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4.12.1933 Erstes Blatt
 
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Oer Reichsbischof berufi das neue Kirchenministerium

Berlin, 2. Dez. (TU.) Amtlich wird durch den Evangelischen Pressedienst gemeldet: Gemäß der Derfassung der Deutschen Evangelischen Kirche tra­ten ain Samstag die Führer der Landes- kirchen zusammen, um dem Reichsbischof die Vorschläge,für die Bildung des geist- lichen Ministeriums zu unterbreiten.

Oer 2Rcid)0bifd)of

eröffnete die Sitzung mit folgender Erklärung:

,Ln den letzten Tagen sind mir eine Fülle von Forderungen ultimatioenEharakters gestellt worden. Ich erkenne an, daß hinter allen Vorschlägen der heiß« Wille steht, den Bestand der Reichskirche zu sichern und den Reichsbischof stützen und tragen zu wollen. Für dieses Wollen danke ich Allen von ganzem Herzen. Aber es muß klar werden und klar bleiben, daß ein Reichs­bischof ultimative Forderungen irgendwelcher Grup­pen nicht annehmen kann und darf. Dos ver­bietet die Derfassung, das entwürdigt sein Amt, das macht ihn zum Exponenten dieser oder jener Gruppe. Das führt zu kirchenpolitischen Gruppen­kämpfen in der Kirche und dient nicht dem Frie­den, den wir alle ersehnen. Einmal ist durch einen solchen versuch die Kirche aufgerissen worden. Ich fühle mich vor meinem an die Schrift gebundenen Gewissen verpflichtet, nunmehr aus sorgsamen Be­ratungen und Überlegungen gewonnene und im Gebet errungene Entscheidungen zu treffen. Ich werde mich dabei streng an die Verfassuna ?i a 11 e n, wie ich es in Wittenberg gelobt habe. Ich ordere die Anwesenden auf, mir diejenigen Männer zu nennen, welche die betreffende Dekenntnisgruppe zu nominieren gedenkt. Eine Diskussion über diese Persönlichkeiten werde ich nicht z u l a s s e n. Ich kann nicht gestatten, daß in einer solchen Aus- spräche die Achtung, auf die diese Männer Anspruch haben, durch irgendwelche Dttternisse gemindert werde/

Rach der Bekanntgabe der Vorschläge berief der Reichsbischof folgende Persönlichkeiten in das geistliche Ministerium:

Jür die lutherischen Kirchen den Rek­tor der Lo.-Lulherischen Diakonissinuenanslalt Neuendettelsau D. Lauerer;

für die Kirchen mit uniertem Bekenntnisge­präge Professor D. Dr. Hermann wolfgang Beyer, Greifswald;

für die reformierten Kirchen Seminar- direktor weder.

Die Berufung des rechtskundigenMit- g l i e d e s des Geistlichen Ministeriums wird gemäß der Verfassung im Einvernehmen mit der evangelischen Kirche der alt-preußischen Union erfolgen.

Der Reichsbischof schloß die Sitzung mit folgen­den Worten: Ich habe das beste Zutrauen, daß diese Männer mit mir entschlossen sind, d i e Reinheit der Lehre, die Einheit und Schlagkraft der Kirche im Auftstick zu Gott dem Allmächttgen zu wahren. Gott wolle in dieser entscheidenden und schweren Stunde auf uns alle, auf seine Kirche und aus unser heiß geliebtes Volk in Gnade und Erbarmen herab schauen.

Oie neuen Kirchenminister.

