Ausgabe 
22.9.1933 Erstes Blatt
 
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Oas Eintopfgericht in -en Gaststätten.

Das Gastwirtsgewerbe m der Kampffront gegen Hunger und Kälte.

Berlin, 21. Sept. (WTB.) Am 1. Oktober wird nicht nur in den Privathaushaltungen, son­dern auch in sämtlichen Hotels und Gaststätten im Deutschen Reiche das Eintopf­gericht zugunsten des Kampfes gegen Hunger und Kälte auf den Tisch kommen. Das Hotel- und Gast­wirtschaftsgewerbe hat dieser nationalsozialistischen Gememschaftsaktion des deutschen Volkes weit­gehendes Verständnis entgegengebracht und sich tat- bereit in den Dienst der guten Sache gestellt, trotz­dem dem Gewerbe durch das Eintopfgericht be­trächtliche Opfer auferleat werden. Das Eintopf­gericht wird am 1. Oktober in einer den üb - lichen Preisen der Hotels und Gast­stätten entsprechenden Preislage ver­abreicht, aber in jedem Falle derart, daß der Mehrpreis des Eintopfgerichtes über 50 Pf. an das Winterhilfswerk (Postscheckkonto Berlin 77100) abgeliefert wird. Diese Verwirk­lichung des Volksgemeinschastsaedankens verdient die Unterstützung des gesamten Volkes durch guten Besuch aller Gaststätten am 1. Oktober, dem Groß­kampftag gegen Hunger und Kälte.

Deutscher Industrie- und Handelstag gegen Kahrschulzwang.

B e r l i n, 21. Sept. (WTB.) Aus Anlaß der von der Reichsregierung geplanten Aufhebung des Fahrschulzwanges hat der Deutsche In­dustrie- und Handelstag kürzlich eine Umfrage bei allen Industrie- und Handelskammern gehalten, deren Ergebnis jetzt vorliegt. Die Ansichten der ein­zelnen Kammern von einigen wenigen abge­sehen gehen übereinstimmend dahin, daß die bis- herige Einrichtung des Fahrschulzwanges sich mit der schnellen Entwicklung auf dem Gebiete des Automobil- und Kraftfahrverkehrs nicht verträgt und nicht geeignet ist, die Motorisierung Deutsch­lands zu fördern. Vielmehr ist man darüber hin­aus der Auffassung, daß die Motorisierung des Personenverkehrs in Deutschland in der Vergangen­beit sogar durch den Fahrschulzwang und die da­mit verbundene sehr erhebliche Belastung an Ko­sten und Zeitverlust gehemmt worden ist.

Ansprachen werden durch Lautsvrecher übertra­gen. Dann gemeinsames LiedBrüder in Zechen und Gruben": 1., 3., 5. und 6. Strophe. Dar­aus Ausgabe der Werkzeuge durch Dr. Todt »m Namen des Führers.

8.30 Uhr: Abmarsch in Sechserreihen zur Arbeits­stätte über Schillerstraße, Hauptwache, Roß­markt, Kaiserstraße, Bahnhofsplatz, Scharnhorst- straße, Wilhelmsbrücke, Forsthausstraße, Nieder- rüder Landstraße, Bruchfeldstraße, Hardtwald- sttaße, Schwanheimer Straße bis zur Baustelle.

10.00 Uhr: Ankunft auf der Arbeitsstätte. Auf­stellung der Arbeiter.

10.15 Uhr: Eintreffen des Führers. Zur Begrüßung des Führers bilden sämtliche SA.» und SS.-Formationen Groß - Frankfurts vom Flugplatz bis zur Arbeitsstätte Spalier; außer­dem noch 30 000 Schulkinder von Groß-Frank- furt. Begrüßung durch den Reichsstatthalter Gauleiter Sprenger, der em Heil auf den Führer ausbringt. Anschließend gemeinsamer Gesang von je einer Strophe des Deutschland- und des Horst-Wessel-Liedes. Dann meldet der Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen Dr. Todt dem Führer die Arbeitsbereitschaft. Dar­auf überreicht der Vorsitzende des Vorstandes der Reichsautobahnen Generaldirektor Dr. Dorp- müller dem Führer einen Spaten zur Bau­eröffnung. Der Führer spricht und gibt den Befehl zum Arbeitsbeginn. In dem Augenblick, in dem der Führer den ersten Wurf vornimmt, wird die Hakenkreuzfahne ge­hißt und die auf der Arbeitsstelle befindliche Lokomotive gibt ein langanhaltendes Pfeifen­signal.

