Ausgabe 
19.1.1933 Frühausgabe
 
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Donnerstag, (9.Januar 1955

185. Jahrgang

Nr. 19 Srüvausgabe

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GiehenerAMger

General-Anzeiger für Oberheffen

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Für ein freies und starkes Deutschland!

Rundfunkrede des Reichsinnenministers am Reichsgründungstag.

Oer erste Beauftragte Roosevelts.

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Der dritte Voltstrecknngsschuh

Erklärungen des Neichsjustizministers

oerur-

unfche oorge»

Die Beflagquna oes Reichstags.

Berlin, 18. Jan (VDZ.) Während in den frü­hen Nachmittagsftunden auf dem. Haufe des Reichstagspräsidenten die schwarz- rot-goldene Flagge gehißt war, ist sie in den Mittagsstunden durch eine schwarz-weiß- r o t e Fahne ersetzt worden. Auf dem Reichstag selbst wehen schwarz-rot-goldene Fahnen.

Zur Verteidigung dieser Einheit zogen wir letzten Endes in den Weltkrieg, und unter den Fahnen des vismarckschen Reiches kämpfte die ruhmreichste Armee, von der die Welt­geschichte je sprach.

bracht worden die keine Rechtsordnung befriedigen könne Es seien aber auch von selten der Betrof­fenen Befürchtungen geäußert worden, die sich als grundlos erweisen würden.

Ls handle sich bei den neuen Vorschriften zu- nächst um eine Fristverlängerung, die für die Landwirtschaft unentbehrlich sei. Gewisse Voll- streckungssristen liefen im März und April ab. Die Grundstücke müßten dann zur Zwangsver­steigerung stehen. Der Bauer habe aber gerade im März und April keine Zahlungsmöglichkeilen

Die Giebelfront des preußischen Landtagsgebäudes, die am Tage der Reichsgründungsfeier nebenein­ander mit der alten Reichsfahne, der Preußenflagge und der neuen Reichsflagge geschmückt war.

Berlin, 18. Fan. (WTB.) DerReichs­anzeiger" veröffentlicht heute dieVerordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung" vom 17. Januar 1933. Die Verordnung umfaßt zwei Artikel, von denen der erste die Aenderung der Vierten Rot­verordnung vom 8. Dezember 1931, dritter Teil, in der Fassung der Rotverordnung vom 14. 3um und 27. September 1932 enthält.

Anläßlich der Verordnung über den Vollstrectungsschuh vom 17. 1. wird von zuständiger Stelle ein Ueberblick über die bis­herigen Maßnahmen auf dem Gebiete des Voll- streckungsschutzes gegeben.

Durch die Verordnungen vom 8. Dezember 1931 mit den Aendcru.igen vom 14. Juni und vom 27. September 1932 wurde für das gesamte Reichsgebiet zweimal eine Vollstrek- k u n g s e i n st e l l u n g für je sechs Monate ge­währt.

Die neue Verordnung vom 17. Januar sieht jetzt die Möglichkeit einer dritten Einstel­lung vor. Die zweite und dritte Einstellung sol­len aber ausgeschlossen sein, wenn der Schuldner bei Stellung des Antrages mit wiedertehrendcn Leistungen in Höhe eines vollen Jahresbetrages im Rückstände ist.

Landwirtschastlichen Betrieben wird, im roefenl lichen mit Rücksicht darauf, daß der Teil der w rtschaflsperiode, in der der Schuldner erst wieder in der Lage ist, größere Erträgnisse zu erzielen, der kommende Herbst ist, ein erroeiter-

Präsident Kerrl eröffnete die heutige Plenar­sitzung des Landtages mit einer Gedenkan­sprache zum Tage der Reichsgründung. Während die Sozialdemokraten und Kommunisten den Sitzungssaal verlassen und die übrigen Fraktionen sich von den Plätzen erheben, führte er u. a. auä: Am 18. Januar 1871 wurde im Großen Spiegelsaal von Versailles der erste deutsche Kaiser gekrönt und damit das Werk vollendet, ein Deutsches Reich zu bilden, das Jahrhunderte hindurch von den deutschen Stäm­men ersehnt und erträumt wurde. Freilich wäre dieses einheitliche Reich immer nur ein Traum und eine Utopie geblieben, wenn nicht das Für­stentum der Hohenzollern sich zu Trägern der Idee

