Ausgabe 
10.4.1933 Frühausgabe
 
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Mreie Schotten.

V Gedern, 5. April. Die hiesige Frei­willige Feuerwehr hielt am Sonntag ihre Generalversammlung imLöwen" ab. Der 1. Kom­mandant Landwirt Christian Braun I. leitete die Versammlung. Zu dem vom 21. bis 24. Juli in Schotten stattfindenden Landesseuerwehrtag wird die hiesige Wehr eine Gruppe entsenden. Die Rech­nungsablage erstattete der Rechner und zweite Ad jutant Ernst B o n a 11. Die Feuerwehr verfugt zur Zeit über ein ansehnliches Vermögen. Dem Rechner konnte Entlastung erteilt werden. Zu Rechnungs­prüfern für 1933 wurden Wagnermeister Wilhelm Birx II. und Maurermeister Hermann -s t ä h r be­stimmt. Für den verstorbenen Kameraden Wilhelm Wiesner wurde Wagnermeister Wilh. Birx II. als Abteilungsführer gewühlt. ImLöwen" fand bei guter Beteiligung die diesjährige General­versammlung des hiesigen P f e r d e v e r s i ch e - rungsvereins statt. Der 1. Vorsitzende, Land­wirt Karl Franz III., erstattete den Geschäfts­bericht. Danach waren zu Beainn des vorigen Jah­res 245 Mitglieder mit 321 Pferden versichert. Zehn Abmeldungen und elf Neueintritte erhöhten die Mit­gliederzahl auf 246. Es muhten für 17 Pferde und

ein Fohlen Entschädigungen in Höhe von 6357,50 RM. bezahlt werden. Rechner Karl Franz IV. vcr» las die Rechnung. Dem Rechner, sowie dem Vor­stand wurde Entlastung erteilt. Zu Rcchnungsprü- scrn für 1933 wurden Karl Schmidt, Kaulstoh und Wilhelm Junker, Illnhausen, bestimmt. Der Antrag des Vorstandes, den Geschäftsbezirk bis auf 15 Kilometer im Umkreis zu erweitern, wurde ein« stimmig angenommen. Der gesamte Vorstand wurde durch Zuruf einstimmig wiedergewählt.

Oer Offenbacher Schlachihausdirettor verhaftet.

WER. Offenbach. 9. April. Der seitherige Direktor des Offenbacher Schlachthauses G i * gerich, der auf Grund der in jüngster Zeit vorgenommenen Personalveründerungen vor eini­gen Tagen beurlaubt worden war, ist verhaft t e t worden. Wie aus zuverlässiger Quelle ver- lautet, soll er Materialien aus dem Schlachthaus zu seinem persönlichen Ruhen verkauft haben. Die Staatsanwaltschaft ist bereits mit der Untersuchung beschäftigt.

Oie neue preußische Tier- und pflanzen« schutzverordnung.

Lon Studienrat E. Holzel.

Am 1. April 1933 ist in Preußen eine neue Tier-und Pflanzenschuhverordnung in Ärafl getreten, durch die die Verordnung vom 16. Dezember 1929 (über die ich seinerzeit imGie­ßener Anzeiger" ebenfalls berichtete) aufgehoben wurde. Da die Grenzlage Gießens ihre Kennt­nis nicht nur für 3ägct in benachbarten preußi­schen Landesteilen, sondern auch für hessische Pächter preußischer Jagden notwendig erscheinen läßt, seien kurz die wichtigsten Vestimmungen wiedergegeben.

Geschuht sind folgende Säugetiere: Glch, Rothirsch, Damhirsch, Reh, Edelmarder, Rerz, Wildkatze, Fledermäuse, Viber, Siebenschlä­fer und Haselmaus. Soweit der Jagdberechtigte sie etwa zu bestimmten Zeiten erlegen darf, sind sie in der untenstehenden Schußzcittabelle wieder aufgeführt. Ferner sind geschützt alle V o g e l - arten außer Krähen, Elstern und Eichelhähern, Sperlingen, Vlehhuhn, Rohrweihe, Habicht, Sper­ber, Fischreiher und Haubentaucher.

