Ausgabe 
20.12.1933 Zweites Blatt
 
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«reis schotten.

)( Ruppertsbufg, 19. Dez. Dieser Tage wurde in Lauboch der Lehrer i. !R. Heinrich Dir' l a m zu Grobe getragen. Der Heimgegangene, der hl. Lebensjahre stand, war in Röthges oeboren und wirkte als treuer, gewissenhafter Lchrei^in den Orten Schadenbach, Großen-Buseck, Grünberg, Er- menrod. Lauter und Stockhausen (Kreis Gießen). Seinen Ruhestand verlebte er in Laubach In den Kreisen seiner Kollegen war der Verstorbene als echt deutscher Mann und als stiller, friedlicher Amts­bruder geschätzt. Das kam in dem Nachruf des Ver­treters des Bezirkslehreroereins in herzlichen Wor­ten zum Ausdruck.

Preußen.

«reis Wctrlar

O Krofdorf, 18. Dez. Auch in unserem Orte plant man die Zusammenfassung der bei­den ländlichen G e n o s s e n s ch a ft.s ka s s e n. lieber 25 Jahre haben beide Institute in gleicher Weise und Stärke zum großen Segen des Dorfs und der Um­gebung gearbeitet, die Spar- und K r e d i t k a s f e zuerst im Ländlichen Genossenschaftsoerband Frank­furt, die Spar- und Darlehnskasse im Raiff- cisenoerband, zuletzt beide zusammen in dem ver­schmolzenen Spitzenoerband. Dieser Tage fand nach grundlegenden Vorarbeiten eine gemeinsame Sitzung der Vorstands- und Aufsichtsratsorgane beider Kas­sen im Beisein des Revisors I o l k und des Land­wirtschaftlichen Kreisf.ichberaters Langsdorf statt, die zu der einheitlichen Auffassung' führte, die Verschmelzung oorzunehmen. Die neuen Verwal­tungsorgane sollen aus den beiden alten gebildet werden. Am Samstagabend wurde in unserer Kirche eine schone Adventsfeier gehalten. Ein Kreis musikliebender Herren hatte sich zur Verfü­gung gestellt, um mit Orgel, Geigen, Cello und Flöte der Adoentsstinirnung entsprechende Stücke älterer Meister zu spielen. Andächtig lauschte die Gemeinde der schlichten Musik, sowie den dem Ganzen ange­

paßten Adoents-Lutherworten und der gewissen- schärfenden Ansprache des Ortspforrers.

< Wißmar, 19. Dez. Dieser Tage sprach im überfüllten Saale des Gastwirts Wolf der eohn des hiesigen Werkmeisters Eulgem, Ing. Alois Eulgem, der nach vierjähriger Tätigkeit in Afrika zur Zeit hier bei feinen Angehörigen weilt, überWahrten und Erlebnisse in Afrika". Der

Hausfrauen, backl mehr Konfekt! Gebt der Winterhilfe davon ab!

Vortrog wurde von der Zuhörermenge mit großem Interesse ausgenommen. Lehrer F r ö d e dankte dem Vortragenden und gab die Verwendung der Ein- nähme teils zur Anschaffung von Büchern für die hiesige Bücherei, teils zur Unterstützung des Winterhilfswerks bekannt. Der Abend wurde umrahmt von Musikstücken der Wißmarer Musiker. Mit einem dreifachenSieg-Heil" auf den Reichs- kanzlcr, und mit dem Gesang des Deutschland-Liedes fand der Abend einen würdigen Abschluß.

Ä Lützellinden, 18. Dez. Die hiesige Luh- mullerei-Gesellschaft hielt dieser Tage in der Gastwirtschaft Arnold eine außerordentliche Generalversammlung ob, in der die G l e i ch s ch a l- tunfl d e r Gesellschaft durchgeführt wurde. Nachdem der bisherige Vorsitzende, Georg Lenz, den Rücktritt des gesamten Vorstandes bekanntge- geben hatte, forderte der mit der Durchführung der Gleichschaltung beauftragte landwirtschaftliche Ortsfachberater Heinrich Lenz zur Neuwahl eines Vorsitzenden auf. Landwirt Ludwig Hölz wurde einstimmig gewählt. Zu weiteren Vorstandsmitglie­dern wurden durch ihn die Landwirte Wilhelm Altenheimer und der LOF. Heinrich Lenz von hier, ferner Ludwig Schupp und Lud­wig Keßler aus Großen-Linden bestimmt. Mit einem dreifachenSieg - Heil" auf den

Dolkskanzler Adolf Hitler wurde die General- Versammlung defchlosien. Die im Besitz der Luh- müllerei-GefeUschaft befindliche Luhmühle ist eine Gesellschaftsmühle, an der Landwirte aus Lützellinden, Großen-Linden, Lllendorf (Lahn) und Dutenhofen Anteil haben. Da sich die Wafferverhält- niffc in den letzten Jahren stark verschlechtert haben, ist für die nächste Zeit die Inbetriebnahme einer Dieselmotoranlage in Aussicht genommen.

Amtsgericht Gießen.

