Ausgabe 
5.10.1933 Frühausgabe
 
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ßenkreuzung in Wien, sich wie auf Äommanbo eine r i e fi g e Hakenkreuzfahne von einem Lichtmast entrollte. Die Feuerwehr brauchte ziemlich lange Zeit, um die Fahne zu ent­fernen. Ungefähr eine Stunde vorher waren, wie nachträglich sestgestellt werden konnte, zwei Männer in Arbeitsanzügen, wie sie Angestellte der Ge­meinde Wien tragen, bei dem Lichtmast vorgefahren und hatten eine Rolle daran befestigt. Auf welche Weise diese Rolle gerade zu-Mittag aus­einanderging und die Fahne erschien, ist noch nicht geklärt. Es scheint sich um einen Ausloser ge­handelt zu haben oder um eine Reißleine, die von einem vorüberfahrenden Auto um diese Zeit ge­rissen wurde. Die Feuerwehr entfernte die Fahne. Tausende von Personen hatten sich in­zwischen angesammelt. Die Polizei hatte Mühe, den Straßenverkehr aufrechtzuerhalten.

Englische Betrachtungen.

London, 4. Oft. (TU.) Die Londoner Presse beglückwünscht den österreichischen Bundeskanzler Dollfuß zu der Errettung von der Hand eines politischen Attentäters. Die Tat eines verbrecherisch veranlagten Jugendlichen und die Mißachtung von Gefahr, die Dollfuß gezeigt habe, würden, so schreibt dieTimes", dazu beitragen, die Zahl seiner Freunde um ihn herum zu vermehren. Auch die konservativeM o r n i n g p o ft" rechnet mit der Möglichkeit, daß Dollfuß' Stellung durch den An­schlag fester geworden sei.Daily Telegraph"

knüpft an seine Sympathiebezeugung eine politische Betrachtung über Oesterreich an und sagt, daß Doll- fuß nicht als der nationale Führer an* gesprochen werden könne, der das ganze Volk hinter sich habe. Die Wirtschaftslage Oesterreichs fei ein herzzereißendes Problem, für das weder Dollfuß noch die ausländischen Regierungen, die seinen Bemühungen (Erfolg wünschen, bisher eine Lösung gesunden hätten. Die bitteren Parteigegen- säße in Oesterreich hätten sich als unheilbar er­wiesen. Die Masse des österreichischen Volkes steh« dem Gedanken einer Bereinigung mit Deutschland nicht feindselig gegenüber. Der Wunsch für den Anschluß sei bei Kleinen und Großen gleich stark und sei durch die mög­lichen wirtschaftlichen Vorteile, die sich aus einer Vereinigung mit' Deutschland ergeben könnten, nur gestärkt worden. Man müsse ernstlich hoffen, daß das gestrige Verbrechen keine politischen Folgen bade, die die an sich schon traurige Lage noch ver­schlechtern würden.

Der 9. November.

Große Hrinncrungsfeier in München.

München, 4. Okt. (ERB.) In einer Partei­versammlung teilte der stellvertretende Gauleiter R i p p o l d nähere Einzelheiten über die großen Feiern am 9. November mit. Der Zug mit dem Führer wird sich genau wie am 9. November

1923 vom Bürgerbräu-Keller zur Feld- herrnhalle bewegen. Dort wird die Weihe eines Ehrenmals für die Gefallenen des 9. November vorgenommen werden., später auch die Vereidigung der H i tler - S tandarte und die Vereidigung von 10 000 bayerischen Bürgermeistern durch Innenminister Adolf Wagner. Schließlich wird auch am 9. November die Grund st einlegung des Führerhauses in der Arcisstraße vollzogen werden.

Oer Dank des Reichspräsidenten.

