Ausgabe 
10.5.1933 Erstes Blatt
 
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Sozialwissenschaftcn in einer Diel Zitieren Lage sind als irgendeine andere Msfenfr^ast, denn kaum in einer anderen Wissenschaft kann Vs so leicht zu einem Äonflift kommen zwischen den «beiden Forderungen in necessariis unitas" und ,'jn dubiis libertäs, wie gerade bei uns, denn die (necessaria, über die unitas herrschen soll, liegen fa.st ausnahmslos auf politischem, auf wirtschasts- über sozialpolitischem Gebier, nur für uns ergibt sich deshalb die schwere Frage der richtigen Abgrenzung zwischen den ne­cessariis und den dubiis;klare, einwandfreie Grenzlinie ist kaum gegeben. Heute besteht bei Dielen, und wahrscheinlich auch Am Teil unter der Jugend, die Tendenz, den Urning der necessaria, der Fra­gen, überx-&~4£inygfeit herrschen soll, die als bereits endgültig geklart angesehen und deshalb der weiteren wissenschaftlichen Untersuchung entrückt werden sollen, über die keine Diskussion zugelassen werden soll, möglichst groß zu fassen, und auf der anderen Seite hat natürlich der Gelehrte das berechtigte Streben, sich seinen Lebensraum nicht allusehr ein- engen zu lassen; er braucht Freiheit, denn er kann nur in der Freiheit atmen und arbeiten.

Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, daß wir ge­legentlich in Konflikt miteinander geraten, daß ich der Kritik unterwerfen, in Zweifel ziehen muß, was Ihnen schon autoritär entschieden scheint. Aber für solche Fälle erinnere ich Sie an den Schlußsatzin omnibus autem caritas, über allem muß das liebe- oolle Verständnis für einander stehen, der Glaube, daß der andere oielleicht einmal irrt, daß er aber denselben guten Willen hat wie wir selbst.

Ich betrachte jedenfalls meine Arbeit hier als Dienst am deutschen Volke. Ich glaube ihm und auch Ihnen am besten zu dienen, wenn ich unbekümmert um persönliche Vorteile oder Nachteile nur nach Erkenntnis und Wahrheit suche; ich bitte dabei um Ihr Verständnis und Ihre Nachsicht.

Große (Strafkammer Gießen.

* Gießen, 2. Mai. Die Große Strafkammer verhandelte zwei A u t o u n f ä l l e , die sich in bzw. bei Herbstein vor einiger Zeit ereignet hatten. Die Verhandlung fand im Amtsgerichtsgebäude Herbstein statt. Vor jeder Verhandlung wurde ein Augenschein an Ort und Stelle des Unfalls vorgenommen.

In dem einen Falle handelte es sich um den Kauf­mann O., der auf der Sttaße HörgenauRixfeld ein dreijähriges Kind überfahren hatte. Das Kind war auf der Stelle tot. Schöffengericht (1. Instanz) sowohl als auch Große Strafkammer (2. Instanz) hatten in früheren Verhandlungen den Angeklagten mangels Schuldbeweises von der Anklage der fahr­lässigen Tötung freigesprochen. Auf Revision der Staatsanwaltschaft hatte das Reichsgericht das Urteil der Großen Strafkammer aufgehoben und an diese zur nochmaligen Verhandlung zurückverwiesen. In der erneuten Verhandlung ergab die Besichtigung der Unfallstelle, daß der Angeklagte bei der Leitung

seines Kraftwagens nicht die erforderliche Sorg­falt hatte obwalten lassen. Es wurde festgestellt, daß er das Kind bei der nötigen Aufmerksamkeit hätte sehen und dadurch den Unfall hätte vermeiden kön­nen. Andererseits ergab sich jedoch auch, daß das Kind den Unfall zu einem großen Teil mitverursacht hatte. Es konnte daher von Verhängung der an sich verwirkten Gefängnisstrafe abgesehen werden. Der Angeklagte erhielt an Stelle einer solchen eine Geldstrafe von 300 M a r k.

