2 —
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Srud der Drühl'fchen Universitäts-Buch» und Steindruckeret. R. Lange, Gießen.
Frankfurt a. M., 16. Ian. An der Abend.
börse hat sich die Z u r ü ck h a l t u n g d e r Ku
50 Kilogramm bei Maggonbezug 1,75 Mk.
weitere innerpolitische Entwicklung nahm man
'Devisenmarkt Berlin — Aronksurl a ZU.
Banknoten
Gaupresfewärt Bach als Cer ^preffcwarl o?a Gaues, in dem die Tagung stattfand, den Tank aller Teilnehmer an den Leiter der vorn Bo. sitzenden der Dad-Aauheimer Turncrschaft, Ottofranz Kutscher, und vom stellvertretenden Kreis-
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Landwirt Ludwig Eduard Schneider aus Trais-Horloff wurde als stellvertretender Wiegemeister für die Gemeinde Trais-Horloff verpflichtet.
Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen die Erlaubnis erteilt:
Dem Deutschen Kolonialverein e. 23., Berlin, zur Sammlung von Geldspenden durch den Vertrieb des Kolonialkalenders für 1934 bis zum 31. Dezember 1933.
Dem Verein für das Deutschtum im Ausland, Landesverband Hessen, zur Sammlung von Geldspenden durch Haus- und Straßensammlunq für den Unterstützungsfonds für Ausländsdeutsche in der Zeit vom 18. Juni bis 15. Juli 1933 — Straßenfammlung (Blumentag) am 25. Juni 1933.
Bekanntmachung.
23etr.: Feldbereinigung in den Gemarkungen Trohe und Rödgen (Kreis Gießen): hier Wunschtermin.
.. $a9fabrt zur Entgegennahme der Wünsche, welche die Beteiligten für öie Bildung der neuen Grundstücke geltend machen wollen, findet-
Donnerstag, den 26. Januar 1933, vormkktags 9.15 bis 9.45 Uhr aus der Bürgermeisterei zu Trohe,
und Donnerstag, den 26. Januar 1933, vormittags von 10.30 bis 11.30 Uhr im alten Schulfaal in Rödgen statt.
Die Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen angeben, welche alten nach Flur und Nummer zu bezeichnenden Grundstücke zusammen- ge egt werden sollen und bei welcher alten Parzelle die Zusammenlegung erfolgen soll. ö y
Wünsche die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
Zur nochmaligen Aufklärung der Beteiligten über die künftige Ge- wanneinteilung und Grundstücksrichtung liegt vom 19. Januar l. Js. ab je der Meliorationsplan in obengenannten Lokalen zur Einsicht offen.
Friedberg, den 9. Januar 1933.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Dr. Andres, Regierungsrat.
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,nUr5ainn’?lnU
Berlin, 16- Amerikanische Roten Belgische Noten. .. Dänische Roten .... Englische Roten .... Französische Roten .. Holländische Roten .. Ntalicnijche Roten.. Norwegische Noten Deutsch Oesterreich, Rumänische Noten Schwedische Noten .. Schweizer Nuten... Spanische Noten ..... Ungarische Roten ...
Kurszettel der Berliner und Frankfurter Börse.
Die hinter den Papieren angeführten Ziffern geben die Höhe der zuletzt beschlossenen Dividende an. — Reichsbankdiskont 4 v. H. Lombardzinsfuß 5 v. H.
aßetterbm dürfen die Gräber seitens der Angehörigen der Verstorbe- neu durch Denkmäler (Grabsteine), Blumen und niedrige Gegenstände geziert werden, vorausgesetzt, das; dieselben nicht über den Grabesrand hinausgehen. Wer solche Anlagen herstellt, ist verpflichtet, sie zu unterhalten.
or®ie, Grabeinfassungen der Reihengräber müssen nach Schnur und Winkel gesetzt werden und dürfen nicht über den Grabesrand hinaus- gehem Hochstämmige Zierpflanzen dürfen auf den Reihengräbern nur mit Genehmigung des Gemeinderats gepflanzt werden.
§ 9.
Wenn durch überragende Baumäfte oder Gefträucher oder in anderer 2ve>se die Denkmäler oder Anlagen einer Nachbargrabstätte beeinträchtigt werden, ,o kann auf erhobene Beschwerde derjenige, her die schädigende Anlage veranlaßt hat, oder derjenige, der sie unterhält, von der Bürgermeisterei zur Beseitigung binnen bestimmter Frist angehalten werden.
