Ausgabe 
21.3.1933 Frühausgabe
 
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Dienstag, 21.lUärs 1935

183. Jahrgang

Ur. 68 SeüVauSsabe

erfüllt

Artikel 1.

in der

Sie Seiet der Eröffnung des Reichstags

noch

die Hand gereicht.

(Oluf Veranlassung der Reichsregierung werden der nachstehende Aufruf des Propagandaministers

nalen Revolution stehen. Deutschland ist erwacht!

Männer und Jrauen? innere Ergriffenheit über

Zeigt eure Freude und das große historische Ge-

Am Tage der feierlichen Eröffnung des Deutschen Reichstages, der wie keiner feiner Vorgänger feit dem Ende des großen Krieges sich zum nationalen und wehrhaften Staat bekennt, gedenke i ch in Ehrfurcht und Dankbarkeit der für Deutschland Gefallenen. 3n fielet Treue grüße ich die Hinterbliebenen unferer teuren Toten und in herzlicher Kameradschaft all meine Kameraden aus dem großen Kriege. Die Opfer an Leben und Gesundheit, die dieser Krieg von Deutschland forderte, find nicht

Ricolaikirche nimmt teil.

Rach Beendigung die Teilnehmer in dem Geläute aller

kündet wird, nachdem sestgesteUt ist, daß die dernisse verfassungsändernder Gesetzgebung find.

durch die R e i chs r e g i e r u n g bef djloff en werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abf. 2 und 87 der Reich-verfaffung bezeichneten Ge­setze.

Der Reichspräsident an Deutschland!

Ein starkes Reich das stolze Ehrenmal der für Deutschland Gefallenen.

Berlin, 18. März (MTB.) Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda Dr. Goeb­bels wendet sich mit folgendem Aufruf an das deutsche Volk:

Am Dienstag, dem 21. Mär; 1933, tritt auf dem geheiligten Boden von Potsdam der vom deutschen Volk gewählte neue Reichstag zum erstenmal zusammen. Die Abgeordneten versammeln sich in der Garnisonkirche, um an der geschichtlich geweihten Ruhestätte unserer großen preußischen Könige Be­kenntnis für die Einheit und für die Freiheit des deutschen Volkes und Reiches abzulegen. Potsdam ist die Stabt, in der das unsterbliche Preußentum die Grundlage zu der späteren Größe der deutschen Ration gelegt hat. Die innere Zerrissenheit, unter der das deutsche Volk von den Anfängen feiner Geschichte an Jahr­hunderte hindurch leiden mußte, soll von nun ab endgültig beendigt sein. Zum erstenmal seit Menschengedenken ist der deutsche Widerstandswille durch alle politischen Gegensätze durchgebrochen, und über Klassenunterschiede und konfessionellen Zwie­spalt hinweg haben sich alle Stämme, Stände und Bekenntnisse-in den Zielen der Millio­nen Menschen, die hinter der Regierung der nafio-

21nnaqme von Anzeige» für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Neichspfennig; für Re­klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrift 20" , mehr.

Chefredakteur

Dr. Fnedr. Will). Lange. Derantwortlich für Politik Dr. Fr. Will). Gange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und iür den An­zeigenteil i. D. Th.Kümmel sämtlich m (Biegen.

schwerfälligen Bestimmungen, die in diesem Abschnitt der Reichsverfassung der Wirksamkeit eines Gesetzes entgegengestellt werden.

Es handelt sich dabei um das Inkrafttreten von Gesetzen erst nach 14 Tagen (Art. 71), die Aus­setzung der Verkündung, wenn ein Drittel des Reichstages es verlangt (Art. 72), Tlnterwerfung eines Gesetzes unter den Volksentscheid (Art. 73 und 75), Einspruch des Reichsrates (Art. 74), die Bestimmungen über die Zwei-Drittel-Mehrheit zur Abänderung der Verfassung (Art. 76), und schließlich die Zustimmung des ^eicysrates zu be­stimmten Verwaltungsvorschriften (Art. 77).

Alle diefe Einzelheiten zeigen, daß die Reichs- regierung sich mit diesem Ermächtigungsgesetz eine Plattform schafft, die ihr die Vollmacht gibt, die Reuordnung des deutschen Staates und der deutschen Wirtschaft durchzuführen. Die Dimensionen dieses Gesetzes sind gar nicht zu vergleichen mit den Ermächtigungen, die frühere Regierungen sich haben geben lassen.