Reiches aufaetoorfen hätte

Reichsminifler Dr. Bracht schloß mit den Wor­ten: 9m Geiste dieser Aufgabe der Gegenwart rufe ich die Deutschen in allen Landschaften auf, am Bau des Werkes der deutschen Stämme mitzuhelfen: Dem freien ft arten Deutschen Reich.

Gedenken im prenßi ilyen Landtag

Berlin, 18. Jan. (VdZ.) Wie das Rachrich­tenbüro des VdZ. meldet, ist anläßlich des Heuti. gen Rci.sgrundungstages ein Flaggenzwi­schenfall i in Preußischen Landtag entftanten. Landtagspräs.dent Kerrl hat einem Antrag der Deutschnationalen entsprechend auch die schwarz - weiß - roten Farben auf dein Gebäude des Landtages und dem des ehemaligen Herrenhauses setzen lassen. Zu­gleich wurden die preußischen Farben schwarz- w e i ß und die Reichsflagge schwarz-rot- g o l d gehißt. In sozialdemokratischen Kreisen wird das Vorgehen des Präsidenten als unverein­bar mit den bestehenden Bestimmungen betrachtet.

Fndustriewünsche zur W r.schastspolüik.

Berlin, 18. Jan. (TU.) In einer Dorstands­sitzung dcs Deutschen Industrie- und Handelstages ergab die Besprechung Der wirtschaftspolitischen Lage, wie manche Anzei­chen auf eine Milderung der Krise und aus die Möglichkeit hindeuten, sie sortschreitend zu überwinden, wie anderseits die fortdauern­den, überaus ernsten SchwieZzkci.en in Industrie und Handel nur dann mit sicherer Aussicht auf Erfolg gemildert werden können, wenn von der Seite der Staatspolitik her unter Zur ü ck st e I - lung innerpolitischer Machtkämpfe alles serngchalten wird, was das Vertrauen in die Stabilität der Verhältnisse und damit die möglichst starke Entfaltung der Privatwirtschaft- lichen Kräfte stört. Hierzu sei es unerläßlich, daß die seit einigen Monaten eingeshlagenen wirt­schaftspolitischen Grundlinien klar und sicher weiterverfolgt w rdcn. Da zu gehöre auch, daß die deutsche Handelspolitik die Wege der deutschen Ausfuhr nachMög- lichkeit offenhalte. Bei aller Anerkennung der Rotlage in der Landwirtschaft sei es falsch, es so darzustellen, als wenn sie im ganzen vor dem Erliegen stände, oder die Rot in ihr noch schlimmer wäre, als in anderen Kreisen. Richt verkannt werden dürfe, daß die Rotlage in der Landwirtschaft ursächlich aufs Engste mit dem Rückgang des Volkseinkommens im ganzen und der Kaufkraft der gewerblichen Be­völkerung im ganzen zusammenhänge.

ler Vollstreckungsschuh gewährt: Ausdehnung der Linstellungsdauer auch auf mehr als sechs Monate bis längstens 31 Oktober 1933; Unzu­lässigkeit der erneuten Einstellung erst bei Rück­ständen in hohe von VA Jahresraten. Ferner ist der Mobiliaroollstreckungsschuh für landwirt­schaftliche Betriebe, der bisher bis zur Ernte 1932 bestanden hatte, jetzt wieder für die Zeit bis zur Ernte 1933 eingeführt. Dieser Voll­streckungsschuh umfaßt das bewegliche ver­mögen, das Zubehör und die noch im Besitze des Schuldners befindl chen Erzeugnisse des Grundstücks.