. Flaggenhissung und Pfeifensignal werden von allen auf dem Main liegenden Schiffen durch ein 2 Minuten langes Heulen der Sirenen und Schiffspfeifen beantwortet. Diese Signale wer- den von allen Fabriken Frankfurts ausgenom­men, die ihre Fabriksirenen 2 Minuten lang heulen lassen. Die Schiffsgesellschaften und Fa­brikleitungen treffen Vorsorge, daß das Signal rechtzeitig ausgenommen wird. Es i ft ftr e n g verboten, vor der Flaggenhifsung ein Sirenen- oder P f e i f e n s i g n a l auf dem Main oder einer Fabrik auszustoßen!

Anschließend besichtigt der Führer die Ar- beitsstätte und fährt ab.

Der Staatsakt wird auf alle deut­schen Sender übertragen.

Gegen 13 Uhr: Gemeinsames Mittagessen der Ar­beiter in der Halle der Eulerschen Fabrik, ge­geben vom Gau Hessen-Nassau der NSDAP. Für Angehörige der neueingestellten Arbeiter werden Einlaßkarten ausgegeben. Leider ist es aus organisatorischen Gründen nicht möglich, auch diese zum Essen einzuladen, da kein Platz vorhanden ist. Es muß deshalb streng darauf gesehen werden, daß nur die Arbeiter selbst die Halle der Eulerschen Fabrik betreten!

Nach dem Essen gemeinsamer Rückmarsch der Arbeiter mit Musik zur Stadt. Auflösung des Zuges am Rande der Stadt.

Allgemeines.

Es wird erwartet, daß die gesamte Bevölkerung Groß-Frankfurts, die sich von der Arbeit frei­machen kann, den mehr als 700 Arbeitern, die nach langer Arbeitslosigkeit durch unseren Führer Adolf Hitler wieder Arbeit gefunden haben, eine starke Huldigung darbringt. Alle Häuser haben Flaggenschmuck anzulegen. Die Bevölkerung stellt sich in den Straßen, durch die die Arbeiter mar­schieren, auf.

Die Arbeiter, die in ihren Arbeitskleidern, mit ihren Werkzeugen marschieren, werden begleitet von dem Musikzug der Gaubetriebszellenleitung und einer NSBO.-Fahne. Am Ende des Zuges marschiert ein Ehrensturm. An der Stelle des Fest­platzes Schwanheimer Straße in Höhe der Euler­schen Fabrik sind nur Autos mit Autoscheinen zu­gelassen.

Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß d i e 621.« und SS. - Leute, die durch Spalierbildung ihre Arbeitszeit versäumen, in Anbettacht des besonde­ren Anlasses ihren vollen Lohn erhalten.

gez. Müller-Scheld, Gaupropagandaleiter und Leiter der Landesstelle Hessen-Nassau des Reichsministeriums für Volks­aufklärung und Propaganda.

Oer erste Verhandlungstag im Prozeß gegen die Reichsiagsbran-stister.

Don unserem nach Leipzig entsandten Sonderberichterstatter.

Eintritt in -ie Verhandlung.

Leipzig, 21. Sept. (CNP.) Der Weg zur Wahrheit, der im Verfahren gegen die Reichstags­brandstifter heute vor dem höchsten deutschen Forum beschritten wurde, ist, das ergeben schon die ersten Verhandlungsstunden, schwer und mühevoll. Das liegt einmal an dem Umfang der Anklage und des zu prüfenden Beweismaterials, dann aber auch an dem Umstand, daß vier der fünf 21 n - geklagten Ausländer lind, daß also Frage und Antwort übersetzt werden müssen.

