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9.3.1933 Erstes Blatt
 
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Nr. 58 Zweites Blatt Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)Donnerstag, 9. März (933

0er Star.

Von Albin Michel.

Der Star gehört zweifellos mit zu den Vögeln, die in Deutschland am volkstümlichsten sind: vor ollem gilt er als Frühlingsbote. Oft kehrt er schon im Februar wieder, spätestens jedoch in der ersten Hallte des März. Der Star mit seinem wie Metall glänzenden Gefieder ist nicht nur ein hübscher Vogel. er ist auch ein lustiger Geselle, und ebenso ist er ein großer Nachahmungs- künstler. Mögen tagelang noch Schneeflocken nieder­wirbeln. den Star kümmert das nicht. Auch das schlechteste Dachwinterwetter hält ihn nicht ab. auf der Stange vor seinem Kasten zu sitzen unv ein Liedchen zu pfeifen. Ursprünglich war er ein Waldvogel, der sich von den Menschen fernhielt. Dach und nach aber zog er sich näher an die menschlichen Ansiedlungen heran, und heute nistet er besonders gern in den Kästen, die ffcr ihn aufgehängt werden. Die Paarung geht gewöhnlich sofort nach dem Eintreffen bei uns vor sich. Bald liegen auch fünf bis sechs lichtblaue Eier im Nest. Ein groher Künstler im Nestbau ist der Starmatz nicht. Das Nest wird ziemlich kunstlos aus Stroh, Gras und Federn hergestelll. Früher wurde angenommen, dah die Stare nur in Nordafrlla überwintern. Heute wissen wir mit Sicherheit, dah der Star aus jenen Ostseegegenden, die wir früher als Ostseeprovinzen bezeichneten, nicht nach Nord- aftita geht, sondern nach England, Schottland und Irland, Llebrigens konnte in den letzten Jahren auch oft beobachtet werden, dah ein' Teil der in Deutschland heimischen Stare über­haupt nicht mehr fortzieht, sondern sich während des Winters in größeren Städten niederläßt.

Der Star gehört mit zu unseren nützlichsten Vögeln, weil er im Verhältnis zu seiner Körper­größe große Mengen von schädlichen Würmern, Raupen. Schnecken, Heuschrecken usw. verzehrt. In den letzten Iahren ist aus verschiedenen deut­schen Gegenden berichtet worden, dah infolge massenhaften Auftretens von tierischen Schäd­lingen die Gemüseemte nur dadurch gerettet werden konnte, daß die Stare unter den Schma­rotzern gründlich aufräumten. Den Gemüseerzeu-

gem und den Gartenbesitzern ist daher auch empfohlen worden, durch die Anbringung von Starkästen für den Zuzug von Staren zu sorgen. Allerdings maust sich der Star auch einmal ein paar Kirschen und Beeren, doch ist der Schaden, der dadurch verursacht wird, nur gering gegen den Nutzen, den er durch Vernichtung von Schnecken. Raupen, Heuschrecken und anderen Schmarotzern stiftet. Beim Stiebitzen von Kirschen ist der Star oft zie ch dreist. Einen mit reifen Kirschen beladenen Baum sieht er wohl als seinen uneingeschränkten De).y an, und er ist davon auch nur sehr schwer zu vertreiben. An Vogelscheu­chen und Klappern, die andere Vögel vertreiben, gewöhnt er i ch sehr schnell, ja, es kann geschehen, dah er auf dem Kopfe einer Vogelscheuche Platz nimmt und sich von dort aus an einer Kirsche delektiert. Dabei weih er sich auch stets die reif­sten und süßesten Früchte auszusuchen. Sonst ist der Star verträglich: nur mit den Spatzen lebt er auf dem Kriegsfuß. Hatten sich Spatzen in seinen Kasten eingenistet, so wirft er noch das letzte Restchen ihrer Wohnungseinrichtung hinaus, ehe er an die Ausstattung seines eigenen Restes geht.

