G
l‘n utih
eruss-
auch ? .toe9en b'°'st!°rn-r ° äu8Ha|[en,
öus @e, -T,*fsau5. ^4 Leute, A’Ä',’.
Lr.,: ’°.n Wiens }» Ausübung f orderlich •[? ^sahrdung ju
le /inNiiige «kranker und rheitsver. steskranke unb Tai( btbrobte -r 6/rMch,er frtrinoung ml Zu den !stig auch ter izurechnungs« i fyeü» adex
W
4elb<xt
0°n
'•«> f“r ensinos^
Seinen ®" .s-s Ä?
bett
„'kitt'
LÄ-- *
>n Gesetzes.
Ein einzi» raölj schwerer be einen Tcha« iacht.
ngst wirksame Gewohnheilr- »rutsche Straf- Gedanken von baut. Danach islängüd» von er etwojr/a beging. Ein me Abwehr Miel auf jtbaul Der qinelngeborea ungendte- nft sei die Ge- edrs Gemein- Einzelne auf lheil ver- c Semeiuschast
wie ein Bolt rrzicht auf die ein Mitglied und ®eH*
ih Seharrllch- tf Seiten der rabrauchbnren yi entfernen. "ÄS ühner Schritt m mia,5 6iS chland aber das
Fom Gesetz te Zahl der nheitsoerbrecher te der N-msttt i, die eine S' n, nach verschtt' iu dein gleichen eien, fehl ge- litte wurden N &to6uW’ tbmen. ®'( 1000.11 Ä"-j
nur
für die
■ Die MebereinsiihMg der MMgenchisbarkeii
abl.3amiarl934
Das
Menschenfressern gefallen seien.
grOSS^Tube
7035
mild, leicht schäumend, ganz wundervoll Im Geschmack
verfolgen.
Einigung in Washington.
Bor dem Bertragsabschlutz zwischen Rußland und Amerika.
Washington. 16. Jlov. (121.) Präsident Roosevelt und Auhenkommissar Litwinow erzielten am Donnerstagabend ein Uebereinkom- mcn, das nunmehr alle strittigen Fragen umfaßt. Die beiderseitigen Abordnungen arbeiten zur Zeit einen Vertragsentwurf aus. der voraussichtlich von beiden Seiten gebilligt werden wird. Für den späten Abend ist noch eine weitere Besprechung im weihen Haus vorgesehen. Die Veröffentlichung einer amtlichen Mitteilung sieht bevor.
Wettervoraussage.
Das Kalttufthoch über Skandinavien hat sich weiter aufgebaut und bewirkt durch seine Südseite in fast ganz Deutschland östliche Winde. Wenn auch durch die Biskayastörung noch warme Luft vorgetrieben wird, wodurch Bewölkung und Nebelbil- dung zustande kommen, so dürfte doch der hohe Druck im wesentlichen die Wetterlage bestimmen. Niederschläge sind daher kaum oder nur in ge- ringem Mähe zu erwarten. Die Temperaturen gehen in aufklarender Nacht wieder unter den Gefrierpunkt zurück und kommen tagsüber nur wenig über Null zu liegen.
Aussichten für Samstag: Neblig-wolkig mit Aufklaren, leichter Nachtfrost, meist trocken.
Aussichten für Sonntag: W.enig Aende- rung der Wetterlage.
Lufttemperaturen am 16. November: mittags 5,9 Grad Celsius, abends 2,3 Grad: am 17. November: morgens 2,7 Grad. Maximum 6,2 Grad, Minimum 1,5 Grad. — Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 16. November: abends 3,4 Grad; am 17. November: morgens 2,8 Grad Celsius. — Sonnenscheindauer % Stunde.