Voraussetzung für den Schutz ist, daß bem Schuldner durch d.e Zwangsvollstreckung Mittel entzogen werden würden, die er zur ordnungs­mäßigen Fortführung des Betriebes bis zur Ernte benötigt. Der Schuh kann von der Llnterstellung unter eine Aufsicht abhängig gemacht werden. Insbesondere kommt der Schutz dem Pächter zugute. In einer Sondervorschrift ist jetzt dieser Schutz auf Wein ausgedehnt, der ausschließlich aus Trauben hergestellt ist. die im Betriebe des Schuldners gewonnen sind.

Außerdem ist die in der Verordnung vorn 27. September 1932 eng auf bestimmte, von einem besonderen Preisrückgang betroffene Rotstands- aruppen beschränkte Sonderregelung Einstel­lung auch bei an sich überwiegendem Gläubiger­interesse und Freistellung von der Zahlungsauf­lage dahin abgeschwächt. daß sie auch Betrie­ben gemischter Wirtschaft zugutetommt.

und dürfe in dieser Zeit nicht der Zwangsvoll­streckung überantwortet werden. Der End­termin der Fristen sei daher statt wie bisher auf den 30. September, auf Wunsch gewisser Teile der Landwirtschaft auf Ende Oktober fest­gesetzt worden, weil dieser Zeitpunkt dem der lehteu Ernte entspreche.

Die Unzulänglichkeit einer erneuten Einstellung solle erst dann gegeben sein, wenn der Schuldner mit den Jahreszinsen eineinhalb Fahre im Rückstand sei, statt wie bisher ein Fahr. Die Kreditinstitute hätten sich mit dieser Verlängerung abgefunden.

Die Verordnung enthalte sodann eine Erwei­terung des Begriffes der Rotstandsgrnp- p e n. Wetterschäden, Diehschäden und Preissturz seien die drei Risiken, die man heute nicht voll auf die Schulter des Schuldners legen könne, sondern auf den Gläubiger in Form einer Stillehaltung mit abwälzen müsse. Di eie . Bestimmung beziehe sich nicht mehr ausschließlich auf die nur Vieh erzeugende Landwirtschaft, sondern auch auf die Gemischtwirtschaft

Der Mobillar-Vollstreckungsschuh, der bis zur Ernte 1932 bestanden habe, solle in gleichem Umfange dis zur Ernte 1933 gegeben werden. Reu aufgenommen fei der Schutz des Win­zers, dessen Wein unter Vollstreckungsschuy ge­stellt worden sei, da man dem Winzer nicht die Mittel nehmen dürfe, die für die Fort­führung des Betriebes unbedingt notwendig seien, was einen neuen, ungeheuren Preissturz des Weines zur Folge gehabt haben würde.

Zusammenfassend erklärte der Reichsjustiz­minister. die neue Rotverordnung halte daran fest, daß die Wirkungen des SicherungsveFch cns in der Osthilfe nicht erweitert würden, sondern daß nach abgeschlossenen Sicherungsversahren auch jeder Zwangsvollstreckungsschuh aufhöre. Zur Zeit I unterliegen dem Sicherungsverfahren etwa <50 bis 70 000 Betriebe.

Oie Auöfattbürgschasten für Düngemittel bewilligt.

Berlin, 18. Fan. (TU.) Das Reichskabi« n e 11 bat in feiner Sitzung am Dienstag, wie nach- träglich bekannt wird, die A u s f a l l b ü r g s ch a f- ten für Düngemittel bewilligt. Auf welchen Betrag sich die Ausfallbürgschaften belau­fen, ließ sich bisher noch nicht seststellen.