Wie der Star zum Sprechen angehalten werden kann, so ist er auch sonst ein großer Nachahmer von Tönen und Seräuschen. Kein Geräusch, das in der Nähe seiner Behausung zu hören ist, ent­geht seiner Aufmerksamkeit, und jedes sucht er auf seine Weise nachzuahmen. Er macht den Ruf des Pirols nach und pfeift oft eine ganze Ton- reihe aus dem Gesang anderer Vögel vor sich hin. Er sucht das Klappern einer Mühle, das Quiet­schen einer Türe, das Gurren der Tauben, das Gackern der Hühner nachzuahmen. Auch das Kreischen von Raubvögeln ahmt er nach, und man hört von ihm Töne, die dem Gezwitscher qer Schwalben abgelauscht scheinen.

Wem gehören die Millionen?.

Ein polnischer Gutsbesitzer in der Nc^e von Wilna hat in seinem Acker einen Goldlchah ge­funden. In einer großen Artillerie-Munitions­kiste. die in der Erde vergraben war, befanden sich 1 300 000 russische Goldrubel -tm Werte von

Slawischer Hexentanz.

Von unserem A (Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!)

Warschau. März 1933.

Durch den Abschlüß des polnisch-sowjet- rusfischen N i ch t a n g r i f f s v e r l r a g e s wurde nicht nur ein geraumer Abschnitt der pol­nischen Außenpolitik abgeschlossen, es wurde auch gleichsam ein neuer Abschnitt eingeleitet. Die Zielrichtung der polnischen Auhenpolitik ist im höchsten Maße von der Haltung seiner beiden großen und mächtigen Nachbarn, Deutsch­land und Rußland, abhängig. Es hat sich darum die Anschauung durchgesetzt, daß Polen, ein Körnchen zwischen zwei Mühlsteinen, irgend einmal, wenn sich diese Mühlsteine in Bewegung sehen und zueinander streben, zermalmt werden wird.Dieser grauenhaft drohende Zweifronten­krieg mit ernsten Gegnern" ist das schicksalsHaft über Polen schiebende Damoklesschwert. Die geopolitische Lage Polens hat das alles bedingt, durch das hemmungslose Rachegelüst von Ver­sailles wurde sie verhängnisvoll belastet, eine besonders geartete Machtpolitik des polnischen Staates hat sie immer hoffnungsloser gestaltet. Aber h ffnungsl's scheinbar nur m hr nach einer Richtung pin Deutschland. Denn der Abschluß des Nichtangriffsvertrages mit den Sowjets, zu dem die Russen, was festgehalten werden muß. schon 1926 den ersten Schritt getan haben, will beweisen, daß es Moskau gegen­wärtig an einem Frieden mit Polen unter allen Lim ständen gelegen ist.

In diesem Zusammenhang ist hierzulande die vielleicht gar nicht unbegründete Meinung ver­breitet, daß es im Interesse der Sowjets liege, die deutsch-polnischen Beziehungen ün Zustande einer chronischen Spannung zu erhalten. Denn solange die Verschärfung der heutigen Beziehung bestünde, solange, heißt es, sei es fast unmöglich, dah eine gemeinsame Front der westeuropäischen Staaten gegen Sowjctrußland, das Gespenst, bas die roten Zaren im Kreml nicht schlafen läßt, zustande käme. Darum, wird weiter gefolgert, sei das heutige Moskau, das aus reiner Angst vor einer Intervention der Westmächte an schlaflosen Nächten leide und infolge eigener innerer Schwäche jedem Krieg aus dem Wege gehe, der natürliche Bundesgenosse Polens. Darum sei es Polen mit solch einer Leicht gleit gelungen, eine dieser zwei Fronten, die russ sche, zu liquidieren... Lind darum bleibt nun ul» wichtigste Aufgabe der polnischen Außen- politll, sich der zweiten Front Deutsch­land zuzuwenden.