Berlin, 2. Dez. (TU.) D. Dr. Hermann Wolf­gang Beyer, das unierte Mitglied des geistlichen Ministeriums, wurde am 12. September 1898 in Annarode im Mansfelder Gebirgskreis geboren. Rach dem Krieg«, den er bis zum Schluß an der Front mitmachte, begann er seine theologischen Stu- dien und habilitierte sich 1925 als Privatdozent der Theologie in Göttingen. 1926 wurde er an die Uni­versität Greifswald als Profeffor fürKirchengeschichte und christliche Archäologie berufen. In seiner wis­senschaftlichen Arbeit yat Profesior Beyer von dem bekannten Lutherforscher Karl Holl und dem Berliner Kirchenhistoriker Hans L i tz m a n n ent- scheidende Anregungen empfangen. DerGießener Anzeiger^ veröffentlichte zum Luther-Gedenktag einen Aufsatz aus feiner Feder.

Direktor Otto Weber, das reformierte Mit­glied des Ministeriums, ist 1902 geboren. Er stu­dierte in Bonn und Tübingen Theologie. 1928 wurde er Dozent^ später Direktor der Reformierten theo­logischen Schule in Elberfeld. Im reformierten Kir- chentum des Westens nimmt er ein« führende Stel­lung ein. Seit dem Frühjahr hat er mit dem jetzi­gen Reichsbischof gearbeitet. Besonders war er an den Vorab eiten für die neue Kirchenoerfassung stark beteiligt Direktor Weber gehörte schon dem ersten auf der Nationalsynode vom Reichsbischof berufe­nen Ministerium an.

Die Entscheidung von D. Lauerer über seinen Eintritt in das geistliche Ministerium steht noch aus.

Sie AeoWnisaiion der Sozialversicherungen

In­der be-

2. Beilragsübettragung auf die Invaliden u. Angestelltenversicherung.

Rach geltendem Recht sind die Beiträge zur In­validenversicherung auf 5 v. H. des Endbe- träges jeder Lohnklajfe, diejenigen zur Angestelltenoersicherung auf 4 v. H. des End- betrage» jeder Gehaltsklasse festgesetzt. Es ist beabsichtigt, eine Beitragserhöhung d o n h ö ch st e n s 1,5 o. H. des Endbetrages jeder Klasse vorzunehmen, aber e r ft dann, wenn die Aufwendungen für die A r b e i t s l o s e n h i l f e in­folge Rückganges der Arbeitslosigkeit entspre­che n d sinken. Der Wirtschaft soll also keine neue Mehrbelastung auferlegt, sondern es soll ihr nur ein Teil der Ersparnisse vorenthalten werden, die für die Zukunft zu erwarten sind.

3. Aufstockung von Lohn- und BeiiragS- klaffen in der Invalidenversicherung.

Zur Zeit werden die Versicherten nur inso - V. "oll versichert, als sie nicht mehr a Is 4 2 Mark wöchentlich verdienen. Die höheren Wochenoerdienste wirken sich sowohl bei der Beitragsentwicklung als auch bei der Bemessung her Rente nicht voll aus. Das Gesetz beseitigt diese Unterversicherung durch Ausstockung einer neuenLohnklasseundzweierBei- tragsklassen für di e freiwillige- Heroersicherung. Hierdurch wird ein lang- gehegter Wunsch der Versicherten namentlich der qualifizierten Facharbeiter wenigstens zum Teil erfüllt. Andererseits bringt die Aufstockung für die Wirtschaft zur Zeit keine übergroße Belastung, weil die Löhne stark gesunken sind.

4. Aenderung der Rentenberechnung.

Um das Ansteigen der Rentenausgab« in der Zu­kunft abzuschwächen, sieht das Gesetz eine Aende­rung in der Berechnung der künftig festzusetzenden Renten vor. Die beim Inkrafttreten des Gesetzes fälligen Renten sollen unberührt bleiben, weil den vorhandenen Rentnern eine weitere Kürzung ihrer Bezüge nicht zugemutet werden kann. Eine mäßige Milderung der neu festzu setzen den Renten ist jedoch tragbar, weil die zukünftigen Renten noch scharf steigende Tendenz haben. Durch die neue Be rechnungsart sollen Beitrag und Leistung