Berlin, 4. Okt. (WTB.) Der Herr Reichs- Präsident gibt folgendes bekannt: Auch in diesem Jahre sind mir zu meinem Geburtstag aus allen Teilen des Reichs und allen Kreisen der Bevölkerung, besonders auch von Deutschen i m Ausland, zahllose Glück­wünsche, telegraphisch, brieflich, sowie durch die Presse zugegangen, die mich herzlich erfreut haben. Da es mir unmöglich ist, jedem einzelnen zu danken, spreche ich allen, die meiner freund­lichst gedacht haben, auf diesem Wege meinen tief­empfundenen Dank aus. Der Herr Reichsprä­sident hat dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Darr 6, folgendes Danktelegramm gesandt: Ihr freundliches Meingedenken anläßlich des 1. Deutschen Erntedanktages war mir eine besondere Freude. Ich erwidere die Grüße der deutschen Bauern in treuer Verbunden­heit. v. Hindenburg, Reichspräsident.

Wie weit war -er Kommunist Torgler an der Reichstagsbrandstistung beteiligt?

Leipzig, 4. Okt. (WTB.) Nach mehrtägiger Unterbrechung durch den Juristentag wurde der Prozeß wegen der Reichstagsbrandftistung vor dem Reichsgericht am Mittwoch fortgesetzt. Bevor der Angeklagte Torgler vernommen wird, stellt Rechts- anwalt Dr. Teichert einige Fragen an den Ange- geklagten van der Lubbe, der bestätigt, am 26. Fe­bruar, dem Tage zwischen dem Brande des Schlosses und dem Brande des Reichstages, in Hennigs­dorf sich bei der Polizei gemeldet zu haben, um eine Unterkunft zu bekommen. Im Hennigsdorfer Asyl habe er mehrere Personen kennengelernt, deren Namen er aber nicht wisse. Auf Verlangen des Angeklagten Dimitroff richtet der Vor­sitzende dann an van der Lubbe die Frage, ob er Dimitroff vor der Untersuchung schon einmal gesehen habe. Dan der Lubbe ant­wortet mit Nein, und eine weitere Frage des Vorsitzenden, ob ihm Dimitroff ganz unbe­kannt fei, beantwortet van der Lubbe mit Ja. Auch die beiden anderen bulgarischen Angeklagten Taneff und P o p o f f will van der Lubbe vor diesem Verfahren nicht gesehen haben.

Es wird bann über die Beteiligung des Ange­klagten Torgler an dem Reichstagsbrand ver­handelt. Auf die Frage des Vorsitzenden erwidert Torgler, daß er am Abend vor dem Reichstags­brand etwa bis 20.15 ober 20.20 Uhr im Reichs- tagsgebäube gewesen sei. Auf den Vorhalt des Präsidenten, bah einige Zeugen eine spätere Zeit genannt haben, antwortet Torgler, das sei ihm nicht verständlich. Er erinnere sich genau, um 20.35 Uhr das Restaurant Aschinger am Bahnhof Friedrichstraße betreten zu haben. Er habe zusam- men mit dem früheren kommunistischen Abgeord­neten K o e n e n und der Sekretärin der kommu­nistischen Reichstagsfraktion das Reichstagsgebäude verlassen.

Der Vorsitzende hall dem Angeklagten dann vor, daß er am 27.Februar mit zwei Aktentaschen in den Reichstag gegangen sei. die be­sonders schwer gewesen sein sollen und den Eindruck erweckt haben, als ob sie einen ganz besonderen Inhalt hätten. Torgler erklärt, er habe wiederholt, fast jeden Samstag und jeden THonlag, den Reichstag mit zwei Aktentaschen verlassen und betreten. In den Taschen hätten sich Zeitungon befunden, die er noch nicht gelesen habe. Er könne sogar noch angeben, welche Zeitungen darin waren und was er an sonstigem Material in den Taschen hatte. Die eine Tasche müsse noch im Zimmer 9B des Reichstages in seinem Rollschrank stehen.