Das Liebeswerben um Litauen und die Tschechoslowakei hat mit Nachdruck und Eile eingesetzt. Es werden alte Bündnisse wenn nicht aufgegeben, so doch sichtlich gelockert und es gehen Bemühungen um den Abschluß neuer Bündnisse. Schon auf dem Wege zum Nicht­angriffspakt blieb ein Opfer auf der Strecke. Der eigentliche Sinn des polnisch-rumäni­schen Bündnisses, der Schutz und Trutz gegen Sowjetrußland, ist auch trotz Derschleie- rungsklausel abgeschwächt und ohne geringstes Entgelt für Rumänien bis auf weiteres suspen­diert worden. Dieser Entschluß, Rumänien für den Nichtangriffspakt einzutauschen, ist, was Ein­geweihten nicht entgehen konnte, schon einige Monate vorher gefallen. Als Marschall Pil- s u d s k i im Frühjahr 1932 in Bukarest weilte und zum Aerger der rumänischen Regierung nach Bessarabien fuhr, dort u. a. unwegbares Ge­lände und schlechte Truppen besichtigte, wurde es ihm endgültig klar, dah dieses Bündnis für Polen bei augenblicklicher Lage der Dinge nur eine schwere Belastung bedeutet In dem­selben Mähe wie der polnische Korridor außer­halb jedes realpolitischen Interesses Rumäniens zu stehen kam. verflüchtigte sich in Polen der Begriff Bessarabien zu einem unfaßbaren Phan­tom. Der eigentliche Zweck dieses typischen Kriegsbündnisses ist mit dem Schwinden der Kriegsgefahr im Osten gefallen. Da diese beiden Völler weder gemeinsame, kulturelle, politische

-Berichterstatter.

noch geschichlliche Traditionen von wirklichem Wert und Bedeutung verbinden, konnte von einer Freundschaft oder gar engerer geistiger Beziehung nie die Rede sein. Erst vor nicht langer Zeit hat ein polnisches r .fcgieru.Tjiblatt offen erklärt, dah kein Doll, kein Land Polen fremd sei und seinen kulturellen und geistigen Interessen so fern läge, wie das rumänische.

Doch es wäre verfehlt, daraus den Schluh zu ziehen, es gebe zwischen den beiden Staaten in ber Tat keine näheren Berührungspunkte mehr. Die Minderheitenfrage ist es, die die beiden Länder verbindet, zumal der Winder- Heitenschuhvertrag sowohl Polen als auch Ru­mänien verpflichtet, und den sie gleichermaßen dauernd verletzten und sich seiner mit besonderer Vorliebe entledigen möchten.Dieser Vertrag ist naturgemäß der Ausdruck einer un­gleichen Behandlung dec Staaten, wodurch diese auf internationalem Forum sowohl hinsichtlich der schon bestehenden Verpflichtungen als auch um die Erweiterung dieser Verpflichtungen zu vereiteln gezwungen sind, gemeinsam vorzugehen. In allen Minderheitenfragen ist die Zusammen­arbeit zwischen Polen und Rumänien sehr eng."