^"chtlosem Ablauf der Frist veranlaßt die Bürgermeisterei die Beseitigung des Mißständigen auf Kosten desjenigen, der der Aufforderung nicht nachgekommen ist.
§ 10.
Der Bestimmung des § 9 entsprechend kann die Bürgermeisterei auch verfahren, wenn der Verpflichtung zur Herstellung und Ünterhaltunq der Begrabnisplatze und etwaiger Anlagen nach §8 nicht entsprochen wird.
§ U.
Das Ausmauern und Ueberwölben der Gräber ist verboten.
§ 12.
gür Reihenbegräbnisse dürfen nur Särge aus weichem Holz verwendet werden Die Benutzung von Metallsärgen, vergipsten Särgen und Zementsargen ist verboten.
§ 13.
Die Grabstätten können in der Regel erst nach Ablauf von 30- Jahren aufs neue zur Beerdigung benutzt werden. In Ausnahmefällen ist die Genehmigung des Kreisamtes einzuholen.
.DAe bei der Aushebung neuer Gräber bei der Wiederbenutzung eines rrL r ^f x 5 gefundenen Knochen, Sargteile, Kleiderreste und dergleichen sind sofort unter der Sohle des Grabes zu vergraben. Werden außerdem hierbei nicht völlig verweste Leichenreste gesunden, so ist das Grab sofort wieder zuzuwerfen. ' 1
§ 14.
Soll beim regelmäßigen Umlegen der Gräber ein Reihengrab für die Dauer von weiteren 30 Jahren von der Umlegung verschont bleiben, so ist hiersur eine Gebühr an die Gemeindekasse zu entrichten. Die Höhe der Gebühr wird gemäß Art. 108 der Gemeindeordnung durch Beschluß des Gemeinderats bestimmt. '
§ 15. I
lieber alle Beerdigungen ist von der Bürgermeisterei ein genaues Begrabnisreglster zu führen. Dasselbe hat zu enthalten:
1. die mit dein Lageplan übereinstimmende Nummer jedes Grabes
2. Vor- und Zuname, sowie Alter des Beerdigten,
3. die Stunde und den Tag der erfolgten Beerdigung.
§ 16.
Die Verwaltung der Friedhofsangelegenheiten liegt dem Gemeinderat ob Derselbe kann sie einem besonderen, nach Art. 65 der Gemeindeordnung gebildeten Verwaltungsausschuß übertragen.
Die Handhabung der Polizei auf dem Friedhof liegt der Bürgermeisterei und unter deren Aussicht dem Friedhofsaufseher ob.
§ 17.
Der Friedhofsaufseher, dem zugleich das Amt eines Totengräbers übertragen werden kann, wird vom Gemeinderat ernannt und auf den Bvlizeischutz verpflichtet. Derselbe ist für die vorschriftsmäßige Anfertigung der Graber verantwortlich. Er hat die sämtlichen Wege regelrecht nel Ordnung zu halten und den Schlüssel des Friedhofs in Verwahr zu
§ 18.
Außer dem Friedhofsauffeher können von dem Gemeinderat noch ein oöer mehrere Totengräber angestellt werden. Dieselben haben bei der Anlage der Graber streng darauf zu sehen, daß Beschädigungen der Nach- bargraber vermieden werden.
§ 19.
Der Friedhof wird in der Regel geschlossen gehalten, jedoch eine Stunde oor jeder Beerdigung und außerdem in den von dem Gemeinderat bestimmten Zeiten geöffnet. Wünscht jemand den Friedhof außer dieser Zeit zu besuchen, so hat er sich den Schlüssel bei dem Friedhofsaufseher zu holen und bleibt für die Rückgabe desselben sowie für allen Schaden, den er innerhalb des Friedhofs verursachen sollte, oder der durch fein' Verschulden herbeigeführt wird, haftbar.
§ 20.
Jeder Besucher des Friedhofs ist verpflichtet, den dienstlichen Aufforderungen und Anweisungen des Friedhofsaufsehers Folge zu leisten.
. § 21.
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Aufsicht Erwachsener den Friedhof betreten.
zen- und Qtoggenffrol), gebündelt, 2,25 bis 2,50, „____ _______ Treber, getrocknet 10,50 bis 10,60. Tendenz.
lisse noch verstärkt. Im Hinblick auf die ruhig. Industriekartoffeln hiesiger Gegend per
Glanzvolle deuische Gisicmfmeisterschasten.
