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Dienstag, 21.lUärs 1935
183. Jahrgang
Ur. 68 SeüVauSsabe
erfüllt
Artikel 1.
in der
Sie Seiet der Eröffnung des Reichstags
noch
die Hand gereicht.
(Oluf Veranlassung der Reichsregierung werden der nachstehende Aufruf des Propagandaministers
nalen Revolution stehen. Deutschland ist erwacht!
Männer und Jrauen? innere Ergriffenheit über
Zeigt eure Freude und das große historische Ge-
Am Tage der feierlichen Eröffnung des Deutschen Reichstages, der wie keiner feiner Vorgänger feit dem Ende des großen Krieges sich zum nationalen und wehrhaften Staat bekennt, gedenke i ch in Ehrfurcht und Dankbarkeit der für Deutschland Gefallenen. 3n fielet Treue grüße ich die Hinterbliebenen unferer teuren Toten und in herzlicher Kameradschaft all meine Kameraden aus dem großen Kriege. Die Opfer an Leben und Gesundheit, die dieser Krieg von Deutschland forderte, find nicht
Ricolaikirche nimmt teil.
Rach Beendigung die Teilnehmer in dem Geläute aller
kündet wird, nachdem sestgesteUt ist, daß die dernisse verfassungsändernder Gesetzgebung find.
durch die R e i chs r e g i e r u n g bef djloff en werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abf. 2 und 87 der Reich-verfaffung bezeichneten Gesetze.
Der Reichspräsident an Deutschland!
Ein starkes Reich das stolze Ehrenmal der für Deutschland Gefallenen.
Berlin, 18. März (MTB.) Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda Dr. Goebbels wendet sich mit folgendem Aufruf an das deutsche Volk:
Am Dienstag, dem 21. Mär; 1933, tritt auf dem geheiligten Boden von Potsdam der vom deutschen Volk gewählte neue Reichstag zum erstenmal zusammen. Die Abgeordneten versammeln sich in der Garnisonkirche, um an der geschichtlich geweihten Ruhestätte unserer großen preußischen Könige Bekenntnis für die Einheit und für die Freiheit des deutschen Volkes und Reiches abzulegen. Potsdam ist die Stabt, in der das unsterbliche Preußentum die Grundlage zu der späteren Größe der deutschen Ration gelegt hat. Die innere Zerrissenheit, unter der das deutsche Volk von den Anfängen feiner Geschichte an Jahrhunderte hindurch leiden mußte, soll von nun ab endgültig beendigt sein. Zum erstenmal seit Menschengedenken ist der deutsche Widerstandswille durch alle politischen Gegensätze durchgebrochen, und über Klassenunterschiede und konfessionellen Zwiespalt hinweg haben sich alle Stämme, Stände und Bekenntnisse-in den Zielen der Millionen Menschen, die hinter der Regierung der nafio-
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Chefredakteur
Dr. Fnedr. Will). Lange. Derantwortlich für Politik Dr. Fr. Will). Gange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und iür den Anzeigenteil i. D. Th.Kümmel sämtlich m (Biegen.
schwerfälligen Bestimmungen, die in diesem Abschnitt der Reichsverfassung der Wirksamkeit eines Gesetzes entgegengestellt werden.
Es handelt sich dabei um das Inkrafttreten von Gesetzen erst nach 14 Tagen (Art. 71), die Aussetzung der Verkündung, wenn ein Drittel des Reichstages es verlangt (Art. 72), Tlnterwerfung eines Gesetzes unter den Volksentscheid (Art. 73 und 75), Einspruch des Reichsrates (Art. 74), die Bestimmungen über die Zwei-Drittel-Mehrheit zur Abänderung der Verfassung (Art. 76), und schließlich die Zustimmung des ^eicysrates zu bestimmten Verwaltungsvorschriften (Art. 77).
Alle diefe Einzelheiten zeigen, daß die Reichs- regierung sich mit diesem Ermächtigungsgesetz eine Plattform schafft, die ihr die Vollmacht gibt, die Reuordnung des deutschen Staates und der deutschen Wirtschaft durchzuführen. Die Dimensionen dieses Gesetzes sind gar nicht zu vergleichen mit den Ermächtigungen, die frühere Regierungen sich haben geben lassen.
