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17.11.1933 Erstes Blatt
 
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aespräche. Sti sandten in8i

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künftig auch der Unzurechnungs­eine Hell- «ober

Berlin, 16. Nov. (TU.) Die Arbeiten an dem kommenden deutschen Strafgesetzbuch werden von

Schutz der Allgemeinheit gegen fähige, deren Unterbringung In Pflogeanstalt zulässig ist.

ständnisbcreitschast auf sehr, sehr nüchter­ner Grundlage beruhen nrirt)".

, _______ Jerlin versichert, daß er bei seiner wei­

teren Arbeitauf die Unterstützung der polnischen Oeffentlichkeit rechnen kann, insofern seine Der-

Das Echo in Paris.

Erleichterung deutsch-französischer Verhandlungen.

Paris, 16. Nov. (TU.) Der Eindruck, den

zum Schutz der Allgemeinheit die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt anordnen. Zu den Aufgaben des Strafrichters gehört

Schutz der Volksgemeinschaft gegen den Gewohnheitsverbrecher

Scharfe Handhaben für die Strafjustiz. Säuberung der Gesellschaft von asozialen und parasitären Elementen.

Neue Wege in der Bekämpfung des Berufsverbrechertums.

Reichsjustizminister Gürtner erläutert die Grundgedanken des neuen Gesetzes

mschen Besprechungen vor allem die Regelung der Handelsbeziehungen, sowie eines Teiles der politischen Fragen. Dadurch, glaubt das Blatt, wäre viel in bezug auf dieMoralische A b r ü st u n g" zu machen. 3n der Abrüstungsfrage ist das Blatt jedoch schon aus konservativer An­hänglichkeit für den Völkerbund und gegen Einzel- gcfpräche. Zum Schluß wird dem polnischen Ge-

anordnen, wenn die öffenlliche Sicherheit es erfor­dert, unter Umständen auch auf Lebenszeit. Das Gesetz sieht weiter gegen Gewohnheitsverbre­cher, die ihre Gefährlichkeit durch wiederholte Ver­brechen und Vergehen bewiesen haben, und zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes oder später auf Grund früherer Urteile eine Zuchthaus- oder Ge­fängnisstrafe verbüßen, die nachträgliche An­ordnung der Sicherheitsverwahrung vor. Das neue Gesetz macht es den Staatsanwaltschaften und Straf- anstaltsvcrwaltunAen zur Pflicht, die Gewohnbeits- Verbrecher, die zur Zeit die Strafanstalten bevölkern, daraufhin durchzusieben, ob sie auch nach der Ver­büßung der Strafe eine Gefahr für die Allgemein­heit darstellen, und bejahendenfalls sie in Sicher­heitsverwahrung zu bringen.

Schutz gegen

Sittlichkeitsverbrecher.

Gegen gefährliche Sittlichkeitsverbre­cher kann der Richter künftig die Entman­nung (Kastration) anordnen. Diese Maßnahme, die in der Entfernung der Keimdrüse besteht, ist nach ärztlicher Erfahrung geeignet, den krankhaften und entarteten Trieb des Sittlichkeitsverbrechers auszulöschen oder wenigstens so zu schwächen, daß er keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellt. Das Gericht kann künftig die Ent­mannung eines Mannes, der das 21. Lebensjahr vollendet hat, anordnen, wenn er wenigstens zwei­mal ein Verbrechen der Nötigung zur Unzucht, der Schändung, der Unzucht mit Kindern, der Not­zucht oder gewisse sadistische Akte begangen oder unsittliche Handlungen öffentlich voraenommen und deswegen Freiheitsstrafe von gewisser Höhe ver­wirkt hat und wenn weiter aus diesen Taten her-

Die Zahn für Verhandlungen frei

Die Auffassung der Wilhelmstratze.

Berlin, 16. Nov. (END.) Der gestrige Besuch des neuernannten polnischen Gesandten Lipski beim Reichskanzler bedeutet, wie von zuständiger Stelle betont wird, eine Fortsetzung der bereits durch den vor etwa 2 Monaten erfolgten Besuch des früheren Gesandten Wysocki eingeleiteten deutsch-polnischen Fühlungnahme und soll vor allem dazu dienen, die deutsch-polnischen Beziehungen auf ein neues Gleis zu bringen. Es ist er­freulich, daß bei dem gestrigen Besuch bereits ein gewisses greifbares Ergebnis zustande kam. Bemerkenswert ist vor allem, daß der gestrige Be-

fen. Aus den Besprechungen des Führers mit dem neuen polnischen Gesandten in Berlin ergebe sich, daß es durchaus möglich sei, unmittelbar und zwar getragen von dem großen Verantwortung»- bewußtsein der Persönlichkeit, positive Arbeit zu lei­sten. Wenn in der nächsten Zell die brennenden Pro­bleme der Minderheit, der deutschen Schulen und die Dirischaftsfragen unmittelbar von Staats­mann zu Staatsmann geregelt würden, dann bestände durchaus di« Lebensmöglichkeit für beide Völker.