Der Staatssekretär im Reichsarbettsministeriuin Krohn, machte der Presse weitere Mitteilungen über die Auswirkungen des Gesetzes. Seit der Bor- kriegszeit bis zum Kriege hat die Inoalidenoersiche- rung ein Vermögen von über 2 Milliarden Mark angesammelt, das durch die Inflation voll- ständig verloren ist. Die Invalidenversiche­rung hat vor den Notverordnungen einen vcrsiche- rungstcchnischen Fehlbetrag von etwa 17 Mil- liarben Mark, der durch die Notverordnungen auf runb 8 Milliarden verringert wurde. Hätte man eine Dermehruna der Einnahmen jetzt hervei- führen wollen, jo hätten die Beiträge sofort von 5 auf 7,5 o. H. erhöht werden müffen. Bei einer Ver­ringerung der Ausgaben hätte fast ein Drittel der Leistungen aestrichen werden müssen. Auch hätte dann das Reich seine Beitragsleistung von runb 180 Millionen auf 500 Millionen Mark erhöhen müssen. Die Sanierung bringe eine Häufung von Maßnahmen, die zwar allen Beteiligten Opfer auf er legen, aber in einer tragbaren Weise. Die Absicht gehe dahin, die Beiträge zur Arbeitlosenversicherung so schnell wie möglich um einige Prozente herabzusetzen, und dann einen Bruchteil der Herabsetzung für die Inoalidenver- sicherung wieder in Anspruch zu nehmen. Es werde keine einzige, lausende Rente gekürzt. Die Kürzung der Renten sei nichts weiter als eine Drosselung in dem Ansteigen der zukünftigen Renten. In Zukuntt sei die Möglichkeit ständiger Nachprüfung der finan­ziellen Lage der Versicherung gegeben, und damit bi« Garantie, daß die Invalidenversicherung i n dem sicheren Bestände verbleibe, in dem sie jetzt auf Grund des Gesetzes ist.

Di« Grenze der Angestelltenoersicherung werde von 8400 auf 7200 Mark herabgesetzt werden. Die Angestelltenoersicherung sei in der Lage, mit mäßiger Kürzung der fünftigen Leistungen und mäßiger Erhöhung der Beiträge die Sanierung selbst zu schaffen. Das Gesetz beschränke sich aus die Sanierung der Versicherungen, es ändere nichts an der Organisation, weil man zunächst die mnte- rielle Leistungsfähigkeit wiederherstellen wolle. Ein weiteres Gesetz werde eine Vereinfachung des Rechtes der Sozialversicherung bringen, da» zur Zeit unübersichtlich und zersplittert fei. Die Reform werde nicht eine große Cinheitskajje

Rach geltendem Recht trägt das Reich zur validenoersicherung außer den zur Deckung Rrichszuschüsse erforderlichen Beträgen noch stimmte R e i ch s m i 11 e l bei, die sich zur Zeit auf 186 Millionen Mark jährlich belaufen. Diese Summe würde nach geltendem Recht allmählich sinken, um schließlich ganz zu verschwinden. Rach dem Gesetz sollen diese Reichsmittel auf 200 Millionen Mark erhöht und dauernd gewährt werden. Hierdurch tritt für das Reich anfänglich nur eine geringe Mehrbelastung ein, die sich von Jahr zu Jahr erhöht. Gleichzeitig wird eine erhebliche Verbesserung der versicherungstechnischen Lage der Inoattdenversicherung bewirkt.

in ein gesundes und gerechtes Ver­hältnis gebracht werden. Zugleich soll die Ren­tenberechnung erheblich vereinfacht werden.

5. Einziehung zu Limecht bewilligter Renten.

Der vorhandene Rentenbestanb soll daraufhin nachgeprüft werden, ob und in welchem Umfange Renten zu Unrecht bewilligt worden sind. Stichproben, die bei einzelnen Dersicherungsträgern vorgenommen worden jinb, haben ergeben, daß die Rentenbewilligung nicht überall gleichmäßig ge­handhabt wurde.

