Ausgabe 
1.6.1933 Frühausgabe
 
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Hr. 126 Srühausgabe

183. Jahrgang

Donnerstag, 1. Juni 1953

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GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Dr. Friede. Wilh. Lange. Verantwortlich für BohtHt Dr. Fr. Wilh. Gange; für Feuilleton l)r H.Tkyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für denAn- zeigenteil i.V.TH.Kümmel sämtlich in Biegen.

Randnoien.

Die Rede, mit der Dr. Schacht die Be­sprechungen über die Gestaltung des Transferproblerns mit unseren Gläubi­gern eröffnet hat, muh einen starken Eindruck gemacht haben. Gerade weil er alle Arabesken vermied und sich bemühte, die Dinge auf die ein­fachste Formel zu bringen, hat er das Problem, um das jetzt gerungen werden muß, so scharf fas­sen können. Auch im Auslande ist man sich ja inzwischen klar darüber geworden, daß Deutsch­land kein Theater spielt. Die Dorwürfe, die uns vor wenigen Alonaten nach der Richtung gemacht wurden, sind verstummt. Die Gründe und die Zahlen der Reichsbank haben sich als durchschlagend erwiesen. Niemand bezweifelt mehr, daß die Schuld an dem ganzen Ver­hängnis in der Politik des doppelten Dodens liegt, wie sie die Siegerstaaten betrieben haben, die Reparationen von uns verlangten, aber gleichzeitig den Wcltwirtschaftsmarkt zu unseren Ängunsten immer mehr einschränkten. Von dem Geld, das uns bereitwilligst zur Verfügung ge­stellt wurde selbstverständlich gegen sehr hohe Zinsen und Risikoprämien haben wir wenig gehabt. Wir haben es zum Teil in Form von Warenkrediten hincinbekommen, zum Teil gleich auf Reparationskonto umschreiben müssen, mit dem Ergebnis, daß in dem Augenblick, wo die Vertrauenskrise ausbrach und das Ausland nicht kurzfristige Gelder wieder haben wollte, die schwache deutsche Devisenrüstung einem solchen Ansturm nicht gewachsen war.

Wir haben gezahlt bis zum Weißbluten, in den letzten Jahren allein zehn Milliarden; aber um den Preis, daß darüber die Rcichsbank ak­tionsunfähig geworden ist. Unsere Währung ist mit weniger als zehn Prozent gedeckt und kann nur gehalten werden durch die Zwangsbewirt» schafiung der Devisen, weil wir sonst jedem Stoß widerstandslos ausgesetzt waren. Und es ist nicht überflüssig, wenn der Reichsbankpräsidcnt von vornherein darauf aufmerksam gemacht hat, daß Deutschland eine neue Entwertung der Reichs­mark nicht verantworten könne. Es ist über­flüssig, zu sagen, weshalb: Die Engländer waren zur Rot in der Lage, das Pfund irgendwo auf­zufangen, auch die Amerikaner mit ihren riesigen Goldvorrätcn können das. Deutschland aber könnte es nicht, für uns besteht die Gefahr, daß, wenn die Mark einmal ins Rutschen kommt, es kein Aushalten mehr gibt, daß sie dann ins Boden- lose sinkt. Und eine zweite derartige Inflation kann die deutsche Wirtschaft nicht aushalten, kann auch dem deutschen Volk nicht zugemutet werden, nachdem es sich eben erst langsam zu erholen beginnt und Sparkapital mühsam wieder anfammclt. Es ist selbstverständlich, daß niemand in Deutschland daran denkt, die Verpflichtung zur Abzahlung unserer Auslandschulden zu leugnen. Wir sind ja auch dazu bereit. Rur, man muß uns d i e Möglichkeit schaffen. Deshalb ist es richtig, wenn die Reichsbank selbst nicht mit Empfehlungen an die Gläubiger heran­getreten ist, sondern sich damit begnügt, ihnen ein wahrheitsgetreues Bild der deutschen Wirt­schaft zu geben, um es dann ihnen zu überlassen, welche Aushilfsmittel sie sehen, um zu ihrem Gelde zu kommen.

