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6.2.1933 Erstes Blatt
 
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183. Jahrgang

Nr. 51 Erster Blatt

Montag, 6. Februar 1933

GietzenerAMiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Frrmksvt^am 1888. vrvS vnv Verlag: vrühl'sche Univerfitüir-Vuch' und Stetndruckerei !L Lange in Gießen. 8chriftlettung und Geschäftsstelle: Zchnlllraße 7.

Annaymc von änjeiges für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für l mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Re» klameanzeigen von 70 nun Breite 35 Reichspfennig, Platzvotschrist 2OU, mehr.

Chefredakteur.

Dr. Frredt. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.THynot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den An» zeigenteil i.V.TH.Kümmel sämtlich in Biegen.

<Er| djetnt täglich, autzer Sonntags und Feiertags Betlagen: D" Illustrierte Giegener Familienblätter Heimat >m Bild Die Scholle Monats: Bezugspreis:

«Dlil 4 Beilagen RM. 1.95 Ohne Illustrierte , 1.80 Zustellgebühr .. . -.25 Auch bei Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt.

zernsorechanschlüfie

unter Sammelnummer 2251 Anschrift für Drahtnach­richten Anzeiger Stehen.

In Breslau veranstaltete die Eiserne Front eine Kundgebung im Gewerkschaftshaus, bei der auch der frühere Rcichstagspräsibent L o e b c sprach. Anschließend folgte ein Demonstrations­zug des Reichsbanners durch die Stadt, bei dem es an verschiedenen Stellen zu Zusammen­stößen mit Nationalsozialisten kam. Ein Reichs- bannermann, der Student Walter Steinfeld, wurde hierbei getötet, acht Personen verletzt.

Verbot sozialdemokratischer Zeitungen.

Das mecklenburgische Ministerium des Innern hat die in Mecklenburg-Schwerin erschei­nende sozialdeniotratische Presse, nämlich die sozialdemokratischeMecklenburgische Volkszeitung" und das sozialdemokratischeFreie Wort" auf drei Tage, und zwar für die Zeit vom 5. bis 7. Februar, verboten. Das Verbot er­folgte wegen des Abdrucks des sozialdemokratischen Wahlaufrufs.

Das thüringische Innenministerium hat das sozialdemokratische Organ für Thüringen Das 23 o l k" in Jena auf die Dauer von zehn Tagen und die sozialdemokratischeOstthü rin­ger Tribüne" in Gera auf die Dauer von vier-

Aeue Beschränkung der preffe- und "

Eine Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuhe des deutschen Volkes.

zehn Tagen verboten. Das Verbot erfolgte wegen des Abdrucks des Aufrufs der Sozialdemokratischen Partei.

Die sozialdemokratischeRheinische Zei­tung" in Köln ist für drei Tage verboten worden, weil sie den Aufruf des sozialdemokratischen Parteioorstandes mit der Aufforderung zu hochver­räterischen Vergehen veröffentlicht hat.

*

Das in Breslau erscheinende Organ der So» zialdemokratischen ParteiDie Volksmacht" und ihre sechs in der Provinz Schlesien erscheinen­den Kopfblätter sind wegen der Verbreitung des Wahlaufrufes der SPD. auf drei Tage vom 6. bis einschließlich 8. Februar verboten.

Keine Landtagsauflösung in Hessen.

D a r m st a d t, 6. Febr. (XU.) Der hessische Land­tag beriet heule über den nationalsozialisti­schen Antrag auf Auflösung des Landtags. Dee Antrag wurde mit einer Stimme Mehrheit ange­nommen. Da zu seiner Verwirklichung aber eins Zweidrittelmehrheit (47 Stimmen) not­wendig ist, erhält der Beschluß keine Gesetzes« traft. Der Landtag wird also nicht aufgelöst. Die Kommunisten hatten kur; zuvor im Aelte- ftenrat ihren gleichlautenden Antrag zurückge­nommen und dies mit der veränderten politischen Lage begründet. Das Haus wurde dann auf unbe­stimmte Zeit vertagt.