Zwei französische Militärflieger Menschenfressern zum Opfer gefallen.
gel nach wie vor jeder Zeuge zu vereidigen ist. Das Gesetz erweitert lediglich die bisher nur auf rein formale Falle beschränkte Ausnahmen und gibt dem Richter eine größere Macht, über die Qualitäten der Zeugen au entscheiden. Der Staat hat nicht die Absicht, sich vor der Lüge zu beugen, aber er fühlt sich sicher genug, auch ohne unnötige Beeidigung von Zeugen Recht sprechen zu können.
Aus oder Welt
Wiedereröffnung der Vierfchen Klinik in Berlin.
In Berlin wurde die alte Klinik-Professor Biers, die fast zwei Jahre lang geschlossen war, durch einen feierlichen Akt, an dem über 300 Ehrengäste teilnahmen, wierdereröffnet. Die Feier wurde vom preußischen Kultusminister R u st im großen Hörsaal des Langenbeck-Hauses mit einer Rede eingeleitet, in der er über die Aufgaben des deutschen Arztes im neuen Deutschland sprach. Der Arzt müsse in tiefer Volksverbundenheit den rechten Weg finden, damit das Volk zu ihm komme. Der Minister übergab sodann die Klinik ihrem neuen
Deutschlands unb Polens weiterhin gefestigt, denn unverkennbar sei die Rolle, die der selbständige deutsche Staat Danzig in einer Annäherung beider großen Völker zu spielen habe. Der Verzicht auch nur auf den Gedanken, Gewalt gegeneinander zu gebrauchen, müsse nicht nur in einem ueberein» kommen verankert werden, sondern sich in die Herzen der Nationen eingraben. Das sei die Erwartung, die Danzig nach dieser bedeutsamen deutsch- polnischen Aussprache hege. Sie sei ein Anreiz, die von Dr. Rauschning eingeschlagene politische Linie mit Polen mit innerlicher Zustimmung weiterhin zu
Das Gesetz über die Einschränkung der Eide.
Berlin, 16. Nov. (TU.) Das Reichskabinett hat bekanntlich in seiner letzten Sitzung u. a. ein Gesetz über die Einschränkung der Eide im Strafverfahren beschlossen. Dieses Gesetz wird für die tägliche Praxis der Gerichte von großer Bedeutung werden. Es ist geschätzt worden, daß imJahr etwa 2 M i l- Honen Zeugeneide in Strafprozessen und Zivilprozessen geleistet werden. Dieses Uebermah hat dazu geführt, daß im Volk das Gefühl für die Bedeutung des Eides verloren gegangen ist. Des- halb bestimmt das neue Gesetz, daß von der Vereidigung in bestimmten Fällen nach Ermessen des Gerichts abgesehen wird. Das Gericht soll nach seinem Ermessen den Zeugen dann nicht zu vereidigen brauchen, wenn der Staatsanwalt, der Verteidiger und der Angeklagte auf die Vereidigung verzichten. Es wird bann angenommen, daß genügende Sicherheit dafür vorhanden ist, daß die Aussage aller beteiligten Personen als wahr gilt. Weiter soll das Gericht von der Vereidigung absehen können, wenn es einstimmig der Meinung ist daß die Aus- sage unerheblich ist und daß auch unter E i d eine andere Aussage nicht zu erwart e n ist. Es soll ferner von dem Eid abgefehen werden, wenn das Gericht einstimmig der Meinung ist, daß die Aussage offenbar unglaubhaft ist unb daß auch unter dem Druck des Eides auf eine wahre Aussage nicht zu rechnen ist. Schließlich wird eine generelle Einschränkung vorgenommen für Privatkl'agesachen und Uebertretungen. In beiden Fällen soll nur dann wenn es unerläßlich ist, die Wahrheit auf diesem Wege an den Tag zu bringen, der Eid abgenommen werden. Damit soll vor allem der Eides- seuche in den Bagatell-Beleidigungsklagen ein Ende gemacht werden.
Von zuständiger Seite wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß durch diese gesetzmäßige Einschränkung der Eide vor Gericht in keiner Weise etwa der Unwahrheit Vorschub geleistet werden soll Die Bestimmungen sind derart, daß in der Re-
fünf und die Oberkriegsgerichte statt mit fünf mit sieben Richtern besetzt.