Außer den Maßnahmen, die eine Sanierung her- beiführen sollen, sieht das Gesetz u. a. noch folgen­des vor:

a) Aufrechterhaltung der Anwartschaft während der Arbeitslosigkeit.

Nach geltendem Recht verlieren die Arbeitslosen vielfach ihre Anwartschaften auf die Renten. Das Gesetz schafft Abhilfe durch die Vorschrift, daß wäh­rend der Arbeitslosigkeit eine Versicherungsanwart­schaft nicht mehr erlöschen kann. Die Inva­liden- und die knappschaflliche Pensionsoersicherung soll für die hierdurch entstehende Mehrbelastung vom Reich schadlos gehalten werden.

d)Aeuregelung der Wanderversicherung

Der Uebergang eines Versicherten von einem Versicherungszweig in den anderen wird durch das Gesetz so gestaltet, daß der Ver­sicherte vor Schaden und der Versicherungsträger vor ungerechtfertigter Belastung geschützt werden.

Berlin, 2. Dez. (TU.) Das von der Reichs­regierung beschlossene Gesetz zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Invaliden-, der Angestellten- und der knappschafllichen Versicherung soll die dauernde Leistungsfähigkeit der mit großen finanziellen Schwierigkeiten ringenden I n - oalidenversicherung und der ebenfalls ver­sicherungstechnisch nicht völlig ausgeglichenen A n gestelltenoersicherung sicherstellen. Di« Rentenversicherung muß eine sichere Dauer­einrichtung fein, damit alle Beteiligten mit Vertrauen ihrer weiteren Entwicklung entgegen- schen können. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Rückkehr zu dem in der Vorkriegszeit an gewen­deten Finanzsystem nämlich des Prämien- d e ck u n g s - ober Anwartschaftsdeckung s- verfahrens notwendig.

1. Reichshilfe für die Invalidenversicherung.

bringen, sondern die Verantwortlichkeit der einzel­nen Dersicherungsaruppen erhalten und sogar stär­ken. Es soll auch eine allgemeine Senkung der Krankenoersicherungsbeiträge erreicht werben. Die neuen Leistungen der Versicherungen gelten vom 1. Januar 1934 ab.

Vereidigung der thüringischen Amtswalter.

Bab Blankenbury (Thür. Wald), 3. Dez. Hier fand die letzte diesjährige große Amtswalter- tagung des (Baues Thüringen statt, an der der Stellvertreter des Führers, Reichsminister Rudolf Heß sowie der Leiter der PO. und der Deutschen Arbeitsfront Staatsrat Dr. Ley teilnahmen. Ru­dolf Heß erklärte in einer Onsproche: Unser ver­

ehrter Herr RrichspiSffdrmt hak bte neuen Minister ernannt ausdrücklich in ihrer Eigenschaft als Stabs- ches der SA. und als Stellvertreter des Führers der NSDAP. So groß das Vertrauen ist, das da;, deutsche Volk dem Führer und seiner Bewegung ent­gegenbringt, dokumentiert durch die Volksabsttm- mung vom 12.November, so äroh ist auch di« Verantwortung, die auf uns allen bis zum letzten Amlswalter lastet. Treue halten im Gcu'te de» Führers, darunter verstehe ich in erster Linie sich immer fühlen als Diener de» Ganzen, als Diener der Gesamtheit, als Diener der Berne- gung. Recht habt ihr, aber vor allem habt ihr Pflichten? Das stellt in den Vordergrund! Nach seiner Rede vereidigte Rudolf Heß die anwc- senden Anttswalrer.

Weiteres Selveismalenal für die Vorbereitungen der WS. zum bewaffneten Ausstand.