Großes Interesse in Danzig.

D a n z i g, 16. Nov. (TU.) Die Nachricht von den deutsch-polnischen Verhandlungen über einen Ge­waltverzicht-Pakt sind in Danziger Regierungskrei- sen wie auch in der Danziger Bevölkerung durch- weg mit großer Befriedigung ausgenommen. Der nationalsozialistische ,J)anz«ger Vorposten" schreibt, es könne nur im Interesse des polnischen Staates liegen, eine Zusammenarbeit mit Deutsch- land zu ermöglichen. Beide Völker seien auf ei n- ander angewiesen, und nichts wäre gesähr- licher, als daß unberechtigte Vorurteile einen Aus­gleich zwischen ihnen hinderten. Die Danziger Politi k, die in ihrer Verständigungsbereitschaft dem polnischen Staat gegenüber genügend Beweise lieferte, werde durch diese gemeinsame Aktion

nischen Regierung entstanden ist. Thema der Verhandlungen werden Die Fragen sein, die in der letzten Zeit in den deutsch-polnischen Beziehungen eine Rolle gespielt haben. Es ist klar, daß die Ver­handlungen in durchaus freundschaft­lichem Geist geführt werden.

Wenn von französischer Seite jetzt kri­tische Aeußerungen zu dem Schritt des polnischen Gesandten gemacht werden, so sind sie offenbar dazu bestimmt, eine weniger freundliche Lage zu schaffen. Frankreich sollte sich die gestrige Bespre­chung aber lieber als Vorbild nehmen, wie man zu direkten Verhandlungen zwischen zwei Staaten kommen kann, ohne sie von vornherein durch Vorbehalte und Vorbedingungen zu belasten. Gegenüber Behauptungen von französischer Seite, daß diese deutsch-polnischen Besprechungen den Abschluß eines Nichtangriffspaktes bezwecken bzw. auf ein Ostlocarno hinauslaufen, wird von zuständiger Stelle auf das gestrige Com- muniquä hingewiesen, das lediglich von der Erklärung der N I ch t g e w a l ta n w e n- düng spricht. Es handelt sich bei den gestrigen Besprechungen überhaupt noch nicht um irgendeinen Vertrag. Die jetzt mit Polen eingeleiteten Verhand­lungen auf der Basis derNichtgewaltanwendunzs- erklärung liegen durchaus in der Linie der von Deutschland immer verfolgten Politik.

LebhafieBefnedigunginpolen

Warschau, 16. Nov. (TU.) In Dolen wird die Erklärung des Reichskanzlers Hitler dem polnischen Gesandten Lipski gegenüber als ein wichtiger Schritt auf dem Wege zum Beginn günstiger Beziehungen beurteilt und ebenso lebhaft erörtert. Der Besuch des französischen Botschafters beim Außenminister B e ck am Donnerstag dürfte in diesem Zusammenhang erfolgt sein. Die Presse widmet der Berliner Unterredung größte Aufmerk- famkeit. Die Ueberschrift des regierungsfreundlichen Ku r j e r Czerwonny" lautet:Auf dem Wege zur Befestigung des Friedens mit Deutschland" und Bedeutsame Erklärung über die Nichtanwendung von Gewalt". Auch die rechtsovpositionelle P r e s s e, die schon aus ihrer politischen Einstellung heraus sich Zurückhaltung auferlegen zu müssen alaubt, begrüßt mit großer Befriedigung die An­bahnung besserer Beziehungen zwischen dem Drit­ten Reich und Polen. Die Erklärung des Reichs- farvders bezeichnet das natlonaldemokratrsche Blatt A B C." alseine zweifellos günstige Erscheinung". Der rechtsoppositionelleKurjer Warszaws- t i" erwartet von dem Fortgang der deutschpol-

sacht werde, sei ganz ungeheuerlich. Ein einzi­ger Verbrecher, der wegen zwölf schwerer Einbrüche verurteilt worden sei, habe einen Scha­den von einer Million Mark verursacht.