Der Vorsitzende weist auf zwei Zeugenaussagen hin, nach denen es nicht die beiden Taschen ge­wesen seien, die Torgler angegeben habe. In der Voruntersuchung, fuhr der Vorsitzende fort, haben Sie gesagt, es käme vielleicht b i e Fraktions- tasche in Frage. Nach Bekundungen der Sekre- tärin sei aber die Fraktionstasche an diesem Tage ganz wo anders gewesen. Der Angeklagte er­klärt daraufhin, es könne sich um einen Irrtum handeln, da er tagtäglich mit Taschen und auch sehr häusig mit der Fraktionstasche in den Reichstag gegangen sei. Der Vorsitzende bemerkt, daß die beiden Zeugen ihre Aussagen noch dahin ergänzt haben, daß der Angeklagte Torgler sich scheu umgesehen hätte. Torgler erklärt, daß er dazu feine r I e i Veranlassung gehabt habe. Es könne höchstens (ein, daß er an dem Vormittag nicht ganz frisch gewesen sei.

Vorsitzender: Wir müssen uns jetzt damit be­schästigen, wo Sie sich am Tage der Brand- st i f t u n g aufgehalten haben. Wann sind Sie in den Reichstag gekommen?

Torgler: Etwa zwischen 11 und 11.15 Uhr habe Id) den Reichstag durch Portal 2 betreten. Ich bin an dem Brandtage nicht eine einzige Minute aus dem Reichstage heraus- gegangen. Ich bin nur zweimal ins Hauptge- schoß gekommen, und zwar vormittags zwischen 11.30 und 11.45 Uhr und bann etwa um 16.30 Uhr, um meine Post zu holen.

Vorsitzender: In der Anklage wird die Möglich­keit erörtert, daß Sie um 14 Uhr etwa von dem Zeugen Schmal vor dem Reichstag gesehen wurden. Er hat gesagt, er hätte Sie bald nachdem er van der Lubbe gesehen hatte, auch auf der Straße gesehen, wie Sie mit einem Paket bie Straßenbahn verlassen hätten. Er hat aber gesagt, es wäre auch entfernt möglich, daß dies an einem ander en Tage gewesen sei.

Torgler: Ich kann mit aller Bestimmtheit sagen, daß ich am Montag, dem Tage der Brand­stiftung zwischen 11.45 und 20 20 Uhr weder rgendeln Reichstagsportal berührt habe, noch aus dem Reichstage heraus- gcgangen bin, dagegen ist cs richtig, daß ich am Samstag, um 13 Uhr den Reichstag ver­lassen habe, um bei Aschinger am Potsdamer Platz eine Kleinigkeit zu essen. Ich bin bann le btt

Straßenbahn wieder zum Reichstag zurückgefahren. Ls ist möglich, daß mich bei dieser Gelegenheit der Zeuge Schmal mit einem Kuchenpaket gesehen hat.

Vorsitzender: Nach dem Gespräch mit Birken­hauer sind Sie wieder ins Obergeschoß hinaufge­gangen, und bann haben Sie zusammen mit Koe- nen und Fräulein Rehme den Reichstag verlassen. Sie waren die letzten, die an diesem Abend aus dem Reichstag gingen.

Torgler: Am Tage nach dem Reichstagsbrand las ich in der Presse, daß Koenen, Fräulein Rehme und ich fluchtartig den Reichstag verlassen hätten. Ich lege größten Wert auf die Feststellung, daß davon keine Rede sein kann. Wir sind im Gegenteil sehr gemütlich und langsamer als sonst gegangen, und das lag daran, daß Fräulein Rehme schon wegen ihrer starken Figur schleckt gehen kann, und daß sie an diesem Tage außerdem an einer Venenentzündung litt.

Der Oberreichsanwalt fragt den Angeklagten, warum er das Gespräch mit Birkenhauer nicht in feinem Zimmer, sondern im Fraktionszimmer ab­gewartet habe.

Torgler erklärt dazu, es fei üblich gewesen, daß man nach der Erledigung der sigentlichen Arbeit sich im Fraktionszimmer aufhielt. Er habe sich dort mit Koenen, der ein luftiger Erzähler sei, über private Dinge unterhalten.