Senatspräsident Dünger, weißhaarig, mit frischem rotem Gesicht, leitet die Verhandlung mit der Umsicht des alten Praktikers, absolut leiden­schaftslos, im ruhigen Ton. Aber auch dem scheinbar Nebensächlichsten geht er mit peinlicher Genauig­keit nach.

Marius van der Lübbe sieht kaum wie ein 24jähriger aus. Er ist groß und breitschultrig, läßt aber die Schultern nach vorn fallen. Wächsern bleich starrt er meist vor sich hin, aber er verändert das Gesicht vollkommen, wenn er spricht, und wirkt sofort sehr lebendig. Ganz anders wirkt dagegen Ernst T o r g l e r, der im dunkelgrauen Anzug sorgfältig gekleidet ist. Er trägt die Haare glatt nach hinten gekämmt. Die Augen lieaen tief in Höhlen. Durch den schmalen Mund und das vor­stehende Kinn erhalt das Gesicht einen eigenartigen Ausdruck, der durch die tiefen Falten und Die herab­gezogenen Mundwinkel noch gesteigert wird. Ernst Torgler ist lebhaft und unruhig. Er folgt der 93er- Handlung mit halbem Ohr, und nur bei bestimmten Worten wie Kommunismus ober Organisation hört er eine Weile aufmerksam zu. Gleich daraus wieder mustert er die lange Reihe der Pressevertreter und der Zuschauer.

Oer Eröffnungsbeschluß.

Nachdem die Dolmetscher den Angeklagten kurz den Inhalt der einleitenden Ansprache des Vor­sitzenden übersetzt haben, wird der Eröff­nungsbeschluß verlesen. Danach werden sämt­liche Angeklagten beschuldigt, durch ein und die­selbe fortgesetzte Handlung zum Teil gemeinschaft­lich es unternommen zu haben, bie Verfas­sung b e s Deutschen Reiches gemalt- f a m z u änbern. Es wirb ihnen also Hoch­verrat vorgeworfen. Die Reichstagsbranb- st i f t u n g ist nach bem Eröffnungsbeschluß be­gangen worben in ber Absicht, burch biefen Branb begünstigt, einen Aufruhr zu Unternehmen. Dan ber Lubbe wirb außerbem vollendete unb ver­suchte Branbstiftung bes Wohlfahrtsamtes Berlin- Neukölln, ferner bes Rathauses unb bes Stabt» schlaffes vorgeworfen. Auch biefe Branbstiftungen sollen in der Absicht begangen worden sein, einen Aufruhr zu unternehmen. Die Straftaten fallen nicht nur unter das Strafgesetz, sondern für die Beurteilung der Angeklagten wird auch die Ver­ordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat und das neue Gesetz über Ver­hängung und Vollzug der Todessttafe herangezogen.

Der Vorsitzende weist dann darauf hin, daß der Angeklagte van der Lubbe, nachdem er das Derteidigungsangebot des holländischen Rechtsan­waltes P a u w e l s erhalten hatte, eine schrift­liche Erklärung abgegeben f)at, die folgendes besagte:

Ich wünsche keinen Verteidiger; ich will mir die Sache auch nicht noch einmal über­legen. Ich bleibe vielmehr endgültig dabei, daß ich keinen Verteidiger haben will."