Während die Beziehungen Polens zu allen übrigen Staaten, zu denen es traft seiner wirt­schaftlichen oder auch politischen Berührungs­punkte in irgendeinem Verhältnis steht, im all­gemeinen klar und deutlich Umrissen erscheinen, ist das Verhältnis Polens zur Tsche­choslowakei immer ein wenig undurchsichtig und verschwommen gewesen. Ein Llmstand mag wohl hier nicht ohne Bedeutung fein, dessen Llr- sache auf völkerpsychologischem Gebiete zu liegen scheint. Cs ist allgemein bekannt, daß sich die Tschechen in der slawischen Völkerfamilie keiner besonderen Sympathie erfreuen. Auch zwischen Polen und Tschechen bestand nie eine richtige, vielmehr aufrichtige Freundschaft- Ein offenbar tief verwurzeltes Gefühl des Mißtrauens ließ veide Völker sich Llnzuverlässigkeit und Llnauf- richtigkeit Vorhalten und eine wirkliche Annähe­rung erschweren. Besonders durch ihr Verhalten im Iahre 1920 während des polnisch-bolschewisti­schen Krieges haben sich die Tschechen jede Sym­pathie in Polen verscherzt. Denn während die Polen im Kampf gegen die Bolschewisten standen, nutzten die Tschechen jede Sympathie in Polen. Mit erbitterten und abfälligen Worten hat sich Pilsudski gelegentlich einmal über dieseSchand­tat" des tschechischen Brudervolles geäußert. Doch die dazwischen liegende Zeit hat scheinbar auch diese Wunde zum Teil vernarben lassen und die augenblickliche Lage, namentlich die wachsende und beide Staaten gleichzeitig be- * übende deutsche Gefahr" sowie das un­gestüm nach Sicherheit verlangende' Angstgefühl ya^en es bewirkt, daß man besonders in War­schau emsig bemüht zu sein scheint, freundschaft­lichere Beziehungen mit dem benachbarten Druderstaat anzubahnen. Während nun offiziell eine Annäherung auf kulturellem und wirtschaft­lichem Gebiet angestrebt wird, wobei der polnische Hasen Gdingender einzige Zutritt zum slawi­schen Wee:e" als Köder unentwegt ausgeworfen wird, möchte man in den Arbeitskabinetten des polnischen Generalstabes und namentlich im Bel­vedere (dem Wohnsitz des Marschalls Pilsudski) sich offenbar, durch die Erfahrungen gewitzigt, zunächst einmal die Versicherung einer bestimmten wohlwollenden und unterstützenden Neutralität verschaffen. Ein militärisches Zusammengehen steht scheinbar auf dem zweiten Plan. Es werden von Prag aus zu große und durch allerlei real- politisch-oppor tunist.sche Erwägungen b 'limnlle Bedenken in den Weg gelegt. S.)m. ä, die Be i Hungen zwischen diesen beiden Bru Völkern ist der Appell, der in der letzten gemeinsamen Entschließung der polnisch - tschechoslopmki chcm Presseverständigung enthalten war unb worfn man sich gegenseitig zu einer engeren wirtschaft­lichen Zusammenarbeit und näherem Kennen­lernen ermuntert...

Die Ausländsdeutschen wählten aus hoher See.

Der DampferHalle" war von den in Barcelona ansässigen Deutschen gechartert worden, um sensetts der zum spanischen Hoheitsgebiet gehörenden Sechs-Meilen-Zone zum Reichstag wählen zu können.

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Die bevorstehende llmsahsteuerveranlagung

Aend/rungen gegenüber dem Vorjahre. - Die steuerfreien Zwischenhandelsumsätze Don Sieuersyndikus Dr. jur ei rc. pol. Brönner.

Die Frist für die Abgabe der UmsatzsteuererNä- runa für 1932 ist wie für die Einkommensteuer­erklärung auf die Zeit vom 15. Februar dis 15. März 1933 festgesetzt. Eine hem Steuerpflichtigen gewährte Verlängerung der Frist für die Einkom- mensteuererklärung gilt nicht ohne weiteres für die Umsatzsteuererklärung: vielmehr wird eine Verlänge­rung der Abgabefrist für diese nur bei besonderer Begründung gewährt. Der Umsatzsteuererklärung wird der Steuerpflichtige besondere Aufmerksamkeit zuwenden müssen, nachdem die Umsatzsteuer sich in­folge der Erhöhung des Steuersatzes zu einer be­sonders hohen Belastung des Gewerbetreibenden entwickelt hat. Auch der Reichssinanzminister hat bekanntlich die Umsatzsteuer als das Rückgrat un­seres geltenden Steuersystems bezeichnet.

Auf die abgegebene Umsatzsteuererklärung hin er­hall der Steuerpflichtige nicht in jedem Falle einen formellen Steuerbescheid, sondern, wenn sich die endgültige Umsatzsteuerschuld für 1932 mit den Vor­anmeldungen und festgesetzten Vorauszahlungen deckt, lediglich eine schriftliche Mitteilung darüber. Auch gegen diese muß jedoch innerhalb eines Mo­nats seit Erhall Einspruch eingelegt werden, falls sich später yerausstelll, daß zu Hobe Vorauszahlun­gen auf die Umsatzsteuer angemeldet waren.

Das vergangene Jahr hat außer der allgemeinen Erhöhung des Umsatzsteuersatzes von 0,85 v. H. auf 2 v. H. seit dem 1. Januar 1932 eine Reihe sonstiger Aendernngen gebracht, auf die neben den neuesten Grundsätzen der Rechtsprechung im folgenden be­sonders hingewiesen werden soll.

