Hr. 126 Srühausgabe
183. Jahrgang
Donnerstag, 1. Juni 1953
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General-Anzeiger für Oberhessen
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Randnoien.
Die Rede, mit der Dr. Schacht die Besprechungen über die Gestaltung des Transferproblerns mit unseren Gläubigern eröffnet hat, muh einen starken Eindruck gemacht haben. Gerade weil er alle Arabesken vermied und sich bemühte, die Dinge auf die einfachste Formel zu bringen, hat er das Problem, um das jetzt gerungen werden muß, so scharf fassen können. Auch im Auslande ist man sich ja inzwischen klar darüber geworden, daß Deutschland kein Theater spielt. Die Dorwürfe, die uns vor wenigen Alonaten nach der Richtung gemacht wurden, sind verstummt. Die Gründe und die Zahlen der Reichsbank haben sich als durchschlagend erwiesen. Niemand bezweifelt mehr, daß die Schuld an dem ganzen Verhängnis in der Politik des doppelten Dodens liegt, wie sie die Siegerstaaten betrieben haben, die Reparationen von uns verlangten, aber gleichzeitig den Wcltwirtschaftsmarkt zu unseren Ängunsten immer mehr einschränkten. Von dem Geld, das uns bereitwilligst zur Verfügung gestellt wurde — selbstverständlich gegen sehr hohe Zinsen und Risikoprämien — haben wir wenig gehabt. Wir haben es zum Teil in Form von Warenkrediten hincinbekommen, zum Teil gleich auf Reparationskonto umschreiben müssen, mit dem Ergebnis, daß in dem Augenblick, wo die Vertrauenskrise ausbrach und das Ausland nicht kurzfristige Gelder wieder haben wollte, die schwache deutsche Devisenrüstung einem solchen Ansturm nicht gewachsen war.
Wir haben gezahlt bis zum Weißbluten, in den letzten Jahren allein zehn Milliarden; aber um den Preis, daß darüber die Rcichsbank aktionsunfähig geworden ist. Unsere Währung ist mit weniger als zehn Prozent gedeckt und kann nur gehalten werden durch die Zwangsbewirt» schafiung der Devisen, weil wir sonst jedem Stoß widerstandslos ausgesetzt waren. Und es ist nicht überflüssig, wenn der Reichsbankpräsidcnt von vornherein darauf aufmerksam gemacht hat, daß Deutschland eine neue Entwertung der Reichsmark nicht verantworten könne. Es ist überflüssig, zu sagen, weshalb: Die Engländer waren zur Rot in der Lage, das Pfund irgendwo aufzufangen, auch die Amerikaner mit ihren riesigen Goldvorrätcn können das. Deutschland aber könnte es nicht, für uns besteht die Gefahr, daß, wenn die Mark einmal ins Rutschen kommt, es kein Aushalten mehr gibt, daß sie dann ins Boden- lose sinkt. Und eine zweite derartige Inflation kann die deutsche Wirtschaft nicht aushalten, kann auch dem deutschen Volk nicht zugemutet werden, nachdem es sich eben erst langsam zu erholen beginnt und Sparkapital mühsam wieder anfammclt. Es ist selbstverständlich, daß niemand in Deutschland daran denkt, die Verpflichtung zur Abzahlung unserer Auslandschulden zu leugnen. Wir sind ja auch dazu bereit. Rur, man muß uns d i e Möglichkeit schaffen. Deshalb ist es richtig, wenn die Reichsbank selbst nicht mit Empfehlungen an die Gläubiger herangetreten ist, sondern sich damit begnügt, ihnen ein wahrheitsgetreues Bild der deutschen Wirtschaft zu geben, um es dann ihnen zu überlassen, welche Aushilfsmittel sie sehen, um zu ihrem Gelde zu kommen.