Leipzig. 2. Dez. (DTD.) Im Reichstags- brandstifterprozeß werden weitere Zeugen aus der Untersuchungshaft oorg«führt. Der Zeug« Zim­mermann aus Wieso (Erzgebirge) war Mitglied der Ortsgruppe des Kampfbundes, deren Führer ein iieroiffer Lutz war. Der Zeuge hat in der Borunter- udjung Angaben über di« Vorbereitungen gemacht, üe in ferner Ortsgruppe für bewaffnete Ausein­andersetzungen getroffen wurden. Er macht heute [eine Aussagen sehr zögernd, der Vorsitzende sieht sich gezwungen, ihm seine früheren Bekundun- gen vorzuhalten, die er dann auch zugibt. Daraus ergibt sich, daß Schießübungen und Ge­ländeübungen veranstaltet wurden. Lutz habe in einer Versammlung auch davon gesprochen, daß Waffen beschafft werden müsien. Die Partei­leitung habe die Bewaffnung ang^ortinet, d i e Partei würde zu einem Aufstand auf­rufen und zu diesem Zweck brauche man Waffen.

Auf Fragen des Angeklagten D i m i t r o f f ant­wortete der Zeuge: Nach der Wahl seien keine wei­teren Vorbereitungen zu einem bewaffneten Auf- stand getroffen, worden. Den Reichstagsbrand hab« er nicht als Signal zum Aufstand betrachtet.

Zeuge Lorenz nimmt die Erklärungen zurück, die er bei seinen früheren Vernehmungen über die Aufstandsoorbereitungen gemacht hat. Er bestrettet jetzt, daß die Waffenbeschaffung der Revolutton bie­nen sollte und behauptet, der Zweck sei lediglich der Selbstschutz der Arbeiterschaft gewesen.

Der Vorsitzende ruft Lorenz zu: Machen Sie uns doch nichts vor! Sie haben hier in Ihrer Aussage di« Wahrheit verschwiegen und haben uns ange­logen!

Der Untersuchungsrichter bekundet, daß der Zeuge die Dinge so geschildert habe, wie sie im Protokoll stehen. Der Zeuge habe auch Angaben über Brückensprengungen gemacht, wovon man nicht sprechen könne, wenn man sich nur wehren wolle.

Der Arbeiter B a r n i tz k e aus Grünberg (Schle­sien) berichtet über eine Funktionärsitzung des Ro­ten Massenselbstschutzes im Februar 1933. In der Sitzung sei gesagt worden, die Aussichten für einen kommunistischen Steg seien günstig, wenn jeder feine Pflicht tue. Wenn die kommunistischen Füh-

rer verhaftet würden, bann sollte bas für die Kom­munisten das Signal zum Kampf sein. Der Mas- senselbstschutz habe die Aufgabe gehabt, die Revo­lution weiterzutragen. Die Anweisung habe sich nicht nur auf Grünberg bezogen, sondern sei ganz allgemein gehalten gewesen, weil mtt dem Aus- bruch des Kampfes im ganzen Reich gerechnet wurde. Von der Breslauer Parteilleitung sei für den 3. März eine P r o b e m o b i l m a ch u n g an- geordnet worden. Der genaue Zeitpunkt für den Termin der Revolution wurde nicht angegeben.

Grunwald aus Sagan bekundet, der Leiter der Ortsgruppe, Streit, habe kurz nach dem Reichs­tagsbrand geäußert, daß der Reichstag», brand als Signal zum Angriff für Sie K P D. gelten foule, daß aber leider verschiedene der in die Provinz entsandten Kuriere abgefangen worben seien. Der Zeuge hat angenommen, daß es sich um Kuriere aus Berlin bandelte.