Außer der normalen zeitlichen Begrenzung des Ablaufes (in vier Jahren) ist für das Erlöschen des Gesetzes nur ein Fall vorgesehen, nämlich der, daß die gegenwärtige Regierung durch eine andere abgelöst wird. Das bedeutet natürlich nicht, daß das Gesetz außer Kraft träte, wenn eines Tages vielleicht die eine oder andere Umbildung er­folgen würde. Bielmehr ist wohl sicher, daß nur eine neue Regierung automatisch die Außer­kraftsetzung bedeuten könnte. Das liegt schon in dem Wortabgelöst", und schließlich ist auch In Artikel3 die überragende Bedeutung der Stellung des Reichskanzlers so herausgearbeitet, daß kein Zweifel daran beste­hen kann, wie eng der Bestand des Gesetzes mit seiner Person verknüpft ist.

Jn politischen Kreisen gilt es als sicher, daß i das Gesetz die erforderliche Zweidrittel- mehryeit findet und daß damit der Grund­stein zum Reubau des Deutschen Reiches gelegt wird.

um f o n ft gebracht worden. Aus dem Rieberbruch ringt f i ch Deutschlanb wieder zu na­tionaler Kraft empor im Geiste derer, die für Volk und Vaterland kämpften und fielen.

Ein starkes Deutsches Reich soll ihr stolzes und bleibendes Ehrenmal fein!

Berlin, den 21. Mär; 1933.

Generalfeldmarlchall, Reichspräsident.

Gez.: von Hindenburg,

geschlossenen Zügen unter Glocken Potsdams in die

Das Ermächtigungsgesetz für den staatlichen Neubau.

Umfassende Vollmachten des Reichskabinetts auf die Dauer von vier Fahren

B e r l i n, 20. Mär;. (WTB.) Auf Grund der heu­tigen Beschlüsse des Reichskabinetts ist dem Reichs- tag folgender Entwurf eines Gesetzes ;ur Be­gebung der R o t von Volk und Reich heute nachmittag ;ugegangen:

Lntwur ( eines Gesetzes zur Behebung der Rot von volkund Reich-

Der Reichstag hat bas folgende Gesetz beschlossen,

Dr. Goebbels und die Festprogramme einmal zum Abdruck gebracht. D. Red.)

An das deutsche Volk!

(Lin Aufruf des Aieichsministers Lr Goebbels.

schehen, das sich in diesen Wochen in Deutschland abjpielt, indem ihr an den nationalen Feiern, die aus Anlaß des Zusammentritts des Reichstages in Potsdam, in Berlin und im ganzen Reich stattfinden, tätigen Anteil nehmt. Be­flaggt eure Häuser und Wohnungen in den stolzen schwarzweihroten und Hakenkreuzfahnen und legt damit Bekenntnis für die Wiedergeburt der deutschen Ration ab! Am Abend des historischen 21. Mär; sollen sich durch..alle Städte und Dörfer des ganzen Reiches Fackelzüge der nationalen Par­teien und verbände, der Studenten­schaft und der Schuljugend bewegen. Auf unseren Bergen und höhen sollen die F rei­he i t s f e u e r aufflammen? Selbst diejenigen, die durch Alter und Gebrechlichkeit verhindert sind, an diesen Feiern feilzunehmen, haben Gelegenheit, ihren Ablauf in Potsdam und Berlin durch den Rundfunk mitzuerleben.

Der kommende Dienstag foll vor aller Welt zei­gen, bah bas beutfche Volk, einig in feinen Stänben unb Stämmen, aus Schmach und Demütigung neu- erftanben ist unb sich nach Jahren unenblidjer Trüb­sal roiebet mit Stolz zu bem Dichterwort bekennt:

Rimmer wird das Reich zerstöret, wenn Ihr einig seid und treu.

Gez.: Dr. Goebbels.

Das Programm für die Feier in Potsdam.

Berlin, 18. März. (WTB.) Das Programm der Reichsregierung für den Festakt zur Eröff­nung des Reichstags sieht folgendes vor: 6.30 bis 7.30 Lhr Platzkonzert im Lustgarten in Pots­dam, ausgeführt von zwei Musik-Korps des Jnf.- Regts. 9. 10.30 Uf)T Gottesdienst für die Mit­glieder des Reichstages und der Reichsregierung. Protestanten: Ricolaikirche. Katholiken: Katho-

Lr> cheinl tägltd), außer Sonntags unb Feiertags. Beilagen: Die Illustrierte (Bienener Familienblätter Heimat >m Bild Die Scholle

Monat, Bezugspreis: Mil 4 Beilagen RM. 1.95 Ohne Illustrierte . 1.80 Zustellgebühr .. -.25 Auch bei Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt.