Für die Jagdausübung selbst ist wichtig, daß das Verbot des Abschusses von Schalen­wild mit Schrot oder gehacktem Blei (auch als Fangschuß) auch auf das Schwarzwild ausgedehnt worden ist. Damit ist klipp und klar der von allen Weidmännern vertretene Grundsatz in die Wirklichkeit übertragen:Allem Wild, das auf Schalen zieht, gebührt die Kugel."

Neu als gesetzliche Bestimmung, aber alt als weidmännische Forderung ist ferner das Verbot des Erlegens weiblichen, führenden (säugenden) Haarwildes in der Zeit vom 16. März bis zum 15. September. Damit hat endlich auch die führende Bache eine Schonzeit bekommen, ebenso wie z. B. auch die säugende Fuchsfähe nicht mehr vom Geheck weggeschossen werden darf, wäh- renb die Jungtiere elend verhungern müssen.

Das Erlegen jeglichen Wildes unter Benutzung von Sch cinmerfern usw. ist verboten.

Für den Abschuß oder Fang von Raubvögeln dürfen weder Belohnungen ausgesetzt noch emp­fangen werden.

Die Verwendung von Fanggeräten, die auf Bau­men, Pfählen oder Erderhebungen angebracht wer­den, ist strafbar.

Zum Schutze der'Jagd wird verordnet, daß der Jagdberechtigte Hunde oder Katzen töten darf, wenn Hunde außerhalb der öffentlichen Wege her­umlaufen und nicht mehr einer Einwirkung ihres Führers unterstehen, oder Katzen mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Haus entfernt find.

Für den Verkauf von Wild ist folgendes wichtig: Sämtliches in unzerlegtem Zustand zum Feilbieten oder Verkauf kommende Schalenwild muß einen Urfprunafdjein tragen. Es soll dadurch mög­lich sein, unrechtmäßig oder im Widerspruch zu den Bestimmungen der Verordnung erbeutetes Wild (Schonzeit oder Schrotschuß) zu erfassen. Denn dieses muß eingezogen werden. Dieses Einziehen kann auch beim Wildhändler, Hotelbesitzer usw. erfolgen, wenn er sich nicht durch den Ursprungschein über die recht­mäßige Herkunft unterrichtete.

Es kann zur Abwehr wesentlicher wirtschaft­licher Schäden ein Abschuß von Rot-, Dam- und Rehwild auch in der Schonzeit durch den Land­rat genehmigt werden, jedoch sind Zeit, Zahl, Art und Geschlecht genau zu begrenzen.

Es gelten nunmehr folgende Schußzeitcn in dem ganzen preußischen Staats­gebiet, wobei besonders zu beachten ist, daß in Zukunft die Bezirksausschüsse außer beim Rebhuhn keine Verschiebung mehr vornehmen dürfen:

1. Rothirsch (männl ): 16. 8. bis 31. 12.; (weibl. und Kälber): 16. 10. bis 31. 1.

2. Rehbock: 1. 6. bis 31. 10.; weibl. Rehwild und weibl. Kälber: 1. 11. bis 31. 12.; männ­liche Kälber haben keine Schubzeit.

3. Edelmarder: 1. 12. bis 31. 1.

4. Haselhuhn: 1. 10. bis 30. 11.

5. Rebhuhn: 1. 9. bis 30. 11. (evtl, bis 14 Tage früher oder später Eröffnung).

6. Fc/an: Hahn und Henne 1. 10. bis 15. 1.

7. Ringeltaube: 1. 8. bis 15. 4.

8. Schnepfen: 16. 7. bis 15. 4.

9. Wildenten: Erpel 16. 7. bis 31. 1.; Ente 16. 7. bis 31. 12.

10. Bussarde: 2. 10. bis Ende Februar (neu).

11. Hasen: 1. 10. bis 15. 1.

Es sind aus der langen Verordnung nur diejenigen Schußzeiten angegeben, für die Io f al es Inter­esse besteht. Um Zweifel und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, bis zur Ausgabe neuer Paßsormulare diesen Auszug dem Pa ß anzufügen.

| Diese Verordnung bedeutet im weidmännischen Sinne wiederum einen außerordentlichen Fortschritt. Man darf wohl hoffen, daß auch in Hessen den dringlichsten Forderungen der weid­gerechten Jägerei bezüglich des Schalenwildes nun bald Rechnung getragen wird.