Soeben wird im Reichsgesetzblatt ein „Gesetz zur Abänderung st rasrechtlicher Bor- chriften" veröffentlicht. Seine wesentlichen Betimmungen traten am l.-Iuni 1933 in Kraft. Die echs Artikel, die seinen Inhalt darstellen, bedeuten wesentlich mehr als die bescheidene Bezeichnung eines Abänderungsgesetzes vermuten lassen wurde. Es ist tatsächlich mit diesem Abänderungsgesetz ein großer Schritt zum autoritären Strafrecht zurück- gelegt. Die Anwendung des Grundsatzes vom übergeordneten Gemeinnutz tritt am deutlichsten in Erscheinung in der neuen Bestimmung über „U n - treue". An Stelle bisheriger Milderungsbestim- mungen sind Verschärfungen gesetzt worden. Es ist die Möglichkeit geschaffen, bei schwerer „Untreue" auf Zuchthausstrafe zu erkennen und die bürgerlichen Ehrenrechte abzusprechen. Der Begriff der „Untreue" wird jetzt so umrisfen: „Wer vorsätzlich die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäfte eingeräumte Befugnis, über fremdes Bei mögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht ober die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Austrages, Rechtsgeschäfts oder eines Treueoerhältnifses obliegende Pflicht, fremde Ber= mögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteile zusügt, wird wegen Untreue mit Gefängnis und mit Geldstrafe bestraft." Bei Betrugsfällen kann jetzt auch auf Zuchthaus bis zu zehn Jahren erkannt werden, „wenn die Tat das Wohl des Volkes geschädigt oder «inen anderen besonders großen Schaden zur Folge gehabt oder der Täter besonders arglistig gehandelt hat." In dem Artikel 3 werden auch verschärfte Strafvor- schristen für wirtschaftliche Untreue erlassen. Sowohl in den entsprechenden Paragraphen des Börsengesetzes wie in denen des Handelsgesetz buches und des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunlernehmungen und Bausparkassen wird der Absatz gestrichen, nach dem bei mildernden Umständen nur aus Geldstrafe erkannt zu werden brauchte. Ueberall werden diese Absätze durch die gleiche strasverschärsende Bestimmung ersetzt, die Zuchthausstrafe bis zu zehn Jahren bei Schädigungen des Volkswohles usw. vorsehen. Verschärfte Strafen werden auch ungetreuen Geschäftsführern unb Aufsichtsralsmitgliedern angedroht. Diese neuen Bestimmungen sind auch in die Reichs
Entscheidende Maßnahmen zur Behebung der Arbeitslosigkeit.
Das Reichskabinett ermächtigt den Reichsfinanzminister zur Ausgabe von Arbeitsschahanweifungen bis zu einer Milliarde Reichsmark.-Eine Kommission wird die Finanzierung eines vom Reichskanzler angeregten großzügigen Arbeitsbeschaffungsprogramms prüfen.
Berlin, 31. Mai. (1DIB.) Amtlich. Das Reichskabinelk beschäftigte sich heute nachmittag in mehrstündigen Verhandlungen mit den Fragen der Arbeitsbeschaffung, verabschiedet wurde ein vom Reichsfinanzministerium oorgel-'gtes Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit, durch das der Reichsminister der Finanzen ermächtigt wird, Arbeitsschahanwei- sungen im Gesamtbetrags bis zu einer Milliarde Reichsmark zwecks Förderung von Jnstandfetzungs- und Ergänzungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden sowie an privaten Wohngebäuden und Wohnungen, ferner für vorstädtische Kleinsiedlungen, landwirtschaftliche Siedlung, Ftuß- rcaulierungen, Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung, Tiefbauarbeiten und Sachleistungen an hilfsbedürftige auszugeben. Das Gesetz enthält ferner Bestimmungen über die Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen, für eine freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit, für die Ueberführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft und für die Förderung der Eheslands- s ch l i e ß u n g durch Eheftandshilsen und Ehestandsdarlehen.
Der Reichskanzler regte an, über die Vorschläge hinaus, einige großzügige Arbeitsprojekte beschleunigt in Angriff zu nehmen, und zwar in erster Reihe ein umfassendes Bauprogramm für Hausreparaturen und Wiederherstellung einer gesunden Grund st ücks- und Wohnungswirtschaft im Zusammenhang mit einer Neuregelung auf steuerlichem Gebiet durchzuführen, ferner die Schaffung eines Rehes von großen Verkehrs ft raßen, das den Ansprüchen des neuzeitlichen Kraftverkehrs entspricht und produktive Auswirkungen in weitestem Umfange für die krastverkehrsinduftricn und die Treib- ftoffwirtschaft zuläßt, wobei eine organische Verbindung zwischen der Eisenbahn und der Kraftverkehrs- Wirtschaft unter maßgeblicher Beteiligung der Deutschen Reichsbahngesellschaft hergestellt werden soll, sowie schließlich die nachhaltige staatliche Förderung von zusätzlicher Produktion, insbesondere auch für den Export zum Ausgleich des Valutadumpings.
