Ausgabe 
11.3.1933 Erstes Blatt
 
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Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhesienl

Ur. 60 Zweites Blatt

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(Nachdruck, auch auszugsweise, verboten.)

Dec Musketier Richard Müller, reisender Kauf­mann im Zivilberuf, wurde 1914 zur Infanterie eingezogen, ein halbes Jahr ausgebildet, kam zur Kampftruppe nach Serbien, fiel und wurde bei Belgrad begraben.

Einfacher, als es uns die Jahre 1914 1918 ge­lehrt haben, kann man die Geschichte eines Krie­gers, die Elegie Hunderttausender von Familien, die Tragödie eines Volkes, nicht beschreiben.

Ein deutscher Dichter hat gemahnt:

Seele, vergiß' nicht die Toten.

Aus dem Gewirr enger Straßen, vorüber am Neubau des Königspalastes und der Skupschtina, sind wir auf eine breite Landstraße gekommen. 3m Staube der Mittagssonne Plagt sich Mensch und Zugvieh beim Straßenbau. Durch einen jun­gen Eichenhain schimmert der Fluß. Die Oede eines Güterbahnhofes wird sichtbar, dann eine weitschwingende Eisenbrücke und die zwischen Bergen umherkriechende Stadt mit ihren Kathe­dralen.

Hier sind wir auf einer Höhe. Die Häuser halten sich tief in den dichten Gärten versteckt. Auf einer kahlen Kuppe laufen Soldaten und Pferde zwischen den Gassen ihrer Barackenstadt hin und her. Nach dem Tal zu senken sich Matten und Gärten, sanfte Wälder steigen auf der Ge­genseite wieder empor.

Niemand kennt den deutschen Friedhof. Nicht der Posten, er kontrolliert meinen Paß nicht die Männer in den Höfen, die Frauen auf den Feldern. Endlos scheint mir die Straße... Kinder schauen neugierig über die Heden. Dor mir her treibt ein Soldat singend ein gesatteltes Pferd.

Und jetzt sehe ich drüben: weihe Kreuze und ein Steinmal. Not leuchtet darunter aufgerisscne Erde. Krauses Buschwerk kriecht zur Grube, um ihre rote Wunde zu überwuchern, und Haine nei­gen sich darüber hinab. Ein schmaler Pfad schlän­gelt sich zum Friedhof hinauf. Flammende Sonne über dem Kopf. Ich winke hinüber.

Als grüße ich Lebende...

Wie oft seid Ihr, deutsche Musketiere, durch Teptschider gegangen? Durch den dichten, stillen Park, vorüber an der schlichten Kirche, an dem Meierhof mit seinen traulichen Bänken unter den breiten Kastanien ...

Durch Buschwerk und über Steine bin ich zu unseren Toten emporgekrochen.

Da liegen sie. In Reihen, in Reihen.

Auf jenem Belgrader Friedhof, in dessen kleiner, grauer Markuskirchc Alexander und Draga liegen, ist das Unkraut in hohen, dichten Büschen über die Grabsteine gewachsen. Da taucht, geheimnisvoll, der Grcisenkopf eines Geistlichen auf. Rosenkranzgebetc murmelnd. Liebespaare recken sich in der Sonne, dem Spiel der Schmetter­linge zuschauend oder hinüberblickend zu den Steinbrüchen am Fluß

Auf diesem Friedhof habe ich im Unkraut gelegen. Neben mir ein Serbe. Und er hat mir erzählt von den deutschen Soldaten unten in seiner Heimat, bei Uesküb.Anständig waren sie alle. Kinder und Frauen haben sie geschützt vor ihren wilden Dundesgenofsen. Fragen Sie jeden der deutsche Soldat war ein ehrlicher Feind."

Dem Andenken des Musketiers Müller.

Daten für Samstag, 11. März.

1544: der italienische Dichter Torquato Tasso in Sorrent geboren; 1917: Ausbruch der rus­sischen Revolution: 1923: der deutsche Seeoffi­zier Karl von Müller,Führer der Emden", in Braunschweig gestorben.