Bei dem gerade in der Wehrmacht besonders aus- prägten Gefühl für Ueberlieferung wird man es auch begreiflich finden, daß an der Jahrhunderte langen Bezeichnung der Gerichte als Kriegsgerichte festgehalten ist. Als besonders erfreuliches Plus dürfte ferner zu buchen (ein, daß das Rechtsmittel der Beschwerde eine weitgehende Einschränkung erfahren hat. Besondere Hervorhebung verdient noch die Neugestaltung der Beweisaufnahme, die es — abgesehen von Beweismitteln, die zur Stelle sind — dem freien Ermessen des Gerichts überläßt, welche Beweise es erheben will. Die Oeffentlichkeit des Verfahrens ist beibehalten. Die Abschaffung dieses, für das Vertrauen in die Rechtspflege geradezu grundlegenden Prinzips oder auch nur die Einrichtung einer auf Wehrmachtangehöriae beschränkten Oeffentlichkeit wäre gewiß für die Volkstümlichkeit der Militärgerichtsbarkeit kein Vorteil gewesen. Im übrigen sind bei der Anpassung an die in neuerer Zeit erfolgten Aenderungen der allgemeinen Strafprozeßordnung nur solche Aenderungen berücksichtigt, die auch unter der neuen Staatsauffassung Bestand versprechen, andere dagegen unberücksichtigt geblieben.
Der Standort der Kriegsgerichte.
B e r l i n, 16. Nov. (TU.) Don unterrichteter Seite wird mitgeteilt, daß die Kr i e g s g e r i cht e erster Instanz bei den Wehrkreiskommandos eingerichtet werben, also in Königsberg, Stettin, Berlin, Dresden, Stuttgart, Münster und München. Außerdem werden zur Erleichterung der Durchführung des Verfahrens Zweigstellen errichtet in Allenstein, Schwerin, Potsdam, Frankfurt (Oder) und Breslau, ferner in Magdeburg, Weimar, Hannover und Nürnberg. Oberkriegsgerichte werden errichtet beim Gruppenkommando I Berlin und beim Gruppenkommando II in Kassel, Zweigstellen in Königsberg und München.
„Petit Journal" in Paris läßt sich aus Dakar (Senegal) melden, daß zwei französische Militärflieger, die Ende Juni d. I. während eines Tornados über Dakar abgetrieben wurden und in Portugiesisch-Guinea notlanden mußten, von dort hausenden Kannibalen ermordet und aufgefressen worden seien. Eine genaue Unter« suchung, die von einem französischen Offizier gemeinsam mit den portugiesischen Behörden m der Gegend von Suzannah an der Mündung des Rio Caches durchgeführt wurde, soll einwandfrei ergeben haben, daß die beiden Flieger noch ^&ten, als sie in der sumpfigen Gegend notlandeten. Die Eingeborenen, Die vernommen wurden, weigerten sich jedoch, irgendwelche aufklärenden Angaben über den Verbleib Der beiden Flieger zu machen. Man habe aber die Gewißheit, daß sie in die Hände von
Berlin, 16. Nov. (TU.) Ein gemeinsamer Erlaß des Reichswehr- und des Reichsjuftizministers kündigt die Wiedereinführung der Militärgerichtsbarkeit zum 1. Januar 1934 an. Da Die Wiedereinführung „auf Der Grundlage Der MilitärstrafaerichtsorDnung vom 1. Dezember 1898" erfolgen sollte, konnte eine völlige Neugestaltung nicht erwartet werben. Dies verbot sich auch Deshalb, weil Die Durch Die nationalsozialistische Staatsauffassung geforDerte R e - form Des gesamten Strafprozeßrech- t e s sich zur Zeit noch in Den er ft en 21 n - fangen befindet, ihre Ausgestaltung aber erst ab- gewartet werden muß, bevor sie für das Teilgebiet Des militärischen Strafprozesses nutzbar gemacht werden kann. Als ein besonders glücklicher Griff wird es bezeichnet, daß bei der Besetzung dieser Standesgerichte nicht wieder auf die Vorschriften zurückgegriffen ist, wonach nur Offiziere als Beisitzer mitzuwirken hatten, sondern daß nach altdeutschem Grundsatz hierzu auch Unteroffiziere und Mannschaften herangezogen werden.