Berlin, 18.Fan. (WTB) Im Rahmen einer : Reichsgründungsfeier des Deutschlandsenders h.eU I beute abend Reichsinnenminister Dr. Bracht eine , Rede, in der er u. a. ausführte:

Bor wenigen Tagen haben wir m stillem Ge- denken uns der Stunde erinnert, in der vor zehn Fohren fremde Truppen vertragswidrig das Ruhr» | gebiet besetzten. Lebendig stehen vor unsjene auf­wühlenden Monate des Äahres 1923, in denen eine von unbedingter Hingabe an Heimat und Later- land erfüllte Beoölkeruny ein Beispiel dafür gab, daß bewaffnete Willkür nichts gegen entschlossenen Seldstbehauptungs- willen vermag. Ader wir wollen nicht vergessen, daß am Ende jenes heroischen Abschnitts der Nach- kriegsgeschichte drohend die Gefahr des Reichszer­falls stand.

Der starke wehrhafte Staat, unter deffen Schutz das deutsche Volk seinen wirtschaftlichen und politischen Ausstieg erlebte, brach mit dem

Kriegsende zusammen.

An dem Gedenktag der Reichsgründung wollen wir deshalb in Dankbarkeit aud) der Tatsache gedenken, daß in den Tagen des Zusammenbruchs, in denen das Werk Bismarcks in der höchsten Gefahr war, und das Reich auseinanderzufallen drohte, der Ge­neralfeldmarschall v. Hindenburg und der ver­storbene Reichspräsident Ebert - über alle Ge gensätze und Vorurteile hinweg den Mut zu dem Bekenntnis fanden: Wir find ein Volk und da­mit ihrem Volk das Reich gerettet haben.

Drei Grundgedanke n der Msmarckschen Reichsverfaffung kann kein wie auch immer ge­arteter Reichsaufbau entbehren Zum ersten der Einheitsgedanke'

Rur durch die Einheit der deutschen Stämme nach innen und außen kann der Staat, können deutsches Volkstum und deutsche Kultur gegen fremde Uedergrisse oder voiksfremde Zersetzung im Innern verteidigt werden.

Wit aeöenten in dieser Stunde mit heißem Her­zen und kühlem Hirn der Millionen von Deutschen, die durch Schicksal oder Gewalt fremde Staats­bürger geworden sind Ihnen allen gilt unser Gruß und unser Treuebekenntnis! Vielen von ihnen wird der Weg ins Reich niemals zu erschließen sein. Mit vielen anderen hoffen wir aus den Tag, an dem durch ihre Heimkehr erst die deutsche Einheit voll­endet sein wird. Zum zweiten werden wir aus Bis­marcks Werk heute und in alle Zukunft die Mit­wirkung 'des B o l k s w i 11 c n s bei der Wil­lensbildung des Reichs festhalten In Bismarcks Werk liegt gleichzeitig die Lehre und Mahnung, daß dieser Volkswille um so mehr zur Geltung kommen kann, wenn gleichzeitig Vorsorge dafür getroffen ist. daß in Zeiten der Zersetzung und der Richtungs- losigkeit dieses Volkswillens das Gleichgewicht des Staates nicht gestört wird Es war ein Meisterwerk Bismarcks, in den staatsrechtlichen Aufbau des Reiches die deutschen Bundes st aaten als Hüter der Ueberlieferung e,nzufchalten. Dies ist der dritte Leitgedanke seines Werks. Bis­marck stellte neben den Willen des Gesamtoolks den Willen des bundesstaatlich gegliederten Voltes

Bismarcks Werl ruhte auf einem gesellschaft­lichen Untergrund den Adel. Bürger und Bauer bildeten. Die Einschaltung des Arbeiters in den Staat war zur Zeit der Reichsgründung als Aus- gäbe noch nicht gestellt. ,

Die Verfassung von Weimar hat dem Volk, das im Krieg in allen seinen Stämmen und Sckstchten seine Reichstreue bewiesen hat, souveräne Rechte gegeben.

Wir stehen gegenwärtig unter dem Eindruck des versagens dieser Verfassung. Die Rechte, die dem Volk gegeben wurden, damit es auf dem Weg über das Parlament seinen Willen beim Reubau des Reichs zur Geltung bringe, sind von Parteien mißbraucht worden.