Zernsprechanfchlüsfe unter Sammelnummer 2251. Anschrift für Drahtnach­richten Anzeiger Gießen.

Poflscheckkonto: granlfuh am Main 11686.

Reichsgesehe können, außer in ben Reichsoersassung vorgesehenen Verfahren, auch

bas mit Zustimmung des Reichsrales hiermit uer- .........- ' ' Lrfor-

Die Aufstellung des Haushaltes ist früher als ein besonders hochgehaltenes Recht des Par­laments angesehen worden. Auch dieses Recht geht aus die Reichsregierung über. Aehnlich liegen die Dinge bei der Aufhebung des Art. 87 RD. Er lautet:

Im Wege des Kredites dürfen Geldmittel nur bei außerordentlichem Bedarf und in der Regel nur für Ausgaben zu werbenden Zwecken beschafft werden. Eine solche Be­schaffung sowie die Tlebernahme einer Si­cherheitsleistung zu Lasten des Reiches dür­fen nur auf Grund eines Reichsgesehes er­folgen."

Auch in ber krebitbeschaffung hat also bie Reichsregierung freie Hand. Dasselbe gilt für Verträge bes Reiches mit fretnben Staaten, bie sich auf Gegenstände ber Reichsgeseh- gebung beziehen. Damit ist öorgeforgt, baß die Reichsregierung in ihrer außenpolitischen Be­tätigung währenb biefer vier Jahre nicht be- hinbert wirb.

Wenn in Art. 3 des Ermächtigungsgesetzes be­stimmt wird, daß die Art. 68 bis 77 der Reichs­verfassung auf die von der Reichsregierung be­schlossenen Gesetze keine Anwendung finden, so ist das nur die Konsequenz, die sich ganz logisch aus dem Charakter des Gesetzes ergibt. Denn die Art ß8 bis 77 bilden den V. Abschnitt der Reichs» versassung, der die TlcberschristDie Reichsgesch- gebung" trägt. Daß dieser Abschnitt durch das Ermächtigungsgesetz überholt wird, lieqt auf der Hand. Das ergibt sich schon aus seinem ersten Artikel (68), der bestimmt:Die Reichsgesehe werden vom Reichstag beschlossen." Theoretisch ist die Möglichkeit eines solchen Verfahrens der Ge­setzgebung auch weiterhin möglich, denn nach Art. 1 des Ermächtigungsgesetzes können Reichsgesehe außer dem in der Reichsoersassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung be­schlossen werden. Praktisch dürfte dieser Fall aller­dings kaum in Frage kommen.

Bei ben nach bem neuen verfahren geschaffe­nen Gesehen entfallen natürlich auch alle bie

Lustgarten Salut schießen.

Rach dem Staatsakt findet vor der Kirche ein Vorbeimarsch der gesamten Po t s - damer Garnison und der Verbände vor dem Herrn Reichspräsidenten statt. An dem Vorbeimarsch nehmen teil: drei Bataillone des 9. Jnsanterie-Regiments, die in Potsdam stehen­den Teile des 4. Reiterregiments, die 4. Abtei­lung des 3. Artillerieregiments, die Rachrichtcn- abteilung 3. Es folgen dann die Salutbatterie und die nationalen Verbände. Während des Vorbeimarsches wird ein Flugzeuggeschwa­der über dem Potsdamer Lustgarten fliegen.

17 Uhr Zusammentritt des Reichs­tages in der Kroll-Oper in Berlin. 18 bis 19 Uhr findet im Lustgarten in Potsdam ein Platz konzert statt, das von zwei Musik­korps des Infanterie-Regiments 9 ausgeführt wird. 19 Uhr findet in der Staatsoper Unter den Linden in Berlin eine F e st Vor­stellung statt. Es werdenDie Meistersinger" aufgeführt, deren dritten Akt die Reichsregie­rung beiwohnen wird. 20 Uhr findet in Berlin ein Fackelzug der SA., des Stahl­helms und der Studentenschaft statt.