Soeben wird im Reichsgesetzblatt einGesetz zur Abänderung st rasrechtlicher Bor- chriften" veröffentlicht. Seine wesentlichen Be­timmungen traten am l.-Iuni 1933 in Kraft. Die echs Artikel, die seinen Inhalt darstellen, bedeuten wesentlich mehr als die bescheidene Bezeichnung eines Abänderungsgesetzes vermuten lassen wurde. Es ist tatsächlich mit diesem Abänderungsgesetz ein großer Schritt zum autoritären Strafrecht zurück- gelegt. Die Anwendung des Grundsatzes vom über­geordneten Gemeinnutz tritt am deutlichsten in Er­scheinung in der neuen Bestimmung überU n - treue". An Stelle bisheriger Milderungsbestim- mungen sind Verschärfungen gesetzt worden. Es ist die Möglichkeit geschaffen, bei schwererUntreue" auf Zuchthausstrafe zu erkennen und die bürger­lichen Ehrenrechte abzusprechen. Der Begriff der Untreue" wird jetzt so umrisfen:Wer vorsätzlich die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäfte eingeräumte Befugnis, über frem­des Bei mögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht ober die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Austrages, Rechtsgeschäfts oder eines Treueoerhältnifses obliegende Pflicht, fremde Ber= mögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und da­durch dem, dessen Vermögensinteressen er zu be­treuen hat, Nachteile zusügt, wird wegen Untreue mit Gefängnis und mit Geldstrafe bestraft." Bei Betrugsfällen kann jetzt auch auf Zuchthaus bis zu zehn Jahren erkannt werden,wenn die Tat das Wohl des Volkes geschädigt oder «inen anderen besonders großen Schaden zur Folge gehabt oder der Täter besonders arglistig gehandelt hat." In dem Artikel 3 werden auch verschärfte Strafvor- schristen für wirtschaftliche Untreue er­lassen. Sowohl in den entsprechenden Paragraphen des Börsengesetzes wie in denen des Handelsgesetz buches und des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunlernehmungen und Bausparkas­sen wird der Absatz gestrichen, nach dem bei mil­dernden Umständen nur aus Geldstrafe erkannt zu werden brauchte. Ueberall werden diese Absätze durch die gleiche strasverschärsende Bestimmung er­setzt, die Zuchthausstrafe bis zu zehn Jahren bei Schädigungen des Volkswohles usw. vorsehen. Ver­schärfte Strafen werden auch ungetreuen Geschäfts­führern unb Aufsichtsralsmitgliedern angedroht. Diese neuen Bestimmungen sind auch in die Reichs

Entscheidende Maßnahmen zur Behebung der Arbeitslosigkeit.

Das Reichskabinett ermächtigt den Reichsfinanzminister zur Ausgabe von Arbeitsschah­anweifungen bis zu einer Milliarde Reichsmark.-Eine Kommission wird die Finanzierung eines vom Reichskanzler angeregten großzügigen Arbeitsbeschaffungsprogramms prüfen.

Berlin, 31. Mai. (1DIB.) Amtlich. Das Reichskabinelk beschäftigte sich heute nachmit­tag in mehrstündigen Verhandlungen mit den Fra­gen der Arbeitsbeschaffung, verabschiedet wurde ein vom Reichsfinanzministerium oorgel-'gtes Gesetz zur Verminderung der Arbeits­losigkeit, durch das der Reichsminister der Fi­nanzen ermächtigt wird, Arbeitsschahanwei- sungen im Gesamtbetrags bis zu einer Milliarde Reichsmark zwecks Förderung von Jnstandfetzungs- und Ergänzungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden sowie an privaten Wohnge­bäuden und Wohnungen, ferner für vorstädtische Kleinsiedlungen, landwirtschaftliche Siedlung, Ftuß- rcaulierungen, Gas-, Wasser- und Elektrizitätsver­sorgung, Tiefbauarbeiten und Sachleistungen an hilfsbedürftige auszugeben. Das Gesetz enthält fer­ner Bestimmungen über die Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen, für eine frei­willige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit, für die Ueberführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft und für die Förderung der Eheslands- s ch l i e ß u n g durch Eheftandshilsen und Ehestands­darlehen.

Der Reichskanzler regte an, über die Vorschläge hinaus, einige großzügige Arbeitspro­jekte beschleunigt in Angriff zu neh­men, und zwar in erster Reihe ein umfassen­des Bauprogramm für Hausrepara­turen und Wiederherstellung einer ge­sunden Grund st ücks- und Wohnungs­wirtschaft im Zusammenhang mit einer Neu­regelung auf steuerlichem Gebiet durchzuführen, fer­ner die Schaffung eines Rehes von großen Verkehrs ft raßen, das den An­sprüchen des neuzeitlichen Kraftverkehrs entspricht und produktive Auswirkungen in weitestem Um­fange für die krastverkehrsinduftricn und die Treib- ftoffwirtschaft zuläßt, wobei eine organische Verbin­dung zwischen der Eisenbahn und der Kraftverkehrs- Wirtschaft unter maßgeblicher Beteiligung der Deut­schen Reichsbahngesellschaft hergestellt werden soll, sowie schließlich die nachhaltige staatliche För­derung von zusätzlicher Produktion, insbesondere auch für den Export zum Aus­gleich des Valutadumpings.