Dem zur Zeit inhaftierten und schon mehrfach vorbestraften E. L. legte die Anklage zur Last, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Schneider von hier um 17 Mark geschädigt zu haben. Der An­geklagte arbeitete für ein hiesiges Annonceninstitut. In dieser Eigenschaft ließ er sich von dem Schnei­der, der noch eine Forderung schuldig war, seinen Anzug ausbesfern und brachte den verlangten Lohn auf die obige, ihm persönlich nicht zustehende For- berung in Anrechnung. Die gestrige Beweisaus- nähme ließ erkennen, daß der Angeklagte mit der Genehmigung seines Geschäftsherrn für den Ab­schluß dieses Geschäfts rechnen konnte. Da auch fein Schaden entstanden ist, sprach das Gericht, entspre­chend dem Antrag des Amtsanwalts, den Ange­klagten von Kosten und Strafe frei.

Der Kaufmann 21. L. aus Hamburg stieß Ende Juli d. I. in der Marburger Straße mit feinem Kraftwagen mit einem Radfahrer zusammen. Die gestrige Hauptoerhandlung stellte fest, daß L. ohne Signal zu geben den Radfahrer rechts überholen wollte und dadurch den Unfall herbeiführte. Das Gericht erkannte, entsprechend dem Antrag des Amtsanwalts, auf 15 Mark Geldstrafe, evtl 3 Tage Gefängnis.

Große Strafkammer Gießen.

Der Kaufmann Alfred Schulz aus Koburg wurde vor einiger Zeit vom hiesigen Schöffengericht wegen Zuwiderhandlung gegen den § 3 der Verord­nung des Reichspräsidenten zum Schutze her Reichs­

regierung zu 6 Monaten Gefängnis ver» urteilt In der gestrigen Berufungsoerhandlung kam das Gericht nach eingehender Beweisaufnahme zu der Auffassung, daß an dem fraglichen Abend in dem Lokal, in dem die Aeußerung gefallen sein 'oUte, großer Lärm herrschte und deshalb die Mög­lichkeit eines Irrtums gegeben war. Auch war bie Persönlichkeit bes Angeklagten nicht dazu angetan, ihm eine derartige schwere Beleidigung der Reichs­regierung und der hinter ihr stehenden NSDAP, zuzutrauen. Das Gericht sprach daher den Ange­klagten von Kosten und Strafe frei.

Der Chef und der Buchhalter einer ehemaligen Bad-Nauheimer Firma hatten sich wegen Vergehen, gegen den § 240 Ziffer 3 KO. bzw. der Beihilfe dazu zu verantworten. Der Staatsanwalt beantragte je 6 Wochen Gefängnis. Das Urteil lautete gegen den Chef auf 210 Mark, gegen den Buchhalter auf 150 Mark Geldstrafe Beide Angeklagten tragen bie Kosten des Verfahrens.

Unter Ausschluß ber Oesfentlichkeit verhandelte bas Gericht gegen ben B. D zur Zeit hier in Un­tersuchungshaft, dem die Anklage fortgesetzte Ver­brechen im Sinne der Paragraphen 174 Ziffer 1, 176, begangen an feiner noch nicht 14 Jahre alten Tochter, zur Last legte Entsprechend dem Antrag des Vertreters ber Anklage erkannte das Gericht auf 2 Jahre Zuchthaus unter Anrechnung von 2 Monaten Untersuchungshaft.

BriefTafTen der Hehoffion

(Rechtsgutachten finb ohne Verbindlichkeit ber Schriftleitung.)

0.3- Der Staat gewährt für Neubauten einert Zuschuß in einer Höhe bis zu 1500 Mark für Bau- ten, bie in ihren gesamten Kosten 10 000 Mark nicht überschreiten. 30 v. H. bes Kapitals muffen oor- hanben fein. Die Anmeldung hat (mit Plänen und Kostenvoranschlag) beim Städtischen Hochbauamt zu erfolgen. Die Anmeldung kann zu jedem Zeitpunkt getätigt werden.

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Für die Beweise herzlicher Teilnahme sowie für die trostreichen Worte des Herrn Pfarrers bei dem Heimgang unserer lieben Entschlafenen sagen wir unseren herzlichsten Dank.

Die trauernden Hinterbliebenen: Geschwister Drescher.

Gießen (Marktplatz 8), den 19. Dezember 1933.

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Durch die ständig zunehmenden täglichen Besuche des Publikums auf dem Bureau des Kreisamts wird die ordnungsmäßige und rechtzeitige Erledigung der schrist- lichen Arbeiten fast unmöglich gemacht.

Das Kreisamt empfiehlt daher dringend, nur an den beiden Amstagen Dienstag und Donnerstag vormittag jeder Woche bei dem Kreisamt mündlich oorzusprechcn. Wahrend der übrigen Zeit sind die Dienst- zimmer für das Publikum geschlossen, es sei denn, daß die Angelegenheit so drin- gend ist, daß der nächste Amtstag nicht abgewartet werden kann. 76480

Es wird daher künftig jeder Besucher, der außerhalb der Amtstage erscheint, und dessen Angelegenheit nicht ab dringend erachtet wird, abgewiesen werden.

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Gießen, den M. Dezember 1933.

DANKSAGUNG

Für die überaus zahlreichen und wohltuenden Beweise herzlicher Anteilnahme bei dem Heimgang meiner lieben unvergeßlichen Gattin, unserer lidben Mutter, Schwester, Tochter, Schwägerin und Tante.

Frau Elisabeth Schütz, geb. Hankel sagen wir innigen Dank. Besonders dem Herrn Pfarrer für die trost­reichen Worte am Grabe, der 50er Vereinigung 1883-1933, sowie den Schwestern des ev. Schwesternhauses für die überaus liebevolle Pflege.

Für die Hinterbliebenen: Wilhelm Schütz