Aus der provinzialhaupistadi.

Ablieferung von Reisepässen.

Das Polizeiamt Gießen hat am Sams­tag, 8. April, folgende Anordnung erlassen:

Sämtliche Personen jüdischer Ab­stammung. die i.i Gießen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und im Besitz von gültigen Reisepässen sind, haben diese vis spätestens Dienst a g. 11. April, 18 LI h r, bei der Paßstelle des Polizeiamts Gießen abzuliefern.

Oie KrichSjugendwettkämpfe.

WER. Der Hessische Minister für Kultus und Dildungswesen teilt mit: Die vorige Regierung hat die Voranschlagsmittel für Zwecke der Jugend- pflege des Rechnungsjahres 1932 vollständig ver­braucht, so daß es jetzt nicht mehr möglich ist, für die Sieger der im vergangenen Jahre durch­geführten Reichsjugendwettkämpfe Ehrenurkunden usw zu beschaffen. Da es auch nicht angängig er­scheint, die Mittel für das neue Jahr.mit diesen Ausgaben zu belasten, können den Siegern der vorjährigen Wettkämpfe zu meinem größten Be­dauern keine Ehrungen zuteil werden. Ich beab­sichtige, im kommenden Jahr die Reichs;ugend- wettkämpse in großzügiger Weise zum Austrag bringen zu lassen. Anweisungen für die Durchfüh­rung werden rechtzeitig ergehen.

Erweiterte Irachtenstundung zur Erleichterung der Arbeitsbeschaffung.

WTB Don der Pressestelle des Reichstommissa- riats Tür Arbeitsbeschaffung wird mitgeteilt:

Lim die Durchführung des Arbeitsbeschaffungs­programms zu erleichtern, hat die Deutsche Ver­kehrs - Kredit - Dank - AG. mit Zustimmung der Hauptverwaltung der Deutschen Reichsbahn-Ge­sellschaft sich bereit erklärt, den Llnternehmern, Die Arbeiten im Rahmen des A r b e i t s b e s ch a f- sungsprogramms auszuführen haben, die auskommendenFrachten über den im all­gemeinen üblichen Zeitraum von einem halben Monat hinaus, und zwar auf dieDauervon drei Monaten zu stunden. Anfrage aus Gewährung dieser erweiterten Frachtenstundung sind an diejenigen Stellen der Deutschen Verkehrs- Kredit-Bank - AG. (Zentrale bzw. Zweigniederlas­sung) zu richten, bei der die sonst übliche halbmo­natliche Frachtenstundung in Anspruch genommen wird. Der Nachweis, daß es sich um Arbeiten auf Grund des Arbeitsbeschaffungsprogramms Han- beit, ist Lurch Vorlage einer Beschein i g u n g des Trägers der Arbeit und auf Anfor­dern durch Vorlage einer Bc sch ernt gung d es Arbeitsamts zu führen. 2lls Zinssatz für den erweiterten Frachtenkredit berechnet die Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank-AG. einen Satz von 6 Prozent.

Rach Ablauf der dreimonatigen Stundungsfrist ist der Kredit zurückzuzahlen. Soweit Rückzahlung in Raten gewünscht wird ist das Erforderliche mit der Deutschen Derkehrs-Kredit-Bank ' 2l G. zu vereinbaren. Die Frage der Sicherheits- l e i st u n g für den erweiterten Stundungskredlt ist gleichfalls im Benehmen mit der Deutschen 25er- kehrs°Kredit°Dank - AG. zu klären.

Bornotizeu.