Ls wurde beschlossen, eine Kommission unter Führung des Reid)6banfpräfi' denten einzusehen, die die mit diesem großzügi­gen Arbeitsbeschaffungsprogramm zusammenhängen­den Finanzfragen bearbeiten und insbesondere allein und autoritativ bevollmächtigt sein soll, alle den Geld- und Kapitalmarkt betreffenden Angelegen­heiten zu regeln und zu überwachen, damit nicht Störungen des Geld- und Kapitalmarktes durch

oerficherungsordnung und in das Gesetz über Ar­beitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ein= gefügt. Alle diese Verschärfungen gehen von der Erkenntnis aus, daß bei den zahlreichen Korrup­tionsfällen die bisherigen Gesetzesbestimmungen nicht die Möglichkeit zu scharfer Bestrafung gegeben haben, wie sie das Interesse des Gesamtwohls und die Notwendigkeit genügend abschreckender Wirkung gebot.

Die neuen Destimmungen über Festungs­haft sind ebenfalls von der Auffassung geleitet, daß Vergehen gegen das Wohl des Volkes auch dann schärfer geahndet werden müssen, wenn sie nicht aus einer ehrlosen Gesinnung entsprungen sind. Vei landesverräterischer Waffeichilfe oder Vergünstigung und bei diplomatischem Landes­verrat ist Festungshaft in Zukunft nicht mehr zulässig. Es müssen beide Voraussetzungen der ehrenhaften Beweggründe und der Richtschädi­gung des Volkswohls gegeben sein. 3n diesen Fällen besteht die Strafe in einfacher Freiheits­entziehung mit Beaufsichtigung der Lebensweise. Der besondere Charakter der Ehrenstrafe wird auch noch dadurch unterstrichen, daß die Festungen nicht mehr den Gefängnisverwaltungen, sondern dem Reichswehrminister unterstellt sein sollen. Der Wille des neuen Strafrechts, einen ehren­haften Menschen durch die Strafe auch nicht mit dem Schein eines Makels zu belasten, ist die glückliche Ergänzung des schonungslosen Vor­gehens, wo die öffentliche und die Wirtschafts- moral gefährdet sind.

Die neue Rechtsauffassung, die vom Volks­wohl ausgeht, tritt auch in den Bestimmungen zum Schutz der Volkskraft in Erscheinung. Die Rechtswidrigkeit eugenischer Eingriffe wird von dem Verstoß gegen die guten Sitten abhängig gemacht. Mißhandlung von Kindern und Zugend­lichen oder Gebrechlichen wird mit Zuchthaus­strafe bedroht. Die Strafandrohungen für die Beteiligten bei Schlägermensuren sind im sport­lichen Znteresse endgültig beseitigt. Das deutsche Strafrecht hat durch dieses äußerlich bescheiden

falsche Dispositionen oder Eingriffe nicht verant­wortlicher Stellen eintreten.

Das Reichskabinett verabschiedete endlich noch das vom Reichsernährungsminister vorgelegte Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhättnisse, das eine grundlegende

Reugestaltung des landwirtschaftlichen Kreditwesens enthält und für die Landwirtschaft eine wesent­liche Erleichterung der Zinsenlast her- beiführl. Die nächste Kabinettssitzung findet erst nach den Pfingstseicrtagen statt.

Die Finanzierung der Hindenburgwahl.

Oberst von Hindenburg, Staatssekretär Meißner und Reichsminister TreviranuS als Zeugen im Gerekeprozeß.

Berlin, 31. Mai. (ERB.) 3n der heutigen 7. Sitzung des Gereke-Prozesses wurde als erster Zeuge der Sohn des Reichspräsidenten Oberst Oskar v. Hindenburg vernommen. Auf Befragen durch den Vorsitzenden erklärte er, er habe mit dem Hindenburg-Ausschuß und mit den Sammlungen direkt nichts zu tun ge­habt, ebensowenig mit der Abrechnung. Er erinnere sich aber, daß in Gesprächen mit Dr. Gereke während der beiden Wahlgänge und nach der Wahl davon gesprochen wurde, daß es nötig sei, zur Förderung einer Politik der natio­nalen Sammlung nach dem Sieg des Reichs­präsidenten eine unabhängige natio­nale Zeitung zu gründen.