Ls wurde beschlossen, eine Kommission unter Führung des Reid)6banfpräfi' denten einzusehen, die die mit diesem großzügigen Arbeitsbeschaffungsprogramm zusammenhängenden Finanzfragen bearbeiten und insbesondere allein und autoritativ bevollmächtigt sein soll, alle den Geld- und Kapitalmarkt betreffenden Angelegenheiten zu regeln und zu überwachen, damit nicht Störungen des Geld- und Kapitalmarktes durch
oerficherungsordnung und in das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ein= gefügt. Alle diese Verschärfungen gehen von der Erkenntnis aus, daß bei den zahlreichen Korruptionsfällen die bisherigen Gesetzesbestimmungen nicht die Möglichkeit zu scharfer Bestrafung gegeben haben, wie sie das Interesse des Gesamtwohls und die Notwendigkeit genügend abschreckender Wirkung gebot.
Die neuen Destimmungen über Festungshaft sind ebenfalls von der Auffassung geleitet, daß Vergehen gegen das Wohl des Volkes auch dann schärfer geahndet werden müssen, wenn sie nicht aus einer ehrlosen Gesinnung entsprungen sind. Vei landesverräterischer Waffeichilfe oder Vergünstigung und bei diplomatischem Landesverrat ist Festungshaft in Zukunft nicht mehr zulässig. Es müssen beide Voraussetzungen der ehrenhaften Beweggründe und der Richtschädigung des Volkswohls gegeben sein. 3n diesen Fällen besteht die Strafe in einfacher Freiheitsentziehung mit Beaufsichtigung der Lebensweise. Der besondere Charakter der Ehrenstrafe wird auch noch dadurch unterstrichen, daß die Festungen nicht mehr den Gefängnisverwaltungen, sondern dem Reichswehrminister unterstellt sein sollen. Der Wille des neuen Strafrechts, einen ehrenhaften Menschen durch die Strafe auch nicht mit dem Schein eines Makels zu belasten, ist die glückliche Ergänzung des schonungslosen Vorgehens, wo die öffentliche und die Wirtschafts- moral gefährdet sind.
Die neue Rechtsauffassung, die vom Volkswohl ausgeht, tritt auch in den Bestimmungen zum Schutz der Volkskraft in Erscheinung. Die Rechtswidrigkeit eugenischer Eingriffe wird von dem Verstoß gegen die guten Sitten abhängig gemacht. Mißhandlung von Kindern und Zugendlichen oder Gebrechlichen wird mit Zuchthausstrafe bedroht. Die Strafandrohungen für die Beteiligten bei Schlägermensuren sind im sportlichen Znteresse endgültig beseitigt. Das deutsche Strafrecht hat durch dieses äußerlich bescheiden
falsche Dispositionen oder Eingriffe nicht verantwortlicher Stellen eintreten.
Das Reichskabinett verabschiedete endlich noch das vom Reichsernährungsminister vorgelegte Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhättnisse, das eine grundlegende
Reugestaltung des landwirtschaftlichen Kreditwesens enthält und für die Landwirtschaft eine wesentliche Erleichterung der Zinsenlast her- beiführl. Die nächste Kabinettssitzung findet erst nach den Pfingstseicrtagen statt.
Die Finanzierung der Hindenburgwahl.
Oberst von Hindenburg, Staatssekretär Meißner und Reichsminister TreviranuS als Zeugen im Gerekeprozeß.
Berlin, 31. Mai. (ERB.) 3n der heutigen 7. Sitzung des Gereke-Prozesses wurde als erster Zeuge der Sohn des Reichspräsidenten Oberst Oskar v. Hindenburg vernommen. Auf Befragen durch den Vorsitzenden erklärte er, er habe mit dem Hindenburg-Ausschuß und mit den Sammlungen direkt nichts zu tun gehabt, ebensowenig mit der Abrechnung. Er erinnere sich aber, daß in Gesprächen mit Dr. Gereke während der beiden Wahlgänge und nach der Wahl davon gesprochen wurde, daß es nötig sei, zur Förderung einer Politik der nationalen Sammlung nach dem Sieg des Reichspräsidenten eine unabhängige nationale Zeitung zu gründen.