Aus dem Stadttheaterbüro wird uns mitgeteilt: Morgen, Dienstag. 27. Vorstel­lung im Dienstag-Abonnement das Schauspiel: Andreas Hollmann" von Hans Christoph Kaer° gcL Gewöhnliche Preise. Von 20 bis 22 ilbr. Mittwoch. 12. April. 26. Vorstellung tm Milt» woch-Abonnement Wiederholung des «chausprc s: Die Räuber" von Schiller. Spielleitung: Peter Fa ssvtt. Gewöhnliche Preise. Spieldauer von

I I

19.30 bis 23 Ahr. Freitag, 14. April Kar- freitag, bleiben Theater und Kasse geschlossen.

Der Spielplan der beiden Ostertage verzeichnet für Sonntag, 16. April (1. Ofterfeicrtag) von 19 bis 21 ilfjr als Fremdenvorstellung außer Abon­nement zu ermäßigten Preisen eine Wieder­holung des SchauspielsAndreas Hollmann von Hans Christoph Kaergel, Spielleitung: Wolf­gang Kühne; für Montag, 17. April (2. Oster- feiertag) 19 Llhr als Fremdenvorstellung außer Abonnement zu ermäßigten Preisen Erstauffüh­rung des VolksstücksDie vier Musketiere" von Sigmund Graff, Spielleitung: Peter Fassott.

Amtsgericht Gießen.

Die kürzlich begonnene, dann aber wegen Her- beischassunng weiterer Beweismittel unterbrochene Verhandlung gegen einen hiesigen Hausbesitzer wegen fahrlässiger Körperverletzung einer Lehre­rin, die infolge Außerachtlassung seiner Streu­pflicht bei Glatteis vor feinem Hause einen schwe­ren Unfall erlitt, endete mit der Verurteilung des Angeklagten zu einer namhaften Geldstrafe. Eine Hausangehörige hatte, wie es in der Urteils­begründung hieß, in der Rächt vorher gegen ein Uhr die Unfallstelle mit Asche ausgiebig bestreut, Der Angeklagte ließ es hierbei bewenden. Es war aber seine Pflicht, am Morgen, bevor der Verkehr auf der Straße einsehte, sich zu vergewissern, ob er nicht erneut seiner Streupflicht nachkommen müsse, wie dies die einschlägige Polizeiverordnung für bestimmte Fälle verlangt, namentlich für solche der fraglichen Art, wenn das Streumaterial an der Gefahrenstelle nach der letzten Bestreuung in­folge des regen Verkehrs der Passanten verschwun- den, oder von dem Wind weggeweht ist. Dies traf hier zu. Der Angeklagte hat die chm oblie­gende Pflicht versäumt, daher fahrlässig gehan­delt und dadurch den schweren Unfall verursacht, den er als mögliche Folge seiner Unterlassung bei einiger Ueberleguug und Aufmerksamkeit hätte voraussehen müssen. Eine Schuld oder Mitschuld der Lehrerin, die nach dem Unfall in das katho­lische Schwesternhaus ausgenommen werden mußte und drei Monate arbeitsunfähig war, sie soll in großer Eile den Weg nach der Kirche genommen haben kam nicht in Frage.