3n anderen Cäänbern seien längst wirksame Maßnahmen mit Erfolg gegen Gewohnheits­verbrecher ergriffen worben. Da» deutsche Straf­recht war bisher dagegen auf den Gedanken von Schuld und Sühne aufgebaut. Danach ginge es nicht an, jemanden lebenslänglich von der Gesellschaft abzuschtiehen, weil er etwa zum fünfzigsten Mate einen Diebstahl beging. Lin solches Strafrecht könne eine wirksame Abwehr nicht zur Folge haben. Da» neue Recht fei a u f anderen Gedanken aufgebaut. Der Mensch, der in eine Gemeinschaft hineingeboren sei, müsse sich gewissenOrdnungen die­ser Gesellschaft fügen, sonst sei die Ge­sellschaft als solche gefährdet. Jede» Gemein­schaftsleben sehe voraus, daß der Einzelne a u f einen Teil seiner Freiheit ver­zichte. Da» gelte bereits in der Gemeinschaft der Ehe. Lin Gemeinschaftsleben wie ein Volk erfordere einen ganz anderen Verzicht auf die Freiheit des einzelnen. Füge sich ein Mitglied dieser Gemeinschaft der Rechts- und Gesell­schaftsordnung mit Bewußtsein und veharrlich- keit nicht ein, dann entstehe auf Seiten de» Volkes das Recht, einen solchen unbrauchbaren Menschen 0u» der Gemeinschaft zu entfernen.

Andere Staaten hätten das Problem auf dem Wege der Deportation gelöst. Vom deutschen Recht aus gesehen, sei das Gesetz ein kühner Schritt in Neuland. Es sei nicht das erste Gesetz, das dieser Gedanke erfülle. Es sei in Deutschland aber das erstemal, daß dieser Gedanke in dieser Form Gesetz werde. Die Frage, wie groß die Zahl der Personen sei, die als Gewohnheitsverbrecher unter das Gesetz falle, beantwortete der Minister dahin, daß die Zahl der Menschen, die eine Ge­fahr für die Allgemeinheit darstellten, nach verschie­denen Berechnungen, die aber alle zu dem gleichen verblüffenden Ergebnis aefommen seien, sehr ge­ring sei. Zwei normale Gefängnisse würden ge­nügen, um für das ganze Deutsche Reich die Summe der Gewohnheitsverbrecher a^szunehmen. Die Zahl liege etwa zwischen 800 und 1000. Die Wir­kungen des Sicherunasoerfahrens würden sich in zwei bis drei Jahren deutlich fühlbar machen, man könne mit aller Bestimmtheit Voraussagen, daß die Kriminalität eine außerordentliche Abnahme zeigen werde.

und eine Jnternationalisieruna d e r Weichsel zugestehen würde. Die Ziele Deutsch­lands schlössen weiterhin den Anschluß Oester- re ich s und einen Kolonialbesitz in sich ein, sowie wirtschaftlichen Einfluß in Mitteleuropa. Die Rüstungsgleichheit bleibe dabei natürlich eine unabänderliche Bedingung.

Alfred Rosenberg über die deutsche Ostpolitik.

Berlin, 17. Noo. (LNB. Funkspruch.) Im Har- nack-Haus in Berlin-Dahlem sprach Alfred R o s en­de r g vor dem BundDeutscher Osten" über Ostpo­litik. Ausführlich äußerte^ sich bann Rosenberg über die neue weltpolitische Situation, die sich au» der Abtrennung der Randstaaten der Ost- see von dem russischenStaat ergeben habe. Jahrhundertelange Traditionen hätten die baltischen Staaten zu einer Schicksalsgemeinschaft zusammen- geschweißtEs bricht", so sagte Rosenberg,überall in der Welt der Gedanke der französischen Revolu- hon zusammen und das alte Gedankengut des Fuh- rertums beginnt sich in Zentral- und Nordeuropa wieder durchzusetzen." Hoffentlich werden unsere Nachbarn jenseits der Grenzen endlich begreifen, daß, wenn wir die Polen nicht germanisieren wollen, auch die Polen die Deutschen nicht entgermanifieren bür-