Außer der normalen zeitlichen Begrenzung des Ablaufes (in vier Jahren) ist für das Erlöschen des Gesetzes nur ein Fall vorgesehen, nämlich der, daß die gegenwärtige Regierung durch eine andere abgelöst wird. Das bedeutet natürlich nicht, daß das Gesetz außer Kraft träte, wenn eines Tages vielleicht die eine oder andere Umbildung erfolgen würde. Bielmehr ist wohl sicher, daß nur eine neue Regierung automatisch die Außerkraftsetzung bedeuten könnte. Das liegt schon in dem Wort „abgelöst", und schließlich ist auch In Artikel3 die überragende Bedeutung der Stellung des Reichskanzlers so herausgearbeitet, daß kein Zweifel daran bestehen kann, wie eng der Bestand des Gesetzes mit seiner Person verknüpft ist.
Jn politischen Kreisen gilt es als sicher, daß i das Gesetz die erforderliche Zweidrittel- mehryeit findet und daß damit der Grundstein zum Reubau des Deutschen Reiches gelegt wird.
um f o n ft gebracht worden. Aus dem Rieberbruch ringt f i ch Deutschlanb wieder zu nationaler Kraft empor im Geiste derer, die für Volk und Vaterland kämpften und fielen.
Ein starkes Deutsches Reich soll ihr stolzes und bleibendes Ehrenmal fein!
Berlin, den 21. Mär; 1933.
Generalfeldmarlchall, Reichspräsident.
Gez.: von Hindenburg,
geschlossenen Zügen unter Glocken Potsdams in die
Das Ermächtigungsgesetz für den staatlichen Neubau.
Umfassende Vollmachten des Reichskabinetts auf die Dauer von vier Fahren
B e r l i n, 20. Mär;. (WTB.) Auf Grund der heutigen Beschlüsse des Reichskabinetts ist dem Reichs- tag folgender Entwurf eines Gesetzes ;ur Begebung der R o t von Volk und Reich heute nachmittag ;ugegangen:
Lntwur ( eines Gesetzes zur Behebung der Rot von volkund Reich-
Der Reichstag hat bas folgende Gesetz beschlossen,
Dr. Goebbels und die Festprogramme einmal zum Abdruck gebracht. — D. Red.)
An das deutsche Volk!
(Lin Aufruf des Aieichsministers Lr Goebbels.
schehen, das sich in diesen Wochen in Deutschland abjpielt, indem ihr an den nationalen Feiern, die aus Anlaß des Zusammentritts des Reichstages in Potsdam, in Berlin und im ganzen Reich stattfinden, tätigen Anteil nehmt. Beflaggt eure Häuser und Wohnungen in den stolzen schwarzweihroten und Hakenkreuzfahnen und legt damit Bekenntnis für die Wiedergeburt der deutschen Ration ab! Am Abend des historischen 21. Mär; sollen sich durch..alle Städte und Dörfer des ganzen Reiches Fackelzüge der nationalen Parteien und verbände, der Studentenschaft und der Schuljugend bewegen. Auf unseren Bergen und höhen sollen die F reihe i t s f e u e r aufflammen? Selbst diejenigen, die durch Alter und Gebrechlichkeit verhindert sind, an diesen Feiern feilzunehmen, haben Gelegenheit, ihren Ablauf in Potsdam und Berlin durch den Rundfunk mitzuerleben.
Der kommende Dienstag foll vor aller Welt zeigen, bah bas beutfche Volk, einig in feinen Stänben unb Stämmen, aus Schmach und Demütigung neu- erftanben ist unb sich nach Jahren unenblidjer Trübsal roiebet mit Stolz zu bem Dichterwort bekennt:
Rimmer wird das Reich zerstöret, wenn Ihr einig seid und treu.
Gez.: Dr. Goebbels.
Das Programm für die Feier in Potsdam.