Ein wiederholt wegen Betrugs vorbestrafter und deshalb rückfälliger Reisevertreter ließ feinen Um- zug von Gießen nach Frankfurt durch ein Auto­transportunternehmen ausführen und versprach diesem in ganz bestimmter Weise, Zahlung sofort nach Ankunft des Transports in Frankfurt a. M. zu leisten. Dort wartete er das Ausladen der Möbel erst ab und erklärte dann dem Unterneh­mer. er könne nicht zahlen, obwohl er von dem Wohlfahrtsamt 25 Mark als Unterstützung für den Ueberzug erhalten hatte. Troy aller Ver­sprechungen hat er bis heute noch nicht gezahlt. Der- selbe Angeklagte veranlaßte einen hiesigen Kauf­mann, ebenfalls durch Die Versicherung, an einem bestimmten Tage Zahlung zu leisten, chm eure Damenhandtasche auf Kredit zu verkaufen. Auch in diesem Falle erfolgte keine Zahlung, die auch wohl von vornherein nicht beabsichtigt war. Der Fall lag aber insofern anders wie der vorher­gehende, als der Kaufmann in der Verhandlung erklärte, er hätte dem Angeklagten auch ohne das bestimmte Zahlungsverfprechen Die Tasche an­standslos käuflich geliefert, wahrend in Dem an­deren Falle Der Unternehmer unter seinem Erd versicherte, er fühle sich betrogen. Da es ihm ohne das Zahlungsversprechen gar mcht eingefallen wäre, den Transport ohne Varzahlung auszusuh- ren. In Dem ersterwähnten Fall lautete das Ur­teil auf vier Monate Gefängnis, in dem zweiten Falle auf Freisprechung.

Sie wollen zur See fahren...

Schiffbruch in der Hafenstadt. - Abenteurerlust wird Unsinn.

Auf Dem Hamburger Hauptbahnhof wurde ein Jugendlicher festgenommen, der sich ohne Wissen seiner Eltern von seinem Heimatort Jena in Thüringen entfernt hatte, um sich hier ein Schiff zu juchen. Der Junge war völlig mittellos."

(Eine fast tägliche Hamburger Polizeinotiz.)

Wir leben in einer Zeit, in der Abenteurerlust vielfach zum Unsinn, zum seelischen Selbstmord wird. Der goldne Boden ist nirgendwo mehr zu finden, wenn sich alle Länder in Krisenkrämpfen winden. Und dennoch glaubt die Jugend an das große Glück und wagt immer wieder verwegen und blind den ersten Schritt. Um meist elend zu stranden.

Während gut 500 000 oder 600 000 junge Men­schen die endlose Landstraße entlang wandern, immer auf der Suche nach dem Glück, gehen die anderen in die Hafenstädte.

Sie haben von den großen Schiffen gehört, mit denen man über Die Meere kommen kann, sie ver­nahmen von Der Karriere Des großen Reeders, der eines Tages als Schiffsjunge anfing ...

Die Hamburger Polizei hat ein paar Spezial­beamte auf den Hamburger Bahnhöfen stehen. Sie haben einen in jahrzehntelanger Arbeit geschulten Blick und greifen zielsicher DieGestrauchelten" fast immer auf, ehe weiteres Unheil geschah.

Da hatte ein 15 oder 16 Jahre alter Fritz B. seinem Papa in Berlin die Portokasse aufgemacht und 200 Mark gestohlen. Mit dem Geld, das ihn ungeheuer viel schien, glaubte er bis ans Ende der Welt zu kommen. Er kaufte sich noch eine Knall­korkenpistole und einen Regenmantel und fuhr los. Nach Hamburg. Hier verlor er erst den Mut, als er sah, daß dort die Schiffe nicht gleich vor dem Bahnhof liegen. Dann aber lernte er jemanden ken- ,nen, der sich auszukennen schien, Der ihmzur Sicherheit" das Geld abnahm und verschwand. Die Polizei findet Fritz in einer geheimen Herberge in St. Pauli, wo man ihm sogar schon den Mantel alsSchlafgeld" abgenommen hatte. Einen Tag später ist der Papa mit einem anderen Mantel Da und holt Den halbverhungerten, aber kurierten Jun­gen roieber ab.

Mit Dem Schiff war es nichts.

Das finD Die gutartigen Fälle. Auch Der Junge aus Jena war Durchgegangen, um Den Sprunu in Die weite Welt zu tun. Er hatte sich ein paar Mark gespart und erlebte Die erste große Enttäuschung seines Lebens. UnD Doch kann er froh fein, Daß ihn Die Polizei so früh aufgriff. Ehe DieRaben" Der WelthafenstaDt ihn zum ersten Einbruch veranlaßt haben, ehe er Dem Verbrechen rettungslos in Die Arme geglitten ist.