1. Erhöhung des Umsahsteuersahes.

Die nach dem 31. Dezember 1931 eingegangenen umsatzsteuerpflichtigen Entgelte sind mit 2 o. H. zu versteuern, wenn die Lieferungen oder Leistungen ebenfalls erst nach diesem Zeitpunkt erfolgt sind. Soweit es sich dagegen um Zahlungseingänge aus vor dem 1. Januar getätigten Lieferungen oder Leistungen handelt, beträgt der Umsatzsteuersatz noch 0,85 v. H. Die nach dem 30. Juni 1932 vereinnahm­

ten Entgelte sind jedoch auch in diesem Falle mit 2. v. H. zu versteuern.

Soweit der Käufer dem Verkäufer aus einem vor dem 9. Dezember 1931 abgeschlossenen Geschäft einen Preiszuschlag gewähren mußte, weil der Verkäufer bereits den höheren Steuersatz abzuführen hatte, ist der Preisabschlag nicht umsatzsteuerpflichtig (RFM.- Erlaß vom 24. Februar 1932, S. 41220 III).

II. Fortfall der allgemeinen Freigrenze.

Die Llmsahsteüerfreiheit für Jahresumsätze bis 5000 Mark ist mit Wirkung seit dem 1. Iuli 1932 fortgefallen. Für die vor dem 1. Iuli ver­einnahmten Entgelte wird Steuerbefreiung noch gewährt, wenn der Gesamtumsatz einschließlich des steuerfreien Llmfatzes im Iahre 1932 den Betrag von 5000 Mark nicht überstiegen hat. Sind also z. B. bis zum 30. Juni 1932 3000 Mark verein­nahmt, so bleiben diese Beträge umsahsteuersrei, wenn in der zweiten Hälfte des Iahres nicht mehr als 2000 Mark eingegangen sind.

HI. Die steuerfreien Zwischenhandelsumsälze.

Steuerbefreiung auf Grund des Zwfschenhan- delsprivilegs (Llmsahsteuergeseh § 7) ist. für Lie­ferungen (einschließlich Werklieferungen) gegeben, bei denen der Handwerker die anderweit be­zogene Ware ohne vorherige De- oder Ver­arbeitung, durch die ihre Marktgängigkeit ge­ändert würde, entweder gar nicht oder selbst bzw. durch Angestellte oder auch beauftragte Dritte nur vorübergehend zum Zwecke der Wei­terbeförderung oder Aushändigung an den Ab­nehmer in Besitz nimmt. Ergreift der Gewerbe­treibende im letzteren Falle selbst bzw. durch seine Leute Besitz, so muß die Ware im Zeit­punkt der Besihübernahme fest verkauft sein. Die Lieferung muß ferner bei. der einzelnen Lieferung im Großhandel erfolgen. In die Ge­schäftsbücher müssen bestimmte Angaben über die Abwicklung der Geschäfte ausgenommen und auf die Belege verwiesen oder, falls ordnungs­