Im zweiten Falle handelte es sich um folgendes: In der Nacht nach der Hitler-Kundgebung, die im Juni vorigen Jahres auf dem Hoherodskopf statt- gefunben hatte, war es in einer Kurve am Ausgang von Herbstein nach dem Bahnhof zu einem Zusam­menstoß zweier von Hoherodskopf kommenden Last­kraftwagen gekommen. Von den Insassen des aus Herbstein kommenden Wagens wurden zwei Per­sonen getötet und eine Anzahl verletzt. Die Insassen des anderen, nach Herbstein zu fahrenden Wagens waren mit dem Schrecken davongekommen. Nach den sofort eingeleiteten (Ermittlungen kam lediglich der Führer des letztgenannten Wagens als der an dem Unfall Schuldige in Frage. Die Staatsanwaltschaft erhob daher gegen ihn Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Das Schöffengericht konnte sich jedoch von einer Schuld des Angeklagten nicht überzeugen und sprach ihn f r e i. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft kam die Sache vor der Großen Strafkammer nochmals zur Verhandlung. Der auch in dieser Sache vorgenommene Augenschein ergab, daß der Angeklagte die Kurve (für ihn eine Linkskurve) nicht richtig gefahren, nämlich zu früh nach links eingebogen war und dadurch den ent- gcgenkommenden Kraftwagen auf der Seite ange­fahren hatte. Fast alle Insassen des angesahrenen Kraftwagens waren auf die Sttaße geschleudert worden. Mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit wurde die Verhandlung abgebrochen und zur Ur­teilsverkündung in Gießen vertagt. In der Zwischen­zeit hatte der Verteidiger des Angeklagten noch einen wichtigen Zeugen ermittelt, der bisher nicht hatte ermittelt werden können. Es kam daher nochmals zu längerer Verhandlung, die jedoch zu keinem anderen Ergebnis als die vorausgegangene führte. Die Straf­kammer verurteilte den Angeklagten daher an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von 3 Mo­naten zu 3 0 0 Mark Geldstrafe. Nach Lage der Sache erschien dem Gericht auch in diesem Falle das Verschulden des Angeklagten nicht so erheblich, daß es auf eine Gefängnisstrafe hätte erkennen müssen.

G. A.-Gpori.

Sternwanderung des Lahn-Oünsberg- Gaues -um Oünsberg.

Die Wanderung brachte dem Gau den erwarteten großen Erfolg. Die Teilnehmerzahl dürfte mit 1000 I nicht zu hoch gegriffen ftin; ein frischer Geist be« *

herrschte die einzelnen Vereine. Leider war der Tag vom Wetter nicht begünstigt. Als sich der Zug unter Vorantritt der Spielmannzüge in Bewegung setzte, begann es anhaltend zu regnen. In Bieber sand dann eine Feier zu Ehren des Turnvaters Jahn statt. Nachdem die Gaukapelle einen schneidigen Marsch gespielt hatte, ergriff der 1. Vorsitzende Carl D a u p e r t, Wieseck, das Wort zu einer kernigen Ansprache, in der u. a. die Leistungen des Turn­vaters Jahn für die heutige Zeit als besonders wert­voll bezeichnete. Weiter hob er die große Leistung der Regierung Hitler hervor und begrüßte das warme (Eintreten des Reichskanzlers für die Pflege der Leibesübungen; ferner betonte der Vorsitzende, daß der ganze Lahn-Dünsberg-Gau sich gefd)Ioffen in den Dienst der nationalen Aufbauarbeit der Re­gierung Hitler stellt. Mit einemGut-Heil" auf den Gau und das deutsche Vaterland schloß der Redner Mit dem Absingen des Deutschlandliedes wurde Vie Feier beendet. Im Anschluß an die Feier begann der Aufstieg zum Dünsberg und die Besteigung des Turmes. In einzelnen Abteilungen kamen die Klet­terer an und eröffneten sofort einen Sturm auf den Turm, den jeder zuerst zur Aussicht nach seinem Heimatort benutzen wollte. Der Abmarsch erfolgte nicht geschlossen, sondern jeder Verein marschierte allein in das mit Fahnen geschmückte Bieber ein. Im Saale der Gastwirtschaft Scherer gab es noch eine kurze Rast bei Musik und Vorführungen der Schülerinnen-Abteilung des Tv. Kinzenbach. Hervor- gehoben sei noch die glänzende Leistung des Tromm­lerkorps. Alles in allem kann die Wanderung als ein großer (Erfolg für den Gau und dessen Vorstand verbucht werden.