Berlin, 4. Febr. (WTB.) Amtlich wird mitge teilt: Bei Amtsantritt hatte die Reichsregierung vor der Presse die Hoffnung und den Wunsch zum ^Aus­druck gebracht, es möge ihr kein Anlaß geboten wer­den, frühere BeschränkungendesVersam m- lungs - und Presserechts wieder aufleben zu lassen. Allerdings wurde gleichzeitig die Mahnung ausgesprochen, alles zu vermeiden, was B e - u n r u h i g u n g in das Volk tragen und die öffent­liche Sicherheit gefährden könnte. Diese Mahnung ist nicht befolgt worden. Vor allem in der Presse sind in den letzten Tagen unerhörte Be­schimpfungen und Beleidigungen er­hoben worden, die eine Regierung, die auf Autori­tät hält, sich nicht gefallen lassen kann. Ferner hat ein Teil der Presse, gaiu offensichtlich um Beun­ruhigung zu schaffen und das Vertrauen zur Regie­rung zu erschüttern, Gerüchte über angebliche wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen der Re­gierung verbreitet, die keinerlei Unterlagen besaßen. Die Reichsregierung hat sich daher veran­laßt gesehen, dem Herrn Reichspräsidenten eine Verordnung oorzuschlagen, die Beschrän­kungen desVersammlungs - und Presse­rechts enthält, wie sie zum Teil auch früher bestanden. Diese Verordnung gibt der Reichsregie­rung nunmehr die absolute handhabe, ihre Autorität wirksam zu wahren und ihre Aufbauarbeitungestört ourchzuführen. So­mit dient sie dem Schutze des deutschen Volkes.

Nie neuen Bestimmungen.

B e r l i n, 6. Febr. (WTB. Funkspruch.) Die heute veröffentlichte, auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 erlassene Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes regelt in ihren Ab­schnitten 1 bis 3 die Voraussetzungen, unter denen öffentliche politische Versammlungen und Auszüge verboten oder aufgelöst, p e - riodische Druckschriften beschlagnahmt oder verboten und Sammlungen zu politischen Zwecken untersagt werden können. Oeffentliche politische Versammlungen sowie alle Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel find fpäteftens 48 Stunden vor - h e r der Ortspolizeibehörde anzumelden. Sie kön­nen im Einzelfall verboten werden, wenn nach den Umständen eine unmittelbare (8 e - fahr für d i e öffentliche Sicherheit zu besorgen ist. Politische Versammlungen können auf­gelöst werden, wenn zum Ungehorsam gegen d i e Gesetze aufgereizt wird und Organe des Staates oder Religions­gesellschaften öffentlichen Rechtsoer- ächtlich gemacht werden. Verbote von Ver­sammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen dürfen nur für bestimmte Ortsteile und nur in Ein- zelfällen, nicht allgemein ausgesprochen werden.

Druckschriften, deren Inhalt geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden, können polizeilich beschlagnahmt und ein» gezogen werden. Dem Staatsanwalt soll in be­stimmten Fällen sofortige Beschwerde mit aufschie­bender Wirkung zustehen, wenn die vorläufige Be­schlagnahme durch Gerichtsbeschluß aufgehoben wird. Als Verbotsgründe werden bezeichnet: Verrat mili­tärischer Geheimnisse, Aufforderungen zum Unge­horsam gegen die Gesetze, Aufforderungen zur Gewalttätigkeit, Aufforderung zum Generalstreik und zum Streik in lebenswich­tigen Betrieben, Beschimpfung leitender Beamter des Staates, Verbreitung unrichtiger Nachrichten, in denen lebens­wichtige Interessen des Staates gefährdet werden. Bei Tageszeitungen ist die Verbotsdauer auf vier Wochen beschränkt, bei mehrmaligen Wiederholungs­fällen kann ein Verbot bis zu sechs Mona- ton ausgesprochen werden.

Die obersten Landesbehörden können verbieten, daß Geld- oder Sachspenden zu poli­tischen Zwecken ober zur Verwendung durch politische Organisationen von Haus zu Haus auf Straßen oder Plätzen, in Gast- oder Vergnügungs­stätten eingesammelt werden. Sammlungen, die in Versammlungen stattfinden, sowie Sammlungen von Hous zu Haus, die sich auf Mitglieder der sammeln­den Organisation beschränken, sind zulässig.

Räumlichkeiten, von denen zu besorgen ist, daß sie von einer Mehrheit von Personen a l s Sammel st ätten oder Stützpunkte für Gewalttätigkeiten benutzt werden, oder in denen Schriften strafbaren Inhalts hergestellt oder zum Zwecke der Verbreitung vorrätig gehalten wer­den, können polizeilich ge schloss en werden. Gast- oder Schankwirtschaften kann die Erlaubnis zum Betriebe von der Ortspolizeibehörde bis zur Dauer von einem Jahr entzogen werden.

Der Reichsverband der Deutschen presse gegen die Beschränkung der Pressefreiheit.

Ein Protesttclcgramm an den Reichs­präsidenten.

Berlin, 5. Febr. (TU.) Der Reichsausschuß des Reichsverbandes der Deutschen Presse hat am Sonntag in seiner Tagung in Berlin die folgende Entschließung gefaßt, die tele­graphisch dem Reichspräsidenten über­mittelt wurde und in der es u. a. heißt:

Der Reichsoerband der Deutschen Presse hatte die

Aufhebung der wesentlichsten Beschränkungen der Pressefreiheit als einen Beginn zur Wie - derherstellung jenerVoraussetzungen begrüßt, die für die Wirksamkeit einer ver­antwortungsbewußten, dem Staatswohl die­nenden Presse lebensnotwendig sind.