Vorsitzender: Sagte Dr. Gereke bei diesen Ge­sprächen, es seien noch Mittel aus dem Hindenburg-Fonds vorhanden?

Zeuge Oberst v. Hindenburg: Cs kann sein. Aber ich habe diesen Gesprächen damals nicht eine so ausschlaggebende Wichtigkeit beigelegt, daß ich mich jetzt ihrer noch genau erinnere.

Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Langbehn: 3st es richtig, daß Dr. Gereke während des Wahlkampfs mit 3hnen darüber gesprochen hat, daß es dringend notwendig sei, im Interesse der nationalen Sache nach der Wahl des Reichs­präsidenten v. Hindenburg eine Einigung aller nationalen Kreise unter dem Reichspräsidenten v. Hindenburg herbeizuführen?

Zeuge Oberst v. Hindenburg: Das ist ja auch der Sinn der Wahl gewesen. Sonst hätte der Reichspräsident sich nicht zur Verfügung gestellt.

Staatsanwalt: Wissen Sie, aus welchen Gründen der Gedanke der Gründung einer nationalen, über­parteilichen Zeitung aufgegeben wurde?

Zeuge v. Hindenburg: Nach meiner Auffassung deswegen, weil die notwendigen Gelder nicht auszu dringen waren.

Staatsanwalt: Ist im Zusammenhang mit dem Plan der Zeitungsgründung davon gesprochen wor­den, daß dafür etwa 450430 000 RM. erforderlich wären?

Zeuge: Ich glaube, diese Summe zum ersten Mal von Herrn o. K e u d e l l gehört zu haben, als er mir erzählte, daß der Verdacht einer Unter­schlagung bestehe.

auftretende Abänderungsgesetz bereits ein ganz neues Gesicht erhalten, das dem neuen Staats­ideal Rechnung trägt

Bekanntlich ist nach der Zerreißung Oberschlesiens die Genfer Konvention über die Minderheiten­frage für Oberschlesien abgeschlossen wor­den. Demnach bestehen für die religiösen und natio­nalen Minderheiten im polnischen wie im deutschen Teile Oderschlesiens bestimmte Rechte, die durch die Gesetzgebung der Staaten selbst nicht eingeengt wer­den dürfen. Daraus ergab sich von selbst, daß die deutsche Regierung einen Teil derjenigen Gesetz­gebung, die im Zuge der nationalen Revolution er­folgt ist, auf Oderschlesien nur in bedingtem Umfange anwenden kann. Ein jüdischer Staatsangehöriger namens Bernheim, geboren in Salzburg, natu­ralisiert in Württemberg, kurze Zeit in Oberschlesien, jetzt wohnhaft in Prag, hat daraus das Recht her­geleitet, eine Petition an den Völkerbund zu richten, die gegen den Arierparagraphen in ver­schiedenen deutschen Gesetzen Einspruch erhebt. Die deutsche Regierung hat bereits feststellen lassen, daß irgendwelche Maßnahmen, wenn sie in Oberschlesien getroffen sein sollten, aus der mangelnden Kenntnis lokaler Stellen heraus erfolgt feien, daß Deutschland also nicht daran denke, die Verpflichtungen der Gen­fer Konvention über die religiösen Rechte in Ober- schießen zu verletzen. Frankreich, Polen und die Tschecho-Slowakei möchten aus dieser klaren Sach­lage eine große Staatsaktion machen, um der Welt eine neue Auflage der Greuelpropaganda dar- zubieten. Leider sind diese Bestrebungen bisher durch den Berichterstatter, ein irisches Ratsmitglied, unter­stützt worden. Bon deutscher Seite wird zu dem fpe,pellen Fall Bernheim die Frage aufgeworfen, ob nach dem Artikel 147 des oberschlesifchen Abkom­mens Einzelpersonen überhaupt das R e ch t haben, für eine Minderheit Schritte beim Bölkerbundsrat zu unternehmen. Bisher sind solche Aktionen stets durch die organisierten Gruppen der Minderheiten erfolgt und nur dann von deutscher Seite anerkannt worden. Es wird also einer Einzel-

Rechtsanwalt Langbehn: Haltenic nach Ihrer Kenntnis der Persönlichkeit des Angeklagten Dr. Ge­reke es für möglich, daß er aus den Wahlgeldern Summen für seine privaten Zwecke entnommen hat, ober glauben Sie, daß er solche Gel­der für rein politische Zwecke verwenden wollte?

