Die Neuordnung des staailichen Naturschuhdienstes in Hessen.
"Son Dr. Karl Rudolf Fischer, Staats. Vertrauensmann für Naturschutz in Hessen.
Der Naturschutz hat seit dem Erlaß des neuen Naturschutzgesetzes vom 14. Oktober 1931 die besondere Aufmerksamkeit des Staates gefunden. Das zeigt sich an der Emsigkeit, mit der man bei den Regierungsstellen an der Fertigstellung der
Ausführnngsbestimmungen zur praktischen Verwirklichung des gesetzlichen Schutzes der Natur
arbeitet. Noch ist man aber von Staats wegen gehemmt, jenen vielen wichtigen Forderungen des Naturschutzes Rechnung zu tragen, die schon früh mit Nachdruck von allen möglichen Seiten erhoben worden sind: so z. B. hinsichtlich der Schaffung von Naturschutzgebieten. Hessen besitzt erst seit wenigen Fahren ein einziges derartiges Gebiet, und für die noch zu schaffenden reichen im Augenblick die staatlichen Mittel nicht im Entferntesten aus, da der Nntznießungsvcrzicht und die Ablösung der Privatbesitzer dem Staatserwerb noch große Schwierigkeiten bereitet. Dennoch aber wird auch hier in absehbarer Zeit ein Weg zum Ziele führen, nämlich durch Einsatz eines im Rahmen des von Ministerialrat Rinqshausen neu gegründeten Hci- matbundes errichteten Naturschutzringes. Diesem, der riesigen Dachorganisation des aus allen kulturellen Bereinigungen Hessens bestehenden H e i m a t b u n d e s organisch angegliederten N a t u r sch u tz r i n g werden alle jene Großverbände im „Gleichschaltungs- Verfahren auf freiwilliger Basis zugeordnet, die von jeher sich die Wahrung, von Naturschutzbelangen auf die Fahne geschrieben hatten. Durch diese Gesamtvereinigung wird die früher in Hessen vorhandene Zersplitterung aufgehoben, und die einst zur Bedeutungslosigkeit verurteilten Forderungen von Vereinigungen, die sich nicht durchsetzen konnten, werden auf eine allgemeine Grundlage gestellt. Auch die Beschaffung der erforderlichen Mittel kann auf diese Weise sichergestellt werden. Schon haben sich alte angesehene Verbände,
die schon seit langem im Kampf um Heimatschutz und Naturerhaltung stehen, wie der Vogelsberger Höhenklub, der Odenwaldklub, der Hessische Jagdklub, der Hessische Vogel- schutzvcrcin, die Oberhessische Gesellschaft für Naturkunde u. a. bereit erklärt, die Arbeit des Heimatbundes mit beträchtlichen Mitteln finanzieller und sonstiger Art zu unterstützen, so daß die
Schaffung von Naturasulcn oder sogar größerer Naturschutzparks
(Kühkopf, Obcrwaldregion), sowie die Herausgabe von Abbildungstafeln geschützter Tiere und Pflanzen zum Zwecke der Volksaufklärung eine greifbare Form angenommen hat. Es ist ganz klar, daß der hessische Staat einen solchen Hcimatbund, der unter der Leitung eines Rcgicrungsvertreters steht und der den Absichten des Staates in einer so positiven Weise Hilfsstellung leistet, seine ganz besondere Förderung angedeihcn läßt, ja sogar, daß man einen solchen Bund geradezu als staatlich autorisiert ansehen kann. In dieser Hinsicht hat R i n g s h a u s e n , der schon im politischen Leben der Bewegung soviel Pionierarbeit geleistet bat, auch eine kulturelle Großtat vollbracht!
Neben diesem Hand-in-Hand-Arbeiten von Hcimatbund und Staat ist aber inzwischen zum Zwecke der Neuordnung des Naturschutzdienstes in Hessen noch einiges mehr geschehen. Bekanntlich sind für alle Hoheitshandlungen bei der Durchführung des Naturschutzes der Minister des Innern und seine örtlichen Dienststellen, also die Kreisämter (für die Anordnung) und ihre Nachgeordneten Instanzen (für die Ausführung) zuständig.
Die praktische Durchführung und Ueber- wachung aber, insbesondere die Bearbeitung der sachlichen Aufgaben des Natur- fchntzes ist Sache der obersten Forstbchörde und ihrer Dienststellen im Land (Forstämter).