Wirtschaft.

Neue erhebliche Entlastung des Arbeitsmarktes.

Berlin, 10. Mai. (WTB.-Funkspruch.) Für die Zeit vom 16. bis 30. April hat die (Entlüftung des Arbeitsmarktes in der zweiten April- Hälfte erhebliche Fortschritte gemacht. Die Zahl der bei den Arbeitsämtern gemeldeten Arbeits­losen im Reich verminderte sich um rund 196 000, oder 3,6 v. H. auf rund 5 333 000. Sie liegt nach dieser neuerlichen Entlastung um rund 714000 unter dem winterlichen H ö ch st p u n k t von Mitte Februar und um rund 400 000 unter dem Stand vom Ende April 1932.

Die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger sank in der Arbeitslosenversicherung um 50 000 auf 530 000, in der Krisenfürsorge trotz aufgehobener Aussteuerung um 28 000 auf rund 1 409 000. Die Zahl der anerkannten Wohlfahrtserwerbslosen ist gegenüber März um 139 000 auf 2 263 000 Ende April gesunken. Die Zahl der Arbeitsdienstwilligen belief sich Ende April auf rund 230 000; die Zahl der

aus Mitteln der Reichsanstalt beschäftigten Not­standsarbeiter, die Ende März 88 000 betragen hat, dürfte 100 000 überfliegen haben.

Frankfurt freundlich.

Frankfurt a. M., 10. Mai. (WTB. Draht­meldung.) Die schon rein technisch bedingten Erholungen des Kursniveaus machte bei Be» ginn der heutigen Mittagsbörse weitere Fort­schritte, die noch durch einige günstige Momente aus der Wirtschaft unterstützt wurden. So schu­fen vor allem die Ausführungen des Freiherrn v. Schröder anläßlich der gestrigen Vollsitzung der Kölner Industrie- und Handelskammer über die Sicherung der in festverzinsliche Werte ange­legten Gelder eine merkliche Beruhigung am Rentenmarkt. Aber auch der Altienmarkt wurde günstig beeinflußt. Daneben machten die Ent­lastung des Arbeitsmarktes und der Abschluß der Deutschen Reichsbahn einen guten Eindruck, demgegenüber die erneut schwächeren Ausland­börsen ohne Wirkung blieben. Die Aufwärts­bewegung hatte indessen meist spekulativen Cha­rakter, denn vom Publikum lagen nur in mäßigem Umfang Aufträge vor.

Bei verhältnismäßig lebhaftem Geschäft erga­ben sich gegenüber der Abendbörse durchschnittliche Befestigungen von 1 bis 1,50 Prozent. Stär­ker erhöht waren Akkumulatoren Berlin mit plus 4,50 Prozent. Lebhafte Umsätze fanden in Mon­tanwerten und I.-G. statt, wobei von ersteren Rheinstahl 2,75 Prozent und letztere 2,50 Prozent gewannen. Auch der Elektromarkt war mehr be­achtet, Licht u. Kraft zogen 2 Prozent, und Schuckert 3 Prozent an, Lahmeher erschienen mit Plus-Plus-Zeichen, nachdem sie schon gestern mit gestrichen Geld notierten. Fester eröffneten u. a. noch Zellstoff Waldhof und Aschaffenburg mit Er­höhungen bis zu 1,50 Prozent. Bei letzteren sti­mulierte, daß eine Sanierung für den Abschluß 1932 evtl, nicht vorgenommen werden braucht. Reichsbankanteile eröffneten 1, und (Eontigununi 1,75 Prozent höher. Im Verlaufe blieb die Ten­denz freundlich und die Mehrzahl der Kurse konnte sich um weitere 1 bis 1,50 Prozent erhöhen,