Vorsitzender: Sagte Dr. Gereke bei diesen Gesprächen, es seien noch Mittel aus dem Hindenburg-Fonds vorhanden?
Zeuge Oberst v. Hindenburg: Cs kann sein. Aber ich habe diesen Gesprächen damals nicht eine so ausschlaggebende Wichtigkeit beigelegt, daß ich mich jetzt ihrer noch genau erinnere.
Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Langbehn: 3st es richtig, daß Dr. Gereke während des Wahlkampfs mit 3hnen darüber gesprochen hat, daß es dringend notwendig sei, im Interesse der nationalen Sache nach der Wahl des Reichspräsidenten v. Hindenburg eine Einigung aller nationalen Kreise unter dem Reichspräsidenten v. Hindenburg herbeizuführen?
Zeuge Oberst v. Hindenburg: Das ist ja auch der Sinn der Wahl gewesen. Sonst hätte der Reichspräsident sich nicht zur Verfügung gestellt.
Staatsanwalt: Wissen Sie, aus welchen Gründen der Gedanke der Gründung einer nationalen, überparteilichen Zeitung aufgegeben wurde?
Zeuge v. Hindenburg: Nach meiner Auffassung deswegen, weil die notwendigen Gelder nicht auszu dringen waren.
Staatsanwalt: Ist im Zusammenhang mit dem Plan der Zeitungsgründung davon gesprochen worden, daß dafür etwa 450—430 000 RM. erforderlich wären?
Zeuge: Ich glaube, diese Summe zum ersten Mal von Herrn o. K e u d e l l gehört zu haben, als er mir erzählte, daß der Verdacht einer Unterschlagung bestehe.
auftretende Abänderungsgesetz bereits ein ganz neues Gesicht erhalten, das dem neuen Staatsideal Rechnung trägt
Bekanntlich ist nach der Zerreißung Oberschlesiens die Genfer Konvention über die Minderheitenfrage für Oberschlesien abgeschlossen worden. Demnach bestehen für die religiösen und nationalen Minderheiten im polnischen wie im deutschen Teile Oderschlesiens bestimmte Rechte, die durch die Gesetzgebung der Staaten selbst nicht eingeengt werden dürfen. Daraus ergab sich von selbst, daß die deutsche Regierung einen Teil derjenigen Gesetzgebung, die im Zuge der nationalen Revolution erfolgt ist, auf Oderschlesien nur in bedingtem Umfange anwenden kann. Ein jüdischer Staatsangehöriger namens Bernheim, geboren in Salzburg, naturalisiert in Württemberg, kurze Zeit in Oberschlesien, jetzt wohnhaft in Prag, hat daraus das Recht hergeleitet, eine Petition an den Völkerbund zu richten, die gegen den Arierparagraphen in verschiedenen deutschen Gesetzen Einspruch erhebt. Die deutsche Regierung hat bereits feststellen lassen, daß irgendwelche Maßnahmen, wenn sie in Oberschlesien getroffen sein sollten, aus der mangelnden Kenntnis lokaler Stellen heraus erfolgt feien, daß Deutschland also nicht daran denke, die Verpflichtungen der Genfer Konvention über die religiösen Rechte in Ober- schießen zu verletzen. Frankreich, Polen und die Tschecho-Slowakei möchten aus dieser klaren Sachlage eine große Staatsaktion machen, um der Welt eine neue Auflage der Greuelpropaganda dar- zubieten. Leider sind diese Bestrebungen bisher durch den Berichterstatter, ein irisches Ratsmitglied, unterstützt worden. Bon deutscher Seite wird zu dem fpe,pellen Fall Bernheim die Frage aufgeworfen, ob nach dem Artikel 147 des oberschlesifchen Abkommens Einzelpersonen überhaupt das R e ch t haben, für eine Minderheit Schritte beim Bölkerbundsrat zu unternehmen. Bisher sind solche Aktionen stets durch die organisierten Gruppen der Minderheiten erfolgt und nur dann von deutscher Seite anerkannt worden. Es wird also einer Einzel-
Rechtsanwalt Langbehn: Halten €ic nach Ihrer Kenntnis der Persönlichkeit des Angeklagten Dr. Gereke es für möglich, daß er aus den Wahlgeldern Summen für seine privaten Zwecke entnommen hat, ober glauben Sie, daß er solche Gelder für rein politische Zwecke verwenden wollte?