Eine Verfassung soll das Mittel zur positiven Einordnung des Dolkswillens in den staatlichen Ausbau sein, aber nicht Mittel für Parteizwecke. Aus dem Geist der Verneinung jeder Zu­sammenarbeit ist auch der Versuch entstan­den in kleinlichem Parteistreit die Gedenktage des 18.'Januar und des Fl. August gegeneinander auszuspielen. Diesen Streit lehne ich ab

Cs kann nach den Erfahrungen der vergangenen 10 Jahre kein Zweifel mehr bestehen, daß wir eine dem deutschen Volk gemäße Form für den inneren Ausbau des Reiches noch nicht gefunden haben.

Den Weg nach besseren formen zu fachen, bleibt ständige Pflicht aller berufenen Organe des Staates. Aber die Erinnerung an das Werk Bis­marcks soll uns auch wieder mahnen, daß die Soiv ftruttion eines neuen Gebäudes in dem fich Reich und Länder. Staatsführung und Volk einrich- ten sollen, nur dann Bestand haben kann, wenn es auf festen Pfeilern gegründet ist.

Dir müssen lernen, auch in die einzelnen Auf­gaben der Gegenwart den Dillen zu einem national-politischen Ziel zu pflanzen. Dieses Ziel kam, nicht in der Rückkehr zur alten mon­archistischen Verfassung liegen. Ls bildet sich aus dem Zukunftswillen des deutschen Volkes und aus dem Sehnen, das Jahrhunderte deut­scher GZchichte durchlebt. Dieses Ziel ist das

Reich.

Cs war mir ein Herzensbedürfnis, auf dem I Preußischen Landtag heute zum Gedenken auch der Millionen, die für Deutschlands Einheit ihr Her- zensblut Hingaben, die Flagge schwarz- I w e i ß - r o t zu hissen. Der bisher erreichten äuße- I ren Einheit und Freiheit muß eine innere I Freiheit folgen, die die Stämme der gesamten I Ration zusammenschließt. (Lebhafter Beifall.)

Zu Lärmszenen kam es hierauf, als der sozial- | demokratische Abg. Fürgensen einen Antrag sei- j ner Fraktion wegen der Beflaggung des Landtages mit den fchwarzweißroten Farben Edrnond Day, der amerikanische Vertreter un einbrachte und Unterbrechung der Sitzung forderte, Vorbereitenden Ausschuß der Weltwirtjchostskonfe- damit der Aelteflenrat dazu Stellung nehmen könne, renz, hat die Reise nach Gens angetreten. Er ist Der Antrag verlangte die sofortige Einziehung der her erste Delegierte, der mit Instruktionen der noch schwarzweigroten Fahne, sowie die Uebernahme der nid)t im Amt befindlichen Regierung Roosevelts für die Beschaffung der Flagge entstandenen Kosten an den kommenden internationalen Konferenzen durch den Präsidenten. Abg. K u b e (NS ) wider- | teilnehmen wird,

sprach der sofortigen Behandlung, worauf Abg. Jürgensen (Soz.) Unterbrechung der Sitzung und sofortige Einberufung des Aeltestenrats ver­langte. in dem die Fraktionen Stellung zu der Flaggenfrage nehmen könnten. Die Unterbrechung der Sitzung wurde jedoch abgelehnt.

B e r l i n, 18. Jan. (TU.) Reich-justizminister Dr. Gärtner gab heute vor der Presse einen aus­führlichen Ueberblirf über die V o l l st r e ck u n g s - schutzmaßnahmen und ihre Wirkung in recht­licher und wirtschaftlicher Beziehung Durch alle Spezialbestimmungen hindurch ziehe sich die Er­kenntnis, daß es sich um eine vorsichtige, mit den Interessen sowohl des Gläubigers, wie des Schuld­ners gerade noch verträglichen Schadensverteilung handele. Die neue Notverordnung habe in ihrem Vorbereitungstadium allerlei Aufregungen sacht. Von den Interessenten seien Wünscht