Nun kommt das Neue! Da es sich herausge- stellt hat in früherer Zeit, als nur das Vogel- schutzgesetz und das Denkmalschutzgesetz von 1902 in Geltung waren, daß es nicht genügt, wenn der Naturschutzdienst nur dem Staate und seinen beamteten Vertretern überlassen bleibt, die oftmals nicht über die genügende Sachkenntnis verfügten, da es sich weiterhin gezeigt hat, daß es noch ein weiter Weg ist vom papiergeschriebenen Schutz bis zur Erhaltung des Einzellebewessns und damit vom toten Gesetz bis zum lebendigen Naturschutz, hat das neue Naturschutzgesetz vorgesehen, daß je nach Art und Umfang der Aufgabe die Forstbehörde die beratende und unterstützende Mit-
Denkt an die „Stiftung für Opfer der Arbeit"!
Einzahlungen an Reichskreditgesellschafl Berlin W 8, Behrensflraße 21/22, sowie auf deren Reichs- bankgirokonlo und deren Postscheckkonto Berlin 120 unter Angabe der üontobezeichnung.- „Stiftung für Opfer de«- Arbeit".
arbeit geeigneter fach- und lokalkundiger Persönlichkeiten heranzuziehen hat. Das Naturschutzgesetz sieht daher die Einrichtung eines st ä n d i g e n Ausschusses von Vertrauensleuten vor, die im Sinne und Rahmen des staatlichen Erlasses einen ehrenamtlichen Hilfs- dienst leisten. Dieser Ausschuß von Vertrauensleuten wurde nun am 29. Mai d. I. von der oberen Forstbehörde berufen und von ßanbforftmeifter Hesse in seine Arbeitsbestimmungen eingeführt. Mittlerweile ist der Arbeitsplan durchorganisiert worden, so daß der Naturschutzdienst heute folgendermaßen aussieht:
Zunächst ist ganz Hessen in Arbeitsbezirke auf regionaler Grundlage aufgeteilt worden, d. h. die Grenzen der Einzelbezirke lehnen sich an die natur- gesetzten Unterschiede der Landschaft an und berücksichtigen die Möglichkeiten der örtlichen Ver- kehrsoerhältnisse. Unterteilungen vorbehalten, ergibt sich somit folgende Bezirkseinteilung: Rheinhessen besteht als Gesamtgebiet, in Starkenburg werden aufgeteilt die östliche Mainebene, Rhein-
ebene und westliche Mainebene, der Urgebirgs- odenwald mit dem nördlichen Vorgelände und der südliche Urgebirgsodenwald mit seinem Vorgelände, dann der Buntsandsteinodenwald.
Oberhessen teilt sich in südliche Wetterau mit Taunus und südlichem Vogelsberg, weiterhin nördliche Wetterau mit dem Gießener Becken, das Oberwaldgebiet des Vogelsberges und den nördlichen Vogelsberg.
Für Oberhessen sind lokale Vertrauensleute di« Herren Prof. Dr. Henneberg (nördliche Wetter- au und Gießen), Lehrer O ß w a l d (südliche Wetterau und Taunus), Kulturinspektor Otto Vogt (nördlicher Vogelsberg) und Herr Buß- Schotten für das Oberwaldgebiet. Alle Vertrauensleute besitzen als Naturheger örtliche Polizeige w a 11 und sind berechtigt, in schweren Betretungsfällen mit gesetzlichen Mitteln durchzugreifen. (Schluß folgt.)
Kleine politische Nachrichten.
Der Reichsinnenminister weist darauf hin, daß sich die zur Durchführung des Berufsbeamtengesetzes vorgesehene Gebühren- und Stempelfreiheit ausnahmslos auf alle Verhandlungen, Urkunden und amtliche Bescheinigungen erstreckt, die erforderlich werden, gleichviel, ob staatliche ober kirchliche Behörden in Anspruch qe- nommen werden. Die Vorschrift schließe auch die Erhebung einer Vergütung für das Aufsuchen von Urkunden und sonstigen Unterlagen aus.
Der preußische Ministerpräsident hat den Generalfeldmarschall v. Mackensen und den General der Infanterie Litzmann zu preußischen Staatsräten ernannt- in Anerkennung ihrer großen Verdienste um das Vaterland in Krieg und Frieden und um ihre großen Erfahrungen weiterhin dem Staate nutzbar zu machen.
(Schluß des redaktionellen Teilst
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