Tie deutschen Eiskunstlauf Meisterschaften in L Pein sind zu einem großen sportlichen Ereig geworden. 10 000 Zuschauer fanden sich ein i waren von den durchweg ausgezeichneten Leist: gen aller Teilnehmer sichtlich befriedigt.
Am Vormittag wurden die Iuniorenw» bewerbe ausgetragen, die zahlemnäßig recht st besetzt waren und deren Abwicklung sich daher in die Vachmittagsstunden hinzog. Ten Gla punkt bilb. tc selbstverständlich das Kürlaufen Meisterklasse. In der Iuniorenklasse starteten Herren, 7 Tarnen und 6 Paare.
Bei den Herren leistete in dec Meisterschal klasse Ernst Baier auch in der Kür Hervor gendes. Er bildete in der Tat eine Klasse für und sein eifriges Training hat hier die schön' Früchte getragen. In einem sehr geschickt c gebauten Programm zeigte Beier schwe Eprungkombinationen. kiese Sitspihpirouet Gegenwendsprünge (Rittberger Talchow), so famose und sehr schwere Wendesprünge. Minus langer Beifall folgte feiner Kür und die Riä setzten ihn denn auch einstimmig auf den er Platz. Sehr hübsch liefen auch Wellmann i Beuttel. denen aber noch die erforderliche R tine fehlte.
lei den Tamen hatten es die Punktriä schwerer. Tie erst 13jährige Münchnerin 'M, Berber, die sich bereits in den Pflichtübun einen kleinen Vorsprung gesichert hatte, fiel di Grazie und die Schwierigkeit ihrer Kür auf es gelang ihr tatsächlich, die Titelvertridigi Sri. Michaelis (Berlin), die ein ausgegli nes und routiniertes, aber weniger schwieri Programm lief, zu entthronen. In rasew Tempo absolvierte Fräulein Ib scher (Ries fee) schwerste Figuren.
Im Paarlaufen fiel der Titel erneut an Berliner Paar Frl. Hempel — Weiß, ben besten Eindruck hinterließ. Bei den Iunil find von den Herren Rahn (Königsberg), < ring (Berlin) und Schirach (Altona), bei den men Frl. Ruscher (Berlin), Frl. Heimann (B lau) und Frl. Härtling (Hamburg) zu nennen. Paarlaufen gefiel die Breslauer Kombina Hosschild — Marx.
Gpielvel-einiquna 1900 (Ziehen
1930 Liga siegk über IDaUau Liga 3:1 (3:1
Beide Parteien lieferten sich einen schönen, fc Stampf. Der hartgefrorene Boden stellte an Spieler große Anforderungen. Man spielte o "Jien D allerdings versagten die Stürmerre Wallau brachte einen vorzüglichen Torwart Bor ihm standen zwei schlagsichere Verteidiger der Läuferreihe überragte der Mittelläufer, : der beste Mann seiner Mannschaft. Bei 1900 w P -• -r Mängeln des sicheren Torschusses in Stürmerreihe, Schwächen in der Verteidigung fenbar. Schlarb hielt sehr sicher. Den Läufer ein ideenreicheres Abspiel zu empfehlen. Der S war zu langsam in seinen Aktionen, es fehlte letzte Einsatz. Arnold fehlte, Jäckel vertrat ihn Best war als Linksaußen erstmals wieder mit der Partie. Das Spiel begann mit Verspätum Schiedsrichter Geisel-Alsfeld fehlte. Schiedsr D e i s - Nauborn leitete zufriedenstellend. (' nach Beginn hatten die Gießener einen Angrif Gäste abzuwehren, setzten sich dann aber mehr mehr in Wallaus Spielhälfte fest, ohne jedoch der zahlreichen Chancen verwerten zu können. Fehlschlag von Lust ergab dann ein Gedränge 1900er Tor. Nach vielem Hin und Her landeb B^ll in Schlörbs Heiligtum. Erst jetzt käme, Blauweißen zur Besinnung und erkannten Ernst der Lage. Angefeuert durch die Zuschaue folgte ein Generalangriff mit dem Erfolg, 1900 durch Göbel (2) und Heilmann (1) zu Treffern kam, die den Endsieg sicher stellten, dem Wechsel erwartete man mit Bestimmtheit Verbesserung des Resultats für Gießen, inst dere, da die Blauweißen jetzt mit Rückenwind ten. Wallaus Schlußmann ließ sich aber nick zwingen, er hielt meisterhaft, gleichgültig Kopfballe von Lippert oder scharfe, flache o ihn herausforderten. Heilmanns überrasch famosen Rückzieher hielt er allerdings nur mi Glück. Auch Schlarb bot sich Gelegenheit, sein neu bei einem gefährlichen hohen Ball und , scharfen Flachschuß unter Beweis zu stellen. Ei verblüffend gut. Heilmann war wieder 1900s bester Spieler.