Taten für Sonntag, 12. März.

1607: der Dichter Paul Gerhardt in Gräfenhai­nichen geboren; 1909: Hermann Julius Meyer, Inhaber des Bibliographischen Instituts, Leipzig, ge­storben.

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Betracht kamen, als für die Staatssteuern. 'Der Steuerpflichtige wird bei dem Empfang der Steuerzettel natürlich seinen ganzen Groll gegen die kommunnalen Körperschaften gerichtet haben, während diese in Wirklichkeit völlig unschuldig an dieser Härte sind, da die Regierung den Städten die stärkere Heranziehung chrer Steuerpflichtigen zwingend vorgeschrieben hat, für den Staat selbst aber die niedrigere Grundlage von 1931 anwandte.

Diese Stimmungsmache zu Gunsten der Regie­rung und zum Nachteil der kommunalen Körper­schaften hat die Gießener Stadtratsfraktion der Arbeitsgemeinschaft der Mitte durch ihre Anfrage an die Stadtverwaltung m das Licht der Oeffent- lichkeit gestellt, um dadurch klarzumachen, wo man die Derantwortlichen für diese Regelung zu su­chen hat. Darüber hinaus ist aber durch die öf­fentliche Aufrollung dieser Angelegenheit auch ge­zeigt worden, wo der Hebel anzusetzen ist. um ein offenbares steuerliches Unrechtzu beseitigen. Es ist heutzutage weniger als je zuvor erträglich, daß durch die Anwendung aller ^-ichen Winkelzüge dem notleidenden Mittel­stand immer wieder höhere Steuerlasten aufge­bürdet werden. Hier muß unter allen Umständen ein grundlegender Wand«! eintreten, der hoffentlich von der kommenden hessischen Regie­rung ungesäumt herbeigcführt wird. Den An­satzpunkt dazu kann sie in dem hier zur Er­örterung stehenden Falle, der ja den ganzen hes­sischen Mittelstand angeht, erblicken.

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Dem Andenken des Musketiers Müller

Eine Erinnerung zum Volkstrauertag 1933.

Äon 2l H. Kober.

Ich fahre durch Jugoslawien von Agram bis Belgrad. Des Lebens Fülle drängt auf mich ein. Politiker eines neuen Reiches empfangen mich. Bon Belgrad her regierte bunte Bölkerscharen ziehen an meinen Augen vorüber.

Sieh, sie umschweben dich."

Durch diese Straßen Belgrads ist der Mus­ketier "Müller gegangen. Dort, in dem kleinen Tabakladen, hat er Zigaretten und Ansichtskarten gekauft. Jener Muselmann dort hat ihm aus seiner rohschweifgeschmückten Messingtuba Limo­nade verkauft. Durch die grünen Anlagen vor der Festung ist er oft gegangen, hat hinuntergeschaut auf Donau und Save, und hat sich gefreut an dem mächtigen Strombild, wie ich jetzt.

Gesetzlich geschützte ZrühlingSpflanzen in Hessen.

Durch das hessische Naturschutzgesetz haben fol­gende Frühlingspflanzen gesetzlichen Schuh ge­funden: Der Seidelbast oder Kellerhals (Daphne mezereum), ein niedriger Strauch unserer Laubwälder, dessen rötliche, stark duftende Blüten bereits im Marz und April vor dem Laubaus- bcuch erscheinen. Das wilde Schneeglöckchen (Leucoium vernum). Es kommt aus feuchten Wie­sen. in Gebüschen und Wäldern in Starkenburg und Oberhessen vor. Diese Pflanzen sind voll­kommen geschützt, es dürfen also nicht einmal kleine Handsträuße gepflückt werden, besonders ist das Ausgraben und Ausreihen verboten. Die nut in Rheüchessen wachsende gelbblühende Früh­lingsadonis (Adonis vernalis), sowie die mit großer violetter Glocke blühende Küchen­schelle (Anemone pulsatilla) dürfen gleichfalls weder ausgegraben, noch ausgerissen werden. Bor allem ist bei diesen Pflanzen ebenso wie bei den zuerst genannten das Feilbieten, Ankäufen und Verkaufen untersagt. Eine Reihe schönblühender Frühlingspflanzen wie die Waldanemonen, die Schlüsselblumen, die blaue Scilla dürfen also nach wie vor gepflückt werden. Im Interesse des Naturschutzes schone man aber auch diese Gewächse soviel als möglich. Man pflücke stets nur kleine Sträuße und vermeide vor allem das Ausreißen, sowie das Abpflücken der Blätter.