Senatspräsident Bünger bittet, den Angeklagten van der Lubbe zu fragen, ob er diese Erklärung freiwillig abgegeben hat. Van ber Lubbe bejaht e s. Rechtsanwalt Dr. S e u f f e r t stellt fest, baß van ber Lubbe biefelbe Erklärung am Montag er­neut abgegeben hat, ebenso, als Rechtsanwalt Stomps mit einem Anträge an ben Angeklagten herantrat. Senatspräsibent Bänger erklärt barauf: Ich stelle gegenüber Nachrichten, baß biefe Erklä­rung bes Angeklagten künstlich herbeigeführt wor­ben sei unter einem gewissen Zwang, fest, baß nach ben eigenen Erklärungen bes Angeklagten b i e s nicht ber Fall ist, fonbern baß es sich um eine freie Erklärung bes Angeklagten han- belt, ber gesagt hat, er wolle überhaupt nicht Der» teibigt sein."

Oer Angeklagte van der Lubbe wird vernommen.

Als bann zur Vernehmung bes Angeklagten van ber Lubbe über seine Personalien ge­schritten wirb, läßt bieser burch ben Dolmetscher mitteilen, baß er auch ohne ben Dolmet­scher mit bem Gericht selbst verkehren könne. Der Angeklagte nimmt barauf unmittelbar vor bem Richtertisch Ausstellung unb wirb von bem Vor- sitzenben befragt. Van ber Lubbe gibt feine Ant­worten mit ganz leiser Stimme unb ist außer am Gerichtstjsch kaum im Saale vernehmbar. Selbst ber Oberreichsanwalt, ber seinen Platz un­mittelbar neben bem Gerichtstisch hat, bittet ben Angeklagten, lauter zu sprechen, ba auch er ihn kaum verstehen könne.

Aus ber Vernehmung ergibt sich, baß ber Vater bes Angeklagten Kaufmann ist. Einen Teil seiner Iugenb hat ber Angeklagte in einer Erzie - hungsanstalt verbracht. Er hat bie Volks­schule besucht unb erklärt, baß er ein guter Schüler gewesen sei. Er erlernte bas Maurerhanbwerk unb ist auch als Maurer tätig gewesen, ohne baß es zu einem festen Arbeitsverhältnis gekommen wäre. Etwa im Jahre 1928 erlitt er einen Unfall, bei bem ihm Kalk in bie Augen spritzte. Seit bem Unfall bezog van ber Lubbe eine Rente von 7 Gulben. Im Dezember 1918 ist er zum e r ft e n Male in Deutfchlanb gewesen. Später ist er bann nach Hollanb zurückgekehrt unb hat auch einmal Frankreich besucht, wo er bie Absicht hatte, im Jahre 1930 ben Kanal zu burch- schwimmen, weil bamals ein Preis für bas Durchschwimmen bes Kanals ausgesetzt war. Wegen bes über bem Kanal herrschenden Sturmes hat van der Lubbe fein Vorhaben aber nicht ausge- »führt. Im Frühjahr 1931 wollte er mit einem Freunde eine große Fußwanderung durch Europa und auch durch Rußland unter- t nehmen, bie burch ben Verkauf von Ansichtspost­karten finanziert werben sollte. Der Freund ist aber

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Blick in ben großen Sitzungssaal bes Reichsgerichts währenb ber ersten Verhanblung. Vor bem Richtertisch sieht man ben Hauptangeklagten Marinus van ber Lub,H e (X).

von seinem Vorhaben roieber zurückgetreten, so baß van ber Lubbe allein auf bie Wanberschaft ging.

Präsibent Dr. Bünger stellt fest, baß ber Paß, ber van ber Lubbe bei seiner Verhaftung abge­nommen würbe, unzweifelhaft echt war. Auf ber Photographie, bie ihm gleichfalls abgenommen würbe, ist er gemeinsam mit seinem Relsegenosfen Belgara abgebilbet. Dieser Reisegenosse hebt aus bem Bilbe bie Hand zum Rot- fr ont grüß. Das deutet darauf hin, daß auch er Kommunist war. Die Frage, ob er über­haupt nach Rußland gekommen sei, verneint der Angeklagte. Er habe Die Einreiseerlaubnis bean­tragt, aber es sei nichts Daraus geworden, weil die Kosten zu hoch gewesen seien.