Vorsitzender: Run kommen wir zu den Bekun­dungen der Zeugen Sarwahne, Frey und kroyer. Die Zeugen sagen. Sie halten am Rachmlt -

tag des 27. Februar, also am Brandtage, etwa um 15 Uhr oder um 15.30 Uhr von rechts kommend, eine Begegnung mit Ihnen gehabt, wie Sie im Vorraum des hanshaltsausschuh- saales zusam men mit van der Lubbe

in entgegengesetzter Richtung entlang kamen.

Angeklagter: Ich weiß nichts von einer Begegnung, die so ausgesehen hätte, daß ick von rechts den Zeugen entaegengefommen bin. Ich weiß aber ganz positiv und habe davon schon bei meiner ersten Vernehmung gesagt, daß ich am Brandtage nicht über bie Glastür, die zum Haushaltsausschußsaal führt, hinausgekorn- men bin. Es ist also ganz ausgeschlossen, daß ich von rechts her gekommen bin. Ich habe aber die erste Begegnung in ganz deutlicher Erinnerung. Ich habe dabei auf Dem Sofa in der Ecke links gesessen. Die Glastür ging auf und die Herren kamen herein. .Der erste wandte sich noch mit der Glastür in der Hand zu den anderen herum und stellte mich gewissermaßen vor. Die anderen beiden haben mich daraufhin genau fixiert. Ich sehe noch ganz deutlich vor mir, wie der letzte, nämlich Herr Frey, sich noch einmal nach mir um- drehte. Das fiel mir so auf, daß ich zu meinem Gesprächspartner sagte:Herrgott, was gucken mich denn die so an?" Mir war auch ausgefallen, daß die Herren große Abzeichen trugen. In dem Halbdunkel des Vorraumes konnte ich aber nicht erkennen, ob es Abzeichen des Stahlhelms ober der nationalsozialistischen Partei waren.

Kannte Torgler die andern Angeklagten?

Dos van der Lubbe anbelangt, so erkläre ich nochmals mit aller Bestimmtheit: Ich habe nie in meinem Leben van der Lubbe kennenge­lernt, habe ihn nie gesehen, gesprochen oder auch nur seinen Rainen gekannt. Zum ersten Male sah ich ihn am Dienstag, dem 28. Februar, 11 Uhr, als Kriminalkommissar Heisig mich ihm gegenüberstellte. Ich habe auf dessen Frage bann wahrheitsgemäß geantwortet: Ich kenne van der Lubbe nicht und habe ihn nie in meinem Leben gesehen.

Der Vorsitzende stellt fest, daß die Zeugenaus- sagen mit den Angaben des Angeklagten m dem Hauptinhalt übereinstimmen, nur nicht in dem entscheidenden Punkt, daß nämlich die drei Zeugen mit Bestimmtheit erklären, Torgler sei ihnen entgegengekommen. Der Vorsitzende hält dem Angeklagten weiter vor, daß die gleichen Zeu­gen ihn dann, als sie noch einmal zurück- tarnen, erneut gesehen hätten, und zwar soll diesmal ein Mann mit ihm aus dem Sofa gesessen haben, der einen H u t insGesicht gezogen hatte und nach der Behauptung der Anklage der Angeklagte Poposs gerne- s e n fein soll. Torgler erklärt, daß er von den drei Bulgaren erstmalig in der Schutzhaft, etwa am 12. März, gehört habe. Bei der ersten Begegnung mit den drei Zeugen sei der Abgeordnete Florin dabei gewesen. Poposs habe er zum ersten Male in seinem Leben am 2 4. April ge­sehen. Aus die Frage, wer es denn gewesen sei, erklärt Torgler, der Abgeordnete Dr.Jleubauer. Er könne sich an die zweite Begegnung nicht mehr so genau erinnern, habe aber schon am 6. März an den Kriminalkommissar Heisig einen Brief geschickt, in dem er diese Tatsache mitteilte.