Mancher begann mit Der Portokasse Des Chefs und geriet Dann unter die Hafcnbanditen zwischen Hamburg und Altona. Der Weg führt unweigerlich meist sehr schnell ins Zuchthaus.

Das Pflaster ist so schlüpfrig, die Not ist so bitter in der Welthafenstadt Hamburg, daß es schade ist um jeden Jungen, den es dorthin treibt, um von hier aus auf eigene Faustein Schiff zu suchen '.

,Hch hatte mir das ja alles ganz anders vorgestellt, viel leichter und schöner", gestand einer, den man halb verhungert im Hafen aufgriff und erst ein wenig aufpäppelte, ehe man ihn nach Hause zurück- schicktc,überall Polizei und Kontrollen unb_nir wendwo eine Gelegenheit, wo man auf ein Schiff kommen konnte als blinder Passagier, aber das ist ja auch alles nicht mehr, wie mir die anderen erzählt haben- Man wird bei der ersten Gelegenheit an Land gesetzt, und muß dann zu Fuß nach Hamburg tippeln. Dann will ich lieber nach Hause ober in ben Arbeitsbienst. Im Hasen kommt man sonst doch nur unter die Räder ..."

Leider viel zu sehr überhort im Binnenland, warnen alle Körperschaften, die mit Seefahrt zu tun haben, dringend davor, den Beruf eines Seemannes zu ergreifen.

Wir wissen uns nicht zu retten vor Zuschriften und Anfragen. Die Menschen im Binnenland tun gerade so, wie wenn die Krise an uns vorüber­gegangen märe. Sie müßten nur einmal sehen, wie es im Hafen aussieht, d. h. dort, wo die Schiffe alle an den Pfählen liegen und seit Jahr und Tag darauf warten, in Fahrt gesetzt zu werden." So klagt em Lerbandsbureau für Seeleute.

In Waltersdorf, in Hamburgs Hafen ziehen sich die Reihen endlos ... Große, schone Schiffe, die ver­rosten. Es wird vielleicht in Den nächsten Monaten besser werben. Vielleicht wirb nach unb nach ein Schiff nach dem andern wieder fahren können. Aber die Berufsnot in Der Seefahrt ist damit keineswegs behoben!

Gewiß glückt es gelegentlich den ganz gerissenen und routinierten Vagabunden, alsBlinde" auf einem Dampfer ein Plätzchen zu finden, um bann halb verhungert unb oerburftet irgenbmo an Land zu kriechen bis sie bort geschnappt unb von ber Polizei zurückgebracht werben.

Die ßänber ber ganzen Welt haben bie Strafen unb bie Bedingungen für ben Rücktransport blinder Passagiere so verschärft, baß bie Kapitäne ihre Schiffe bis in ben letzten Winkel burchsuchen lassen, ehe sie in See gehen. Meist fliegen bieBlinden" also noch | im Ausgangshafen von Bord ... H.T. R.

Gchach-Ecke.

Bearbeitet von W. Orbach.

e Problem Nr. 341.

Weih 9 Steine: Ke8; Dhl; Lc3, g4; Sa4; Bb2, d6. c5, f2.

Schwarz 6 Steine: Kb5; Bb3, b7, c4, d5, e6. Weih zieht und seht in drei Zügen matt.

Problem Nr. 342.

Weih 7 Steine: Kf7; Da2; Td3; Lc5, h7; Sb3, f5.

Schwarz 5 Steine: Kc4; Sc8, Bb4, c3, f6. Weih zieht und setzt in zwei Zügen matt.

Partie Nr. 245

Jüdisch.

In Der 1. RunDe Des Meisterturniers zu BaD Sliae am 11. Juni 1932 gespielt.

Weih: Prof- Vidmar.

Schwarz: Pokorny.