Es kommen dann einige Briefe zur Sprache, die an den Angeklagten van der Lubbe gerichtet worden sind. In dem einen heißt escWir stehen alle neben Dir. Gegen die Hetze ber Bonzen." In einem zweiten Brief teilt jemanb mit, baß es feine Aufgabe fei, im Namen bes internationalen Prole­tariats, bas mit ben Ansichten van ber Lübbes folibarifd) fei, brüberlidje Grüße zu übermitteln.

Präsibent Dr. Bünger fragt ben Angeklagten, was bas für Kameraben feien unb ob es sich babei um Kommunisten hanbele.

Der Angeklagte gibt barauf keine klare Antwort. Vorsitzenber: Sinb sie eigentlich Kommunist? Angeklagter: Nein!

Der Vorsitzenbe weist barauf hin, baß er boch ben Sowjetstern unb ein kommunistisches Mitgliebsbuch besessen habe. Der Angeklagte müsse unterscheiben, ob er nur aus ber Organisation ausgetreten sei, ober ob er bie kommunistische Jbee aufgegeben l)abe. Aber barüber, betont ber Vor- sitzenbe, werben Sie uns später noch etwas zu sagen haben.

Zahlreiche Vorstrafen.

Der Bericht der Leydener Polizei.

Der Vorsitzende kommt bann auf bie Vorstra - f e n bes Angeklagten van der Lubbe zu sprechen. Es wird feftgefteut, baß van ber Lubbe 1931 in Gronau eine Strafe wegen unerlaubten Hausierens unb im gleichen Jahr in Berchtes­gaden eine Strafe wegen Bettelns erhalten hat. Außerdem ist er im Ausland einige Male vorbe­straft, so zu 14 Tagen Gefängnis wegen Wider­standes gegen die Polizei in Scheveningen. Ferner wurde van ber Lubbe in Scheveningen zu brei Monaten Gefängnis verurteilt wegen einer Beschädigung des Wohlfahrtsamtes.

23an der Lubbe erklärt dazu, baß er Differenzen wegen seiner Unterstützung hatte unb deshalb Fen­sterscheiben bes Wohlfahrtsamtes eingeschlagen habe.

Es wirb dann ein Schreiben verlesen, in bem bie Polizeiverwaltung von Leyden dem Berliner Polizeipräsidenten auf dessen Anfrage eine ausführliche Schilderung bes Lebenslaufes van der Lübbes vermittelte. Danach ist van ber Lubbe als 12jähriger Junge der Fürsorge eines hol­ländischen Vereins unterstellt worden, der die verbrecherisch veranlagten Kinder unter Auf­sicht nahm. Im Anfang des Jahres 1928 kam er in die Gesellschaft eines holländischen kommunistischen Studenten. Man darf annehmen, so heißt es in dem Polizeibericht, daß dieser Student van der Lubbe bas Abc bes Kommunismus bei­gebracht hat. Van ber Lubbe versuchte, allmäh­lich ein Führer ber Kommunisten zu werden und vor allem unter ben Arbeitslosen Anhang zu bekommen.Van der Lubbe tritt", so heißt es wei­ter,sehr frech und rücksichtslos gegen die Polizei auf, mit der er verschiedene Male in Konflikt ge­riet. Anfang 1931 läßt sein Einfluß unter den Ar­beitslosen nach. 23ermutlid) im März 1931 d e r l ätz t er die Kommunistische Partei. Im Winter 1931 veranstaltete er wieder Versammlungen unb gehört jetzt anscheinenb einer Gruppe inter­nationaler Kommunisten an.

3m Ausland.

Auf bie Frage bes Vorsitzenben, weshalb ber An- geklagte feine viele Wanberungen unternommen habe, antwortete van der.Lubbe: Ich wollte das Ausland kennenlernen.

Vorsitzender: Wollten Sie die Politik und die Parteien des Auslandes kennenlernen?

Angeklagter: Nein!

Vorsitzender: Sie haben sich doch bei verschiede- nen Gelegenheiten um die Politik gewisser Parteien gekümmert In Berlin-Neukölln haben Sie Anschluß gesucht und sogar auf der Straße Gespräche politi- scher Art angefangen. Ist das richtig?