Der Sieg über Wallau war verdient, verdient auch in dieser Höhe. Die Mehrzahl der Besucher dürfte vom Gesehenen befriedigt gewesen sein.
'§ 22. i
hnt von Hunden und das Tabakrauchen auf dem Fried-
der Erlmtbn'i^^o^Ä-^^leren bespannte Fuhrwerke werden nur mit
roeröen «fo&iÄ86 bie 6ann ,ofort
§23.
Die auf den Begräbnisplätzen sich ergebenden Abfälle, alte Kreuze bringen^ ei<^Cn unmittelbar in die dafür bestimmte Grube zu ver-
§ 24.
merbeS dürfen durch keinerlei Gegenstände versperrt
>§ 25.
lcbluh".Friedhofsordnung entscheidet unter Ausschluß des Rechtswegs der Gemeinderat.
Bei Beschwerden gegen Beschlüsse des Gemeinderats behält es bei den dieserhalb bestehenden Bestimmungen sein Bewenden.
§ 26. t
Diese Satzung tritt mit dem Tage der Verkündung im Amtsverkündi- °I°ÄJ"nf''lL'auLb°" 9leid,e" W “irÖ 416
Lindenstruth, den 12. Januar 1933.
Hessische Bürgermeisterei Lindenstruth. M e n z.
Polizeiverordnung.
..N?Ä?'und des Artikels 64 des Gesetzes betr. die innere Verwaltung
Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911 und der ?92?mirh ubcf Vermogensstrasen und Bußen vom 6. Februar 1924 wird nach Vernehmung der Lokalpolizeibehörde und der Gemeinde- h^iaS?9! mil be5 Ministers des Innern vom 30. Dezem-
dl- ertaffen-* nOtWef,Cnbe Wnaetoerortaunn für
§ 1.
.Wer den Bestimmungen der §§ 3, 4, 8, 11-13 und 22-24 der Fried- bofsorbnung der Gemeinde Lindenstruth zuwiderhandelt, wird, sofern mitVnSt b;” allgemeinen Strafgesetzen härtere Strafen verwirkt sind, mit Geldstrafen bis zu 150 Reichsmark bestraft.
§ 2,
trU* mU i6rer ^-öffentlidjung im Am.-, g(ei^en Tage tritt die Friedhofsordnung vom 9. Juni 1906 uußer jtrajt.
Gießen, den 12. Januar 1933.
Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
be
Berlin, frafttrelen i SW-chrlsn xu dem ergek fatblungxi ■ erfahren vir die tzaiipi der schwel ergab. Sie Vertrag oh gelehnt, trat Gebieten Ei Schweden fe strebten Me. der Mcistbet niichen Verti Rindvieh Deutschland < Eeywecen öii für $ f I a ft e land unmögli
Da die schw Ich!°g> ein 2H hen, ablehnten len, btt mögii erhallen sollte esenauzgleich ten, so bah bii die jchivebliche lieg, die Hör fongen seien t 3n unterrii M. dah ez ;°Neilha deuls^s<dwe> i a ct0 an« gibt. Obtoc omdungen lchöht toztb vorstehende, ten eine b 8 reihet nicht mi w't Schwel ein Outete' fache, daß Segen Cchv Ein b< vor tz -6lodhl Heile,d, Landes t äe fr
B;?.' >'Ve
> lehi« P«en,n Juliens 0®. unle des,K>de erze r. °efc sä
BttUtt- 1 Srneueruo Handels- i die im haben unh oor geiehl Die schad' Ulte. die w beiegalion nach erklärt, daz vo lungen bei dn
3a dem W1' wid)lig«bel wirlchill^m Schnittholl. R*1 heit ju erhall schen beiden H handelsve au&etfitaf lungen ergab v gehendem Wünsche nach düngen,in und Zorstwir' süliung in H zweige in 1 Derhäiinissen
Sranftun a. DI.