Berlin, 18. März. (WTB.) Das Programm der Reichsregierung für den Festakt zur Eröffnung des Reichstags sieht folgendes vor: 6.30 bis 7.30 Lhr Platzkonzert im Lustgarten in Potsdam, ausgeführt von zwei Musik-Korps des Jnf.- Regts. 9. — 10.30 Uf)T Gottesdienst für die Mitglieder des Reichstages und der Reichsregierung. Protestanten: Ricolaikirche. Katholiken: Katho-
Lr> cheinl tägltd), außer Sonntags unb Feiertags. Beilagen: Die Illustrierte (Bienener Familienblätter Heimat >m Bild Die Scholle
Monat, Bezugspreis: Mil 4 Beilagen RM. 1.95 Ohne Illustrierte . 1.80 Zustellgebühr .. „ -.25 Auch bei Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt.
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Reichsgesehe können, außer in ben Reichsoersassung vorgesehenen Verfahren, auch
bas mit Zustimmung des Reichsrales hiermit uer- .........- ' ' Lrfor-
Die Aufstellung des Haushaltes ist früher als ein besonders hochgehaltenes Recht des Parlaments angesehen worden. Auch dieses Recht geht aus die Reichsregierung über. Aehnlich liegen die Dinge bei der Aufhebung des Art. 87 RD. Er lautet:
„Im Wege des Kredites dürfen Geldmittel nur bei außerordentlichem Bedarf und in der Regel nur für Ausgaben zu werbenden Zwecken beschafft werden. Eine solche Beschaffung sowie die Tlebernahme einer Sicherheitsleistung zu Lasten des Reiches dürfen nur auf Grund eines Reichsgesehes erfolgen."
Auch in ber krebitbeschaffung hat also bie Reichsregierung freie Hand. Dasselbe gilt für Verträge bes Reiches mit fretnben Staaten, bie sich auf Gegenstände ber Reichsgeseh- gebung beziehen. Damit ist öorgeforgt, baß die Reichsregierung in ihrer außenpolitischen Betätigung währenb biefer vier Jahre nicht be- hinbert wirb.
Wenn in Art. 3 des Ermächtigungsgesetzes bestimmt wird, daß die Art. 68 bis 77 der Reichsverfassung auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung finden, so ist das nur die Konsequenz, die sich ganz logisch aus dem Charakter des Gesetzes ergibt. Denn die Art ß8 bis 77 bilden den V. Abschnitt der Reichs» versassung, der die Tlcberschrist „Die Reichsgesch- gebung" trägt. Daß dieser Abschnitt durch das Ermächtigungsgesetz überholt wird, lieqt auf der Hand. Das ergibt sich schon aus seinem ersten Artikel (68), der bestimmt: „Die Reichsgesehe werden vom Reichstag beschlossen." Theoretisch ist die Möglichkeit eines solchen Verfahrens der Gesetzgebung auch weiterhin möglich, denn nach Art. 1 des Ermächtigungsgesetzes können Reichsgesehe außer dem in der Reichsoersassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Praktisch dürfte dieser Fall allerdings kaum in Frage kommen.
Bei ben nach bem neuen verfahren geschaffenen Gesehen entfallen natürlich auch alle bie
Lustgarten Salut schießen.
Rach dem Staatsakt findet vor der Kirche ein Vorbeimarsch der gesamten Po t s - damer Garnison und der Verbände vor dem Herrn Reichspräsidenten statt. An dem Vorbeimarsch nehmen teil: drei Bataillone des 9. Jnsanterie-Regiments, die in Potsdam stehenden Teile des 4. Reiterregiments, die 4. Abteilung des 3. Artillerieregiments, die Rachrichtcn- abteilung 3. Es folgen dann die Salutbatterie und die nationalen Verbände. Während des Vorbeimarsches wird ein Flugzeuggeschwader über dem Potsdamer Lustgarten fliegen.
17 Uhr Zusammentritt des Reichstages in der Kroll-Oper in Berlin. 18 bis 19 Uhr findet im Lustgarten in Potsdam ein Platz konzert statt, das von zwei Musikkorps des Infanterie-Regiments 9 ausgeführt wird. 19 Uhr findet in der Staatsoper Unter den Linden in Berlin eine F e st Vorstellung statt. Es werden „Die Meistersinger" aufgeführt, deren dritten Akt die Reichsregierung beiwohnen wird. 20 Uhr findet in Berlin ein Fackelzug der SA., des Stahlhelms und der Studentenschaft statt.