Das Aundfunkprogramm amTage derÄeichStagseröffmmg

Anläßlich der feierlichen Eröffnung des Reichs­tages am Dienstag, 21. März, werden alle deut­schen Sender gemeinsam auf Veranlassung des Herrn Reichsministers für Vollsaufllärung und Propaganda folgendes Programm übertragen:

9 bis 9.30 Uhr: Historische Märsche, gespielt im Hof des Königsberger Schlosses vom Musikkorps des 1. Grenadier-Bataillons des 1. Preußischen Infanterie-Regiments, Leitung: Obermusikmeister H. Gareis.

9.35 bis 10 Uhr: Hörbericht:Aus der Ge­schichte der Stadt Potsdam".

10 bis 10.15 Uhr: Conrad Ferdinand Meyer: Huttens letzte Tage".

10.15 bis 10.30 Uhr: Bericht über die Fest- I stimmung in Potsdam (Berichterstatter: Baldur v. Schirach).

10.30 bis 11.30 Uhr: Musik um Friedrich den I Großen.

11.30 bis 13 Uhr: Hörbericht über den Zug I zur Garnisonkirche und das Bild der Kirche; Uebertragung der Feierlichkeiten in der Garni­sonkirche; Hörbericht über den Vorbeimarsch. Sprecher: Freiherr v. Meden.

14.30 bis 15.20 Uhr: Konzert des Gewandhaus- Orchesters Leipzig. Leitung: Prof. Dr. Lud­wig Reubeck: Richard Wagner.

15.30 bis 17 Uhr:Das Reich ist unser". Funk­dichtung von Gerhart Menzeb

17 bis 17.55 Uhr: Hörbericht über die Eröff­nungssitzung des Reichstages in der Krolloper.

I (Sprecher: C. M. Köhn.)

18 bis 19 Uhr: Konzert des philharmonischen Orchesters Hamburg. Dirigent: Generalmusik­direktor Dr. Muck (Weber, Schubert, Beethovens

19.30 bis 19.45 Uhr: Ansprache des Reichs­kommissars und kommissarischen Ministerpräsi­denten des Landes Bayern, General Ritter von Epp.

20 bis 20.55 Uhr: Höroericht über den Fackel­zug in Berlin.

21 bis 22 Uhr: Konzert des Rundfunkorche­sters München. Dirigent: Hans A. Winter.

22.05 Uhr: Uebertragung der Festvorstellung aus der Staatsoper Unter den Linden:Meister­singer", 3. Akt.

Eine Erklärung der Minister von papen und Geldie.

Berlin, 20. März. (WTB.) Vizekanzler von Papen und Reichsminister S e l d t e geben aus Anlaß des morgen tzusammentretenden Reichsta­ges folgende E r k r un^ . ab:

Vizekanzler v. Papen und Reichsminister S e l d t e hatten nach Bildung des Kabinetts der nationalen Konzentration die Aufgabe übernom- men, durch Sammlung aller zwischen ASDAP. und dem Zentrum stehenden Kräfte eine möglichst starke Majorität für die nationale Regierung am 5. März zu erkämpfen. Da sie der Ansicht waren, daß dies im Rahmen der alten DRVP. nicht möglich sei, und da andererseits die Wablfrist Aufstellung neuer Organisationen unmöglich machte, entschlossen sie sich, gemeinsam mit Reichs­minister Dr. Hugenberg die Kräfte zu sam- I mein unter der Devise des K a mpfes für die 1 alten Reichsfarben Schw arz-Weiß-

lische Pfarrkirche. Schluß des Gottesdienstes ge­gen 11.20 Uhr. An dem Gottesdienst in der .........der Herr Reichspräsident

des Gottesdienstes gehen

Garnisonkirche. Reichswehr und nationale Ver­bände bilden bis zur Garnisonkirche Spalier. Der Herr Reichspräsident fährt das Spalier ab. Vor der Garnisonkirche stehen eine Ehrenkompanie der Reichswehr und Ghrengruppen der SA., des Stahlhelms und der Schutzpolizei, die der Herr Reichspräsident abschreitet.

12 Uhr feierlicher Staatsakt in der Garnison­kirche. Der Herr Reichspräsident hält eine Be­grüßungsansprache und erteilt darauf das Wort dem Herrn Reichskanzler zur Abgabe der Re­gierungserklärung. Der Staatsakt wird von Kir­chenmusik feierlich umrahmt sein. Anschließend begibt sich der Herr Reichspräsident allein zur Gruft, wo er zwischen den Särgen Friedr.ch Wilhelms I. und Friedrichs des Großen einen Lorbeerkranz niederlegt. Während der Kranz­niederlegung wird eine Reichswehrbatterie im

Artikel 2.