Daß Die Gerichtsverfassung durch Fortfall der sog. niederen Gerichtsbarkeit (Regimentsgerichte) eine wesentliche Vereinfachung erfahren hat, wird begrüßt werden. Im übrigen ist die Einteilung der Gerichte in Gerichte erster Instanz — Kriegsgerichte — und solcher zweiter Instanz — Oberkriegsgerichte — und in ein Revifions- gericht unverändert geblieben. Die Organisation ist so durchgeführt, daß im Heere bei jedem Wehrkreiskommando eine erfte Instanz (Kriegsgericht) bei den beiden Gruppen- kommandos je eine zweite Instanz (Oberkriegsgericht), in der Marine zwei erste Instanzen je an Bord und an Land und zweite Instanzen beim Flottenkommando und den Stationskommandos gebildet werden. Als Revisionsgericht fungiertdasReichsgericht. Das Rechtsmittel der Berufung wird unbeschränkt zugelassen, dagegen ist die Revision auf bestimmte Straftaten eingeschränkt. Bei Kapitolver- brechen sind die Kiegsgerichte statt mit drei mit
Leiter, Professor Magnus. Der Dekan der medizinischen Fakullät, Professor G o ch t, dankte dem Minister für die schnelle Wiedereröffnung der traditionellen Lehrstätte. Geheimrat Prof. Bier sprach gleichfalls seinen herzlichen Dank aus und erklärte, die Wiedereröffnung der Klinik habe ihm die größte Freude bereitet. Professor Magnus bekannte sich sodann zur großen Tradition des Hauses und hielt anschließend einen Vortrag über „Die Entwicklung der Wundchirurgie" seit dem Wellkriege. Die Veranstaltung schloß mit dem Horst-Wessel-Lied.
Die (Eingliederung
der Dentisten in Den Gefunbheitsdiensi.
Der vom Reichsministerium Des Innern bestellte Reichsführer Der Deutschen Dentisten Karl S ch a e f« f e r (SchwanDorf) hatte eine Tagung in Frankfurt a. M. für Die Vorsitzenden der Provinzial- und Landesverbände im Reiche anberaumt, um Die Belange Des BerufsstanDes auf Den GrunDton unD Die GrunDrichtung abzustimmen, wie sie von Der obersten Leitung geDacht find. Hauptgegenstand der Ausführungen des Reichsführers war das kommende Dentistengesetz, durch welches der Stand der deutschen Dentisten und ihre Reichs
organisation eine vollständige Umformung erfahren. Die Reichsleitung Abteilung Volksgesundhell hat eine den praktischen Bedürfnissen der Zahnbehandlung Rechnung tragende Zielsetzung durch den Reichsführer bekanntgegeben. Die Mitarbeit Der Dentisten als GlieD Des Gesundheitswesens unb die Zulassung zu Den Krankenkassen findet gleichfalls eine neue Bearbeitung. Dem Ausbau des gesamten dentistischen Berufsbildungswesens, insbesondere seiner großen Höheren Lehranstalten in Berlin, Dresden, Frankfurt a. M., Karlsruhe, Königsberg, Leipzig, München, wie Der Sonderklassen für Dentistenpraktikanten an Den Berufsschulen in 70 größeren StäDten DeutschlanDs und. Den sozialen Wohlfahrtseinrichtungen Des BerufsstanDes hat Der Reichsführer gleichfalls stärkste FörDerung zuge- sichert.
Kaufen Sie!