Das Aundfunkprogramm amTage derÄeichStagseröffmmg
Anläßlich der feierlichen Eröffnung des Reichstages am Dienstag, 21. März, werden alle deutschen Sender gemeinsam auf Veranlassung des Herrn Reichsministers für Vollsaufllärung und Propaganda folgendes Programm übertragen:
9 bis 9.30 Uhr: Historische Märsche, gespielt im Hof des Königsberger Schlosses vom Musikkorps des 1. Grenadier-Bataillons des 1. Preußischen Infanterie-Regiments, Leitung: Obermusikmeister H. Gareis.
9.35 bis 10 Uhr: Hörbericht: „Aus der Geschichte der Stadt Potsdam".
10 bis 10.15 Uhr: Conrad Ferdinand Meyer: „Huttens letzte Tage".
10.15 bis 10.30 Uhr: Bericht über die Fest- I stimmung in Potsdam (Berichterstatter: Baldur v. Schirach).
10.30 bis 11.30 Uhr: Musik um Friedrich den I Großen.
11.30 bis 13 Uhr: Hörbericht über den Zug I zur Garnisonkirche und das Bild der Kirche; Uebertragung der Feierlichkeiten in der Garnisonkirche; Hörbericht über den Vorbeimarsch. Sprecher: Freiherr v. Meden.
14.30 bis 15.20 Uhr: Konzert des Gewandhaus- Orchesters Leipzig. Leitung: Prof. Dr. Ludwig Reubeck: Richard Wagner.
15.30 bis 17 Uhr: „Das Reich ist unser". Funkdichtung von Gerhart Menzeb
17 bis 17.55 Uhr: Hörbericht über die Eröffnungssitzung des Reichstages in der Krolloper.
I (Sprecher: C. M. Köhn.)
18 bis 19 Uhr: Konzert des philharmonischen Orchesters Hamburg. Dirigent: Generalmusikdirektor Dr. Muck (Weber, Schubert, Beethovens
19.30 bis 19.45 Uhr: Ansprache des Reichskommissars und kommissarischen Ministerpräsidenten des Landes Bayern, General Ritter von Epp.
20 bis 20.55 Uhr: Höroericht über den Fackelzug in Berlin.
21 bis 22 Uhr: Konzert des Rundfunkorchesters München. Dirigent: Hans A. Winter.
22.05 Uhr: Uebertragung der Festvorstellung aus der Staatsoper Unter den Linden: „Meistersinger", 3. Akt.
Eine Erklärung der Minister von papen und Geldie.
Berlin, 20. März. (WTB.) Vizekanzler von Papen und Reichsminister S e l d t e geben aus Anlaß des morgen tzusammentretenden Reichstages folgende E r k lä r un^ . ab:
Vizekanzler v. Papen und Reichsminister S e l d t e hatten nach Bildung des Kabinetts der nationalen Konzentration die Aufgabe übernom- men, durch Sammlung aller zwischen ASDAP. und dem Zentrum stehenden Kräfte eine möglichst starke Majorität für die nationale Regierung am 5. März zu erkämpfen. Da sie der Ansicht waren, daß dies im Rahmen der alten DRVP. nicht möglich sei, und da andererseits die Wablfrist Aufstellung neuer Organisationen unmöglich machte, entschlossen sie sich, gemeinsam mit Reichsminister Dr. Hugenberg die Kräfte zu sam- I mein unter der Devise des K a mpfes für die 1 alten Reichsfarben Schw arz-Weiß-
lische Pfarrkirche. Schluß des Gottesdienstes gegen 11.20 Uhr. An dem Gottesdienst in der .........der Herr Reichspräsident
des Gottesdienstes gehen
Garnisonkirche. Reichswehr und nationale Verbände bilden bis zur Garnisonkirche Spalier. Der Herr Reichspräsident fährt das Spalier ab. Vor der Garnisonkirche stehen eine Ehrenkompanie der Reichswehr und Ghrengruppen der SA., des Stahlhelms und der Schutzpolizei, die der Herr Reichspräsident abschreitet.