Zeuge: Mir ist nicht die Idee gekommen, daß er solche Gelder in irgendeiner Form für sich verwenden wollte.

Oer Staatssekretär des Reichs­präsidenten Or. Meißner

erklärt bann als Zeuge: 3ch habe mich bewußt und absichtlich von der Ausbringung der Wahlgel­der und den Verhandlungen des Ausschusses ferngehalten, weil ich auch nicht mittelbar den Herrn Reichspräsidenten engagieren oder ver­pflichten wollte.

Vorsitzender: Hat während und nach der Wahl Dr. Gereke davon gesprochen, daß eine natio­nale Zeitung zur Stützung der Hindenburg- Politik gegründet werden sollte und daß dazu Mittel aus dem Hindenburg» Fonds verwendet werden könnten?

Staatssekretär Dr. Meißner: Es fanden Be­sprechungen statt, eine überparteiliche, nationale unabhängige Zeitung zu gründen, die den Gedanken der nationa­len Sammlung vertreten sollte. Zunächst war der Ankauf eines Aktienpakets der D A Z. oder der Ankauf derTäglichen R u.n d s ch a u er­örtert worden, aber schließlich hielt man die Grün­dung einer neuen Zeitung zunächst für das rich­tigere.

An den Besprechungen über dir Gründung einer überparteilichen nationalen unabhängigen Zeitung nahmen teil Freiherr v. Gleichen vom Ring, Mini­ster a. D. v. Keudell, Herr v. Lubowski, Dr. Ge­reke, Oberst v. Hindenburg, ich und Dr. Regen- danz. 3n diesen Besprechungen erklärte Dr. Ge­reke, daß erfürdiesenZweckeine Summe von 5 0000 M k. zur Verfügung stel- l e n könnte. Aus der Besprechung ergab sich, daß das Geld aus den Mitteln des Hinden­burg-Ausschusses herrührte, und zwar von Leuten, die mit dieser Art der Verwendung ein­verstanden waren.

pcrson das Recht für ein Vorgehen beim Völkerbund bestritten. Ueberbies ist nachgewiesen, daß Bernheim weber Rechtsanwalt, noch Richter ober Beamter ist, baß er also von ben betreffenden Gesetzen nicht berührt wirb, ferner, baß er keine Kinber hat, die etwa an neuen Scftulbeftimmungen interessiert wären. Sollte trotzbem ber Völkerbund ben Ansprü­chen bes Bernheim nachkommen und eine Debatte über bie deutsche Gesetzgebung herbeiführen, so wirb streng darauf geachtet werben müssen, baß diese Er­örterungen nicht eine Form annehmen, bie ben Ein­druck auffommen ließen, als habe man in Genf bas Recht, sich in innerdeutsche Angelegenheiten einzu- mischen.

Besuch Ministerpräsident GöringS in Königstein.

Frankfurt a. M., 31.Mai. (WSN.) Wie das Gaupresseamt der NSDAP, mitteilt, steht nunmehr endgültig fest, daß Ministerpräsident Gö­ring a m Pfingstsonntag um 19.30 Uhr, von Nürnberg-Fürth kommend, hier landen wird, um sich na ch K ö n i g ft e i n zu begeben. Wie von der Bürgermeisterei Königstein ferner mitgeteilt wird, wird Ministerpräsident Göring auf dem Frankfurter Flughafen von dem Reichsstatthalter S p r e n g e r und den übrigen Führern der NSDAP, empfangen werden. Vom Flugplatz aus begibt sich Ministerpräsident Göring mit feiner Be­gleitung unverzüglich nach Königstein. DoYt wird die Ankunft des Ministerpräsidenten durch Böllerschüsse von der Burg aus angekündigt. In der Zwischenzeit gibt Gaupropagandaleiter Müller- scheid eine Rundfunkreportage. Nach der An­kunft des Ministerpräsidenten wickelt sich sodann das vorgesehene Festprogramm ab, das mit einem Fackelzug und der Burgbeleuch­tung, die diesmal wieder in der alten Weise statt- findet, abschließt. Ministerpräsident Göring mrrb sich voraussichtlich noch einige Tage in Königstein aufhalten, um sich von ben Ueberlaftungen der letz, len Zeit etwas zu erholen.