, zu erfolgen, unb zwar:

Donnerstag, den 28. September 1933, für bie Dienstag-Abonnenten,

Freitag, den 29. September 1933, für bie Freitag-Abonnenten,

Samstag, den 30. September 1933, für öle Mittwoch-Abonnenten

in der Zeit von 10 bis 13 Uhr unb von 16 biß 18 Uhr. 5849D

Rach Einzahlung auf Postscheckkonto Frankfurt a. M. 37210 Kasse bes Stobt- theaters Gießen erfolgt Ucbcrfenbung ber Abonnementskarten.

Die zu zahlenbe erste Rate beträgt für: Ranglogen 26 unb 1317, RM.

1. Rang (Reihe 1 unb 2) 18,

Ranglogen 7 und 8, 11 und 12,

Proszeniumslogen 16,

Ranglogen mit 4 Plätzen 40,

Sperrsitz (Reihe 19), 1. Rang

(Reihe 3 und 4) 16,

Sperrsitz (Reihe 1013, 1. Rang

(Reihe 5 und 6) und Sogen-

Rückplätze 12,

Sperrsitz (Reihe 1418), 2. Rang

Vorderplatz (Reihe 1, Mitte) 10,

2. Rang (Reihe 2 unb 3) 6,

2. Rang (Reihe 4 und 5) und

2. Rang (vordere Seitenreihe) 4,

Die Einlösung muß vor der 1. Abonne- mentonorfteUung erfolgt sein.

Gießen, den 21. September 1933.

Die Bürgermeisterei.

I. D.: Bartholomäus.

Bekanntmachung.

Die nach dem Ausschreiben bes Staats- Ministeriums, Abteilung 1b (Innern) ge- änderte Ortesatzung über die Erhebung einer Filialsteuer und einer Warenhaus- steuer für das Rechnungsjahr 1933 in der Stadt Gießen liegt im Entwurf vom 23. dis 29. September 1933 im Stadthaus, Berg- straße; Zimmer Nr. 17, offen. Mährend her Offenlegungsfrist können Einwendungen gegen die Ortesatzungen bei der Bürger­meisterei schriftlich oder zu Protokoll vor- gebracht werden. 5847C

Gießen, den 21. September 1933.

Bürgermeisterei Gießen. I. V.: Dr. Selb.

Msl-MrdeiMkl Men

am 27. September 1933

auf dem städtischen Pserdemarktplah an der Rodheimer Straße.

Auflrlebszelt: 7)4 bis 8% Uhr vormittags.

Musterung und Prämiierung für alle gemeldeten Pferde vormittags 8.30 Uhr; anschließend Prämienverteilung, wozu 1800 Reichsmark von der Stobt Gießen, ber Hessischen Bauernkammer Tierzucht- amt Gießen uhb bem Landes-Pserde- zuchtverein Darmstabt zur Verfügung stehen. 5777C

Anmeldung zur Prämiierung an Herrn Rentner August Schivan, Gießen, wil- helmstrahe 41. Prämiierungsplan ist dort erhältlich.

Ab 11 Uhr auf dem Gelände neben dem Pferdemarktplatz reitsportliche Darbietun­gen der Reichswehr, des Reit- und Fahr­klubs Gießen und der Reitervereine der Umgebung, Konzert, Preisverteilung. Ver­anstalter: Verkehrs, und Verschönerungs­verein Gießen. Eintritt 20 Pf.

Nichtarier sind vom Besuch des Marktes ausgeschlossen.

Bürgermeisterei Gießen.

Lieferungsvergebung.

Für das Fährpersonal der Städtischen Straßenbahn in Gießen soll ber Bebars ber Winter-Uniformen unb Winter-Mäntel vergeben werben. 5865V

Unterlagen finb auf ber Verwaltung bes Elektrizitätswerks unb Straßenbahn Zimmer Nr. 19 kostenlos erhältlich, wo- felbft auch Auskunft erteilt unb Muster- Uniformstücke angesehen werben können.

Die Angebote finb verschlossen, mit ent- sprechenber Aufschrift versehen, bis zum Donnerstag, dem 5. Oktober 1933, vormit­tags 10 Uhr, bei ber unterzeichneten Ver­waltung emzureichen, woselbst bie (Eröff­nung ber einzelnen Angebote erfolgt.

Freie Auswahl bes Lieferanten behalten wir uns vor.

Gießen, ben 22. September 1933.

Direktion ber Stäbtischen Straßenbahn.

61 o 11 e.

KarioffeUieferuug.

Die Lieferung von etwa 4700 Zentner gelbfleischigen Speisekartoffeln,Jnbustrie", soll Im öffentlichen Wettbewerbe vergeben werben. 2700 Zentner finb alsbolb nach Zuschlag unb 2000 Zentner im Frühjahr 1934 zu liefern. 5807D

Kostenfreie Angebote mit ber Aufschrift Kartoffellieferung" sind spätestens bis zum (Eröffnungstermin nm

Dienstag, dem 3. Oktober 1933, 10 Uhr, in verschlossenem Briefumschlag an bie unterzeichnete Behörbe einzureichen.

Im Angebot selbst muß über Herkunft unb Sorte ber angebotenen Kartoffeln Aufschluß gegeben werben, ob es sich um Wetterauer Jnbustrie ober um onbcrc Kar- löffeln unb aus welchen Gebieten hanbelt. Teillieferungen, nicht unter 20 Doppel­zentner, sind zugelassen.

Die Bedingungen können während der Dienststunden im Geschäftszimmer des Oekonom eingesehen und dos vorgeschrie­bene Angebotsformular ebenda in (Emp­fang genommen werden.

Zuschlogsfrift: eine Woche.

Butzbach, den 14. September 1933.

Die Direktion der hessischen Zellenstrafanflalt.

Karioffeltieferung.

Die Lieferung von zirka 1500 Zentner reinerJndustrle-"-Speisekartoffeln, groß- fallende und gelbfleischige Ware, soll im Wege bes öffentlichen Anerbietens ver- geben werben. 5830V

Die Kartoffeln müssen gesund und Hand- verlesen fein.

Die Lieferungsbedingungen, die in den Angeboten ausdrücklich anzuerkennen find, können während der Dtenftftunbcn hier eingefehen werben ober gegen Erstattung ber Selbstkosten von uns bezogen werben.

Angebote find verschlossen mit der Auf­schriftKartoffellieferung" bis zum (Er­öffnungstermin

Dienstag, Öen 3. Oktober 1933 vormittags 10 Uhr hier einzureichen.

Die Lieferanten bleiben 10 Tage an ihr Angebot gebunden._____________________

Lieferungsvergebung.

Die Lieferung von 500 Zentner aus- gelesener haltbarer Speisekartofsetn für bie Provinzial-Pftegcanstalt Oderhejsen in Gie­ßen soll auf bem Wege ber öffentlichen Ausschreibung vergeben werben. Be­musterte Angebote finb bis zum 29. Sep­tember 1933, vormittags 11 Uhr, einzu­reichen. 5851V

Die Lieferung kann auch geteilt vergeben werben.

Zuschlagsfrist fünf Tage.

Gießen, ben 23. September 1933.

Direktion

der Provinzial-pftegeanstatt Oberhessen.

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