Zeuge: Mir ist nicht die Idee gekommen, daß er solche Gelder in irgendeiner Form für sich verwenden wollte.
Oer Staatssekretär des Reichspräsidenten Or. Meißner
erklärt bann als Zeuge: 3ch habe mich bewußt und absichtlich von der Ausbringung der Wahlgelder und den Verhandlungen des Ausschusses ferngehalten, weil ich auch nicht mittelbar den Herrn Reichspräsidenten engagieren oder verpflichten wollte.
Vorsitzender: Hat während und nach der Wahl Dr. Gereke davon gesprochen, daß eine nationale Zeitung zur Stützung der Hindenburg- Politik gegründet werden sollte und daß dazu Mittel aus dem Hindenburg» Fonds verwendet werden könnten?
Staatssekretär Dr. Meißner: Es fanden Besprechungen statt, eine überparteiliche, nationale unabhängige Zeitung zu gründen, die den Gedanken der nationalen Sammlung vertreten sollte. Zunächst war der Ankauf eines Aktienpakets der D A Z. oder der Ankauf der „Täglichen R u.n d s ch a u“ erörtert worden, aber schließlich hielt man die Gründung einer neuen Zeitung zunächst für das richtigere.
An den Besprechungen über dir Gründung einer überparteilichen nationalen unabhängigen Zeitung nahmen teil Freiherr v. Gleichen vom Ring, Minister a. D. v. Keudell, Herr v. Lubowski, Dr. Gereke, Oberst v. Hindenburg, ich und Dr. Regen- danz. 3n diesen Besprechungen erklärte Dr. Gereke, daß erfürdiesenZweckeine Summe von 5 0000 M k. zur Verfügung stel- l e n könnte. Aus der Besprechung ergab sich, daß das Geld aus den Mitteln des Hindenburg-Ausschusses herrührte, und zwar von Leuten, die mit dieser Art der Verwendung einverstanden waren.
pcrson das Recht für ein Vorgehen beim Völkerbund bestritten. Ueberbies ist nachgewiesen, daß Bernheim weber Rechtsanwalt, noch Richter ober Beamter ist, baß er also von ben betreffenden Gesetzen nicht berührt wirb, ferner, baß er keine Kinber hat, die etwa an neuen Scftulbeftimmungen interessiert wären. Sollte trotzbem ber Völkerbund ben Ansprüchen bes Bernheim nachkommen und eine Debatte über bie deutsche Gesetzgebung herbeiführen, so wirb streng darauf geachtet werben müssen, baß diese Erörterungen nicht eine Form annehmen, bie ben Eindruck auffommen ließen, als habe man in Genf bas Recht, sich in innerdeutsche Angelegenheiten einzu- mischen.
Besuch Ministerpräsident GöringS in Königstein.
Frankfurt a. M., 31.Mai. (WSN.) Wie das Gaupresseamt der NSDAP, mitteilt, steht nunmehr endgültig fest, daß Ministerpräsident Göring a m Pfingstsonntag um 19.30 Uhr, von Nürnberg-Fürth kommend, hier landen wird, um sich na ch K ö n i g ft e i n zu begeben. Wie von der Bürgermeisterei Königstein ferner mitgeteilt wird, wird Ministerpräsident Göring auf dem Frankfurter Flughafen von dem Reichsstatthalter S p r e n g e r und den übrigen Führern der NSDAP, empfangen werden. Vom Flugplatz aus begibt sich Ministerpräsident Göring mit feiner Begleitung unverzüglich nach Königstein. DoYt wird die Ankunft des Ministerpräsidenten durch Böllerschüsse von der Burg aus angekündigt. In der Zwischenzeit gibt Gaupropagandaleiter Müller- scheid eine Rundfunkreportage. Nach der Ankunft des Ministerpräsidenten wickelt sich sodann das vorgesehene Festprogramm ab, das mit einem Fackelzug und der Burgbeleuchtung, die diesmal wieder in der alten Weise statt- findet, abschließt. Ministerpräsident Göring mrrb sich voraussichtlich noch einige Tage in Königstein aufhalten, um sich von ben Ueberlaftungen der letz, len Zeit etwas zu erholen.