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Bielleicht, weil heute früh an meinem Fenster vorüber durch lachende Sonne Soldaten zogen, zwei Bataillone, Maultiere mit Maschinengeweh­ren dazwischen, sehe ich jetzt hinter allem, Über alles Lebende hinweg Totes.

Bei Teptschider, dem königlichen Landhause, liegt der deutsche Heldenfriedhof. Ganz langsam pilgere ich hinaus. Beharrung bei der Dergan- genheit, Erinnerung hemmt mir Schritt und Blick. Neben mir schreiten Tote...

Oie Erhöhung der Gewerbesteuer.

In der jüngsten Sitzung des Gießener Stadt­rats war eine Erklärung der Stadtverwaltung über die Erhöhung der Gewerbe steuer Gegenstand der besonderen Aufmerksamkeit des Siadtrates und des Publikums. Es handelt sich dabei um einen Steuervorgang, der in den Krei­sen des Gewerbes und Handwerks außerordent­liche Erbitterung ausgelöst hat. Den Anlaß zu der Behandlung dieser Angelegenheit im Stadt­rat gab die nachstehende Anfrage der Stadtrats­mitglieder Horn, Appel und Hirsch namens der Fraktion der Arbeitsgemeinschaft der Mitte:

3n diesen Tagen sind den Steuerpflichtigen die Steuerbescheide über die endgültige Ber- anlagung der städtischen Gewerbesteuer für 1932 zugegangen

Diese Bescheide, die nicht allein auf Basis der neuen Durchschnittssätze, sondern auch abwei­chend von der Errechnungsgrundlage der staat­lichen Gewerbesteuer den Ertrag von 19 3 0 zugrunde legen muhten, haben gegenüber _ den BorauSzahlungsbescheiden in fast allen Fällen eine außerordentliche Erhöhung ge- bracht. Dadurch ist bei den betroffenen Kreisen eine außerordentliche Erregung und Beunruhi­gung entstanden, weil noch dazu die Meinung besteht, daß Stadt und S t a d t r a t die D e r- antwortung an diesen Erhöhungen trügen.

Wir fragen deshalb an: 1. Ist die Stadtver­waltung bereit, die B irgerschaft darüber aufzu- klären, daß die Erhebung auf ministeriel - ler Verfügung, ohneMitarbeit des S t a d t r a t e s . beruht? 2. Ist die Verwaltung bereit, in denjenigen Fällen, wo der Steuer­pflichtige einwandfreie Unterlagen dafür herbei­bringen kann, daß Ertrag und Kapital in 1931 gegenüber 1930 eine beträchtliche Min - o c r u n g erfahren haben, die notwendigen Er­lässe und Stundungen aus Billigkeitsgründen auszusprechen?"