Angeklagter: Ja.

Vorsitzender: Haben Sie Dabei über Politik ge­sprochen?

Dan Der Lubbe: Nicht viel!

Der Oberreichsanwalt fnegt den Angeklagten, ob er, als er nach Rußland wollte, nachher erzähtt habe, daß er überfallenundangeschossen worden sei.

Der Angeklagte gibt Das zu unb erklärt, er habe Das nur erzählt. Es sei aber SchwinDel gewesen.

Keinerlei Beziehungen zur ASDAp.

Die Behauptungen desBraunbuchs" als falsch erwiesen.

VorsitzenDer: Sie wollten sich also Durch solche Schauermärchen wichtig m a ch e n !? Es ist be­hauptet roorben, baß Sie in Brockwitz in Sachsen mehrere Nächte lang von Nationalsozialisten ein­quartiert roorben seien, weil sie sich als N a t i o - nalsozialist ausgegeben hätten. Ist bas richtig?

Angeklagter: Nein.

Vorsitzender: Haben Sie sich jemals als Na­tionalsozialist betätigt ober so ge­tan, als ob Sie Nationalsozialist wären?

Angeklagter: Nein, niemals.

Zu bieser Frage wird sofort als Zeuge der Wohlfahrtspfleger Lindner vernommen. Der Zeuge bekundet, am 3. März d. I. habe in Mei­ßen eine Zusammenkunft von Wohlfahrtspflegern stattgefunden. Vor Beginn der Sitzung habe ein Bürgermeister bei der Erörterung des Reichstags­brandes erzählt, der Reichstagsbran'd- stifter van der Lubbe habe in sei­nem Ort einmal übernachtet. Daraufhin habe der Zeuge Lindner aesagt: Der ist doch nicht etwa identisch mit jenem Lumpen, ber i n Brock- w i tz gewesen ist unb bort ben national- sozialistischen O r t s a r u p p e n l e i t e r be­trogen hat mit ber falschen Angabe, er fei selber Nationalsozialist? Der Zeuge erklärte weiter, er sei bann bieser Sache nachgegangen unb habe nachher burch Befragen ber Beteiligten im Orte festgestellt, baß es sich in bem Betrugsfalle nicht um einen

van ber Lubbe, fonbern um einen gewissen Barge hanbelte, ber auch ermittelt unb bestraft roorben sei.

Der Zeuge Bahnmeister Sommer von Brock» witz in Sachsen führt aus, baß am 7. August ein Mann zu ihm kam unb um eine Uebernachtung bat. Er erklärte, baß er Nationalsozialist sei unb führte wirre Reben, etwa bes Inhaltes, baß a m 1. Oktober ber Bürgerkrieg ausbre- chen werbe. Sommer führte ben Mann in bie Gastwirtschaft, wo er übernachtete unb frühmorgens verschwanb, ohne bie Zeche zu be­zahlen. Sommer erstattete Anzeige unb erhielt bann später ben Bescheib, baß ber Mann gefaßt unb bestraft roorben sei. Es hanbelte sich babei um einen Mann namens Barge.

Der Zeuge Bürgermeister Keil von Brockwitz erklärt auf eine Frage bes Vorsitzenben, er habe nach seiner ersten Besprechung mit Bahnmeister Sommer ben Einbruck gehabt, baß ber von Som­mer beherbergte Mann ber Reichstagsbranbstifter van ber Lubbe gewesen fei.

Beisitzer Reichsgerichtsrat Coenbers: Ihnen ist ja bekannt, baß in ber Linkspresse behauptet roorben ist, bie Reichstagsbranbstiftung sei von Nationalsozialisten begangen roorben. Haben Sie bamals bas Material für biefe Be­hauptung geliefert? Sie waren boch Sozial- bemokrat.

Zeuge Keil: Ich war zwar Sozialdemokrat.