Mit starkem Befremden hat deshalb der Reichs- ausfchuß davon Kenntnis genommen, daß die Reichs­regierung Ihnen, Herr Reichspräsident, eine neue Verordnung vorschläat, die die frühere Knebelung der Pressefreiheit wiederher­stellen und anscheinend noch verschärfen will. D"r Reichsoerband der Deutschen Presse, in dem Journalisten aus allen deutschen Gauen ohne Un­terschied der politischen Parteirich­tung zusammengeschlossen sind, erhebt seine war­nende Stimme gegen eine solchen Versuch, der der Presse die Erfüllungihrer im Staatsinteresse liegen­den Aufgaben der Mitwirkung an der Bildung der öffentlichen Meinung unmöglich machen und nach allen Erfahrungen der letzten Jahre fein Ziel völlig verfehlen würde."

Abschriften dieses Telegramms wurden dem Reichs­kanzler, dem Reichsinnenminister und dem Reichs- jüstlzminister zugeleitet.

Eine schwere politische Bluttat.

Der Bürgermeister von S-atzsurt von 17jätzrigemGymnasiasten niedergeschossen.

Staßfurt, 5. Febr. (WTB.) Der erste Bürger­meister der Stadt, K a ft e n , der als sozialdemokra­tischer Abgeordneter den Wahlkreis Magdeburg im Preußischen Landtag vertritt, wurde Samstagabend von einem 17jährigen Gymnasiasten erschossen. Nach einem Umzuge der NSDAP, und des Stahlhelms war cs am Samstag zu poli­tischen Reibereien gekommen, bei denen ein Ar­beitersamariter verletzt wurde. Bürgermeister Kasten ließ darauf eine Person verhaften und vernahm diese im Rathaus. Als er sich dann in seine Woh­nung begeben wollte, trat ihm ein 17jahriger Gym­nasiast entgegen und schoß ihn mit den Worten: Mann, jetzt heißt's abrechnen!" nieder. Kasten wurde sofort operiert, erlag aber nach einigen Stun­den seiner schweren Verletzung.

Sofort nach der Tat wurde die Mordkom­mission aus Magdeburg verständigt, die alsbald zur Stelle war. Bei der Untersuchung fiel der Verdacht auf drei Schüler, von denen nur der Gymnasiast Matthes als Täter in Frage kommen konnte. Man konnte seiner jedoch zunächst nicht habhaft werden. Die Rationalsozia- listen rückten sofort von der Tat ab und erklärten, daß sie diese unter keinen Tlmständen billigten. Sie versprachen im Falle des Austauchens des Täters diesen sofort der Polizei zu übergeben. Am Sonntag um 6.30 Ahr erschien der Kreisleiter W i e n e ck e der RSDAP. bei der Polizei mit dem Ge suchte n, der sofort i n H a f t ge­nommen wurde. Obwohl der Verhaftete die Tat leugnet, verdichteten sich die Verdachtsmomente bei seiner Vernehmung so sehr, daß an seiner Schuld kein Zweifel mehr bestehen kann. Der Täter ist nicht Angehöriger der RSDAP.

Am Sonntag versuchten Reichsbanner und Kom­munisten zu demonstrieren, doch konnte die Polizei größere Ansammlungen verhindern. Als dann das Reichsbanner von auswärts teilweise durch Lastkraftwagen Verstärkungen erhalten sollte, wurden alle Straßen nach Staßfurt abgeriegelt und alle Demonstrationen verboten.

politische Ausschreitungen.

Berlin. 6. Febr. Während des Wochen­endes ist es an verschiedenen Stellen des Reiches, so in München, Fürth. Bochum, Düssel­dorf, Wiesbaden, Duisburg-Hamborn zum Teil im Anschluß an Demonstrationszüge zu schweren Ausschreitungen und Zusammenstößen zwischen Angehörigen der RSDAP., des Reichsbanners und der KPD. gekommen, bei denen es eine Reihe von Verletzten gegeben hat.

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In Berlin-Schöneberg drangen 15 SA.- Leute in das kommunistische Verkehrs­lokalPappschachtel" und demolierten die In­neneinrichtung. Die Wirtin des Lokals erhielt einen schweren Bauchschuß, der bald darauf i h r e n T o d herbeiführte. Die Polizei verhaf­tete alle 15 SA.-Leute und brachte sie auf das Polizeipräsidium, wo sie bei ihrer Vernehmung angaben, aus Rache gehandelt zu haben, da sie am Vortage von Kommunisten überfal- l e n worden seien.