Die von ber Reichsregierung beschlossenen Reichs- gesehe können von ber Reichsoerfassung abweichen, soweit sie nicht bie Einrichtung bes Reichstages unb des Reichsrates als solche zum Gegenftanb haben. Die Rechte bes Reichs- präfibenten bleiben unberührt.

Artikel 3.

Die von ber Reichsregierung beschlossenen Reichs- gesehe werben vom Reichskanzler a u s ge­fertigt unb im Reichsgefehblatt ver- f ü n b e t. Sie treten, soweit sie nichts anberes be­stimmen, mit bem auf bie Verkünbung folgenden Tage in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 ber Reichsver­fassung finben auf bie von ber Reichsregierung be­schlossenen Gesetze keine Anwenbung.

Artikel 4.

verträgebes Reiches mit fremben Staaten, bie sich auf (ßegenftänbe ber Rsichsgesehgebung be­ziehen, bebürfen für bie Dauer ber Geltung dieses Gesetzes nicht ber Zustimmung ber an ber Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichs­regierung erläßt bie zur Durchführung biefer Ver­träge erforberlidjen Vorschriften.

Artikel 5.

Dieses Gesetz tritt mit bem Tage feiner Verkün­dung in Kraft. Es tritt mit bem 1. April 1937 außer Kraft: es tritt ferner außer Kraft, wenn biegegenwärtigeReichsregierung burch eine anbere abgelöft wirb.

Das Ermächtigungsgesetz wirb von ben Regie­rungsparteien als Initiativantrag mit ber Unterschrift bet Fraktionsführer biefer Parteien im Reichstage eingebracht werben.

*Die Bedeutung des Gesetzes.

Berlin, 20. März. (ERB.) Der jetzt vor» liegende Wortlaut bestätigt die Erwartung, daß das Ermächtigungsgesetz alles um­fassen wird, was sür eine straffe und neubau- endc Regierungsarbeit erforderlich ist. In Ar­tikel 2 des Gesetzes ist festgelegt, daß die Einrich­tung des Reichstages und des Reichsrates als solche gesichert und daß die Rechte des Reichs­präsidenten unberührt bleiben. Hiervon abgesehen aber wird

ber Reichsregierung für ihre Tätigkeit ein Rahmen gegeben, ber zeitlich unb sachlich bentbar weit gesteckt ist. Das Ermächtigungs­gesetz soll eine Geltungsbauer von vier Jahren haben. Das find bie vier Jahre, bie bie Reichs­regierung in ihrem ersten Ausrufe an bie beutfche Ration für ihr Wirken verlangt hat.

Rach der sachlichen Seite hin sind folgende Ge­sichtspunkte von besonderer Bedeutung:

Die gesamte Gesetzgebung geht in die Hände der Reichsregierung, in erster Linie des Reichskanzlers, über, der nach Ar­tikel 3 die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetzeausfertigt und im Reichsgesetzblatt ver­kündet". Damit wird übrigens gesagt, daß diese Gesetze nicht die Unterschrift des Reichspräsidenten zu tragen brauchen. Denn es ist in Artikel 3 fast wörtlich der Artikel 70 RB. übernommen worden, der lautet:

Der Reichspräsident hat die verfassungs­mäßig zustandegetommenen Gesetze auszuferti- gcn und binnen Monatsfrist im Reichsgesetz­blatt zu verkünden".

Das Gesetz hat verfassungsändernden Charakter. Es wird in Artikel 2 ausdrücklich fest­gestellt, daß die von der Reichsregierung beschlos­senen Gesetze von der Reichsverfassung abweichen können. Unverändert bleibt die Re­publik als Staatsform. Das ergibt sich daraus, daß nur in ihr ein R e i ch s p r ä s i - den t nröglich ist, und seine Rechte bleiben ja nach Artikel 2 unberührt.

Dagegen sind die Bestimmungen des Ermäch­tigungsgesetzes in drei Punkten besonders um­fassend. Das ist einmal die Aufhebung des Art. 85 Abf. 2 RB. der bestimmt:

Der Haushaltsplan wird vor Be­gin des Rechnungsjahres durch ein Gesetz festgestellc."

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhessen

Crrtf und Verlag: vrNhl'lche UniueistiSlr-vuch- und Stcinörudmi R. Lange in Sieben. Schriftleitung und S-schästrltelle: Schullrab« 7

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