Die Stadtverwaltung beantwortete diese An­frage mit der nachstehenden Erklärung:

Rach einer Anordnung des Herrn Hessischen Ministers des Innern vom Z. Juni 1932 (Amts­blatt des Ministeriums des Innern Nr. 4) ist die kommunale Grund-, Gewerbe- und Eonder- steuer für das Rechnungsjahr 1932 nur ein­malig, und zwar endgültig nach den Besteu­erungsgrundlagen, wie sie für eine endgültige Veranlagung dieser (Steuern für das Rech­nungsjahr 19 31 maßgeblich gewesen wä­ren, zu veranlagen. Als Befteuerungsgrund- lage für eine endgültige Veranlagung für das Rechnungsjahr 1931 gilt der für das Eteuerjahr 1 9 3 0 festgestelltc Gewerbeertrag. Die Veranlagung der kommunalen Grund-, Gewerbe- und Sondersteuer findet nach der An­ordnung des Ministeriums nicht wie dies bei den staatlichen Steuern der Fall ist, erst vor­läufig und später endgültig statt. Auch im Rechnungsjahr 19 3 1 ist die kommunale Grund-, Gewerbe- und Sondersteuer nur ein­malig veranlagt worden, im Gegensatz zu den entsprechenden staatlichen Steuern. 2^is der Anordnung des Ministers des Innern ergibt sich, daß für die Veranlagung der kommu­nalen Grund-, Gewerbe- und Sondersteuer andere Besteuerungsgrundlagen maßgeblich zu sein hatten, wie für die endgültige staatliche Veranlagung dieser Steuern. Diese unterschied­liche Behandlung hat sich insbesondere bei einem Rückgang des Gewerbeertrags für viele Ge­werbesteuerpflichtigen geltend gemacht und es ist in Fällen dieser Art eine Härte für die betreffenden Pflichtigen eingetreten. Der Herr Minister des Innern hatte deshalb bereits für

Ich will es nicht beschreiben. Mein Blick, feig in die Weite der Landschaft hineinfliehend, über Täler, Berge. Dörfer und Wälder, suchte Halt in einer Unendlichkeit

Aber seid ruhig. Deutsche Liebe pflegt diese Gräber. Und diese nicht nur. Bis nach Maze­donien erstreckt sich die Fürsorge für unsere Toten. .«

Wenn wir nur das Unkraut toegfrieglen . klagte man mir auf der Gesandtschaft. Rein, das Unkraut um unsere Soldatengräber werden wir nicht mehr ausjäten können.

Lassen wir wuchern, was als Unkraut aus dem blutfeuchten Boden von 1914 sich empordrängte. Cs bleibt der Stein, der Fels, der Fluß, um den in Serbien deutsche Soldaten käwpften.

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das Rechnungsjahr 1931, in dem die Verhält­nisse ähnlich lagen, den Provinzen, Kreisen und Gemeinden empfohlen, in Härtefällen durch entsprechende Billigkeits- Erlässe einen Ausgleich herbeizu- führen. Provinz Oberhessen, Kreis Gießen und Stadt Gießen haben im Jahre 1931 dem- gemäß verfahren. Der Herr Minister des In­nern hat durch Verfügung vom 25. Oktober 1932 die Provinzen, Kreife und Gemeinden angehal­ten, auch für das Rechnungsjahr 1932 in glei­cher Weise Billigkeitserlässe eintreten zu lassen. Die Stadtverwaltung beabsichtigt wiederum dementsprechend zu verfahren und hat bereits Verhandlungen mit der Provinzialverwaltung wegen eines einheitlichen Vorgehens einge­leitet.

Die Veranlagung der städtischen Gewerbe­steuer ist demnach genau nach den Anordnungen des Ministeriums erfolgt; daraus entstehende Härten wird die Stadtverwaltung auf Nach­suchen der betreffenden Steuerpflichtigen mil­dern."

Aus dieser Erklärung der Stadtverwaltung er­sieht man die außerordentlich merkwürdige Tat­sache, daß die hessische Regierung bei der Be­stimmung der Besteuerungsgrundlagen mit zweier­lei Maß gemessen hat. Für die staatliche Veranlagung hat man den Ertrag von 1931 ge­nommen, für die kommunale Veranlagung aber die Grundlage von 1930 festgesetzt. Daraus ergibt sich, daß für die Berechnung der kom­munalen Steuern höhere Beträge in

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