Auch Sie schaffen damit Arbeit I
Qualität und Preis vergleichen!
bohnert ohnegleichen
6F-30
Ita-Standuhren Hand- und Tischaulsatzuhren dir. v. d. Fabrik i. Schwarzwald Haus-Standuhren
von RM. 50.- an Wanduhren
von RM. 18.- an
Tausende von Dankschreiben zufried.Kunden!
Verlangen Sie sof. uns. neues«.
Katalog Nr. 6.
E. Lauffer
6.m.b.H.,Uhrenfabrik Schwenningen a. N. Schwarzwald. Wir sind zur Annahme von Be- darfsdeckungs scheinen f. Ehestandsdarlehen zugelassen.eeiov
Gefesl-Bohnerwachs V4 Dose RM 0,40 und -Wachsbeize ist Vj Dose * 0,75 gut und preiswert. Vf Dose w 1,40 Thompson-Werke G.m.b. H. Düsseldorf
Morgen gibt es Gänsebraten
Für »Ine gute Zubereitung brauchen Sie
Gämebratpfanne, Schnell-Brater, Franchierbeiteck, Geflügel - Schere.
Auch diese Gerate bekommen Sie preiswert bei
J.B.Häuser
Am Oswaldsgarten Gießen. Ruf 2145/2146
RASSOL
2041)
Lager.
7007 D
1 gr. Fl. MK. 1.55
wirksame Werbe-Drucksachen liefert die Brühl’sehe Druckerei
Asbest-
Platten 1.2. 8.4 und
5 mm. wieder am
tllrtA C^fhrnoino sonders auch kränkliche, ZlUC DUjWvine, zurückgebliebene und ,oid)e mit »elfen Beinen, gesunden und 163D
entwickeln sich überraschend schnell,
wenn Sie durch jedes Futter 1 Eßlöffel voll echtes
Zwangsversteigerung
Am Freitag, Dem 24. November 1933, vormittags 9 Uhr, wird im Amtsgerichtsgebäude zu Gießen, Zimmer 112, das nach stehende, im Grundbuche zu Gießen Dem Balthasar AmenD in Gießen zugeschriebene Anwesen hundsgasse 4 6759V
Tlur 1, Nr. 400 = 34 qm hofrcite, ortsgerichtlich geschätzt auf 4680 RM., versteigert
Die amtsgerichtliche Verfügung ist an Der Ortstafel, Bergstraße 20, StaDthaus, zur Einsicht ausgehängt.
Gießen, Den 31. Oktober 1933.
I. 21. Des Hessischen Amtsgerichts: Keo, Ortsgerichtsoorsteher,
r'e,5te0S*^eOutt' v,.Ost rf, 1-3* Eaüee -
Mischt
Tee ^ p ieV^elt
mengen. Verlangen Sie nur echtes Rafsoi in Origmalflaschen u. weisen Sie Nachahmungen zurück. Allein. Hersteller: Engel, apotheke Gießen. Zu haben in allen Apotheken.
CarlSchunck
Wer erteilt 6he;i le- u. blöiDlo- metile-Unienltöi? Sckr. Ang. m. Preis unt. 06557 a.d.G.A. Dreiröhren - Bleien - Stromgerät (Blaupkt.) aegen Wechselstromgerät umzugshalber zu tauschen gesucht ob. billig zu verkauf. Zu erfrag, i.der Ge- ichästsst.D. G.A.osss»
tragen Sie mal „Filmwelt”- LeserI „Film-weit”-Leser bekommen ihre Filmlieblinge nicht nur auf der Leinwand zu sehenI „Filmwelt”-Leser erfahren mehr als andere Sterblichei Überzeugen Sie sich davon 1 Jede Woche erscheint ein Heft für 30 Pfg. mit den schönsten Bildern und Hunderten von Antworten im „Briefkasten”. Schon deswegen allein lohnt es sich, .FILMWELT* - Leser zu sein