Berlin, 16. Noo. (TU.) Im Reichsjustizmini- fterium sand am Donnerstagabend ein Presse- empfang statt, an dem außer dem Reichsjustiz­minister Dr. r t n e r Staatssekretär Dr. Schle­gelberger sowie die Ministerialdirektoren Schäfer und Dr. Volkmar vom Reichs­justizministerium, ferner Ministerialdirektor Dürr als Vertreter des bayerischen Justizministeriums, die Ministerialräte Rietsch und Dr. Dörffler aus dem Preußischen Justizministerium und die Abteilungsleiter und Referenten des Reichsjustiz. Ministeriums teilnahmen. Reichsjustizminister Dr. Gürtner gab den Pressevertretern eine Uebersicht über den Ausbau des neuen Reichsgesetzes gegen gefährliche Gewohnheitsoer - b r e ch e r.

An Hand umfangreicher Straflisten wie» er die U n o e r b e f s e r l i ch k e i t typisch ver- brecherischerTraturen nach, die nach der meist kurzen unfreiwilligen Pause der Strafver­büßung immer wieder die gleichen Straftaten verüben. Die bisherigen Me­thoden feien unzulänglich, unwirksam, absolut zwecklos und sogar gefährlich gewesen. Richter, Staatsanwälte und Polizei seien in solchen Fäl­len von vornherein überzeugt, daß der Ab­lauf der Freiheitsstrafe zusam­menfalle mit dem Anfang neuer verbrechen. Der Typus des gefährlichen Gewohnheitsverbrechers hänge nicht etwa zu­sammen mit der Schwere einer einzelnen Straf­tat. Ls dürfe darum auch nicht die Schwere des verbrechen» allein zum Lntfcheldungsmerkmal gemacht werden. Das Motiv de» Gewohnheits­verbrecher» fei in der Regel der Lrwerb von Geld ohne Arbeit.

Die Schar der Gewohnheitsverbrecher setze sich Aum größten Teil aus Dieben, Betrügern, Urfun- oenfälschern, Erpressern und Hehlern zusammen. Die Gewohnheitsverbrecher seien im allgemeinen Spezialisten. Einbrecherkolonnen arbeiteten in der Regel nicht ohne Hehler. Ein Einbruch werde kaum gemacht, ohne daß der Absatz vorher gesichert sei. Es wäre auch ganz falsch, aus dem guten Betragen in der Strafanstalt Schlüsse auf wirkliche Besserung zu ziehen. Der Gewohnheitsverbrecher habe gar kein Interesse daran, dem Richter oder Straf­anstaltsleiter Schwierigkeiten zu machen, denn sein Blick sei immer auf das Wiedergewinnen der Frei­heit gerichtet. In diesem Augenblick warteten meist die Genossen auf ihn, um ihn z u einer neuen Straftat zu veranlassen. Der Schaden, der durch die Gewohnheitsverbrecher am Volksganzen verur-

deutsch-polnischen Verhandlungen in Paris heroor- ?prüfen haben, erhellt am deutlichsten aus der Tat- ache, daß in der Presse wie in dey Reden zahl­reicher französischer Politiker immer wieder betont worden ist, Frankreich könne sich nicht auf Sonderoerhandlungen mit Deutsch­land einlassen, weil es Rücksicht nehmen müsse auf seine Bindungen Polen gegen­über. Es kann kaum eine überzeugendere Wider­legung dieser Behauptung geben, als die Nachricht von der angebahnten deutsch-polnischen Verständi­gung. Im Hinblick auf die erwähnten französischen Erklärungen über die Pflichten Frankreichs gegen­über Warschau hat die Tatsache, daß Polen mzwi- lchen daran geht, sich mit Deutschland über die Regelung der zwischen beiden Ländern bestehenden Streitfragen direkt zu verständigen, geradezu wie eine Sensation gewirkt. In politischen Kreisen ver­mag man sich der Einsicht nicht zu entziehen, daß der deutsch-polnische Schritt logischerweise einen der hauptsächlichsten Einwände Frankreichs gegen eine Verständigung zwischen Paris und Berlin hin­fällig macht.