Dem Angeklagten Torgler werken bann die ver­schiedenen Vernehmungsprotokolle vorgehalten, um bie Abweichungen in seinen Aus­sagen festzustellen. Der Vorsitzende stellt fest, daß der Angeklagte am 2. März an Oberregierungsrat Diehls in einem Briefe nochmals mitgeteilt habe, daß er das Fraktionszimmer nicht verlassen habe. Torgler erklärt, er habe immer unter dem Eindruck gestanden, man wolle von ihm lediglich wissen, wie oft und wann er im Hauptgeschäftsgeschoß gewesen sei und wann er den Reichstag verlassen hat. Nach- dem diese Frage ihm aber vorgelegt worden sei, habe er sofort geschildert, woran er sich erinnert habe. Der Vorsitzende hält ihm weiter vor, daß er am 5. März in einer Vernehmung gesagt habe, er sei mit dem Journalisten Oehme zusammen ge­wesen. Oehme habe dies bestritten. Torgler erwidert, das Gespräch mit Oehme habe stattgefunden, aber früher als er damals gesagt habe. Das sei ihm erst später eingefallen, daß er sich hier in der Zeit geirrt hatte. Er habe sich bann baran erinnert, baß das Gespräch, das die drei Zeugen beobachtet hätten, mit dem Abgeordneten Flo r i n ftattgefunben habe. Auf den Hinweis des Vorsitzen­den, daß auch Florin flüchtig sei, erklärt Torgler, er wi'se das nicht

Lus dem weiteren zur Verlesung kommenden Verlesungsprotokoll hebt lorglers Verteidiger.

Rechtsanwalt Dr. Sack, besonders eine Stelle her­vor, in der davon die Rede ist, daß Torgler und Dr. Neubauer für den nächsten Tag, also für den Tag nach dem Reichstagsbrand, Besprechungen im Reichstag ntlt Ab­geordneten zur Anbahnung einer Einheitsfront der Linken vereinbart hatten.

Der Vorsitzende wendet sich nun an den Ange- klagten van der Lubbe und fragt ihn, ob er am Tage der Brandstiftung nachmittags im Reichstage gewesen sei, und zwar zusam­men mit dem Angeklagten Torgler. Van der Lubbe (nach einigem Zögern): Rein, das glaube ich nicht. Vorsitzender: Daraus können Sie doch nur mit 3a ober Rein antworten. Sie sind also nicht mit Torgler zusammenge­wesen? Van der Lubbe: Rein. Vorsitzender: kennen Sie Torgler von früher? Van der Lubbe: Rein. Vorsitzender: Lr ist Ihnen also ganz un­bekannt? van der Lubbe: Ia.

Vorsitzender: Liner Anregung des Verteidigers folgend, frage ich Sie (van der Lubbe) ausdrück­lich, ob Sie den Reichstag allein angesteckt haben oder ob Ihnen irgendwelche Leute dabei ge­holfen haben, van der Lubbe zögert zunächst, dann ging ein Lächeln über seine Züge und er ant­wortet: Rein.

Vorsitzender: Das denn? Sie müssen uns die Wahrheit sagen. Ist Ihnen bekannt, daß durch Gut­achten nachzuweisen ist, daß Sie allein es gar nicht gemacht haben können? Dan der Lubbe: Ia.

Vorsitzender: haben Sie den Reichstag allein angesteckt ober mit anderen? van der Lubbe: Allein.

Vorsitzender: Riemand hat etwas oorgerichtek? van der Lubbe.? Rein.

Vorsitzender.- Wie erklären Sie sich denn, daß drei Sachverständige festgestellt haben. Sie können die Sache nicht allein gemacht haben? van der Lubbe: kann ich nicht sagen.

Rechtsanwalt Dr. Sack fragt van der Lubbe, ob er, als er die Kohlenanzünder kaufte, diesen Kauf von sich aus unternommen oder ob er es auf Grund einer Verabredung mit anderen getan habe, die er nicht nennen wolle. Dan der Lubbe ver­neint das Letztere.