über zweieinhalb Millionen Goldmark. Wahr­scheinlich ist das Geld von den Russen auf der Flucht im Weltkrieg vergraben worden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen, die in ganz Eu­ropa Geltung haben, gehört bei der Auffindung eines solchen Schatzes die Hälfte dem Staat, die andere Hälfte dem Finder. Der polnische Guts­besitzer ließ Über die Aussindung des Schatzes zunächst nichts verlauten, sondern beauftragte seinen Rechtsanwalt, beim polnischen Fiskus an­zufragen. ob der Jtaat bereit sei, dem Finder des Schatzes die Hälfte zu überlassen Der Fiskus wollte zuerst den Fundort wissen, den der Rechts­anwalt aber nicht verr'et. Darauf versuchte der polnische Fiskus in den Besitz des Schatzes zu kommen, indem er eine strafrechtliche Llnter- suchung einleitete. Der Gutsbesitzer hatte jedoch Vorsorge getroffen und den Schatz schon bald, nachdem er ihn gehoben hatte, an einer anderen Stelle wieder vergraben. Es gelang den Be­hörden nicht, die Stelle zu entdecken, wo der Schah verborgen liegt. Der Anwalt des Guts­besitzers macht geltend, dah der polnische Staat, über den aufgefundenen Goldschatz kein Ver­fügungsrecht habe, well es sich hier nicht um einen Schah im eigentlichen Sinne handelt, der herrenlos ist und zufällig entdeckt wird. Der eigentliche Besitzer des Schatzes sei nämlich be­kannt, denn das Geld wurde von den fliehenden russischen Behörden persteckt in der Hoffnung, es beim Wiederkehren ausgraben zu können. Also könne die russische Regierung Anspruch auf das Geld erheben, doch sind diese Ansprüche durch den Artikel 12 des Rigaer Friedens ge­regelt, wonach alle Werte, die der russische Fiskus auf polnischem Boden hinterlassen hat, in das Eigentum des polnischen Fiskus über­gehen. Nun habe aber der Finder dadurch eine strafbare Handlung begangen, daß er den Schah ohne Wissen der Behörden gehoben und an einem anderen Ort versteckt habe. Das sei un­möglich, dah die Staatskasse einen Nutzen aus dem Vermögen ziehen dürfte, das durch strafbare Handlungen gewonnen worden sei. Der General­staatsanwalt in Warschau konnte sich diesen scharfsinnigen Argumenten nicht verschließen und hat erklärt, daß er versuchen wolle, die Sache auf gütlichem Wege beizulegen.

Eine Znsel-Tragödie.

Die furchtbaren Abenteuer acht moderner Ro­binsons, unter denen sich eine Frau befand, wer­den jetzt in aller Ausführlichkeit bei einer Pariser Gerichtsverhandlung berichtet. Das Drama spielte sich auf dem wüsten Felseneiland St. Paul im In­dischen Ozean ab. Eine Pariser Gesellschaft glaubte hier Gewinnmöglichkeiten zu finden, und zwar durch die riesigen Mengen von Langusten, die sich rings um die Küsten finden. Im Iahre 1929 wurde daher eine kleine Schar bretonischer Fischer nach der Insel gebracht, um hier Langusten zu fangen, und eine kleine Konservenfabrik wurde an Ort und Stelle efttgektchtet. Einige Monate später givZ-tzos Gerücht, die Insel sei bei einer Springflut verschwunden, und eik britisches Schiff wurde zur näheren Llntersuchung 'abgefcntßt -H)ie Insel wurde aber noch in alter Verfassung auf" gefunden, und die Fischer waren glücklich, daA ihnen von den englischen Seeleuten bessere. Nah­rung mitgebracht wurde. Dann tarn eine Kata­strophe. 3m Ianuar 1930 brannte das Waren­lager, in dem der ganze Nahrungsvorrat unter­gebracht war, vollständig ab. /Ttur geringe Men­gen von Getreide, Oel und Konserven konnten gerettet werden. Daraufhin beschloß man, die In­sel zu verlassen, und alle schieden von dem un­wirtlichen Ort im März mit Ausnahme von acht Freiwilligen, die dableiben wollten, um nicht die Konservenfabrik in Stich zu lassen. Ein Schiff mit Nahrungsmitteln sollte ihnen spätestens bis zum September geschickt werden. Aber der September ging vorbei, und kein Schiff kam. Oktober, No­vember gingen dahin. Nun war alle Nahrung aufgezehrt. Der Hungertod nahte. Von den acht Menschen auf der Insel starb zuerst Brunou, der Mann der einzigen Frau, die zurückgeblieben war. Dann folgten ihm zwei Fischer in den Tod und zuletzt ein Neger. Die Lieberlebenden hatten nicht mehr die Kraft, ihre Toten zu begraben. Dann, endlich, am 15. Dezember, langte das Rettungs­schiff an. Aber die vier Menschen waren zu schwach, um ihren Rettern auch nur die Hand zu geben. Die Familien der Toten haben Schadens- ersahklagen eingereicht, die jetzt verhandelt wer­den.