Nachträglich erfährt man, daß der polnische Bot- schaster am Mittwoch dem Unterstaatssekretär des französischen Außenministeriums einen Besuch abgeplattet hat. Man geht nicht sehl in der An­nahme, daß er bei dieser Gelegenheit am Quai d'Orsay Mitteilung über die große Neuigkeit gemacht hat, um einer Ueberraschung vorzubeugen. Wie das Havasbüro mitteilt, hat man am Quai d'Orsay über die Mitteilung lebhaft Genugtuung empfunden, weil im Falle Direkter deutsch- französischer Verhandlungen ein Prä­liminarabkommen zwischen Deutschland und Polen die Ausgabe der französischen Negierung erleichtern würde. Frankreich würde sich, seinen Bünd­nissen treu bleibend, bann nicht mehr mit den Schwierigkeiten zu beschäftigen haben, die Polen aus diese Weise gelöst hätte, und konnte seine gan­zen Anstrengungen der Losung der spezifisch deutsch- französischen Probleme widmen.

E x c e 1 \ i o r meint, man dürfe hoffen, daß die gemeinsame deutsch-polnische Erklärung der Beginn einer freundschaftlichen Liquidierung der deutsch­polnischen Schwierigkeiten sein werde. Es bleibe noch die Annahme eines deutschen Versuchs die französisch - polnische A llianz zu zerschlagen, aber das französische Volk und die französische Regierung hätten zu Polen und seiner Regierung größtes Vertrauen feuere" zieht aus den deutsch-polnischen Verhandlungen Die Schlußfolgerung, daß Frankreich jetzt e r ft recht mit Deutschland verhandeln könne E r e No uv eile" begrüßt die unerhofite (Entmannung umsomehr, als man in Warschau zu verstehen gab.

der Reichsregierung mit Energie vorangetrieben, dennoch bedarf es einer gewissen Zeit, da die aus früherer Zeit vorhandenen Vorarbeiten nur zum Zeil verwertbar sind. Die Reichsregierung hat sich daher entschlossen, besonders dringliche Maßnahmen der Strafrechtsreform vorweg zu nehmen, vor allem den Kampf Segen das gemeinschädliche Verbrechertum. Diesen lampf wird das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maß­regeln der Sicherung und Besserung sofort mit aller Energie aufnehmen. Die Autorität des Staates gegenüber den Rechtsbrechern zu steigern und der Strafrechtspflege stärkere und wirksamere Waffen als olsher gegen gemeinschädliche Leute zur Der- ügung zu stellen, ist der leitende Gedanke dieses Gesetzes.

vorgeht, daß er ein gefährlicher Sittlichkeitsoer­brecher ist. Die Entmannung ist vor allem auch zulässig, wenn jemand auch nur einmal wegen Lustmordes verurteilt wird. Sie ist ferner gegen gefährliche Sitlichkeitsoerbrecher zugelassen, die zur Zest in Strafanstalten einsitzen.

Unterfagung Der Berufs­ausübung.

Als weitere Sicberungsmaßnahme führt bas Ge­setz die Untersagung der Berufsaus- Übung ein. Der Strafrichter kann künftig Leute, die unter Mißbrauch ihres Berufes oder Gewerbes ober unter grober Ver­letzung der ihnen kraft ihres Berufes oder Ge­werbes obliegenden Pflichten ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben und deswegen ju Freiheitsstrafen von mindesten» drei Monaten ver­urteilt worden sind, auf die Dauer von mindeste ns einem und höchstens fünf Jahren die Ausübung des Berufes untersagen, wenn dies erforderlich ist, um die Allgemeinheit vor weitere Gefährdung zu schützen.

Von weiteren Maßnahmen sind die einstweilig« Unterbringung verbrecherischer Geisteskranker und das sogenannte objektive Sicherheitsver­fahren heroorzuheben. Gegen Geisteskranke und geistig Minderwertige, die mit Strafe bedrohte Handlungen begangen haben, kann der Strafrichter

daß die französisch-polnische Allianz und Freund­schaft nicht darunter zu leiden habe. Ablehnend bleivt die Rechtspresse, die in den Verhand­lungen ein deutsches Manöver erblicken will, um einen Keil zwischen Frankreich und Polen zu treiben.

Englische Betrachtungen.

London, 16. Noo. (TU.) ,.M o r n i n g p o ft" schreibt, eine der wichtigsten Bedingungen für eine deutsch-französische Annäherung sei, daß Frankreich als Gegenleistung für eine Garantie des gegenwär­tigen Zustandes an den deutschen Westarenzen sich jeglichen Verhandlungen fernhalten solle, cie Deutschland mit ölen und der Tsche­choslowakei au eröffnen gedenke. Insbesondere solle man Deutschland freie Hand geben, die best­mögliche Lösung der Korridor - und Ober- schlesiensrage zu erhalten. Man betrachte diese Fragen in Berlin nicht als unlösbar, voraus- gesetzt, daß die jeweils beteiligten Mächte allein gelassen werden, daß Frankreich also Polen nicht zu einem Widerstand ermutigen werde. Polen könne vielleicht zu einer Aufgabe des fiorri- dors bewogen werden, wenn man ihm dafür Freihäfen in Danzig und Gdingen ober in Litauen, sowie Eisenbahndurch­gangsmöglichkeiten durch O st preußen

Schwere Zuchthausstrafen gegen gewohnheitsmäßige

Diebe und Hehler.