Rechtsanwalt Dr. Sack fragt weiter, ob ihm je­mand b i e Einsteigsstelle in das Reicks- tagsgebäube vorher gezeigt habe. Dan der Lubbe verneint auch dkls.

Der Vorsitzende erklärt, es sei notwendig, noch einmal den Tatbestand näher durch die Sachver­ständigen- und Zeugenaussagen festzustellen, worauf Rechtsanwalt Dr. Sack erwidert, daß die Gutach- tep seines Erachtens einen Fehler enthielten, daß nämlich nicht unter denselben Verhält­nissen wie der Reichstagsbrand im Plenarsaal entstanden ist, auch nachher die Brandoer- suche oorgenommen wurden. Die Brand ver­suche hätte» nicht die kolossale Wirkung, die dieser

Neuordnung des Strafvollzugs.

Tagung der TtrafvollzugSreferenteu in Darmstadt.

Darmstadt, 4.Okt. (WSN.) Auf Einladung des Reichsministers der Justiz sind in. Fortsetzung bisheriger Uebung bie Strafoollzugsrese- renten der Justizministerien für den 5. und 6. Oktober 1933 in D a r m ft a b t zusammen- gekommen, um im Oebäube bes Hessischen Land­tags über aktuelle Fragen ihres Arbeitsgebiets zu beraten. Der Reichskommissar für Die Gleich- schaltung der Justiz in den Ländern und für die Erneuerung der Rechtsordnung läßt sich auf der Konferenz, die auch der Dereinheillichung des Strafvollzugs in den Ländern dient, oertreten. Die Beratungen haben Fragen der Revision der Grundsätze für den Vollzug von Frei- heitsstrasen vom 7. Juni 1923, des Strafvollzugs in Stufen der (Befangenenarbeit und der Sttafvoll- zugsstatistik zum Gegenstand. Weiter stehen auf der Tagesordnung die Ueberführung der Festungshaft- gefangenen in Festungen, die infolge der Lende- nmg Des § 17 bet Strafgesetzbuchs durch bas GesH

große Kuppelbrand habe, da ein starker Suff« z ug aus einem kleinen Fenster komme.

nngefiagter Dimitroff: Da es absolut aus­geschlossen ist, daß van der Lubbe allein diese -Sache meistern konnte, stelle ich an ihn bie Frager Wie kann er selbst bie merkwürdige Tatsache erklä­ren, daß es ihm beimWohlfahrtsamtnicht gelungen ist, diese kleine Bude anzustecken, wäh­rend bei dem großen kolossalen massiven Reichs- tagsgebäuoe, das ständig bewacht ist, er be­haupten will, daß er allein in einer Sier- telftunbe diesen Riesenbrand ent« fachen konnte.

Vorsitzender: Dan der Lubbe, können Sie eine Ausklärung darüber geben, weshalb Sie die Brand­stiftung im Wohlfahrtsamt nicht durchführen konn­ten? Van der Lubbe: Nein.

Der Vorsitzende hält dem Angeklagten lorglef dann die Aussage einer Zeugin Frau Feldmann vor, die Torgler im Reichstag zusammen mit einer unbekannten Person im Ge­sprächDor dem Saal Des Haushaltsausjchusses etwa gegen 12.30 Uhr gesehen hat. Die Zeugin hat angegeben, daß bei ihrem Vorbeikommen das Ge­spräch unterbrochen wurde. Torgler erklärt, daß er um diese Zeit ein Gespräch mit dem kom­munistischen Wahlleiter Petersen gehabt habe. Weiterhin wird dem Angeklagten Torgler die Aus­sage eines Zeugen Genschel oorgehallen,- der ein geheimnisvolles Gespräch in dem Dorraum zum Saal 12 beobachtet haben will, das von Torgler sofort abgebrochen wurde, als der Zeuge in den Raum kam.

Der Angeklagte Torgler erklärt, er halte das für ausgeschlossen und wirst die Frage auf, ob es nicht möglich sei, daß sich die Zeugen im Tage g e - irrt haben, da ihre Berneomungen doch erst Ende März ober April stattgefunden hätten.