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Sch ußl. Abend- bö'le
Schlußkurs
Schluß! Mlilaa- töri'e
Schluß- lurs
cr-chiußt. Abend» börf
Eck uß- kurs
Sckluvk. Mi lag» börc
Datum
14-1.
16.1.
14-1.
16-1.
Datum
14-1.
16.1.
14.1.
16.1.
Datum
14.1.
16.1.
14.1.
16.1.
6% Dkukicke Reicksanieihe v. 1921 6% cbem.7% Ti. Netchiani. v. 1929 671% Doung-Anleihe von 1930 .. Teutlche Äni.-Abiöl.^ckuli» mi.
Äusloj.-Reckten .... ... .
Desgl. ohne Aiisio,..Reckte......
6% ebem. 8% Hell. Volissloat 1929
80,75
—
81
81,25
vamvurg,Amerila,Pakei ..... .
Hamburg-Südam. Dampfschiff. o
Hansa Tampssckiff..........o
Norddeutscher Lloyd ......... 0
18,9
17,9
19
17,9
Beremigie Stahlwerke.....
35,75
16,75
120
125
33,75
16,5
118
121
35,4
16.5
120
124
33,65
16.5
117.75
120,5
94,25
79
95
80,65
94,9
-
95
80
'9.75
18,75
39.5
30,75
19,65
43,75
31
18,65
Ltavi Minen ............
Kaliwerke Aschersleben.....
sialiwerke Westeregeln.....
... 0
... 6
... 6
b8,5
9,13
67
8,5
68,4
8,95
67,3
8,5
A.G. für Verkehrswesen Akt. .. O
Berliner HandelogeieUickaft.... 4
Commerz, und Privat-Bank... 0
46
93
53
45
94,5
53
46.25
94.75
53,5
44.25
94,5
53,5
Kaliwerke Salzdetfurth ...
... f
179
174,5
179,25
174
(rüthahlb 102%) ..
78,75
78,5
78
79
Deutsche Bank und Diocontv-
Lberhellen Provinz - Anleihe mji
Gesellfckasl................o
73
73
73
,i G. ^arben Jndustrie ...
... 7
104,5
101,4
104,25
101,65
Auslol.-Reckten
Teuklcke Komm. Sammelab I.An leihe Serie! mii AusIol.-Reckten
67.13
63
67
62,75
-
62.65
62,5
Dresdner Bank..............0
Reichsbank ................. j
61,75
160,75
61,75
158,75
61,75
162
61,75
159,9
ctfieibcanfialt...........
Goldschmidt .............
Rlitgerswerke ............
...10 ... O ... 0
150
38
45,25
150
38
44
39.25
46
37
44,5
6% ehe in. 8% ,"tranff. Hnv.-Banf
Metallgeselllckaft..........
... <1
36,5
36,5
36,25
36,65
Golvvfe. 15 unkündbar bis 1935 6% ehem. 7% liranil Hnv.-Ban!
Goldvfe. 16 unkündbar bis 1936 oVi% edem. 4'/z% ."Vranff, Hyp. Bank»LIau.-Plandbriele .....
6’/2% ehern. 4'/,% Rheinilcke
86,9
86,5
86.25
86,25
-
_
A.C.G.....................u
Clektr. LteferungsgefeUschasl ... 5
Licht und Kran ..... 6
30,4
98
29,13
81,5
97
30.4
83,75
99,4
29,4
82,25
96.5
PHUiPP Holzmann.......
^ementmect Heidelberg ..
Zementwerk Karlstadt......
88,13
87,75
-
-
Zelten & Guilleaume ........o
«eselllckafl für Elektrische Untev nehmungen .............. 4
Rheinische Elektrizität ........6
Schuckerl & Co..............o
59,65
57,5
59
57.75
... 0 ... 4 ... 0
63, b
53,5
61,75
53,5
64
62,5 —
Hyv..Banf>Liau.-BoIdvfe.
6% ehem. 8% Pr. LandeSpfand
bnelanitaii, Pfandbriefe R. 19
6% ehem. 7% Pr. Landespfand bri-fanffa!t. Pfandbriefe R |O
88,5
88
—
—
84
94.75
90,5
126,5
123
81,25
102
83,25
123
120.5
84,75
95,5
90,75
126,25
123
99
88,75
122,75
120,75
Wapß & Drehtag ........