Ziemlich lebhafte Umsätze fanden am Ren­tenmarkt in Altbesitzanleihe statt, die zunächst 0,38 Proz. gewannen und später um weitere 1,5 Prozent auf 76,75 Proz. anzogen. Auch Reubesih und späte Reichsschuldbuchforderungen erhöhten sich um 0,25 bzw. 0,75 Prozent. Stahlvereinbonds waren nach zunächst nur knapp behaupteter Er­öffnung im Verlause 1,5 Proz. fester, wogegen die Altbesitzanleihe leicht abbröckelte. Die festverzins­lichen Märkte lagen stimmungsmäßig etwas fester, während es kursmäßig kaum zum Ausdruck kam. Lediglich Kommunalobligationen waren um 0,5 Prozent erholt. Auslandrenten lagen vernach­lässigt. Tagesgeld war etwas gesucht, so daß der Satz um 0,5 auf 3,5 Prozent erhöht wurde.

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Amtsverkiindiglingen aus den oberhessischen Kreisen.

Kreis Gießen.

Nach den §§ 1552 ff. der Reichsversiche- rungsordnung haben Betriebsünterneh- mer jeden in ihren Betrieben sich ereig­nenden Unfall rechtzeitig anzuzeigen, wenn durch den Unfall ein im Betrieb Beschüß tigter getötet oder so verletzt wird, daß er stirbt oder für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig wird. Die Anzeige ist schriftlich oder mündlich bei der Ortspolize^behörde des Unfallorts zu er­statten. Bei Entgegennahme der Anzeigen find die üblichen Formulare (Unfallanzei­gen) zu verwenden. Die Unfallanzeigen find der zuständigen Berufsgenoffenfchaft zuzusenden. Eine Abschrift der Unfall­anzeige ist dem Gewerbeaufsichtsamt Gie­ßen alsbald einzusenden. Diese letztere seit Jahren bestehende Anordnung wird viel­fach nicht beachtet. Es muß erwartet wer­den, daß die Bürgermeistereien dieser An­ordnung nachkommen.

Für die in landwirtschaftlichen und forst­wirtschaftlichen Betrieben sich ereignenden Unfälle findet diese Anordnung keine An­wendung. 3139C

*

Wegen Herstellungsarbeiten des in der Gemeinde Hachborn gelegenen Staufen­berger Wegs wird der in der Gemeinde Staufenberg gelegene Hachborner Weg für den Durchgangsverkehr bis zur Landes­grenze bis auf weiteres gesperrt.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Bildung der Schöffen- und Schwurgerichte.

Nach dem Reichsgefetz vom 7. April 1933 endigt die laufende Wahlperiode von Schöffen und Geschworenen am 30. Juni 1933. Die zur Auswahl der Schöffen und Geschworenen als Urliste dienende Wahl­kartei liegt von Donnerstag, den 11. Mai, bis einschließlich Donnerstag, den 18. Mai 1933, im Stadthaus. Bergstraße Jlr. 20, Zimmer Nr. 14, wahrend der Dienftstun- den zur Einsicht offen. Innerhalb dieser Frist kann gegen die Richtigkeit und Voll­ständigkeit der als Urliste gellenden Wahl­kartei Einspruch erhoben werden.

Gießen, den 10. Mai 1933. 3123C

Bürgermeisterei Gießen. I. V.: Dr. 6 e i b.