3»uge Pucks aus Berlin-Köpenick, der b*m Rotenfrontkämpferbund von 1926 bis 1933 angehört hat, spricht von revoluttonären Vorarbeiten, die bis Zum Losschlagen durchgeführt werden sollten. Vom 30. Januar ab war erhöhte Alarmbereit­schaft im Roten Frontkampferbund, für den 3. und 4. März war höchster Alarm angesagt. Am 2. oder 3. März wurde uns erklärt, daß im gan­zen Reich losgeschlagen würde. Wenn die Nationalsozialisten am 4. März in Zügen durch die Straßen zögen, sollte es losgehen, zunächst mit Handgranaten, dann mit Bi ft ole n. Es waren Kuriere eingesetzt, und der Äurierbienft funktionierte auch, bis er am 4. März versagte. Wir wußten nicht, was los war. Darauf haben wir unseren Leuten gesagt, sie sollten nach Hause gehen. Wir waren stutzig geworden, weil am Samstag, den 4. März, bis zum Nachmittag nichts pasiierte, obwohl das der Tag des Losschlagens fein sollte.

Nachdem der Untersuchungsrichter Dr. Lösche und di« Zeugen Setter, Schmalbuß, Barnitzke und Grun­wald noch einige Fragen 2) i m i t r o f f », die der Senat nach kurzer Beratung zugelassen hat, beant- | roortet hatte, und einen Antrag des Angeklagten Di- mitroff auf Vernehmung des Verfassers der Schrift .Der bewaffnete Aufstand- obgelehnt hat. vertagte 1 der Vorsitzende die Weiteroerhandlung auf Montag.

Die Kammer läßt das Kabinett Chantemps an die Arbeit.

Das Oringlichkeiisverfahren für die ZinanzsanierungSgesehe bewilligt.

Paris, 2. Dez. (TU.) Die französische Kammer nahm am Samstag die Erklärung der neuen Regie- rung entgegen. Die Abgeordneten waren vollzählig erschienen. Ministeroräsident Chaulemps wurde von starkem Beifall der Radikalfoüalisten begrüßt, denen sich die Neusozialisten anschlossen, wogegen die Sozialisten nur zögernd in den Beifall inftimmten. Die Mitte und Rechte verhielten sich teilnahmslos. In der Regierungserkiäärung heißt es u. a.:

Das parlamentarische Leben ist schon zu lange durch die Bemühungen um die Wiederherstel­lung des Haushaltsgleichgewichts ge­lähmt. Die Unfähigkeit, diese Pflicht zu erfüllen, würde für das Land schwerwiegende Folgen haben. Die Finanzkrise droht dem Schatzamt infolge des Fehlbetrages gefährlich zu werden. Frankreich kann aber Vertrauen in die Zukunft haben. Sein Kredit und sein Geld gehören immer noch zu den sicher- sten. Aus politischem Gebiet hat der Mangel an Stabilität der Regierungen im Lande eine leb­hafte Erregung ausgelost. Die Autorität des Staa­tes ist davon betroffen. Das beste Mittel, das par­lamentarische System zu verteidigen, besteht darin, dem Lande zu zeigen, daß es in der Lage ist, die dem Lande gegenüber übernommenen Verpflichtungen durchzuführen. Die Re­gierung beweist ihren Willen, indem sie der Kam­mer einen Gcsetzesoorscklag unterbreitet, der die do Ilftänbige Wiederherstellung be» Haushaltsgleichgewichts durch eine ge­rechte Verteilung der Opfer oorsiebt und für dessen Behandlung sie das Dringlichkeitsoerfah­ren beantragt. Später wird die Regierung wettere Pläne unterbreiten, die dazu bestimmt sind, das wirtschaftliche Leben des Landes neu zu beleben, die Produktion zu organisieren und zu schützen und die Arbeitslosigkeit zu vermindern.

3n Uebereinftimmung mit den parlamentari­schen Einrichtungen und Ausschüssen wird sie die traditionelle Außenpolitik de» republikanischen und pazifisti­schen Frankreich fortsehen. Sie bleibt dabei dem Völkerbund, feinem Ideal für inter­nationale Zusammenarbeit, seinen Freundschaf, tcn. Verständigungen und Abkommen treu. Die Regierung ist bereit, auf dem Htege über die diplomatischen Vertretungen die Beziehungen zu allen Ländern zu verbessern. Sie ist jedoch der Auffassung, daß Sonderabkom- m e n dem Lande nur dienlich sind, wenn sie der eigenen Sicherheit nicht fdja- den und wenn sie die Internationalen Ver­pflichtungen achten, durch die alle Völ­ker seil dem Kriege versucht haben, gemeinsam ihre Rechte zu garantieren.