Als letzter Punkt in der heutigen Verhandlung wirb dem Angeklagten Torgler die Aussage des Zeugen Weberstedt oorgehalten, der angegeben hat, daß er am Brandtage oder an einem der beiden vorhergehenden Tage gegenüber demFrak- tlonszlmmer der Kommunisten zwei Männergetroffenhabe, von denen der eine Taneff und der andere van der Lubbe ge­wesen sein soll. Der Größere habe eine Klsteauf der Schulter getragen. Angeklagter Torgler erklärte mit aller Bestimmtheit, daß er nie einen Menschen mit einer Kiste gesehen habe. Im übrigen gingen durch diesen Vorraum so viele Menschen hindurch, die er Überhaupt nicht kenne. Ls gäbe aber auch noch eine andere Erklärung. Am Freitag vor dem Braadtag seien der Kaufmann B e r n st e 1 n , der geschäftliche Angelegenheiten für die Fraks \ erledigte, und ein gewisser Wundersee in das Fraktionszimmer gekommen, um eine Rück­sprache wegen der Beschlagnahme des Karl-Lieb- knechthauses zu führen. Aus den späteren Gegen­überstellungen habe er feststellen können, daß Ta- neff tatsächlich eine große Aehnllch- feit mit Bernstein habe und daß auch bei Wun­dersee und van der Lubbe eine Verwechslung möglich fei. Torgler betonte, daß er damals mit den beiden zusammen auch den Reichstag verlassen habe.

Vorsitzender: Dan der Lubbe, Sie haben gehört, daß Sie nach der Aussage eines Zeugen am Tag vor dem Reichstagsbrand mit Taneff zusam. men im Reichstag gewesen fein sollen. Ist das richtig?

Dan der Lubbe nach längerem Zögernt Nein.

Vorsitzender: Sind Sie überhaupt vor dem Brand jemals im Reichstag gewesen?

Dan der Lubbe: Ja (Bewegung im Zuhörerraum). Vorsitzender: Wann denn?

Dan der Lubbe: Dor dem Brand.

Vorsitzender: Am Tag des Brands oder am Tag vorher?

Dan der Lubbe: Am selben Tag.

Vorsitzender: Am selben Tag waren Sie schon im Reichstag.

Van der Lubbe: Nein.

Nach einem längeren Hin und Her.zwischen dem Vorsitzenden und van der Lubbe, bei dem dieser lauter widersprechende und verwirrte Auskünfte gibt, fragt der Vorsitzende schließlich: Sie haben vorhin gesagt, daß Sie sich den Reichstag o o r e r ft schon einmal angesehen hätten, um zu sehen, wo Sie hineinkommen könnten. Waren Sie schon vorher einmal drin im Reichstag?

Dan der Lubbe: Nein.

Vorsitzender: Ihre Antwort ist also so zu ver­stehen, daß Sie vor dem Reichstag waren, etwa um 14 Uhr, wo der Zeuge Schmal Sie gesehen hat. Ist das damals gewesen? van der Lubbe: Ja-

Vorsitzender: Innen drin im Reichstag sind Sie vorher nicht gewesen? van der Lubbe: Nein.

Der Vorsitzende fragt nun den Angeklagten Taneff, ob er mit van der Lubbe einmal im Reichstag gewesen sei. Taneff: Ich habe nan der Lubbe zum ersten Mal im Reichstag gesehen, als ich das erste Mal vernommen wurde. Auch Torgler habe ich vor meiner Verhaftung nie gekannt Dem Angeklagten Poposs wird bii Zeugenaussage vorgehalten, wonach er am Brand­tag etwa um 15.30 Uhr zusammen mit Torgler im Vorraum des Haushaltsausschuß- s a a l s gewesen fein soll.

Popoff: Niemals bin Id) bis zu meiner Ver­haftung im Reichstag gewesen. Den Ange- klagten Torgler habe ich zum ersten Mal nach meiner Verhaftung gesehen.

Weiterverhondlung: Donnerstag.