Letzte WWMskeiMW öet 5teoi Wut ®i. 1933.

Aus den Waldungen der Stadt Gießen sollen am 3132C

Donnerstag, 18. Mai 1933, 10^ Uhr in der GastwirtschaftZur Liebigshöhe" versteigert werden:

13 St. Fichtenlangholz, N, la und b = 3,36 km

27 St. Eichenstammholz, N, 1. und 2. Kl. = 6,65 km

3 St. Eichenstammholz, N und A, 6. und 7. Kl. = 4,40 km

14 rm Eichennutzscheiter 1. und 2. Kl.

230 St. Kiefernlangholz, N, 2a = 141,02 km

168 St. Kiefernlangholz, N, 2b = 148,26 km

34 St. Kiefernlangholz N, 3a = 41,72 km

5 St. Kiefernlangholz und -abschnitte 2b, 3b und 4a = 4,48 km

1114 St. Fichtenderbstangen 1. Kl.

336 St. Fichtenderbstangen 2. Kl.

1246 St. Fichtenderbstangen 3. Kl.

1190 St. Fichtenreisstangen 4. Kl.

734 St. Fichtenreisstangen 5. Kl.

Loseeinteilungen nebst Verkaufs- und Zahlungsbedingungen werden unentgeltlich abgegeben.

Es werden gegebenenfalls auch schrift­liche .Angebote, die bis 18. Mai 1933, 8 Uhr, bei uns eingegangen sind, berück­sichtigt.

Gießen, den 9. Mai 1933.

Der Oberbürgermeister. I. D.: Dr. S e i b.

Reparaturen?

Nehmen Sie Abermann

Bekanntmachung.

Der gemäß § 13 Abs. 2 der Verordnung über Finanzstatistik vom 28. Februar 1931 (RGBl. I S. 32) zu veröffentlichende Halb­jahres-Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben der Stadt Gießen für das II. Halbjahr 1932 Rj. wird in der Zeit vom 10. bis 24. Mai 1933 an den für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Anschlag­tafeln zur allgemeinen Kenntnis gebracht.

Gießen, den 9. Mai 1933. 3130C

Bürgermeisterei Gießen: Dr. Keller.

Zwangsversteigerung 122/32

Am Donnerstag, dem 1. Juni 1933, vor- mittags 9 Uhr, wird im Amtsgerichts­gebäude zu Gießen, Zimmer 107, das im Grundbuche von Gießen a) dem Heinrich Sack in Gießen, Marktstraße 19, b) dessen Ehefrau Emma, geb. Ulrich, daselbst, zu je Vi zugeschriebene Anwesen Marktftraße 21

Flur 1, Nr. 555 -- 56 qm hofreite, geschätzt 11635 RM., versteigert.

Die amtsgerichtliche Verfügung ist an der Ortstafel Bergstraße 20, Stadthaus, zur Einsicht ausgehängt. 2795D

Gießen, den 24. April 1933.

I. A. des Hessischen Amtsgerichts Gießen: Leo, Ortsgerichtsvorsteher.

Bevirhttsung. 3125D

In unserer Veröffentlichung der Brenn­stoff- Kleinverkauksvreise für den Platz Gießen' vom 6. Mai 1933. Der Nachsatz beginnend mitbei geschlossener Ab­nahme", muß richtig heißen:Bei ge­schlossener Abnahme von 100 bis 300 Ztr. aus einer Ladung und in einem Arbetts- gang wird ein Mengenrabatt von 10 Pf., und bei Abnahme von über 300 Ztr. em solcher von 15 Pf. per Zentner gewährt." vereWmiüü.Gietz. 9ohlenWler e. v.

2 Standardwerke der Naturwissenschaft sind:

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Donnerstag, den 11. Mai 1933, nachmit- tags 2 Uhr, versteigere ich imLöwen", Neuenweg 28, dahier, zwangsweise gegen Barzahlung: 31380

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