Die Erklärung be» Ministerpräsidenten wurde von den Radikaffozialisten mit starkem Beifall auf- Senommen. Die Mitte und die Rechte zeigten eisige übte. Nach Ehautemps Rede verlas der Kammer- präftbent die 3nterpellaiionsanträge. Dann bestieg

der Ministerpräsident aufs neue die Rednertribüne, um bie Vertrauensfrage für die Ver­tagung der Interpellationsanträge bis nach Ver­abschiedung der Finanzoorlage zu stellen. Die Tat­sache, daß bie Regierung für bie Behandlung der Finanzoorlage bie äußerste Dringlichkeit gefordert ?abe, beweise, bah keine Zeit zur Behänd- ung der Interpellationen vorhanden sei, das Parlament dürfe sich nicht einer sterilen Au»- spräche hingeben, da der Parlamentarismus schon angegriffen werde und man ihn verteidigen müsse. Wenn die Kammer seiner Bitte, die Inlerepclla- tionen über die allgemeine Politik auf später zu verschieben, nicht entspreche, so werde die Kam­mer seihst die Folgen zu tränen haben.

Die Sammer beschloß daraus mit 391 gegen 19 Stimmen dte Interpellation über die allgemeine Politik der Regierung bis nach Ver­abschiedung der Finanzsanierungsgesetze zu vertagen. Der Antrag der Regierung, für Be­ratung der Finanzsanierungsgesche da» be­schleunigte Drlngll chkeitsoerfahren jur Anwendung zu bringen (wofür Zweidrittel­mehrheit notwendig ist), wurde von der Kam­mer mit 569 gegen 11 Stimmen an­genommen.

Der Finanzfamerungsgesetzentwurs sieht ffht» nahmequellen in Höhe von 6J21 Millionen vor. Die Voranschläge lauten: Einsparungen in Höh« von 2022 Millionen, verschärfte Steuer- Fon troll«: 989 Millionen, Reform g« wis - s e r S t e u « r n 1482 Millionen, außerordentlich« Einkünfte 1528 Millionen. Zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung werden alle Banken angewiesen, den Finanzämtern eine Liste der non ihnen eingelösten Zinsscheine mit Namen der Kunden einzusenden. Außerdem wird der Be­griff der M i n d e st st e u e r p s l i ch t eingeführt und zwar berechnet nach dem vierfachen Wert der Wohnungsmiete des Steuerzahlers. Durch eine Verwaltungsreform (Aenderung der Ar­beitsbedingungen. Beseitigung der Ueberftunben, er­höhte Ausnutzung der vorhandenen Äräfte Verein- fachung des Betriebes) sollen Ersparnisse erzielt werden. Für die Kürzung der Beamten ge­hälter sind zwei Möglichkeiten vorgesehen. 3m Falle die Berroalhingeeinfparunpen im Jahre 1934 mindestens 300 Millionen Franken betragen, wird eine Beamtengehaltskürzung auf dem Berorbnunps- wege ein geführt, von der die kleinen Gehälter unter 12 000 Franken verschont bleiben. Sorgen aber bie Beamten selbst dafür, daß di« Einsparungen an Verwaltungskosten 1934 bis auf 57 5 Millio­nen steigen, dann wird von einer Kürzung der Bamtengehälter abgesehen.

Oie Gründung der neusozial stischen Partei.

Baris, 3. De;. (WTB.) Heute haben bie N:u- sozialisten ihre eigentliche Grundungskonferenz ab- gehalten. Re naubel erklärte unter großem Bei*