1. d2-d4, Sg8-f6. 2. c2-c4, c7-e6. 3. Sgl-f3, Lf8 - b4+. 4. Lei -d2, Dd8-e7. 5. g2-g3 (Sie beste BehanDlung Dieser Spielweise). 5...., b7 - b6. 6. Lfl -g2, Lc8-b7. 7.0-0, Lb4xd2. 8. Ddlxd2, d7 - d6. 9. Sbl c3, Sb8-d7 (Rirnzowitsch empfiehlt hier als Den besseren Zug 9. . . ., Se4). 10. Dd2-c2, 0-0. Il.e2-e4, e7-cb (Vorteilhaftere5). 12.Tal-dl, Ta8c8. 13. d4-d5!, e6-e5. 14. Sf3-h4, g7-g6. 15.Dc2-d2, Sf6-c8.16.Lg2-h3, Se8-g7.17. Dd2- , Lb7-a6. 18. b2-b3, Tc8-b8 (Schwarz sollte hier Den Versuch unternehmen, sich Durch f5 etwas zu befreien). 19. f2-f4, c5xf4. 20. g3xf4, Tf8-d8. 21. e4-e5! (Führt zu wichtigen Linienöffnungen). 21. . . ., d6Xe5. 22. d5-d6, De7-f8. 23. Sc3-d5, Sg7 - e6 (23.. . ., Dxd6 würde nach 24. Sb4! eine Figur kosten). 24. Sd5-e?+ (Es folgt nun ein prächtiger Schluß). 24.....KgS-h8. 25. Sh4x

g6+1 (Schwarz gab auf, Da er Die Dame verliert).

Losung deS Problems Rr. 339. Von Dething.

l.Tf6-f5!, Kd4xe4. 2. La5-c3! usw. 1 -7-ab. 2. Le4-d3! usw. 1. .. ., Kd4-c4. 2. vgbxeb-j- usw. 1.....e6xf5. 2. DgöXfS usw.

Losung de« Problems Dr. 340. Don Möller.

i 1. De7e5! usw.

Die Narrenkappe.

Splitter und Sparren vom RedakttonSttsch.

Zu früh.

Karl Muck, ber bekannte Dirigent ber Bay- reuther Festspiele, leitete die Probe zuParsisal". Oben auf der Bühne standen dieBlumenmädchen" und fangen:Ich dufte süß, ich Dufte süßer."

Plötzlich klopft Muck ab und sagte zu einer Der oben stehenden Sängerinnen:Wie süß Sie duften, mein Fräulein, kann ich ja leider von hier aus nicht feststellen, aber Sie haben auf alle Fälle einen Achteltakt zu früh geduftet."

Die Sängerin.

Kaiserin Katharina von Rußland forderte die damals gefeierte Sängerin ©abriclli auf, drei Monate an der Oper in Petersburg zu gastieren. Sie fragte nach der Hohe des Honorars.

Fünftausend Dukaten, Majestät", entgegnete die Sängerin, ohne mit der Wimper zu zucken.

Die Kaiserin war erstaunt und sagte:

Das ist genau die Summe, die ich meinem Ge­neralfeldmarschall zahle!"

Und trotzdem ist er nicht imstande, Ihnen etwas Gescheites oorzusingen", entgegnete die Sängerin lächelnd.

Das mußte die Kaiserin zugeben, und sie bewil­ligte bas Honorar. (Lust. Bl.)

Drahtlose Telegraphie.

Lehmann fragt Krause:Was ist das eigentlich drahtlose Telegraphie?"

Krause erwidert:Weißt du denn, was Tele­graphie überhaupt ist?"

Lehmann verneint.

Krause erklärt:Stell dir einen Dackel vor! Das ist ein sehr langer, niedriger Hund mit einem sehr langen Kopf und einem ganz langen Sdupeif. Jetzt steht der Dackel so, daß sein Schweif in Magdeburg ist, und sein Kopf in Hannover. Nun gehst du hin und trittft ihm in Magdeburg auf den Schweif, dann bellt er sofort in Hannover. Und das nennt man Telegraphie! Verstehst du es jetzt?"

Gut, Das leuchtet mir ein, aber was ist nun drahtlose Telegraphie?"

Na, das ist genau dasselbe, bloß ohne Dackel!" (Nebelspalter)