... 0
5,2
5,2
—
5,5
85,4
85
85,4
85
85,6
85,25
Siemens & HalÄe...........f
‘Jabmetier & (£o..............10
Schulibels Payenhofer....
... 0
111,9
109,5
’XIu (Allgemeine Kunstseide)
... 0
41
40
41.25
40,65
4% Oefierreickncbe Gulorenle...
4,20% Lelterreickilcke Silberrente
—
1,5
1,4
1,25
Buderus ...................o
Deutsche Erdöl .............4
44,6b '.1.75
59,5 34
43,13
90
45
92,13
58,5
84
55 65
136
43,4 89,4
57,65 81,5 52,5
13b 101
46
62,25 24,5
71,75
34,25
193,75
73
Bcmberg .........
gellstos! Waldhof ........
Bellftoff Aschaffenburg ....
Dessauer Gas ..........
Daimler Motoren.........
Deutsche Linoleum .......
Crenilcln & Mopyel .....
Leonhard Tietz...........
Thade...................
... 0
... 0
48
52,5
43
52,75
46,5
53,4
45,25
52.25
4% ilngarilcke Goldrente . ..
4% Ungarifcke Siaalsrente v. 1910 4*/2% desgl von 1913
5% abgeil. Golbmerifancr von 99
7,5
7,25
£ I II
7,25
Gellen klrckener ..............0
Harpener.................0
Hoelck Eilen — »öln-Neuellen.. 0
Ille Bergbau ...........7
57
... 7
... 0 0
29,5
22
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29
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40
29 112,75 21,9 40,5
29.5
110,25
21
40,65
4% Türkilche Zollanlelhe von 1911 4% Türkilcke Bagbadbahn,Anleihe
4.4
4,4
4,5
4,45
3>le Bergbau (Benüffe........7
Klöcknerivcrle ...... 0
102,75
47
46
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44
43,25
45.75
42,13
44,75
Serie 1
4,7
—
4,8
1,75
Mannesmann-Röhren .......0
64
144
140
—
140
4% deegl. ^erte II
4,7
4,65
4,8
4.8
Manslelder Bergbau .......0
25
25
24.75
6% Ruman. verelnh. Rente v. 1903
7,4
7,25
7,9
7,25
Lberichles. Ookswcrke.........0
'1-bönir Bergbau..........0
73 75
4^r%Rumän.vereinh.Renlev.l913
—
H
12
11,5
36
34,25
36,95
Griyuet .....
Muinkraftwcrke Höchst a.M.
Süddeutscher Zucker ......
31,9
72,75
139
32,9
137,9
4% Rumönilcke vereinh. Rente .. "d*A% Anatolier .... ..........
22.5
5,7
22,5
6,2
22,75
5,9
22,5
Rheinische Braunkohlen ......10
Rhelnstahl..................0
194
77
195
72,4
194,5
76,75
... 4
... 8
73,5
139
140
14-Januar
16-Januar
Amtliche
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Kotierung Arie
Amiiickr Jioiienmq
Geld
?rie
Helsingiors.
6.212
6,226
6,214
6,226
Wien .....
51.95
52,05
51,95
52,05
Prag......
12.465
12,485
12,465
11,485
Budapest ...
—
—
—
—
Sofia .....
3,057
3,063
3,057
3,063
Holland ....
169,08
169.42
169,08
169,42
C6I0 ......
72,63
72.77
72,13
Kopenhagen.
73,03
73,17
70,68
70,82
Stockholm..
76,92
77,08
76,82
76/8
London .....
14,11
14,15
14,11
14,15
Buenos Aires
0,858
0,862
0,858
0,862
Reuqork ...
4,209
4,217
4.209
4,217
Brüssel ....
58,28
58,40
58,28
58,40
Italien ....
21,54
21,58
21,54
21,58
Paris .....
16,42
16,46
16,42
16,46
Schweiz ...
80,97
81,13
80,97
81,13
Spanien...
34,39
34,45
34.37
34.43
Tcmzig ....
81.72
81,88
81.72
81,88
Japan.....
0,869
0,871
0,869
0,871
Rio de Jan.
0,239
0,241
0,239
0,241
Jugoslawien
5,554
5,566
5,554
5,566
Lisjabon...
12.84
12,86
12,84
12,86
Januar
Seid
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4,20
4,22
..............
58,12
58,36
70.31
70,59
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1644
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ä 100 Schilling
2,46
2,48
.......
76,65
76,95
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..............
34,23
34,37