In Bochum wurde auf der Dietrich Becking- straße der SA-Führer Paul Paßmann durch fünf Pistolenschüsse getötet. Pahmann befand sich ohne Begleitung auf dem Heimwege. Plötzlich wurde er von mehreren Kommunisten gestellt. Es fielen alsbald mehrere Schüsse, und schwer verletzt brach Pah- mann zusammen. Kurze Zeit später ist er dann seinen Verletzungen erlegen. Es wurden insgesamt 31 Kommunisten festgenommen.

In Chemnitz ereignete sich zwischen Mitglie­dern des Reichsbanners und Rationalsozialisten ein politischer Zusammenstoß. Ein Reichsbanner­mann wurde getötet, zwei weitere wurden schwer verletzt.

Das Staatsbegräbnis für die beiden Opfer des Jenernberfatls am Mend des 30. Zannar. Trauerfeier im Dom in Anwesenheit des Reichskanzlers. Beisetzung des GA.-SturmführerS auf dem Lnvalidenfriedhof.

Die Särge der Opfer werden aus dem Dorn getragen.

Berlin, 5. Febr. (CNB.) Am Sonntagnachmit- tag erfolgte die Beisetzung der im Anschluß an den Fackelzug zu Ehren des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers in Charlottenburg bei einem Feuer­überfall von Kommunisten Getöteten, des Haupt- wachtmeisters der Schutzpolizei Zauritz und des SA.-Führers Markowski. Die staatlichen Ge­bäude hatten die schwarzweiße Flagge auf Halbmast gesetzt. Im Lustgarten hatten die Formationen der SA. und SS.- Berlin und Branden­burg Aufstellung genommen. Vor der Schloßfrei- heit war der Stahlhelm aufmarschiert. Vor dem Dom hatte eine berittene Abteilung und eine Ab­teilung der Schutzpolizei zu Fuß mit Karabi­nern Aufstellung genommen.

Der Dom war bis auf den letzten Platz gefüllt. Zu Füßen des Altars standen die beiden Särge, an denen je sechs Kameraden die Totenwache hielten. In der ersten Reihe vor dem Altar sah man neben den Angehörigen der Toten den Reichskanzler Hitler und den Minister Goe - ring in SA-Aniforrn. Weiter bemerkte man Polizeipräsident Dr. M e l ch e r, den Kommandeur der Berliner Schutzpolizei P o t e n, den ehemali­gen Kronprinzen in der Uniform der Toten­kopf-Husaren, den Prinzen August Wilhelm in der SA-Äniform sowie Major Stephani vom Stahlhelm. Der Geistliche legte seiner Pre­digt das Wort zugrunde: Keiner hat größere Liebe denn die, daß er fein Leben läßt für seine Brüder! Rach dem Lied vom guten Kameraden wurden die Särge aus der Kirche getragen. Die Schupomannschaften und die vor dem Dom auf- gestellten SA-Formationen grüßten die toten Kameraden, als man sie zur letzten Fahrt auf den Wagen trug, ileber dem Lustgarten kreisten Flug­

zeuge mit dem Hakenkreuz auf Öen Tragflächen und mit schwarzen Wimpeln.

Rach der Trauerfeier im Dom formierte sich im Lustgarten der Zug, eröffnet durch eine Ab­teilung berittener Schutzpolizei. Dem Leichen­wagen desPolizeibearnten folgten Mi­nister Göring, Polizeipräsident Melcher, der Kom­mandeur der Schutzpolizei Poten und in langet Reihe Offiziere und Beamten der Berliner Schutzpolizei, Abordnungen der SA. und des Stahlhelms. In längerem Zwischenraum folgt der Leichenzug für den Sturmführer. Hinter den Angehörigen folgten die Fahnen der SA., Dr. Goebbels, Graf Helldorf, die SA.-For* mationen Berlin und Brandenburg und der Stahlhelm unter Führung von Major v. Stephani. Im Lustgarten standen rund 300 000 Menschen. In allen Straßen, durch die der Trauerzug seinen Weg nahm, harrte ein dichtes Spalier von Men­schen stundenlang trotz des Regens.

Auf dem Invaliden-Friedhof sprach am Grabe des SA.-Mannes, der neben dem Kampfflieger Freiherrn von Richthofen seinen letzten Ruheplatz fand, Dr. Goebbels, der die Opferbereitschaft des Sturmführers hervorhob. Für Reichskanzler Hitler legte Graf He11dorf einen Kranz nie­der. Minister ® Gering betonte, hätte die na­tionalsozialistische Bewegung nicht solche Sturm­führer gehabt wie Maikowski, bann wäre sie jetzt am Ende ihrer Kraft. Mit Hilfe solcher Men­schen, voll von Aufopferung und Treue, hoffe er, daß das Vaterland wieder auf die alte Höhe gebracht werden konnte. Der Sarg des Polizei» beamten wurde in die schlesische Heimat des Ver­storbenen überführt.