12 Uhr feierlicher Staatsakt in der Garnisonkirche. Der Herr Reichspräsident hält eine Begrüßungsansprache und erteilt darauf das Wort dem Herrn Reichskanzler zur Abgabe der Regierungserklärung. Der Staatsakt wird von Kirchenmusik feierlich umrahmt sein. Anschließend begibt sich der Herr Reichspräsident allein zur Gruft, wo er zwischen den Särgen Friedr.ch Wilhelms I. und Friedrichs des Großen einen Lorbeerkranz niederlegt. Während der Kranzniederlegung wird eine Reichswehrbatterie im
Artikel 2.
Die von ber Reichsregierung beschlossenen Reichs- gesehe können von ber Reichsoerfassung abweichen, soweit sie nicht bie Einrichtung bes Reichstages unb des Reichsrates als solche zum Gegenftanb haben. Die Rechte bes Reichs- präfibenten bleiben unberührt.
Artikel 3.
Die von ber Reichsregierung beschlossenen Reichs- gesehe werben vom Reichskanzler a u s gefertigt unb im Reichsgefehblatt ver- f ü n b e t. Sie treten, soweit sie nichts anberes bestimmen, mit bem auf bie Verkünbung folgenden Tage in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 ber Reichsverfassung finben auf bie von ber Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwenbung.
Artikel 4.
verträgebes Reiches mit fremben Staaten, bie sich auf (ßegenftänbe ber Rsichsgesehgebung beziehen, bebürfen für bie Dauer ber Geltung dieses Gesetzes nicht ber Zustimmung ber an ber Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erläßt bie zur Durchführung biefer Verträge erforberlidjen Vorschriften.
Artikel 5.
Dieses Gesetz tritt mit bem Tage feiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit bem 1. April 1937 außer Kraft: es tritt ferner außer Kraft, wenn biegegenwärtigeReichsregierung burch eine anbere abgelöft wirb.
Das Ermächtigungsgesetz wirb von ben Regierungsparteien als Initiativantrag mit ber Unterschrift bet Fraktionsführer biefer Parteien im Reichstage eingebracht werben.
*Die Bedeutung des Gesetzes.
Berlin, 20. März. (ERB.) Der jetzt vor» liegende Wortlaut bestätigt die Erwartung, daß das Ermächtigungsgesetz alles umfassen wird, was sür eine straffe und neubau- endc Regierungsarbeit erforderlich ist. In Artikel 2 des Gesetzes ist festgelegt, daß die Einrichtung des Reichstages und des Reichsrates als solche gesichert und daß die Rechte des Reichspräsidenten unberührt bleiben. Hiervon abgesehen aber wird
ber Reichsregierung für ihre Tätigkeit ein Rahmen gegeben, ber zeitlich unb sachlich bentbar weit gesteckt ist. Das Ermächtigungsgesetz soll eine Geltungsbauer von vier Jahren haben. Das find bie vier Jahre, bie bie Reichsregierung in ihrem ersten Ausrufe an bie beutfche Ration für ihr Wirken verlangt hat.
Rach der sachlichen Seite hin sind folgende Gesichtspunkte von besonderer Bedeutung:
Die gesamte Gesetzgebung geht in die Hände der Reichsregierung, in erster Linie des Reichskanzlers, über, der nach Artikel 3 die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze „ausfertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet". Damit wird übrigens gesagt, daß diese Gesetze nicht die Unterschrift des Reichspräsidenten zu tragen brauchen. Denn es ist in Artikel 3 fast wörtlich der Artikel 70 RB. übernommen worden, der lautet:
„Der Reichspräsident hat die verfassungsmäßig zustandegetommenen Gesetze auszuferti- gcn und binnen Monatsfrist im Reichsgesetzblatt zu verkünden".
Das Gesetz hat verfassungsändernden Charakter. Es wird in Artikel 2 ausdrücklich festgestellt, daß die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze von der Reichsverfassung abweichen können. Unverändert bleibt die Republik als Staatsform. Das ergibt sich daraus, daß nur in ihr ein R e i ch s p r ä s i - den t nröglich ist, und seine Rechte bleiben ja nach Artikel 2 unberührt.
Dagegen sind die Bestimmungen des Ermächtigungsgesetzes in drei Punkten besonders umfassend. Das ist einmal die Aufhebung des Art. 85 Abf. 2 RB. der bestimmt:
„Der Haushaltsplan wird vor Begin des Rechnungsjahres durch ein Gesetz festgestellc."
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General-Anzeiger für Gberhessen
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