Unterbindung des Zuhältertreibens.

Das Gesetz nimmt den Kampf gegen das gemein­schädliche Verbrechertum auf zweifache Weise auf: Durch neue Strafoorschriften und durch die Einführung von Maßregeln der Siche­rung und Besserung. Von den Strasvorschrif- ten sind drei besonders wichtig: Sie drohen dem ge­fährlichen Gewohnheitsverbrecher Zuchthaus­strafe bis zu 15 Jahren an, erklären schon den Besitz von Diebeswerkzeug in der Hand vorbe st raster Verbrecher und ihres Anhanges für strafbar und verschärfen die Strafen gegen Zuhälter. Begeht jemand nach zweimaliger Verurteilung zu besonders schweren Strafen eine neue vorsätzliche T a t und geht aus seinen Straftaten hervor, daß er ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, so muß das Gericht künftig gegen ihn auf Zuchthaus st rafe bis z u fünf Jahren und, wenn die neue Tat ohnedies ein Verbrechen wäre, auf Zuchthaus bis zu 15 Jahren erkennen. Die zweite Straf­vorschrift wendet sich gegen den berufsmäßi­gen Eigentumsverbrecher, der nicht selten im Besitz von Diebeswerkzeugen ist, ohne daß ihm neue Diebstähle nachgewiesen werden können. Bis­her war die Polizei gegen derartige Verbrecher machtlos. Langjährige Erfahung hat gezeigt, daß die Zuhälter überwiegend zu den besonders gemeingefährlichen Menschen gehören und daß ein großer Teil der Berufsverbrecher aus dem Kreise der Zuhälter heroorgeht. Aus der Erkenntnis, daß die Gefängnisstrafe sich gegen Zuhälter alZ unzu­reichend erwiesen hat, droht das neue Gesetz den Zu­hältern Zuchthaus st rafen bis zu 5 Jah­ren an.

Schuh gegen kriminelle Geisteskranke und Trinker.

Das Gesetz führt sodann als neue Mittel der Der- brecherbekämpsung die Maßregeln auf Sicherung und Besserung ein. Sie beruhen auf der Erkennt­nis, daß die Strafe, die nach dem Maß der Schuld Sühne und Vergeltung für die begangene Tat sein will, für sick allein nicht ausreicht, um die Allgemeinheit vor dem gemeinschädlichen 33er- brechertum nachhaltig au schützen. © c i ft e s kranke und geiftig Minderwertige, die eine mit Strafe bedrohte Handlung im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit oder der verminderten Zurechnungsfähigkeit begangen haben, können durch Anordnung des Strafrichters künftig auf unbe­grenzte Zeit in einer Heil- oder Pfle­tz e a n ft a 11 untergebracht werden, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert. Gewohnheits- mäßig im Uebermaß geistige Getränke ober andere Rau chgiite zu sich nehmende Personen, die in­folge' b c 5 Mißbrauches dieser Rausch- gif e strafbare Handlungen begangen haben, kön­nen in Trinkerheilan st alten und in Entziehungsan st alten für die Dauer b i s zu zwei Jahren untergebracht werden. Land- st reicher, Bettler, die aus Arbeitsscheu oder Lie­derlichkeit oder gewerbsmäßig gebettelt haben, fer­ner Leute, die der gewerbsmäßigen U n zücht nachgehen, arbeitsscheue Müßiggänger, die der öffentlichen Hilfe zur Last fallen und ähnliche asoziale Elemente, können im Arbeitshaus untergebracht werden.

Sicherheitsverwahrung.

Don grundlegender Bedeutung ist sodann die (Ein­führung der Sicherheitsverwahrung Ge­gen gefährliche Gewohnheitsverbrecher, von denen anzunehmen ist, daß sie nach Verbüßung der Strafe wieder rückfällig werden, muß das Gericht künftig neben der Strafe die Sicherheitsverwahrung